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Komplexsanierung Talsperre Quitzdorf
Teilobjekt TO 3 – Bauwerksinstandsetzung
Modernisierung / Instandsetzung Schöpfwerk Kollm
Vergabeeinheit 5 - 1 zu
Maßnahme Rechenreinigungsanlage
Vergabeunterlagen
HOAI-Leistungsbilder:
Ingenieurbauwerke
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.09.2026
Vergabeeinheit 5 - 1
Projekt-Nr.: 5.172.0150.011
Vorhabensträger: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Spree / Neiße Am Staudamm 1, 02625 Bautzen (Niedergurig)
Verfasser: ARGE Talsperre Quitzdorf
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Komplexsanierung Talsperre Quitzdorf Vergabeunterlagen M3.13 − Schöpfwerk Kollm, Maßnahme RRA Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung ........................................................................................................... 6
1.1 Lage des Bauvorhabens ................................................................................................... 6
1.2 Vorhabensträger; Veranlassung / Ziel ............................................................................ 6
2 Angaben zur Baustelle ............................................................................................. 6
2.1 Grundstücksrechtliche Situation, Flächenverfügbarkeit .............................................. 6
2.2 Baustelleneinrichtung, Baustraßen, Lagerflächen ........................................................ 6
2.3 Maßnahmen zur Herstellung der Baufeldfreiheit ........................................................... 7
2.4 Weitere Anforderungen und Randbedingungen ............................................................ 7
3 Gegenstand des Bauvorhabens .............................................................................. 7
3.1 Allgemeine Hinweise zur Bauausführung ...................................................................... 7
3.2 Technische Bearbeitung .................................................................................................. 7
3.3 Vorarbeiten ........................................................................................................................ 7
3.4 Abbrucharbeiten ............................................................................................................... 7
3.5 Bauleistungen und Konstruktionen ................................................................................ 8 3.5.1 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs .............................................................. 8 3.5.2 Übersicht der Leistungen .................................................................................................... 8 3.5.3 Herstellung Rechen ............................................................................................................. 9 3.5.4 Herstellung RRA und Förderbandanlage ............................................................................ 9 3.5.4.1 Rechenreinigungsanlage (RRA): ................................................................................. 9 3.5.4.2 Hydraulikaggregat und Steuerschrank: ..................................................................... 10 3.5.4.3 Förderbandanlage: .................................................................................................... 10
4 Baubegleitende Maßnahmen / Anforderungen .................................................... 11
4.1 Vermessung, Grundlagen .............................................................................................. 11
4.2 Beweissicherung ............................................................................................................. 11
4.3 Begleitmaßnahmen LBP ................................................................................................. 11
4.4 Stoffmanagement ............................................................................................................ 11 4.4.1 Verwertung ........................................................................................................................ 11 4.4.2 Beseitigung........................................................................................................................ 11
4.5 Funktionsprüfung ........................................................................................................... 11
5 Angaben zur Bauausführung................................................................................. 12
5.1 Verkehrssicherungsmaßnahmen .................................................................................. 12
5.2 Baugrubengestaltung ..................................................................................................... 12
5.3 Wasserhaltungsmaßnahmen ......................................................................................... 12 5.3.1 Rechen .............................................................................................................................. 12 5.3.2 Rechenreinigungs- und Förderbandanlage ...................................................................... 12
5.4 Hochwasserschutz .......................................................................................................... 12
5.5 Gerüste und Baubehelfe ................................................................................................. 12
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5.6 Bauablauf / Bauzeit ......................................................................................................... 12 5.6.1 Bauablauf .......................................................................................................................... 12 5.6.2 Einsatz Arbeitnehmer ........................................................................................................ 13
5.7 Überwachung und Qualitätssicherung ......................................................................... 13 5.7.1 Stoffe, Bauteile .................................................................................................................. 13 5.7.2 Besondere umweltrechtliche Vorschriften ......................................................................... 14 5.7.3 Prüfungen und Nachweise ................................................................................................ 14 5.7.3.1 Eignungsprüfung........................................................................................................ 14 5.7.3.2 Eigenüberwachungsprüfung ...................................................................................... 14 5.7.3.3 Kontrollprüfungen ...................................................................................................... 15
5.8 Normen und Regelwerke ................................................................................................ 15
6 Ausführungsunterlagen ......................................................................................... 16
6.1 Art und Umfang vom AG bereitgestellter Ausführungsunterlagen ........................... 16
6.2 Art und Umfang vom AN bereitgestellter Ausführungsunterlagen ........................... 16
6.3 Anforderungen an weitere Dokumentationen .............................................................. 16 6.3.1 Hinweise zur VOB-Abnahme ............................................................................................ 16 6.3.2 Übertragung der Wartung während der Dauer der Gewährleistungsfrist ......................... 16
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Abkürzungsverzeichnis
ABW Absperrbauwerk
ARC Arcadis Germany GmbH
BA Betriebsauslass
BE Betriebseinrichtung
BÜ Bauüberwachung
DL Durchlass
EMSR Elektrische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
FAA Fischaufstiegsanlage
GA Grundablass
gIR gerstgraser - Ingenieurbüro für Renaturierung
GS Geschiebesperre
HRB Hochwasserrückhaltebecken
HS Hauptsperre
HSA Hochwasserschutzanlage
HWE Hochwasserentlastung
HWSW Hochwasserschutzwand
IL Inros Lackner SE
LTV Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
NEA Netzersatzanlage
RRA Rechenreinigungsanlage
SB Sedimentationsbecken
SSC Schwarzer Schöps
TB Tosbecken
THP Tractebel Hydroprojekt GmbH
TS Talsperre
TSB Teilstaubecken (Polder)
TS_QD Talsperre Quitzdorf
VB Vorbecken
VS Vorsperre
WS Wasserspeicher
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Zeichnungsverzeichnis
| Plan-Nr. | Plan-Name | x e d n I | Bezeichnung | b a ts ß a M | r e ttä lB | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Übersichtsdarstellungen | |||||||||||
| Übersichtskarte | |||||||||||
| M3-13_AP_111 | M3-13_EP_111-UeK | Lageeinordnung Projektgebiet | 1:2000 | 1 | |||||||
| 2. Verkehrs- und Freianlagen / Bauwerke / Versorgungsleitungen | |||||||||||
| Lagepläne | |||||||||||
| Bauwerkspläne | |||||||||||
| M3-13_AP_221 | M3-13_EP_221-BWP-01 | b | Bauwerksplan Rechenreinigungsanlage | 1:20/1:50 | 1 |
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1 Vorbemerkung
1.1 Lage des Bauvorhabens
Die Talsperre Quitzdorf (TS_QD) befindet sich im Osten des Freistaates Sachsen, im Landkreis Görlitz unmittelbar südwestlich der Stadt Niesky. Das Schöpfwerk Kollm liegt am westlichen Ufer des Zuflusses des Weinberggrabens. Der Weinberggraben mündet im, dem Schöpfwerk vorgelagerten, Mahlbusen. Der im Mahlbusen ankommende Zufluss wird über das Schöpfwerk auf ein höheres Niveau gehoben und in das östlich anschließende Hauptbecken der Talsperre Quitzdorf geleitet. Das Vorhabengebiet befindet sich in mehreren Schutzgebieten:
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) Talsperre Quitzdorf und Kollmer Höhen
- Vogelschutzgebiet Talsperre Quitzdorf (landesinterne Nr. 52, EU-Meldenr. 4754-451)
Weiterhin sind entlang des Ufergürtels zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope zu verzeichnen. Diese umfassen v. a. gewässerrandtypische Gehölze und Bewuchs.
1.2 Vorhabensträger; Veranlassung / Ziel
Im Zuge der Komplexsanierung soll eine Modernisierung und Instandsetzung des Schöpfwerks Kollm erfolgen. Durch den Bau der Talsperre Quitzdorf wurde der natürliche Zufluss des Weinberggrabens in den Schwarzen Schöps unterbrochen. Um das Wasser abzuleiten, wurde das Schöpfwerk Kollm gebaut. Zur Anlage gehört ein kleiner See (Mahlbusen), der durch die Aufweitung des Weinberggrabens entsteht. Dort wird das Wasser zwischengespeichert. Ab einem Wasserstand von 156,7 m NN wird das Wasser vollautomatisch mittels 3 Pumpen, welche sich im Pumpbetrieb abwechseln, in den Stausee gehoben. Das Schöpfwerk Kollm war zunächst mehr als 30 Jahre in Betrieb und wurde zwischen 2007 und 2008 luftseitig des Dammes (Eindeichung des Polders Kollm) im Wesentlichen neu gebaut. In den Damm mit den dort durchgeführten Rohrleitungen wurde seinerzeit nicht eingegriffen. Die Stahlrohrleitungen DN 500 wurden mit Inlinern versehen. Das neue Schöpfwerk ist dennoch leistungsfähiger und funktioniert durch ein eingebautes Notstromaggregat auch bei Stromausfall. Um einen reibungslosen Pumpbetrieb zu gewährleisten, wurde eine Rechenreinigungsanlage installiert, welche die Rechen der drei Einlaufkammern freihalten soll. Der Betrieb des Schöpfwerks Kollm ist aus Sicht des Betreibers unbefriedigend. Der Unterhaltungs- und Bedienungsaufwand wird bemängelt. Ziel der vorgezogenen Maßnahme ist es die Rechenreinigungsanlage inklusive Rechen und Förderband funktionstüchtig zu installieren.
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Grundstücksrechtliche Situation, Flächenverfügbarkeit
Das von der Baumaßnahme betroffene Flurstück 478/35 der Gemarkung Kollm, Landkreis Görlitz liegt im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung des Freistaat Sachsen. Welche Bereiche auf dem Betriebsgelände in Anspruch genommen werden dürfen, ist durch den AN vor Beginn der Baumaßnahme mit dem AG abzustimmen.
2.2 Baustelleneinrichtung, Baustraßen, Lagerflächen
Als Lagerflächen und Flächen für die Baustelleneinrichtung stehen Teile des Betriebsgeländes des Schöpfwerks zur Verfügung. Die Vorhandene Zuwegung zum Schöpfwerk besteht aus einem ca. 3,0 m breiten Weg mit einem Asphaltaufbau und wird vom Betriebsgelände von einer 3,0 m breiten Toranlage abgegrenzt.
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Für die Umsetzung der Baumaßnahme notwendige Baustraßen sind vom AN so herzustellen, dass die umgebenden Freiflächen nicht beschädigt werden.
2.3 Maßnahmen zur Herstellung der Baufeldfreiheit
Es sind keine Maßnahmen vorgesehen. Die Baustellenfreiheit wird durch den AG vor Beginn der Baumaßnahme realisiert.
2.4 Weitere Anforderungen und Randbedingungen
Die Umsetzung der Maßnahme findet bei laufendem Betrieb des Schöpfwerkes statt. Sofern notwendig sind die jeweiligen Pumpen für die Erneuerung der Rechen einzeln außer Betrieb zu nehmen, die Rechenfelder abzusperren und eine offene Wasserhaltung für das jeweilige Rechenfeld vorzusehen. Die Dammbalken werden vom AG gestellt. Weiterhin sind durch den AN die o.g. Schutzgebiete und die damit verbundenen Gesetze und Richtlinien zu beachten und einzuhalten. Durch den AN sind alle Veränderungen an den das Betriebsgelände umgebenden Freiflächen, die den genannten Schutzgebieten angehören, zu unterlassen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine negative und nachhaltige Auswirkung auf das Gewässer (Mahlbusen) vermieden wird.
3 Gegenstand des Bauvorhabens
3.1 Allgemeine Hinweise zur Bauausführung
Siehe Kapitel 2.4. Im Bereich der Baustelle bestehende Anlagen und Anlagenteile sind gegen Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigung sind sie durch den AN auf Kosten des AN in den Ursprungszustand zu versetzen. Der AN hat alle Anforderungen hinsichtlich der Beteiligung Dritter, wie Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen. Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen, im Rahmen der Maßnahmenumsetzung zu berücksichtigen.
3.2 Technische Bearbeitung
Durch den AN sind vor Beginn der Baumaßnahme ein Bauzeitenplan sowie Werksplanungen zu erstellen und diesem dem AG vorzulegen. Der AG hat diesen zu bestätigen. Werksplanungen sind für folgende Bauteile / Anlagenteile zu erbringen:
- Förderbandanlage
- Rechenreinigungsanlage
- Einzelfundamente auf den Pfeilern einschließlich Anschlussbewehrung
- Fundamente für Hydraulikaggregate
3.3 Vorarbeiten
Die vorhandene und nicht mehr in Betrieb befindliche Rechenreinigungsanlage wird vor Beginn der Baumaßnahme durch den AG zurückgebaut. Der AN hat keine weiteren Vorarbeiten zu leisten.
3.4 Abbrucharbeiten
Es sind für den Bereich um die Förderbandanlage ca. 20 m² Asphaltoberbau abzubrechen, zu entsorgen und entsprechend den Unterlagen des AG nach Errichtung der Anlagenteile wieder herzustellen.
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3.5 Bauleistungen und Konstruktionen
3.5.1 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfangs Im Rahmen der Komplexsanierung sollen die Rechen und die Rechenreinigungsanlage ausgetauscht/ optimiert werden. Die alten Rechen sind durch neue Bauteile mit größerem Stababstand und strömungsoptimierten Stäben zu ersetzen. Die bestehende Rechenreinigungsanlage (RRAWird durch den AG zurück gebaut.
Die neue RRA ist als stationäre Lösung mit je einem separaten Teleskoparm für die drei Rechenfelder geplant. Die Reinigung erfolgt über eine Putzharke, die durch den Teleskoparm geführt wird. Die RRA sind an einem gemeinsamen Stahlrahmen befestigt und auf den Kammerwänden des Bestands gegründet. Je RRA kommt zusätzlich ein Hydraulikaggregat und ein Schaltschrank zum Einsatz. Die Steuerung wird mittels eines Steuergeräts und einer daran angeschlossenen Pegelsonde zur Wasserstandsmessung vor dem Zulaufrechen ermöglicht.
Für die Entsorgung des Rechenguts wird außerdem eine gemeinsame Förderbandanlage direkt hinter den Rechen hergestellt, die das anfallende Material in einer bereitgestellten 5 m³ Absetzmulde (Container) befördert. Für den Container sind keine weiteren Befestigungen vorgesehen. Die Absetzmulde besitzt folgende Abmessungen:
- L x B x H = 3,0 x 1,7 x 1,25 m
- Höhe Einwurf = 0,75 m
Ziel der Baumaßnahme ist es eine funktionstüchtige Anlage bestehend aus Rechenreinigungs- und Förderbandanlage sowie strömungsoptimierter Rechen am Schöpfwerk Kollm herzustellen und zu montieren.
Die Funktionstüchtigkeit ist nach Beendigung der Maßnahme durch die Inbetriebnahme und einen Testbetrieb nachzuweisen. Die Funktionskontrolle sowie die Tüchtigkeit nach Herstellervorgabe sind dem AG nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat die sicherheitstechnische Verkettung (Not-Aus) zwischen der neuen RRA- Steuerung und der bestehenden Leit- und Abschalttechnik des Schöpfwerks Kollm ausführungsseitig vollständig zu berücksichtigen. Der AN tritt als Hersteller der Gesamtanlage auf. Als Gesamtanlage wird der Zusammenschluss der Rechenreinigungsanlage, die zugehörigen Hydraulikaggregate und die Förderbandanlage definiert. Es ist eine vollständige EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) für die Gesamtanlage durch den AN vorzulegen. Die vollständige Dokumentation ist die Grundlage zur Abnahme der Gesamtanlage.
Übersicht der Leistungen Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende konkrete Maßnahmen durchzuführen:
- Erstellung der Werksplanungen für die Rechenfelder, die RRA und die Förderbandanlage
- Herstellen der neuen Rechenfelder mit Anschlüssen an den Bestand
- Lieferung und Montage der RRA einschließlich Hydraulikaggregaten und Schaltschränken
- Lieferung und Montage der Förderbandanlage, Auslegung der Anlage für eine Einwurfhöhe = 0,75 m (Absetzmulde)
- Herstellung notwendiger Fundamente für die Aufstellung und Montage der Anlagenteile
Der AN hat bei der Umsetzung der Leistungen zu beachten, dass das Schöpfwerk zu jeder Zeit voll funktionsfähig bleibt (vgl. 2.4).
Die Rechenreinigungs- sowie die Förderbandanlage sind so herzustellen und aufzubauen, dass eine Inbetriebnahme einer funktionstüchtigen Anlage sichergestellt ist.
Der Standort und die Ausbildung der Lagerflächen sind mit dem AG abzustimmen. ARGE TALSPERRE QUITZDORF Seite 8/17
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Erforderliche Sicherungsmaßnahmen und -mittel für eine schadfreie Lagerung der Anlagenteile sind durch den AN bereitzustellen.
3.5.2 Herstellung Rechen Die vorhandenen Feinrechen werden durch neue Rechenfelder mit strömungsoptimiertem Querschnitt ersetzt. Zusätzlich wird der lichte Abstand zwischen den Rechenstäben auf 40 mm vergrößert. Die Rechenfelder sind mit einer Länge von 2,75 m und einer Breite von 1,65 m auszubilden. Der Einbauwinkel beträgt 73°. Es werden alle drei Rechenfelder ersetzt.
Die neuen Feinrechen sind als Edelstahlkonstruktion (1.4301) herzustellen.
Die neuen Rechenfelder werden analog dem Bestand an der Massivbaukonstruktion befestigt. Die Befestigung ist im Rahmen der Werksplanung zu dimensionieren.
Der obere Abschluss der Rechen ist mittels einer umgelegten Blechschürze auszubilden, um die direkte Entsorgung des Rechenguts auf die dahinter liegende Förderbandanlage sicherzustellen. Das Blech muss eine Höhe von ca. 60 cm zwischen der Betonaufkantung des Bestands und der Förderanlage überwinden. Einschließlich Rundung und Überstand besitzt das Blech eine Länge von ca. 0,85 m und eine Breite analog den Rechen von 1,65 m. Die Befestigungsmittel und andere Anbauteile aus Metall sind ebenfalls aus Edelstahl herzustellen.
3.5.3 Herstellung RRA und Förderbandanlage Im Rahmen der Maßnahme ist die vorhandene RRA durch eine neue Anlage zu ersetzen. Neben den Bauteilen der Rechenreinigung ist auch die Anlage für die Entsorgung mittels einer Förderbandanlage neu zu gestalten.
3.5.3.1 Rechenreinigungsanlage (RRA): Die automatische Rechenreinigungsanlage wird als stationäre, hydraulische Konstruktion mit Teleskoparmen ausgebildet. Dabei ist je Einlaufkammer ein eigener Arm mit Putzharke vorgesehen. Die Putzharke erhält einen Abstreifer als Räumgummi und besitzt eine Breite von 1,65 m. Der Teleskoparm ist als Stahlkastenprofil mit innenliegendem, fest verrohrten Hydraulikzylinder geplant. Im ausgefahrenen Zustand beträgt die Länge ca. 8,20 m, im Ruhezustand bzw. eingefahren ca. 4,40 m. Die RRA werden für alle drei Kammern identisch ausgebildet.
Die Aufzugslast für das Rechengut beträgt 500 kg.
Die Befestigung der Teleskoparme erfolgt gelenkig an einer verwindungssteifen Stahlkastenkonstruktion mit 4 Stützen. Die Stützen werden jeweils auf neuen Fundamenten auf den Kammerwänden des Einlaufbauwerks gegründet. Der Stahlrahmen besitzt eine Breite von ca. 7,10 m und eine Höhe von ca. 2,50 m.
Die Hydraulikleitungen sind als feste Verbindung zwischen Aggregat und Rechenreiniger auszuführen. Flexible Leitungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Vor und nach jeder Schlauchverbindung ist ein Kugelhahn vorzusehen. Kugelhähne sowie Hydraulikleitungen sind aus Edelstahl zu liefern. Der Hydraulikdruck für das Senken und Anlegen der Rechenreinigungsmaschine ist einstellbar auszuführen.
Die Befestigung und die genaue Dimensionierung der Bauteile erfolgt im Rahmen der Werksplanung des AN.
Die Stahlbauteile sind aus feuerverzinktem Stahl nach DIN EN ISO 1461 zu fertigen. Der Hydraulikzylinder ist aus nichtrostendem Stahl (1.4057) herzustellen.
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Die fertige Konstruktion ist an den AG zu liefern. Die Abstimmung des Lagerplatzes ist mit dem AG durchzuführen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen und -mittel für eine schadfreie Lagerung sind durch den AN bereitzustellen.
3.5.3.2 Hydraulikaggregat und Steuerschrank: Für die beschriebenen RRA (3 Stück) sind die passenden Hydraulikaggregate und die Steuereinrichtungen als Steuerschrank herzustellen. Folgende Bauteile müssen dabei berücksichtigt und für die RRA bemessen werden:
Hydraulikaggregat:
- Ölbehälter
- Pumpe mit Motor
- Ölfilter
- Ölstandsüberwachung
- Ventilaufbau
- biologisch abbaubares Hydrauliköl
Geschlossener Steuerschrank:
- 1 Hauptschalter
- 1 Steuertransformator
- 2 Motorschutzschalter
- 1 Starttaster
- 1 Zeitfunktion für Intervallreinigung (in SPS), manuell einstellbar über Touch-Display
- Fernwirk- und Überwachungsfunktion
- 1 Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), Typ: SIEMENS SIMATIC S7-1200 / 1500
- 1 4,3“ Farb-Display mit Key und Betriebsmeldungen, Typ: SIEMENS SIMATIC KTP400 COLOR, Tasten-/Touchbedienung (4 Funktionstasten)
- 1 Leuchtdrucktaster Störung/Reset
- 1 Not-Aus-Taster
- 1 Schaltschrankheizung
Der Steuerschrank erhält ein Vollblechgehäuse mit vorderseitiger Tür, Montage- und Zwischenbauplatte. Der Schrank ist mit einer Anschlussleistung von 400 V / 3 / 50 Hz, 5 kW komplett verdrahtet und gemäß VDE-Standards geprüft zu liefern.
Die Lieferung erfolgt zusammen mit den RRA und die Leistungen hinsichtlich der Lagerung sind analog den RRA zu auszuführen.
3.5.3.3 Förderbandanlage: Für die Entsorgung des Rechenguts wird direkt hinter die Rechenfelder (mit Anschlussblechen) eine Förderbandanlage vorgesehen, die das anfallende Material in dafür vorgesehene Behälter transportiert. Geplant ist ein Förderband (mit gestreckter Linienführung) mit einer Gesamtlänge von ca. 10 m und einer Breite von 0,60 m. Das Band hat eine Höhe von ca. 0,60 m über der Oberfläche. Die Ausbildung erfolgt als durchgehende Förderbandanlage mit Entsorgungsmöglichkeit für Standardcontainer. Die Absetzmulde besitzt folgende Abmessungen:
- L x B x H = 3,0 x 1,7 x 1,25 m
- Höhe Einwurf = 0,75 m
Die Abwurfhöhe der Förderbandanlage ist für die Einwurfhöhe der Absetzmulde auszulegen.
Das Förderband soll aufgeständert auf Stützen ausgebildet werden. Die Stützen werden auf der Asphaltoberfläche verankert.
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Alle Stahlbauteile sind aus feuerverzinktem Stahl nach DIN EN ISO 1461 zu fertigen.
Die Förderbandanlage ist einschl. Anschluss- und Befestigungsmitteln nach Werksplanung des AN herzustellen. Der Antrieb ist auf die Nutzung auszulegen und entsprechend herzustellen. Die Förderbandanlage ist entsprechend den Herstellervorgaben an die Stromversorgung anzuschließen.
4 Baubegleitende Maßnahmen / Anforderungen
4.1 Vermessung, Grundlagen
Der AN hat während der Dauer der Baumaßnahme Vermessungsarbeiten durchzuführen. Die Aufgenommenen Daten sind in einem Bestandsplan dazustellen und nach Abschluss der Maßnahme an den AG zu übergeben. Die Bestandspläne sind im amtlichen Höhen- und Lagesystem anzufertigen.
Zusätzlich sind die Pläne auch im lokalen Werksnetz der LTV auszufertigen: Festpunkt: MB 50a, 157,835 m NNw Höhe Werksnetz (Quitzdorf) = DHHN 2016 - 42 mm
4.2 Beweissicherung
Durch den AN ist mittels einer Fotodokumentation der Bestand der Außenanlage aufzunehmen und dem AG nach Abschluss der Maßnahme mit der Baustellendokumentation zu übergeben.
4.3 Begleitmaßnahmen LBP
- entfällt -
4.4 Stoffmanagement
4.4.1 Verwertung Der Ausbauasphalt kann entsprechend des vorläufigen Baugrundgutachten der Verwertungsklasse A zugeordnet und einer Wiederverwendung zugeführt werden.
4.4.2 Beseitigung Die Asphaltdeck- und Tragschicht weisen keine weiteren Belastungen auf. Eine Beseitigung i.S. einer Deponierung kann entfallen.
4.5 Funktionsprüfung
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Rechenreinigungs- und Förderbandanlage auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist zusammen mit dem AG durchzuführen. Es ist festzustellen, dass die Rechenreinigungsanlage ordnungsgemäß in die Rechenzwischenräume greift, das Rechengut fördert und auf die Förderanlage transportiert. Zudem ist festzustellen, dass die Förderbandanlage das Rechengut ordnungsgemäß in die Absetzmulde fördert.
Kann die Funktionsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, muss der AN die notwendigen Korrekturen und Ausbesserungen auf eigene Kosten durchführen.
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5 Angaben zur Bauausführung
5.1 Verkehrssicherungsmaßnahmen
Die Arbeiten finden auf nicht-öffentlichem Gelände der Talsperrenverwaltung des Freistaat Sachsen statt. Es findet somit kein Anliegerverkehr statt und eine zusätzliche Verkehrssicherung ist nicht notwendig. Die Anfahrt kann über die öffentliche Straße K8457 erfolgen. Erkennt der AN in seiner Bauablaufplanung eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung des öffentlichen Verkehrs hat er dies unverzüglich dem AG gegenüber anzuzeigen und eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
5.2 Baugrubengestaltung
- entfällt -
5.3 Wasserhaltungsmaßnahmen
5.3.1 Rechen Zur Montage der neuen Rechen ist abschnittsweise jeweils ein Einlaufbereich mittels einer Schütztafel zu verschließen. Die Tafel wird durch den AG bereitgestellt. Der Bereich zwischen Rechen und Spundwandtafel ist mittels Pumpen trocken zu legen und ggf. nachlaufendes Wasser in den Mahlbusen zu pumpen. Für die Trockenlegung und Haltung hat der AN die Pumpen für die gesamte Zeit des Rechentauschs vorzuhalten und zu betreiben.
5.3.2 Rechenreinigungs- und Förderbandanlage Für die Montage der Anlagenteile ist keine Wasserhaltung notwendig.
5.4 Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz des Betriebsgeländes wird über die drei Pumpenanlagen, von denen zu jedem Zeitpunkt zwei voll funktionsfähig sein müssen, gewährleistet. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zulauf zu den Pumpenkammern während der Bauzeit stets gewährleistet ist. Muss der AN für die Revision der Einlaufrechen eine Schütztafel setzen und der Zulauf zu einer Pumpenkammer ist unterbrochen, ist die Steuerung der verbleibenden Anlagenteile darauf abzustimmen. Weiterhin hat der AN einen Hochwassermaßnahmenplan zu erstellen und darzulegen, wie die Baustelleneinrichtungsfläche und Baubehelfe gesichert werden.
5.5 Gerüste und Baubehelfe
Der AN hat alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Baubehelfe u.ä. zu beschaffen und aufzustellen. Ausnahme stellt hier die Schütztafel zur Absperrung der Pumpenkammer dar. Die Tafel wird durch den AG gestellt. Der Einbau und der Transport erfolgen durch den AN.
5.6 Bauablauf / Bauzeit
5.6.1 Bauablauf Der Baubeginn richtet sich nach den Lieferfristen der Anlagenteile, die bis zu einem Jahr betragen können. Die Liefertermine sind mit Beauftragung des Herstellers für die RRA, die Förderbandanlage und die Rechen abzustimmen und in den Bauablauf und den Terminplan aufzunehmen. Alle erforderlichen Termine und Meilensteine zur Erfüllung der Leistung sind mit dem AG abzustimmen und in einem Terminplan festzuhalten, sowie der Plan fortzuführen.
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Der Bauablaufplan hat auch zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Schöpfwerkes während der Umbaumaßnahmen vollständig erhalten bleiben muss (vgl. 5.4).
5.6.2 Einsatz Arbeitnehmer Vom Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal entsprechende Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Die mit der Umsetzung des Vorhabens Beauftragten sind über die einschlägigen arbeitsschutz- und brandschutzrelevanten Normen, Verhaltensanforderungen und Sicherheitsvorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen, Bränden und Explosionen sowie über die in Gefahrenfällen erforderlichen Meldewege zu belehren.
Alle zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer sind aktenkundig über die Verhaltensanforderungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz auf der Baustelle zu belehren. Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ist zu beachten.
5.7 Überwachung und Qualitätssicherung
5.7.1 Stoffe, Bauteile Soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben, liefert der AN sämtliche Stoffe. Materialkosten verstehen sich einschließlich aller Zuschläge frei Baustelle. Lieferung der Stoffe und Bauteile nach Angaben der VOB Teil C.
Alle eingebauten Stoffe sind in ihrer Menge und Qualität nachzuweisen. Es dürfen nur Stoffe verwendet werden, die einer Gütesicherung unterliegen. Der AN ist nachweispflichtig.
Für die verwendeten Materialien ist ohne Aufforderung und vor Beginn der einschlägigen Arbeit Muster und Genehmigung vorzulegen, mit der Angabe des Bezugsortes und der Lieferfirma. Sämtliche zum Einbau kommenden Baustoffe müssen die in den entsprechenden DIN- und technischen Vorschriften vorgeschriebenen Güteeigenschaften besitzen. Unabhängig davon hat der Unternehmer den Nachweis der geforderten Güte zu führen. Der Bauherr behält sich außerdem DIN-Prüfungen an Betonbauwerken vor.
Die verwendeten Materialien müssen den einschlägigen TL (jeweils neueste Fassung), der ZTV-W sowie den DIN-Normen entsprechen. Werden andere Stoffe bzw. Bauteile verwendet als im LV angegeben, so ist deren Gleichwertigkeit durch den AN nachzuweisen.
Baustoffe/-produkte, deren Verwendbarkeit nicht nachgewiesen ist und die damit nicht in der Bauregelliste aufgeführt sind, dürfen nur nach Zustimmung durch den AG als Bauaufsicht verwendet werden.
Alle Materialzertifikate und Herstellernachweise sind rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor der Ausführung) bei der Örtlichen Bauüberwachung / dem AG zur Freigabe vorzulegen. Alle Materialien müssen den Technischen Lieferbedingungen und gültigen Normungen entsprechen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfbescheide für verwendete Baustoffe und Bauteile sind der Örtlichen Bauüberwachung des AG rechtzeitig zu übergeben.
Die Herstellung von Bauteilen aus Stahl in den Ausführungsklassen EXC 2 bis EXC 4 darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend DIN EN 1090-1: 2010-07 zertifiziert ist bzw. die eine entsprechende Bescheinigung zur Herstellerqualifikation besitzen. Die Eigenüberwachung der Gewerke ist durch entsprechende Ausführungsunterlagen und Dokumentationen zu belegen.
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Die Beschichtungssysteme für Korrosionsschutzarbeiten müssen in den aktuellen Listen (34. Ausgabe) der zugelassenen Systeme der BAW gelistet sein bzw. deren stoffliche Eignung ist mit Einzelnachweisen vor der Beschichtung zu belegen.
Während der Bauausführung sind Stoffe an Gewässern so zu lagern, dass eine Verunreinigung der Gewässer durch Erdaushub, Baustoffe oder andere wassergefährdende Stoffe nicht erfolgen kann.
5.7.2 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Die Arbeiten sind im Rahmen der Regelungen des BImSchG auszuführen. Auftretende Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen sind durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Schutzgüter Boden und Wasser sind entsprechend den Gesetzlichkeiten vor Verschmutzungen durch Gefahrstoffe und Abfälle zu schützen.
Flüssigkeiten wie Öle, Treibstoffe usw. sind so zu lagern, dass auslaufende Mengen schadlos aufgefangen werden können. Genutzte Flächen sind nach Beendigung der Arbeiten vom AN auf seine Kosten wieder in den Urzustand zu versetzen und nachweislich dem Bewirtschafter zu übergeben. Alle Geräte und Fahrzeuge sind mit biologisch abbaubaren Betriebsmitteln zu betreiben.
Bei allen Arbeiten sind insbesondere folgende Regelungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten: • Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) • Bundesimmisionsschutzgesetz • Bundesbodenschutzgesetz • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Ersatzbaustoff-Verordnung
5.7.3 Prüfungen und Nachweise Der AN hat die Prüfungspflicht und schriftliche Anzeigenpflicht im Sinne von § 3, § 4 Nr. 1(4) und § 4 Nr. 3 der VOB/B vor Beginn der Ausführung voll zu erfüllen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die vorgesehene Bauweise und die konstruktiven Einzelheiten (z.B. Gründungsverfahren, Anstrichsystem u. ä.).
Alle entsprechend den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien notwendigen Eignungsprüfungen und Eigenüberwachungsprüfungen sind durchzuführen. Die anfallenden Kosten hat der AN zu tragen. Der AG behält sich die Durchführung entsprechender Kontrollprüfungen vor.
Die Abnahme erfolgt erst nach Übergabe sämtlicher geforderter und notwendiger Unterlagen.
Für die Rechenreinigungsanlage sowie die Förderbandanlage sind Werksprüfungen im Werk des Herstellers durchzuführen.
5.7.3.1 Eignungsprüfung Eignungsprüfungen sind spätestens 10 Werktage vor dem Einbautermin dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Die Durchführung der Prüfungen sowie die erforderlichen Prüfergebnisse richten sich nach den jeweiligen einschlägigen technischen Vorschriften (DIN, ZTV usw.).
5.7.3.2 Eigenüberwachungsprüfung Der AN hat die Qualität seiner Arbeit selbst zu kontrollieren und deshalb entsprechendes Fachpersonal und Prüfungseinrichtungen zu stellen.
Die Durchführung der Prüfungen sowie die erforderlichen Prüfergebnisse richten sich nach den jeweiligen einschlägigen technischen Vorschriften (DIN, ZTV usw.). Zu den ARGE TALSPERRE QUITZDORF Seite 14/17
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Eigenüberwachungsprüfungen ist der AG oder sein Vertreter (BÜ) mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf einzuladen.
Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung werden vom AG ggf. als Kontrollprüfung mit anerkannt. Aus diesem Grund sind die Eigenüberwachungsprüfungen des AN rechtzeitig mit dem AG gemäß Prüfplan terminlich abzustimmen und so vorzubereiten und durchzuführen, dass die Prüfung im Beisein des AG oder der BÜ als Kontrollprüfung anerkannt werden kann.
Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht vollständig nach, so ist der AG berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen auf Kosten des AN zu beauftragen.
5.7.3.3 Kontrollprüfungen Zusätzlich zur Eigen- und Fremdüberwachung behält sich der AG Kontroll- und Zusatzprüfungen vor. Kontrollprüfungen werden vom AG gemäß dem Technischen Regelwerk veranlasst. Dafür hat der AN möglicherweise auftretende Verzögerungen des Arbeitsablaufes entschädigungslos aufzufangen. Die Kosten für zusätzliche Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen werden gemäß den geltenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen geregelt. Prinzipiell beauftragt der AG zwecks Probenahme das Prüfinstitut.
Nach spezieller Aufforderung des AG hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen und zur Verfügung zu stellen. Der AN hat dazu evtl. erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel für Probenahmen oder Durchführung der Prüfung vor Ort und ggf. Versand der Proben zu stellen.
Die Kosten für die Prüfung selbst trägt der AG.
5.8 Normen und Regelwerke
☒ TL Asphalt – StB – 26 „Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächen“ ☒ ZTV Asphalt – StB 26 – Teil 1 „Neubau und Bau von Schichten gleichmäßiger Dicke“ ☒ ZTV Asphalt – StB 26 – Teil 2 „Neubau und Bau von Schichten ungleichmäßiger Dicke ☒ ZTV – W 215 12/2025 „Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton, LB 215“ ☒ ZTV – W 205 11/2025 „Erdarbeiten, LB 205“ ☒ DIN EN 1090 – 1 02/2012 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweis für tragende Bauteile“ ☒ DIN EN 1090 – 2 09/2018 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“
Zur Durchführung der Maßnahme sind die a.a.R.d.T. zu beachten und einzuhalten (§4 Nr.2 VOB/B). Weiterhin sind folgende LTV-internen Dienstanweisungen und Vorgaben anzuwenden:
- Innerbetriebliche Empfehlung der AG-Beton für: o „Expositionsklasse XF3, Frostwiderstand (CIF-Test)
- Verfahrensregelung für die Verwendung konkreter geodätischer Höhensysteme bei Planung und Durchführung wasserbaulicher Vorhaben sowie für die Bestandsaufnahme und messtechnische Überwachung vorhandener Wasserbauten (Dienstanweisung, 02.01.2018)
- CAD-Richtlinie für die CAD-Bestandsdatenerfassung (Version 5, 02/2018)
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6 Ausführungsunterlagen
6.1 Art und Umfang vom AG bereitgestellter Ausführungsunterlagen
Vom AG werden folgende Unterlagen für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung gestellt:
- Ausführungspläne, ausgenommen zu erstellende Werkspläne
- Vorliegende Vermessungsdaten
6.2 Art und Umfang vom AN bereitgestellter Ausführungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind durch den AN zu erstellen oder im Rahmen der Maßnahme durch ihn zu beschaffen sowie fortzuführen:
- Bauzeitenplan
- Werksplanung Rechenreinigungsanlage
- Werksplanung Förderbandanlage
- Werksplanung Rechenfelder
6.3 Anforderungen an weitere Dokumentationen
6.3.1 Hinweise zur VOB-Abnahme Der AN hat im Zusammenhang mit der von ihm zu erbringenden Leistung neben der Fertigstellung eines Bauwerks/einer Anlage (im Rahmen eines Bauvertrages nach VOB/B) auch diverse Bauwerksunterlagen wie z.B. Bauwerksdokumentationen, Bestandsdokumentationen und -pläne, Anlagenbücher bzw. Bauwerksbücher, 1. Hauptprüfungen nach DIN 1076, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Bestandsunterlagen für Korrosionsschutz, Qualitätsdokumentation etc. zu erstellen. Diese dem AG bzw. seinem Bevollmächtigten spätestens 14 Tage vor Abnahmeverlangen zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu übergeben.
Diese Unterlagen sind für den AG im Hinblick auf die von ihm zwingend noch durchzuführenden behördlichen Abnahmen sowie im Zusammenhang mit der Übergabe der Baulast der Anlage/des Bauwerks an einen Dritten unverzichtbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung dieser Dokumentationen/Unterlagen Bestandteil des Werkes ist. Die Nichtvorlage der Dokumentationen/Unterlagen bzw. die Vorlage von Dokumentationen/Unterlagen, welche den Anforderungen nicht entsprechen, begründet einen wesentlichen Mangel gemäß §12 Abs. 3 VOB/B. Den qualitativen Anforderungen genügen die Dokumentationen/Unterlagen dann nicht, wenn wesentliche Gliederungspunkte bzw. erforderliche Bearbeitungen (Angaben, Nachweise, Beschreibungen, Pläne etc.) in den Leistungspositionen fehlen und/oder nicht berücksichtigt wurden.
Das Vorliegen eines wesentlichen Mangels berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme der Bauleistung. Dies hat unter anderem zur Folge, dass der Auftraggeber die Begleichung der Schlussrechnung verweigern darf, bis der Mangel beseitigt ist, also die Dokumentationen/Unterlagen im geforderten Umfang bzw. in der geforderten Qualität vorgelegt wurden.
6.3.2 Übertragung der Wartung während der Dauer der Gewährleistungsfrist Im Rahmen der Leistungserbringung ist ein Wartungsvertrag für die RRA zu erarbeiten. Gegenstand sind die RRA einschließlich aller zugehörigen Bauteile und der technischen Ausstattung. Im Wartungsvertrag sind die Intervalle und die Art und Weise der durchzuführenden Arbeiten (z. B. Prüfung, Reinigung, etc.) genau festzuhalten. Außerdem sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
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- Detaillierte Aufstellung der erforderlichen Wartungsintervalle
- Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten (z. B. Funktionsprüfung oder Reinigung)
- Reaktionszeiten bei Störungen
- Vergütung der Wartungsleistungen
- Dokumentationspflichten
- Laufzeit und Kündigungsmodalitäten für Wartungsvertrag
Die Aufstellung des Wartungsvertrags ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Herstellers der RRA mit dem AG detailliert abzustimmen. Es sind die gesetzlichen Regelungen, wie z. B. § 631 BGB und VOB/B, zu berücksichtigen.
Ende der Ausführungen
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