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ANLAGE 2
Wismut GmbH Januar 2025 Abt. PTALT
M E R K B L A T T
Hinweise zur Planung von Bauvorhaben für die Wismut GmbH
Die Wismut GmbH schreibt Bauleistungen nach den nationalen und europäischen Vergaberegelungen sowie dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) aus.
Die im Auftrag der Wismut GmbH tätigen Ingenieure, Architekten und Fachplaner (AN genannt) haben die vorgenannten Regelungen bei der Planung von Bauvorhaben für die Wismut GmbH anzuwenden und umzusetzen.
Allgemeines
Die Kostenermittlung für die Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenverfolgung und Kostenfest- stellung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und in Anlehnung an § 2 Abs. 11 HOAI zu erfolgen.
Die Quelle für die Preisbildung in der Kostenberechnung ist anzugeben.
Bei Erstellung der Abschlussdokumentation für untertägige Maßnahmen sind die Vorgaben des Säch- sischen Oberbergamtes (Merkblatt für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwah- rungsarbeiten in der aktuellsten Fassung) zu berücksichtigen. Zur Leistungsphase 6 – Vorbereiten der Vergabe
Das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen obliegt nicht dem AN. Der AN hat jedoch die entspre- chenden Zuarbeiten für die Wismut GmbH im Rahmen der Leistungsphase 6 zu erbringen.
- Aufstellen der Vergabeunterlagen
Für die Erstellung der Vergabeunterlagen sind durch den AN Leistungsbeschreibungen in der Regel mit Leistungsverzeichnis, in begründeten Ausnahmefällen mit Leistungsprogramm anzufertigen.
Bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist die Bauaufgabe durch Teilleistungen ge- gliedert und umfassend zu beschreiben. Eine Baubeschreibung, die die allgemeine Darstellung der Bauaufgabe beschreibt, ist dem Leistungsverzeichnis voranzustellen.
Folgendes ist beim Aufstellen der Vergabeunterlagen zu beachten:
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Ausschreibungsunterlagen neutral gestaltet sind. Sie dürfen weder den Namen des AN oder sonstiger beteiligter (Planungs-) Büros und deren Kontaktdaten noch personenbezogene Daten von Dritten (z. B. Namen von Eigentümern) enthalten.
1.1. Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung)
• Allgemeine bautechnische Beschreibung der Bauaufgabe • Nennung von Besonderheiten, die bei der Ausführung der Leistungen zu beachten sind • keine Formulierung von vertraglichen Regelungen (z. B. aus §§ der VOB/B) in der Baubeschreibung • keine konkreten Ausführungstermine nennen, lediglich zeitliche Abhängigkeiten darstellen • keine Vor-Ort-Besichtigungen • Verweis auf Ausführungsunterlagen nur, wenn unbedingt erforderlich, da notwendige Pläne als Un- terlage den Vergabeunterlagen beizufügen sind.
1.2. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
• Die Vorbemerkungen zur jeweiligen Baumaßnahme haben sich ausschließlich auf technische bzw. fachtechnische Belange und Aussagen, die für die Ausführung der Maßnahme notwendig sind, zu beschränken. • Es sind keine vertraglichen Sachverhalte (z. B. Verweise und Bezüge zur VOB/B, Abnahmemoda- litäten, Aussagen zur Mängelhaftung, besondere vertragliche Regelungen, Vertragsfristen u. ä. For- mulierungen) aufzuführen. • Seitens der Wismut GmbH sind vor Angebotsabgabe keine Vor-Ort-Besichtigungen vorgesehen. Bemerkungen diesbezüglich und Konsequenzen wegen fehlender Ortskenntnis sind in den Vorbe- merkungen nicht zu erwähnen.
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Merkblatt – Hinweise zur Planung von Bauvorhaben für die Wismut GmbH
1.3. Leistungsverzeichnis
Im Leistungsverzeichnis (LV) sind die vorgenannten Hinweise zur Baubeschreibung und Vorbemerkun- gen zum Leistungsverzeichnis ebenfalls umzusetzen.
Des Weiteren ist bei der Aufstellung/Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu beachten:
• Im LV ist die Ausführung durch den AN konkret festzulegen und kein Variantenspielraum zu schaf- fen. Die Leistung ist umfassend und erschöpfend zu beschreiben. • Das bzw. die Leistungsverzeichnis/se ist/sind entsprechend der Fachspezifik und der einzelnen Ge- werke zu untergliedern und ggf. in mehrere (Fach-/Teil-) Lose/Titel nach Abstimmung mit der Wis- mut GmbH zu gliedern. Der Verzicht auf eine Losaufteilung bzw. die Zusammenfassung von Losen ist jeweils zu begründen. • Im Leistungsverzeichnis sind ausschließlich die zur Ausführung der Baumaßnahme notwendigen und erforderlichen Leistungen zu beschreiben. • Alle Leistungen sind mit den voraussichtlich anfallenden Mengen und nach Einzelpositionen aufzu- gliedern, um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen. • Sind bei einzelnen Positionen im LV Vortexte (Vorbemerkungen zu den Teilleistungen) erforderlich, so sind diese auf technische Aussagen, die für die Ausführung erforderlich sind, zu beschränken. Wiederholungen zur Baubeschreibung sind zu vermeiden. Widersprüche sind auszuschließen. • Stundenlohnarbeiten sind nur dann vorzusehen, wenn auch eine realistische Mengenangabe erfolgt (keine formale Abfrageliste). • Bedarfs- bzw. Eventualpositionen sind grundsätzlich nicht im Leistungsverzeichnis aufzunehmen. • Zulagepositionen sollen nicht verwendet werden, sondern sind als Grundposition auszuschreiben. • Müssen in einzelnen Positionen Bezüge zu Normen, Richtlinien und anderen technischen Vorschrif- ten hergestellt werden, so sind diese immer mit aktuellem Stand anzugeben. • Die Position „Baustelleneinrichtung“ ist bei großen Baumaßnahmen mit längerer Bauzeit getrennt in „Einrichten“, „Vorhalten“ und „Räumen“ aufzustellen. • Der Bezug von Medien wie Strom und Wasser ist eindeutig zu beschreiben (i. d. R. Beistellung, wenn vorhanden durch AG kostenfrei, Anschlüsse/Verteiler durch AN). • Das LV ist grundsätzlich produktneutral aufzustellen. Die ausnahmsweise Ausschreibung von Fabrikaten oder die ausnahmsweise Benennung eines Leitfabrikats (dann stets mit dem Zusatz „oder gleichwertig“) ist jeweils zu begründen und gegen- über der Wismut GmbH separat, d. h. außerhalb des LVs, schriftlich zu dokumentieren (siehe auch VHB Richtlinie (RL) 100). • Pauschale Leistungspositionen zur Erbringung von Teilleistungen sind so umfassend zu beschrei- ben (mit Abmessungen, Materialien u. a.), dass diese kalkulierbar sind. • In den Positionen der Teilleistungen sind Worte wie „Zusatzkosten“, „Zusatzleistungen“, „Mehrkos- ten“, „Mehraufwendungen“ o. ä. nicht zu verwenden. • Die Formulierung „…ist/sind in die Baustelleneinrichtung (BE) einzukalkulieren“ ist nur in der Pos. BE zu verwenden. • Verweise auf Ausführungsunterlagen in den Positionen der Teilleistungen sollen nur erfolgen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, da Pläne als Unterlage den Vergabeunterlagen beizufügen sind.
1.4. Prüfung der Vergabeunterlagen durch die Wismut GmbH
Die Vergabeunterlagen sind der Wismut GmbH als Leseexemplar zur Prüfung gemäß Leistungsbe- schreibung des Planungsvertrages zu übergeben.
Die Prüfung verfolgt das Ziel, eine ausschreibungsreife Unterlage unter Beachtung der Besonderheiten der Wismut GmbH (z. B. Sächs. Hohlraumverordnung/ Strahlenschutz) zu schaffen.
Die sich aus der Prüfung ergebenden Änderungen/Ergänzungen sind vom AN nach Abstimmung mit der Wismut GmbH in die Vergabeunterlagen einzuarbeiten.
Die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit der von ihm erstellten Unterlagen verbleibt in jedem Fall beim AN. Zur Leistungsphase 7 – Mitwirken bei der Vergabe
Das Einholen von Angeboten, die Dokumentation des Vergabeverfahrens, das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen sowie die Auftragserteilung obliegen nicht dem AN.
Der AN hat die entsprechenden Zuarbeiten im Rahmen der Leistungsphase 7 zu erbringen.
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- Zusammenstellung und Übergabe der Vergabeunterlagen an die Wismut GmbH
Die abgestimmten Unterlagen sind vom AN nach abschließender Prüfung als Vergabeunterlagen zu- sammenzustellen und an die Wismut GmbH zu übergeben.
Die Vergabeunterlagen sind eigenständige Unterlagen und Bestandteil der Leistungsphase 6. Die Aus- führungsplanung, deren Unterlagen in der Leistungsphase 5 zu erstellen sind, wird von der Wismut GmbH nicht als Vergabeunterlage akzeptiert.
Die vom AN zu erstellenden Vergabeunterlagen müssen mindestens beinhalten:
- Formblatt 121 (VHB) „Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung“
Zuarbeit für die Punkte: f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen i) Ausführungsfristen (Bauzeit mit genauem Beginn- und Enddatum sowie Zwischen- oder Einzel- fristen) w) Beurteilung der Eignung: ggf. Angabe weiterer Nachweise zur Fachkunde des Bieters, wobei diese Nachweise auf den konkreten Auftrag bezogen und jeweils aktuell sein müssen. Für die geforderten Nachweise sind die zugehörigen LV-Positionen zu benennen
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Baubeschreibung (s. Pkt. 1.1) mit allen zugehörigen Anlagen
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Leistungsverzeichnis – jeweils mit Langtext blanko und mit Kurztext verpreist im .pdf Format sowie im GAEB-Format (.X83/.P83/.D83)
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Formblatt 216 (VHB) „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“
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Formblatt 223 (VHB) „Aufgliederung der Einheitspreise“ - für ausgewählte Positionen
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Bieterangabenverzeichnis Bieterangaben zu Produkten sowie entsprechende leistungsbezogene Nachweise sind nur im Aus- nahmefall und für kritische Bauteile bzw. Produkte vom Bieter bereits mit dem Angebot abzufordern. Im Übrigen ist der Nachweis im Zuge der Bauausführung vorzusehen.
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Zeichnungen/Pläne/Berechnungen/Fotos - die zur Preisermittlung notwendig sind
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Begründen und Zulassen von technischen Nebenangeboten für die gesamte Leistung oder nur für bestimmte Positionen
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Formblatt 225/225a (VHB) „Stoffpreisgleitklausel“ einschl. Prüfung der Anwendungsvoraussetzun- gen und nachvollziehbare Begründung zur (Nicht-)Anwendung
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Formblatt 226 (VHB) „Mindestanforderungen an Nebenangebote“
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Formblatt 227 (VHB) „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ - wenn für Haupt- und Nebenangebote außer dem Zuschlagskriterium „Preis“ noch weitere Kriterien vorgesehen werden.
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Prüfung der Angebote
Durch die Wismut GmbH erfolgt die formale Prüfung der Angebote. Es wird geprüft, ob das Angebot form- und fristgerecht eingegangen ist und ob die nach Formblatt 216 geforderten Unterlagen vollzählig vorliegen. Zudem wird geprüft, ob Nebenangebote abgegeben wurden, obwohl diese nicht zugelassen waren.
Der AN hat die rechnerische Prüfung vorzunehmen. Bei erheblichen Abweichungen der Angebots- endsummen durch Rechenfehler ist umgehend die Wismut GmbH zu informieren.
Der AN hat alle Prüfungshandlungen so zügig voranzutreiben und innerhalb der gesetzten Frist vorzu- nehmen, dass der Zuschlag innerhalb der Bindefrist erteilt werden kann. Ergibt sich bei der Prüfung Aufklärungs- oder Nachforderungsbedarf, ist dieser der Wismut GmbH umgehend und vor Übersendung des Vergabevorschlages mitzuteilen.
Gründe, aus denen der Vergabevorschlag nicht innerhalb der gesetzten Frist übergeben werden kann, sind der Wismut GmbH ebenfalls umgehend anzuzeigen.
Durch den AN sind folgende Prüfungen vorzunehmen und im Vergabevorschlag zu dokumentieren:
3.1 Rechnerische und inhaltliche Prüfung, insbesondere ob
• das Angebot alle geforderten Preisangaben enthält, • Rechen- oder Übertragungsfehler festzustellen sind,
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Merkblatt – Hinweise zur Planung von Bauvorhaben für die Wismut GmbH
• das Angebot fachlich richtig ist (alle technischen Angebotsinhalte müssen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen), • im Angebot unzulässige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden und • es Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Abrede gibt.
3.2 Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit), insbesondere ob
• alle geforderten Eignungsnachweise vorhanden sind (formelle Eignungsprüfung) und • die vorgelegten Nachweise die Eignung des Bieters für die Ausführung des Auftrages belegen (in- haltliche Eignungsprüfung).
Bei Bietern, die für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert sind, ist durch den AN die Prüfung durch Abruf der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen vorzunehmen. Allein der Eintrag des Bieters im Präqualifikationsverzeichnis ist nicht ausreichend.
Bei nicht präqualifizierten Bietern, deren Angebote sich in der engeren Wahl befinden, fordert die Wis- mut GmbH Unterlagen nach Abschluss der formalen Prüfung ab und übergibt diese dem AN zur Einbe- ziehung in die Prüfung.
Im Fall der Eignungsleihe (EU-Verfahren) ist auch die Eignung der angezeigten anderen Unternehmen zu prüfen.
Aufklärungs- und/oder Nachforderungsbedarf hat der AN der Wismut GmbH umgehend anzuzeigen.
3.3 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise
Der AN hat zu prüfen, ob das Angebot im Verhältnis zur ausgeschriebenen Leistung ungewöhnlich hoch oder niedrig ist oder ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vorliegt. Gegenstand der Prüfung ist dabei grundsätzlich der Gesamtpreis des Angebots. Vergleichsmaßstab können z. B. die vorvertragliche Auftragswertschätzung und Angebotspreise anderer Bieter sein. Liegt eine Abwei- chung von mindestens 20 % zur Auftragswertschätzung oder zum nächsthöheren Angebot vor (sog. Aufgreifschwelle), ist die Angemessenheit des Preises bzw. der Grund für die Abweichung in jedem Fall gesondert zu prüfen.
Aufklärungs- und/oder Nachforderungsbedarf hat der AN der Wismut GmbH umgehend und unter Be- zugnahme auf die jeweiligen LV-Positionen anzuzeigen.
3.4 Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes
Unter Beachtung der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Kommt keines der eingereichten Angebote für den Zuschlag in Betracht, ist dies entsprechend darzule- gen und eine mögliche weitere Vorgehensweise vorzuschlagen.
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