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ERSTSCHRIFT
Vertrag für Wartung und Inspektion 1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für2 eine Bestandsanlage für2 Zwischen: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
vertreten durch:
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- Auftragsnummer des 4500 Auftraggebers: und der Firma
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
Auftragsnummer des Auftragnehmers: wird für Standort(e) der Anlage(n):
Betreiber der Anlage(n): Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Nutzer der Anlage(n): Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Baudurchführende Dienststelle:
folgende Vereinbarung getroffen:
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
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- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n vom33 aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
- Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom4 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich5 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen und zwar
3 vom Auftraggeber auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
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- Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 6: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree/Neiße
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren7: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree / Neiße Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
- Ausführung der Leistung
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
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4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt8 Herr/Frau
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5 Die Wartung ist9 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
- Vergütung
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en10 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 11 Für jährliche Wartung von 0,00€ Für zzgl. 4-jährliche Vergütung s.Anlage 3 von € Für von € Für von €
8 vom Auftraggeber auszufüllen 9 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 10 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 11 vom Bieter auszufüllen
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Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer zzgl. derzeit 19 % € Brutto-Vergütung pro Jahr € Mit dieser Vergütung sind abgegolten12: die Wartung nach Nr. 2.1,
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
je Teil werden gesondert vergütet),
die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe,
die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,
die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
Stundenverrechnungssatz: €13 €14 €14
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
12 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 13 vom Bieter auszufüllen
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Überstunden %14 Nacht-/Schichtarbeit %14 Sonn-/Feiertagsarbeit %14
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag14 Entfernung Einsatzort – nächstgelegene km14 Niederlassung km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km14 Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.
E
n
K K P P
n
A E
E
Dabei bedeuten14
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
K = neue Vergütung n
P = = Allgemeinkostenanteil A
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E A E
Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
E = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
Maßgebender Tarifvertrag15
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen
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(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)
Maßgebende Entgeltgruppe16
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird gezahlt17: jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
- Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
- Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn
16 vom Bieter auszufüllen 17 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
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ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt Vermögensschäden auf 500.000 €18 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 19
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
Personenschäden 2.000.000 €
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 20 am --.--.20-- an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
und beträgt Jahre.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
18 vom Auftraggeber auszufüllen 19 vom Auftraggeber auszufüllen 20 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
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a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB)
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.21
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.
21 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.
- Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte22
keine
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
- Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
- Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften
22 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
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verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil23:
KG 440 Anl. 1; Anl. 2 KG 450 Anl. 1; Anl. 2 KG 480 Anl. 1; Anl. 2 KG KG KG KG KG KG KG
Für den Auftraggeber24: Für den Auftragnehmer24: Bautzen , den --.--.20-- , den
………………………………………….. ………………………………………….. Jentsch - komm. Betriebsleiter Auftragnehmer Betrieb S/N
23 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 24 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
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