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Der Bürgermeister
Bauvorhaben: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Königreicher Straße 73, 21635 Jork
Bauherr: Gemeinde Jork, Am Gräfengericht 2, 21635 Jork
Teil A – Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe
»Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses
im Rahmen einer Gesamtvergabe«
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Gemeinde Jork Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen einer Gesamtvergabe
Inhaltsverzeichnis
Anlagenliste Teil A 4
Hinweis 5
- Planungs- und Bauaufgabe 5
1.1. Das Vorhaben 5
1.2. Leistungsumfang 5
1.3. Beschreibung der Aufgabenstellung und Kalkulationsgrundlage 6
1.4. Termine / Zeitplan 6
- Vergabeverfahren und elektronische Abwicklung 7
2.1. Vergabeart 7
2.2. Elektronische Abwicklung 7
- Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen 8
3.1. Eignungskriterien 8
A. Referenzen – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 8
B. Fachliche Eignung - Qualitätskennzeichnung im Holzbau 8
C Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bankerklärung zur Bonität 9
3.2. Bietergemeinschaften 9
3.3. Nachunternehmer 9
3.4. Unzulässige Wettbewerbsabsprachen 10
- Angebotsabgabe 10
4.1. Allgemeine Anforderungen an das Angebot 10
4.2. Anforderungen an das Angebot für Planungs- und Bauleistungen 11
4.3. Anforderungen an das Angebot für Instandhaltungs-, Wartungs- und 11 Einregelungsleistungen
4.4. Anforderungen an den Zahlungsplan 11
4.5. Angebotsunterlagen: Bestandteile, Gliederung und Bezeichnung 12
4.6. Hauptangebote 13
4.7. Nebenangebote / Optimierungsangebote 13
4.8. Vertragsdatenblatt 14
4.9. Vorgaben für den Erläuterungsbericht zur Baukonstruktion und zu Bauteilen 14
4.10.Vorgaben für den Erläuterungsbericht zur Technischen Gebäudeausrüstung 15
- Budgets 15
5.1. Regelungen für Budgets 15
5.2. Budget für elektronische Schließanlage 15
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 2 von 20
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5.3. Budget für aktive Komponenten der Datentechnik und Medienausstattung 16
5.4. Budget für Möblierung 16
- Wertungskriterien und Bewertungsmethodik 16
6.1. Bestandteile der Gesamtbewertung 16
6.2. Kriterium: Preis 16
6.3. Kriterium: Nachhaltigkeit 17
A Energieeffizienz 17
B. Reaktionszeit bei einsatzkritischen Störungen, Schäden oder Mängeln 17
6.4. Kriterium: Verbindlicher Fertigstellungstermin 18
-
Ortsbesichtigung 19
-
Zuschlagserteilung 19
8.1. Zuschlagserteilung 19
8.2. Vorbehalt 19
-
Nachprüfungsstelle 19
-
Totalunternehmervertrag 20
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 3 von 20
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Anlagen Teil A
Anlage A 1 Eignungskriterien (pdf und xls > auszufüllen) Anlage A 2 Bewertungsmatrix Anlage A 3 Vertragsdatenblatt (Angebotsformblatt, pdf und xls > auszufüllen) Anlage A 4 Entwurf Totalunternehmervertrag Anlage A 5 Grober Bauzeitenplan
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 4 von 20
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Hinweis
Die vorliegenden Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Pläne und Anlagen sind geistiges Eigen- tum der Gemeinde Jork. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist ausschließlich zur Erstellung der Angebotsunterlagen zugelassen. Die Weitergabe, die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung sowie jegliche anderweitige Nutzung der Unterlagen sind nicht gestattet.
1. Planungs- und Bauaufgabe
1.1. Das Vorhaben
Die Gemeinde Jork (im Folgenden als »Vergabestelle« oder »Auftraggeber / AG« bezeichnet) beabsich- tigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Fahrzeugeinstellplätzen und entsprechendem Ne- benraumprogramm im Rahmen einer Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen durch einen Totalunternehmer (im Folgenden auch als »Bieter« oder »Auftragnehmer / AN« bezeichnet) errichten zu lassen.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Planung, die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus, die Herrichtung der Außenanlagen sowie die Instandhaltungs- und Wartungsleistungen innerhalb des Mängelansprüchezeitraums und die Einregelung von technischen Anlagen.
Der Bieter hat diese Leistung in allen Gewerken als abgeschlossene, gebrauchsfertige Leistung gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibungen zum Festpreis anzubieten.
Der AN führt den Neubau auf fremdem Grundstück in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko aus.
1.2. Leistungsumfang
Zu den Bauleistungen gehören sämtliche Arbeiten, die zur termingerechten, funktions- und betriebsferti- gen, betriebssicheren sowie im Übrigen mangelfreien Herstellung des Bauvorhabens „Neubau eines Feu- erwehrgerätehauses“ („Werkerfolg“) erforderlich sind.
Der Bieter hat alle zur Erreichung des Werkerfolges erforderlichen Leistungen einzuplanen, auch soweit sie nicht in den Ausschreibungsunterlagen gesondert erwähnt sind.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
• Planungsleistungen;
• Bauleistungen;
• Technische Gebäudeausrüstung;
• Elektronische Schließanlage (Budget-Regelung) + Beschaffung, Einbau;
• Netzwerkkomponenten/Medienausstattung (Budget-Regelung) + Beschaffung, Montage/Auf-/Einbau;
• Möblierung (Budget-Regelung) + Beschaffung, Auf-/Einbau;
• Herrichten der Außenanlagen;
• Koordination und Beantragung aller Hausanschlüsse auf Rechnung des Bauherrn;
• Genehmigungsrisiko;
• Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen;
• Verlängerte Mängelhaftung.
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 5 von 20
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1.3. Beschreibung der Aufgabenstellung und Kalkulationsgrundlage
Die Aufgabenstellung und Kalkulationsgrundlage umfassten folgende Unterlagen:
• Teil A – Allgemeinde Bedingungen für die Auftragsvergabe;
• Teil B – Leistungsbeschreibung Planung und Bau;
• Teil C – Leistungsbeschreibung Instandhaltung, Wartung und Einregelung;
• die jeweiligen Anlagen zu den Vergabebestandteilen Teil A, B und C;
• die ggf. erfolgende Kommunikation (Mitteilungen, Antworten etc.) über die Vergabeplattform (im Rahmen der Angebotsfrist).
1.4. Termine / Zeitplan
Für die Durchführung ist folgender grober Bauzeitenplan vorgesehen:
• Veröffentlichung Ausschreibung 25.09.2026
o Angebotsfrist 2,5 Monate / 11 Wochen
• Submission 11.12.2026
o Prüfung und Wertung der Angebote ca. 4 Woche
• Vergabevorschlag in den VA Mitte Januar 2027
• Absagen Mitte Januar 2027
o Stillhaltefrist ca. 2 bis 3 Wochen (mind. 10 Kalendertage)
• Vertragsabschluss (fester Referenztermin) 03.02.2027
o Vorbereitung Bauantragsunterlagen 3 Monate / 13 Wochen
• Einreichung Bauantrag 03.05.2027
o Genehmigungsphase 4 Monate / 17 Wochen
• Erhalt Baugenehmigung 03.09.2027
o Bauphase 12 Monate
• Fiktiver Fertigstellungstermin (Übergabe) 08.09.2028
• Spätester möglicher Fertigstellungstermin 10.11.2028 (Ausschlussfrist)
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes einen verbindlichen Projektterminplan einzureichen.
Der Termin für den Vertragsabschluss gilt als fester Referenztermin.
Die Termine und Phasen ab Vertragsabschluss sind angenommen und nicht verbindlich. Sie sind in Form von Balken und Meilensteinen im Projektterminplan darzustellen. Weitere im Projektterminplan anzug- ebene Termine siehe auch Ziffer 2.2. Teil B und Anlage A 3 - Vertragsdatenblatt.
Die Genehmigungsphase ist mit 4 Monaten / 17 Wochen angenommen und von jedem Bieter zu über- nehmen, um eine Vergleichbarkeit bei den Projektterminplänen zu schaffen.
Der Fertigstellungstermin (vorerst angenommen: 08.09.2028) ist vom Bieter gem. Projektterminplan an- zubieten und dient als Grundlage für die Bewertung des Wertungskriteriums „Verbindlicher Fertigstel- lungstermin“ (siehe Ziffer 6.4, Teil A).
- Angebote mit einem angebotenen Fertigstellungstermin am 08.09.2028 oder später erhalten 0 Punkte.
- Angebotene Fertigstellungstermine, die vor dem 08.09.2028 und bis zu maximal 120 Kalendertage früher liegen, erhalten eine anteilige Punktzahl von 0 bis 4 Punkten (Berechnungsmethode siehe Ziffer
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 6 von 20
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6.4, Teil A).
- Angebote mit einem Fertigstellungstermin, der mehr als 120 Kalendertage vor dem 08.09.2028 liegt, werden wie ein Vorsprung von genau 120 Tagen gewertet und erhalten die Maximalpunktzahl von 4 Punkten.
Bei der Kalkulation des Pauschalfestpreises und der Festlegung des Fertigstellungstermins sind 10 witte- rungsbedingte Ausfalltage (Ausfalltag = Werktag) zu berücksichtig (siehe § 203. Verbindliche Vertrags- termine des Totalunternehmervertrags).
Der angebotene Fertigstellungstermin (Übergabe) wird später Vertragsbestandteil (siehe § 20 Verbindli- che Vertragstermine des Totalunternehmervertrags).
Spätester möglicher Fertigstellungstermin ist der 10.11.2028.
Fertigstellungstermine nach dem 10.11.2028, werden vom Verfahren ausgeschlossen!
2. Vergabeverfahren und elektronische Abwicklung
2.1 Vergabeart
Die Vergabe erfolgt im Wege der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOB/A.
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Eine vorherige Auswahl von Unternehmen findet nicht statt.
Alle interessierten und geeigneten Unternehmen können ein Angebot einreichen. Die Prüfung und Wer- tung der Angebote erfolgt gemäß der festgelegten Eignungs- und Zuschlagskriterien (siehe Ziffer 3.1. und Ziffer 6.).
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekanntgemachten Zuschlagskriterien. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.
Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Dem Bauherrn entstehen durch die Angebotsabgabe keine Kosten.
2.2. Elektronische Abwicklung
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform Subreport ELViS abgewi- ckelt.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern erfolgt ausschließlich über den Projekt- raum des Verfahrens auf dieser Vergabeplattform. Dies gilt insbesondere für:
• die Bereitstellung der Vergabeunterlagen,
• die Einreichung von Bieterfragen,
• die Übermittlung von Auskünften und Klarstellungen,
• etwaige Nachforderungen von Unterlagen sowie
• sonstige verfahrensbezogene Mitteilungen.
Sämtliche Angebotsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf der Vergabeplattform Subreport ELViS einzureichen. In Papierform, per E-Mail oder auf anderem Wege
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 7 von 20
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eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Wahrung von Fristen ist der frist- gerechte Eingang der vollständigen Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sowie Hinweise auf Unklarheiten oder vermeintliche Widersprüche sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Bieterfragen sind spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Später eingehende Fragen können aus organisatorischen Gründen unbeantwortet bleiben.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Antworten werden allen Bietern gleichermaßen zur Verfügung gestellt und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Individuelle Nebenabreden oder außerhalb der Vergabeplattform getroffene Abstimmungen sind unzuläs- sig und bleiben unberücksichtigt.
3. Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen
3.1. Eignungskriterien
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und fachgerechten Ausführung der ausgeschriebenen Leistun- gen werden gemäß § 6a VOB/A Eignungskriterien festgelegt. Es handelt sich hierbei um Mindestanforde- rungen.
Angebote, die diese Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen!
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Anlage A 1 „Eignungskriterien“ ist ent- sprechend zu berücksichtigen und auszufüllen.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt oder die Nachweise nicht erbracht, wird das Angebot vom Verga- beverfahren ausgeschlossen.
A. Referenzen – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Feuerwehrgerätehäuser oder vergleichbare funktionale und technisch komplexe Hochbauprojekte (z. B. Rettungswachen, komple- xe Betriebshöfe, technisch anspruchsvolle Betriebsgebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten und Sozial- /Verwaltungsbereichen) schlüsselfertig als General- oder Totalunternehmer errichtet hat.
Die Referenzen sind in tabellarischer Form mit folgenden Angaben vorzulegen:
• Projektbezeichnung und Ort
• Auftraggeber (Name, Kontakt)
• Leistungszeitraum
• Auftragsvolumen (netto/brutto)
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen oder Bestätigungen der Bauherren anzu- fordern.
B. Fachliche Eignung - Qualitätskennzeichnung im Holzbau
Sofern der Bieter beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehauses in Holzbauweise oder unter maßgeblicher Verwendung tragender Holzbauteile zu errichten, ist mit dem Angebot der Nachweis eines gültigen RAL-
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 8 von 20
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Gütezeichens (z. B. RAL-GZ 422 – Holzhausbau oder RAL-GZ 421 – Holzrohelementherstellung) oder eines gleichwertigen Qualitätszertifikats vorzulegen. Dieser Nachweis (Urkunde) ist zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt Anlage A 1 „Eignungskriterien“ dem Angebot beizulegen.
C. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Bankerklärung zur
Bonität
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird vom Bieter eine aktuelle, posi- tive Bankerklärung seiner Hausbank gefordert. Diese Erklärung muss die finanzielle Stabilität sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Bank zur Begleitung des gegenwärtigen Bauvorhabens bestätigen. Die Bankerklärung ist ausdrücklich nicht mit dem Angebot einzureichen. Sie wird nach der Angebotsöffnung gesondert von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter mit einer Einreichungsfrist von 14 Kalenderta- gen angefordert (Verfahrensregelung wie zu Formblatt 236 unter Ziffer 3.3). Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3.2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt 234 VHB einzureichen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
3.3. Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Nachunternehmer für wesentliche Teile der Leistung einzusetzen, sind diese mit dem Angebot bzw. vor Zuschlagserteilung zu benennen.
Mit dem Angebot ist zwingend das Formblatt 235 VHB einzureichen. In diesem Verzeichnis sind alle vor- gesehenen Teilleistungen/Gewerke sowie sämtliche externen Planungs- und Gutachterleistungen (z. B. Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-Fachplanung, Brandschutz), die der Bieter durch Nachun- ternehmer ausführen zu lassen beabsichtigt, aufzuführen.
Die namentliche Benennung der konkreten Nachunternehmer/Planungsbüros im Formblatt 235 sowie die Vorlage der zugehörigen Verpflichtungserklärungen (Formblatt 236 VHB) werden mit der reinen Ange- botsabgabe noch nicht gefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, das vollständig ausgefüllte Formblatt 235 (inklusive namentlicher Nen- nung der Firmen und Büros) sowie die rechtsverbindlich unterzeichneten Formblätter 236 von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter gesondert anzufordern. Diese Unterlagen sind nach schriftlicher Auf- forderung durch die Vergabestelle innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nachzureichen. Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlos- sen.
Unternehmen mit Sitz in der Region Jork – Altes Land sollten bei der Auswahl der Nachunternehmer vom Bieter in angemessener Art und Weise einbezogen werden.
Folgende Unterlagen sind von den Nachunternehmern auf Verlangen zu Baubeginn abzugeben:
• Nachweis des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse)
• Nachweis der Sozialkasse (SOKA Bau o. ä.)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes
• Nachweis/Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
• Erklärung zur Einhaltung des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 9 von 20
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3.4. Unzulässige Wettbewerbsabsprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
4. Angebotsabgabe
4.1. Allgemeine Anforderungen an das Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Alle Preise sind in Euro anzugeben. Sämtliche Preise sind brutto inklusive Umsatzsteuer anzugeben, soweit die angebotenen Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau (Teil B) und aus der Leistungsbeschreibung für die Instandhaltung, Wartung und Einregelung (Teil C). Die dort festgelegten funktionalen Anforderungen sind vom Bieter einzuhalten.
Auf Basis der in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen hat der Bieter einen Gesamt- Pauschalpreis anzubieten.
Der Gesamt-Pauschalpreis gliedert sich in folgende Bestandteile:
- Pauschalpreis für Planung und Bau
Dieser umfasst sämtliche Planungs-, Liefer- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen, funktionsfähi- gen und genehmigungsfähigen Errichtung des Feuerwehrgerätehauses sowie das Genehmigungsri- siko.
• Planungsleistungen;
• Leistungen in den Bereichen Bau- und Gebäudetechnik;
• Beschaffung sowie Einbau und Installation der elektronischen Schließanlage (Budget-Regelung gemäß Ziffer 5.2.);
• Beschaffung sowie Auf- und Einbau aktiver Komponenten der Datentechnik und Medienausstat- tung (Budget-Regelung gemäß Ziffer 5.3.);
• Beschaffung sowie Auf- und Einbau ausgewählter neuer Möbelstücke (Budget-Regelung gemäß Ziffer 5.4.);
• Herrichten der Außenanlagen;
• Koordination, Antragstellung und Abstimmung mit den Versorgungsträgern im Rahmen seiner Planungs- und Bauleistungen. (Die Anschlussgebühren, -beiträge und Baukostenzuschüsse trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Versorgungsträger);
• Übernahme des uneingeschränkten Genehmigungsrisikos sowohl bei Planung als auch Ausfüh- rung;
• Genehmigungsrisiko.
- Pauschalpreis für Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen
Dieser umfasst alle vertraglich vorgesehenen Wartungen, Inspektionen, Sachkundigenprüfungen und Einregelungsleistungen sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme und Funkti- onsfähigkeit der technischen Anlagen im vereinbarten Zeitraum gemäß der Leistungsbeschreibung für die Instandhaltung, Wartung und Einregelung (Teil C).
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 10 von 20
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Beide Preisbestandteile sind gesondert auszuweisen und in das Vertragsdatenblatt (Anlage A 3) einzu- tragen. Änderungen am Vertragsdatenblatt sind unzulässig.
4.2. Anforderungen an das Angebot für Planungs- und Bauleistungen
Der Umfang an die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen richtet sich nach der funktionalen Leis- tungsbeschreibung Planung und Bau (Teil B) der Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat für die vollständige, schlüsselfertige Errichtung des Feuerwehrgerätehauses einen Pau- schalpreis anzubieten. Dieser Pauschalpreis umfasst sämtliche Planungs- und Bauleistungen inkl. Liefe- rungen und Nebenleistungen, die zur vertragsgerechten, funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Herstellung des Bauwerks erforderlich sind, auch wenn einzelne Leistungen in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Der angebotene Gesamtpreis ist vom Bieter entsprechend der Kostengliederung nach DIN 276 bis zur 2. Ebene (KG 200 bis 700) aufzuschlüsseln. Die ausgefüllte Preisaufgliederung ist dem Angebot als Be- standteil der Angebotsunterlagen beizufügen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Preisaufgliederung dient ausschließlich der Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote sowie der haushaltsrechtlichen Nachvollziehbarkeit. Sie kann darüber hinaus zur Plausibilisierung bei der Be- wertung von Leistungsänderungen herangezogen werden.
Der Gesamtbetrag der Preisaufgliederung muss mit dem angebotenen Gesamtpauschalpreis überein- stimmen. Vertragsgrundlage für die Vergütung ist ausschließlich der angebotene Gesamtpauschalpreis. Die Preisaufgliederung begründet insbesondere keine Einheitspreisvergütung.
4.3. Anforderungen an das Angebot für Instandhaltungs-, Wartungs- und
Einregelungsleistungen
Der Umfang an die zu erbringenden Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung für die Instandhaltung, Wartung und Einregelung (Teil C) sowie den Angebotsformblättern für die Wartungen, Inspektionen, Sachkundigenprüfungen und Einregelungsleis- tungen (Anlagen C 1, C 2 und C 3).
Mit dem Angebot sind die ausgefüllten Angebotsformblätter C 1, C 2 und C 3 für die Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen einzureichen, welche Vertragsbestandteil werden.
Die einzelnen Pauschalen für diese Leistungen (aus C 1, C 2 und C 3) sind in das Vertragsdatenblatt (Anlage A 3) zu übertragen.
Die Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen werden nach Abnahme pauschalen viertel- jährlich nach Leistungserbringung vergütet.
Für die vertragsgemäße Erbringung der Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen hat der AN einen Plan für die Wartungen, Inspektionen und Sachkundigenprüfungen zu erstellen (siehe Ziffer 1.6., Teil C).
4.4. Anforderungen an den Zahlungsplan
Der AN kann entsprechend der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen Abschlagszahlun- gen erhalten. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.
Die Abschlagszahlungen sind dabei an prüfbare Meilensteine zu koppeln, die im Projektterminplan mit darzustellen sind. Die Berechnung dieser Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Baufortschritt in einem Zahlungsplan nachvollziehbar darzustellen.
Der ausgeführte Leistungsstand entsprechend dem Projektterminplan ist Voraussetzung für die Zahlung. Die Auszahlung der Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme und Prüfung der Schlussrechnung.
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 11 von 20
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Ein vorläufiger Zahlungsplan ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Eintragung in das Ver- tragsdatenblatt (Anlage A3) ist hier ausreichend.
4.5. Angebotsunterlagen: Bestandteile, Gliederung und Bezeichnung
Das „Schlüsselfertigangebot“ ist so auszuarbeiten und zu strukturieren, dass eine umfassende Prüfung und Beurteilung leicht möglich ist. Um dies sowie einen Vergleich der Angebote zu gewährleisten, werden nachfolgend formale und inhaltliche Vorgaben für die Angebotserstellung gemacht, die einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere für die Gliederung und Bezeichnung der Unterlagen.
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vorzulegen und die Dateien entsprechend dieser Auf- führung zu beschriften bzw. zu nummerieren:
- Vertragsdaten und Zahlungsplan (Tel A)
1.1. Vertragsdatenblatt (Vorlage siehe Anlage A 3)
Vertragsdatenblätter für Optimierungsangebote sind mit 1.1.1. ff. zu beschriften 1.2. Zahlungsplan Hinweis: Ausweisung im vorgenannten Vertragsdatenblatt ist ausreichend
- Hauptangebot Planungs- und Bauleistungen (Teil B)
2.1. Kostengliederung nach DIN 276 bis 2. Ebene (KG 200 bis 700) 2.2. Erläuterungsbericht zur Baukonstruktion und zu Bauteilen gem. Ziffer 4.9. 2.3. Erläuterungsbericht zur Technischen Gebäudeausrüstung gem. Ziffer 4.10.
- Angebot Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen (Teil C)
3.1. C 1 - Pauschalen für die Einregelung technischer Anlagen (Angebotsformblatt) 3.2. C 2 - Pauschalen für die Wartung und Inspektion der Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten und der Dränage (Angebotsformblatt) 3.3. C 3 - Pauschalen für die Wartung, Inspektion und Sachkundigenprüfung der Bauteile und technischen Anlagen (Angebotsformblatt)
- Optimierungsangebote (Optional. Keine Pflichtabgabe!)
4.1. Angebot Effizienzhaus-Standard 40 + Erläuterungsbericht 4.2. Angebot Effizienzhaus-Standard 40 mit QNG + Erläuterungsbericht
- Energieausweis (für alle Angebote)
5.1. Energieausweis Effizienzhaus-Standard 55 (Mindestanforderung) 5.2. Energieausweis Effizienzhaus-Standard 40 (falls Optimierungsangebot) 5.3. Energieausweis Effizienzhaus-Standard 40 mit QNG (falls Optimierungsangebot)
-
Projektterminplan (gem. Teil B, Ziffer 2.2.)
-
Planunterlagen
7.1. Schnitt/Geländeschnitt mit folgenden Informationen:
- Höhenkoten
- Gründungsart (ggf. auch nur per Text erläutert)
- Baukonstruktion (Gebäude, Fahrzeughalle) (ggf. auch nur per Text erläutert)
- Bauteilaufbauten (Sohlplatte, Geschossdecke, Dachflächen, Wände) (ggf. auch nur per Text erläutert)
Stand: 23.09.2026 Teil A - Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe Seite 12 von 20
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- Dränage (falls erforderlich) (ggf. auch nur per Text erläutert)
- nördl. Grenzgraben (bzgl. Lösung Höhenanpassung) 7.2. Grundrisse (nur, falls Anpassungen/Änderungen oder wichtige Informationen erforderlich sind) 7.3. Lageplan (nur, falls Anpassungen/Änderungen oder wichtige Informationen erforderlich sind) 7.4. Ansichten (nur, falls Anpassungen/Änderungen oder wichtige Informationen erforderlich sind)
- Weitere Formblätter (VHB)
8.1. VHB-Formblätter gem. Formblatt 211 VHB „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ und Formblatt 216 VHB „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“
Beschriftung z.B.: „8.1.1. Formblatt VHB 234 - Erklärung der Bieter- Arbeitsgemeinschaft“, „8.1.2. Formblatt VHB 235 - Verzeichnis Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ (vorerst ohne namentliche Benennung ausreichend) „8.1.3. Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (erst auf Anforderung durch AG)
- Eignungskriterien
9.1. Formblatt A 1 - Eignungskriterien (Referenzliste und Angaben zum RAL-Gütesiegel gem. Ziffer 3.1) 9.2. RAL-Gütesiegel bei Holzbauweise (Urkunde gem. Ziffer 3.1) 9.3. Bankerklärung zur Bonität (erst auf Anforderung durch AG)
- Wertungskriterien
10.1. Nachweis der Reaktionszeit (formloses Schreiben)
Ergänzungen und weitere Erläuterungen sind zur besseren Beurteilung in Anlehnung an die vorgegebene Gliederung der Angebotsunterlagen übersichtlich und zweckmäßig zu gliedern und an den vorgesehenen Stellen beizufügen.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise können gemäß § 56 UVgO sowie § 16a VOB/A nachgefordert werden.
4.6. Hauptangebote
Das Hauptangebot muss die in der Leistungsbeschreibung Planung und Bau (Teil B) genannten Vorga- ben erfüllen. Damit sind insbesondere die genannten technischen Mindestbedingungen einzuhalten. Hier- zu zählen insbesondere:
• Qualitätsmerkmale
• Einschlägige DIN-Normen, insbesondere Vorschriften des GUV und der FUK
• Arbeitsstättenverordnungen etc.
Weiterhin muss das Hauptangebot alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistungen erforderlich sind.
4.7. Nebenangebote / Optimierungsangebote
Nebenangebote und die Unterbreitung mehrerer Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Anforderungen an Optimierungsvorschläge
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Die Bieter können mit Abgabe eines Hauptangebotes Optimierungsvorschläge einreichen. Mit der Abgabe von Optimierungsvorschlägen sind die wirtschaftlichen und sonstigen Auswirkungen darzulegen.
Die Optimierungsvorschläge werden vom Auftraggeber im Hinblick auf die Vergabeunterlagen und die Umsetzbarkeit überprüft. Ein Anspruch auf Umsetzung der Optimierungsvorschläge besteht nicht.
Mithin dürfen die vorgelegten Optimierungsvorschläge auch nicht bereits zum Bestandteil eines Hauptan- gebotes gemacht und entsprechend im Angebotspreis (Hauptangebot) berücksichtigt werden.
Optimierungsvorschläge für Bauleistungen und Optimierungsvorschläge für den Effizienzhaus-Standard 40 mit oder ohne QNG (siehe Teil B, Ziffer 3.4.2 -. „Energetische Anforderung“) sind mit einem separaten Optimierungsangebot einzureichen und nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig.
In Optimierungsangeboten sind die Mehr-/Minderkosten gegenüber dem Hauptangebot anzubieten (inkl. aller Nebenleistungen).
Je Optimierungsangebot ist ein Vertragsdatenblatt (Anlage A 3) gemäß Ziffer 4.8 auszufüllen und einzu- reichen. In einer gesonderten Anlage ist zu jedem Optimierungsangebot ein separater Erläuterungsbe- richt einzureichen.
Zudem ist zum Optimierungsangebot ebenfalls ein Energieausweis einzureichen, falls abweichend vom Hauptangebot.
4.8. Vertragsdatenblatt
Je Haupt- und Optimierungsangebot ist ein Vertragsdatenblatt (Anlage A 3) auszufüllen und entspre- chend mit Angabe des Bieters, Angebotsbezeichnung und Datum zu kennzeichnen.
In das Vertragsdatenblatt sind ferner die vom Bieter angebotenen Termine sowie die Pauschalen für die Planungs- und Bauleistungen für das Feuerwehrgerätehauses einschließlich Außenanlagen sowie die Pauschalen für die Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen einzutragen.
Mit dem Angebot ist ein Zahlungsplan einzureichen. Die Eintragung in das Vertragsdatenblatt ist hier aus- reichend.
4.9. Vorgaben für den Erläuterungsbericht zur
Baukonstruktion und zu Bauteilen
Der einzureichende Erläuterungsbericht muss eine aussagekräftige Darstellung der geplanten Baukon- struktion sowie Erläuterungen zu Materialien und Bauteilen enthalten. Ziel ist der Nachweis, dass die angebotenen Qualitäten den funktionalen und technischen Anforderungen an den Neubau des Feuer- wehrgerätehauses entsprechen.
- Beschreibung der Baukonstruktion
• Konkrete Gründungsart/-verfahren
• Baukonstruktion (Gebäude, Fahrzeughalle)
• Dränageanlage (wenn erforderlich)
- Beschreibung der Qualität der wesentlichen Bauteile mit Angabe Fabrikat, Typ
• Sanitärobjekte inkl. Armaturen
• Küche (Korpus, Geräte etc.)
• Fenster, Türen (manuell)
• Türen (kraftbetätigt sowie mit Brandschutzanforderung)
• Sektionaltore
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4.10. Vorgaben für den Erläuterungsbericht zur
Technischen Gebäudeausrüstung
Der einzureichende Erläuterungsbericht muss eine aussagekräftige Darstellung den geplanten Techni- schen Gebäudeausrüstungen enthalten. Ziel ist der Nachweis, dass die angebotenen Qualitäten den funktionalen und technischen Anforderungen an den Neubau des Feuerwehrgerätehauses entsprechen.
- Beschreibung der Qualität der technischen Anlagen mit Angabe Fabrikat, Typ
• Wärmepumpenanlage + technische Datenblätter des Herstellers
• Lüftung + technische Datenblätter des Herstellers
• Rollstuhl-Treppenlift
• Abgasabsauganlage
• Beleuchtung innen/außen (falls abweichend vom Leitfabrikat)
• Brandwarnanlage / Hausalarm
• Brandmeldeanlage (optional, nur falls gefordert)
• PV + technische Datenblätter des Herstellers
• Ladesäulen
5. Budgets
5.1. Regelungen für Budgets
Die funktionale Leistungsbeschreibung Planung und Bau (Teil B) dieser Vergabeunterlagen enthält meh- rere Budgets zu Leistungen, die vom AN zu erbringen und/oder zu koordinieren sind. Diese Budgets wur- den geschaffen, da zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Vergabeunterlagen die genaue Spezifikation der betreffenden Leistungen bzw. Ausstattungsgegenstände nicht möglich oder noch nicht sinnvoll ist.
Die in den genannten Budgets angegebenen Kosten sind vom Bieter in die Gesamtinvestitionskosten einzukalkulieren und müssen vollumfänglich für die Beschaffung der in den Budgets enthaltenen Ausstat- tungsgegenstände zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass diese Budget-Kosten nicht in der genannten Höhe ausgeschöpft werden, sind die verbleibenden Budgetanteile wie Minderkosten zu behandeln.
Die unterschiedlichen Leistungspflichten des AN im Zusammenhang mit den Budgets und die Vorgaben zur Angebotskalkulation für die Auftragnehmerleistungen im Zusammenhang mit den einzelnen Budgets sind im Teil B beschrieben. Es sind insgesamt drei Budgets zu beachten:
5.2. Budget für elektronische Schließanlage
(9.000 € netto)
Inhalt und Leistungen des AN im Zusammenhang mit diesem Budget sind in Teil B unter Ziffer 4.32 – „elektronische Schließanlage“ beschrieben.
Der für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Budget erforderliche Aufwand des Auftragnehmers ist mit dem Angebot zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für dieses Budget im Pauschalfestpreis gesondert auszuweisen.
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5.3. Budget für aktive Komponenten der Datentechnik und
(42.000 € netto)
Medienausstattung
Inhalt und Leistungen des AN im Zusammenhang mit diesem Budget sind im Rahmen der Konzeptpla- nung für die Technische Gebäudeausrüstung in Teil B unter Ziffer 5.6.9. - „Aktive Komponenten der Da- tentechnik und Medienausstattung“ beschrieben.
Der für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Budget erforderliche Aufwand des AN ist mit dem Angebot zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für dieses Budget im Pauschalfestpreis geson- dert auszuweisen.
5.4. Budget für Möblierung
(200.000 € netto)
Inhalt und Leistungen des AN im Zusammenhang mit diesem Budget sind in Teil B unter Ziffer 6.9 - „Möb- lierung“ beschrieben.
Der für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Budget erforderliche Aufwand des AN ist mit dem Angebot zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für dieses Budget im Pauschalfestpreis geson- dert auszuweisen.
6. Wertungskriterien und Bewertungsmethodik
6.1. Bestandteile der Gesamtbewertung
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Wertungskriterien und deren Gewichtung. Maßgeblich ist die jeweils dargestellte Bewertungsmethodik. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamt- punktzahl erteilt.
| Nr. | Kriterium | Gewichtung (Punkte) |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 185 |
| 2 | Nachhaltigkeit (Energieeffizienz und Reaktionszeit) | 11 |
| 3 | Verbindlicher Fertigstellungstermin | 4 |
| Maximale Gesamtpunktzahl | 200 |
6.2. Kriterium: Preis
(Gewichtung: 185 Punkte)
Bewertet werden die Gesamtkosten des Angebots. Zu den Gesamtkosten zählen neben der angebotenen Pauschalvergütung für die Planungs- und Bauleistungen sämtliche im Angebot enthaltenden Neben- und Zusatzkosten, insbesondere auch die Pauschalen für die Wartungs- und Einregelungsleistungen (Ge- samtsumme gem. Vertragsdatenblatt).
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl. Die Bewertung der weiteren An- gebote erfolgt im Verhältnis zum niedrigsten Angebot gemäß folgender Formel:
Punkte = Niedrigste Gesamtkosten x 185 Gesamtkosten des Bieters
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen.
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6.3. Kriterium: Nachhaltigkeit
(Gewichtung: 11 Punkte)
Die Qualität der Nachhaltigkeit wird unter Berücksichtigung der Aspekte der Energieeffizienz und Be- triebsfähigkeit über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes bewertet.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der über den Mindeststandard hinausgehenden Energieeffizienz des Gebäudes sowie der verbindlich zugesicherten Reaktionszeit bei einsatzkritischen Störungen, Schäden oder Mängeln zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit.
Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
A. Energieeffizienz (über Mindeststandard hinaus) 0 - 7 Punkte
B. Reaktionszeit (zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Anlagen) 0 - 4 Punkte
A. Energieeffizienz
Bewertet wird eine über den Mindeststandard hinausgehende energetische Qualität.
Mindestanforderung: Effizienzhaus-Standard 55 (Mindestanforderung Hauptangebot)
Angebote, die den Effizienzstand 55 nicht erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen!
Für den Effizienzhaus-Standard 40 und für den Effizienzhaus-Standard 40 mit QNG (siehe Ziffer 4.7, Teil A und Ziffer 3.4.2., Teil B) gibt es eine entsprechend höhere Bewertung.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Bewertungsstufen:
Bewertung Beschreibung
0 Punkte Effizienzhaus-Standard 55 (Mindestanforderungen)
3 Punkte Effizienzhaus-Standard 40
7 Punkte Effizienzhaus-Standard 40 mit QNG (und höher)
Bewertungsgrundlage ist der Energieausweis, der mit jedem Angebot (Haupt- und Nebenangebot/e) ein- zureichen ist (Energieausweise = Nachweis für Bewertungskriterium).
Der angebotene Standard wird im Zuschlagsfall verbindlicher Vertragsbestandteil.
B. Reaktionszeit bei einsatzkritischen Störungen, Schäden oder Mängeln
Zur Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzfähigkeit der Feuerwehr als Einrichtung der kommunalen Ge- fahrenabwehr ist eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 24 Stunden gefordert. Längere Reaktionszeiten sind mit den öffentlichen Sicherheitsinteressen nicht vereinbar. Eine 24/7-Erreichbarkeit wird nicht gefor- dert.
Angebote mit einer Reaktionszeit von über 24 Stunden, werden vom Verfahren ausgeschlossen!
Bewertet wird die angebotene und zugesicherte maximale Vor-Ort-Reaktionszeit bei einsatzkritischen Störungen, Schäden oder Mängeln während der vertraglich vereinbarten Mängelansprüchefristen (siehe Ziffer 1.1., Teil C).
Einsatzkritische Störungen, Schäden oder Mängel sind solche, die die Funktionsfähigkeit wesentlicher betrieblicher Einrichtungen des Feuerwehrgerätehauses und damit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr beeinträchtigen, insbesondere:
• Hallentore
• kraftbetätigte Türen im Einsatzweg
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• sicherheitsrelevante elektrotechnische Infrastruktur
• Sonstige Vorkommnisse, die die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr unmittelbar beeinträchtigen
• Die Heizungsanlage gilt als einsatzkritisch, soweit sie die Frostsicherheit der Fahrzeughalle, wasser- führender Anlagen oder sicherheitsrelevanter technischer Einrichtungen beeinträchtigt.
Die angebotene Reaktionszeit bezieht sich nicht auf sonstige Komfortmängel, kosmetische Schäden/Mängel oder Störungen an Anlagen ohne direkte Einsatzrelevanz.
Definition Reaktionszeit: Zeitraum zwischen Eingang der Störungs- oder Schadensmeldungen oder der Mängelanzeigen und Beginn qualifizierter Maßnahmen vor Ort.
Mindestanforderung: Reaktionszeit ≤ 24
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Bewertungsstufen:
Bewertung Beschreibung / Vor-Ort-Reaktionszeit
Ausschluss > 24 Stunden
0 Punkte ≥ 18 bis ≤ 24 Stunden (Mindestanforderung)
2 Punkte > 12 bis < 18 Stunden
4 Punkte ≤ 12 Stunden (Bestbewertung)
Gewertet werden ausschließlich konkret zugesicherte und prüfbare Reaktionszeiten. Pauschale oder werbliche Angaben bleiben unberücksichtigt.
Die angebotene und zugesicherte Vor-Ort-Reaktionszeit bei einsatzkritischen Störungen wird im Zu- schlagsfall verbindlicher Vertragsbestandteil.
6.4. Kriterium: Verbindlicher Fertigstellungstermin
(Gewichtung: 4 Punkte)
Bewertet wird der vom Bieter verbindlich angebotene Termin der bezugsfertigen und vollständige funkti- onsfähigen Übergabe des Feuerwehrgerätehauses (Fertigstellungstermin).
Bewertungsgrundlage ist der einzureichende Projektterminplan (Planungs- und Bauzeiten ab Vertragsab- schluss).
Rahmenbedingungen:
• geplanter Fertigstellungstermin (Übergabe): 08.09.2028
• Eine Vorverlegung ist zulässig.
• Maximal anrechenbare Vorverlegung: 120 Kalendertage. Frühere Termine werden wie 120 Tage ge- wertet. Diese Angebote erhalten 4 Punkte.
• Angebote mit einem späteren Termin erhalten 0 Punkte
• Vertragsabschluss ist fester Referenztermin: 03.02.2027
- Ab diesem Tag wird der Projektterminplan gerechnet.
- Sollte sich der Vertragsabschluss verzögern, wird der Fertigstellungstermin automatisch um die Verzögerung angepasst.
- Weitere zulässige Verzögerungen, die eine Verschiebung des Fertigstellungstermins recht- fertigen, sind unter § 20 der Anlage A 4 „Totalunternehmervertrag“ geregelt.
Die Berechnungsgrundlage sind die angebotenen Kalendertage zwischen geplantem Fertigstellungster- min und angebotenen Fertigstellungstermin.
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Das Angebot mit dem frühesten zulässigen Fertigstellungstermin erhält die maximale Punktzahl. Angebo- te mit dem geplanten Fertigstellungstermin erhalten 0 Punkte. Die Bewertung der weiteren Angebote er- folgt linear nach folgender Formel:
geplanter Fertigstellungstermin – angebotener Fertigstellungstermin (in Tagen) Punkte = x 4 120
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen.
Der angebotene Fertigstellungstermin wird im Zuschlagsfall verbindlicher Vertragsbestandteil.
7. Ortsbesichtigung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Besichti- gungstermine sind mit dem Team Bau der Gemeinde Jork, Frau Köster (Fon 04162 / 9147-19) abzustim- men. Kosten die durch Unkenntnis über die örtlichen Gegebenheiten entstehen, werden nicht extra vergü- tet.
8. Zuschlagserteilung
8.1. Zuschlagserteilung
Aus der Tatsache, dass nur das wirtschaftlichste Angebot realisiert werden wird, können die am Verfah- ren beteiligten, letztendlich jedoch nicht berücksichtigten Bieter keine Ansprüche herleiten.
Der AG informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberück- sichtigung ihres Angebotes gemäß § 134 GWB.
8.2. Vorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags für eine Gesamtvergabe erfolgt erst, nachdem ein positives Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vorliegt und die politischen Gremien der Gemeinde Jork der Vertragsun- terzeichnung zugestimmt haben.
9. Nachprüfungsstelle
Zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist das:
Kommunalaufsicht des Landkreises Stade Am Sande 2 21682 Stade
Telefon: 04141 / 12-1051 E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-stade.de
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind vom Bieter unverzüglich (analog § 160 Abs. 3 GWB) gegenüber der Gemeinde Jork zu rügen. Mängel in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rüge (§ 21 VOB/A). Für sonstige Verstöße gilt
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eine Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, basierend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB sowie dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Eine rechtzeitige Rüge ist Voraussetzung für eine Überprüfung durch die Nachprüfstelle beim Landkreis Stade (Rechnungsprüfungsamt); wird die Frist versäumt, ist der Bieter mit seinen Einwendungen im wei- teren Verfahren ausgeschlossen.
10. Totalunternehmervertrag
Der in der Anlage A 4 aufgenommene Entwurf des Totalunternehmervertrages beinhaltet die Vorgaben des AG zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses mit dem AN und ist Grundlage für das Angebot.
Der Totalunternehmervertrag wird in der vorgegebenen Fassung Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Angebote mit Änderungen an den Vertragsbedingungen werden gemäß § 16 VOB/A ausgeschlossen.
Fragen zum Vertragsentwurf sowie Hinweise auf Unklarheiten oder vermeintliche Widersprüche sind aus- schließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform an alle Bieter gleichermaßen (hier z.B. auch evtl. Anpassungen am Vertrag).
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