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Eigenerklärungen Mindestlohngesetz vom Bieter
Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens:
Nachfolgende Erklärungen sind zwingend vom Wirtschaftsteilnehmer anzukreuzen und ggf. auszufüllen:
Ich/Wir bestätigen, in meinem/unserem Unternehmen den Mindestlohn nach § 20 MiloG zu zahlen und alle weiteren Verpflichtungen (z. B. Aufzeichnungs- und Zusammenarbeitspflichten) nach dem MiloG einzuhalten. Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist (§ 19 Abs. 1 MiloG) und dass kein Verfahren nach § 21 MiloG i. V. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten anhängig ist.
lch/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweise zur Zahlung des Mindestlohnes in meinem/unserem Unternehmen (z. B. anonymisierte Aufzeichnungen über geleistete Stunden und Entgelte, Lohnlisten, Bestätigung des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Lohnbüros) vorzulegen.
Ort, Datum Name und Unterschrift
Eigenerklärung