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2027_Bewerbungsbedingungen.pdf

Planung und Bau eines Messestands für die Aktionsschau „Macher gesucht!“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 17:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Bewerbungsbedingungen

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Durchführungsgesellschaft vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z.B. Preisabsprachen, Austausch von Angebotsteilen), werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Durchführungsgesellschaft vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

3.3 Unterlagen, die von der Durchführungsgesellschaft nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Durchführungsgesellschaft bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (Beachte Bestimmungen über Nachforderungen nach § 41 Abs. 2, 3 UVgO.)

3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Im Leistungsverzeichnis sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur solche Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben jedoch Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

3.8 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B werden Vertragsbestandteil.

3.9 Beiliegende AGB des Bieters stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen zwingend zum Ausschluss.

4 Unterlagen zum Angebot

4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Durchführungsgesellschaft Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Durchführungsgesellschaft bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

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4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber bzw. Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

5 Nebenangebote sind nicht zugelassen

6 Bietergemeinschaften

6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 6.2 Auf Verlangen der Durchführungsgesellschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.3 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Durchführungsgesellschaft zu einem - von ihr bestimmten Zeitpunkt - nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Durchführungsgesellschaft gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“
  • oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • oder durch einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen

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zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

9 Bevorzugte Bewerber (Bayern)

Bieter, die als „bevorzugte Bieter“ im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2 – G17/17-1)) berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.

10 Angebotsfrist

Die Angebotsfrist läuft mit dem in der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" genannten Termin ab.

11 Zuschlagskriterien

Für den Zuschlag sind im Einzelnen folgende Kriterien maßgeblich:

KriteriumGewichtung
Preis60%
Qualitätskriterium Erfahrung in der Durchführung von durch Ministerien geförderte Gemeinschaftsbeteiligungen (Koordination von ca. 25 Innungen / Verbänden) bevorzugt für das Handwerk40%

12 Rückgabe der Unterlagen

Der Auftraggeber ist gesetzlich zur Aufbewahrung der im Rahmen eines Vergabeverfahrens von den Bietern eingereichten Unterlagen verpflichtet. Eine Rückgabe der Unterlagen an die Bieter ist daher ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird die Unterlagen selbstverständlich im Sinne der geltenden Gesetze aufbewahren und auch die Vorgaben des Urheberrechts beachten und einhalten.

13 Datenschutz - Datenverarbeitung

Mit der Einreichung eines Angebots und ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten des Angebots zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden dürfen. (näheres hierzu entnehmen Sie den Informationen zur Datenerhebung)

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