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Eigenerklärung Ausschlusskriterien.pdf

Planung und Durchführung des Umwelttechnikpreis-Wettbewerbs 2027 und der Preisverleihung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Erklärung über Ausschlussgründe

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich meinen / wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen bin / sind und die ge- werberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle / erfüllen.

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht ge- gen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe / ha- ben.

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir nicht zahlungsunfähig bin / sind und über mein / unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröff- net oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit einge- stellt hat.

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen habe / haben, durch die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage gestellt wird.

Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffen- den Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit ande- ren Unternehmen keine Vereinbarung getroffen habe / haben, die eine Verhinderung, Ein- schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Ich erkläre / Wir erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt und gegen mein / unser Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 Euro wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ich erkläre / Wir erklären, dass gegen mich / uns und unsere Vertre- tungsberechtigte keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 Euro wegen Verstoßes ge- gen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.

Ich erkläre / Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten meinem / unserem Unterneh- men zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129

  • 129b, 89c i. V. m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 261, 263, 264, 299, 108e, 333 - 335a, 232 – 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt wurde. Es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen mich / das Unter- nehmen festgesetzt worden.

Hinweis: Änderungen an den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

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