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VU Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau.pdf

Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:12 (Europe/Berlin)

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Der Bürgermeister

Bauvorhaben: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Königreicher Straße 73, 21635 Jork

Bauherr: Gemeinde Jork, Am Gräfengericht 2, 21635 Jork

Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau

»Planung und Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

im Rahmen einer Gesamtvergabe«

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Gemeinde Jork Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen einer Gesamtvergabe

Inhaltsverzeichnis

Anlagenliste Teil B 6

  1. Planungs- und Bauaufgabe 7

  2. Verantwortlichkeit und Leistungsumfang 7 2.1. Planungs- und Bauleistungen 7 2.2. Projektterminplan 8 2.3. Bemusterung 8 2.4. Beweissicherung 8 2.5. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator 9 2.6. Baustelleneinrichtung 9 2.6.1. Bauschild 9 2.6.2. Baustrom und Bauwasser 9 2.6.3. Baumschutzmaßnahmen 10 2.7. Dokumentation 10

  3. Planungs- und Ausführungsgrundlagen 11 3.1. Vorentwurfsplanung 11 3.2. Erschließung / Medien 11 3.2.1. Verkehrsmäßige Erschließung 12 3.2.2. Technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) 12 3.3. Planungsrechtliche Grundlagen 12 3.3.1. Bebauungsplan 12 3.4. Rechtliche, normative und fachliche Grundlagen 13 3.4.1. Allgemeine Rahmenbedingungen 13 3.4.2. Energetische Anforderung 13 3.4.3. Blower-Door 14 3.4.4. Barrierefreiheit 14 3.4.5. Schallschutz und Raumakustik 14 3.4.6. Brandschutz 14 3.4.7. Umweltschutz 15 3.4.8. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung 16 3.4.9. Kampfmittel 16

  4. Funktionale Leistungsbeschreibung - Gebäude 16 4.1. Baufeldfreimachung / Erdarbeiten 16 4.2. Entwässerungs-/ Kanalarbeiten 17 4.3. Dränagearbeiten 17 4.4. Gründung 17 4.5. Bauweise / Baukonstruktion 18 4.6. Maurerarbeiten 18 4.7. Abdichtungsarbeiten 19 4.8. Beton- und Stahlbetonarbeiten 19 4.9. Holzbauweise 19

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4.10. Zimmer- und Holzarbeiten 19 4.11. Dachdeckerarbeiten 19 4.12. Klempnerarbeiten 20 4.13. Fenster und Außentüren 20 4.14. Fensterbänke - innen/außen 21 4.15. Sonnenschutz - Außenrolläden 21 4.16. Sonnenschutz - Jalousien oder Vertikalanlagen 21 4.17 Innenfenster 21 4.18 Innentüren 21 4.19. Verglasungsarbeiten 22 4.20. Beschlagarbeiten 22 4.21. Metallbau- und Schlosserarbeiten 23 4.22. Stahlbauarbeiten 23 4.23. Putzarbeiten 24 4.24. Estricharbeiten 24 4.25. Fliesenarbeiten 24 4.26. Sauberlaufzonen 26 4.27. Trockenbauarbeiten 26 4.28. Treppen 26 4.29. Bodenbelagsarbeiten 27 4.30. Maler-, Lackier- u. Tapezierarbeiten sowie Korrosionsschutzarbeiten 27 4.31. Schließanlage 27 4.32. elektronische Schließanlage (Budget-Regelung) 27 4.33. Sektionaltor ohne Schlupftür 28

  1. Funktionale Leistungsbeschreibung - Technische Gebäudeausrüstung 29 5.1. Besondere Bedingungen für die TGA-Gewerke 29 5.1.1. Grundlagen 29 5.1.2. Leistungsumfang 30 5.1.3. Ausführungs- und Revisionsunterlagen 31 5.1.4. Ausführungsunterlagen Elektrotechnik 31 5.1.5. Ausführungsunterlagen Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik 32 5.1.6. Dokumentationsunterlagen Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik 32 5.2.Sanitärinstallationen 33 5.2.1. Abwasserleitungen/Abläufe 33 5.2.2. Schmutzwasser 33 5.2.3. Regenwasser 33 5.2.4. Erschließung Trinkwasser 34 5.2.5. Wasseranlagen / Sanitärobjekte 34 5.2.6. Trinkwasserleitungen 34 5.2.7. Dezentrale Warmwasserbereitung 35 5.2.8. Waschtischanlagen 35 5.2.9. WC-Anlagen 35 5.2.10. Urinal-Anlagen 35 5.2.11. Dusch-Anlagen 36 5.2.12. Stiefelwaschanlage 36

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Gemeinde Jork Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Rahmen einer Gesamtvergabe

5.3. Wärmeversorgungsanlagen 36 5.3.1. Wärmeerzeugungsanlagen (Wärmepumpen) 36 5.3.2. Rohrleitungen 37 5.3.3. Wärmeverteilnetze, Sonstiges 37 5.3.4. Raumheizflächen 38 5.3.5. Gebäudeautomation 39 5.4. Lufttechnische Anlagen 39 5.4.1. Lufttechnische Anlagen 39 5.4.2. Abgasabsauganlage 42 5.4.3. Kabel und Leitungen 42 5.4.4. Sonstiges 42 5.5. Starkstromanlage 42 5.5.1. Versorgungsanlagen 42 5.5.1.1. Hoch- und Mittelspannungsanlagen 5.5.1.2. Stromversorgung 5.5.1.3. Telekommunikation 5.5.1.4. DSL-Anschluss/LWL-Anschluss 5.5.2. Eigenstromversorgungsanlagen 43 5.5.2.1. PV-Anlage 5.5.2.2. USV-Anlagen: 5.5.2.3. Einspeisesteckdose 5.5.3. Niederspannungsschaltanlagen 44 5.5.3.1. Grundlegende Anforderungen 5.5.3.2. Gebäudehauptverteiler 5.5.3.3. Niederspannungsunterverteiler 5.5.4. Niederspannungsinstallationsanlagen 47 5.5.4.1. Sonnenschutz 5.5.4.2. Oberlichter 5.5.4.3. Brand- und Rauchschutztüren 5.5.4.4. Feststellanlagen, Türoffenhaltungen 5.5.4.5. Automatische Schiebetüren im Einsatzweg 5.5.4.6. Tor- und Ampelsteuerung 5.5.4.7. Niederspannungsinstallationsanlagen, Räume mit besonderer Nutzung 5.5.4.8. Verlegesysteme 5.5.4.9. Kabel und Leitungen 5.5.4.10. Durchbrüche, Bohrungen und Brandschottungen 5.5.5. Beleuchtungsanlagen 52 5.5.5.1. Beleuchtungssteuerung 5.5.5.2. Beleuchtungsanlagen 5.5.6. Sicherheitsbeleuchtungsanlage 54 5.5.7. Blitzschutz- und Erdungsanlagen mit innerem Überspannungsschutz 55 5.6. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 56 5.6.1. Telekommunikationsanlage 56 5.6.2. Lichtruf- und Klingelanlagen 56 5.6.3. Beschallungsanlagen 56 5.6.4. Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen 56 5.6.5. Optionale Brandwarnanlage (wenn nicht durch andere Auflagen gefordert) 56 5.6.6. Einbruchmeldeanlage 57 5.6.7. Übertragungsnetze und TK-Installation 57 5.6.8. Zusätzliche Installationen für die Datenübertragung 58 5.6.8.1. Übertragung von Meldungen 5.6.8.2. Anschlüsse für Access-Points (Wlan)

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5.6.8.3. Steuereinrichtungen 5.6.8.4. Alarmschaltung 5.6.8.5. Medienausstattung 5.6.9. Aktive Komponenten der Datentechnik und Medienausstattung (Budget-Regelung) 59 5.6.10. Zutrittskontrolle 59 5.7. Außenbereich 59 5.7.1. Außenbereich 59 5.7.2. E-Mobilität 60 5.7.3. Außenbeleuchtung 60

  1. Ausstattung und Möblierung 61 6.1. Sanitär-Trennwände (WC´s, Duschen, Schamwände etc.) 61 6.2. Sanitär-Ausstattung 61 6.3. Umkleidekabinen (Kleiderkammer) 62 6.4. Mobile Trennwände 62 6.5. Erste-Hilfe-Ausstattung 62 6.6. Feuerlöscher 63 6.7. Beschilderung, Leitsystem 63 6.8. Briefkastenanlage 63 6.9. Möblierung (Budget-Regelung) 64 6.10. Küche 64

  2. Außenanlagen 65 7.1. Allgemeines 65 7.2. Entwässerungsanlagen 65 7.2.1. Einlaufrinnen 65 7.2.2. Gitterrosten 66 7.2.3. Regenrückhaltung 66 7.2.4. Gräben 66 7.3. Pflasterflächen 66 7.3.1. Allgemeines 66 7.3.2. Aufstellfläche, Zufahrt und Park- und Übungsplatz 66 7.3.3. Parkplatz Kleiderkammer 67 7.3.4. Wege 67 7.3.5. Fahrradabstellplätze 67 7.3.6. Asphaltierte Flächen / Zufahrten 67 7.4. Freiflächen 68 7.4.1. Allgemeines 68 7.4.2. Einfriedungen 68 7.4.3. Vegetationsflächen, Bepflanzung 68 7.4.4. Übungsfläche (Rasen) 69 7.5. Ausgleichsmaßnahmen 69 7.5.1. Schwalbenhotel 69 7.6. Schrankenanlage Alarmausfahrt 69

  3. Bauschlussreinigung 69

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Anlagen Teil B

Anlage B 1 Vorentwurfs- / Konzeptplanung

B 1.1 Architektur B 1.1.01 Lageplan (pdf + dwg) B 1.1.02 Erdgeschoss (pdf + dwg) B 1.1.03 Obergeschoss (pdf + dwg) B 1.1.04 Schnitt A-A (pdf + dwg) B 1.1.05 Ansichten 1 (pdf + dwg) B 1.1.06 Ansichten 2 (pdf + dwg) B 1.1.07 Visualisierung Ansicht Südost B 1.1.08 Visualisierung Ansicht Südwest B 1.1.09 Visualisierung Ansicht Nordost B 1.1.10 Bruttogrundflächen (BGF) B 1.1.11 Nettoraumflächen (NRF)

B 1.2 Technische Gebäudeausrüstung B 1.2.1 ELT – Lageplan B 1.2.2 ELT - Erdgeschoss B 1.2.3 ELT - Obergeschoss B 1.2.4 HLS - Erdgeschoss B 1.2.5 HLS - Obergeschoss

Anlage B 2 Baurecht und Satzungen

B 2.1 Bebauungsplan Nr. 79 „Freiwillige Feuerwehr Estebrügge-Königreich“ B 2.1.1 B-Plan 79 – Planzeichnung B 2.1.2 B-Plan 79 – Begründung B 2.1.3 B-Plan 79 - Anlage 1 - Schallgutachten B 2.1.4 B-Plan 79 - Anlage 2 – Baumfachliche Auskunft B 2.1.5 B-Plan 79 - Anlage 3 – Gutachten Baumbestandserklärung

Anlage B 3 Amtliche Vermessungspläne (dxf und pdf)

B 3.1 Lage- und Höhenplan – Feuerwehrgerätehaus, Parkplatz (pdf + dxf) B 3.2 Lage- und Höhenplan – Parkplatz, Regenrückhaltebecken, (pdf + dxf) Übungswiese

Anlage B 4 Luftbild (vor Abbruch Bestandsgebäude)

Anlage B 5 Kampfmittelauskunft

Anlage B 6 Versorgungsmedien

B 6.1 Leitungsauskunft Schmutzwasser B 6.2 Leitungsauskunft Trinkwasser B 6.3 Leitungsauskunft Strom B 6.4 Leitungsauskunft Straßenbeleuchtung B 6.5 Leitungsauskunft Telekom B 6.6 Leitungsauskunft Gas – Nachbar Nr. 71

Anlage B 7 Löschwassernachweis

Anlage B 8 Gutachten (siehe auch Anlagen zum Bebauungsplan)

B 8.1 Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung

Anlage B 9 Fotodokumentation des Grundstücks

Anlage B 10 Liste Möblierung

Anlage B 11 Vorgabe zur Dokumentation der Planungs- und Bauleistung

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1. Planungs- und Bauaufgabe

Die Gemeinde Jork (nachfolgend auch »Gemeinde« oder »Auftraggeber / AG« genannt) beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Fahrzeugeinstellplätzen und entsprechendem Nebenraum- programm im Rahmen einer Gesamtvergabe von Planungs- und Bauleistungen durch einen Totalunter- nehmer (im Folgenden auch als »Bieter« oder »Auftragnehmer / AN« bezeichnet) errichten zu lassen.

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Planung, die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus, die Herrichtung der Außenanlagen sowie die Instandhaltung und Wartung innerhalb des Mängelansprü- chezeitraums sowie die Einregelung von technischen Anlagen.

Der Bieter hat diese Leistung in allen Gewerken als abgeschlossene, gebrauchsfertige Leistung gemäß der funktionalen Leistungsbeschreibungen zum Festpreis anzubieten.

Es handelt sich bei dem geplanten Neubau um ein zweigeschossiges Gebäude mit flach geneigten Sat- teldächern. Die Nutzfläche beträgt rd. 1.172 m² und die Bruttogrundfläche rd. 1.680 m².

Die Außenanlagen umfassen die Hoffläche vor der Fahrzeughalle, den vorderen Parkplatz für die Kleider- kammer (7 Stpl.), den hinteren Parkplatz mit Alarm- und Besucherparkplätze (32 + 15 (gleichzeitig Übungsplatz), ein Regenrückhaltebecken, ein Übungsplatz (Grünfläche) auf der hinteren Grundstücksflä- che. Zudem gehört auch die Herrichtung der gesamten südlich gelegenen PKW-Zuwegung und des wei- terführenden Wirtschaftsweges bis zum Obsthof mit zum Leistungsumfang. Von der Königreicher Straße bis zum hinteren Parkplatz liegt die Zuwegung auf fremden Grundstück (Flurstück 1/14) und ist durch Baulast gesichert.

Ein Vorentwurf (Lageplan, Grundrisse, Schnitt und Ansichten) sowie Konzeptplanungen für die technische Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) liegen bereits vor und sind den Ausschreibungs- unterlagen als Anlage beigefügt (siehe Anlagen B 1.2.).

Die tragende Konstruktion des Gebäudes kann wahlweise in Massiv- oder Holzbauweise angeboten und ausgeführt werden. Im Bereich der Fahrzeughalle kann eine Stahlkonstruktion zur Ausführung kommen.

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Besichti- gungstermine sind mit dem Team Bau der Gemeinde Jork, Frau Köster (Fon 04162 / 9147-19) abzustim- men. Kosten die durch Unkenntnis über die örtlichen Gegebenheiten entstehen, werden nicht extra vergü- tet.

2. Verantwortlichkeit und Leistungsumfang

2.1. Planungs- und Bauleistungen

Vom AN sind sämtliche Planungs- und Ausführungsleistungen einschließlich aller Neben- und besonde- ren Leistungen sowie sonstigen Maßnahmen zur kompletten Herstellung des funktions- und bezugsferti- gen Feuerwehrgerätehauses einschließlich der Außenanlagen durchzuführen, die zur Erreichung des geschuldeten Erfolgs erforderlich sind.

Es ist eine schlüsselfertige Leistung anzubieten. Dazu gehören u.a. auch sämtliche Erschließungskosten, die für Leistungen innerhalb der Leistungsgrenze (nicht-öffentlicher Bereich) bzw. bis zum Anschluss- /Übergabepunkt (öffentlicher Bereich) der verschiedenen Medien notwendig werden. Ausgenommen sind die Anschlussgebühren, -beiträge und Baukostenzuschüsse, die der AG unmittelbar gegenüber dem je- weiligen Versorgungsträger trägt. Der AN übernimmt im Rahmen seiner Planungs- und Bauleistungen die technische Koordination, Antragstellung und Abstimmung mit den Versorgungsträgern.

Zusätzlich zu den geforderten Bauleistungen gehören zu den Leistungen des Auftragnehmers auch die Lieferung sowie der Auf- und Einbau ausgewählter neuer Möblierung (gemäß Anlage B 10) und aktiver Komponenten der Datentechnik und Medienausstattungen (gemäß Ziffer 5.6.9.) sowie die elektronische

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Schließanlage (siehe Ziffer 4.32.), die vorerst pauschal als Budget gemäß der Vergabeunterlage Teil A zu berücksichtigen sind.

Vom AN sind darüber hinaus Instandhaltungs-, Wartungs- und Einregelungsleistungen gemäß der Verga- beunterlage Teil C zu erbringen.

Die Verantwortung für das Erlangen der Baugenehmigung sowie die Durchführung der bauordnungs- rechtlich vorgeschriebenen Abnahmen durch die Genehmigungsbehörden liegt beim AN. Dies gilt auch für die Umsetzung der sich daraus ergebenden Forderungen.

2.2. Projektterminplan

Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes einen verbindlichen Projektterminplan einzureichen. Die Termi- ne gem. Ziffer 1.4. Teil A und die Termine für die Abschlagszahlungen gem. Zahlungsplan (einzutragen das Vertragsdatenblatt Anlage A 3) sind dabei zwingend zu darzustellen.

Der Termin für den Vertragsabschluss gilt als fester Referenztermin und die Genehmigungsphase ist mit 4 Monaten / 17 Wochen anzunehmen. Auch ist ein geplanter Fertigstellungstermin (Übergabereife) vor- gegeben.

Folgende Termine und Phasen sind mindestens in Form von Balken und Meilensteinen im Projekttermin- plan darzustellen:

• Vertragsabschluss (fester Referenztermin)

• Einreichung Bauantrag

• Genehmigungsphase (feste Vorgabe: 4 Monate / 17 Wochen)

• Erhalt Baugenehmigung

• Ausführungsbeginn (Erdarbeiten, ggf. vor Baugenehmigung)

• Baubeginn Feuerwehrgerätehaus

• Bauphase

• Fertigstellung Gebäude (inkl. Endreinigung)

• Fertigstellung Außenanlagen

• Angebotener Fertigstellungstermin (Übergabe) (wird verbindlicher Vertragstermin)

• Fiktiver Fertigstellungstermin (Übergabe)

• Spätester möglicher Fertigstellungstermin (Ausschlussfrist)

Der angebotene Fertigstellungstermin (Übergabe) wird später Vertragsbestandteil (siehe § 20 Verbindli- che Vertragstermine des Totalunternehmervertrags).

2.3. Bemusterung

Hinsichtlich der Materialien, Ausstattungen, Möblierung und Farbgestaltungen ist nach Auftragserteilung eine Bemusterung vorzunehmen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Was die Fassadengestaltung angeht, sind die Vorgaben aus dem Vorentwurf einzuhalten.

2.4. Beweissicherung

Vor Baubeginn ist durch den AN in Abstimmung mit dem AG eine Beweissicherung für die umliegende Bebauung sowie der Straßen und Wege durchzuführen und zu dokumentieren. Der Umfang der Beweis- sicherung ist abhängig von den geplanten Gründungsmaßnahmen und richtet sich nach dem zu erwar- tenden Einflussbereich. Der Einflussbereich ist im Ermessen und Verantwortung des AN zu wählen.

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Nach Baufertigstellung sind gegebenenfalls entstandene Beschädigungen, die durch die Baumaßnahme verursacht wurden, in Verantwortung des AN zu beseitigen bzw. in den Zustand vor Baubeginn zurückzu- führen.

2.5. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Der AN hat für einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) zu sorgen. Die Kosten trägt der AN. Die Berichte sind dem Auftraggeber kontinuierlich zu übergeben.

2.6. Baustelleneinrichtung

Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung erfolgt gemäß VOB nach DIN 18299 (ATV). Die Fläche für die Baustelleneinrichtung muss innerhalb des Grundstücks liegen (Flurstücke 1/12 und 1/13) und die Baustelle ist mit einem fest verbundenen, mindestens 2 m hohen Bauzaun abzusi- chern. Der Baustellenreinrichtungsplan ist nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber abzustimmen und durch diesen freizugeben.

Die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der Gebäude auf den angrenzenden Grundstücken darf durch die Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrt nicht eingeschränkt werden. Vor allem die südliche Zuwe- gung ist über die gesamte Bauzeit in passierbaren Zustand zu halten.

Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Anwohner für einen ausreichenden Schutz gegen Verunreinigun- gen, Staub und Baustellenlärm zu sorgen. Zudem sind alle öffentlichen Verkehrsflächen und Außenanla- gen von Baustellenverschmutzung freizuhalten bzw. zu reinigen. Angrenzende Verkehrswege sind zu schützen bzw. zu sichern.

Die Verkehrssicherheitsmaßnahmen sind nach den jeweils geltenden Vorschriften und behördlichen Auf- lagen auszuführen.

Die Zu- und Abfahrt zu und von der Baustelle soll möglichst von der Königreicher Straße direkt auf das Baugrundstück erfolgen (nicht über die vorh. Zuwegung über fremdes Grundstück). Die Baustellenzufahrt ist in die Baustellensicherung einzubinden.

Alle notwendigen behördliche Genehmigungen sind durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Inan- spruchnahme öffentlichen Verkehrsraums ist im Bedarfsfall bei den zuständigen Stellen zu beantragen und abzustimmen, anfallende Gebühren trägt der AN.

2.6.1. Bauschild

Der AN hat zu Beginn der Baumaßnahme ein Bauschild (Größe ca. 3 m x 2 m) anzufertigen, aufzustellen, zu unterhalten und wenn notwendig zu erneuern. Die Gestaltung und die Inhalte sind mit dem AG abzu- stimmen. Das Bauschild soll durch kleinere Schilder zur Benennung ausführender Unternehmen ergänzt werden können. Die Kosten trägt der AN.

2.6.2. Baustrom und Bauwasser

Die Versorgung der Baustelle mit Baustrom und Bauwasser liegt in der Verantwortung des Auftragneh- mers. Sämtliche Kosten für die Herstellung der Bauanschlüsse, wie Baustrom und Bauwasser einschließ- lich der technischen Koordination, Antragstellung und Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie auch die laufenden Verbrauchskosten für die öffentliche Ver- und Entsorgung der Baustelle sind im Pau- schalfestpreis einzukalkulieren.

Die Anschlussstellen sind nach Auftragserteilung mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abzu- stimmen und müssen die geltenden Vorschriften einhalten.

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2.6.3. Baumschutzmaßnahmen

Die gesamte Bauphase - vor allem die Erdarbeiten im unmittelbaren Wurzelbereich - wird durch einen Baumschutzgutachter im Auftrag der Gemeinde Jork begleitet und überwacht.

Alle auf dem Baugrundstück vorhandenen Bäume, vor allem die am nördlichen Grenzgraben (siehe Anla- ge B 1.1.01 - Lageplan) sind gem. Bebauungsplan Nr. 79 zwingend zu erhalten und während der gesam- ten Bauphase gemäß den einschlägigen Vorschriften (u. a. DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbe- ständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sowie RAS-LP 4) in Abstimmung mit dem Baum- schutzgutachter durch den Auftragnehmer zu schützen.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume in ihrem Bestand, ihrer Vitalität und ihrer Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Werden Bäume durch Bauausführung geschädigt, ist der Totalunternehmer verpflichtet, auf eigene Kos- ten alle erforderlichen Pflege-, Sanierungs- und ggf. Ersatzmaßnahmen gem. den Vorgaben der Gemein- de, des Baumschutzgutachters und des Umweltamtes durchzuführen.

Baumschutzmaßnahmen vor Beginn der Erdarbeiten

• Einrichtung von Schutzmaßnahmen im Wurzel- und Kronenbereich durch Abgrenzung mit standsiche- ren Schutzgittern oder Bauzäunen.

• Verbot von Lagerungen, Befahren oder Ablagern von Aushub im Wurzelbereich (Kronentraufbereich zuzüglich 1,50 m).

• Verhinderung von Bodenverdichtungen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Lastverteilungsplatten, Fahrbahnmatten).

Schutz und Handlungen während der Bauphase

• Sicherstellung, dass keine Schadstoffe, Betonreste, Kalk, Öl oder andere aggressive Substanzen in den Wurzelbereich gelangen.

• Kontrolle der Schutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen sowie nach besonderen Beanspru- chungen (Sturm, Starkregen, starke Bautätigkeit).

• Bei erkennbaren Schäden ist unverzüglich der Auftraggeber sowie der Baumgutachter / Baumschutz- sachverständigen zu informieren.

• Freigelegte Baumwurzeln sind unmittelbar nach der Freilegung durch den Baumschutzgutachter be- gutachten zu lassen und bis zur Wiederverfüllung mit geeigneten Materialien (z. B. feuchtes Jutege- webe, Vlies) abzudecken und feucht zu halten.

• Wurzelkappungen sind durch den Baumgutachter fachgerecht durchführen zu lassen sowie beschä- digte Wurzeln sofort behandeln zu lassen.

Wiederverfüllung

Die Wiederverfüllung der Baugrube im Wurzelbereich hat gem. Vorgabe des Baumgutachters / Baum- schutzsachverständigen zu erfolgen (Materialien, Verdichtung usw.)

2.7. Dokumentation

Bei der Abnahme der Gebäude erhält der Auftraggeber die technische Dokumentation des Gesamtob- jekts inklusive Freianlagen. Die Dokumentation beinhaltet alle nach Auftragserteilung notwendigen Er- gänzungen, Berichtigungen und Fortschreibungen der Planungs- und Bauunter-lagen. Alle Unterlagen sind zusätzlich in digitaler Form auf CD oder DVD zu übergeben.

Die Form der Übergabe und eine ausführlichere Beschreibung des Umfangs Anlage B 11 zu entnehmen.

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3. Planungs- und Ausführungsgrundlagen

3.1. Vorentwurfsplanung

Ein Vorentwurf für das Bauvorhaben liegt bereits vor. Dieser wurde in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr (Nutzer) entwickelt und im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bereits mit den zuständigen Behörden des Landkreis Stade sowie der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) vorabgestimmt. Der Vorentwurf umfasst einen Lageplan, Grundrisse, Schnitt und Ansichten.

Die Optik des Gebäudes ist gem. der Ansichten und Visualisierungen des Vorentwurfs mit Klinkermauer- werk und einer teilweisen Metallfassade herzustellen. Die Fassadengestaltung wurde bereits im Zuge des Bauleitplanverfahrens im Detail mit der zuständigen Dankmalschutzbehörde abgestimmt und ist daher nicht zu verändern.

Das Raumprogramm sowie Informationen/Anforderungen an die einzelnen Räume und Bauteile ist der anliegenden Entwurfsplanung (Anlage B 1.1.02 und B 1.1.03) zu entnehmen.

Für die technische Gebäudeausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) liegen ebenfalls Konzeptpla- nungen (Anlagen B 1.2.1 bis B 1.2.5) einschließlich entspr. funktionaler Leistungsbeschreibungen vor (ab Ziffer 5.). Diese erfassen die teils konkreten Anforderungen und Vorgaben der Feuerwehr sowie des AGs und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Diese Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt und bilden eine verbindliche Grundlage für die Angebotserstellung.

Das Raumprogramm und die Grundzüge der Vorentwurfs- und Konzeptplanungen (Architektur und TGA) sind nicht zu verändern. Lediglich aufgrund gesetzlicher Vorgaben o.ä. sind erforderliche Anpassun- gen/Optimierungen zulässig und mit der Angebotsabgabe zu begründen und zu erläutern.

3.2. Erschließung / Medien

Die anzubietende Planungs- und Bauleistung umfasst die Anbindung an die Königreicher Straße und die betriebsfertigen Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungsnetze bzw. an bestehende Übergabestationen der jeweiligen Medien.

Die kompletten Anschluss-, Aufbruch- und Wiederherstellungsarbeiten bis zu den jeweiligen Übergabe- punkten sowie der Rückbau bestehender Leitungen, sofern diese nicht in das Ver- und Entsorgungskon- zept eingebunden werden, obliegen dem AN. Die Auflagen der Ver- und Entsorgungsunternehmen sind einzuhalten.

Neue Erschließungen des Baugrundstücks im öffentlichen Bereich sind durch den AN in Abstimmung mit dem AG und Versorgern vorzunehmen.

Die Netzanschlussgebühren für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation der Versor- gungsträger bis zum Übergabepunkt (z. B. Hausanschlussraum, Zählerplatz oder ggf. neue Trafostation) sowie die Baukostenzuschüsse werden vom Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Versor- ger getragen. Die Antragstellung erfolgt durch den Auftragnehmer im Namen und mit Vollmacht des AG.

Die im Pauschalpreis enthaltene "innere Erschließung" umfasst alle bau- und planungsseitigen Leistun- gen des Auftragnehmers auf dem Baugrundstück, die für die Herstellung dieser Anschlüsse erforderlich sind (z. B. Abstimmung mit den Versorgungsträgern, Erdaushub/Graben auf dem Grundstück, Hausein- führungen sowie die technische Koordination). Der entsprechende Koordinationsaufwand ist mit dem Angebot zu kalkulieren.

Kostenabgrenzung: Die physische Grenze für die Eigenleistung des AN (Tiefbau/Verlegung) ist die Grundstücksgrenze. Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum (außerhalb der Grundstücksgrenze) sind nur dann vom Auftragnehmer geschuldet, wenn und soweit der jeweilige Versorgungsträger diese Arbeiten nicht zwingend in Eigenregie ausführt.

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3.2.1. Verkehrsmäßige Erschließung

Das Baugrundstück (Flurstück 1/12) hat aktuell keine direkte Zufahrt von der Königreicher Straße. Die Zufahrt erfolgt derzeit ausschließlich über den südlichen Weg (Flurstück 1/14), welcher sich auf fremden Grundstück befindet. Diese Zufahrt ist durch Baulast gesichert. Es sind 2 komplett neue Zufahrten von der Königreicher Straße direkt auf das Grundstück herzustellen (Feuerwehrzufahrt und Parkplatz Kleiderkammer).

3.2.2. Technische Erschließung (Ver- und Entsorgung)

Die Versorgungsleitungen zum ehemaligen Bauwerk wurden fachgerecht getrennt und zurückgebaut.

Weitere Informationen zu den einzelnen Ver-/Entsorgungsleitungen (siehe auch Leistungsauskünfte An- lage B 6):

• Strom: Der Stromanschluss wurde vom ehem. Gebäude getrennt und bis auf ein paar Meter an die östliche Grundstücksgrenze zurückgebaut.

Anschlussleistung: Nach derzeitigem Planungsstand steht ein Stromanschluss mit einer Leistung von ca. 200 kW im Niederspannungsnetz zur Verfügung.

Netzkonzept: Es ist das Ziel der Planung, die Energieversorgung ohne die Errichtung einer eigenen Trafostation (Mittelspannungsanschluss) sicherzustellen. Der AN hat seine Planung und die Abstim- mung mit dem Energieversorger primär auf einen reinen Niederspannungsanschluss auszurichten.

• Gas: Das ehem. Gebäude Nr. 73 hat/hatte keinen Gasanschluss. Das Nachbargebäude Nr. 71 hat jedoch einen Gasanschluss und die Leitungsführung verläuft entlang der südlichen Grundstücksgren- ze von Nr. 73.

• Telekom: Die Telekommunikationsleitung wurde im Zuge der Abbrucharbeiten aufgenommen und seitlich auf dem Grundstück gesichert (siehe Foto Anlage B 9). Der Anschluss soll nicht entfernt wer- den, da dieses Kabel eventuell übergangsweise eine Internetverbindung für den Neubau sicherstellt, bis der Glasfaseranschluss erfolgt ist.

• Trinkwasser: Der Trinkwasseranschluss wurde zurückgebaut bzw. stillgelegt. Auf dem genannten Grundstück befinden sich keine aktiven Wasserleitungen mehr.

• Schmutzwasser: Das Grundstück ist aktuell mit einer Abwasserhebeanlage an die öffentliche Ab- wasserentsorgung angeschlossen. Die Schmutzwasserleitungen auf dem Grundstück wurden im Zu- ge der Abbrucharbeiten bereits bis an den Übergabeschacht zurückgebaut (siehe Foto Anlage B 9).

• Regenwasser: Es besteht keine öffentliche Regenwasserkanalisation. Das anfallende Oberflächen- wasser wurde bisher direkt in den nördlichen Grenzgraben geleitet (siehe Foto Anlage B 9) oder ver- rieselt auf dem Grundstück (Regenrückhaltebecken zukünftig erforderlich).

Es ist zu beachten, dass das Baugrundstück u.a. mit einem Leitungsrecht zugunsten der Nachbarbebau- ung Haus-Nr. 71 belastet (siehe Anlage B 1.1.01 - Lageplan – rosa Schraffur).

3.3. Planungsrechtliche Grundlagen

3.3.1. Bebauungsplan

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiwillige Feuerwehr Estebrügge-Königreich“. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen sowie die Anlagen zum Bebauungsplan sind zu berücksichtigen (Anlage B 2.1).

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 12 von 70

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3.4. Rechtliche, normative und fachliche Grundlagen

3.4.1. Allgemeine Rahmenbedingungen

Für die Planung und die Ausführung der durchzuführenden Maßnahmen sind sämtliche relevanten, zum Zeitpunkt der Genehmigung bzw. der Errichtung geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vor- schriften - vor allem Richtlinien und Normen zur Bau-, Betriebstechnik und Sicherheit - in eigener Verant- wortung entwurfsabhängig zu beachten und einzuhalten.

Für alle in der Angebots- und Vertragsphase zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen sind u.a.:

• die VOB Teil C,

• die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Richtlinien,

• die Landesbauordnung Niedersachsen (NBauO) und weitere technische Baubestimmungen des Landes,

• der geltende B-Plan, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und die Gestaltungssatzung,

• das Gebäudeenergiegesetz (GEG),

• das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG),

• sämtliche Anforderungen an den Brand- und Schallschutz,

• die Industriestandards (DIN, VDI oder EN ISO etc.) und harmonisierte EU-Normen,

• die ZTV-Pflaster-StB 20 und die ZTV SoB-StB als Ergänzung zu den ATV (VOB Teil C),

• die DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie Abstimmungen mit die- ser Unfallkasse,

• die FUK-Vorschriften (Feuerwehr-Unfallkassen) sowie Abstimmungen mit dieser Unfallkasse,

• die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR),

• die Bestimmungen und Vorschriften der Industrie- und Berufsverbände der beteiligten Gewerke,

in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Diese Aufzählung ist nicht vollumfänglich und soll lediglich der Orientierung dienen.

Ebenfalls gelten die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibungen der Vergabeunterlagen. Alle Angaben sind bauordnungsrechtlich zu prüfen. Durch gesetzliche Vorgaben können Abweichungen begründet sein.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

3.4.2. Energetische Anforderung

Dem AG ist an der Sicherstellung eines nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens des Bauvorhabens gelegen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der zum Zeitpunkt des Bauantrages gültigen Fassung eingehalten wird.

Ein Nah- oder Fernwärmeanschluss mit regenerativem Anteil besteht aktuell nicht.

Es ist vorgesehen die erforderliche Wärmeenergie durch Einsatz von Luft-/Wasser-Wärmepumpen zu erzeugen. Um eine hohe Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpenanlage zu erzielen, soll der erforderliche Anlagenstrombedarf weitestgehend durch eine Photovoltaikanlage gedeckt werden (siehe Ziffer 5.3.1. und 5.5.2.1.)

Effizienzhaus-Standard 55 Der Neubau ist mindestens im Effizienzhaus-Standard 55 zu realisieren (Mindestanforderung des Haupt- angebotes).

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Optimierungsangebot: Effizienzhaus-Standard 40 mit oder ohne QNG Optimierungsvorschläge für den Effizienzhaus-Standard 40 mit oder ohne QNG sind mit einem separaten Optimierungsangebot einzureichen und nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig (siehe Ziffer 4.7, Teil A).

Mit jedem Angebot (Haupt- und Optimierungsangebot) sind Energiekennzahlen in Form eines Energie- ausweises einzureichen.

3.4.3. Blower-Door

Zum Nachweis der luftdichten Gebäudehülle ist ein Blower-Door-Test durchzuführen. Dieses ist auch bei dem Energieeinsparnachweis zu berücksichtigen. Die Prüfung ist zweifach durchzuführen: Erstprüfung nach Abschluss des erweiterten Rohbaus sowie eine zusätzliche Schlussmessung.

Sollten sich bei der Auswertung der durchgeführten Qualitätsprüfung Mängel ergeben oder die geforder- ten Luftdichtheitswerte gemäß GEG nicht nachgewiesen werden, ist zu Lasten des Auf-tragnehmers eine Nachbesserung der Leistung durchzuführen und der Mangel zu beheben.

3.4.4. Barrierefreiheit

Der öffentliche Bereich des Neubaus (Haupteingang, Treppenhaus, Aufenthaltsräume im OG etc.) inklu- sive der Außenanlagen sind ebenerdig sowie barrierefrei auszubilden.

Für die Gewährleistung der rollstuhlgerechten Nutzbarkeit in diesen Bereichen sind u.a. schwellenfreie Ausführungen und Ausbildung erforderlicher Bewegungsflächen vor Türen und Durchgängen zu berück- sichtigen. Eine barrierefreie Toilette ist im Haupteingangsbereich vorgesehen.

Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten, insbesondere die Vorschriften der Landesbau-ordnung sowie der DIN 18040-1 in Zusammenhang mit den in der aktuellen Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen des Landes Niedersachsen enthaltenen entsprechenden Anmerkungen.

3.4.5. Schallschutz und Raumakustik

Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu diesem Projekt wurde eine schalltechnische Untersuchung durch den TÜV Nord durchgeführt. Das schalltechnische Gutachten vom 05.03.2025 ist zu berücksichtigen.

Im Gutachten festgelegte Anforderungen, Annahmen, Auflagen und Empfehlungen sind einzuhalten und umzusetzen. Abweichungen vom Gutachten sind nur zulässig, sofern sie mindestens gleichwertig sind und vorab mit dem Auftraggeber, dem TÜV Nord sowie den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Sämtliche aus solchen Abweichungen resultierenden Kosten, insbesondere für zusätzliche Planungen, Nachweise, Messungen, bauliche Anpassungen oder Nachbesserungen gehen vollständig zu Lasten des Totalunternehmers.

Der Schallschutz und die Raumakustik sind ansonsten entsprechend den funktionalen Anforderungen und des geforderten Qualitätsstandards zu gewährleisten. Die DlN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und DIN 18041 (Raumakustik) sind bei der Ausführung zu beachten.

Bei Bauteilen im eigenen Nutzungsbereich sind auch VDI-Richtlinien, wie z.B. VDI 2569, VDI 2058 in mittleren Niveaus und die Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

3.4.6. Brandschutz

Die Erfüllung der Brandschutzanforderungen für die Maßnahme liegt in der Verantwortung des Auftrag- nehmers. Dabei hat der AN die Vorgaben der Landesbauordnung sowie die Auflagen der Baugenehmi- gung zu berücksichtigen und umzusetzen.

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Zur Angebotsabgabe sind notwendige Brandschutzmaßnahmen in den Planunterlagen darzustellen und sollten u. a. Sonderanforderungen an einzelne Bauteile (z.B. Türen und Fenster) und Fluchtweglängen verdeutlichen (siehe Punkt 7., Ziffer 4.5., Teil A).

Ein vollständiges Brandschutzkonzept ist nach Auftragserteilung zu erarbeiten. Dazu gehören auch die geforderten Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne sowie das Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C), des Betriebshandbuches und des Alarm- und Gefahrenabwehr- plans.

Für das geplante Objekt ist eine ausreichende Löschwasserversorgung von mind. 48 m³/h über 2 Stun- den vorhanden. (Anlage B 7)

3.4.7. Umweltschutz

Im genannten Bebauungsplanes Nr. 79 „Freiwillige Feuerwehr Estebrügge-Königreich“ sind u.a. entspre- chende Festsetzungen zum Umweltschutz gemacht und einzuhalten.

Regenrückhaltung

Durch Maßnahmen zur Rückhaltung des Oberflächenwassers ist sicher zu stellen, dass die Abflussmen- ge des Baugebiets statistisch nur höchstens einmal in zwanzig Jahren 1,5 Liter pro Sekunde und Hektar überschreitet. Die Rückhaltung des Regenwassers hat durch die Herstellung von naturnah gestalteten Regenrückhaltebecken oder Grabenaufweitungen zu erfolgen. (siehe Ziffer 7.2.3. - Regenrückhaltung)

Gräben

Alle auf dem Baugrundstück befindlichen Gräben – vor allem der nördliche Grenzgraben – sind in ihrem Bestand zu erhalten. (siehe Ziffer 7.2.4. - Gräben)

Bäume

Im Bebauungsplan sind zu erhaltende (siehe Ziffer 2.6.3 - Baumschutzmaßnahmen), zu fällende und neu anzupflanzende Bäume/Baumgruppen (siehe Ziffer 7.4.3.) dargestellt.

Alle zu fällenden Bäume sind bereits gefällt worden, es sind keine Baumfällarbeiten mehr durchzuführen.

Artenschutz

Als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sind mindestens 32 Kunstnester für die Mehlschwalbe in Form eines „Schwalbenhotels“ zu schaffen (siehe Ziffer 7.5.1. – Schwalbenhotel).

Sonstige Umweltverträglichkeit

Grundsätzlich sind die in diesem Bereich aufgestellten Normen und die gesetzlichen Vorschriften als Min- desterfordernis an die Umweltverträglichkeit strikt einzuhalten.

Es sind grundsätzlich umweltfreundliche Baustoffe und Materialien zu verwenden. Weiterhin wird erwar- tet, dass die verwendeten Baustoffe und Materialien langlebig, reparaturfähig, nachrüstbar, recyclingfähig und schadlos entsorgbar sind.

Grundsätzlich hat die Materialwahl nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Alle eingesetzten Baustoffe müssen daher eine bauaufsichtliche Zulassung haben. Diese ist auf Verlangen des Auftragge- bers vorzulegen.

Dämmstoffe sind so einzubauen und abzudichten, dass Faserstäube aus dem Dämmstoff nicht in die Innenräume gelangen können.

Insbesondere in den Innenräumen der durchzuführenden Baumaßnahmen dürfen nach der Inbetrieb- nahme keine physikalischen, chemischen oder mikrobiologischen Luft- und Materialoberflächenzustände auftreten, die gesundheitsschädlich sind.

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3.4.8. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung

Zur Bewertung des Baugrundes liegt den Vergabeunterlagen eine Baugrundbeurteilung und Gründungs- beratung der Ingenieurgesellschaft Eickhoff und Partner mbB aus Rellingen vom 27.06.2023 bei (Anlage B 8.1 - Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung).

Demnach wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses eine Tiefgründung auf Pfählen erforderlich. Abweichende Gründungsvarianten sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Angaben zu Bodenkennwerten, zum Beginn des ausreichend tragfähigen Baugrundes und zur Bemes- sung der Tiefgründung sind dem Gutachten zu entnehmen. Angaben zu Wasserständen, Baugruben, Trockenhaltungsmaßnahmen usw. sind ebenfalls dem Gutachten zu entnehmen.

Im Rahmen der statischen Berechnung sind die gewählte Gründung und die auftretenden Bodenpressun- gen mit dem Baugrundgutachter abzustimmen.

Der Baugrund ist nach erfolgten Erdbauarbeiten durch den Baugrundgutachter abnehmen zu lassen. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn auf seine Kosten mindestens zwei weitere Kleinbohrungen unter dem zwischenzeitlich abgebrochenen Bauwerk (vorh. Wohn-/Wirtschaftsgebäude mit Nebengebäude) durch- zuführen. Die Kosten dafür und für entsprechende Beprobungen usw. sind durch den Bieter einzukalkulie- ren. Bodenproben sind selbstständig vom Bieter zu nehmen.

Insbesondere ist auch Punkt 10 „Trockenhaltungsmaßnahmen“ der Baugrundbeurteilung in Bezug auf Abdichtungsmaßnahmen, Dränanlagen usw. in Verbindung mit der umliegenden Topographie zu beach- ten. Die erforderlichen Ausführungen (z.B. zu einer Dränanlage) sind auf Grundlage der Baugrundbeurtei- lung zu wählen und in den Pauschalpreis einzukalkulieren.

Sofern bei Aushub- oder Planierarbeiten bislang nicht bekannte kontaminierte oder anderweitig belastete Bauteile bzw. Böden vorgefunden werden, so sind diese auf Kosten des Auftraggebers den Vorschriften entsprechend zu beseitigen und zu entsorgen. Die Nachweise über eine vorschriftsmäßige Entsorgung sind dem Auftraggeber zu übergeben.

3.4.9. Kampfmittel

Nach Angaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen kann davon ausgegangen werden, dass sich keine Kampfmittel auf dem Grundstück befinden (Anlage B 5).

Kampfmittelfunde im Zuge der Baumaßnahme gehen gegen Nachweis zu Lasten des AG.

4. Funktionale Leistungsbeschreibung - Gebäude

4.1. Baufeldfreimachung / Erdarbeiten

Die Baufeldfreimachung wurde vorab durch den AG veranlasst bzw. ist bereits erfolgt. Der Abbruch der gesamten Bebauung auf dem Baugrundstück ist im Januar/Februar 2026 erfolgt. Ebenfalls sind alle zu fällenden Bäume bereits gefällt worden, es sind keine Baumfällarbeiten mehr durchzuführen. Zudem wur- den in diesem Zuge baumpflegerische Maßnahmen an den zu erhaltenden Bäumen durchgeführt.

Alle notwendigen Erd-, Wasserhaltungs- sowie Verbauarbeiten sind im Leistungsumfang enthalten; Aus- hub des Oberbodens, Aushub der Baugrube, Fundamentaushub einschließlich Entsorgung der Massen, Laden und Abtransportieren. Arbeitsräume, Böschungen, Abhänge und Fundamentvertiefungen im Be- reich von Abgrabungen sind zu beachten. (Siehe Anlage B 8.1 - Baugrundbeurteilung und Gründungsbe- ratung)

Mutterboden ist abzutragen und für den späteren Wiedereinbau auf dem Baugrundstück zwischen zu lagern. Die Herstellung des Feinplanums und der Höhenausgleiche zum Gebäude und der Bestandsflä-

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chen sind Sache des Bieters. Sämtliche Arbeitsräume sind lagenweise mit geeignetem Boden, Schluffan- teil < 15 %, wieder zu verfüllen und fachgerecht zu verdichten.

Das Baugrundstück wird medien- und kampfmittelfrei zur Verfügung gestellt (siehe Ziffer 3.2.2. - Techni- sche Erschließung / Ver- und Entsorgung, Anlage B 5 – Kampfmittelauskunft und Anlagen B 6 ff. – Lei- tungsauskünfte Ver-/Entsorger).

Grundsätzlich obliegt dem Bieter die Pflicht, sich vor Baubeginn über die Lage eventuell vorhandener, auf dem Grundstück verlaufender Versorgungsleitungen bei den zuständigen Ver- und Entsorgungsunter- nehmern zu informieren. Für das Auffinden und Sichern von öffentlichen und privaten Versorgungsleitun- gen, usw. übernimmt der Auftragnehmer mit Baubeginn die volle Verantwortung.

Tote Leitungen innerhalb des Baugeländes sind nach Einholen einer Erlaubnis der zuständigen Leitungs- träger fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Umlegungen müssen vom Bieter mit den zuständigen Leitungsträgern abgestimmt werden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer Bestandsleitungen zu prüfen und rückzubauen.

Im Falle, dass Bestandsleitungen-/Anlagen (z.B. vorh. SW-Übergabe-/Pumpenschacht) auf dem aktuellen Stand der Technik sind und entwurfsabhängig weiterverwendet werden könnten, ist dies vorher zu prüfen und mit dem AG abzustimmen. (Siehe Ziffer 4.2.)

4.2. Entwässerungs-/ Kanalarbeiten

Die neuen Schmutzwasserentwässerungsleitungen sind an das öffentliche Kanalnetz in der Königreicher Straße anzuschließen. Aktuell ist das Grundstück mit einer Abwasserhebeanlage an die öffentliche Ab- wasserentsorgung angeschlossen (siehe Anlage B 6.1 – Leitungsauskunft Schmutzwasser). Sollte der vorh. Zulauf zur Pumpstation höhenmäßig (abhängig von Höhenplanung) und von der Dimension nicht passen, ist ein neuer Schmutzwasserschacht als Übergabepunkt zu errichten, von wo aus das Schmutz- wasser im Freigefälle in die Pumpstation des Abwasserverbandes Untere Elbe (AVUE) fließt. (Siehe auch Ziffer 5.2.2. und Ziffer 7.2.)

Das anfallende Regenwasser ist in ein neu zu errichtendes Regenrückhaltbecken auf dem hinteren Grundstück einzuleiten. Zusätzliche direkte Einleitungen in den Graben sind derzeit nicht vorgesehen und nur zulässig, sofern diese im Vorfeld mit dem zuständigen Umweltamt sowie dem Schleusenverband Königreich - Westmoorende abgestimmt und genehmigt werden. (siehe Ziffer 5.2.3 und Ziffer 7.2. ff.)

Zum Leistungsumfang des Bieters gehören alle Arbeiten bis zu den technischen Schnittstellen.

Neue Leitungen sind vollumfänglich zu kalkulieren.

Für die Planung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie des Rückhaltebeckens und der Ge- ländehöhen ist ein entsprechend qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Fachplanung zu beauftragen. Die Kosten für Planung und Bauausführung sind vollständig in den Pauschalpreis einzukalkulieren.

4.3. Dränagearbeiten

Dränageanlagen, natürliche Sand-, Wand-, Flächenfilter sind u. U. erforderlich – je nach konkreter Pla- nung der Gebäude-/Höhenplanung. Maßgebend sind hier neben den anerkannten Regeln der Technik auch die Aussagen des Bodengutachtens.

Dränrohrleitungen (mind. DN 100) aus PVC-U mit einer beständigen Vliesumhüllung (anstelle von Kokos), eingebettet in eine allseitige, mindestens 20 cm starke Sickerschicht aus filterstabilem Rundkies gemäß DIN 4095.

4.4. Gründung

Die Gründung ist in Stahlbeton herzustellen. Bei der Entwicklung des Tragwerkes ist auf eine sinnvolle Lastabtragung zu achten. Die Dimensionierung erfolgt nach statischen Erfordernissen.

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Bei einer geplanten Pfahlgründung ist im Hinblick auf die angrenzenden Nachbargebäude ein sehr er- schütterungsarmes (nahezu erschütterungsfreies) Verfahren zu wählen, um Setzungen oder Risse durch Erschütterungen zu vermeiden.

Die Fundamente sind frostsicher herzustellen. Alle erforderlichen Einbauteile wie Kantenschutz, Trennfu- genprofile, Fugenbänder usw. sind zu planen und einzubauen.

Durch geeignete Maßnahmen bei der Fundamentausbildung und bei den Übergängen zwischen unter- schiedlichen Bodenverhältnissen ist sicherzustellen, dass keinerlei Setzungsrisse auftreten können.

Zudem ist durch geeignete Maßnahmen umlaufend an der Gründung (Streifenfundament, Frostschürze o.ä.) sicherzustellen, dass das am Gebäude angrenzende Außengelände nicht unter das Gebäude rutscht, falls sich das Gelände im Laufe der Zeit gegenüber dem auf Pfählen gegründeten Gebäude ab- senkt (z.B. durch Geo-Textil).

4.5. Bauweise / Baukonstruktion

Der Auftraggeber stellt es dem Bieter frei, das Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise zu erstellen. Im Falle der Ausführung als Holzbau ist es dem Bieter freigestellt in vorgefertigtem Holztafelbau oder in Holz- rahmenbau zu planen. Im Bereich der Fahrzeughalle kann eine Stahlkonstruktion zur Ausführung kom- men. In jedem Fall ist durch den Bieter nicht nur der Nachweis der Standsicherheit, sondern auch aller anderen baurechtlichen Belange, wie z.B. der Brandsicherheit, der Energieeffizienz und des Schallschutzes zu führen. Nutzlasten sind durch den Bieter auf Grundlage der DIN EN 1991 und im Auftragsfall nach Abstimmung mit dem Nutzer, d.h. der Feuerwehr abzustimmen. In jedem Fall müssen sämtliche Fahrzeuge und Gerät- schaften der Feuerwehr im Gebäude aufstellbar, bzw. nutzbar sein. Das Gebäude ist vom Auftragnehmer schlüsselfertig herzustellen.

4.6. Maurerarbeiten

Tragendes Mauerwerk ist entsprechend der Statik und entsprechend der geltenden Vorschriften herzu- stellen. Die An- und Abdichtungen gegen Wasser, aufsteigende Feuchtigkeit etc. sind gem. der geltenden Nor- men und anerkannten Regeln der Technik fachgerecht auszubilden. Brüstungen, Attiken, Vorsprünge sind durch Abdeckungen in Metall horizontal und Z-Folien gegen Feuchtigkeit zu schützen. Alle Trennwände müssen den Schallschutz- und Brandschutzanforderungen genügen. Die Wandoberflä- chen sind grundsätzlich strapazierfähig herzustellen (schlag- und stoßfest). Innenmauerwerk ist statisch ausreichend in den erforderlichen Abmessungen, Festigkeitsklassen und Mörtelgruppen, ggf. mit Ausstei- fungen vollfugig zu vermauern und zu verputzen. Das Verblendmauerwerk ist aus verschiedenen Paletten gemischt herzustellen. Steine mit Kantenausbrü- chen dürfen nicht verwendet werden. Richtfabrikat: Wittmunder, Bockhorner, Wienerberger, Görding, Röben oder gleichwertig Farbe: Rot bis Rotbraun Format: Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sowie der Zweckmäßigkeit als Funktionsbau ist für die Kalkulation und Ausführung das Normalformat (NF) vorzusehen. Die Abstimmung des Steins bzw. der konkreten Steinfarbe sowie der Fugenfarbe mit dem Auftraggeber erfolgt im Rahmen der Bemusterung. Auf Wunsch des Auftraggebers sind Fugenmuster anzulegen. Wie in den Ansichten und Visualisierungen der Vorentwurfsplanung dargestellt, ist ein Reliefmauerwerk als Bändermauerwerk zur Gliederung der Fassadenfläche herzustellen, indem jede zweite Steinschicht mit einem gleichmäßigen Überstand von ca. 1,5 – 2,0 cm gegenüber der Grundflucht vorspringt. Dabei ist auf ein exaktes Fluchtbild der Schattenkanten sowie eine saubere Ausbildung der Stoß- und Lagerfugen zu achten, um die plastische Tiefenwirkung dauerhaft und gleichmäßig zu gewährleisten.

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Die Verfugung hat nachträglich zu erfolgen. Die Fugen sind mind. 2,0 cm tief auszukratzen. Das Relief- mauerwerk ist jedoch zur Sicherstellung einer fachgerechten Ausführung zwingend frisch in frisch herzu- stellen. Stoßfugen: zur Be- und Entlüftung der Hohlschicht nach DIN, sind im Sockelbereich oberhalb der Z-Folie der oberen Bauteile und über Öffnungen mittels Stoßfugensiebe aus Kunststoff dem Steinformat ange- passt einzusetzen. Bewegungsfugen mit dauerelastischem Dichtungsstreifen sind mit Quarzsand-Oberflächen-Vergütung herzustellen.

4.7. Abdichtungsarbeiten

Sämtliche erdberührten Bauteile sind fachgerecht abzudichten. Alternative Abdichtungssysteme, die gegenwärtig nicht in der DIN abgebildet werden, sind nur dann zuge- lassen, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Vor Beginn der Ausführung ist hierüber eine Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erzielen.

4.8. Beton- und Stahlbetonarbeiten

Tragende Beton- bzw. Stahlbetonbauteile sind fachgerecht herzustellen und entsprechend der Statik zu dimensionieren. Sämtliche Schalungen sind in den Ecken mit Dreikantleisten auszuführen.

Sichtbar bleibende Betonoberflächen sind in glatter Schalung mit regelmäßig angeordnetem Raster der Befestigungselemente auszuführen. Es ist auf eine gleichmäßige Verdichtung ohne Kiesanhäufung und übermäßiger Luftporenbildung zu achten.

Als Ausführungsmerkmal gelten mind. die Parameter der Klasse SB3 der Richtlinie für Sichtbeton des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Für die Schalhautklasse ist mind. die SHK2 auszufüh- ren (gem. DBV Merkblatt Sichtbeton von 2004).

Bei der Ausführung in Stahlbetonfertigbauweise ist die Konstruktion so zu wählen, dass zwischen Stützen und Wänden keine Bewegungsfugen notwendig sind. Alle Fugen und auch Stoßfugen sind örtlich wand- bündig zu vergießen.

4.9. Holzbauweise

Die Ausführung in Holztafelbau oder in Holzrahmenbau ist möglich.

4.10. Zimmer- und Holzarbeiten

Zur Ausführung kommen Konstruktionsvollholz (KVH), Brettschichtholz (BSH) sowie Bauschnittholz in Güteklasse 1. Der Holzschutz erfolgt durch chemische Imprägnierung. Sichtbare Holzflächen im Außen- bereich sind gehobelt auszuführen und mit einem dreifachen Anstrich (Grundierung, Voranstrich, Endan- strich) zu versehen. Alle Metallteile sind in feuerverzinkter Ausführung herzustellen. Holz- und Metallab- messungen richten sich nach den statischen Erfordernissen bzw. den Festlegungen in den Ausführungs- plänen.

4.11. Dachdeckerarbeiten

Die Dacheindeckung ist als Winkelstehfalzdeckung aus Titanzink oder aus beschichtetem Aluminium- blech auszuführen. Material, Blechstärke, Oberfläche und Farbgebung sind entsprechend dem architek- tonischen Gesamtkonzept festzulegen und vom Auftraggeber freizugeben.

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Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen, insbesondere gemäß den jeweils gültigen Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, den Dachdeckungsrichtlinien, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Herstellervorgaben des eingesetzten Systems.

Die Dachabdichtung, Unterkonstruktion sowie Trenn- und Gleitlagen sind entsprechend der Dachneigung, der Beanspruchungsklasse und der Nutzung des Gebäudes fachgerecht auszubilden. Erforderliche Zu- satzmaßnahmen zur Sicherstellung der Regensicherheit sind Bestandteil der Leistung.

Bei der Planung und Ausführung der Winkelstehfalzdeckung ist die Integration einer Photovoltaikanlage zu berücksichtigen. Die Dachkonstruktion, die Falzausbildung sowie sämtliche Durchdringungen und An- schlüsse sind so zu planen und auszuführen, dass eine dauerhaft dichte, statisch sichere und systemkon- forme Montage der Photovoltaikanlage möglich ist.

4.12. Klempnerarbeiten

Die Klempnerarbeiten umfassen sämtliche Leistungen zur Dach- und Fassadenentwässerung sowie alle erforderlichen Blechverwahrungen an geneigten Dächern und Fassaden. Hierzu zählen insbesondere Dachrinnen, Traufen, Fallrohre, Rinnenkästen/-ablaufstutzen, Ortgang-, First-, Trauf- und Abschlussble- che sowie Anschlussbleche und Blechabdeckungen im Fassadenbereich. Weitere erforderliche Blechbau- teile sind entsprechend den Ausführungsplänen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen.

Sämtliche Klempnerbauteile sind materialgleich zur Dacheindeckung, aus Titanzink oder beschichtetem Aluminium auszuführen.

Die Dachentwässerung ist nach den anerkannten Regeln der Technik, den jeweils gültigen Fachregeln sowie den Herstellervorgaben zu bemessen und auszuführen. Das anfallende Niederschlagswasser ist sicher, dauerhaft und schadlos abzuleiten.

Die Entwässerung erfolgt außen liegend und ist in halbrunden Rinnen und runden Fallrohren herzustellen. Je Fallrohr ist ein verstärktes Standrohr aus verzinktem Stahlblech (ca. 1,0 m hoch) mit Reinigungsöff- nung vorzusehen.

Zur Sicherstellung des Betriebs sind Laubfangvorrichtungen, wartungsfreundliche Ausbildungen sowie Anprallschutz für Fallrohre in Verkehrsbereichen vorzusehen.

Der Anschluss an die Grundleitung mittels Kunststoffrohr darf erst im Erdreich erfolgen.

4.13. Fenster und Außentüren

Es sind ausschließlich Fenster und Türen aus Kunststoff oder Aluminium (auch im Materialmix) zulässig. Holzfenster sind nicht zulässig. Die Fenster sind als Drehkippfenster mit Edelstahlbeschlägen auszufüh- ren. Die Beschläge müssen dem GUV entsprechend ausgelegt und abschließbar sein.

Alle Fenster und Außentüren sind mind. in der Widerstandsklasse RC 2 herzustellen und müssen Schlag- regendichtheit nach der Klassifizierung 8A ausgeführt sein.

Die Fenster- und Türanschlüsse sind außen umlaufend wasserdicht abzudichten (Versiegelung oder Dichtband). Die Anschlüsse innen sind umlaufend luftdicht abzukleben. Allein luftdichter PU-Schaum ist nicht zulässig. Ausführung als Systemlösung gemäß DIN 4108-7 sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (RAL-Leitfaden zur Montage) im 3-Ebenen-Modell.

Das Außenelement zum Büro im Obergeschoss ist als Außentür herzurichten, da das Büro auch direkt über den Laubengang erschlossen sein soll.

Die Profile bzw. Aluabdeckschalen sind pulverbeschichtet im RAL- oder DB-Farbton nach Wahl des Auf- traggebers auszuführen.

Glasausschnitte und Oberlichter sowie die Aufschlagrichtungen sind den Vorentwurfsplänen zu entneh- men (Ansichten).

Mindestens die Öffnungsflügel der Oberlichter in der Umkleide Herren sowie in der Kleiderkammer sind mit elektro-motorischen Antrieben auszurüsten (siehe Ziffer 5.5.4.2. und 5.6.8.3.).

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4.14. Fensterbänke - innen/außen

Die Innenfensterbänke sind entweder als Fliese (da, wo Wandfliesen) oder in Kunststoff auszuführen.

Fensterbänke aus Kunststoff müssen über eine mehrlagige Beschichtung bei einer Materialstärke von ca. 25 mm verfügen und müssen nachweislich baufeuchteresistent, formstabil, robust sowie UV-beständig ausgeführt sein.

Die Außenfensterbänke sind aus Aluminium mit Einbrennlackierung (Pulverbeschichtung) im RAL- oder DB-Farbton nach Wahl des Auftraggebers auszuführen. Ausführung mit darunter liegenden Antidröhn- bändern und Abdichtung (Regen und Wind) herzustellen.

4.15. Sonnenschutz - Außenrolläden

Die Küche und der HWR im Obergeschoss (Westseite) sind durch Außenrollläden (manuell) gegen direk- te Sonneneinstrahlung zu schützen. Farbe und Dekor nach Wahl des Auftraggebers.

4.16. Sonnenschutz - Jalousien oder Vertikalanlagen

Die Fenster des Raumes Aufenthalt/Jugendfeuerwehr im Obergeschoss (Nordseite) sind mit Jalousien oder Vertikalanlagen in schwer entflammbarer Ausführung nach DIN 4102 Klasse B1 und DIN EN 1021 Teil 2 auszustatten. Farbe und Dekor nach Wahl des Auftraggebers.

4.17 Innenfenster

Die Werkstatt sowie der Flur im Obergeschoss erhalten zur Fahrzeughalle Innenfenster gem. Grundrisse des Vorentwurfs.

4.18 Innentüren

Sämtliche Innentüren müssen eine Mindesthöhe von 2,13 m aufweisen.

Schwarzbereich

Es sind Stahlumfassungszargen nach DIN einzusetzen, in Bereichen mit hoher mechanischer Beanspru- chung mit einer verstärkten Blechstärke von 2,5 mm. Die Zargen müssen auf die Beschläge abgestimmt sein. Höher beanspruchte Zargen müssen für die Aufnahme von 3D-verstellbaren Bandaufnahmen vorge- rüstet sein, um eine dauerhafte Justierbarkeit bei hoher mechanischer Beanspruchung sicherzustellen.

Art und Material des Türblatts sind zweckmäßig nach dem Erfordernis bzw. der Beanspruchung (z.B. Sanitärbereiche / Lager 2, PSA-Trockenraum). Je nach Anforderung, sind Türen als Mehrzweck-, Funkti- ons oder Brandschutztüren auszuführen.

Zargen und Türblätter im RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers.

Es sind robuste und funktionale Drückergarnituren aus Kunststoff oder Edelstahl in U-Form sowie beidsei- tige Rundrosetten für Drücker und PZ oder BB zu verwenden.

Richtfabrikat: Hörmann, Novoferm oder gleichwertig.

Weißbereich

Im Weißbereich sind Vollspan-Türblätter, Plattenstärke mind. 40 mm, in Kombination mit Standard- Stahlzargen nach DIN mit 1,5 mm Blechstärke ausreichend sowie hochwertige 2D-Bänder.

Bei Ausführung schwerer Türblätter z.B. aufgrund von Schallschutzanforderungen o.ä. sind auch hier 3D justierbare Edelstahlbänder zu verwenden, um ein Absacken der schweren Blätter zu verhindern.

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Schallschutzwert der Türen im betriebsfertigen Zustand mindestens 32 dB. Wo erforderlich, entsprechend erhöhter Schallschutz und Brandschutztüren.

Die Türblätter müssen der Beanspruchungsklasse "S" (stark) entsprechen und über eine strapazierfähige CPL-Beschichtung oder ein gleichwertiges HPL-Laminat verfügen. Hierbei ist auf einen abgestimmten Schallschutz gemäß den Vorgaben für öffentliche Gebäude zu achten.

Zargen und Türblätter sind im RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers auszuführen.

Es sind robuste und funktionale Drückergarnituren aus Edelstahl in U-Form sowie beidseitige Rundroset- ten für Drücker und PZ oder BB zu verwenden.

Automatische Schiebetüren im Einsatzweg

Siehe Ziffer 5.5.4.5.

Feuerschutz- und Rauchschutztüren

Feuerschutztüren bzw. Rauchabschnittstüren / Türanlagen dürfen nur mit bauaufsichtlicher Zulassung für die Gesamtkonstruktion ausgeführt werden.

Diese für den vorbeugenden Brandschutz dienenden Elemente müssen mit der Erstabnahmebescheini- gung des Herstellers versehen und entsprechend beschriftet werden. Die Beschriftung dieser Elemente enthält u. a. die Aussagen der Erstabnahmebescheinigung und ist in unmittelbarer Nähe an der Wand anzubringen.

Feuerschutztüren bzw. Rauchabschnittstüren / Türanlagen sind grundsätzlich transparent auszubilden. Eine Ausführung als Stahlblechtür ist nur bei Technik- und Nebenräumen gestattet.

4.19. Verglasungsarbeiten

Fenster und Türen erhalten grundsätzlich Isolierverglasungen entsprechend den Anforderungen des Ge- bäudeenergiegesetz (GEG) mit farbneutralen Reflexionsgläsern.

Die Qualität der inneren Verglasungen hat nach Anforderungen des GUV und der Bauaufsicht zu erfolgen (z.B. ESG und/oder VSG).

Bei zum Einsatz kommenden ESG und/oder VSG-Verglasungen müssen zur nachträglichen Erkennung die Typenstempel des Herstellers auf der Glasscheibe erkennbar sein.

Brandschutzabschlüsse sind mit jeweiligen auf das Brandschutzkonzept und der neuen europäischen Klassifizierung abgestimmten Gläsern auszuführen. Bei diesen Verglasungen müssen ebenfalls zur nach- träglichen Erkennung die Typenstempel des Herstellers auf der Glasscheibe erkennbar sein.

4.20. Beschlagarbeiten

Fenster

Die Schließmechanismen der Fenster müssen robust ausgeführt werden. Fensteroliven und Beschläge sind zueinander passend und wie die Türbeschläge aus nicht rostendem Edelstahl auszuführen.

Mindestens die Öffnungsflügel der Oberlichter in der Umkleide Herren sowie in der Kleiderkammer sind mit elektro-motorischen Antrieben auszurüsten, weitere in Abhängigkeit vom Brandschutz- und Lüftungs- konzept. (Siehe Ziffer 5.5.4.2. und 5.6.8.3.)

Für weitere Fenster mit Öffnungsflügeln, die nicht elektromotorisch betrieben werden, ist als Beschlagart eine Kipp-vor-Dreh Vorrichtung mit Fehlbedienungssperre zu wählen. Die Möglichkeit zur einfachen War- tung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein.

Im Fall von abschließbaren Drehvorrichtungen, die aus Gründen des Unfallschutzes erforderlich sein könnten, sind einheitliche mechanische Profilzylinderschlösser zu verwenden. Diese Sicherung ist kom- plett im Fensterbeschlag zu integrieren und nicht separat am Flügel aufzusetzen.

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Innentüren

Die Türblätter in beanspruchten Bereichen sind 3-fach gelagert auszuführen und wenn erforderlich (Schallschutz und Brandschutz) mit absenkbaren Bodendichtungen auszustatten. Auflaufdichtungen wer- den nicht zugelassen.

Innentüren sind mit je 3D justierbaren Edelstahlbändern, in beanspruchten Bereichen mit VX Bänder mit Mindestbelastbarkeit von 200 KG, in schwerer Ausführung (Behördenqualität), kugelgelagert und selbst schmierend auszuführen.

Drückergarnituren sind grundsätzlich aus Edelstahl, mit beidseitigen Rundrosetten für Drücker und PZ oder BB.

Schweres Behördeneinsteckschloss für PZ mit Stulp und Falle grundsätzlich mit durchgehendem Vier- kant, soweit erforderlich mit Panikfunktion.

Weiterhin müssen alle Türen mit Wandstopper und wenn funktional notwendig mit einer absenkbaren Schallex-Dichtung ausgestattet werden.

Außentüren

Die Außentüren sind ebenfalls dreifach gelagert auszuführen und müssen eine fünffache Verriegelung aufweisen.

Außentüren erhalten einen Stoßgriff mit Türfeststeller.

Alle Türanlagen, welche aus brandschutz- bzw. funktionalen Erfordernissen selbstschließend sein müs- sen, erhalten Türschließer mit Gleitschienentechnik, Rauchmelder, Feststelleinrichtung und (soweit erfor- derlich) Schließfolgeregler. Diese Anlagen müssen mit der Erstabnahmebescheinigung des Herstellers versehen und entsprechend beschriftet werden. Die Beschriftung dieser Anlagen enthält u. a. die Aussa- gen der Erstabnahmebescheinigung und ist in unmittelbarer Nähe an der Wand anzubringen.

4.21. Metallbau- und Schlosserarbeiten

Verkleidungen, Blenden und Türprofile Alu-farbbeschichtet gem. Wahl des Auftraggebers.

Alle Schweißnähte sind sauber auszuführen, so dass ein optisch befriedigendes Bild entsteht. Ggf. sind sichtbare Schweißnähte entsprechend nachzuarbeiten.

Feuerschutztüren feuerverzinkt, Stahlblech mit Anstrich, Zargen hintermörtelt.

Zum dauerhaften Schutz von Wandecken und Stützen im Innenbereich vor mechanischen Beschädigun- gen und Stößen, sind vor allem im Schwarzbereich Eckschutzschienen aus Edelstahl bis ca. 1,80 m Höhe anzubringen.

4.22. Stahlbauarbeiten

Außenbereich (Fluchttreppe und Laubengang)

Stahlkonstruktionen im Außenbereich, insbesondere die einläufige Fluchttreppe auf der Nordseite, kön- nen wahlweise in stückverzinkter oder lackierter Ausführung hergestellt werden. Im Falle einer lackierten Ausführung ist der Farbton mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Abweichend von der Hauptkonstruktion sind sämtliche Geländer und Handläufe der Fluchttreppe sowie das anschließende Brüstungsgeländer des Laubengangs vollständig in Edelstahl auszuführen. Zur Befes- tigung der Edelstahlbauteile an der verzinkten oder lackierten Unterkonstruktion ist zur Vermeidung von Kontaktkorrosion zwingend eine galvanische Trennung (z. B. durch Isolierscheiben und -hülsen) vorzuse- hen.

Für die übrigen Verbindungen sind grundsätzlich feuerverzinkte Verbindungselemente der Güte 8.8 (tzn – thermisch verzinkt) zu verwenden, die bei lackierter Ausführung im Systemfarbton mitzubeschichten sind. Die Verwendung von einfachem Zinkspray („Kaltverzinkung“) zur Nachbesserung ist ausdrücklich ausge-

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schlossen. Bohrungen oder Montagebeschädigungen sind fachgerecht durch Thermisches Spritzen oder eine 2-Komponenten-Zinkstaub-Beschichtung (Zinkanteil > 92 %, Schichtdicke mind. 100 µm) nachzu- bessern. Alle Bohrlöcher sind vorab zu entgraten.

Innenbereich

Stahlkonstruktionen im Innenbereich (z.B. ggf. Konstruktion der Fahrzeughalle) werden wahlweise lackiert oder verzinkt ausgeführt. Die Befestigung erfolgt grundsätzlich mit verzinkten Verbindungselementen (Schrauben, Bolzen etc.). Je nach Bereich sind bei lackierten Konstruktionen die Verbindungsmittel im entsprechenden Farbton mitzubeschichten, sofern diese sichtbar bleiben.

Innenbereich (Fahrzeughalle)

Bei Ausführung der Fahrzeughalle als Stahlkonstruktion, ist das Tragwerk in verzinkter Ausführung her- zustellen. Hierbei sind ausschließlich feuerverzinkte Verbindungselemente der Güte 8.8 oder 10.9 einzu- setzen. Die Verwendung von Edelstahl ist statisch unzulässig. Bei einer zusätzlichen Farbbeschichtung der Konstruktion sind alle sichtbaren Verschraubungen im Systemfarbton der Konstruktion nachzube- schichten.

4.23. Putzarbeiten

Sämtliche Decken- und Wandflächen, sofern sie nicht mit anderen Materialien verkleidet werden, sind zu verputzen oder anderweitig oberflächenfertig zu behandeln.

Die Ausführung der Wandputze in allen Feuchträumen sowie in der Fahrzeughalle und den weiteren Räumen im Schwarzbereich erfolgt in einer Stärke von d = 15 mm auf Kalk-Zement-Mörtelbasis gem. Herstellervorschrift mit geglätteter Oberfläche in Qualitätsstufe gem. Raumbuch (siehe Grundrisse der Vorentwurfsplanung) mind. jedoch Q 2.

In den weniger beanspruchten Räumen des Weißbereichs kommt Kalk-Gips-Mörtel zum Einsatz.

Für Deckenuntersichten sind reine Gipsputze zugelassen.

Putzflächen sind mit umlaufender Trennfuge auszubilden, Fenster und Türen sind so einzuputzen, dass die Anschlüsse scharfwinklig werden. Sämtliche An- und Einbauteile sind vor Verunreinigungen zu schüt- zen oder sofort von diesen zu reinigen.

An allen Außenecken sind verzinkte Unterputz-Kantenschutzschienen, in Feuchträumen entsprechend aus Edelstahl, raumhoch anzubringen. In den Verkehrsbereichen und Bewegungszonen erhalten die Au- ßenecken einen Rammschutz aus Edelstahl-Winkelprofilen (siehe Ziffer 4.21.).

4.24. Estricharbeiten

Sämtliche Estrichflächen sind als beheizte, schwimmende Estriche (Heizestriche) auf Dämmschicht aus- zuführen. Die Oberflächen müssen eine fachgerechte Ebenflächigkeit nach DIN 18202 (erhöhte Anforde- rungen für Keramikbeläge) aufweisen.

4.25. Fliesenarbeiten

Alle verwendeten keramischen Beläge sind in Ihren Abmessungen, Oberflächen und Farben mit dem Auftraggeber abzustimmen (Qualitäten: I. Wahl). Die Verlegung soll im Dünnbett mit geeigneten Klebern erfolgen.

Sämtliche Boden- und Wandflächen in Feuchträumen sowie in den Duschbereichen sind gemäß DIN 18534 fachgerecht mit einer Verbundabdichtung, beispielsweise in Form von Flüssigfolie, gegen Feuch- tigkeitseinwirkungen abzudichten, inkl. Dichtbänder in den Übergängen von Wand zu Boden.

Kanten z. B. bei Ecken oder Versprüngen sind mit Edelstahl-Schienen auszuführen.

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Bei den Waschtischen sind die Fliesenspiegel so zu dimensionieren, dass Papierhandtuch- und Seifen- spender darauf angeordnet werden können. Mindestens jedoch 2 m². Die äußeren Fliesen bei Fliesen- spiegeln im Übergang zu den Putzflächen sind mit Edelstahl-Schienen auszuführen. Nachträgliche Be- schichtungen sind nicht zugelassen.

Alle Fliesenbeläge auf den Böden sollten aus Feinsteinzeug bestehen und über eine entsprechende Ab- riebgruppe gem. Vorschrift verfügen (siehe auch Raumbuch).

Auf die entsprechende Rutschhemmung und Trittsicherheit ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Zwi- schen Bereichen mit unterschiedlichen Rutschfestigkeitsklassen ist darauf zu achten, dass die Bodenbe- läge jeweils zwei benachbarten Bewertungsgruppen zugeordnet sind oder es müssen Übergänge über eine Abstufung der Rutschfestigkeitsklassen geschaffen werden.

An den Raumübergängen werden im Belag Trennschienen aus Edelstahl eingebaut. Der Boden ist nach Fertigstellung zu reinigen und bis zur Endreinigung zu schützen. Sämtliche umlaufende und aufgehende Anschlussfugen sind dauerhaft elastisch zu versiegeln. Die Farbe der Versieglung ist auf die Fliesen ab- zustimmen.

Fliesengröße im Weißbereich: 30/60 cm.

Fahrzeughalle Die Ausführung der Bodenbeläge erfolgt als hochbelastbares Industrie-Feinsteinzeug (I. Wahl) mit einer Mindeststärke von 15 mm. Das gewählte Material muss mindestens für die Beanspruchung durch schwe- re Einsatzfahrzeuge der 16-t-Klasse (zGM) und das Rüttelverfahren geeignet sein.

Der Fliesenbelag muss eine Rutschhemmung von mind. R12 gemäß Arbeitsstättenrichtlinie und Vorga- ben des DGUV und der FUK aufweisen.

Abmessungen, Oberflächen und Farben sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Zur Gewährleistung einer hohlraumfreien und kraftschlüssigen Lastabtragung sind die Beläge zwingend im Einschlämm-Rüttelverfahren in das frische Mörtelbett einzubringen. Der gesamte Bodenaufbau inklu- sive der Beläge muss für die dynamischen Belastungen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Ge- samtmasse von mindestens 16 t (zGM) sowie daraus resultierenden Radlasten von bis zu 60 kN dauer- haft ausgelegt sein.

Grundsätzlich hat die Ausführung des Gesamtaufbaus entsprechend der Nutzlast und der Punktlast ge- mäß DIN EN 1991-1-1 sowie spezifischen Merkblättern für Industrieböden zu erfolgen.

Allgemein Die Anforderungen an die Rutschfestigkeit der Bodenfliesen sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinie und Vor- gaben des DGUV und der FUK zu berücksichtigen.

Sanitär- und Duschräume Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen, Rutschfestigkeit mind. R 10, im Dünnbettverfahren verlegt. In Be- reichen mit Wasseranfall (z. B. Duschen und Urinalanlagen) erfolgt die Verlegung mit planmäßigem Ge- fälle zu den Bodenabläufen. Zur Gewährleistung maximaler Hygiene sind die Duschräume zwingend mit Hohlkehlsockeln auszuführen.

Eingangs- u. Flurbereiche Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen, Rutschfestigkeit mind. R 10, im Dünnbettverfahren verlegt. Die Wandanschlüsse sind als Fliesensockel aus dem Bodenmaterial herzustellen. Der Abschluss zur Fliese erfolgt mit einer dauerelastischen, pilzhemmend eingestellten Silikonverfugung.

Der Einbau von Sauberlaufzonen in den Umkleiden Herren und Damen sowie im Haupteingang und in der Kleiderkammer erfolgt gemäß Ziffer 1.3.26..

Fensterbänke Innen Die Innenfensterbänke sind in Kunststoff oder als Fliese - da, wo Wandfliesen, in selben Material der Wandfliese - auszuführen. Konkrete Ausführung und Farbe in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

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4.26. Sauberlaufzonen

Einbau von Sauberlaufmatten in den Umkleiden Herren und Damen sowie im Haupteingang und in der Kleiderkammer (siehe Vorentwurfspläne) oberflächenbündig in den Bodenfliesenbelag integriert mit abwechselnder Gummi- und Bürsteneinlage, in hochwertiger Optik, robust und strapazierfähig, inkl. Metallrahmen.

Farbe: Gummi schwarz, Bürsten schwarz

4.27. Trockenbauarbeiten

Mehrschalige leichte Trennwände mit integrierter Dämmlage sind zugelassen.

Wände sind grundsätzlich beidseitig doppelt beplankt auszuführen. Einzelne Lage d = 12,5 mm, jede Lage verspachtelt mit versetzten Fugenstößen. Ausführung auf Stahlbetonsohle bis UK Rohbaudecke.

Sollten aus Nutzeranforderungen Wände auf dem Estrich ausgeführt werden, muss der Estrich fachge- recht schallentkoppelt ausgeführt werden.

Die Trockenbauwände sind in den Bereichen von Wandpuffern oder Wandstoppern für Türen mit Verstär- kungen zu versehen.

Alle Anschlüsse an den Rohbau sind elastisch auszuführen. Je nach Rohbautechnik sind die Deckenan- schlüsse gleitend herzustellen. Übergänge von Trockenbau auf Mauerwerk, Stahlbeton, usw. sind in einer Wandebene nicht zugelassen.

Alle Trennwände inkl. Einbauten wie Schalter, Steckdosen etc. müssen den Schallschutzanforderungen und Brandschutzanforderungen genügen. Die Wandoberflächen sind grundsätzlich strapazierfähig herzu- stellen (schlag- und stoßfest).

Durchdringungen sind fachgerecht, mit entsprechenden Schall- und Brandschutzmaßnahmen vorzuneh- men.

Der Einsatz von gipshaltigen Baustoffen (einschließlich imprägnierten Gipskartonplatten) in Feucht- oder Nassräumen ist nicht zulässig. Für Trockenbauarbeiten in diesen Bereichen sind z.B. zementgebundene Beplankungen auszuführen.

Im Bereich der Decken sind zur Erfüllung der akustischen Anforderungen sind Holzwolle-Leichtbauplatten oder gleichwertige Systeme zu verwenden. Bei abgehängten Decken sind grundsätzlich Rasterdecken auszuführen. Weiterhin können auch Akustikdecken zum Einsatz gelangen.

Die Ausführung der Decken ist dem Raumbuch auf den Vorentwurfsplänen zu entnehmen (Anlage B 1.1.02 und B 1.1.03.).

Geschlossene Gipskartondecken sind nicht zulässig.

Offene Kabeltrasse unter der Decke oder im Versorgungsschienensystem sind nach funktionaler Bemus- terung und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie zulässig.

4.28. Treppen

Treppe innen Die Treppenanlage ist in Massivbauweise zu erstellen. Treppenbreiten und Geländer müssen den gelten- den bauaufsichtlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der DGUV entsprechen. Handläufe, Geländer- teile und Füllungen sind in Edelstahl auszuführen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine entsprechende Rutschhemmung vorzusehen. Zudem sind die Anfangs- und Endstufen gemäß den Richt- linien der DGUV (z.B. DIN 18065) kontrastreich hervorzuheben.

Treppe außen (Fluchttreppe) Die Fluchttreppe auf der Nordseite ist als Stahlkonstruktion zu erstellen (siehe dazu Ziffer 4.22.).

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4.29. Bodenbelagsarbeiten

Alle verwendeten Beläge sind in Ihren Oberflächen und Farben mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Fußböden müssen sicher zu begehen sein. Stolperstellen durch Höhenunterschiede sind nicht zulässig. Grundsätzlich dürfen nur Materialien und Kleber nach „EMICODE, EC 1 plus“ zur Ausführung gelangen. Der Einbau der Bodenbeläge ist dem Raumbuch auf den Grundrissen der Vorentwürfe (Anlage B 1.1.02 und B 1.1.03.) zu entnehmen.

Folgende Oberflächen kommen zur Ausführung:

PVC- Designplanken Designplanken ca. 20 x 120 cm, antistatisch, Standardfarbe nach Wahl des Auftraggebers, Verschleiß- schicht mind. 0,5 mm, Stöße und Nähte verschweißt. Der Unterboden ist vor der Verlegung zweimal zu spachteln. Der Boden ist nach Fertigstellung zu reinigen. Die Oberflächen müssen mit einer werkseitigen Versieglung versehen sein.

Fußleisten

Hartkernleisten (Holz mit Polymerummantelung), H = mind. 8 cm, Farbe Weiß bzw. nach Wahl des Auf- traggebers, Oberkante gerundet, Boden- und Wandanschluss versiegelt.

4.30. Maler-, Lackier- u. Tapezierarbeiten sowie Korrosionsschutzarbeiten

Bei der Auswahl der Farben und Lacke sind die Umweltbedingungen zu beachten.

Alle Wandflächen erhalten einen hellen 2-maligen Anstrich entsprechend der Raumnutzung und den An- forderungen gem. Raumbuch auf den Vorentwurfsplänen. In höher beanspruchten Bereichen, Räumen und Verkehrswegen sind schmutzunempfindliche und abriebfeste Anstriche bis zu einer Höhe von ca. 1,50 m (siehe Raumbuch) auszuführen.

Deckenflächen, soweit nicht mit abgehängten Decken versehen, erhalten einen hellen 2-maligen Anstrich, wie Wandflächen jedoch als Dispersionsfarbanstrich. Alle Fugen sind jeweils vorher streichfähig mit Acryl zu versiegeln.

Sichtbare Holzteile im Inneren sind transparent, mit 2-maliger Imprägnierung, lichtbeständig zu behandelt. Auf Wunsch auch farbige Lackierungen nach Wahl des Auftraggebers.

Bei Lackierarbeiten (z. B. Stahltürzargen) ist der Untergrund vorzustreichen und 2 x deckend im RAL-Ton zu lackieren. Sonstige Metallteile wie vor, jedoch vorher säubern, entfetten und / oder sorgfältig mit Lack- farbe primern.

Sämtliche druckimprägnierten Holzbauteile im Außenbereich (z.B. Sparren) erhalten einen 3-maligen, diffusionsoffenen Deckanstrich im Farbton nach Wahl des Auftraggebers (Hellgrau).

4.31. Schließanlage

Die Türen der WCs erhalten einen Halbzylinder und die WC-Vorraumtüren einen Blindzylinder.

Alle weiteren Türen (ausgenommen der elektronischen Zylinder) sind mit Profilzylindern, 5-stiftig auszurüsten.

Die Türen mit PZ-Schloss erhalten alle die gleiche Schließung. Es sind 20 Schlüssel für die PZ- Schlösser zu liefern.

4.32. elektronische Schließanlage (Budget-Regelung)

Alle Außentüren sowie einige Innentüren sind mit einer elektronischen Schließanalge auszustatten. Die Schließanlage ist als Erweiterung des im Bestand der Gemeinde befindlichen Systems von SimonsVoss

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(System 3060) auszuführen (passive Technik, Batterie im Zylinder / Induktion).

Für die Innentüren (8 St.) und Nebeneingänge (7 St.) sind batteriebetriebene, digitale Schließzylinder (z. B. Typ 3061) vorzusehen.

Lediglich für den Haupteingang, die Alarmzugänge und den Zugang zur Kleiderkammer (in Summe = 4 St.) ist eine kabelgebundene Systemkomponente sowie eine elektromechanische Verriegelung vorzu- sehen, um Sonderfunktionen (z. B. PIN-Tastatur, ggf. Anbindung an die Brandwarnanlage oder elektri- sche Türöffnung) zu realisieren. Dafür sind Türsteuerzentralen (SmartRelais), Wandleser mit Tastatur, Universal-Montageplatte und optional ein IP-Gateway zur Online-Einbindung erforderlich.

Optional wird Folgendes benötigt: Netzwerkdose mit Serveranbindung am Montageort der Steuerzentrale inklusive Netzwerkkabel sowie die fachgerechte Verlegung der Steuer- und Klingelleitungen zwischen der elektromechanischen Verriegelung und der Tür-Steuerzentrale.

Der Schließplan ist mit dem Nutzer abzustimmen. Voraussichtlich sind 5 Kreise vorzusehen.

Die elektrischen Anschlussarbeiten (je Steuerzentrale) sind nicht Bestandteil der Schließanlagen- Leistung, sondern sind bei den Elektroarbeiten zu berücksichtigen.

Die Beschaffung des beschriebenen Leistungsumfangs der Schließanlage erfolgt durch den Auftragneh- mer im Rahmen eines Budgets (Ziffer 5.2., Teil A). Für die Schließanlage ist insgesamt ein Budget von ca. 9.000 € netto einzukalkulieren. Im Budget ist die Schließanlage einschließlich der genannten Kompo- nenten sowie die Lieferung dieser enthalten.

Das erforderliche Programmiergerät einschließlich Software und auch die benötigten Transponder sind bereits vorhanden und sind weder im Budget noch im Leistungsumfang des AN enthalten. Auch sämtliche Softwareänderungen (z. B. Anlage von Nutzergruppen, Zeitplänen, Sensoren oder Verknüpfungen) wer- den durch den Auftraggeber mittels der vorhandenen Verwaltungssoftware eigenständig durchgeführt.

Die Leistung des Auftragnehmers nach Auftragserteilung umfasst die Abstimmung der zu beschaffenden Schließanlage - einschließlich der genannten Komponenten - zusammen mit dem Auftraggeber und dem Nutzer, die Einholung der entsprechenden Angebote, die Beschaffung sowie der Einbau bzw. die Monta- ge. Der für diese Leistungen erforderliche Aufwand des Auftragnehmers ist zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für dieses Budget im Pauschalfestpreis gesondert im Leistungsverzeichnis auszu- weisen.

Die tatsächlich anfallenden Kosten werden gegen Nachweis abgerechnet.

4.33. Sektionaltor ohne Schlupftür

Unterer Lamellensockel aus feuerverzinkten, PU ausgeschäumten Lamellen. Alle Torglieder mit Finger- klemmschutz. Seitlich geschlossene, profilierte Winkelzarge mit eingepresster Außendichtung, gefertigt aus feuerverzinktem Stahl, mit verschraubten Sicherheitslaufschienen. Innenverriegelung. Torsionsfedern müssen für mindestens 25.000 Schließungen ausgelegt sein.

Sicherheitstechnische Ausstattung nach EN 12604. Kraftbetätigte Tore mit einbruchhemmender Auf- schiebesicherung, Absturzsicherung. Unten vorauseilende Lichtschranke.

Widerstand gegen Windlastklasse 3; Wasserdichtheit Klasse 3.

Richtfabrikat: Hörmann APU oder gleichwertig

Wellenantrieb WA 400 o. gleichwertig mit selbstüberwachender Schließkantensicherung mit Optosenso- ren ausgestattet. Serienmäßige Wartungsentriegelung.

Notbedienung für Feuerwehr mit gesicherter Entriegelung. Anforderungen der Feuerwehrrichtlinie EN 14092.

Impulssteuerung A 445 oder gleichwertig

Informationen zur erforderlichen Tor- und Ampelsteuerung siehe unter Ziffer 5.5.4.6.

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5. Funktionale Leistungsbeschreibung - Technische Gebäudeausrüstung

5.1. Besondere Bedingungen für die TGA-Gewerke

5.1.1. Grundlagen

Grundlage für die Planung und Errichtung der Elektroanlagen sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen, das Brandschutzkonzept, die Baugenehmigung sowie die anerkannten Regeln der Tech- nik zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung in der jeweils gültigen Fassung insbesondere:

• Landesbauordnung • Elt. – Bau VO • Arbeitsstättenrichtlinien • Technische Anschlussbedingungen der Energieversorger • DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18 015 • VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere VDE 0100, VDE 0190, VDE 0298, VDE 0800, VDE 0185 usw. • DIN EN 50172, VDE V 0108 Teil 100 08/2010, DIN VDE 0100 Teil 718 10/2005, DIN EN 60598-2-22 und DIN EN 1838, DIN 4844 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen) • Bestimmungen der TKO (Telekommunikationsordnung) • Verfügung der Deutschen Telekom über Breitband- und Antennenanlagen • VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil B + C • DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten“ Leitungsanlagenrichtlinie LAR von 2012. • DIN 18041:2004-05 (Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen) Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung vom 13.11.2012 • VdS-Richtlinien • DIN 14092

Bei den oben genannten Vorschriften und Bestimmungen handelt es sich ausschließlich um Auszüge. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit gestellt. Sollten sich Vorschriften und Bestimmungen o.ä. zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung ändern, werden diese zurückgezogen oder liegt keine eindeutige Regelung vor, finden immer die anerkannten Regeln der Technik Anwendung. Dies können auch Vor- normen, Musterbestimmungen- und Richtlinien usw. sein.

Werden in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung Mindestanforderungen nach den allgemein gültigen Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik nicht ausdrücklich benannt, sind diese trotzdem als Mindestanforderung anzusetzen.

Werden darüber hinaus Forderungen gestellt, so sind diese umzusetzen.

Grundlegend sind für alle Versorgungsanlagen, Bohrungen, Verlegesysteme, Leitungen, Anlagenkapazi- täten, Batterien und Dergleichen Reserven in Höhe von min 30% zu berücksichtigen, wenn nicht explizit andere Vorgaben im nachfolgenden Text benannt werden.

Sämtliche Installationsgeräte und Beleuchtungskörper sind nach einem durch den Auftraggeber festge- legten Raster anzuordnen. (Siehe Beschreibung Decken) Dies ist in den Ausführungsunterlagen zu be- rücksichtigen und ggf. anzupassen.

Grundsätzlich sind keine Bussteuerungen (z.B. KNX, EIB usw.) zugelassen, es sei denn diese gehören zwingend zu den technischen Anlagen wie bei der Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmierungsanlage und dergleichen. Dann können ausnahmsweise systemeigene Bussteuerungen zugelassen werden.

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In der Anlage ist zum Zwecke der Übersichtlichkeit eine im Vorweg mit dem Bauherrn abgestimmte Kon- zeptplanung enthalten. Seitens des AG ist nicht vorgesehen, weitere Planungen durchzuführen. Alle wei- teren Planungen sind durch den AN durchzuführen. Eine zusätzliche Vergütung dafür erfolgt nicht.

5.1.2. Leistungsumfang

Die aufgeführten Anlagen und Leistungen müssen in nutzungsgerechter Funktion und betriebsfertigem Zustand erstellt werden. Die nachstehende Beschreibung ist Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung. Darin enthaltene Vorgaben, Forderungen und Bedingungen sind für diese Beschreibung verbindlich.

Die verwendeten Materialien müssen für ihren Einsatzzweck uneingeschränkt geeignet sein und in der Qualität den angegebenen Leitfabrikaten entsprechen oder mindestens gleichwertig sein. Die Gleichwer- tigkeit ist auf Verlangen vom Bieter nachzuweisen.

Es sind alle erforderlichen Anträge bei Behörden, EVU, Telekom usw. zu stellen.

Die erforderlichen Hausanschlüsse sind bereitzustellen.

Sämtliche Betriebsmittel wie z.B. Verteiler, Zentralen, Steuerungsbauteile, Revisionsöffnungen etc. sind mittels gravierten Kunststoffschildern nach vorheriger Abstimmung dauerhaft zu beschriften.

Unklarheiten und Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzuklä- ren. Spätere Einwände können nicht geltend gemacht werden.

Nachtragsangebote sind mit genauer Beschreibung des Umfanges und der Nebenleistungen abzugeben.

Prüfpflichtige (sämtliche) technische Anlagen sind durch bauordnungsrechtlich anerkannte Sachverstän- dige für den zuständigen Bezirk/Land zu prüfen. Die Auswahl des Sachverständigen ist mit der Bauher- rin/dem Bauherrn abzustimmen. Dies betrifft folgende Anlagen der Elektrotechnik als Mindestanforderun- gen:

• Allg. Elektroinstallationen inkl. Verlegesysteme, Leitungsnetze sowie die Heizungs- und Lüftungstech- nik • Blitzschutz- und Erdungsanlagen • Sicherheitstechnische Anlagen (Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Hausalarmierungsanlage) • Türfeststellanlagen, Türsteuerungen • Brandschutzmaßnahmen wie Brandschottungen usw. • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bzw. Öffnungen zur Ableitung von Rauch (wenn vorhanden) • Heizungs- und Lüftungstechnik (Schaltschränke) • Lüftungsanlagen • Heizungsanlagen • Sanitäranlagen • Trinkwasser inkl. Wasserproben

Grundsätzlich sind darüber hinaus alle Anlagen, die prüfpflichtig sind, selbstverständlich auch durch die entsprechenden Sachkundigen prüfen zu lassen.

Durch den Bauherrn werden für die abzunehmenden Leistungsbereiche jeweils einige einzusetzende Sachverständige vorgeschlagen. Aus diesen Vorschlägen sind Sachverständige zu beauftragen.

Die Prüfprotokolle sind vor Abnahme des Gebäudes auszuhändigen. Die Prüfgebühren werden mit in das schlüsselfertige Angebot gerechnet. Die Abnahmen der Sachverständigen erfolgen in 2 Abschnitten:

• Nach abgeschlossenen Rohinstallationen (noch bei offenen Decken aber ausgeführten Brandschot- tungen, vor Fundamentschüttung usw.) • Nach Fertigstellung der Anlagen und Installationen

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Die Abnahmetermine sind mit dem Bauherrn rechtzeitig vor dem Termin abzustimmen. Dieser hält sich eine Teilnahme an dem Termin frei. Die Prüfprotokolle werden sofort nach Erhalt an den Auftraggeber weitergeleitet und die Mängel sind in einer angemessenen Frist abzustellen.

Die mängelfreien Prüfprotokolle sind vorzulegen.

Die notwendigen Anschlüsse und Leistungen für den Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär, die in einem separaten Teil dieser Beschreibung genannt werden, sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Der Nutzer ist in alle nachfolgend beschriebenen Anlagen einzuweisen. Es sind rechtzeitig Termine mit der Bauherrin/dem Bauherrn und dem Nutzer abzustimmen. Die Einweisungen sind zu protokollieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kollisionsprüfung und die damit verbundenen Maß- nahmen im Verantwortungsbereich des Bieters liegt.

5.1.3. Ausführungs- und Revisionsunterlagen

Ausführungsunterlagen sind rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor Montagebeginn auf der Baustelle, zur Prüfung vorzulegen. Die Übergabe der Unterlagen erfolgt in 1-facher Ausfertigung, angelegt in A4 Ord- nern mit Inhaltsverzeichnis und 1-fach auf USB-Stick. Die Raumbezeichnungen sind nach den Vorgaben des Gemeinde Jork zu fertigen.

Notwendige Dokumentations- bzw. Revisionsunterlagen sind gemäß anerkannten Regeln der Technik, Bestimmungen, Vorschriften etc. für jegliche Elektroinstallationen sowie sonstige technische Anlagen, wie Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen, zu erstellen. Die vorgenannten Ausführungsunterlagen sind zu revidieren.

5.1.4. Ausführungsunterlagen Elektrotechnik

(als Ausführungsunterlagen, die rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen sind)

• Fundamenterdungsplan • Blitzschutzanlagenplan, (mit allen Auffang- und Ableitungen) • Risikoanalyse der Blitzschutzfanganlage • Installationsplan 1:50 mit allen Installationen (Grundrisse, Schnitte, Details) • Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Übersicht als Schnittdarstellung mit Stromkreiszuleitung., Schema, Stromkreiseinteilung, Auslegung Batteriekapazität) • Stromversorgung (Energieschema, Leistungsaufstellung) • Brandmelde-/ Hausalarmanlage (Übersicht, Konzept und Ausführungsunterlagen in Anlehnung an DIN 14675) • Datenverkabelung (Übersicht, Strangschema, Netzstruktur) • Verteilungszeichnungen (inkl. Strangschema, Stromlaufplan und Legende) • Außenanlagen mit Beleuchtung und Elt.-installationen M1:100 • Schema Potentialausgleich • Detailzeichnungen für besondere Installationssituationen • Beleuchtungsstärkemessungen für Innraum- und Außenbeleuchtung • Beleuchtungsstärkemessungen der Sicherheitsbeleuchtung • Messung des Schalldruckpegels der Alarmierungsanlage • Blitzschutzklassenberechnung, Konzept über Blitzschutzanlage • Berechnungen zur Auslegung sämtlicher Anlagentechniken • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Dokumentation der PV-Anlage (Strangplan, Dachaufsicht, sämt- liche Antragsunterlagen usw.) • Windlastberechnungen, Statiken für PV-Anlagen

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5.1.5. Ausführungsunterlagen Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik

• (als Ausführungsunterlagen, die rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen sind) • Wärmeschutznachweis nach GEG • Heizlastberechnung • Rohrnetzberechnung • Berechnung hydraulischer Abgleich • Strangschemen • Verteilungsschema • Luftmengenberechnung • Grundrisse M 1:50 mit Rohrleitungsführung sowie Eintrag aller wichtigen • Komponenten incl. Darstellung der Brandschutzmaßnahmen • Schnittzeichnungen mit Darstellung der Höhenlagen von Geräten und Komponenten • Darstellung der Unterkonstruktion sowie Lage der Wärmepumpen im Außenbereich M 1:20 • Schnittzeichnung Fußbodenaufbauten mit Darstellung der einzelnen geplanten Dämmstoffe • Auflistung eingesetzter Fabrikate incl. Datenblättern • Auflistung aller eingesetzten Werkstoffe

5.1.6. Dokumentationsunterlagen Elektrotechnik, Sanitär-, Heizungs- und

Lüftungstechnik

Die Bestands- und Revisionsunterlagen sind mindestens 1 Woche vor dem geplanten Abnahmetermin dem Bauherrn zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich sind alle notwendigen Dokumentationen der Anlagen gemäß anerkannten Regeln der Technik, Bestimmungen, Vorschriften etc. für jegliche Elektroinstallationen zu erstellen. Die vorgenannten Ausführungsunterlagen sind zu revidieren.

Der Umfang der Revisionsunterlagen ist der Anlage A 13 „Vorgabe zur Dokumentation der Planungs- und Bauleistung“ zu entnehmen.

Die technischen Installationen in den abgehängten Decken sind so zu installieren, dass sie jederzeit zu- gänglich sind. Alle elektrischen Leitungen und Isolierungen für Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro wer- den halogenfrei ausgeführt.

Die Revisionen sind als Mindestanforderungen zu verstehen und haben kein Anspruch auf Vollständig- keit. Änderungen in Bestandsinstallationen aufgrund von Anbindungen oder Ähnliches sind auch als Än- derung in die Bestands-Dokumentationsunterlagen einzupflegen. Den Dokumentationsunterlagen ist eine schriftliche Ausführung beizulegen, aus denen hervorgeht, welche Anforderungen den Ausführungen der Elektroinstallationen zugrunde lagen. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sind nur aus- nahmsweise und nach Zustimmung des Bauherrn zu erwirken. In diesem Fall sind die Abweichungen zu begründen, dokumentieren und baurechtlich genehmigen zu lassen. Eine Aussage von einem Sachver- ständigen wird nicht akzeptiert.

Eine vollständige Abnahme der Leistungen wird erst nach rechtzeitiger Vorlage der vollständigen Doku- mentationsunterlagen erfolgen, da dies die Grundlage für die Abnahme bzw. der installierten Anlagen sind. Zur Abnahme sind nach Angabe des Bauherrn sämtliche Öffnungen in Decken (nur aufnehmbare Konstruktionen) und Revisionsöffnungen herzustellen und anschließend wieder zu schließen.

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5.2.Sanitärinstallationen

5.2.1. Abwasserleitungen/Abläufe

Die Schmutzwasserverlegung erfolgt über ein entsprechend DIN 1986 in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 dimensioniertes Schmutzwasserrohrnetz aus KG 2000-Rohr. Objektanschlüsse und Belüf- tungsleitungen oberhalb der Sohle aus schalldämmendem PP-Rohr. Es kommen keine Belüftungsventile zum Einsatz. Die notwendigen Belüftungsleitungen werden über Dach entlüftet. Alle sichtbaren SW- Leitungen werden verkleidet und mit Revisionsklappen im Bereich der Reinigungsöffnungen versehen.

Bei Querung der Brandabschnitte sind erforderliche Maßnahmen zu treffen. Alle getroffenen Brand- schutzmaßnahmen müssen eine spätere gute Zugänglichkeit und eine Beschilderung an der Decke ha- ben.

In WC-Räumen, Hausanschluss- bzw. Technikraum werden Bodeneinläufe mit verschraubten Gitterrosten (Edelstahl) in erforderlicher Anzahl vorgesehen, die mit seitlichem Zulauf vom Waschtisch bzw. Ausguss- becken aus angeschlossen werden. Im Bereich unter der Sohle und außerhalb des Gebäudes wird die Schmutz- und Regenwasserleitung in KG 2000 ausgeführt. Die Leitungen unterhalb der Sohle sind auf- grund der Bodenbeschaffenheit bzw. in Abhängigkeit vom Ergebnis des Bodengutachtens ggfs. mittels Edelstahlschellen incl. Edelstahlabhängungen in ausreichendem Abstand zu befestigen.

Die Schmutz- und Regenwasserschächte sind mit Fangkörben auszustatten. Die Schächte werden gem. DIN mit gemauerter bzw. vergossener Berme mit einem Durchmesser von mindestens 1,0m incl. Steig- bügeln ausgeführt.

Damit Verstopfungen leicht zu beseitigen sind, sollen Reinigungsöffnungen in ausreichender Anzahl vor- handen sein. Bei längeren horizontal verlaufenden Leitungen genügt hierbei die nach DIN 1986/12056 empfohlene Anzahl nicht. Der Abstand zwischen den Reinigungsöffnungen sollte dabei nicht wesentlich mehr als 20 m betragen.

In der Fahrzeughalle sind für jeden Stellplatz überfahrbare Verdunstungsrinnen aus Edelstahl, Länge ca. 9,00 m vorzusehen. Die gesamte Konstruktion muss für die dynamischen Belastungen durch schwere Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 16-t (zGM) sowie daraus resultie- renden Radlasten von bis zu 60 kN dauerhaft ausgelegt sein und der Belastungsklasse D 400 (Prüflast 400 kN) entsprechen. Zur einfachen Wartung und Hygiene sind die Gitterabdeckungen für Reinigungs- zwecke leicht entfernbar auszuführen.

5.2.2. Schmutzwasser

Die Abwasserleitungen unter der Bodenplatte müssen auf dem kürzesten Weg nach außen geführt wer- den.

Das Schmutzwasser soll in das öffentliche Kanalnetz an der Königreicher Straße entwässern. Hier muss ein neuer Schmutzwasserschacht als Übergabepunkt installiert werden. Von dort aus fließt das Schmutz- wasser im Freigefälle in die Pumpstation des Abwasserverbandes Untere Elbe (AVUE).

Sollte der vorh. Zulauf zur Pumpstation höhenmäßig und von der Dimension nicht passen, ist eine sepa- rate Schmutzwasser-Hebeanlage auf dem Grundstück einzuplanen.

Es muss ein Abwasserantrag beim Abwasserverband Untere Elbe (AVUE) gestellt werden. Die Genehmi- gungsgebühren trägt der AG.

5.2.3. Regenwasser

Es kommen keine innen liegenden Regenfallleitungen zum Einsatz.

Das Regenwasser der Dach-, Zuwegungs- und Hofflächen wird über Regensammelleitungen aus Rohr KG2000 in ein neu zu errichtendes Regenrückhaltbecken auf dem Grundstück eingeleitet. Gemäß dem zuständigen Wasser- und Bodenverband ist die Einleitmenge des Oberflächenwassers in den neben dem

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Grundstück liegenden Graben auf 1,5 l/s/ha begrenzt. Dieses ist bei der Auslegung des Regenrückhalte- beckens zu berücksichtigen und die Einlaufmenge beim Einlaufbauwerk in den Graben sicherzustellen.

Hierzu ist ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung beim Landkreis Stade, Untere Wasserbehörde, zu stellen. Die Genehmigungsgebühren trägt der AG.

5.2.4. Erschließung Trinkwasser

Ein neuer Trinkwasserhausanschluss ist beim Trinkwasserverband Stader Land zu beantragen.

In der Königreicher Straße liegt eine entsprechend dimensionierte Versorgungsleitung.

Der Hausanschlussleitung wird entlang der nördlichen Außenwand geführt; der Wasserzähler wird Tech- nikraum installiert.

5.2.5. Wasseranlagen / Sanitärobjekte

Anordnung und Anzahl der Sanitärobjekte gemäß Architektenplan/Konzeptplanung TGA.

Sämtliche Sanitärobjekte werden in weißer Standardausführung montiert. Hierfür ist vor Montage ein Be- musterungstermin zu vereinbaren.

Alle Objekte sind komplett wasser- und schmutzwasserseitig anzuschließen. Weiterhin sind alle Objekte mit pilzhemmenden dauerelastischen Fugen zu versiegeln.

Alle wasserführenden Leitungen müssen so verlegt werden, dass keine elektrische Begleitbeheizung notwendig wird.

Notwendige Vorwandinstallationswände sind gemäß beigefügten Plänen vorzusehen.

Steigestränge bzw. Schmutzwasserentlüftungsleitungen sind im Trockenbau (außer in Technik-, Abstell- oder Lagerräumen im Trockenbau zu verkleiden.

5.2.6. Trinkwasserleitungen

Die dimensionierendes Rohrleitungsnetz aus Metallverbundrohr, Kupferrohr oder Edelstahl nach Wahl des Auftragnehmers in Abstimmung mit den örtlichen Wasserversorger und der gelieferten Wasserbe- schaffenheit.

In Objektanschlussbereichen werden die Leitungen in Wandschlitzen oder Vorwandinstallationen verlegt. Installation des Rohrnetzes innerhalb der thermischen Hülle. Gegen Schwitzwasserbildung und Schallü- bertragung ist eine Rohrleitungsdämmung aus reißfesten Elastomer-Dämmschläuchen (z.B. Missel Ro- bust) in jeweils erforderlicher Stärke vorgesehen. Es wird ein Außenwasserzapfhahn ¾“ (frostsicher, Westseite des Gebäudes) installiert. Für die Außenwasserentnahme muss ein geeichter Kaltwasserzähler in die Außenwasserzapfleitung installiert werden.

In der Fahrzeughalle ist für die Tankbefüllung der Feuerwehrfahrzeuge ein Zapfhahn 1“ rechts von der Tür zum Raum ‚Lager/Pumi‘ anzuordnen.

Alle Trinkwasserleitungen sind durchzuschleifen, um stagnierendes Wasser auszuschließen. Bei zu gro- ßen Nennweiten sind Strömungsteiler zu setzen. Entsprechende automatische Hygienespülungen sind am Leitungsende einzubauen.

Die Isolierung aller Leitungen im Heizraum (z.B. Verteiler Rohrleitungen usw.) (bis 2 m Höhe) erfolgt in Dämmung mit Isogenopak-Ummantelung (halogenfrei). Sämtliche andere Leitungen in reisfesten Elasto- mer-Dämmschläuchen. Die Dämmstärken richten sich nach den Vorgaben aus dem Gebäudeenergiege- setz (GEG).

Die Absperrorgane müssen leicht zugänglich sein. Werden Sie innerhalb von abgehängten Decken mon- tiert, so sind dort Revisionsklappen und Beschilderung vorzusehen.

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Alle wasserführenden Leitungen müssen so verlegt werden, dass keine elektrische Begleitbeheizung notwendig wird.

Bei Querung der Brandabschnitte sind erforderliche Maßnahmen zu treffen. Alle getroffenen Brand- schutzmaßnahmen müssen eine spätere gute Zugänglichkeit und eine Beschilderung an der Decke ha- ben.

Für das neue Feuerwehrgerätehaus wird ein automatischer Rückspülfilter installiert; ein entsprechender Ablauf ist vorzusehen.

Im Außenbereich an der südöstlichen Ecke des Gebäudes (Fz.-Halle/Lager) ist in der Grünfläche ein Hyd- rant vorzusehen.

5.2.7. Dezentrale Warmwasserbereitung

Alle Bereiche, die warmes Wasser erhalten, werden dezentral über Durchlauferhitzer versorgt.

Sämtliche Handwaschbecken erhalten jeweils Kleindurchlauferhitzer mit der erforderlichen elektrischen Leistung. Die Duschen werden mit Durchlauferhitzern (Anordnung außerhalb des Duschbereiches) ver- sorgt.

Die Küche im OG erhält einen Durchlauferhitzer zur Versorgung der Küchenspüle.

ebenso das Ausgussbecken in der Fahrzeughalle.

5.2.8. Waschtischanlagen

Handwaschbeckenanlagen mit rechteckiger Grundform, Farbe weiß, Abmessung ca. 55 x 43 cm

(Leitfabrikat Duravit Starck 3 oder gleichwertig) incl. Einhebelmischer verchromt (Leitfabrikat Vigour Serie Derby oder gleichwertig), Eckventil ½“, Röhrengeruchsverschluss sowie Wandbefestigungen.

Das Beh.-WC erhält ein wandhängendes, ergonomisch geformtes barrierefreies Waschbecken, Breite ca. 65 cm, mit Einhebelmischbatterie mit verlängertem Griffhebel incl. einer Sicherheitsausstattung aus Poly- amid (Leitfabrikat Hewi) gemäß DIN 18040-1.

Sanitär-Ausstattung, wie Spiegel, WC-Papierhalter, WC-Bürsten, Hygieneabfallbehälter, Mülleimer siehe Ziffer 6.2. - Sanitär-Ausstattung.

5.2.9. WC-Anlagen

Tiefspül-WC-Becken, Farbe weiß, (Leitfabrikat Duravit Starck3 oder gleichwertig) wandhängend, mit Un- terputzspülkasten (passend zum gewählten Vorwandsystem), Drückerplatte aus Kunststoff weiß mit klei- ner und großer Betätigungsauslösung, WC-Sitz.

Das Beh.-WC erhält ein wandhängendes WC incl. einer Sicherheitsausstattung aus Polyamid (Leitfabrikat Hewi) gemäß DIN 18040-1. Beidseitiger Stützklappengriff. Die Auslösung der WC-Spülung erfolgt über Funkauslöser am Haltegriff. Klorollenhalter ebenfalls am Haltegriff.

5.2.10. Urinal-Anlagen

Wandhängende Einzelurinal-Anlagen, Farbe weiß, aus Keramik, mit integrierter „Fliege, oder ähnlichem“, mit verdeckten Anschlüssen (z.B. Fabr. Duravit oder gleichwertig), incl. Druckspüler weiß,

incl. UP-Baustein passend zum gewählten Vorwandinstallationssystem

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5.2.11. Dusch-Anlagen

Duschbereiche bestehend aus bodengleichen Duschelementen mit Gefälle zum mittigem Bodeneinlauf, Abdeckung aus Edelstahl, AP-Brausebatterie ½“ verchromt incl. Wandstange 90 cm, Brauseschlauch und Handbrause. Jede einzelne Duschfläche ist mit geeigneter Duschabtrennung für sich geschlossen und einzeln abtrennbar zu erstellen, um die Privatsphäre beim Duschen zu ermöglichen; Zugang über Tür (keine Schiebeelemente).

5.2.12. Stiefelwaschanlage

Stiefelwaschanlage aus Edelstahl V2a (Leitfabrikat Aschl) mit 2 Handwaschbürsten. Auflagefläche mit herausnehmbarem Edelstahlrost. Wasseranschluss mit AG-Nippel R3/4" und Absperrventil (Messing ver- chromt). Abflussanschluss DN50. Beckenkorpus mit 4 verstellbaren Stellfüßen. Inklusive 2x Bürstenein- heiten für Gummistiefel (1x Sohle-, 2x Seitenbürste) und 1x Schmutzfangkorb mit Geruchsverschluss.

B x t x h: ca. 1500 x 550 x 1150 mm

5.3. Wärmeversorgungsanlagen

5.3.1. Wärmeerzeugungsanlagen (Wärmepumpen)

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über zwei neu zu erstellende witterungsgeführte und zeitge- steuerte Luft-/Wasser-Wärmepumpen in Kaskadenbauweise mit Pufferspeicher.

Die Beheizung des neuen Feuerwehrgerätehauses soll aus dem Pufferspeicher erfolgen.

Die Aufstellung der Wärmepumpen ist an der nördlichen Grenze des Grundstücks, getrennt durch eine Zuwegung zum Technikraum im Gebäude vorgesehen. Die Außeneinheiten sind sicher auf geeigneten, tragfähigen Fundamenten / Unterkonstruktionen mit schallhemmenden Unterlagen aufzustellen (siehe Bodengutachten sowie örtliche Verhältnisse). Um die Anlagen vor Vandalismus zu schützen, ist eine 3- seitige Umhausung der Außeneinheiten (z.B. mit einem Doppelstabmattenzaun) vorzusehen.

Die zugehörigen Inneneinheiten der Wärmepumpen werden im Technikraum montiert.

Über eine erdverlegte Fernwärmeleitung incl. Kabelschutzrohr erfolgt die Verbindung zu den Außenein- heiten. Grundsätzlich sind Leitungen, die von außen in das Gebäude eingeführt werden, so abzudichten, dass Spritz- und Druckwasser nicht in das Gebäude gelangen können. Hierfür sind geeignete Abdichtun- gen wie z.B. von Fa. Doyma, Hauff o.ä. zu verwenden

Um die ordnungsgemäße Funktion der Wärmepumpen sicherzustellen, wird die benötigte Wassermenge in Form eines oder mehrerer Pufferspeicher vorgehalten.

Eine Warmwasserbereitung über die Wärmepumpenanlage ist nicht vorgesehen.

Die Wärmepumpe sowie der elektrische Heizstab des Pufferspeichers erhalten jeweils einen elektrischen Zwischenzähler. Zudem ist die durch die Wärmepumpe erzeugte Wärmemenge und die insgesamt am Pufferspeicher abgenommene Wärmemenge zu messen.

Die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs (= ETAs) gemäß geltenden Öko-Design- Richtlinie förderfähiger Wärmepumpen ist bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen einzuhalten.

Die zu installierenden Wärmepumpen dürfen ausschließlich mit natürlichem Kältemittel betrieben werden.

Es muss nachgewiesen werden, dass die Geräuschemissionen der Außengeräte zumindest 10 dB niedri- ger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Europäischen Durchführungs- verordnung Nr. 813/2013 (Ökodesign-Verordnung) in der Fassung vom 2. August 2013.

Die Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (z. B. anhand der Standards "SG Ready" oder "VHP Ready"). Es wird emp-

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fohlen, dass Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge über ein Smart-Meter-Gateway entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Messstellenbetriebsgesetzes abgewickelt werden können.

Weiterhin soll die Wärmepumpe im „bivalenten-parallelem Betrieb“ (paralleler Betrieb von Heizstab + Wärmepumpe bei tiefen Temperaturen) arbeiten.

Die Wärmepumpenanlage ist in Verbindung mit der PV-Anlage zu betreiben.

Es kommen drehzahl- bzw. differenzdruckgeregelte (Hocheffizienz-) Pumpen zum Einsatz. Die Isolierung sichtbarer Leitungen im Heizraum/Technikraum erfolgt in alukaschierter Mineralwolle sowie Isogenop- kummantelung (halogenfrei); sämtliche andere Leitungen in (je nach Einsatzbereich) alukaschierter Mine- ralwolle bzw. in reißfesten Elastomer-Dämmschläuchen. Die Dämmstärken richten sich nach den Vorga- ben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Heizungswasserbeschaffenheit ist in Abhängigkeit der Härte des Nachfüllwassers sowie den Anforde- rungen des Herstellers der Wärmepumpenanlage durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Eine Füllkombination für die automatische Be- und Nachfüllung von Heizungsanlagen nach EN12828 incl.

  • Sicherheitsarmatur gem. EN1717 Ausführung BA für Flüssigkeitskategorie 4, Systemtrenner incl. Ab- sperrungen ist vorzusehen.

Eine Baubeheizung während der Bauphase kann nicht sichergestellt werden. Sollte eine Beheizung die- ser Art erforderlich sein, müssen sämtliche Kosten für eine mobile Beheizung mit in das Angebot einkal- kuliert werden.

5.3.2. Rohrleitungen

Die Wärmeverteilung erfolgt über ein Kupfer- oder Edelstahlrohrnetz (Zweirohrnetz, gepresst) nach DIN. Steig- oder Fallleitungen zu untergeordneten Bereichen (z.B. Putzmittelräume, Hausanschlussräume, Heizraum) werden sichtbar vor der Wand verlegt.

Zuleitungen zu den Heizkreisverteilern werden im Estrichaufbau (ggfs. mit Kompaktdämmhülsen) bzw. bei entsprechenden baulichen Voraussetzungen ebenfalls sichtbar vor der Wand verlegt.

Das Rohrleitungsnetz erhält eine dem GEG entsprechende Wärmedämmung (s.o.). Die Installation des Rohrnetzes erfolgt innerhalb der thermischen Hülle.

Es werden keine Lufttöpfe und Schnellentlüfter, sondern nur Absorptions-Luftabscheider (z.B. Fabrikat Flamco) installiert (ausgenommen Fußboden Heizungsverteiler). Es werden keine Überströmventile in- stalliert.

Bei Querung der Brandabschnitte sind erforderliche Maßnahmen zu treffen. Alle getroffenen Brand- schutzmaßnahmen müssen eine spätere gute Zugänglichkeit und eine Beschilderung an der Decke ha- ben.

5.3.3. Wärmeverteilnetze, Sonstiges

Folgende Raumtemperaturen sind Grundlage für die Auslegung der Wärmeverteilnetze:

(in Anlehnung der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) sowie den Empfehlungen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK):

Fahrzeughalle mind. 10 °C, max. 17 °C für Wartungszwecke

Räume für Personal + Aufenthalt 20 °C Sozialräume

  • Umkleide 22 °C

  • Wasch- und Duschräume 24 °C

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Werkstätten 19 °C

Geräte- und Lagerräume mind. 7 °C

Zur effektiven Nutzung der Wärmepumpenanlage wird ein Temperaturniveau von

Vorlauftemperatur: 35 °C

Rücklauftemperatur: 28 °C

bei Normaußentemperatur vorgegeben.

Für die Wärmeverteilung sind vom Bauherrn insgesamt fünf separate zu regelnde Heizkreise vorgesehen:

Erdgeschoss:

Heizkreis 1: Fahrzeughalle (als Betonkernaktivierung/Industrieflächenheizung)

Heizkreis 2: Umkleide H, Sanitär H, Vorfläche, Sanitär D, Umkleide D, Flur 1, Flur 2, Beh.-WC, Lager, PSA, Kleiderkammer

Heizkreis 3: Räume Lager Jugend, Lager, Lager/Pumi, WC, Container, Werkstatt

Obergeschoss:

Heizkreis 4: Treppenhaus, HWR, Küche, Stuhllager Aufenthalt, Jugendfeuerwehr, Abst. Ju- gend, Lehrmittel, Flur

Heizkreis 5: Büro, Besprechung, Archiv

Vor und nach den in der Regel hintereinander angeordneten Umwälzpumpen Schmutzfängern und Re- gelventilen der einzelnen Heizkreise, sind Absperrventile einzubauen, damit defekte Teile leicht ausge- tauscht oder gereinigt werden können.

Je Heizkreis ist ein Magnetit-Schlammabscheider incl. Absperrungen vorzusehen.

Bei der Wärmedämmung müssen die Armaturenkappen (Pumpenkappen) mit innen liegendem Drahtge- flecht, das über Drahthaken befestigt wird, ausgestattet werden, damit Dämmeinlage und Drahtgeflecht bei Wartungsarbeiten nicht herausfallen können.

Jeder Heizkreis muss zur schnellen Feststellung des Betriebszustandes mit Druckmanometern als Zei- germanometer und Maschinenthermometern ausgestattet werden.

Jeder horizontale Abgang muss separat absperrbar sein.

Sämtliche Armaturen, Pumpen, usw. und die Heizkreisverteilung selbst erhalten eine dem GEG entspre- chende Wärmedämmung, Halogenfrei.

Jeder Heizkreis mit ist jeweils zwei Entleerungshähnen (Kugelhähne) zu versehen.

Sämtliche Heizkreise sowie zu wartenden Armaturen sind mit dauerhaften Bezeichnungsschildern zu kennzeichnen.

5.3.4. Raumheizflächen

Fahrzeughalle:

In der Fahrzeughalle ist eine Betonkernaktivierung vorgesehen. Die Heizkreisverteiler sollen in UP- Ausführung in den Wänden integriert werden.

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Sämtliche übrigen Räume:

Fußbodenheizung im Nassbettverfahren

Die Fußbodenheizungsverteiler sind in Aussparungen in Wänden zu positionieren und mit Blechabde- ckungen (verschließbar) oder, soweit sinnvoll, als AP-Verteiler in Schränken zu montieren.

Die Raumtemperaturregelung erfolgt über Raumtemperaturfühler mit verdeckter Temperatureinstellung an der Wand (in allen beheizten Räumen).

Der erforderliche hydraulische Abgleich ist durchzuführen und muss nachgewiesen werden.

Hinweis:

Im Obergeschoss ist der Raum ‚Aufenthalt‘ durch eine mobile Trennwand zu teilen, ebenso die Verbin- dung zwischen Aufenthalt und Jugendfeuerwehr. Da diese drei Räume sehr unterschiedlich genutzt wer- den können, soll hier jeweils eine separate Regelung der Raumtemperaturen möglich sein.

5.3.5. Gebäudeautomation

Das Gebäude muss (gem. GEG) mit einem Regelsystem für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser ausgestattet werden.

Die Wärmepumpen werden mit einem Kaskadenregler versehen, der witterungs- und zeitabhängig die Wärmeabgabe steuert.

Die Vorregelung des Temperaturniveaus im Pufferspeicher erfolgt über die interne Regelung der Wärme- pumpen.

Die nachgeschalteten fünf Heizkreise erhalten jeweils ein Regelventil mit Stellantrieb und steuern die zeitliche Wärmeabgabe in den jeweiligen Nutzungsbereichen.

Für die Einzelraumregelung sind in alle zu beheizenden Räume Raumthermostate mit verdeckter Tempe- ratureinstellung vorzusehen, um individuell die Raumtemperaturen für die jeweilige Raumnutzung anzu- passen.

Über eine App-Steuerung soll die zeitliche sowie die Solltemperatur der einzelnen Heizkreise steuerbar sein. Zudem soll es möglich sein, die jeweiligen Statusmeldungen der Heizkreise abzufragen sowie Stö- rungen zu erkennen.

Der Zugang zur App soll nur für ausgewählte Mitglieder der Feuerwehr möglich sein.

5.4. Lufttechnische Anlagen

5.4.1. Lufttechnische Anlagen

Wesentliche Räume des neuen Feuerwehrgerätehauses werden jeweils über eine mechanische Lüf- tungsanlage mit WRG be- und entlüftet.

Hierzu zählen die Räume im

Erdgeschoss:

• Umkleide Herren

• Umkleide D sowie Sanitär-D und Duschbereich H

Obergeschoss:

• Aufenthalt 1

• Aufenthalt 2

• Jugendfeuerwehr

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Die Lüftungsanlagen sind im Warmbereich (im Gebäude) unter den jeweiligen Decken zu installieren.

Die zentralen Lüftungsgeräte (Leitfabrikat Airflow oder gleichwertig) sind als Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung auszuführen.

Für die Geräte in den Räumen ‚Umkleide H sowie Aufenthalt und Jugendfeuerwehr ist ein Wärmerückge- winnungsgrad von mind. 88 Prozent gefordert.

Für das Gerät für den Bereich Umkleide D, Sanitär D und Dusche H ein Wärmerückgewinnungsgrad von 83 Prozent (im Sommer) und 89 Prozent im Winter.

Der Luftwechsel von 30 m3/h je Nutzer muss über die Lüftungsanlage sichergestellt werden.

(Anmerkung zur Auslegung s.u.) Sie muss gem. DIN 1946 und DIN 18032 entsprechend den gültigen Vorschriften auch bezüglich der Geräuschemission und des Brandschutzes installiert werden.

Die Hygienevorschrift VDI6022 ist einzuhalten und nachzuweisen.

Falls eine Luftnacherwärmung erforderlich sein sollte, erfolgt diese elektrisch.

Die Außenluftansaugung und die Fortluftabführung erfolgen über die Außenfassade bzw. über Dach. Ent- sprechende Außenwandgitter bzw. Haube müssen für Luft mit hoher Salzkonzentration (Küstennähe) geeignet sein.

In den Kanalanschlüssen am Gerät werden Schalldämpfer eingesetzt, um die Ventilatorgeräusche sofort zu minimieren.

Die Max.- Schallemissionen im Außenbereich sind gem. den örtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die Luftführung erfolgt nur im Kanal, Wickelfalzrohr oder Alu-Flexschläuche sowie über Filter und Wärme- rückgewinnungsgeräte. Luftkanäle und Lüftungsrohr werden zum Teil sichtbar in der abgehängten Decke bzw. frei sichtbar im Raum installiert.

Alle Kanäle bestehen aus nichtbrennbaren Materialien.

Außen- und Fortluftkanäle sind gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren.

Bei der Auswahl der Geräte und Aggregate, insbesondere der Luftfilter muss auf eine lange Standzeit geachtet werden.

Der max. Druckverlust für Schalldämpfer und Filter darf 40 Pa nicht überschreiten. Die Luftgeschwindig- keit in den Kanälen darf max. nur 4 m/s betragen. Auf niedrige Druckverluste in sämtlichen Aggregaten (z.B. Luftfilter, Gitter usw.) ist zu achten.

Die Luftmengen in den Umkleideräumen im EG und den Aufenthaltsräumen im OG werden CO²- abhän- gig betrieben.

Die Lüftungsanlagen sind nur für die Luftqualität zuständig und sollen nicht zur Beheizung der Räume dienen. Unterhalb einer Luftqualität von 600 ppm CO² bleibt die Lüftungsanlage aus.

Die Ventilatoren sind direkt betrieben (kein Keilriemen) und werden über einen Drehzahlregler gesteuert.

Bei Brand/Rauch schalten die Lüftungsanlagen (mit Ausnahme der Einzelraumlüfter) selbsttätig ab. Bei Querung der Brandabschnitte sind erforderliche Maßnahmen (Brandschutzklappen, -ventile usw.) zu tref- fen. Alle BSK müssen eine spätere gute Zugänglichkeit und Beschilderung an der Decke haben.

Es sind ausreichende Anzahl Revisionsöffnungen (zum Reinigen, ca. alle 15 m) in den Lüftungsleitungen zu berücksichtigen.

Lüftungsanlagen und -Kanäle sind innerhalb der Gebäudehülle zu installieren (ausgenommen Entlüf- tungshauben).

Die Lüftungsanlagen werden gem. DIN/EN entsprechend den gültigen Vorschriften auch bezüglich der Geräuschemission und des Brandschutzes ausgelegt. Die Anlagen werden mittels geeigneter Schall- dämmmaßnahmen so eingestellt, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.

Die Luftwechselraten für alle Räume sind gemäß DIN auszuführen.

Der Luftwechsel ist dem Bauherrn rechnerisch und messtechnisch nachzuweisen.

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Die Anlage ist so auszulegen, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN 16798-3:2017-11 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung). Eine Abweichung davon, ist nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich.

Das Luftleitungsnetz muss der Dichtheitsklasse B nach DIN Euronorm 15727:2010-10 (Luftleitungen mit rundem und eckigem Querschnitt), DIN Euronorm 12237:2003-07 (Luftleitungsformteile mit rundem Quer- schnitt) und DIN Euronorm 1507:2006-07 (Luftleitungsformteile mit eckigem Querschnitt) entsprechen

Im Detail:

Raum Umkleide H (EG):

Zwei Lüftungsgeräte incl. WRG (wie oben beschrieben), frei sichtbar im Raum montiert, Außen- und Fort- luft über Außenwandgitter, Grundlüftung mit 15 % der Luftmengen während der Nichtnutzung; Freigabe der Luftmenge in Abhängig des CO²-Wertes über Präsenzmelder.

(zzgl. Fensterlüftung bei Bedarf)

Raum Umkleide D, Sanitär D und Duschbereich H (EG):

Ein Lüftungsgeräte incl. WRG (wie oben beschrieben), frei sichtbar im Raum montiert, Außen- und Fortluft über Außenwandgitter, Grundlüftung mit 15 % der Luftmengen während der Nichtnutzung; Freigabe der Luftmenge in Abhängig des CO²-Wertes über Präsenzmelder.

Raum Aufenthalt, Jugendfeuerwehr (OG):

Drei Lüftungsgeräte incl. WRG (wie oben beschrieben), für die jeweils einzeln abtrennbaren Nutzungsbe- reiche, frei sichtbar im Raum montiert, Außen- und Fortluft über gedämmte Dachhauben, Grundlüftung mit 15 % der Luftmengen während der Nichtnutzung; Freigabe der Luftmenge in Abhängig des CO²- Wertes über Präsenzmelder (zzgl. Fensterlüftung bei Bedarf).

Es ist davon auszugehen, dass i.d.R. diese Räumlichkeiten nicht zu 100 Prozent genutzt werden. Daher ist bei der Berechnung von einer Belegung mit max. 50 % auszugehen. Sollte bei höherer Belegung die Luftqualität schlechter werden, wird dieses über eine Fensterlüftung ausgeglichen.

Räume, die zur Sicherstellung eines hygienischen Luftwechsels, be- und entlüftet werden:

(Entlüftung über Fassade)

Umschalt-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung (Leitfabrikat Helios oder gleichwertig)

EG: Kleiderkammer; Lager Jugend, Lager,

OG: Büro, Besprechung

Sonstige innenliegende Räume:

(Entlüftung über Fassade bzw. Dachfläche)

Kleinlüfter (Leitfabrikat Helios oder gleichwertig)

Räume: WC-H WC‘s (EG); HA; PSA; WC-H (OG); WC-D OG

Kleinlüfter, 2-stufig, mit Grundlüftung und 2.Stufe über Präsenzmelder

Räume: WC-H Urinal (EG); WC-Kleiderkammer; Beh.-WC; WC-H Urinal (OG)

Kleinlüfer 1-stufig, über Präsenzmelder

Raum: EDV

Kleinlüfter mit Möglichkeit zum Intervallbetrieb

Raum: Werkstatt

Rohrventilator mit Drehzahlsteller und I-O-Betrieb

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 41 von 70

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5.4.2. Abgasabsauganlage

Für das neue Feuerwehrgerätehaus wird eine Abgasabsauganlage für insgesamt fünf Feuerwehrfahrzeu- ge benötigt.

Da die Feuerwehren im Bereich der Gemeinde Jork bereits mehrere Abgasabsauganlagen der Fa. Ecovent betreiben, wird dieser Hersteller als Leitfabrikat benannt.

Das Abgasabsaugsystem besteht aus einer mitfahrenden Anlage auf einer Laufschiene, die abgehängt unterhalb der Decke angeordnet ist. Das Abgas-Abluftsystem aus verzinktem Wickelfalzrohr verläuft ebenso unter der Decke. Über einen Abluftventilator incl. Wandkonsolen und Schalldämpfer wird die Fort- luft über die westliche Außenfassade incl. Wetterschutzgitter abgeleitet.

Zur Druckluftversorgung soll in der Werkstatt in ca. 2,00 Höhe ein geeigneter Kompressor incl. An- schlusszubehör wie Filterreiniger, Kondensatablauf etc. angeordnet werden. Dieser Kompressor neben der Abgasabsauganlage auch 2 Druckluftanschüsse in der Werkstatt sowie zwei im Bereich der Fahr- zeughalle versorgen.

Der zugehörige Schaltschrank kann in der Werkstatt oder in der Fahrzeughalle nach Klärung mit dem Bauherrn angeordnet werden.

5.4.3. Kabel und Leitungen

Sämtliche Geräte, Aggregate etc. aus dem Bereichen Heizung, Lüftung Sanitär sowie Abgasabsauganla- gen sind betriebsfertig elektrisch anzuschließen.

Diese beinhaltet auch die Verbindungen der benötigten Regelungen bzw. Steuerungen.

Weitere Information dazu unter dem Kapitel ‚Elektroinstallation‘

5.4.4. Sonstiges

Alle nicht sichtbaren technischen Einrichtungen (z.B.: Brandschutzklappen, Absperrarmaturen usw.) sind so zu kennzeichnen, dass diese jederzeit ohne Pläne gefunden werden können (z.B. Schilder an der De- cke).

An den Verteilern, Kanälen und anderen Aggregaten (WWS) der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstalla- tion wird eine dauerhafte Beschilderung (verschraubte Schilder) angebracht.

Alle zu installierenden Geräte, Objekte und Teile werden vor Baubeginn in einem Bemusterungskatalog dem Bauherrn vorgelegt und mit diesem abgestimmt.

Bei allen Installationen ist auf die Geometrie des Raumes bzw. des Fliesenspiegels oder Deckenrasters zu achten.

5.5. Starkstromanlage

5.5.1. Versorgungsanlagen

5.5.1.1. Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Ein Anschluss an eine Mittelspannungsanlage ist nicht vorgesehen.

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 42 von 70

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5.5.1.2. Stromversorgung

Der Niederspannungshausanschluss 400 / 230 V 50 Hz erfolgt aus dem neu zu errichtenden Trafo wie zuvor beschrieben aus dem Netz der EWE. Es ist ein TN-Netz vorhanden.

Alle erforderlichen Leistungen zur Herstellung der Stromversorgung sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Hierzu gehören auch sämtliche Anträge und Eintragungen in Register. Die Anschlusskosten für die Herstellung der Hausanschlüsse, ausgenommen Baustrom, werden vom Auftraggeber übernommen.

Der Neubau erhält eine eigene Gebäudehauptverteilung (HVT), von der aus alle untergeordneten Vertei- ler eingespeist werden. Eine Messung soll über Wandler in M-Bustechnik erfolgen. Es ist eine Leitung CAT7 von der HVT zum Datenschrank zu verlegen.

Die Baustromversorgung ist aus dem öffentlichen Netz vorzunehmen.

Die Anschlusskosten des Baustroms werden vom Auftragnehmer getragen. Eine geeignete Messeinrich- tung ist vorzusehen. Der Antrag beim Netzversorger EWE ist entsprechend zu stellen.

5.5.1.3. Telekommunikation

Es ist ein neuer Telekommunikationsanschluss zu beantragen und herzustellen. Beschreibung siehe Fernmeldeanlagen.

5.5.1.4. DSL-Anschluss/LWL-Anschluss

Der Anschluss erfolgt entsprechend der Telekommunikationsanlage über die Datentechnik und ist neu zu beantragen und herzustellen.

5.5.2. Eigenstromversorgungsanlagen

5.5.2.1. PV-Anlage

Gemäß NBauO§32 ist das Gebäude mit einer PV-Anlage zu versehen. Die Größe wird 50% der netto- Dachfläche betragen. Aufgrund der Dachausrichtungen auch Richtung Norden, ist eine Abweichung von der Forderung der NBauO zu dokumentieren und ggf. einzureichen, die eine Belegung der Südfläche berücksichtigt. Als Nachweis der Unwirtschaftlichkeit ist die zusätzliche Belegung der Norddachfläche als Gegenüberstellung aufzustellen. Es ist der Nachweis zu führen und zu dokumentieren, dass sich die PV- Anlage mit einer Belegung von 50% und einer einhergehenden Teilbelegung der Nordfläche nicht nach 20 Jahren amortisiert. (Nachweis der Unwirtschaftlichkeit) Vorgesehen ist eine Belegung der Süddachflä- che mit einer Belegung von 35% der Gesamtdachfläche.

Die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und die NBauO § 32a ist zu berücksichtigen. Eine Dachsicherung ist so auszuführen, dass die Fläche der PV-Anlage nur minimal beeinträchtigt wird. (Einsatz eines geeig- neten Seilsystems)

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführungsbearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Konstruk- tion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen.

Es sollen Solarmodule mit mittelhohen bis hohen Qualitätsstandards mit folgenden Parametern verbaut werden:

• Produktgarantie von 10 Jahren

• Jährlich Degradation maximal 0,5% bis 25Jahre

• Die maximale erlaubte Modulleistungstoleranz beträgt -5%

• Monokristalline PV-Module mit einer Leistungsgarantie >15 Jahre und einer Mindestleistung von 440Wp

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 43 von 70

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• Für jedes Modul ist ein Prüfzertifikat nach STC beizulegen.

• Wechselrichter mit IP-Schnittstelle zu einen WEB Portal

Die Wechselrichter sind im Technikraum zu installieren. Der Technikraum ist auf eine Raumtemperatur von maximal 25 Grad auszulegen und ggf. zu klimatisieren.

Die PV-Anlage ist in das Blitzschutzsystem einzubinden bzw. der Trennungsabstand zu berücksichtigen, wobei die Beschattungswirkung der Blitzschutzanlage auf die Photovoltaikanlage zu minimieren ist.

Für die Abfrage der PV-Anlagen ist die Anbindung an ein übergeordnetes System (Solarlog) vorzuberei- ten.

5.5.2.2. USV-Anlagen:

Das Gebäude erhält eine USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) zur Pufferung diverser Geräte. Die USV-Anlage ist so zu dimensionieren, dass ein unterbrechungsfreier Betrieb bis zu einer Stunde gewährleistet wird. Folgende Anlagen sind mit der USV-Versorgung auszustatten:

  1. EDV-Schrank mit aktiven Komponenten (ca. 350Watt)

    1. St. Alarmmonitore mit je 75W
  2. PC beim Ortsbrandmeister

5.5.2.3. Einspeisesteckdose

Das Gebäude erhält eine externe Einspeisesteckdose im Edelstahl Unterputzgehäuse. Der Einspeiseste- cker wird auf 63A CEE ausgelegt und eine 1h Stellung aufweisen. Folgende Stromkreise und Anlagen sind über eine Sicherheitsstromversorgung mindestens zu versorgen:

  1. Wärmepumpe/Heizung

  2. Beleuchtung komplett

  3. Küche

  4. Steckdosen Büro, Besprechung

  5. Tore in der Halle

  6. Min. 1x Dusche

Die Umschaltung der Versorgung AV/SV hat vollautomatisch zu erfolgen. Bei Netzausfall und anliegender SV Versorgung (Stecker gesteckt) erfolgt eine automatische Umschaltung. Die Rückschaltung auf die Netzversorgung erfolgt ebenfalls automatisch. Die PV- Anlage ist in diesem Fall entweder abzuschalten oder im Inselbetrieb zu betreiben. Die Abgänge der SV Versorgung sind in der Unterverteiler zu separie- ren und besonders zu kennzeichnen.

5.5.3. Niederspannungsschaltanlagen

5.5.3.1. Grundlegende Anforderungen

Als Leitfabrikat der Verteiler wird vorgegeben: Siemens oder gleichwertiger Art. Ein gleichwertiges Fabri- kat kann angeboten werden.

Die nachfolgenden Anforderungen an Verteilungsanlagen beziehen sich grundsätzlich auf alle Stark- und Schwachstromverteiler, auch für andere Gewerke.

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 44 von 70

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Größe der Verteiler:

Die Größe der Verteiler ist so zu dimensionieren, dass nach Montage sämtlicher Einbaugeräte und Ab- gangsklemmen eine Platzreserve von 30 % zuzüglich des Klemmenraums vorhanden ist. Alle zu- und abgehenden Leitungen sind mit allen Adern auf Reihenklemmen zu führen. Es sind Neutralleitertrenn- klemmen zu verwenden.

Aufbau der Verteiler:

  1. Hauptschalter als Leistungsschalter (selektiv),

  2. Vorsicherung als D02 Element,

  3. Fehlerstromschutzschalter,

  4. Abgangssicherung (Leitungsschutzschalter),

  5. Schaltgeräte

• Es sind max.6 Endstromkreise auf einen Schutzschalter zu legen.

• Für die Sonderanlagen sind je einzelne 2polige RCBO (FI/LS) Schalter 30 mA Erkennung und Anzei- ge der Auslösung als Fehlerstrom oder Überlast. Diese sind besonders zu kennzeichnen.

• Je Fehlerstromschutzschalter ist mind. ein Leitungsschutzautomat als Reserve vorzusehen und ein- zuplanen

• Alle Abgänge sind mit Sicherungsautomaten auszuführen.

• Alle Abgangsklemmen sind mit Neutralleiterklemmen auszuführen

• Standverteiler mit Sockelrahmen 200 mm

• Wandverteiler mit Befestigungslaschen

• Für die Auslösung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind alle Stromkreise der Beleuchtungsanla- gen, die die Sicherheitsbeleuchtung betreffen, zu überwachen. Die Überwachung erfolgt als End- stromkreisüberwachung mit entsprechender Spannungsüberwachung, die in die Schleife der Sicher- heitsbeleuchtungsanlage eingebunden wird.

• Zusätzlich ist in jeder Verteilung ein optisches und akustisches Alarmsignal einzubauen, welches den jeweiligen Spannungsausfall der Verteilung signalisiert (Ausfall Stromkreis-Einschalten Sicherheitsbe- leuchtung=> Signal)

• Je FI-Gruppe ist mindestens ein Endstromkreis als Reserve auszuführen.

Schutzmaßnahmen:

  • LS-Schalter 10 A für Beleuchtungsstromkreise

  • LS-Schalter 16 A für Außenbeleuchtung

  • LS-Schalter 16 A für Steckdosenstromkreise

  • Sonstige: je nach Angabe der Lieferanten der entsprechenden Verbraucher

  • Auslösecharakteristik Leitungsschutzschalter B oder C je nach Anforderungsprofil

  • Fehlerstromschutzschalter: Auslösestrom 30 mA für Steckdosenstromkreise

  • Fehlerstromschutzschalter: Auslösestrom 300 mA für Beleuchtung, Außenbeleuchtung, Festan- schlüsse usw. (auch bei TN-S-System)

  • Überspannungsschutz- und Blitzstromableiter siehe Abschnitt Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Aufteilung der Stromkreise:

Allg. Räume:

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 45 von 70

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  • je 2 Räume auf 1 Stromkreis für Beleuchtung und 1 Stromkreis für Steckdosen

Verkehrswege:

  • je 2 Stromkreise für Beleuchtung auf unterschiedliche RCD's

Sonstige:

  • je Raum 1 Stromkreis für Steckdosen
  • bei der Beleuchtung können 2 – 3 kleinere Räume auf einen Stromkreis zusammengefasst werden

Es sind maximal 4 Schukosteckdosen in Fluren und Nebenräumen auf einen Stromkreis zu legen. Be- sondere Verbraucher und Anlagenteile erhalten separate Stromkreise.

Zusätzliche Stromkreise siehe unter der Beschreibung - Sonstiges –

Die Schaltschränke der Sicherheitsbeleuchtungsanlage, RLT, Heizung, Gefahrenmeldeanlagen und wei- tere Sonderanlagen erhalten eigene, besonders gekennzeichnete Sicherungen.

Anschlüsse für Warmwasserbereiter und sonstige haustechnische Anlagen sind gemäß den Vorgaben in den entsprechenden Teilen dieser Bauleistungsbeschreibung auszuführen.

Kennzeichnung und Ausführungsdetails

  • Von außen ist die Kennzeichnung des Verteilers mit einem angefasten Kunststoffschild durchzufüh- ren

  • Im Verteiler ist ein angefastes Kunststoffschild mit den Angaben des Anschlussortes, Kennzeichnung der Absicherung, Angabe des Kabeltyps sowie max. Vorsicherung anzubringen.

  • Die abgehenden und ankommenden Kabel- und Leitungen in Verteilern, sind an Abfangleisten mit einer Zugentlastung zu versehen.

  • Sämtliche Leitungen sind einzeln einzuführen.

  • Die abgehenden Kabel- und Leitungen sind dauerhaft mit einem Kabelbinder mit innenliegendem Bezeichnungsschild zu kennzeichnen.

  • Die Kennzeichnung der Betriebsmittel ist dauerhaft und generell mit einem Beschriftungssystem her- zustellen. Nach dem Entfernen der Abdeckung ist ebenfalls sicherzustellen, dass die Kennzeichnung der Betriebsmittel vorliegt. Diese sind ebenfalls nur mit einem dafür geeignetem Beschriftungssystem auszuführen.

  • Es sind Verteilerpläne (allpolig, in aufgelöster Darstellung) und Legenden mit Aufbauplan zu erstellen. Die Pläne sind zusätzlich zu den Dokumentationsunterlagen vor Ort in einer geeigneten Plantasche zu hinterlegen (Schaltplantaschen aus Kunststoff A 4 HxBxT 230x220x30 mm mit dreiseitigem Klebe- streifen)

  • An der HVT ist ein Strangschema mit Verglasung + Rahmen anzubringen. Gleiches gilt für die Si- cherheitsbeleuchtung und die Potentialausgleichsanlage

  • Die Abgangsklemmen und deren Kennzeichnung sind einheitlich von einem Hersteller zu verwenden.

  • Klemmenverteilerpläne müssen zusätzlich zu den Nummerierungen auch die Funktionsbelegung in Klartext erhalten (z.B. X1-4 = Zentral aus).

  • Die Verdrahtung in den Verteilern hat senkrecht und waagerecht mit dem entsprechenden Verdrah- tungssystemzubehör wie z.B. Drahthaltern zu erfolgen. Kabelbinder dürfen nicht verwendet werden.

  • Reserveadern sind generell auf Reihen- oder Dreistockklemmen zu führen. Klemmböcke oder Steck- klemmenhalter sind nicht zu verwenden.

  • Türen sind mit Schwenkhebelgriff einschl. Profil-Halbzylinder aus der Schließanlage zu liefern.

  • Eventuell vorhandene Schwachstrombereiche sind durch geeignete Trennwände gegenüber der Starkstromseite abzuschotten.

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 46 von 70

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  • Aus dem Beschriftungsschema müssen Vorsicherungen, Schutzschalter und Abgangssicherung er- kennbar sein, z.B. Vorsicherung F1, Schutzschalter Q1, Sicherung F1.1, F1.2 usw.

Die verwendeten Einbaugeräte sowie deren Kennzeichnung sind einheitlich von einem Hersteller zu ver- wenden.

5.5.3.2. Gebäudehauptverteiler

Gebäudehauptverteiler, Schutzklasse je nach Netzform des Energieversorgers, hier TN-Netz, (TN-S= SKI, TT=SKII) mit integrierter Hausanschlusssicherung und Stromschienensystem gemäß Anschlussleis- tung zuzüglich 30 % Reserve, 5-polige Ausführung. Der rote Hauptschalter wird nach außen geführt. Er ist 4-polig mindestens 250 A (gemäß Leistungsermitt- lung) auszulegen. Die Untermessung erfolgt mit M-Bus Zähler. In der Tür ist ein Messgerät „Janitza UMG 96RME zur Energiedatenerfassung einzubauen. Abgangssicherungen sind für alle Unterverteilungen und haustechnischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sicherheitsbeleuchtung, Brandwarnanlage usw. als NH- Sicherungs- Lasttrenner 3-polig zuzüglich 3 Trenner Gr. 00 als Reserve, zuzüglich 25% Platzreserve aus- zuführen.

Der Gebäudehauptverteiler wird in einem eigenen Hauptverteilungsraum montiert. Der Hauptverteilungs- raum ist an der Außenwand zu platzieren, damit spätere Anbindungen weiterer Gebäude möglich sind. Andernfalls sind min. 3 Leerrohre min. NW 100 nach außen zu führen.

5.5.3.3. Niederspannungsunterverteiler

Niederspannungshauptverteiler Schutzklasse je nach Netzform des Energieversorgers (TN-S= SKI, TT=SKII), Schutzarten entsprechend den Umgebungsbedingungen.

Die Ausführung der Verteiler erfolgt als Stand- beziehungsweise Wandverteiler, je nach Erfordernis mit ausreichenden Fehlerstrom-Schutzschaltern für einen störungsfreien Betrieb. Die Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise erhalten getrennte RCD´s.

Die Verteiler sind in sinnvoller Aufteilung in den Gebäudeteilen, geschossweise und brandabschnittsweise getrennt, nach Rücksprache mit der Bauherrin/Bauherrn zu errichten. Die Verteilerplatzierungen dürfen nur so weit vom Verbraucher bzw. Anschlusspunkt entfernt sein, dass eine Querschnittserhöhung (z. B. 2,5 mm² auf 6 mm² bei 16 A) in den Endstromkreisen nicht erforderlich ist, um den maximal zulässigen Spannungsfall und die Bedingungen für das Abschaltverhalten im Fehlerfall einzuhalten. Verteiler sind in eigenen Räumen oder Verteilernischen so unterzubringen und aufzustellen, dass ein Arbeiten an den Verteilern ohne Rückbau von Wänden, Wandpaneelen, Brandschutzeinhausungen o.ä. möglich ist. Der notwendige Sicherheitsabstand zum Arbeiten an Elektroverteilern ist zu berücksichtigen.

Folgende Bereiche erhalten zusätzlich eigene Verteiler: • Außenbeleuchtung/Außenanlagen, ein Verteiler

5.5.4. Niederspannungsinstallationsanlagen

Alle Installationen sind mit der Gemeinde Jork, unter Mitwirkung der Feuerwehr, abzustimmen. Hierbei ist eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit in Abhängigkeit der Einrichtung zu berücksichtigen. Grundlage ist jedoch die vorliegende Vorentwurfsplanung.

Das Installationsmaterial ist in bruchfester Thermoplast-Ausführung einzusetzen. Das Schalterprogramm muss als Standard-Katalogware erhältlich sein (eine Sonderfertigung ist nicht zugelassen). Die Installati- onsgeräte sind mittels herstellerseitiger Vorrichtungen für Beschriftungsfelder auszuführen und zu be- schriften. (auch Schalter) Es sind nur Abzweigdosen/-Kästen mit geschraubtem Deckel zu verwenden. Diese sind immer mit Stromkreisnummer und Bezeichnung zu beschriften. Präsenz- und Bewegungsmel- der sind mit Demontageschutz auszustatten.

Alle Reinigungssteckdosen in den Fluren sind in dickwandiger, verschraubter Metall- Druckguss- Abdeckung auszuführen. (z. B. MERTEN PANZER).

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 47 von 70

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Alle Installationen sind immer mit geeigneten Zugentlastungen auszustatten. Besonders wird hier auf Installationen in Leichtbau- Abhangdecken mit Einlegeplatten hingewiesen. Grundsätzlich sind alle Instal- lationen in den vorgenannten Deckenkonstruktionen mit geeigneten Montageplatten und/oder Unterkon- struktionen auszuführen. In notwendigen Fluren und Treppenhäusern sind aus brandschutztechnischen Gründen keine brennbaren Materialien zugelassen.

5.5.4.1. Sonnenschutz

Grundsätzlich sind keine Sonnenschutz- und Verdunklungsanlagen vorgesehen. Die nachfolgenden Be- schreibungen hierzu sind nur dann zu beachten, wenn der sommerliche Wärmeschutz entsprechende Sonnenschutzanlagen verlangt.

Die Steuerung der möglichen Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen erfolgt mit Tastern. Die Son- nenschutzbehänge sollen nicht automatisch bei Sonne herunterfahren. Es soll jedoch ein zentrales, zeit- gesteuertes Auffahren erfolgen. Es sind entsprechende Sicherheitsfunktionen einzubauen, die verhin- dern, dass die Sonnenschutzanlage beschädigt wird.

5.5.4.2. Oberlichter

Ist bauseitig eine Belüftung über Oberlichter beziehungsweise Oberlichtbänder vorgesehen, ist diese elektrisch auszuführen. Bei gleichzeitiger Nutzung der Öffnung als Rauch- und Wärmeabzug sind die Anlagen zu kombinieren. Die Betätigung der Lüftungsfunktion erfolgt über Schlüsseltaster, mit Profil – Halbzylinder der Schließanlage. Eine Überwachung durch Regen- Windwächter ist für alle elektrischen Öffnungen einzubauen. Die RWA- Betätigungen erfolgen gemäß der in der DIN beschriebenen Art und Weise.

5.5.4.3. Brand- und Rauchschutztüren

Erforderliche Rauchschutztüren, die betriebsmäßig offenstehen sollen, erhalten Rauchmelder gesteuerte Schließanlagen. Die Anlagen sind nach DIBt zu errichten und der Einbau entsprechend zu bescheinigen. Die Rauchschutztüren sind mit Gleitschienen-Türschließern (Leitfabrikat Dorma oder gleichwertig) einzu- bauen. Sie erhalten bei doppelflügeliger Ausführung eine Schließfolgeregelung.

5.5.4.4. Feststellanlagen, Türoffenhaltungen

Die Feststellung erfolgt über separate Tür-Haftmagnete in Aluminium-Druckgussausführung mit stabiler Bodenverankerung oder in stabiler Wandausführung. Die Anschlussführung des Haftmagneten ist so zu verdecken, dass keine Angriffsmöglichkeit für Zerstörungen und Manipulationen vorliegt.

Um ein Verwinden des Türblattes zu vermeiden, wird oben bzw. unten ein mechanischer 2. Anschlag montiert.

Die automatische Auslösung erfolgt über je einen optischen Rauchmelder auf beiden Seiten der Tür. Es ist ein Handauslösetaster in bruchfester Ausführung, passend zum Schalterprogramm vorzusehen. Die roten Wippen mit der Aufschrift „Tür schließen“ können bei der Fa. Berker bezogen werden.

Es ist eine separate Feststellanlagen-Zentrale zu installieren. Die Feststellanlagen-Zentrale wird in den abgehängten Decken oder in Nebenräumen auf Putz installiert. Türhaftmagnete Fabrikat: Hekatron oder gleichwertig

Türoffenhaltungen, die in die Tür integriert werden, sind ausdrücklich nicht zugelassen. Es wird bewusst ein separates System eingesetzt, welches sich für den Anwendungszweck in Feuerwehrgerätehäusern bewährt hat. Die Steuerung der Rauchschutztüren wird nicht auf die Brandwarnanlage aufgeschaltet. (Siehe auch Beschreibung der Türanlagen).

Stand: 23.09.2026 Teil B - Leistungsbeschreibung Planung und Bau Seite 48 von 70

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5.5.4.5. Automatische Schiebetüren im Einsatzweg

Im Einsatzweg von den Umkleiden in die Fahrzeughalle sind automatische Schiebetüren vorzusehen. Diese müssen gemäß der AutSchR (Richtlinie über automatische Schiebetüren in Rettungswegen) zertifi- ziert sein.

Die Schiebetüren sind mit entsprechenden Radarsensoren auszustatten, die ein verzögerungsfreies Öff- nen im Laufschritt ermöglichen. Zusätzlich sind Wahlschalter für den manuellen und automatischen Be- trieb sowie die Außerbetriebnahme zu installieren. Sollten sich Schiebetüren in Flucht- und Rettungswe- gen oder Alarmwegen befinden, so sind diese akkugestützt für mindestens 3 Stunden auszulegen bzw. bei Netzausfall automatisch aufgehen zu lassen. Hierfür ist zusätzlich ein entsprechender Aus-Knopf als Ruhestromöffner zu installieren.

5.5.4.6. Tor- und Ampelsteuerung

Allgemeine Systembeschreibung

Für alle Hallentore ist eine funktionale Steuerung inklusive der dazugehörigen optischen Signalanlagen (Ampelsteuerung) zu installieren. Die Anlage regelt die sichere Ausfahrt im Alarmfall sowie das anschlie- ßende, vollautomatische Schließen der Tore unter Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorgaben für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.

Befehlsgeber und Auslöser (Eingangssignale)

Das Hochfahren der Tore (Öffnungsbefehl) muss durch folgende, voneinander unabhängige Auslöser zwingend initiiert werden können:

• Stationärer Alarmtaster: Ein in der Fahrzeughalle installierter Drucktaster (Alarmknopf/Schlagtaster). • Mobile Funkfernbedienung: Handsender für das Einsatzpersonal zur drahtlosen Befehlsübermittlung. • Hinweis zur Priorisierung: Ein Öffnungsbefehl hat stets Vorrang vor einem Schließbefehl. Befindet sich das Tor im Schließvorgang und ein erneuter Alarmbefehl wird gegeben, muss das Tor sofort reversie- ren und wieder vollständig öffnen.

Funktionsablauf Torsteuerung:

• Öffnen (Alarmfall) • Automatisches Schließen (Zulaufautomatik) • Sicherheitsfunktionen

Funktionsablauf Ampelsteuerung (Optische Signalisierung):

Die Ampelanlage (z. B. Rot/Grün-Ampel innen, Rot-Ampel außen sowie Warnblinkleuchten) ist mit der Torsteuerung synchronisiert und arbeitet nach folgendem Ablauf: • Ruhezustand (Tor geschlossen) • Tor in Bewegung (Auffahrt) • Tor vollständig geöffnet (Endlage Auf erreicht) • Vorwarnzeit (vor dem automatischen Schließen) • Tor in Bewegung (Zufahrt)

5.5.4.7. Niederspannungsinstallationsanlagen, Räume mit besonderer

Nutzung

EDV-Server-Räume Der Server/ EDV Verteiler erhält separate Anschlüsse für den Server mit je eigenen RCBO`s (min. drei

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Anschlüssen). Die aktiven Komponenten sind mit einer unabhängigen Stromversorgung auszulegen. Für den Raum ist eine Klimatisierung auszuführen.

Halle In der Halle werden grundsätzlich Aufputzinstallationen verwendet. An den Toren sind Wandverteiler 2x Schuko, 1xCEE 16 A zu installieren. Für die Erhaltungsladung der Autos sind je Stellplatz Anschlüsse für Rettboxen deckenhängend zu installieren. An diese Anschlüsse sind 2 Rettboxen zu liefern und zu mon- tieren, eine weitere wird aus dem Bestand beigestellt und ist ebenfalls zu montieren. An den anderen Fahrzeugpositionen sind zunächst Anschlüsse für ein Ladegerät an einem Steckdosenwürfel deckenhän- gend zu installieren.

Werkstatt In der Werkstatt sind für die Arbeitsfläche Steckdosen mit eigener Versorgung vorzusehen.

5.5.4.8. Verlegesysteme

Im Gebäude sind außerhalb von Fluren Hauptleitungstrassen bzw. Leitungstrassen in Form von Kabelrin- nen unter Einhaltung der Leitungsanlagenrichtlinie zu installieren. Grundsätzlich sind mindestens Lei- tungsbündel von mehr als 10 Leitungen auf Leitungstrassen zu verlegen. Bei Verwendung von Kabeltras- sen sind immer Trennstege einzubauen, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Errichtung nicht notwendig sind. Die Anordnung der Hauptleitungstrassen ist so zu wählen, dass:

  • sie jederzeit zugänglich sind und Nachinstallationsarbeiten kostengünstig auszuführen sind;
  • die Hauptleitungstrassen und ihre Leitungen leicht zu revidieren und nachzubelegen sind (Revisions- klappenabstand max. 3,0 m sowie an Abzweigungen und Richtungsänderungen);
  • in den Fluren und Treppenhäusern Trassen mit entsprechendem Funktionserhalt in I30 für die Flure bzw. I90 für die Treppenhäuser eingebaut werden (Hierfür ist ein Kanalsystem mit aufnehmbaren Deckeln zu installieren. Z.B. OBO Bettermann BSKH oder gleichwertig);
  • zentrale Versorgungsstrukturen geschaffen werden;
  • Steigungstrassen zentral über alle Geschossebenen verlaufen;
  • Befestigungen in notwendigen Fluren und Treppenhäusern und oberhalb von Brandschutzdecken mindestens aus Metall (inkl. Dübel) bestehen, die eine brandsichere Befestigung garantieren;
  • Für Funktionserhaltsleitungen sind eigene Trassierungen und Verlegsysteme auszuführen, die mit ausreichend Abstand installiert werden;
  • Abstände zu anderen Leitungsanlagen (z.b. auch Lüftung, Wärmeabzug etc.) eingehalten werden
  • Steigetrassen so verkleidet werden, dass nachträglich Leitungen in fachgerechtem Abstand über die gesamte Länge befestigt werden können;
  • Kabelbahnen in den abgehängten F 30 Decken in den Flurbereichen oder außerhalb der notwendi- gen Flure und Treppenhäuser installiert werden;

Die Installation von Leitungen unter dem Estrich ist nur für Leitungsbrücken zwischen einzelnen Steckdo- sen zugelassen. Alle Installationen sind in Tragsystemen im Deckenbereich zu führen.

Bei Installationen in geschlossenen, abgehängten Decken sind Revisionsöffnungen im Abstand von max. 3,0 m und einer Öffnung von ca. 50/50 cm einzubauen.

Es ist ein Revisionsklappenabstand mit max. 3,0 m einzuhalten. An Abzweigungen und Richtungsände- rungen sind die Revisionsklappen ebenfalls in gleicher Weise zu setzen.

Werden im Gebäude ausnahmsweise Leitungen Aufputz installiert, so sind diese in Stahlpanzer- rohr/Alurohr (Handbereich) oder in Kunststoff (halogenfrei) zu verlegen. Verlegesysteme im Außenbe- reich sind witterungsbeständig/UV-Beständig. Die Leitungen für die PV-Anlage sind in Metallgitterrinnen inkl. Deckel auszuführen. Ausschließlich Leitungen unterhalb von Modulen dürfen mit Kabelbindern am Modul befestigt werden.

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In der Halle sind seitlich und zwischen den Fahrzeugen Kabeltrassen auszuführen, die sowohl der Lei- tungsführung als auch der Befestigung von Beleuchtungsinstallationen und Steckdosenwürfeln geeignet sind. Die Trassen sind starr zu befestigen. Die Leitungszuführung hat flexibel zu erfolgen.

Sämtliche im Gebäude verlegten Kabelkanäle und Schutzrohre sind aus Stahlblech beziehungsweise halogenfreiem Kunststoff zu installieren.

Brüstungskanäle sind in Stahlblechausführung 70/130 mit Trennsteg (RAL-Lackierung nach Rücksprache mit der Bauleitung des Landkreises Harburg) einzubauen. Die Kanäle sind raumhoch in einem Stück nach Maß zu installieren. Wanddurchführungen und Deckeneinführungen sind mit Wandanschlussblenden zu versehen. Bei Wanddurchführungen sind diese mit Schallbarrieren der Brandstoffklasse A1 und Dämp- fung von min 40 dB zu schließen.

Folgende Räume erhalten Brüstungskanäle:

• Büro

• Werkstatt

Die Kanäle sind durchgängig zu verlegen, sodass eine Trennung zwischen den Räumen nicht vorhanden ist. Wenn Brandschottungen einzusetzen sind, sind diese so auszuführen, dass Nachinstallationen mög- lich sind, ohne, dass die Brandschottung erneuert werden muss oder ihre Zulassung verliert.

5.5.4.9. Kabel und Leitungen

Sämtliche im Gebäude verlegten Leitungen und Befestigungssysteme sind aus PVC (Halogen)- freien Materialien, mit verbessertem Verhalten im Brandfall, vorzusehen.

Die Leitungsdurchführungen in den Brandabschnitten sind mit zugelassenen Brandschutzmaterialien gemäß der Feuerwiderstandsklasse des jeweiligen Bauteils zu verschließen.

Die Zuleitungen zu den Unterverteilern sind mindestens in N2XCH 4x16 RM/16 mm² zu verlegen. Die konzentrischen Leiter sind an den Enden zu verdrillen und mit grün-gelben Schrumpfschlauch abzu- schließen. Alle Leitungen, die im Außenbereich verlegt werden, sind so zu schützen und auszuführen, dass ein Nagetierschutz besteht. (geeignete Mantelausführung, Schutzrohr usw.) Leitungen für den Be- reich Schwachstromanlagen sind als Einzelausführung (keine Duplexleitungen) und in geeigneten Schutzrohren zu verlegen.

Kabel und Leitungen, die im Erdreich verlegt werden, sind genau zu vermaßen und in einem gemeinsa- men Leitungsplan zu dokumentieren.

Alle Leuchtenzuleitungen und -brücken sowie deren Zuleitungen sind ausnahmslos 5-polig auszuführen.

5.5.4.10. Durchbrüche, Bohrungen und Brandschottungen

Durchbrüche für Leitungsdurchführungen sind so zu dimensionieren, dass eine Reserve von mindestens 30% eingehalten wird, auch unter Berücksichtigung der maximalen Leitungsbelegung gemäß Musterlei- tungsanlagenrichtlinie. Dabei ist auch auf die notwendige Trennung der Stark- und Schwachstromleitun- gen zu achten. Alle Leitungsdurchführungen durch Bauteile sind zu schließen. Bei Bauteilen ohne brand- schutztechnische Anforderung ist ein Dämmstoff nach DIN 4102 A1 nicht brennbar in einem Stück einzu- setzen. Alle Durchführungen und Bohrungen, die durch qualifizierte Bauteile führen, sind in der jeweiligen Qualität des Bauteils mithilfe von Brandschottungen zu verschließen.

Grundsätzlich sind Brandschottungen im Verlauf von Leitungstrassen zu verwenden, die nachbelegt und/oder nachträglich verändert werden können, ohne dass diese ihre Zulassung verlieren. (z.B. Brand- schutzsteine Zapp Zimmermann oder ähnlich.) Harte Schottungen oder Brandschottungen für Leitungs- bündel sind nicht zugelassen.

Im Bereich der Brandschottungen sind Revisionsöffnungen herzustellen, damit eine nachträgliche Lei- tungsinstallation erfolgen kann und ggf. Brandschottungen wiederhergestellt werden können. Alle Brand- schottungen sind in Form einer Fotodokumentation und Eintragungen in die Revisionspläne lückenlos zu

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dokumentieren. Notwendige Abstimmungen oder Zulassungen im Einzelfall sind einzuholen und durch die entsprechenden Behörden genehmigen zu lassen.

Für die Anbindung an vorhandene Gebäude sind Leerrohre zu verlegen. (Siehe Abschnitt Außenanlagen) Für die Verlegung von Leitungen in Schutzrohren (Leerrohren) sind Kabelschächte in angemessenem Abstand zu setzen. Die Kabelschächte sind zusätzlich zu entwässern. Schutzrohre, die in das Gebäude eindringen sind so zu verschleißen, dass kein Wasser oder Tiere in das Gebäude eindringen können.

Grundsätzlich sind Leitungen, die von außen in das Gebäude eingeführt werden, so abzudichten, dass Spritz- und Druckwasser nicht in das Gebäude gelangen können. Hierfür sind geeignete Abdichtungen wie z.b. von Fa. Doyma, Hauff o.ä. zu verwenden.

5.5.5. Beleuchtungsanlagen

5.5.5.1. Beleuchtungssteuerung

Alle Innenraumleuchten sind über Präsenzmelder zu schalten.

Die Steuerung aller Räume erfolgt über Präsenzmelder mit eingebautem Helligkeitsfühler. Alle Räu- me mit Tageslichteinfall sind mit einer Konstantlichtregelung/ tageslichtanhängigen Steuerung auszufüh- ren. Die Regelung erfolgt über DALI. Die Montage der Präsenzmelder erfolgt an der Decke. Die Schalt- gruppenunterteilung erfolgt in zwei Gruppen (Lichtbänder getrennt in Fenster-, Mitte- mit Wandlichtband.

Ein Wiedereinschalten der Beleuchtung ist jederzeit möglich. Es wird nur das Ausschalten der Beleuch- tung unterstützt (Halbautomatik).

In Fluren sind die Schaltgruppen in Hell- Dunkelbereiche zu unterteilen und im Vollautomatikbetrieb aus- zulegen. In Räumen ohne Tageslichteinfall kann auf die Schaltgruppenunterteilung bzw. die Lichtregelung DALI verzichtet werden. (Dali-Leuchten sind trotzdem überall einzubauen.)

Die Präsenzmelder dürfen ausschließlich die Beleuchtung steuern.

Für die innenliegenden Räume, WC´s, Umkleiden, Duschen, Technikräume, Nebenräume, ist ein zusätz- licher HLK-Kontakt ist zu berücksichtigen.

In allen Räumen sind entsprechende Taster für die einzelnen Schaltgruppen zu installieren. Ausnahmen bilden die Verkehrswege, Umkleiden, Nebenräume sowie die technischen Räume. Hier sind keine Schalteinrichtungen/Taster zu setzen.

Aufenthalt: Die Beleuchtungssteuerung erfolgt tageslicht- und präsenzabhängig im Halbautomatik-Betrieb. D.h. die Beleuchtung wird je Raumteil manuell bzw. zentral eingeschaltet, vorausgesetzt die Mindestbeleuch- tungsstärke ist nicht vorhanden, und schaltet automatisch bei Nichterkennung von Bewegungen nach 15 Minuten ab. Die Beleuchtung wird pro Raumteil in 2 Gruppen gesteuert. Eine Zusammenschal- tung/regelung aller Räume gleichzeitig ist zu gewährleisten.

Es sind in jedem Fall externe, unabhängige Präsenzmelder zu installieren. Steuerungssysteme dürfen nicht in die Leuchten integriert werden und/oder Systemabhängig sein.

Halle: In der Halle erfolgt die Regelung helligkeits- und präsenzabhängig im Vollautomatikbetrieb.

Außenbeleuchtung: Die Regelung der Außenbeleuchtung erfolgt getrennt in mehren Bereichen. Am Gebäude sind Wand- leuchten zu installieren, die über Dämmerungsschaltung und Bewegungsschalter geschaltet werden. Die Wege- und Parkplatzbeleuchtung sowie die Beleuchtung an den Toren sind getrennt über eine Zeit- schaltuhr und einen Dämmerungsschalter zu schalten. (Unterscheidung zwischen Hof, Weg, Parkplatz und weiteren Bereichen) Über ein Logikmodul (z.B. Siemens Logo) kann über einen oder mehrere Alarm- taster im Gebäude die Außenbeleuchtung manuell übersteuert werden.

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5.5.5.2. Beleuchtungsanlagen

Die Beleuchtungsanlage wird gemäß DIN EN 12464 “Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeits- stätten” und E DIN 5035-7 geplant. Es werden ausschließlich LED-Leuchten eingebaut.

Folgende Grundsätze werden bei der Planung berücksichtigt:

  • Wartungsfaktor 0,65 für abgependelte direkt- /indirekt Leuchten Wartungsfaktor 0,70 für geschlossene Anbauleuchten
  • Farbtemperatur 4000 K. Außenbereich 3000K
  • Einsatz von Leuchten mit hohem Betriebswirkungsgrad von über 90 %
  • Lebensdauer L80 B10 bei Umgebungstemperatur tq=25°C min. 75.000h
  • Farbwiedergabeindex >80
  • Lichtausbeute mindestens 120lm/W
  • Alle eingesetzten Leuchten müssen ein VDE oder ENEC-Prüfzeichen tragen,
  • Alle Leuchten sind mit einer wärme- und UV-beständigen Verdrahtung auszustatten (wg. halogen- freier Leitungen)
  • Alle Leuchten außer WC`s, Verkehrsflächen und Nebenräume, die zum dauerhaften Aufenthalt ge- eignet sind, sind bildschirmarbeitsplatzgerecht auszuführen. (z.B. Büro, Besprechung, Aufenthalt)
  • Die Ausleuchtung des Raumes hat ohne Abzug von Randzonen zu erfolgen. Im Folgenden sind Leuchtenfabrikate und Leuchtentypen als Leitfabrikate angegeben. Diese sind in die- sen Fabrikaten/Typen einzubauen oder mindestens in gleichwertiger Qualität. Die Gleichwertigkeit ist durch Bemusterung und lichttechnische Berechnung nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Kalkulation zudem die Raumbuch-Angaben auf den Grundrissen des Vorentwurfs Anlage B 1.1.02 und B 1.1.03 sowie die Konzeptplanung Elektro Anlage B 12.2 und B 1.2.3 zu berücksichtigen sind.

Bei Verwendung von Rasterdecken sind grundsätzlich Einbauleuchten zu verwenden. In den Umkleiden sind aufgrund der Lüftungsanlage ggf. abgependelte Leuchten zu verwenden. In der Umkleide Damen ist in Hinblick auf die Be-/Entlüftung ggf. auch eine abgehängte Decke vorzusehen. Abgependelte Leuchten sind zudem u.a. im Flur des Obergeschosses einzubauen.

Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber ist in Abhängigkeit der Deckenraster notwendig und wird in der Bemusterungsphase festgelegt.

Typ 1: (z.B. Kleiderkammer, Schleuse, Besprechung, Büro, Aufenthalt) Einbauleuchten, DALI dimmbar oder schaltbar, UGR 19. z.B. Fabrikat: TRILUX Valineo Fabrikat: Ridi BLP Fabrikat: ZumTobel Thorn Anna

Typ 2: (z.B. Umkleiden, HA/Technik/USV, Container, Werkstatt, Lager 1 + 2, PSA Trockenr., Lehr- mittel, Abstellr. Jugend, Stuhllager) Deckenaufbauleuchten mit prismatischer Polycarbonatwanne und LED-Leuchtmittel. Dali dimmbar oder schaltbar z.B: Fabrikat: ZumTobel SCUBA LED IP65, Philips Coreline, RZB Planox Pro oder gleichwertig

Typ 3: (z.B. Halle) Anbauleuchten IP54, Dali dimmbar sonst wie Typ 2

Typ 4: (z.B. Treppenhaus, Flur, Besprechung, Küche) Einbauleuchten, DALI dimmbar z.B. Fabrikat: TRILUX Typ: Valineo, Inplana Fabrikat: Ridi FPL-EQ MPS Wandleuchten jedoch nur in Treppenhäusern z.B. Fabr. Akzent Licht Typ: SFERIQ10, Trilux Olisq, Oder gleichwertig

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Typ 5: (z.B. Beh.-/WC´s, Sanitär) Einbauleuchten rund mit prismatischer oder opaler Abdeckung, kein Spiegelraster, DALI dimmbar z.B. Fabrikat: Zumtobel Panos mit Abdeckung Fabrikat: RZB Toledo Flat Oder gleichwertig

Typ 6: (z.B. WC-Spiegel) Deckenaufbauleuchten z.B: Fabrikat: RZB RT44 Fabrikat: Trilux 6651 oder gleichwertig

Typ 7: (z.B. Duschen) Anbauleuchten IP65, Dali dimmbar Fabrikat: Norka Zug Fabrikat: Trilux Fidesca, Tugra Fabrikat: RZB Planox Tube, Planox Pro Oder gleichwertig

Außenleuchten Alle Außenleuchten sind mit der Lichtfarbe 3000K, Dali dimmbar und gerichteten Licht zur Vermeidung von Lichtverschmutzung auszuführen. Die Stromstärke kann mit einem Dali Programmiergerät dem tat- sächlichen Bedarf angepasst werden, auch wenn diese nur über eine Zeitschaltuhr und Dämmerungs- schalter geschaltet werden. Pollerleuchten werden nicht akzeptiert!

Typ 8: (Außenwandleuchten) Wandanbauleuchten zur Ausleuchtung der Wege um das Gebäude, Dali dimmbar/statisch (zumindest bei Erstinbetriebnahme muss der Lichtstrom auf die notwendige Beleuchtungsstärke einmalig einstellbar sein) z.B. Bega 22392

Typ 9: (Hallenstrahler) Wandanbauleuchten zur Ausleuchtung der Ausfahrten, Hof und Tore Dali dimmbar/statisch (zumindest bei Erstinbetriebnahme muss der Lichtstrom auf die notwendige Beleuchtungsstärke einmalig einstellbar sein) z.B. Bega 24350,66451

Typ 10: (Mastleuchten mit stahlverzinktem Mast) Fabrikat: Phillips Luma gen 2, WE-EF, Bega, Trilux

Die hier angegebenen Leuchtenfabrikate und Typen haben für die gesamte Beschreibung Gültigkeit.

Bei abgependelten Leuchten ist die Lichtpunkthöhe mit dem Nutzer abzustimmen (keine Sichtbehinde- rung). Im nachfolgenden Text werden die Nennbeleuchtungsstärken der einzelnen Räume genannt. Die Werte sind unter Berücksichtigung der Wartungsfaktoren einzuhalten. Eine Überschreitung der Werte ist maximal um 15% zulässig. Bei der Berechnung der Beleuchtungsstärken ist zu berücksichtigen, dass die Räume eine flexible Einrichtung erhalten. Der Raum ist entsprechend ganzflächig auszuleuchten.

Die Anforderungen der Räume sowie deren Mindestbeleuchtungsstärken sind der Vorentwurfsplanung zu entnehmen.

5.5.6. Sicherheitsbeleuchtungsanlage

Es ist eine eigenständige Zentralbatterieanlage oder Gruppenbatterieanlagen 24V mit LED-Leuchten zu installieren.

Es handelt sich um eine zentrale oder dezentrale Batterieanlage mit Einzelleuchtenüberwachung.

Es wird kein eigener Traum in F30-Qualität vorgesehen, sodass ggf. eine Brandschutzgehäuse ausge- führt werden muss. Es werden jedoch Kleinbatterieanlagen in 24V-technik bevorzugt.

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Für die Ausleuchtung der Fluchtwege sind Leuchten in Bereitschaftsschaltung einzubauen. (z.B. Inotec SN ). Diese sind bei abgehängten Decken als Einbauleuchten zu montieren. In Technikräumen oder ge- schlossenen Decken als Aufbauleuchten. Die Piktogrammleuchten für die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sind in Dauerschaltung zu betreiben. Das Gehäuse muss aus Aluminium bestehen. Scheibenleuchten werden nicht akzeptiert.

(z. B. Inotec SNP).

Im Bereich der Halle sind alle Leuchten mit einem Ballschutzkorb zu versehen.

Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage beinhaltet auch die Ausleuchtung der notwendigen 2. Rettungswege aus den Nebenräumen und Fachräumen.

Die Ausleuchtung der Rettungswege ins Freie erfolgt mit passenden Leuchten zur Außenbeleuchtung.

Die Stromkreise werden direkt überwacht. Die Unterspannungsauslösungen sind hinter jedem Strom- kreisabgang zu setzen, sodass eine direkte Endstromkreisüberwachung erfolgt. Die Unterspannungsaus- lösungen sind mit einem Bussystem auszustatten, sodass eine Adressierung und damit Anzeige und Or- tung der jeweiligen Auslösung erfolgen kann. Die Anzeige ist in Klartext auf dem Störmeldetableau anzu- zeigen

Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage erhält eine optisch/akustische Meldung im Hausanschlussraum und zusätzlich eine Störmeldung über ein Wählgerät an den Mitarbeiter der Gemeinde.

5.5.7. Blitzschutz- und Erdungsanlagen mit innerem Überspannungsschutz

Der äußere Blitzschutz ist gemäß DIN EN 620305 (VDE V 0185-305) Blitzschutzklasse III zu erstellen. Eine Risikoanalyse ist durchzuführen und ein Blitzschutzkonzept zu erstellen. Der erforderliche Tren- nungsabstand zu anderen Einrichtungen ist zu berechnen und nachzuweisen. Die vorhandenen Anlagen sind z.T. auch zu erweitern. Bei der Auslegung der Blitzschutz- und Erdungsanlage sind auch alle Einrich- tungen im Außenbereich einzubeziehen. (Außenbeleuchtung, Mastleuchten, Fahrradständer, Müllplätze etc.)

Auffangeinrichtungen, Ableitungen: Die Auffang- und Ableitungen sind in Aluminium-Legierung min. Rd 8mm auszuführen. Die Ableiter sind ohne Abstand auf der Wand zu verlegen. Es sind Fangspitzen am Blechdach zu installieren, um das Ab- schmelzen bei direktem Blitzeinschlag zu verhindern. Ein Durchschmelzen der Dachhaut wird nicht ak- zeptiert.

Achtung: In den KO-Plänen ist unbedingt ein Näherungsabstand der technischen Anlagen zum Blitzschutz zu be- rücksichtigen, damit keine Störspannungen beim Blitzeinschlag übertragen werden können.

Erdungsanlagen: Der Fundamenterder ist aus Bandeisen 30 x 3,5 mm verzinkt mit Anschlussfahnen aus V4A herzustellen. Die Trennstellen befinden sich unten an der Erdeinführungsstange. Ein zusätzlicher Ringerder V4A min Rd 10mm ist zu verlegen. Der äußere Ring ist in einem Meter Abstand zum Gebäude im Erdreich zu ver- legen. Die Normen DIN 18014 sowie die DIN VDE 0100-540 sind anzuwenden.

Potentialausgleichsanlagen: Haupt- und zusätzlicher Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100 Teil 200, DIN VDE 0100 Teil 540 + DIN VDE 0100 Teil 410. Neben jedem Verteiler (Hauptverteiler + Unterverteiler/Fachraumverteiler) ist eine Anschlussfahne V4A rund an dem Fundamenterder vorzusehen. Hier ist eine Potentialausgleichsschiene zu setzen.

Blitzstrom- und Überspannungsschutzableitung: Es ist ein innerer Blitzschutz mit Blitzstromableitern und Überspannungsschutz gem. DIN EN 61634-11, DIN EN 62305, VDE 0675 Teil 6-11 auszuführen. SPD-Typ 1, Stoßspannungsfestigkeit 6 kV an der Hauptverteilung und Überspannungsschutz an jeder

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Niederspannungsunterverteilung SPD-Typ 2, Stoßspannungsfestigkeit 4 kV. Überspannungsfeinschutz SPD-Typ 3 D an allen Schwachstromverteilern. Die sicherheitstechnischen Anlagen sind entsprechend zu beschalten.

Achtung: Im Falle eines TT-Netzes ist der SPD in Typ 1 und 2 an der Hauptverteilung zu installieren, da ein RCD an jedem Stromkreisabgang installiert wird. An allen Leitungen, welche von außen in das Gebäude eintreten, sind Überspannungs- und ggf. Blitz- stromableitern zu beschalten (z.B. Zuleitungen Außenbeleuchtung, Fahrradstand, Beregnungsanlage, MSR-Technik, PV-Anlage u.s.w.).

5.6. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

Die strukturierte Verkabelung ist nach Din EN 50173 für EDV- und Telefonanwendungen auszuführen. Der Hauptdatenschrank sowie die ELA-Anlage sind jeweils in separaten Räumen unterzubringen.

5.6.1. Telekommunikationsanlage

Für die ist ein eigener Datenschrank in 80x80cm als Wand- oder Standschrank herzustellen. Der An- schluss des vorgenannten Datenschrankes an den Hausübergabepunkt ist mit einer Glasfaserleitung 12G MM OM4 mit LC-Stecker sowie einer Cat7+ Dulex-Leitung und einer FM-Leitung 4x2x0,8mm auszuführen und beidseitig auf Verteiler bzw. entsprechende Patchfelder aufzulegen.

5.6.2. Lichtruf- und Klingelanlagen

Für das Behinderten-WC ist eine DIN 18040 gerechte Notrufanlage vorgesehen. Die Meldung erfolgt op- tisch und akustisch vor Ort und zum Hauptdatenschrank als Datenanschluss 1xRJ45 aufgelegt auf ein Patchfeld. Ein zusätzlicher zweiter Zugtaster ist unbedingt vorzusehen (auch bei Einsatz eines Auslöse- tasters am Stützklappgriff).

Eine Türsprechanlage wird am Haupteingang installiert. Sie ist Vandalismus sicher auszuführen. (z.B. Siedle Steel oder gleichwertig) Es sind mehrere Läutewerke in den einzelnen Gebäudeteilen, dem Flur und dem Büro auszuführen.

Optional ist zusätzlich eine Gegensprechstelle auf dem Flur vor dem Büro und Besprechung im OG zu installieren, von der aus die Eingangstür elektrisch entriegelt werden kann.

5.6.3. Beschallungsanlagen

Entfallen.

5.6.4. Fernseh- und Rundfunkempfangsanlagen

Entfallen.

5.6.5. Optionale Brandwarnanlage

(wenn nicht durch andere Auflagen gefordert)

Die nachfolgend beschriebene Brandwarnanlage ist optional anzubieten:

Grundsätzlich ist eine Brandwarnanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr als kabelgebundenes System einzubauen. Die Kompensation baulicher Mängel in einem Neubau durch eine Brandwarnanlage wird nicht akzeptiert.

Es ist eine eigenständige Brandwarnanlage auf Grundlage der VDE 0833 und DIN 14675 einzubauen, zunächst jedoch ohne Aufschaltung zur Feuerwehr. Die Überwachung ist vollflächig vorzusehen. Zudem ist eine Schnittstelle zur Anbindung von Funkrauchmeldern, die in den Fahrzeugen eingesetzt werden, vorzusehen. Dabei ist zu beachten, dass keine Funkrauchmelder zugehörig zur Anlage ausgeführt wer-

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den, da diese beim Entfernen aus dem Emfangsradius Störungen auslösen. Die Alarmierung erfolgt ebenfalls flächendeckend als Internalarm. (akustisch und ggf. zusätzlich optisch)

Rauchwarnmelder oder Anlagen nach DIN 14676 und der AGBF werden nicht akzeptiert.

Ein Brandwarnanlagenkonzept ist zu erstellen. Es soll eine Anlage in Ringbustechnik mit Bus-Sirenen installiert werden.

Druckknopfmelder/Handfeuermelder sind in den Flucht- und Rettungswegen sowie an jedem Ausgang vorzusehen.

Die Meldungen „Störung“ und „Alarm“ sind über ein gemeinsames GSM-Wählgerät differenziert in unter- schiedlichen Prioritäten auf eine ständig besetzte Stelle aufzuschalten. (Siehe hierzu auch Übertragung von Meldungen) Eine Aufschaltung zur Feuerwehr mit der entsprechenden Feuerwehrperipherie ist vor- erst nicht vorgesehen. Die Erweiterungsmöglichkeit ist aber optional anzubieten.

Es sind Laufkarten zu erstellen.

Einzusetzendes Fabr.: Esser, Notifier, Hekatron oder gleichwertiger Art

Die Fabrikate Bosch und Siemens werden auf Grund der hohen Wartungs- und Unterhaltungskosten nicht akzeptiert.

Die Wartung und Inspektion erfolgen nach DIN 14675.

Die Aufschaltung der Brandwarnanlage ist als gesonderte Position auszuweisen, da diese ggf. entfällt. In jedem Fall ist ein technischer Alarm, Auslösung und Störung

5.6.6. Einbruchmeldeanlage

Es wird keine Einbruchmeldeanlage ausgeführt.

5.6.7. Übertragungsnetze und TK-Installation

Für die gesamte Anlage gilt der Standard der “Strukturierten Verkabelung” gem. DIN EN 50173 und unter Berücksichtigung des Normentwurfes Klasse 6 E, E DIN 44312-5 neuste Draft. Alle Anschlussdosen sind in 2x RJ 45 Cat. 6 zu installieren und die Leitungen beidseitig aufzulegen. Die Datenleitungen wer- den in Kategorie 7+ Simplex mit 1000 MHz S-STP Datenkabel halogenfrei verlegt. Die Leitungsverlegung erfolgt auswechselbar in/auf Verlegesystemen und unter Putz in Installationsrohren.

Für die eingebauten Materialien ist ein gemeinsames Linkzertifikat von einem unabhängigen Institut vor- zulegen. Für die Anlage muss ein Einmessprotokoll nach dem TDR-Verfahren erstellt werden. Es ist der Nachweis für die Erfüllung der Cat. 6 Forderungen nach ISO/IEC 11802, Class E zu erbringen.

Grundsätzlich sind Datenschränke im 19“ Format einzusetzen, die eine seitliche Kabelführung ermögli- chen und ein Sichtfenster in der Tür besitzen. Alle drei Seiten sind abnehmbar auszuführen. (Fabrikat Rittal oder gleichwertig) Alle Datenschränke sind grundsätzlich elektromechanisch zu belüften, ihre Räu- me sind mindestens zu be- und entlüften. Serverräume müssen klimatisiert werden (siehe Beschreibung HLS). In den Datenschränken ist der Platz für die bauseits gestellten aktiven Komponenten und min. 6 TE Platzreserve einzuplanen. Jeder Verteiler erhält eine Dokumentenschublade 1HE für die Dokumentation sowie zwei Steckdosenleisten 19“ mit je 6 Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz. An der Schranktür ist eine Übersicht über die Datennetzwerkstruktur anzubringen. Mindestens in jedem Ge- schoss sind Datenschränke als Verteiler zu installieren.

Alle Leitungen sind auf Patchfelder und Rangierverteiler aufzulegen. Dies sind beispielsweise:

• LWL Rangierverteiler • CAT3- Patchfeld • CAT 6a Patchfeld

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Unter jedem Patchfeld ist ein Rangierfeld einzubauen. Sämtliche Einbaugeräte sowie deren Anschlüsse sind durchgängig und nachvollziehbar zu beschriften. Die Beschriftung der Patchfelder und der An- schlussdosen ist wie folgt auszuführen:

1.Datenverteiler-Nummer (DVx) des Patchverteilers. 2.Nummer Patchfeld (A-Z) 3. Anschlussnummer (1- 24) Beispiel: DV1 A 23/24

Die LWL-Rangierverteiler sind mit Anschlussort (Herkunft und Ziel) eindeutig zu beschriften und ebenfalls durchzunummerieren.

Neben jeder Daten-Anschlussdose ist eine Zweifach-Schuko-Steckdose als EDV-Steckdose in Rot mit der Beschriftung EDV zu installieren Ausgenommen WLAN-Anschlusspunkte. Die EDV-Steckdosen sind raumweise getrennt mit je einem eigenen kurzzeitverzögerten 2poligen RCBO (FI/LS) Schalter 30 mA mit Auslösecharakteristik C 16 A und Erkennung und Anzeige der Auslösung als Fehlerstrom oder Überlast abzusichern. In den Computerräumen sind max. 5 Arbeitsplätze auf einen Stromkreis zu legen.

Die Anschlussdosen sind eindeutig mit der Anschlussnummer zu kennzeichnen. Die Schuko- Doppelsteckdosen sind mit der Aufschrift EDV und der Stromkreisnummer zu kennzeichnen.

5.6.8. Zusätzliche Installationen für die Datenübertragung

5.6.8.1. Übertragung von Meldungen

Zur Übertragung von Auslösungen und Störmeldungen ist ein gemeinsames GSM-Modul mit Wählgerät VOIP zu installieren. Die ist auch die Unterscheidung der Anlagentechniken wichtig. Eine anstehende Meldung darf eine weitere Meldung nicht unterdrücken. Es sind mindestens 12 Eingangsmeldungen zu verwalten. (Für zusätzlichen Anschluss HLS-Anlagen) Für folgende Anlagen sind Meldungen in zwei Prio- ritäten, wie zuvor genannt, zu übertragen:

• Hausalarmierungsanlage (Alarm + Störung) • Sicherheitsbeleuchtungsanlage (nur Störung) • PV-Anlage (nur Störung)

Es sind alle Aufschaltungen und Programmierungen gemäß Angaben des Auftraggebers auszuführen.

5.6.8.2. Anschlüsse für Access-Points (Wlan)

Das Gebäude ist flächendeckend mit WLAN auszustatten. Die aktiven Komponenten werden durch den Auftraggeber gestellt. Die Ausleuchtung für ein 5GHZ-Netz ist zu ermitteln und so auszulegen, dass alle Anschlussorte für Router/Repeater/Access-Points o.ä. in Verteilungsräumen und/oder Räumen (keine Flure/Treppenhäuser o.ä.) gesetzt werden können. An jedem Anschlussort ist eine Datendoppeldose zu setzen.

5.6.8.3. Steuereinrichtungen

Werden Oberlichter und/oder elektrische Fenster (auch bei RWA) ausgeführt, sind diese mit Wind- und Regensensoren sowie einer zeitanhängigen Steuerung auszustatten, sodass sichergestellt werden kann, dass die Oberlichter bei Nicht-Betrieb automatisch geschlossen werden.

5.6.8.4. Alarmschaltung

Über den Hauptmelder der Feuerwehr (ext., potentialfreier Kontakt) ist eine Alarmschaltung zu realisieren, die die folgende Ansteuerungen im Alarmfall übernimmt:

  • Ansteuerung der Außentüren/Alarmzugänge Umkleide Damen und Umkleide Herren, Einsatz von Ruhestromöffnern in Türen mit festzulegender Zeit (z.B. Kurzzeitfreigabe 30min)

  • Einschalten der Außenbeleuchtung inkl. Wege und Hofbeleuchtung

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5.6.8.5. Medienausstattung

Für die Übertragung von Medien im Aufenthaltsraum (Zusammenschaltung aller 3 Räume) ist eine moto- risierte Leinwand in robustem Aluminiumgehäuse, kratz- und stoßfest mit variabler Wand- /Deckenbefestigung, Hochwertige, reißfeste Bildwandfläche mit einer schwarzen, lichtdichten Rücksei- tenbeschichtung im Format 16:10. Gainfaktor 1.0. Schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102 zu installie- ren. Die Größe der Leinwand ist über den maximalen Zuschauerabstand dividiert durch den Faktor 3,8 zu ermitteln. Die Bedienung erfolgt über einen Schlüsselschaltung.

5.6.9. Aktive Komponenten der Datentechnik und Medienausstattung

(Budget-Regelung)

Die Beschaffung der aktiven Komponenten der Datentechnik und Medienausstattung für das Feuerwehr- gerätehaus erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Budgets (Ziffer 5.3. Teil A). Für diese Netzwerkkomponenten und Medienausstattung ist insgesamt ein Ausstattungsbudget von ca. 42.000 € netto einzukalkulieren.

Die Leistung des Auftragnehmers nach Auftragserteilung umfasst die Abstimmung einer detaillierten Auf- stellung und Bemusterung der zu beschaffenden Gegenstände zusammen mit dem Auftraggeber und dem Nutzer, die Einholung der entsprechenden Angebote, die Beschaffung sowie die gebrauchsfertige Installation und Montage. Der für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Budget erforderliche Auf- wand des Auftragnehmers ist mit dem Angebot zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für die- ses Budget im Pauschalfestpreis gesondert im Leistungsverzeichnis auszuweisen.

Aus diesem Budget sind folgende Ausstattungen (einschließlich anfallender Lieferkosten) zu beschaffen:

• WLAN Acesspoints POE versorgt (inkl. Gastnetz) • Server, Alarmserver • PC´s • Beamer, Leinwand (Aufenthalt/Jugendfeuerwehr) • Bildschirm (Besprechung) • weitere noch unbestimmte Medientechnik

Die tatsächlich anfallenden Kosten werden gegen Nachweis abgerechnet.

5.6.10. Zutrittskontrolle

Als Zutrittskontrollsystem ist ein elektronisches Schließsystem von SimonsVoss vorzusehen (siehe Ziffer 4.32. - elektronische Schließanlage).

5.7. Außenbereich

5.7.1. Außenbereich

Vor Arbeiten im Außenbereich ist die Trassenfreiheit zu prüfen. Es sind entsprechende Leitungsauskünfte bei den Versorgern einzuholen. Aus dem Grundstück können interne Leitungen vorhanden sein. Auch hier sind die Auskünfte einzuholen. Es wird drauf hingewiesen, dass z.T. Leitungen nicht dokumentiert sind. Sollten Leitungen beschädigt werden, sind diese mit geeigneten Erdmuffen zu verbinden und in die Dokumentationsunterlagen einzutragen.

Zu dem Hausanschlussraum sind zu den Parkplätzen je drei Leerrohre mit Zugdraht Fabr.: Fränkische Rohrwerke Typ: Kabuflex-R DN 100 mm (oder gleichwertig) zusätzlich in Reserve zu verlegen. Diese sind eindeutig auf beiden Seiten zu kennzeichnen und in die Revisionsunterlagen einzuzeichnen.

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Die entsprechenden druckwasserdicht abgeschlossenen Kernbohrungen sind mit zu erstellen. Die Erd- und Verlegungsarbeiten zwischen den Gebäuden sind mit auszuführen. In regelmäßigen, sinnvollen Ab- ständen sind Zugschächte zu setzen. Die Zugschächte sind so auszuführen, dass Wasser versickern kann und eine Belastungsklasse min D

An der Straßenfront ist eine Zuleitung mit 5 Adern als Reserveanschluss mit einer Leistung von 400V/16A vorzusehen und in einem KG-Rohr abzuschließen.

Auf dem Grundstück wird sich später ein Geräteschuppen befinden, der zunächst nicht erbaut wird. Hier ist ebenfalls eine 5-adrige Zuleitung min 10mm² für die Versorgung des Gebäudes als Reserve mit Ab- schluss in einem KG vorzusehen.

5.7.2. E-Mobilität

Das Gebäude ist mindestens mit einer Ladesäule 22KW als Doppelladesäule für einen Parkplatz der E- Mobilität auszustatten. (Versorgung von zwei Parkplätzen mit je 11KW) Dabei ist eine Ladesäule auszu- wählen und zu errichten, die ein integriertes Abrechnungssystem beinhaltet (z.B. Mennekes ativio) Die Ladesäule ist als Standsäule auszuführen. Die Ladesäulen sind beim zuständigen Netzbetreiber anzu- melden.

Folgende Merkmale sind einzuhalten: • Ladesäule nach IEC61851 für halb-öffentliche Nutzung • Autarker Betrieb ohne Backend, Bezahlung per App über RFID • Mobilfunk-Nutzung • Ladeanschlüsse 2x11KW Typ 2 • Absicherung inkl. FI allstromsenstiv • Ausgestattet mit Smartmeter Gateway und MID-Zähler • Vernetzbar für Lastmanagementanwendungen

Eine weitere Vorrüstung von Stellplätzen mit Leerrohrsystemen wird nicht vorgesehen. Für den Nachweis und die Berechnung des GEIG werden nur die gebäudenahen Parkplätze 48-54 betrachtet.

5.7.3. Außenbeleuchtung

Die Beleuchtungsanlage ist gemäß den Richtlinien für die Beleuchtung in Anlagen für Fußgängerverkehr, EN 13201 „Straßenbeleuchtung“, DIN 67528 und E DIN 12464 "Beleuchtung von Parkplätzen und Park- bauten“ und der DIN 14092 zu planen. Dies beinhaltet beispielsweise alle Wege, Straßen, Parkplätze, Hofflächen, Müllplätze, Fahrradständer, Umfahrten usw., die für Personen auf dem Gelände zugänglich sind oder zugänglich gemacht werden müssen.

Für die Beleuchtungsanlage ist ein neues Erdkabelnetz in 5poliger Durchgangsverdrahtung mit Leitungen min. NYY-J 5x6 mm² auf dem gesamten Gelände zu verlegen. Wenn nötig auch über die Flächen der Gemeinde hinaus bis zur öffentlichen Erschließung; unabhängig von den sonst in der BLB beschriebenen Baugrenzen. Die Versorgung erfolgt aus dem Neubau. Es ist eine entsprechende Astro- Jahreszeitschaltuhr mit Hand-Aus-Automatikschaltung einzubauen.

An den Haupt- und Nebenausgangstüren werden Leuchten passend zur Sicherheitsbeleuchtung montiert. Die Beleuchtungsanlage wird geschaltet über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren mit Hand-Aus- Automatikschaltung. Die Aufteilung erfolgt in einzeln programmierbaren Zeitgruppen wie im Folgenden beschrieben:

• Ausleuchtung der Wege Neubau zu den Stellplätzen/Parkplätzen • Ausleuchtung von Umgängen um den Neubau • Ausleuchtung der Wege zu den Nebeneingängen/Notausgängen

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• Zusätzliche Ausleuchtung einer Hoffläche • Ausleuchtung der Wege zu den Fahrradständen • Alle weiteren Bereiche wie in der Konzeptplanung vorgesehen

6. Ausstattung und Möblierung

6.1. Sanitär-Trennwände (WC´s, Duschen, Schamwände etc.)

Sanitärtrennwände aus wasserfesten HPL-Vollkernplatten, in Verbindung mit farbig beschichteten, senkrechten und waagerechten Aluminiumprofilen. Absolut wasserbeständig, fäulnissicher, kratz-, bruch- und stoßfest. Alle Ecken und Kanten mindestens im Radius 5 mm ausgebildet gemäß den Richtlinien des DGUV.

Einbauhöhe: OK = mind. 2,00 m

Bodenfreiheit: ca. 15 cm

Der Wandanschluss erfolgt durch unsichtbar befestigte Aluminium-U-Profile. Die Stützfüße sind aus Alu- minium, Durchmesser mind. 40 mm. Dünnere Trennwandstützen sind aus Gründen der Stabilität nicht zulässig. Bodenrosetten aus hochwertigem Nylon oder Aluminium. Befestigungsschrauben unter der Bodenrosette verborgen.

Die Türen werden in gleicher Konstruktion wie die Wandelemente (HPL-Vollkernplatten) gefertigt, die Kanten sind gefasst und die Ecken abgerundet. Der Türanschlag erfolgt in einem stabilen Rundrohrprofil, Durchmesser mind. 45 mm, an der Schlossseite mit einem eingeschobenen Anschlaggummi zur Ge- räuschdämpfung. Je Tür sind zwei stabile Edelstahl – Bänder einzubauen.

Die Verriegelung der Türen erfolgt über ein Riegelschloss mit Aluminiumschlossplatte und Edelstahlriegel sowie einer Einhand-Knopfgarnitur aus Aluminium.

Die Kabinen sind mit Türpuffern auszustatten.

Farbe der Trennwände nach Wahl des Auftraggebers aus dem Standardfarbkatalog des Herstellers.

6.2. Sanitär-Ausstattung

Spiegel-/flächen in den Sanitärräumen

Spiegel-/flächen sind möglichst großzügig je Waschtisch oder als ein großer Spiegel auszulegen und oberhalb des 1,20 m hohen Wandfliesenbelags anzuordnen (siehe auch Ziffer 4.25. - Fliesenarbeiten).

Wo kein Wandfliesenbelag ist, ist der Spiegel auf Unterkante max. 100 cm über OKFF zu montieren.

Montage auf Holz-Trägerplatte, bruchsicher und verdeckt befestigt.

Einzelspiegel sind in der Breite des Waschtisches, mindestens jedoch mit der Abmessung ca. 650 x 800 - 1000 mm vorzusehen.

Lose Ausstattung in den Sanitärräumen

Vom Bauherrn werden elektrische Seifen- und Handtuchspender sowie Desinfektionsspender incl. Erst- befüllung gestellt. Der elektrische Anschluss sowie die Montagen sind vom Auftragnehmer auszuführen.

Zudem sind vom Auftragnehmer folgende Ausstattungen zu liefern und montieren:

• WC-Papierhalter • WC-Bürsten, Edelstahl, wandhängend

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• Hygieneabfallbehälter, Edelstahl, wandhängend • Mülleimer (an Waschtischen), Kunststoff, Farbe weiß, wandhängend, L = 20 bis 23 Liter • 1 Kleiderhaken je WC-/Kabine

6.3. Umkleidekabinen (Kleiderkammer)

Im Bereich der Kleiderkammer sind 2 Umkleidekabinen mit einer mittigen Trennwand zu erstellen.

Die Konstruktion kann z.B. analog zum beschriebenen Sanitär-Trennwandsystem erstellt werden – insge- samt robust und strapazierfähig. Anstelle von Türen sind die Fronten mit robusten, blickdichten Vorhän- gen auszustatten.

Die Vorhänge müssen schwer entflammbar nach DIN 4102-B1 und für industrielle Waschverfahren ge- eignet sein. Die B1-Qualität muss eingewoben sein, nicht imprägniert.

Jede Kabine ist intern mit einer fest montierten Sitzbank und je 3 stabilen Doppelhaken auszustatten.

6.4. Mobile Trennwände

Zur flexiblen Unterteilung des Aufenthaltsraumes und Abtrennung des Seminarraumes bzw. Raumes für die Jugendfeuerwehr sind zwei mobile Trennwände mit integrierter Durchgangstür einzubauen.

Mobile Trennwände aus unabhängig voneinander verfahrbaren Einzelelementen oder einzelnen Flügeln, die wechselseitig zusammenhängend angeschlagen sind und zu einer vollkommen ebenen, feststehenden Wandfläche zusammengeschoben und arretiert werden können.

Rahmenkonstruktion der Elemente aus verwindungssteifen Aluminium- und Stahlprofilen. Elementdicke ca. 100 mm stark, Elementverbindungen mit Magnetbandabdeckung und Dichtungslippen sowie ausfahrbaren Dichtleisten oben und unten.

Die Trennwandoberfläche muss robust und grundsätzlich strapazierfähig sein entsprechend den restlichen Türen, mit allseitig umlaufendem Kantenschutz, bzw. nach Wahl des Auftraggebers.

Aufhängung der Trennwände in stranggepressten Alu-Schienen mit wartungsfreiem Kugellager-Mehrfach- Rollwagen (keine Kugel- oder Gleitscheiben), keine Bodenführung, mit Bodentrennprofil. Einschließlich aller Wand- und Deckenanschlüsse.

Schloss und Feststeller zum Arretieren an jeder beliebigen Stelle.

Zusätzlich sind die Trennwände jeweils mit einer Durchgangstür im Endfeld auszustatten.

Die Trennwände müssen ohne Öffnen der Decke/-nschürze höhenjustierbar sein und die Deckplatten müssen ohne Demontage der Elemente aus der Schiene ausgewechselt werden können.

Die Trennwände müssen den Schallschutz- und Brandschutzanforderungen genügen.

Da der Raum bis unter die schräg verlaufende Dachfläche offen ist, ist für die Montage der Trennwände jeweils zusätzlich eine geeignete Deckenschürze mit entsprechendem Schallschutz, entsprechend dem geforderten Schalldämmaß der Trennwände herzustellen. Diese dient der Ausbildung eines horizontalen Anschlussbereichs zur Aufnahme der Deckenschienenkonstruktion sowie zur optischen und konstruktiven Schließung des Bereichs zwischen Trennwand und Dachkonstruktion.

Optional sind die Trennwände mit einer Halbautomatik auszustatten, welche beim Auf- und Abbau der Anlage das Teleskopelement und die Dichtleisten der einzelnen Elemente mittels eines Elektromotors automatisch aus- bzw. einfahren lässt.

Richtfabrikate: Dorma oder gleichwertig

6.5. Erste-Hilfe-Ausstattung

Die Ausstattung mit Erster-Hilfe-Material hat gemäß ASR A4.3 und DGUV Vorschrift 1 zu erfolgen. Art und Anzahl der Verbandkästen (DIN 13157 bzw. DIN 13169) sind auf Basis der Nutzerzahl und der spezi-

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fischen Gefährdungsbereiche (Werkstatt, Fahrzeughalle, Verwaltung) zu bemessen. Die Standorte sind so zu wählen, dass sie von jedem Arbeitsplatz innerhalb einer Wegstrecke von max. 100 m bzw. über maximal eine Geschosshöhe erreichbar und normgerecht gekennzeichnet sind.

6.6. Feuerlöscher

Durch eine Fachfirma sind Feuerlöscher, -Decken, Erste-Hilfe-Kästen usw. in ausreichender Anzahl gem. Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) und Brandschutzkonzept (BSK) zu liefern und anzubringen.

Die Berechnung über die Menge und Lage der Feuerlöscher ist (mit Plan) in die Revisionsordner zu le- gen.

6.7. Beschilderung, Leitsystem

Lieferung und Montage eines durchgängigen, barrierefreien Leitsystems zur Kennzeichnung sämtlicher Räume mittels kontrastreicher Raumnummern, Bezeichnungen oder Piktogrammen gemäß DIN 18040-1. Montage neben die Türen auf den Wänden.

Schildgröße: ca. 15 x 15 cm, Ecken gerundet

Material: Plexiglas, d = ca. 5 mm oder Edelstahl

Inhalt: Raumnummer, Raumbezeichnung oder Piktogramme (Abstimmung mit dem Auftrag- geber)

Die Anbringung erfolgt in einer Höhe zwischen 130 cm und 160 cm über OKFF, bevorzugt auf der Griffseite neben den Türleibungen.

Das System muss über problemlos wechselbare Schriftfelder verfügen, die eine eigenständige Beschrif- tung durch den Nutzer mittels einer mitzuliefernden Software ermöglichen. Handschriftliche Kennzeich- nungen sind unzulässig.

Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Erstbeschriftung inklusive Abstimmung der Raumnummern und -bezeichnungen mit dem Auftraggeber

Weiterhin sind vorschriftsmäßig zu beschildern und / oder zu beschriften: • - Flucht- und Rettungswege • - Elektrische Anlagen (Schalter und Dosen) • - alle Sicherheitseinrichtungen • - Notbeleuchtungen • - Brandschutzklappen • - Die gesamte Gebäudetechnik • - Feststellanlagen • - RWA (falls erforderlich)

Die Beschriftung der einzelnen gebäudetechnischen Bauteile muss mit der übergebenen Bestandsdoku- mentation übereinstimmen.

Die Beschriftung der Anlagentechnik hat mit wandbefestigten Schildern zu erfolgen. Rohrbefestigungen sind nicht zugelassen.

6.8. Briefkastenanlage

Briefkastenanlage, wandhängend, als Standbriefkasten, mit Zeitungsrolle und für C4-Kuverts geeignet. Aus pulverbeschichteten Stahl im Farbton passend zu den Fenstern und Türen.

Die Briefkastenanlage ist im Bereich der Kleiderkammer anzubringen.

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6.9. Möblierung (Budget-Regelung)

Die Beschaffung von Möblierung für das Feuerwehrgerätehaus erfolgt durch den Auftragnehmer im Rah- men eines Budgets (Ziffer 5.4., Teil A). Für Möblierungen ist insgesamt ein Budget von ca. 200.000 € netto einzukalkulieren.

Die Leistung des Auftragnehmers nach Auftragserteilung umfasst die Abstimmung einer detaillierten Auf- stellung und Bemusterung der zu beschaffenden Gegenstände zusammen mit dem Auftraggeber und dem Nutzer, die Einholung der entsprechenden Angebote, die Beschaffung sowie die gebrauchsfertige Aufstellung. Der für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Budget erforderliche Aufwand des Auf- tragnehmers ist mit dem Angebot zu kalkulieren und mit einer Aufwandspauschale für dieses Budget im Pauschalfestpreis gesondert im Leistungsverzeichnis auszuweisen.

In diesem Budget ist die Möblierung selbst einschließlich der anfallenden Lieferkosten gemäß Anlage B 10 (Liste Möblierung) enthalten.

Die tatsächlich anfallenden Kosten werden gegen Nachweis abgerechnet.

6.10. Küche

Die Küche ist mit einer funktionsgerechten, robusten und langlebigen Kücheneinrichtung auszustatten, die für den regelmäßigen Betrieb im Feuerwehrgerätehaus geeignet ist. Die Ausführung hat strapazierfä- hig, pflegeleicht und feuchtebeständig zu erfolgen.

Die Schrankfronten sind stoßfest und mit einer Antifingerprint-Oberfläche auszuführen. Korpusse sind feuchtebeständig herzustellen. Beschläge, Scharniere und Auszüge sind langlebig und mit Dämpfung auszuführen. Die Arbeitsplatten müssen widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit, Hitze und mechanische Beanspruchung sein.

Zum Küchenumfang gehört eine Küchenzeile mit einer Länge von ca. 7,00 m und ein Tresen mit einer Länge von ca. 4,50 m gem. Darstellung im Grundriss Obergeschoss.

Folgende Elektrogeräte sind einzukalkulieren: • Kühl-Gefrier-Kombination • Geschirrspüler • Elektroherd mit vier Kochfeldern • separater Backofen • Dunstabzugshaube • Pendel-/Leuchten über Arbeitsfläche und Tresen

Weiterhin ist vorzusehen: • Edelstahlspüle mit Vorspülbecken und Abtropffläche • hochwertige Einhebelmischarmatur • strapazierfähige Griffe • zweckmäßige Schubladeneinteilungen • Besteckeinsätze • Ausziehbares Mülltrennsystem (Bio, Restmüll) • Doppelsteckdosen (pro laufendem Meter Arbeitsplatte mind. 2 Doppelsteckdosen)

Sämtliche Geräte und Einbauten sind in einer langlebigen, marktüblichen Qualität vollständig montiert, angeschlossen und funktionsfähig zu übergeben.

Die Ausführung hat mindestens dem Qualitätsstandard einer hochwertigen Gemeinschafts- oder Bürokü- che zu entsprechen.

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Alle angebotenen Küchengeräte müssen dem modernen Stand der Technik entsprechen und für eine intensive Nutzung ausgelegt sein (robust/langlebig). Dabei sind folgende Mindestanforderungen an die Energieeffizienzklassen und Geräte einzuhalten:

  • Kühl-Gefrier-Kombi: Mindestens Klasse C (gem. aktueller EU-Verordnung Skala A bis G) und „No- Frost“-Technologie.

  • Geschirrspüler: Mindestens Klasse B (gem. aktueller EU-Verordnung Skala A bis G).

  • Dunstabzugshaube: Mindestens Klasse A (gem. der für diese Gerätegruppe weiterhin gültigen alten Skala A+++ bis E).

  • Backofen: Mindestens Klasse A+ (gem. der für diese Gerätegruppe weiterhin gültigen alten Skala A+++ bis D), 70-Liter-Garraum, Standardmaß 60 x 60 cm und Selbstreinigungsfunktion (Pyrolyse).

  • Kochfeld: Ausschließlich Induktion zulässig (keine Klassifizierung oder Skala vorhanden).

Die notwendigen Anschlüsse für die vorgesehenen Haushalts-/Küchengeräte sind zu berücksichtigen.

7. Außenanlagen

7.1. Allgemeines

Die Gestaltung der Außenanlage ist gemäß dem Lageplan des Vorentwurfs (Anlage B 1.1.01) umzuset- zen einschließlich aller erforderlichen Bodenab- und anfuhren.

Grenzsteine, Festpunkte, Absteckpunkte und Höhenmarken sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zu sichern. Bei Verlust von Markierungen übernimmt der Auftragnehmer die Neueinsetzung.

Für das Auffinden und Sichern von öffentlichen und privaten Versorgungsleitungen, usw. übernimmt der Auftragnehmer mit Baubeginn die volle Verantwortung.

Für die Planung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung sowie des Rückhaltebeckens und der Ge- ländehöhen sowie der Arbeiten am Graben ist ein entsprechend qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Fachplanung zu beauftragen. Die Kosten für Planung und Bauausführung sind vollständig in den Pau- schalpreis einzukalkulieren.

7.2. Entwässerungsanlagen

Die Entwässerungsanlagen, insbesondere die Straßen- und Hofabläufe, sind mindestens für die Bean- spruchung durch schwere Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 16-t (zGM) sowie daraus resultierenden Radlasten von bis zu 60 kN dauerhaft ausgelegt sein und müssen der Belastungsklasse D 400 (Prüflast 400 kN) entsprechen.

Sämtliche Revisions- und Übergabeschächte bis zu einem Durchmesser von 1,00 m sind in ausreichen- der Anzahl herzustellen und gegen drückendes Wasser (Klasse 0) abzudichten. Die zugehörigen Schach- tabdeckungen sind ebenfalls in der Belastungsklasse D 400 (Prüflast 400 kN) auszuführen.

Revisionsöffnungen und Deckel sind optisch zu integrieren und nach Möglichkeit im befestigten Bereich anzuordnen.

7.2.1. Einlaufrinnen

Zur Ableitung der Oberflächenentwässerung vor den Toren der Fahrzeughalle sind Einlaufrinnen aus Polymerbeton der Belastungsklasse B 125 vor jedem Tor anzuordnen, die über einen integrierten, ver- zinkten Stahlkantenschutz sowie Maschenroste und passende Endkappen verfügen.

Die Einlaufrinnen (z.B. ACO) sind fachgerecht an die Regenentwässerung anzuschließen.

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7.2.2. Gitterrosten

Vor den Außentüren der Räume Lager 2, PSA-Trockenraum, Lager Jugend, Schleuse und HA/Technik/USV (siehe Vorentwurfspläne) sind robust und strapazierfähig Sauberlauf-Gitterrosten aus feuerverzinktem Stahl in hochwertiger Optik einzubauen.

Der Einbau erfolgt niveaugleich zum angrenzenden Bodenbelag in ein frostsicheres Mörtelbett, wobei ein integrierter Schlammfangkorb die Wartung des Entwässerungssystems gewährleistet

Zur Vermeidung von Staunässe im Schwellenbereich sind die Gitterrosten fachgerecht an die Regenent- wässerung anzuschließen.

7.2.3. Regenrückhaltung

Die gedrosselte Ableitung in den nördlichen Graben ist mit einer maximalen Abflussmenge von 1,5 l/s/h sicher zu stellen gem. Bebauungsplan Nr. 79 (Anlage B 2.1.1 und Ziffer 3.4.7. - Umweltschutz).

Auf der hinteren Grundstücksfläche ist ein Regenrückhaltebecken fachgerecht, naturnah, wartungsfreund- lich und betriebssicher herzustellen. Eine gedrosselte Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den nördlichen Graben ist mit einer maximalen Abflussmenge von 1,5 l/s/h sicher zu stellen. Das erforder- liche Rückhaltevolumen ist rechnerisch nachzuweisen und das Regenrückhaltebecken entsprechend zu dimensionieren.

Zusätzliche direkte Einleitungen in den Graben sind derzeit nicht vorgesehen und nur zulässig, sofern diese im Vorfeld mit dem zuständigen Umweltamt sowie dem Schleusenverband Königreich - Westmoo- rende abgestimmt und genehmigt werden.

Die für das Regenrückhaltebecken und die Einleitungen in den Graben erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist durch den AN einzuholen. Die Genehmigungsgebühren trägt der AG.

7.2.4. Gräben

Alle auf dem Baugrundstück befindlichen Gräben – vor allem der nördliche Grenzgraben – sind in ihrem Bestand zu erhalten.

Der Böschungsrand des nördlichen Grenzgrabens ist zu begradigen und entsprechend den neuen vorge- sehenen Geländehöhen fachgerecht und standsicher auszubilden. Dabei sind die vorhandenen und zu erhaltenen Bäume sowie die bestehenden Geländehöhen bei der Höhen-/Planung zu beachten.

Die Böschungssicherung hat vorzugsweise durch ingenieurbiologische oder landschaftsverträgliche Maß- nahmen zu erfolgen. Der Einbau von starren Verbaukonstruktionen, wie z.B. Spundwände sind möglichst zu vermeiden.

Die Funktionsfähigkeit des Grabens ist hinsichtlich Wasserabfluss und Rückhalt dauerhaft zu gewährleis- ten – auch während der gesamten Bauzeit.

7.3. Pflasterflächen

7.3.1. Allgemeines

Um eine entsprechende Oberflächenentwässerung zu gewährleisten sind die Flächen gemäß DIN mit ca. 2 - 2,5 % Gefälle auszuführen, Rampen mit bis zu 6 %, Fußwege 1,25 m breit.

7.3.2. Aufstellfläche, Zufahrt und Park- und Übungsplatz

Die Aufstellfläche vor der Fahrzeughalle sowie die Zufahrt (auf fremden Grundstück, durch Baulast gesi- chert = im Leistungsumfang enthalten) und der rückwärtige Park- und Übungsplatz ist mit Betonsteinpflas- ter im Verbund (Rechteck wird gegenüber Welle bevorzugt) in mindestens 10 cm Stärke einschließlich

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aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Bodenaustausch, Bordsteine usw. herzustellen. Pflastersteine ohne Fase (scharfkantig) zwecks besonders geräuscharmer Ausführung zum Schutz der Nachbarschaft, wenn aufgrund der hohen Belastung möglich (empfindlicher auf Kantenabplatzungen). Farbe nach Wahl des Auftraggebers.

Die Aufstellfläche dient gleichermaßen als Ausfahrtsebene im Einsatzfall, als Bewegungsfläche für Ran- gier- und Wartungsarbeiten sowie als Übungsplatz für den regelmäßigen Ausbildungsdienst der Feuer- wehr. Die Fläche muss daher für eine dauerhafte und intensive Beanspruchung durch schwere Einsatz- fahrzeuge ausgelegt sein.

Der Aufbau der Pflasterfläche muss für die dynamischen Belastungen durch schwere Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 16-t (zGM) dauerhaft ausgelegt sein. Dabei müssen der Oberbau und die Pflasterdecke insbesondere auf die daraus resultierenden Radlasten von bis zu 60 kN dimensioniert werden.

Grundsätzlich hat die Ausführung des Gesamtaufbaus entsprechend den Bodenverhältnissen und der Nutzung (Belastungsklasse Bk 1,0 nach RStO 12) zu erfolgen.

Als Stellplatzmarkierungen sind farbige Pflastersteine (weiß) min. 3 Stück / lfdm. Fachgerecht eingebaut werden.

Die Stellplätze des Park- und Übungsplatzes sind gem. Lageplan des Vorentwurfs zu nummerieren (Park- reihenfolge im Einsatzfall). Die Nummerierung hat je Stellplatz flächenmittig durch eine langlebige Ausfüh- rung zu erfolgen z.B. durch Einlege-Pflastersteine (direkt mit Nummern bedruckte Steine) oder thermo- plastische Aufschmelzmarkierung.

7.3.3. Parkplatz Kleiderkammer

Der Parkplatz vor der Kleiderkammer (Osten) ist mit Rechteck-Betonsteinpflaster im Verbund in 8 cm Stärke einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Bodenaustausch, Bordsteine usw. herzustel- len. Farbe nach Wahl des Auftraggebers.

Grundsätzlich hat die Ausführung des Gesamtaufbaus entsprechend den Bodenverhältnissen und der Nutzung zu erfolgen.

7.3.4. Wege

Um das Gebäude ist ein 1,25 bis 1,50 m breiter Weg aus Betonrechtecksteinen (Farbe wie vor), Stärke 6,0 cm, einschließlich Randeinfassung aus versenkten Rasenbordsteinen mit Betonrückstütze herzustel- len.

7.3.5. Fahrradabstellplätze

Die Fahrradstellplätze erhalten Fahrradständer in Form von Fahrradanlehnbügeln. Die Anlehnbügel kön- nen ohne Querholm, aus feuerverzinktem Stahl, Rohrdurchmesser mind. 45 mm und einer Höhe von mind. 700 mm (ab OK Gelände) hergestellt werden. Die Länge des Fahrradabstellplatzes beträgt ca. 9 m.

7.3.6. Asphaltierte Flächen / Zufahrten

Alle Anschlussbereiche an die Königreicher Straße (Alarmausfahrt, Zufahrt Kleiderkammer und zum rückwärtigen Parkplatz) bis ca. Grundstücksgrenze bzw. der vorderen Hofflächen sollten asphaltiert aus- geführt werden.

Zudem kann die Zufahrt bis zum rückwärtigen Parkplatz bzw. bis zum Beginn des Wirtschaftsweges (Flurstück 1/13) asphaltiert ausgeführt werden.

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7.4. Freiflächen

7.4.1. Allgemeines

Die Gestaltung der Freiflächen hat gemäß den Vorgaben des Lageplans zum Vorentwurf (Anlage B 1.1.01) sowie des Bebauungsplans (Anlage B 2.1.1.) zu erfolgend. Die zeichnerische Darstellung im La- geplan dient als Orientierungshilfe für den Umfang der Maßnahme. Es ist Aufgabe des Bieters im Rah- men seiner Gestaltungsplanung die konkrete Ausgestaltung sowie die daraus resultierenden Mengen eigenständig zu ermitteln und einzupreisen.

Grundsätzlich ist eine funktionale Lösung zu wählen, die eine wirtschaftliche, dauerhafte, pflegeleichte und optisch ansprechende Eingrünung bzw. Abgrenzung zum naturnahen RRB gewährleistet. Dabei ist die Bepflanzung so zu planen und auszuführen, dass ein lückenloser Schluss der Vegetationsdecke nach 3 Vegetationsperioden erreicht wird.

Die von der Baustelleneinrichtung in Anspruch genommenen und verdichteten Flächen gewachsener Böden sind nach Beendigung der Bauzeit tiefgründig zu lockern und zu planieren.

Zwischen den beiden südlichen Gräben sind lediglich die dargestellten Baumpflanzung vorzunehmen und das Schwalbenhotel aufzustellen. Es sind auf dieser Fläche keine bodentechnischen Arbeiten und keine Raseneinsaat erforderlich. Die Fläche kann über das Flurstück 1/15 begangen werden.

7.4.2. Einfriedungen

Hecken sind im Lageplan als dunkelgrüner Streifen dargestellt (Soll). Im hinteren Bereich, nördlich und westlich des hinteren Parkplatzes können alternativ auch Bodendecker angepflanzt werden (Wahl).

Für die anzupflanzende Hecke entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grundstücksgrenze kön- nen folgende Arten in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewählt werden:

• Hainbuche (Carpinus betulus)

• Rotbuche (Fagus sylvatica)

• Feldahorn (Acer campestre)

7.4.3. Vegetationsflächen, Bepflanzung

Die Anpflanzung neuer Bäume und Ersatzbäume (für bereits gefällte Bäume) ist bereits konkret mit dem Umweltamt des LK Stade abgestimmt und hat gem. Lageplan des Vorentwurfs sowie den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 79 zu erfolgen.

Auf den Grünflächen nördlich und westlich des Park- und Übungsplatzes sowie südlich der Fahrradstell- plätze und östlich entlang der Grenze zur Straße sind pflegeleichte, blühende Bodendecker gleichmäßig und fachgerecht einzupflanzen (siehe Lageplan Vorentwurf). Str 2xV Tb Höhe 30-40.

• Potentilla fruticosa „Abbotswood“

• Potentilla fruticosa „Goldfinger“

• Spiraea „Arguta“

• Spiraea „Dart´s“

Zur Bodenverbesserung der zu bepflanzenden Vegetationsflächen ist nährstoffhaltiger, mittelkörniger Fertigkompost gleichmäßig aufzubringen und ca. 30 cm tief einzuarbeiten. Menge ca. 30 l/m².

Zudem sind die Vegetationsflächen mit einer fachgerechten Menge an Hornspänen/Hornmehr zu düngen und entsprechend in den Boden einzuarbeiten.

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Im Bereich der Vegetationsflächen ist nach Bepflanzung Holzhackschnitzel in entsprechender Qualität (je nach Bereich int Qualität A oder B zu wählen) gleichmäßig und vollständig zum Schutz gegen Verunkrau- tung, Austrocknung und Erosion in einer Einbaustärke von 10 cm aufzubringen.

Für das RRB und die angrenzenden umliegenden Flächen (bis Graben/Weg/Grenze/PP bzw. Hecke oder Bodendecker) ist eine naturnahe Gestaltung zwingendes funktionales Ziel. Dies umfasst sowohl die tech- nische Funktion als auch die ökologische Einbindung (z. B. Initialpflanzung und/oder entsprechende An- saaten - kein Rasen!). Der Bieter hat hierfür ein stimmiges Konzept vorzusehen.

7.4.4. Übungsfläche (Rasen)

Alle nicht befestigten und zum Baufeld gehörenden Flächen, vor allem die Übungsfläche auf dem hinteren Baugrundstück, sind mit einer ausreichenden mind. 10 cm, planebenen Mutterbodenabdeckung aufzufül- len bzw. abzudecken und mit einer strapazierfähigen, ordnungsgemäß eingebrachten Raseneinsaat zu versehen.

7.5. Ausgleichsmaßnahmen

7.5.1. Schwalbenhotel

Als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sind mindestens 32 Kunstnester für die Mehlschwalbe in Form eines „Schwalbenhotels“ zu schaffen.

Die Maßnahme kann nach Baufertigstellung hergerichtet werden, dafür wurde im artenschutzrechtlichen Gutachten ein Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gestellt. (Siehe Anlage B 2.1.2 - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79, Ziffer 11. - Artenschutzrechtliches Gutachten, Seite 56)

Der Standortwahl ist auf der hinteren Grundstücksfläche in Nähe des Regenrückhaltebeckens in Abstim- mung mit dem Auftraggeber zu wählen.

7.6. Schrankenanlage Alarmausfahrt

Es ist eine elektrisch betriebene Schnelllaufschranke für die Notausfahrt des Feuerwehrgerätehauses gefordert. Die Anlage muss eine Öffnungszeit von max. 4 Sekunden erreichen und für 100 % Einschalt- dauer ausgelegt sein. Der reflektierende Schrankenbaum ist mit LED-Warnbeleuchtung und/oder Warn- leuchte auszuführen. Die Steuerung erfolgt via Hallentaster, Schnittstelle zur Alarmierung (automatisches Öffnen) sowie über Funk inklusive 5 Stück vorprogrammierter Mehrkanal-Handsender. Zur Absicherung sind Lichtschranken und eine Induktionsschleife zur automatischen Schließung vorzusehen. Bei Strom- ausfall muss die Schranke entweder automatisch öffnen und/oder über einen Feuerwehr-Dreikant me- chanisch entriegelbar sein.

8. Bauschlussreinigung

Die baubegleitende Reinigung der gesamten Baustelle ist vom Auftragnehmer einschließlich Entsorgung durchzuführen.

Zur Übergabe des Gesamtgebäudes sind alle Teile, Bodenbeläge, Metalle, Fenster und Türen (inkl. der Falze), Gläser, Treppen, Sanitärräume, Objekte, Einrichtungen und Einbauteile oberflächenbehandelt und sauber gewischt (bei Schränken, Regalen usw. innen und außen) gebrauchsfertig abzuliefern, gemäß folgenden Reinigungsbeschreibungen:

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Gläser Entfernen von groben Verschmutzungen mit Glashobel, dann Abwaschen mit einem Reinigungsalkohol, Abziehen und Ledern (streifenfrei).

Metallflächen und -rahmen Reinigung mit Schwamm, Tuch und Wasser, dem ein geeignetes Reinigungsmittel (Netzmittel) zugesetzt ist. Flecken und hartnäckige Verschmutzungen sorgfältig mit Spezialreiniger, der die Lackschicht nicht angreift, entfernen, anschließend mit im Wasser gelösten Waschkonservierer nachwaschen und trocknen.

PVC-Flächen und -rahmen Nebelfeucht mit klarem warmen Wasser abwischen. Hier sind unbedingt die Pflegehinweise des Herstel- lers für die werkseitig versiegelten Oberbeläge zu beachten.

Wischfeste Wand- und Deckenflächen Mit Glanzreiniger im Nass- / Trocken-Verfahren reinigen.

Keramische Wand- und Bodenflächen Mit Glanzreiniger im Nass- / Trocken-Verfahren reinigen.

Keramische Objekte Im Nass- / Trocken-Verfahren mit Sanitär-Reiniger.

Hölzerne, furnierte und Hochglanzteile Nebelfeucht mit klarem Wasser und Staub bindenden Tüchern reinigen.

Armaturen, Beschlagteile und Betätigungen Mit Glanzreiniger im Nass- / Trocken-Verfahren reinigen, Niro- und Chromteile mit Metall Polish Reiniger.

Natursteinflächen Reinigung gemäß den Angaben des Steinherstellers.

Betonwerksteinflächen Fluatierung gemäß den Angaben des Steinherstellers.

Sonstige Fassadenteile Bei nicht starker Verschmutzung neutrale Reinigungsmittel.

Es sind allgemein die Richtlinien und die Hersteller-Gebrauchsanweisungen zu beachten.

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