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Erklärung nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
Hinweise:
Fragen zum LTMG beantwortet das Regierungspräsidium Stuttgart als Servicestelle gemäß § 3 Abs. 5 LTMG. Eine FAQ-Liste und die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
• dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Aus- führung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Min- destlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht,
• dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder be- auftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffent- lichen Auftraggeber vorlege(n),
• sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst,
• dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Ein- haltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzu- weisen,
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• dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunterneh- men und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentli- chen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens so- wie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
o den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
o mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
o der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich / wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe / haben.