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B 8.1_Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung.pdf

Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Eickhoff und Partner mbB Beratende Ingenieure für Geotechnik

Projekt-Nr. 20960

Neubau Feuerwehrgerätehaus

Königreicher Straße 73, 21635 Jork

Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung

1. Bericht vom 27.06.2023

Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21635 Jork

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EICKHOFF und PARTNER mbB Beratende Ingenieure für Geotechnik

Eickhoff und Partner mbB · Hauptstraße 137 · 25462 Rellingen Hauptstraße 137 · 25462 Rellingen Gemeinde Jork Fon: 04101 / 54 20 0 Fax: 04101 / 54 20 20 Am Gräfengericht 2 Mail: info@eickhoffundpartner.de 21635 Jork Web:www.eickhoffundpartner.de Grundbau Bodenmechanik Baugrundgutachten Erdbaulabor Beweissicherung

Datum: 27.06.2023 Projektbearbeiter: Bammert

Projekt-Nr. 20960

Betrifft: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Königreicher Straße 73, 21635 Jork

hier: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Bezug: Auftrag vom 16.03.2023 Anlagen: 20960/1 - 3

1. Bericht

  1. Veranlassung Auf dem Grundstück Königreicher Straße 73 in 21635 Jork ist der Neubau eines maximal ca. 49,4 x 24,5 [m] großen, nicht unterkellerten, 2-geschossigen Feuerwehrgerätehauses geplant. Wir wurden beauftragt, für das o.g. Bauvorhaben eine Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung abzugeben.

  2. Planunterlagen

Für die Bearbeitung wurden folgende Planunterlagen verwendet: 2.1 erhalten von der Gemeinde Jork

  • Lage-/Höhenplan, M 1:250, Az 2205684, Stand 03.11.2022, erstellt vom Vermessungsbüro Hesse
  • Lageplan - V3A, M 1:500, Plan-Nr.: B01, Stand 29.11.2022, erstellt von B.Eng. Sandra Köster
  • Erdgeschoss - V3A, M 1:150, Plan-Nr.: B02, Stand 29.11.2022, erstellt von B.Eng. Sandra Köster
  • Ansichten 1 - V3A, M 1:150, Plan-Nr.: B05, Stand 29.11.2022, erstellt von B.Eng. Sandra Köster

Partner: Dipl.-Ing. Ingo Bammert • Dipl.-Ing. Florian Ganter USt-ID-Nr.: DE252039049 · Partnerschaftsregister: PR 324 KI, Amtsgericht Pinneberg

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2.2 erhalten von der Joern Thiel Baugrunduntersuchung GmbH

  • Ergebnisse von 4 Spitzendrucksondierungen (CPT 1 - CPT 4), ausgeführt am 08.05.2023
  1. Baugelände

Die Lage des nordwestlich der Königreicher Straße gelegenen Baugeländes, der Bestandsbauten und des geplanten Neubaus sowie der Baugrundaufschlüsse ist aus Abb. 1 und Anl. 20960/1 ersichtlich. Der Baubereich ist derzeit mit einem Bauernhof mit Nebengebäuden bebaut (Fotos s. Abb. 2 - 5). Angaben zur Gründungsart und zu Gründungstiefen vom Bestand liegen uns nicht vor. Nördlich des Baugrundstücks verläuft ein Graben, der nach den Planunterlagen ca. 5,0 m vom Neubau entfernt liegen wird. Die Grabensohle liegt angabegemäß bei ca. NHN - 1,2 m bis ca. NHN - 0,8 m. Die Ansatzpunkte der Baugrundaufschlüsse wurden vom Bohrunternehmer lage- und höhenmäßig eingemessen. Die Geländehöhen bei den Ansatzpunkten der Baugrundaufschlüsse betragen zwischen ca. NHN + 0,8 m (CPT 1) und NHN + 1,5 m (CPT 3 + CPT 4). Detaillierte Geländehöhen können dem in Abs. 2.1 angegebenen Lage-/Höhenplan und Abb. 1 entnommen werden.

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CPT 4

CPT 3

Neubau

CPT 2

CPT 1

Abb. 1: Lageplan, M 1:500

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Abb. 2: Blick von der Straße nach Norden Abb. 3: Blick von der Straße nach Nordosten

Abb. 4: Blick auf Bestand nach Osten Abb. 5: Blick parallel zum Graben nach Nordwesten

  1. Bauwerk Geplant ist der Neubau eines maximal ca. 49,4 x 24,5 [m] großen, nicht unterkellerten, 2-geschos- sigen Feuerwehrgerätehauses, das aufgrund der anstehenden, stark zusammendrückbaren, organischen Weichschichten auf Pfählen tief gegründet werden soll. Ein Erdgeschossgrundriss des Feuerwehrgerätehauses mit den Abmessungen ist Abb. 6 zu entnehmen. Eine Ansicht des Neubaus ist aus Abb. 7 ersichtlich. Bauwerkshöhen und -lasten sowie detaillierte Angaben zum Gründungskonzept liegen uns nicht vor.

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CPT 4

CPT 3

CPT 2

CPT 1

Abb. 6: Erdgeschossgrundriss, M 1:250

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Graben

ca. 24,5 m ca. 4,8 m

Abb. 7: Ansicht Ost, M 1:250

  1. Baugrund 5.1 Allgemeines Aufgrund der erfahrungsgemäß zu erwartenden organischen Weichschichten und der daraus resultierenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Erfordernis einer Tiefgründung des Neubaus wurde der Baugrund gemäß unseren Empfehlungen am 08.05.2023 zur Bemessung der Pfahlgründung zunächst mittels 4 Spitzendrucksondierungen CPT 1 bis CPT 4 mit Tiefen von ca. 22,8 (CPT 2) ≤ t ≤ 25,0 (CPT 3 + CPT 4) [m] unter Gelände erkundet. Die beiden Spitzendrucksondierungen CPT 5 und CPT 6, die im nordöstlichen Grundstückbereich zwischen dem Bestandsgebäude und dem Graben geplant waren, konnten aufgrund der beengten Zuwegung zu den Ansatzpunkten und dem Bewuchs nicht ausgeführt werden. Sie sollen abstimmungsgemäß nach Abbruch des Bestandes und Rodung des Bewuchses nachgeholt werden. Die Ergebnisse der Spitzendrucksondierungen sind auf den Anl. 20960/2+3 aufgetragen. Die Lage der Baugrundaufschlüsse ist aus Anl. 20960/1 und Abb. 1 + 6 ersichtlich. 5.2 Bodenschichtung nach den Spitzendrucksondierungen

Zur Ausführung einer Tiefgründung ist die Kenntnis der Lagerungsdichte der Sande sowie des Baugrundaufbaus im tieferen Untergrund notwendig, um den Beginn des „ausreichend tragfähigen“ Baugrundes festlegen zu können. Bezüglich der Lagerungsdichte von schlufffreien Sanden gelten:

LagerungsdichteDrucksonde (CPT)
q [MN/m2] c
sehr locker locker mitteldicht dicht sehr dicht< 2,5 2,5 - 7,5 7,5 - 15,0 15,0 - 25,0 > 25,0

Tab. 1: Beziehung zwischen Spitzendruck und Lagerungsdichte für Sand (SE)

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Die Zuordnung der Bodenschichten nach den Spitzendrucksondierungen erfolgt anhand des nach- folgend eingefügten Diagramms.

Sand

schluffiger/toniger Sand

Klei

Torf

Abb. 8: Beziehung zwischen Spitzendruck und örtlicher Mantelreibung (Reibungsverhältnis) Bei allen Spitzendrucksondierungen wurde bis in eine Tiefe von t = 1,5 m vorgeschachtet. In diesem Tiefenbereich ist allgemein mit schluffigen Sand-/Oberboden- und Kleiauffüllungen sowie gewachsenem Klei zu rechnen. Es ergeben sich folgende Bodenarten und Lagerungsdichten (teilweise gemittelt):

Nr.Tiefe bisbis ca. NHN [m]bis ca.im MittelReibungs-BodenartBodenartBeurteilungBeurteilung
Nr.ca. tNHN [m]ca. q cverhältnis
[m u. Gel.][MN/m2]ca. R [%] f
CPT 11,5- 0,7--Vorschachtung
15,2- 14,41,02,0Klei mit Sandlage von 13,3 - 14,0 [m]weich
24,8- 24,012,50,8Sandmitteldicht bis dicht

Tab. 2: Auswertung des Spitzendruckdiagramms CPT 1, Ansatzhöhe NHN + 0,84 m

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Nr.Tiefe bisbis ca. NHN [m]bis ca.im MittelReibungs-BodenartBeurteilungBeurteilung
Nr.ca. tNHN [m]ca. q cverhältnis
[m u. Gel.][MN/m2]ca. R [%] f
CPT 21,5- 0,7--Vorschachtung
15,5- 14,71,02,0Klei mit Sandlage von 14,0 - 15,0 [m]weich
16,5- 15,79,00,9Sandlocker bis mitteldicht
19,5- 18,712,00,8Sandmitteldicht
22,8- 22,018,00,8Sanddicht

Tab. 3: Auswertung des Spitzendruckdiagramms CPT 2, Ansatzhöhe NHN + 0,85 m

Nr.Tiefe bisbis ca. NHN [m]bis ca.im MittelReibungs-BodenartBeurteilungBeurteilung
Nr.ca. tNHN [m]ca. q cverhältnis
[m u. Gel.][MN/m2]ca. R [%] f
CPT 31,5± 0,0--Vorschachtung
16,3- 14,81,02,5Klei mit Sandlage von 14,2 - 15,7 [m]weich
17,3- 15,85,00,8Sandlocker bis mitteldicht
21,3- 19,812,50,8Sandmitteldicht
25,0- 23,518,00,8Sanddicht

Tab. 4: Auswertung des Spitzendruckdiagramms CPT 3, Ansatzhöhe NHN + 1,52 m

Nr.Tiefe bisbis ca. NHN [m]bis ca.im MittelReibungs-BodenartBeurteilungBeurteilung
Nr.ca. tNHN [m]ca. q cverhältnis
[m u. Gel.][MN/m2]ca. R [%] f
CPT 41,5± 0,0--Vorschachtung
15,6- 14,11,02,0Klei mit Sandlage von 14,2 - 15,4 [m]weich
19,7- 18,212,50,6Sandmitteldicht
25,0- 23,518,00,8Sanddicht

Tab. 5: Auswertung des Spitzendruckdiagramms CPT 4, Ansatzhöhe NHN + 1,50 m

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5.3 Wasser 5.3.1 Wasserstand/Bemessungswasserstand für Bauwerke

Grundwasser Der echte Grundwasserstand steht gespannt unterhalb der organischen Weichschichten mit einer gewissen, uns unbekannten Druckhöhe an und ist für die nichtunterkellerte Baumaßnahme aufgrund der Überdeckung durch die organischen Weichschichten sowie dessen Tiefenlage von unter- geordneter Bedeutung. Er ist insbesondere bei der Pfahlherstellung zu beachten. Vom unmittelbaren Baubereich liegen uns keine Angaben zu Grundwasserstandsschwankungen vor. Unter Berücksichtigung der o.g. Angaben wird der Bemessungswasserstand für Grundwasser bzw. dessen Druckhöhe vorsorglich in derzeitiger Geländehöhe festgelegt. Aufstauendes Sickerwasser Örtlich und zeitweilig kann sich jedoch niederschlagsabhängig auf den bindigen, schwach durch- lässigen Bodenschichten aus Klei Sickerwasser aufstauen, sofern der Wasserstand nicht durch den Einbau einer Dränanlage begrenzt wird. Der Bemessungswasserstand für aufstauendes Sicker- wasser ist somit wie folgt anzunehmen:

  • mit Einbau einer Dränanlage: in Höhe des durch die Dränanlage begrenzten maximal möglichen Wasserstandes
  • ohne Einbau einer Dränanlage: in Höhe des derzeitigen Geländes, in Mulden auch darüber Grabenwasserstand Angaben zum Wasserstand im nahegelegenen Graben und zu dessen Schwankungsbereich sowie zu ggf. vorhandener Regulierungsmaßnahmen und Ab-/Zuläufen liegen uns nicht vor. Ob ein Aufstau bis in Geländehöhe oder eine Überflutung des angrenzenden Geländes möglich ist, kann von uns nach derzeitiger Kenntnis nicht abgeschätzt werden und ist vorab zu recherchieren. 5.3.2 Wasserbeschaffenheit

Aus dem Grundwasser in den unteren Sanden unterhalb der organischen Weichschichten konnte verfahrensbedingt und aufgrund des unzureichenden Wasserzulaufs zum Filter keine Wasserprobe entnommen werden. Wir empfehlen auf der sicheren Seite, das Grundwasser nach DIN 4030 als schwach beton- angreifend einzustufen. Daher sind die wasserberührenden Betonbauteile (hier die Pfähle) gemäß der Expositionsklasse XA1 zu schützen.

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  1. Bodenmechanische Kennwerte

Die charakteristischen Bodenkennwerte können unter Berücksichtigung unserer regionalen Erfahrungen wie folgt angenommen werden:

Bodenart /ScherfestigkeitWichteSteifemodulBodenklasse
KlassifizierungKlassifizierungϕ′ kc´ kc uγγ′E snach
[°][kN/m2][kN/m2][kN/m3][kN/m3][MN/m2]DIN 18 300
Sandauffüllung, schluffig [OU/OH/SU]27,510,020,015,05,05,01/2/3
Sandauffüllung, neu [SE]35,00,0-19,011,030,03
Klei f(w) OU/UA22,510,020,016,06,01,0 - 2,02
Sand locker SE mitteldicht dicht30,0 35,0 37,50,0-19,011,010,0 30,0 50,03

[..] Auffüllung Tab. 6: Charakteristische bodenmechanische Kennwerte

  1. Baugrundbeurteilung 7.1 Tragfähigkeit 7.1.1 Sandauffüllungen

Die im Bereich der Vorschachtungstiefe von t = 1,5 m unter Gelände sehr wahrscheinlich zu erwartenden, inhomogen mit unterschiedlichen Humus-/Schluffgehalten zusammengesetzten Sand-/Oberboden- und Kleiauffüllungen sind nur sehr bedingt tragfähig und i.Allg. lediglich für eine Flachgründung von leichten, setzungsunempfindlichen Bauwerken geeignet, wenn sich für das Gebäude noch zulässige Setzungen, Setzungsdifferenzen und Schiefstellungen einstellen. 7.1.2 Organische Weichschichten aus Klei Die organischen Weichschichten aus Klei sind stark zusammendrückbar und gering scherfest. Sie sind i.Allg. für eine Flachgründung von Bauwerken nicht bzw. nur dann geeignet, wenn sich aufgrund einer relativ gleichmäßigen Dicke der Weichschichten sowie gleichmäßigen Gebäudelasten für das Gebäude noch zulässige Setzungen, Setzungsdifferenzen und Schiefstellungen einstellen. Aufgrund der zu erwartenden Lasten, ungleichmäßiger Lastverteilungen und Vorbelastungen sowie der angetroffenen Kleimächtigkeiten ist eine Tiefgründung für den Neubau des Neubaus auf Pfählen erforderlich. 7.1.3 Sande

Die Sande sind grundsätzlich deutlich geringer zusammendrückbar und scherfester als die vorgenannten organischen Weichschichten. Allgemein ist zwischen den nacheiszeitlich entstandenen holozänen Sanden, die lokal organische und schluffige Beimengungen enthalten können und i.Allg. locker bis mitteldicht gelagert sind, und den pleistozänen, d.h. eiszeitlich vorbelasteten Sanden, die i. Allg. für eine Tiefgründung geeignet sind, zu unterscheiden.

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Die holozänen Sande weisen hier lokal lockere Lagen auf, sind jedoch überwiegend mitteldicht gelagert. Sie sind als Gründungsträger für eine Tiefgründung unterhalb der lockeren Lagen geeignet. Die unteren pleistozänen Sande sind i. Allg. ausreichend scherfest, gering zusammendrückbar und für eine Tiefgründung geeignet. Für eine Tiefgründung auf Pfählen sind sie bei einer wenigstens mitteldichten Lagerung mit Spitzenwiderständen von q ≥ 7,5 [MN/m²] ausreichend tragfähig, wobei die Pfahlfußebene in c Sanden mit einem Spitzenwiderstand von mindestens ca. q > 10,0 MN/m² liegen sollte. c Angaben zum Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes können Abschnitt 8.2 entnommen werden. 7.2 Frostgefährdung

Die bindigen Böden aus Klei und wassergesättigte sowie ggf. überlagernde schluffige und/oder wassergesättigte Sande sind stark frostempfindlich. 7.3 Aufweichungsgefahr

Schluffige Sandauffüllungen sowie die organischen Weichschichten aus Klei neigen in Verbindung mit Wasser bei dynamischen Beanspruchungen zu zusätzlichen Aufweichungen, sodass sie in einen breiigen / flüssigen Zustand übergehen können. Daher empfehlen wir zur Schaffung einer ausreichend tragfähigen Arbeitsebene den Einbau einer mindestens ca. d = 0,5 m dicken Tragschicht aus einem Sand-Kies-Gemisch oder Betonrecycling. Sofern größere Geräte, z.B. bei der Pfahlherstellung, vorgesehen sind, ist deren Standsicherheit zu überprüfen und die Tragschichtdicke ggf. nach Vorgabe der Fachfirma entsprechend zu vergrößern. 7.4 Versickerungsfähigkeit Die anstehenden organischen Weichschichten aus Klei und ggf. überlagernde schluffige Sande sind wenig durchlässig bis nahezu undurchlässig und somit für eine Versickerung nicht geeignet.

  1. Gründungsberatung 8.1 Allgemeines

Eine Flachgründung des Feuerwehrgerätehauses ist aufgrund der stark zusammendrückbaren organischen Weichschichten u.E. nicht möglich. Setzungen in u.U. Dezimetergröße sind bei der angetroffenen Bodenschichtung wahrscheinlich. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber soll der Neubau auf Pfählen tief gegründet werden. Hierfür erfolgen in den folgenden Absätzen Angaben zur Bemessung und Hinweise zur Ausführung der Pfahlgründung. 8.2 Ausreichend tragfähiger Baugrund

Der Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes für Tiefgründungen ist i. Allg. für die anstehenden nichtbindigen Böden (Sande) wie folgt definiert:

  • unterhalb der Pfahlfußebene bei einer Lagerungsdichte von 0,4 ≤ D ≤ 0,55; entsprechend eines gemessenen Sondierspitzenwiderstandes von ca. q ≥ 10,0 [MN/m2] c
  • im Einbindebereich der Pfähle bei einem Sondierspitzenwiderstand von mindestens ca. q ≥ 7,5 [MN/m²] c

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Wir empfehlen, die Pfähle unterhalb der teilweise bei den Spitzendrucksondierungen in den Sanden angetroffenen lockeren Lagen abzusetzen. Der Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes kann auf Basis der vorliegenden Spitzen- drucksondierungen somit wie folgt angenommen werden:

AufschlussBeginn ausreichend tragfähiger Baugrund
Tiefe ab ca. tab ca.
[m u. Gel.]NHN [m]
CPT 115,2- 14,4
CPT 216,5- 15,7
CPT 317,3- 15,8
CPT 415,6- 14,1

Tab. 7: Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrunds Der Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes kann alternativ auf der sicheren Seite liegend einheitlich pauschal bei NHN - 16,0 m =ˆ ca. 16,9 bis 17,5 [m] unter Gelände angenommen werden. Nach Durchführung der Spitzendrucksondierungen CPT 5 und CPT 6 nach Abbruch des Bestandes und Rodung des Bewuchses kann/muss dieser Wert ggf. noch angepasst werden. Die Pfahllängen können je nach Pfahlauslastung und nach den in Situ angetroffenen Baugrund- verhältnissen gestaffelt hergestellt werden. Während der Pfahlherstellung sollten die Pfahlein- dringungen mit den Maschinenparametern wie Betriebsdruck und Drehmoment überprüft werden, um ggf. vor Ort die Einbindetiefe der Pfähle anpassen zu können. Bei einer exemplarischen Einbindetiefe der Pfähle von 4,0 m in den ausreichend tragfähigen Baugrund ist mit Pfahllängen von im Mittel ca. L = 21,0 m ab derzeitigem Gelände zu rechnen. 8.3 Pfahlsysteme

Für eine Tiefgründung kommen theoretisch folgende Pfahlsysteme in Betracht: Rammpfähle: Rammpfähle sind aufgrund der herstellungsbedingten Erschütterungen und der damit verbundenen Beeinflussung der Nachbargebäude ggf. problematisch und hier nicht empfehlenswert. Bohrpfähle:

Bohrpfähle mit Durchmessern von mindestens ≥ ∅ 30 [cm] können mit durchgehendem Bohrrohr und unverrohrt als Schneckenbohrpfahl oder als Teilverdrängungsbohrpfahl eingebracht werden. Die Ausführung der Bohrpfähle wird in DIN EN 1536 „Bohrpfähle“ behandelt. Bohrpfähle weisen bei gleichen Durchmessern und Einbindelängen in den ausreichend tragfähigen Baugrund i. Allg. eine geringere Tragfähigkeit als die nachfolgend aufgeführten Schraubpfähle auf. Unverrohrte Pfähle sollten aufgrund des gespannten Grundwasserstandes nicht verwendet werden. Schraubpfähle: Schraubpfähle sind Vollverdrängungsbohrpfähle, z. B. System Fundex oder Atlas. Sie weichen i. Allg. in ihrer Konstruktion und Herstellung von den konventionellen Bohrpfählen ab und können bei gleicher Länge höher als diese belastet werden. Die Ausführung dieser Sonderpfähle wird in DIN EN 12699 „Verdrängungspfähle“ behandelt.

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8.4 Pfahltragfähigkeiten

Alle Pfähle sind nach DIN 1054 mit den entsprechenden Teilsicherheitsbeiwerten zu bemessen. Die Tragfähigkeiten der Pfähle sind vom gewählten System sowie den Pfahldurchmessern und -längen abhängig. Die zulässigen äußeren Tragfähigkeiten der Pfähle ergeben sich nach den in DIN 1054 und in der „EA-Pfähle“ angegebenen Berechnungsverfahren. Alle Pfahlsysteme können höher als in der EA-Pfähle angegeben belastet werden, wenn der Nachweis der äußeren Tragfähigkeit entweder durch Probebelastungen oder durch Ergebnisse von Probebelastungen unter vergleichbaren Bedingungen hinsichtlich des Baugrundes und der Pfähle erbracht wird. Das günstigste Pfahlsystem kann durch einen Kostenvergleich ermittelt werden. Wir empfehlen, dafür entsprechende Angebote einzuholen. Vom Pfahlhersteller ist die Eignung des gewählten Pfahlsystems für die weichen Kleischichten zu prüfen und erforderlichenfalls eine Schutzverrohrung einzurechnen. 8.5 Verformungen Für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist die Pfahlsetzung zu bewerten. Die Verformungen des Baugrundes und der o.g. Pfähle sind bei üblichen Pfahlgebrauchslasten von ca. 600 bis 1000 [kN] (abhängig vom Pfahlsystem) etwa mit 0,5 ≤ s ≤ 1,0 [cm] zu erwarten. Die Setzungs- differenzen zwischen benachbarten Pfählen dürften erfahrungsgemäß ∆s = 0,5 cm nicht überschreiten. Die Gebrauchstauglichkeit ist demnach bei den o.g. Setzungen gewährleistet. Die tatsächlichen Setzungen können Widerstands-Setzungs-Linien entnommen werden. 8.6 Negative Mantelreibung Unter negativer Mantelreibung versteht man, dass infolge der Relativbewegung zwischen Pfahl- schaft und dem umgebenden Boden Reibungskräfte wirken, die neben den Bauwerkslasten als zusätzliche äußere Belastung auf die Pfähle anzusetzen sind. Die negative Mantelreibung tritt nicht ausschließlich am Pfahlschaft, sondern auch an darüberliegenden Bauwerksteilen wie Pfahlköpfen und Wänden auf. Großflächige setzungserzeugende Auffüllungen sind uns derzeit jedoch nicht bekannt, sodass negative Mantelreibung hier nach derzeitigem Stand nicht berücksichtigt werden muss. 8.7 Seitendruck Unter Seitendruck auf Pfähle versteht man, dass durch äußere Einflüsse, wie z.B. durch ungleich- mäßige seitliche Aufschüttungen oder im Bereich von Geländesprüngen, in weichen bindigen Böden horizontale Verformungen auftreten, die zu einer zusätzlichen Biegebeanspruchung der Pfähle führen. Im vorliegenden Fall ist Seitendruck auf Pfähle nicht zu berücksichtigen. 8.8 Pfahlherstellung und sonstige Hinweise Für die Pfahlherstellung ist eine befahrbare Zufahrt und Arbeitsebene gemäß den Anforderungen des Pfahlherstellers erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass Kies-/Steinlagen in den pleistozänen Sanden ggf. mit erhöhten Eindringwiderständen gerechnet werden muss. Weiterhin sind im Abhängigkeit der Gründungsart des Bestandsgebäudes ggf. Bauwerksreste vorhanden, die beim Abbruch entsprechend erkundet und möglichst entfernt werden sollten.

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Sofern bei der Ausführung der Pfähle eine unterschiedliche Tiefe des Beginns der ausreichend trag- fähigen Bodenschichten festgestellt werden sollte, können die Pfahllängen tiefenmäßig gestaffelt werden. Wir empfehlen, eine Abtreppung der Pfahlfußtiefen unter einer maximalen Neigung von 1:2 nicht zu überschreiten. Sofern der Beton des benachbarten Pfahls jeweils bereits fest ist, kann der Mindestachsabstand der neuen Pfähle untereinander mit e ≥ 3d ≥ 1 m + d angenommen werden.

  1. Baugrube Gemäß DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ dürfen nicht verbaute Baugruben und Gräben bis höchstens 1,25 m Tiefe ohne besondere Sicherung mit senkrechten Wänden hergestellt werden. Nicht verbaute Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als 1,25 m müssen i. Allg. mit abgeböschten Wänden hergestellt werden. Die Böschungsneigung richtet sich unabhängig von der Lösbarkeit des Bodens nach dessen bodenmechanischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Zeit, während der sie offen zu halten sind und nach den äußeren Einflüssen, die auf die Böschung wirken. Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen in nichtbindigen oder weichen bindigen Böden Böschungswinkel von ß = 45° nicht überschritten werden. Geringere Wandhöhen bzw. geringere Böschungsneigungen sind vorzusehen, wenn besondere Einflüsse die Standsicherheit gefährden, z.B. der Zufluss von Sickerwasser und gering verdichtete Auffüllungen.

  2. Trockenhaltungsmaßnahmen 10.1 - im Bauzustand Während der Bauzeit im Baubereich anfallendes Niederschlags- oder Sickerwasser kann in den organischen Weichschichten aus Klei nicht oder nur sehr verzögert versickern und würde sich demgemäß auf der Aushubsohle (z.B. für das Pfahlrost) aufstauen. Es ist bei Bedarf mittels einer offenen Wasserhaltung, z.B. Bauhilfsdränagen, zu fassen und abzuleiten. Der Grundwasserstand steht gespannt unterhalb der organischen Weichschichten mit einer gewissen Druckhöhe an. Dieser ist bei der Pfahlherstellung für das Bauvorhaben von Bedeutung. 10.2 - im Endzustand 10.2.1 Allgemeines Allgemein sind die in der DIN 18533-1 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze" sowie die darin enthaltenen normativen Verweise zu beachten. Hierbei werden die Wassereinwirkungsklassen allgemein entsprechend der nach- folgenden Tabelle unterschieden. Die Abdichtungsmaßnahmen sind gemäß DIN 18533-1 entsprechend der jeweils anzusetzenden Wassereinwirkungsklasse nach Abb. 8, Spalte 4 zu wählen. Die Riss-, Raumnutzungs- und Rissüberbrückungsklassen sind gemäß den Angaben in der DIN 18533-1, 5.4 ff zu wählen.

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Abb. 8: DIN 18533-1, Tab. 1 - Wassereinwirkungsklassen 10.2.2 Wassereinwirkungsklassen

Aufgrund des möglichen Stauwasseranstiegs bis in Geländehöhe sind hier nach DIN 18533-1, Tab. 1 folgende, alternative Wassereinwirkungsklassen anzusetzen:

  • W2.1-E - mäßige Einwirkung von drückendem Wasser
  • W1.2-E - Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung Sofern eine Dränanlage nach DIN 4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen - Planung, Bemessung und Ausführung" vorgesehen ist, ist die Wassereinwirkungsklasse W1.2-E „Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung“ anzusetzen. Voraussetzung dafür ist weiterhin, dass unterhalb der Sohle und in einem 0,5 m breiten umlaufenden Streifen Sande mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von k ≥ 1·10-4 m/s eingebaut werden. Bei dieser Kombination der Trockenhaltung ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Dränanlage erforderlich ist, damit bei einer Störung der Dränmaßnahmen (z.B. Pumpenausfall oder Zusetzen der Dränrohre) unverzüglich reagiert werden kann. Sofern wider Erwarten ein Keller vorgesehen würde, ist eine Dränanlage nicht geeignet (Austrocknung der Kleiböden). Alternativ zu den vorgenannten Abdichtungsmaßnahmen kann die Sohle des Neubaus auch aus wasserundurchlässigem Beton (WU) hergestellt werden. Die Oberkante der Rohsohle sollte dann jedoch oberhalb des derzeitigen Geländes liegen, um ein Eindringen von Wasser zwischen Sohle und Dämmung/Estrich vermeiden zu können. Sofern die Unterfläche der Sohle mindestens 0,3 m oberhalb des derzeitigen Geländes angeordnet wird, ist u. E. die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E „Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden“ ohne Dränanlage ausreichend. Dann sollte jedoch unterhalb der Sohle eine d ≥ 0,3 m dicke, kapillarbrechende Sandschicht (h < 30 cm) eingebaut k werden. Hierbei ist auch die umliegende Topographie zu beachten, bei dem ein Zustrom von Oberflächenwasser zum Neubau auszuschließen ist. Weiterhin können die Trockenhaltungsmaßnahmen auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen beim Bestand und den Nachbargebäuden gewählt werden. Unabhängig davon ist auch die Wassereinwirkungsklasse W4-E zu berücksichtigen.

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EICKHOFF und PARTNER mbB · Beratende Ingenieure für Geotechnik · Hauptstraße 137 · 25462 Rellingen Neubau Feuerwehrgerätehaus, Königreicher Straße 73, 21635 Jork - 1. Bericht -16-

  1. Beeinflussung von Nachbargebäuden / Beweissicherung

Unmittelbar angrenzende Gebäude können wie folgt durch die Baumaßnahme beeinflusst werden:

  • Infolge von Abbruch- und Verdichtungsarbeiten kann es zu Erschütterungen kommen, die u.U. die Nachbarbebauung beeinflussen. Die Stärke und Auswirkungen der Erschütterungen lassen sich vorab nicht abschätzen.
  • Infolge der Pfahlherstellung kann es zu Erschütterungen beim Durchörtern von Hindernissen kommen. Weiterhin können je nach Pfahlsystem lokale Hebungen im Nahbereich oder bei unsachgemäßer Ausführung auch ein lokaler Bodenentzug nicht ausgeschlossen werden. Wir empfehlen, um ungerechtfertigten Regressansprüchen begegnen zu können, ein Beweis- sicherungsverfahren an den angrenzenden Nachbargebäuden durchführen zu lassen.
  1. Zusammenfassung

• Bauvorhaben

Neubau eines max. ca. 49,4 x 24,5 [m] großen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses

• Baugelände

  • Baubereich derzeit mit nicht unterkellertem Bauernhof mit Nebengebäuden bebaut, Gründungsart/-tiefe nicht bekannt
  • Geländehöhen bei den Baugrundaufschlüssen zwischen ca. NHN + 0,8 m und NHN + 1,5 m

• Bodenschichtung

bis in Tiefen von Bodenschichtung t ≤ 1,5 [m] u. Gel. Vorschachtung bei Spitzendrucksondierungen ggf. Oberboden-/Sand-/Kleiauffüllungen 15,2 ≤ t ≤ 16,3 [m] u. Gel. organische Weichschichten aus Klei, lokal Sandlagen 22,8 ≤ t ≤ 25,0 [m] u. Gel. Sand, überwiegend mitteldicht bis dicht gelagert

• Wasser

  • echter Grundwasserstand gespannt unterhalb der organischen Kleischichten
  • Bemessungswasserstand für aufstauendes Sickerwasser in Geländehöhe, sofern der Wasserstand nicht durch den Einbau einer Dränanlage begrenzt wird
  • Grundwasser nach DIN 4030 schwach betonangreifend (Expositionsklasse XA1)

• Bodenmechanische Kennwerte

s. Abschnitt 6

• Baugrundbeurteilung

Die organische Weichschichten aus Klei sind stark zusammendrückbar und für eine Flach- gründung des Neubaus nicht geeignet. Die unterhalb der Weichschichten anstehenden Sande sind überwiegend mitteldicht bis dicht gelagert und für die Tiefgründung des Neubaus geeignet.

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• Gründungsberatung

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird eine Tiefgründung auf Pfählen erforderlich. Angaben zum Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes und zur Bemessung der Tiefgründung sind den Abschnitten 8.1 ff zu entnehmen.

• Baugrube / Trockenhaltung / Beweissicherung

s. Abschnitte 9 - 11

Eickhoff und Partner mbB

Beratende Ingenieure für Geotechnik

(Bammert) (Ganter)

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CPT 5 CPT 6 wird nach Abbruch wird nach Abbruch Bestand ausgeführt Bestand ausgeführt Neubau CPT 1 CPT 4 Bestand Bezugshöhe OK Sieldeckel NHN + 1,55 m CPT 2 CPT 3 EICKHOFF und PARTNER mbB Hauptstraße 137 25462 Rellingen Beratende Ingenieure für Geotechnik Tel. 04101 - 54 200 Fax 04101 - 54 20 20 Neubau Feuerwehrgerätehaus Anlage: 20960/1 Königreicher Straße 73 Maßstab: 1:250 21635 Jork Datum 27.06.2023 Gez.: Ba Lageplan Baugrundaufschlüsse Änderung:
EICKHOFF und PARTNER mbB Hauptstraße 137 25462 Rellingen Beratende Ingenieure für Geotechnik Tel. 04101 - 54 200 Fax 04101 - 54 20 20
Anlage: 20960/1Neubau Feuerwehrgerätehaus Königreicher Straße 73 21635 Jork Lageplan Baugrundaufschlüsse
Maßstab: 1:250
Datum 27.06.2023Gez.: Ba
Änderung:

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CPT 1 CPT 2

(08.05.2023) (08.05.2023)

NHN +0,84 m NHN +0,85 m

Mantelreibung [MN/m²] Spitzendruck [MN/m²] Reibungsverhältnis [%] Mantelreibung [MN/m²] Spitzendruck [MN/m²] Reibungsverhältnis [%]

0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 5 10 15 20 25 2 4 6 8 0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 5 10 15 20 25 2 4 6 8 NHN (m) 0 0 0.00 1 1

2 2

3 3

4 4

5 5

-5.00 6 6

7 7

8 8

9 9

10 10

-10.00 11 11

12 12

13 13

14 14

15 15

-15.00 16 16

17 17

18 18

19 19

20 20

-20.00 21 21

22 22

23

24 Lageplan der Baugrundaufschlüsse siehe Anl. 20960/1 Erläuterung zur zeichnerischen Darstellung siehe beiliegende Legende

EICKHOFF und PARTNER mbB Beratende Ingenieure für Geotechnik Hauptstraße 137 · 25462 Rellingen · Tel.: 04101 / 54 200 Fax: 04101 / 54 20 20 www.eickhoffundpartner.de Anl. 20960/2 Neubau Feuerwehrgerätehaus Königreicher Straße 73 Maßstab: 1 : 125 21635 Jork

gez.: 27.06.2023 gepr.: Spitzendrucksondierung CPT1 + CPT2

/Akte

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CPT 3 CPT 4

(08.05.2023) (08.05.2023)

NHN +1,52 m NHN +1,50 m

Mantelreibung [MN/m²] Spitzendruck [MN/m²] Reibungsverhältnis [%] Mantelreibung [MN/m²] Spitzendruck [MN/m²] Reibungsverhältnis [%]

0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 5 10 15 20 25 2 4 6 8 0.0 0.1 0.2 0.3 0.4 5 10 15 20 25 2 4 6 8 0 0

NHN (m) 1 1 0.00 2 2

3 3

4 4

5 5

6 6 -5.00 7 7

8 8

9 9

10 10

11 11 -10.00 12 12

13 13

14 14

15 15

16 16 -15.00 17 17

18 18

19 19

20 20

21 21 -20.00 22 22

23 23

24 24

25 25 Lageplan der Baugrundaufschlüsse siehe Anl. 20960/1 Erläuterung zur zeichnerischen Darstellung siehe beiliegende Legende

EICKHOFF und PARTNER mbB Beratende Ingenieure für Geotechnik Hauptstraße 137 · 25462 Rellingen · Tel.: 04101 / 54 200 Fax: 04101 / 54 20 20 www.eickhoffundpartner.de Anl. 20960/3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Königreicher Straße 73 Maßstab: 1 : 125 21635 Jork

gez.: 27.06.2023 gepr.: Spitzendrucksondierung CPT3 + CPT4

/Akte

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