[Seite 1]
Informationen
zur Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren der Wismut GmbH
Die Wismut GmbH, Abteilung Beschaffung (ABE), stellt den Versand der Vergabeunterlagen in Papierform ein. Die Unterlagen werden im Rahmen der Regelverfahren über das Vergabeportal www.subreport.de zum Download zur Verfügung gestellt. Für alle anderen nachgeordnete Vergabeverfahren fordern wir zur Angebotsabgabe in Schriftform mittels Fax auf. Die elektronische Angebotsabgabe ist jetzt immer für alle elektronisch veröffentlichten Vergabeverfahren über die Vergabeplattform zugelassen. Zusätzlich veröffentlichen wir die Ausschreibungen auch auf unserer Homepage, www.wismut.de, und verlinken direkt zu den Vergabeunterlagen auf dem Vergabeportal. Alle nationalen Ausschreibungen werden ebenfalls auf http://www.service.bund.de von Wismut eingestellt. Sie können diese Plattform für Recherchezwecke nutzen oder sich kostenlos einen Newsletter mit aktuellen Ausschreibungen zusenden lassen.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
Elektronische Vergabe Die Wismut GmbH hat nunmehr auch den Übergang von der VOL/A zur neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vollzogen. Gleichzeitig kommen elektronische Formularsätze aus dem Vergabehandbuch zur Anwendung. Damit schaffen wir die Voraussetzung für die elektronische Vergabe. Die im Rahmen der Vergabeverfahren verwendeten Unterlagen werden in sogenannten eAkten mittels eines Dokumentenmanagementsystems gespeichert und digital im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt. Mit der Einführung der UVgO kommen digitale Formularsätze aus einem Vergabehandbuch zur Anwendung. Damit wenden wir eine vergleichbare Systematik an, wie wir sie bereits für Ausschrei- bungen nach VOB/A anwenden.
Ihre Registratur bei der Vergabeplattform Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen anonymen Download von Vergabeunterlagen bei europaweiten Vergabeverfahren zu ermöglichen. Das stellt auch die Vergabeplattform subreport ELViS sicher. Wir können diese Verfahrensweise jedoch nicht empfehlen, weil wir dann auch keine Kenntnis darüber haben, dass Sie sich für diese Ausschreibung interessieren. Damit können wir Sie auch nicht informieren, wenn Änderungen in den Vergabeunterlagen erforderlich werden bzw. Bieteranfragen von allgemeinem Interesse beantwortet werden. Da dies regelmäßig vorkommt, würden Sie diese Informationen jedoch aufgrund der fehlenden Registratur nicht erhalten können. Dagegen erhalten alle registrierten Bieter über das Portal eine automatische Mitteilung. Sollten Sie für die Registratur Hilfe benötigen oder andere Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Vergabeplattform haben, können Sie uns unter folgenden Telefonnummern erreichen: +49 371 8120 -343; -435; -499. Den technischen Support der Vergabeplattform erreichen Sie wie folgt: +49 221 98578 -45; -23
Einreichung Ihrer Angebote In den Bekanntmachungen bzw. den Vergabeunterlagen sind alle erforderlichen Angaben enthalten, welche bei der Angebotsabgabe zwingend zu beachten sind. Die Einreichung von nicht form- und fristgerechten Angeboten führt zwangsläufig zur Nichtberücksichtigung Ihres Angebotes. Das ist schade für Sie und uns gleichermaßen. Achten Sie auf den Angebotsschlusstermin, die geforderte Art der Einreichung und prüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen.
Stand: 14.01.2020 1
[Seite 2]
Beginnen Sie rechtzeitig mit der elektronischen Angebotsabgabe im subreport ELViS, denn die Übermittlung eines elektronischen Angebotes kann in Abhängigkeit von Geschwindigkeiten des Internetanschlusses sowie der Größe der zu übermittelnden Angebotsunterlagen unterschiedlich lange dauern. ACHTUNG: Das elektronische Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig in subreport ELViS eingegangen sein (siehe dazu auch: https://subreport.de/evergabe/technische- voraussetzungen/). Eine Bedienungsanleitung für u. a. das Einstellen von elektronischen Angeboten finden Sie ebenfalls auf subreport.de.
Bedenken Sie bitte auch, dass der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bieter akzeptiert. Die Beifügung bzw. der Verweis auf die AGB des Bieters im Angebot kann zum Ausschluss des Angebotes führen! Das ist auch dann der Fall, wenn nur versehentlich ein Textbaustein im Angebot bzw. Angebotsschreiben verblieben ist oder die Rückseiten der Angebotsunterlagen entsprechende Texte und Verweise enthalten.
Rechtsmittel Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes. Damit unterliegen die zu vergebenden Aufträge den Bestimmungen des öffentlichen Vergaberechts. Allerdings gibt es auch Besonderheiten. So wurde für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte (nationale Vergabeverfahren) keine Vergabenachprüfstelle für unser Unternehmen eingerichtet.
Für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte (europaweite Vergabeverfahren) dagegen können Sie den Rechtsschutz durch die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt in Anspruch nehmen. In den entsprechenden Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen sind die erforderlichen Kontaktdaten aufgeführt.
Kontakt Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich im Rahmen der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.
Auskünfte im Zusammenhang mit elektronisch geführten Vergabeverfahren: Verwenden Sie bitte nur die Funktion „Bieterkommunikation“ des Vergabeportals.
Hinweis: Unterlassen Sie bitte telefonische Anfragen. Ihre Kontaktperson ist nicht mit den Details der Vergabeunterlagen befasst.
Sonstige Anliegen allgemeiner Form: Sie erreichen uns wie folgt:
Postanschrift: Wismut GmbH Abteilung Beschaffung Jagdschänkenstraße 29 09117 Chemnitz
Telefon: +49 371 8120 431 Fax: +49 371 8120 430 E-Mail: beschaffung@wismut.de
Stand: 14.01.2020 2