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2027_Zusätzliche_Vertragsbedingungen.pdf

Planung und Bau eines Messestands für die Aktionsschau „Macher gesucht!“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 17:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Zusätzliche Vertragsbedingungen

  1. Pauschalierter Schadensersatz und Vertragsstrafe

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung des fristgerechten Aufbaus hat der Auftragnehmer an die Hand- werkskammer von München und Oberbayern einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50.000 € zu zahlen. Der Handwerkskammer von München und Oberbayern bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist, dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Höhere Gewalt

Für den Fall einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unver- schuldeter, nicht vorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht überwindliche Hindernisse nicht oder nicht am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann, sind Schadenser- satzansprüche gegenüber der Handwerkskammer von München und Oberbayern, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

  1. Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsklauseln

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm während seiner Tätigkeit für die Handwerkskammer von München und Oberbayern bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle ihm bekannt gewordenen Verfahren und sonstigen geschäftlichen und/oder betrieblichen Tatsachen nur im Rahmen seiner Tätigkeit für die Handwerkskammer von München und Oberbayern zu verwenden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München als Gerichts- stand und Erfüllungsort vereinbart, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Hat ein gewerblich tätiger Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten München als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

  1. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des deut- schen Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausge- schlossen.

  1. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieser zusätzlichen Ver- tragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Ver- tragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die- jenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielset- zung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise un- durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB gilt als ausgeschlossen.

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