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Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung.pdf

Planung und baubegleitende Ingenieurleistungen zur Sicherung von Altbergbau-Grubenbauen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 00:00 (Europe/Berlin)

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ANLAGE 1

WISMUT GmbH Chemnitz, 03.09.2026 PTALT

Projektnummer: 2194.10

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1 Leistungsinhalt

Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3 und optional in den Leistungsphasen 5 - 8 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3 und optional in der Leistungsphase 8

2 Bezeichnung der Maßnahme

Planung der Grubenbauverwahrung im Revier Wiesa/Falkenbach in Thermalbad Wiesenbad und Wolkenstein

3 Angaben der Örtlichkeit

Bundesland: Sachsen Kreis: Erzgebirgskreis Örtlichkeit: 09488 Thermalbad Wiesenbad und 09429 Wolkenstein Gemarkung Falkenbach, Flurst.-Nr.144/1, 147/a, 156/2, 158/1, 200 Schönfeld, Flurst.-Nr. 354/20 Neundorf, Flurst.-Nr. 17/379, 418 Wiesa, Flurst.-Nr. 935, 990 (siehe Anlage 1 - Ausschnitt digitale topografische Karte mit Eintragung der verwahrungsrelevanten Schadstellen)

4 Situationsbeschreibung

Als Bestandteil des Lagerstättenfeldes Annaberg wurden bereits gegen Ende der 1940er Jahre Explorationsarbeiten in den Gemeinden Wiesa und Falkenbach durchgeführt. Die Arbeiten umfassten dabei mehrere Schürfe und einen Schacht. Bei einer Befahrung der Schadstellen in 2021 wurden an fast allen bekannten Punkten unzureichend gesicherte Bruchtrichter festgestellt. Die untertägigen Ausmaße der Grubenbaue sind nicht umfassend bekannt. Für eine effiziente Planung wurden die bisher unbearbeiteten Bereiche der Reviere Wiesa und Falkenbach zusammengefasst. Von den bisher bekannten Objekten befindet sich der Schurf 536 in einer Kleingartenanlage und wurde als vordringliche Maßnahme bereits im Rahmen des Teilprojektes 2153.10 verwahrt. In dem Bereich sind damit noch 15 Wismut- Altstandorte mit unbekanntem Verwahrzustand vorhanden, neben dem Schacht 292 betrifft dies noch 14 Tiefschürfe (siehe Anlage 1) sowie davon ausgehende untertägige Grubenhohlräume. Im Rahmen einer Planung sollen die verbliebenen Objekte untersucht, entsprechend priorisiert und anschließend verwahrt werden.

5 Zielstellung / Planungs- und Überwachungsziele

Die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung der vorhandenen, verwahrungsrelevanten Tagesöffnungen und tagesnahen Grubenbaue des Wismut-Altbergbaues zur Beseitigung bzw. Verringerung der von diesen Grubenbauen ausgehenden Gefährdungen der Öffentlichen Sicherheit. Erbringung von baubegleitenden Ingenieurleistungen im Rahmen der Arbeiten zur langzeitsicheren Verwahrung von Grubenbauen im Revier Wiesa/Falkenbach.

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6 Leistungen des Auftragnehmers (AN)

Unter Beachtung der im Punkt 5 benannten Zielstellung sind Planungs- und baubegleitende Ingenieurleistungen im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Besondere Leistungen zu erbringen.

Für die Gewährleistung eines kontinuierlichen Ablaufs sind regelmäßige Besprechungen durchzuführen. Die Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung ist durch den AN sicherzustellen

Der AG behält sich für die Grundleistungen und für die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 die Wahrnehmung der Option vor. Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt.

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.

6.1 Grundleistungen im Sinne § 43 HOAI Ingenieurbauwerke

Leistungsphasen 1 - 3 sowie optional 5 - 8. Im Rahmen der Grundleistungen ist zu beachten:

• In den Unterlagen ist auf die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung vom 31.12.2018 hinzuweisen. Nicht erforderliche Teilleistungen der HOAI-Grundleistungen sind in nachfolgender Tabelle an- gegeben. Die Abzüge der v.H. - Sätze entsprechen der Teilleistungsbewertung nach Siemon:

LeistungsphaseNicht erforderliche TeilleistungAbzugBewertung
in %in %
1 - Grundlagenermittlung-0,002,00
2 - Vorplanung-0,0020,00
3 - Entwurfsplanungd) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung0,5024,50
4 - Genehmigungsplanungentfällt vollständig5,000,00
Bei Wahrnehmung der jeweiligen Option seitens des AG wird vereinbart:
5 - Ausführungsplanung-0,0015,00
6 - Vorbereiten der Vergabeg) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen0,2512,75
7 - Mitwirken bei der Vergabea) Einholen von Angeboten0,103,60
e) Dokumentation des Vergabeverfahrens0,05
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen0,10
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung0,15
8 - Bauoberleitung-0,0015,00
9 - Objektbetreuungentfällt vollständig1,000,00
Summe:7,1592,85

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Hinweise zu den Leistungsphasen 6 bis 8:

Das Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, das Einholen von Angeboten, die Dokumentation des Vergabeverfahrens und die Mitwirkung bei der Auftragserteilung obliegen dem AG und nicht dem AN.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Ausschreibungsunterlagen neutral gestaltet sind. Sie dürfen weder Namen der diesbezüglichen Büros und deren Kontaktdaten noch personen- bezogene Daten von Dritten (z.B. Namen von Eigentümern) enthalten.

Stoffpreisgleitklauseln sind in den Bauverträgen vorzusehen, wenn die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Richtlinien des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes und ggf. aktuell gültige Bestimmungen des Bundes sind dabei zu beachten und umzusetzen. Die damit in Verbindung stehenden Leistungen und Aufwendungen in den Leistungsphasen 6 bis 8 (z.B. Prüfung der Anwendungsvoraussetzung und Dokumentation nachvollziehbarer Begründungen, Erstellung Formblätter, Prüfung der Bieterangaben, Prüfung der Abrechnung der Mehr- /Minderaufwendungen usw.) werden als Grundleistungen verstanden.

Unter Verweis auf das den Vergabeunterlagen beiliegende Merkblatt „Hinweise zur Planung“ (Stand Januar 2025) erfolgen die Kostenermittlung und -fortschreibung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und in Anlehnung an § 2 Abs.11 HOAI. Um die zu planenden Verwahrungsarbeiten als Spezial-Bauleistungen hinreichend detailliert fassen zu können wird für die Kostenermittlung die Erstellung und Fortschreibung eines projektspezifischen Leistungsverzeichnisses erwartet.

Im Rahmen der Leistungsphase 8 zur Begleitung der Bauleistungen ist von Bauberatungen im wöchentlichen Rhythmus auszugehen.

6.2 Besondere Leistungen im Sinne § 43 HOAI Ingenieurbauwerke

Es sind die folgenden Besonderen Leistungen vollständig anzubieten. Die jeweils in sich auskömmliche Kalkulation für die in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungsinhalte ist nachvollziehbar auf Basis von Stundenverrechnungssätzen und Zeitansätzen darzustellen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Tabelle zur Honorarermittlung mit der für die jeweilige Position angegebenen Mengeneinheit und der tatsächlich erbrachten Menge.

LPHPos.BesondereBeschreibungMengeEinheit
Leistung
21Beschaffung UnterlagenBeschaffung der relevanten Auszüge aus Grundbuch, Kataster sowie anderen amtlichen Unterlagen1psch
2Archiv- rechercheRecherche aller Informationen innerhalb der Projektgrenzen (u. a. Archiv Wismut und Bergarchiv Freiberg)1psch
3Bergschaden- kundliche BewertungBergschadenkundliche Bewertung (nach Klassifikation der Sicherungsstufen/ Risikoklassen) unter Beachtung der aktuellen Nutzung und Ableitung des gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarfs1psch
4Befahrung der SchadstellenGemeinsame Befahrung der Schadstellen mit dem Auftraggeber1Tag

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35Beschaffung Zustimmung der EigentümerBeschaffung und Nachweis der Zustimmung (bzw. Aktualisierung der bestehenden Zustimmungen) der betroffenen Grundstückseigentümer zur Nutzung der von den geplanten Maßnahmen betroffenen Grundstücke1psch
6VermessungVorbereitung, Ausführung und Auswertung der für die weitere Planung zusätzlich erforderlichen Vermessungsleistungen1Stück
7Konzept BohrerkundungAufstellen eines Konzeptes zur Erkundung (Bohrerkundung) für bis zu 15 Objekte (Tiefschürfe), Erstellen Leistungsbeschreibung und -verzeichnis, Kostenrechnung, Mitwirkung bei der Vergabe1psch
8Überwachung/ Auswertung BohrerkundungAbsteckung Bohrpunkte an 15 Objekten, Überwachung der Bohrerkundung, geotechnische Aufnahme, Auswertung und Darstellung der Ergebnisse1psch
9Video- sondierungen− Vorbereitung, Durchführung und Auswertung inkl. Ergebnisbericht in Kurzform − bis 20 m Teufe inkl. Erstellung Kurzbericht je Sondierung bzw. Einsatztag, − digitale Aufzeichnung und Übergabe auf Datenträger Umfang: bis zu 6 Einzelsondierungen je Einsatztag inkl. An-/Abfahrt4Tage
10Mitwirkung Genehmi- gungsanträgeMitwirkung bei der Erstellung von Unterlagen für ggf. erforderliche Genehmigungsanträge im Zusammenhang mit Eingriffen in betroffenen Forstflächen, Gehölzinseln und Einzelbäume1psch
Bei Wahrnehmung der jeweiligen Option seitens des AG wird vereinbart:
811ÖBÜ - Örtliche Bauüber- wachung− Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Bauberatungen − Überwachen der Ausführung der Bauleistung − Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße − Prüfung der Abrechnungen zur Stoffpreisgleitklausel − Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme − Mitwirken bei behördlichen Abnahmen − Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen Es ist von wöchentlichen Bauberatungen während der Bauausführung auszugehen.20Monate
12Prüfen von NachträgenPrüfen von Nachtragsangeboten der Bauausführenden auf rechnerische, sachliche und fachtechnische Richtigkeit, einschl. Begründung der Erforderlichkeit nach VOB/B2Stück
13Ingenieurgeo- logische BegleitungIng.-geol. Bewertung und Abnahme von Verwahrungshorizonten15Stück
14Vermessungs- einsatzVorbereitung, Ausführung und Auswertung der für die Bauausführung sowie für Erstellung der Verwahrungsdokumentation erforderlichen Vermessungsleistungen15Stück

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15Verwahrungs- dokumentationErstellung der Verwahrungsdokumentation inkl. Risswerk unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das Sächsische Oberbergamt (Merkblatt für die Dokumentation von Erkundungs-, Sanierungs- und Verwahrungsarbeiten (Stand: Januar 2019)); Darstellung als Zusammenfassung in einem Dokument1Stück
16Gleitende ProjektierungFortschreibung der Ausführungsplanung infolge von Erkenntnissen, die im Zuge der Erkundung und Aufwältigung der Grubenbaue gewonnen werden und eine Anpassung der bestehenden Plangrundlagen erforderlich machen. Leistungsbestandteile: − Ortsbesichtigung − Erstellung von Planunterlagen − Erstellung eines Nachtrags-LVs − Erstellung von Zeichnungen Kalkulationsansatz auf Nachweis:
Auftragnehmer/Geschäftsführer/Projektleiter20h
Architekten/Diplomingenieure/Bautechniker40h
Technische Zeichner u. sonstige Mitarbeiter10h
17Öffentlichkeits- arbeitProjektvorstellung in der Gemeinde, (1 Termin, ggf. abends)1psch
18DatencontainerBearbeitung der Datensätze pro Schadstelle in einem vom AG bereitgestellten Datencontainer15Stück

Hinweise zu den Besonderen Leistungen

Pos. 6 - Vermessung: Für die planungsbegleitende Vermessung wird von 15 zu bearbeitenden Objekten ausgegangen. Die Vermessung verfolgt keinen von den Projektzielen getrennten eigenständigen Zweck, wie z.B. eine lückenlose oder flächendeckende Datenerhebung für Dritte. Zielstellung der Vermessung ist vielmehr die Schaffung bzw. Ergänzung der für die eigene weitere Planung des AN unmittelbar erforderlichen Planungsunterlagen. Notwendige Bearbeitungstiefe, Detailierungsgrad und Umfang der Vermessung hat der AN eigenverantwortlich unter Beachtung der konkreten Projektziele, bestehender Anforderungen an die Darstellung des Bergmännischen Risswerkes und der digitalen Übergabe von Planunterlagen sowie der Wirtschaftlichkeit festzulegen. Die Mengeneinheit „Stück“ wird aus dem Grund festgelegt, um mögliche Mengenänderung im Projektverlauf angemessen zu berücksichtigen, die sich z.B. durch die Identifikation weiterer Objekte im Zuge der Archivrecherche oder den Wegfall einer weitergehenden Bearbeitung ergeben können. Die Mengeneinheit „Stück“ erfordert demnach nicht zwingend eine getrennte oder aufeinander folgende Bearbeitung der einzelnen Objekte - vielmehr soll eine zusammenfassende und wirtschaftliche Bearbeitung mehrerer Objekte in Eigenverantwortung des AN erfolgen.

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Pos 7 - Konzept Bohrerkundung und Pos. 8 - Überwachung/Auswertung Bohrerkundung: Bestimmte Verwahrungsoptionen wie z.B. die denkbare Sicherung einzelner Tiefschürfe durch tagesnahe Auflagerplomben erfordern zur weiteren Planung eine genauere Kenntnis des in Frage kommenden Verwahrhorizontes oder auch des lokalen Grundwasserstandes. Zur Beseitigung eines möglichen Kenntnisstanddefizites ist in der Leistungsphase 3 ein Erkundungskonzept aufzustellen. Dies beinhaltet die Erarbeitung von Leistungsbeschreibung/ -verzeichnis/ Kostenrechnung für die zu erbringenden Erkundungsleistungen, sowie die Mitwirkung bei der Vergabe. Die Zusammenstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen, das Einholen von Angeboten und die Auftragserteilung für die Erkundungsleistungen erfolgt durch den AG. Die Erkundungsmaßnahmen sind ingenieurgeologisch zu begleiten und zu überwachen, die Ergebnisse sind geotechnisch aufzunehmen und auszuwerten. Da der Umfang der zu erbringenden Leistung von der Anzahl der zu erkundenden Objekte abhängt, wird als Kalkulationsgrundlage von 14 Stück Tiefschürfen und 1 Schacht ausgegangen. Der konkrete Erkundungsumfang ist vom Planer in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Ergebnis der Leistungsphase 2 festzulegen und darauf aufbauend eine zusammenhängende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis für die gesamte Bohrerkundung zu erstellen.

Die Bohrerkundung im Zuge der Leistungsphase 3 hat nicht das Ziel der Klärung komplexer bergschadenkundlicher Fragestellungen von Objekten mit besonderem Erkundungsbedarf (wie z.B. die Erkundung von Höhe und Einfallen von Überhaun, Lage und Erstreckung von Erkundungsstrecken und Abbauen, Zustand von Füllsäulen). Diese Zielstellung ist, falls erforderlich, der späteren Grubenbauverwahrung (Leistungsstufe 5) vorbehalten, da der damit verbundene Bohraufschluss von Grubenräumen in der Regel zeitnahe Sicherungs- und Versatzmaßnahmen erfordert.

Die Zielstellung der Bohrkampagne beschränkt sich auf die geotechnische Erkundung des möglichen Verwahrhorizontes, respektive der Festgesteinsoberkante. Dies soll die notwendige Planungssicherheit herstellen für die Auswahl oder spezifische Ausführung möglicher Verwahroptionen, sowie beispielsweise für die Dimensionierung der Baugrube oder Vorteufe. Derzeit wird von einem Erkundungsumfang von 1 Stück Kernbohrung bis 10 m Tiefe je Erkundungsstandort ausgegangen. Die Ausführung der Bohrleistung wird gesondert beauftragt.

Pos. 10 - Mitwirkung Genehmigungsanträge: Flurstücks- und nutzungsartkonkrete Darstellung der in Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten in Anspruch zu nehmenden Flächen, für deren Nutzung ein Antrag auf befristete Waldumwandlung nach § 8 Abs. 1 SächsWaldG erforderlich wird. Die Formulierung des Antrages und die Einholung der Genehmigung erfolgt durch den Auftraggeber.

Pos. 18 - Datencontainer: Der Auftraggeber führt eine Datenbank mit Datensätzen für die einzelnen Schadstellen des Wismut-Altbergbaus. Diese Datensätze müssen nach erfolgter Sanierung/Verwahrung der Schadstellen des Wismut-Altbergbaus aktualisiert, korrigiert und ergänzt werden. Dies muss entsprechend dem Stand der vom AN angefertigten Verwahrdokumentation erfolgen. Die Leistung der Aktualisierung, Korrektur und Ergänzung der Datensätze ist Gegenstand der hier abgefragten Leistungen.

Der AN übernimmt die vom AG bereitgestellten Datensätze der Schadstellen des Wismut- Altbergbaus in digitaler Form als Datencontainer. Zur Bearbeitung wird dem AN ein Datencontainererfassungswerkzeug bereitgestellt, welches dieser auf seiner Hardware installiert.

Mit Datenübergabe erfolgt eine Einweisung des AN in die Funktionsweise des Datencontainererfassungswerkzeugs. Diese Einweisung erfolgt in den Räumlichkeiten von PTALT in Chemnitz. Die Dauer der Einweisung ist mit ca. 1 Stunde zu veranschlagen.

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Jeder Datensatz einer Schadstelle des Wismut-Altbergbaus hat 10 Attribute wie z.B., Objektart Name Koordinaten Revier usw. die zu überprüfen und bei Erfordernis zu ändern sind. Für 7 Attribute sind Listen hinterlegt aus denen die erforderliche Eintragung ausgewählt werden kann. Ein weiteres Feld ist, bei Bedarf, für ergänzende Bemerkungen vorgesehen.

Schadstellen des Wismut-Altbergbaus, welche zum Zeitpunkt der Datencontainerübergabe noch nicht bekannt waren und deshalb nicht enthalten sein konnten, sind mit allen erforderlichen Attributen im Datencontainererfassungswerkzeug einzugeben und in den Datencontainer einzupflegen. Ebenso sind Schadstellen des Wismut-Altbergbaus welche nicht existieren aus dem Datencontainer zu löschen.

Die Rückgabe des Datencontainers erfolgt digital, zusammen mit der Verwahrdokumentation. Für Schadstellen des Wismut-Altbergbaus wie z.B. Schürfe, Schächte, Überhauen ist die Eingabe von Koordinaten des Mittelpunktes der Schadstelle ausreichend, für Stollen die des Mundlochs. Für größere Objekte, z.B. langgestreckte Abbaublöcke, ist ein Umriß zu erstellen und als shape im Container abzulegen. Für die Erstellung der shape-Datei muss der AN eigene Programme verwenden.

Im vorliegenden Projekt ist von insgesamt 15 Schadstellen (Schacht, Schürfe) des Wismut- Altbergbaus auszugehen, für die der Datencontainer bearbeitet werden muss.

7 Ausgangsunterlagen / Leistungen des Auftraggebers (AG)

Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung werden dem AN folgende Unterlagen durch den AG zur Verfügung gestellt:

− Ausschnitt digitale topografische Karte mit Eintragung der verwahrungsrelevanten Schadstellen (Anlage 1). Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung werden dem AN nach Vertragsschluss folgende Unterlagen durch den AG zur Verfügung gestellt:

− digitales Luftbild zum Bearbeitungsgebiet.

Der AG kann dem AN keinen Zutritt zu den relevanten Flächen gewähren, dies ist nach Bedarf mit den jeweiligen Grundstückseigentümern eigenverantwortlich zu klären.

Der AG ist für das Behördenmanagement verantwortlich. Behördenkontakte und Kontakte mit Trägern öffentlicher Belange oder anderen Beteiligten durch den AN sind nach Abstimmung mit dem AG in der Regel gemeinsam durchzuführen.

8 Leistungsdokumentation / Lieferumfang / Fristen

Alle Unterlagen und Ergebnisse der einzelnen Leistungsphasen sind grundsätzlich mit dem AG zu erörtern und unter Beachtung des Leistungstermins rechtzeitig als Leseexemplar in einfacher Papierausfertigung und einfach digital zu übergeben.

Die Präsentation/Diskussion und mögliche Änderungen/Ergänzungen der Unterlagen im Ergebnis der Prüfung durch die Wismut GmbH ist im Rahmen der Erbringung der Leistung abgegolten. Für die Überarbeitung der Unterlagen werden max. 2 Wochen veranschlagt (gilt für Leistungsphasen 1 - 3 und 5 - 6).

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Die anzufertigenden Unterlagen sind in der Endfassung wie folgt zu übergeben:

LPHLeistungAnzahlTermin
Grundlagenermittlung/Vorplanung Grundleistungen einschl. der Besonderen Leistungen: Pos. 1: Beschaffung Unterlagen Pos. 2: Archivrecherche Pos. 3 Bergschadenkundliche Bewertung Pos. 4: Befahrung der Schadstellen2 x Papier, 1 x digital12 Wochen nach Auftragserteilung
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Entwurfsplanung Grundleistungen einschl. der Besonderen Leistungen: Pos. 5: Beschaffung Zustimmung der Eigentümer Pos. 6: Vermessung Pos. 7: Konzept Bohrerkundung Pos. 8: Überwachung / Auswertung Bohrerkundung Pos. 9: Videosondierungen Pos. 10: Mitwirkung Genehmigungsanträge2 x Papier, 1 x digital36 Wochen nach Freigabe der Vorplanung durch den AG Darin enthaltene Terminkette: - 6 Wochen Erstellung eines Erkundungskonzeptes (Pos. 7) - 12 Wochen Vergabeverfahren für die Erkundungsleistungen - 10 Wochen Ausführung der Erkundungsleistungen, Überwachung und Auswertung (Pos. 8) Vorlage der Entwurfsplanung erfolgt 8 Wochen nach Abschluss der Bohrerkundung
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Bei Wahrnehmung der jeweiligen Option seitens des AG wird vereinbart:
Ausführungsplanung3 x Papier, 1 x digital4 Wochen nach Aufforderung durch den AG
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Vorbereitung der Vergabe3 x Papier, 1 x digital2 Wochen nach Terminankündigung durch den AG
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Mitwirkung bei der Vergabe2 x Papier, 1 x digital5 Werktage nach Öffnung und Übergabe der Angebote an den Auftragnehmer
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Bauoberleitung1 x Papier, 1 x digitalgemäß Bauablaufplan und Baufortschritt von Baubeginn bis Bauende
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Pos. 11: ÖBÜ - Örtliche Bauüberwachung1 x Papier, 1 x digitalgemäß Bauablaufplan und Baufortschritt von Baubeginn bis Bauende (nicht in den Winterpausen) Voraussichtlicher Baubeginn: 03.04.2029 Voraussichtliches Bauende: 28.03.2031
Pos. 12: Prüfen von Nachträgen2 x Papier, 1 x digitalinnerhalb 7 Tagen nach Übergabe des Nachtragsangebotes
Pos. 13: Ingenieurgeologische Begleitung1 x Papier, 1 x digitalgemäß Erfordernis

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Pos. 14: Vermessungseinsatz1 x Papier, 1 x digitalgemäß Erfordernis
Pos. 15: Verwahrungsdokumentation2 x Papier, 1 x digital8 Wochen nach rechtsverbindlicher Abnahme der Baumaßnahme
Pos. 16: Gleitende Projektierung1 x Papier, 1 x digitalgemäß Erfordernis
Pos. 17: Öffentlichkeitsarbeit1 x Papier, 1 x digitalgemäß Erfordernis
Pos. 18: Datencontainer1 x digital8 Wochen nach rechtsverbindlicher Abnahme der Baumaßnahme

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Papierunterlagen sind als kopierfähiger Farbausdruck zu übergeben.

Die Leistung des AN ist nach Abstimmung und Überarbeitung der Leseexemplare in der o. g. Anzahl sowie auf Datenträger in einem mit dem AG abgestimmten Datenformat an die Wismut GmbH auszuliefern:

Bericht / Anlagen / Pläne: jeweils als pdf-Datei, Text / Anlagen: jeweils als Word- bzw. Excel-Datei, Pläne: dwg- und dxf-Datei, Bilder: jpg- oder tif-Datei, Leistungsverzeichnis: pdf- und GAEB-Format, Basisdaten: im vorliegenden Format.

Als Referenzsystem für rissliche Darstellungen ist das amtliche Koordinatensystem ETRS89_UTM33 zu verwenden.

Der AN berichtet dem AG kontinuierlich über den Stand der Arbeiten. Die zeitlichen Intervalle für die Berichterstattungen gibt der AG vor, es ist allgemein von 4 Wochen auszugehen.

Auf allen Dokumenten und bei Schriftwechsel ist die Projekt-Nummer 2194.10 anzugeben.

9 Grundlagen der Honorarermittlung

• Leistungen im Sinne § 43 HOAI, Leistungsbild Ingenieurbauwerke sowie Anlage 12 HOAI • Honorarzone: III, Basishonorarsatz • Zu- bzw. Abschlag zum Honorar für Grundleistungen (Basishonorarsatz) • anrechenbare Kosten geschätzt als Annahme für Vertrag: 2.254.000,00 € netto • mitzuverarbeitende Bausubstanz: keine.

10 Abrechnung

Voraussetzung für die Fälligkeit der jeweiligen Abschlagszahlung ist die vertragsgemäße Erbringung der jeweiligen Teilleistung, wobei für die optionale Leistung auch die vorherige Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt sein muss.

Für die baubegleitenden Leistungen (Leistungsphase 8) können Abschlagszahlungen in abzurechnenden Zeiträumen von maximal 1 Abschlagsrechnung/Monat gefordert werden.

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Die Abrechnung der Position 8 - Örtliche Bauüberwachung erfolgt nach tatsächlicher Bauzeit bzw. nach anteiligen Kalendertagen (1/30 pro Monat). Abschlagszahlungen für Grundleistungen können dabei im Verhältnis des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zur fortgeschriebenen Gesamtbauzeit der Gesamtleistung gefordert werden.

Bei Besonderen Leistungen bemessen sich die Abschlagszahlungen anteilig nach dem im Abrechnungszeitraum tatsächlich erfüllten Leistungsstand.

11 Erfüllungsort

Wismut GmbH Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte Jagdschänkenstraße 29 09117 Chemnitz

12 Anlagen zur Leistungsbeschreibung

Anlage 1: Ausschnitt digitale topografische Karte mit Eintragung der verwahrungsrelevanten Schadstellen

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