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Allgemeine technische STANDARD TUD Anforderungen der TUD
Elektronische Schließanlage
| 1. Relevanz und Zielsetzung | ||
|---|---|---|
| Die Gebäude der TU Dresden sollen flächendeckend mit einer einheitlichen, onlinefähigen, elektronischen und zentral verwalteten Schließanlage ausgestattet werden. Damit werden sowohl eine Optimierung der Betreibung als auch eine Verbesserung der Nutzungsbedingungen angestrebt. | ||
| 2. Ansprechpartner | ||
| TUD – Dezernat 4 Gebäudemanagement, Sachgebiet Infrastrukturelles Gebäudemanagement, Telefon: 0351-463 36476 E-Mail: igm@tu-dresden.de zuständige Mitarbeiter: Daniel Hoppe, Telefon: 0351-463 35340, E-Mail: Daniel.Hoppe@tu-dresden.de Robert Lang, Telefon: 0351-463 35335, E-Mail: Robert.Lang@tu-dresden.de | ||
| SIB: Zentraler Eingang über E-Mail: PoststelleD2@sib.smf.sachsen.de |
| 3. Änderungstabelle | ||||
|---|---|---|---|---|
| Datum | Kapitel | Inhalt | ||
| Juni 2026 | komplettes Dokument |
| 4. Inhaltsverzeichnis | |||
|---|---|---|---|
| erforderlich ☐ entfällt ☒ |
| 5. Anforderungen | ||
|---|---|---|
| 5.1 zwingende Anforderungen | ||
| 5.1.1. Allgemeine Anforderungen - Grundsätzlich wird in den Gebäuden der TU Dresden eine vernetzte (funk-programmierbare) Schließanlage System 3060 der Firma SiemonsVoss in der gemeinsam abzustimmenden, aktuellsten Version verwendet. Neuanlagen sind zwingend in das vorhandene Locking System Management von SiemonsVoss zu integrieren. - Die Funkfeldmessung zur Ermittlung der Anzahl der benötigten Funk-Router erfolgt durch den Anlagenhersteller. - Im Rahmen der Ausführungsplanung, vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse, sind Türlisten zu erstellen, die die Anforderungen an das Schließsystem beinhalten. Diese Listen sind zwingend mit TUD, Dezernat 4 Gebäudemanagement und SIB abzustimmen. 5.1.2 Anforderungen an Schließzylinder - Alle Schließzylinder sind mit dem Attribut Zutrittskontrolle (ZK) auszustatten. - Spezielle Anforderungen zu Komfort-Funktionen sind mit der Abstimmung der Türliste (siehe Punkt 5.1.1) festzulegen. - Für Sanitärräume und Flurzwischentüren sind Blindzylinder vorzusehen, sofern im Sicherheits- konzept gemäß „Leitfaden Sicherheit“ keine anderen Vorgaben enthalten sind. - An allen Gebäudeeingangstüren und an Türen in Fluchtwegen sind Anti-Panik-Schließzylinder zu verwenden. Grundsätzlich kommen selbstverriegelnde Einsteckschlösser zu Anwendung, die nach Notöffnung das Gebäude selbständig wieder verschließen. |
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Allgemeine technische Anforderungen der TUD
| 5.1.3 Anforderungen an Transponder - Transponder sind standardmäßig vorzugsweise verklebt zu liefern (Typbezeichnung TRA2.SPEZ). Die Verwendung nicht verklebter Transponder ist erst nach vorheriger Absprache mit TUD, Dezernat 4 Gebäudemanagement möglich. - Die Anzahl der notwendigen Transponder ist nach vorheriger Abstimmung mit TUD, Dezernat 4 Gebäudemanagement und SIB im Rahmen der Ausführungsplanung festzulegen. - Für das Feuerwehrschlüssel-Depot sind spezielle Feuerwehrtransponder im Schlüsselrohr zu hinterlegen, die Anzahl ist mit der Feuerwehr abzustimmen (Typbezeichnung TRA.G2.FSR). 5.1.4 Anforderungen an die Inbetriebnahme - Voraussetzung für die Inbetriebnahme der elektronischen Schließanlage ist ein Schließplan, der durch die TUD zu erstellen und durch die TUD in das Verwaltungssystem (Datenbank) einzupflegen ist. Die TUD gewährleistet die termingerechte Fertigstellung. In der Regel wird der Schließplan ca. 2 Wochen vor Übergabe eines Gebäudes fertiggestellt (im Rahmen einer GBM). Eine Übergabe des Schließplans an externe Dienstleister ist nicht erforderlich. - Die Erstprogrammierung der digitalen Schließzylinder erfolgt durch die Errichterfirma in Abstimmung mit der TUD. Die erforderlichen Termine sind durch die Fachbauleitung mit dem Dezernat 4 der TUD abzustimmen. Sofern die elektronische Schließanlage bereits während der Bauausführung, zur Sicherung der Baustelle zur Anwendung kommt, erfolgt die Erstprogrammierung für die Nutzung des Gebäudes unmittelbar nach Übergabe (RLBau Muster 14). - Der Zugang zur Software sowie die erforderliche Technik zum Programmieren der Schließzylinder wird durch die TUD zur Verfügung gestellt. - Die Erstprogrammierung der Transponder wird durch die TUD durchgeführt. Die Transponder sind dazu 4 Wochen vor der Übergabe der Baumaßnahme (RLBau Muster 14) durch die Errichterfirma an das Dezernat 4 der TUD zu liefern. - Die Anzahl erforderlicher Clients ist mit dem Dezernat 4 abzustimmen. Die durch die Errichterfirma zu liefernde Ausstattung eines Clients für einen Schließanlagenverantwortlichen besteht aus einem Notebook für SimonsVoss LSM Software mit Lizenz LSM Business in der aktuellen Version und einem Programmiergerät Smart CD (Betreibungskonzept). - Vorgenannte Termine sind im Bauablaufplan festzulegen. | ||
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| 5.2 lösungsoffene Zielvorgaben | ||
| - Ausschließlich an Gebäudehauptzugängen können optional SmartHandles verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das passende Panikschloss mit gesicherter Fallenstellung zum Einsatz kommt. - Das Erfordernis von Smartrelais und Pincode-Tastaturen ergibt sich aus der Schutzzielanalyse und dem spezifischen Sicherheitskonzept gemäß „Leitfaden Sicherheit“. | ||
| 5.3 zusätzliche Hinweise | ||
| - Bei Bestandgebäuden sind die vorhandenen Türen, vor einem Einbau neuer Schließzylinder, auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. |
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