Anlage 17 Hinweisblatt_Informations- und Kommunikationsmassnahmen.pdf

Planung und Bau eines Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden im Landkreis Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Hinweisblatt für Informations- und

Kommunikationsmaßnahmen

Für durchgeführte Baumaßnahmen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“

Inhalt

1 Einführung ....................................................................................................................................... 2 2 Allgemeine Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ........................................................ 2 3 Beschreibung auf der Internetseite ................................................................................................. 4 4 Bauschild ......................................................................................................................................... 4 5 Beschilderung neu entstandener Kabelverzweiger und Gebäude .................................................. 5 6 Nachweis der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen .................................................... 6 7 Herstellung der Beschilderungen .................................................................................................... 6 8 Einhaltung der Publizitätspflichten ................................................................................................. 6

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1 Einführung

Dieses Hinweisblatt stellt eine Unterstützungsleistung des Zuwendungsgebers an den Zuwendungs- empfänger dar. Es soll eine Hilfestellung bei der Einhaltung der unter Punkt 5 der BNBest-Breitband aufgeführten Informations- und Kommunikationspflichten geben.

Das Hinweisblatt führt die beschriebenen Anforderungen aus den BNBest-Breitband näher aus, um bei den vom Bund geförderten Breitbandprojekten eine klare Kommunikationsstrategie umzusetzen. Außerdem erhält der Zuwendungsempfänger Lösungsvorschläge für einzelne umzusetzende Ver- pflichtungen wie bspw. das Erstellen eines Bauschilds.

Die Verpflichtung zur Information und Kommunikation beruht auf folgender Nebenbestimmung:

 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unter- stützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband Punkt 5. Sonstige Verpflichtungen)

Um die Publizitätspflichten bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammen- hang mit dem Vorhaben einzuhalten, ist der Zuwendungsempfänger mindestens dazu verpflichtet,

 eine Beschreibung des Vorhabens auf seiner Internetseite zu veröffentlichen,  während der Bauarbeiten ein Bauschild aufzustellen und  neu entstandene Kabelverzweiger und Gebäude zu beschildern.

2 Allgemeine Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben hat der Zuwendungsempfänger auf die Unterstützung aus dem Bundesförderprogramm hinzuweisen. Darunter fallen beispielsweise Pressemitteilungen und -einladungen, Infobriefe, Newsletter oder Prä- sentationen.

Obligatorische Angaben:

 Logo des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur  Hinweis auf den Bund  Hinweis auf das Bundesförderprogramm Breitband

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Das Logo des BMVI hält der Projektträger unter „Dokumente der Zuwendungsgeber“ im internen Be- reich der zentralen Online-Plattform unter www.breitbandausschreibungen.de bereit:

Wie dieses zu verwenden ist, kann in der pdf-Datei „Lies mich“ (Verwendung, Abstände, Untergrund etc.) im zip-Ordner BMVI_BFP_Logo.zip nachgelesen wer- den.

Der Styleguide der Bundesregierung gibt die Vor- schriften zur Verwendung der Wort-Bild-Marke vor.

Den Styleguide finden Sie hier: Styleguide_Bundesre- gierung

Als Hinweis auf das Bundesförderprogramm Breitband können die Zuwendungsempfänger das Logo des Bundesförderprogramms nutzen und/oder schriftlich darauf hinweisen („Gefördert durch das Bundesförderprogramm Breitband“).

Auch dieses Logo wird unter „Dokumente der Zuwendungsgeber“ auf der zentralen Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Wie dieses zu verwenden ist, erklärt die pdf-Datei „Lies mich“ des zip-Ordners Logo_ZIP_BFP.zip.

Das Logo des Projektträgers des Bundesförderprogramms Breitband, der atene KOM GmbH, kann zusätzlich verwendet werden. Es steht ebenfalls auf der zentralen Online-Plattform zur Verfügung:

Wichtige Hinweise:

 Das Logo darf nur zusammen mit dem Schriftzug „Projektträger des Bundesministeriums für Ver- kehr und digitale Infrastruktur“ und  ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm Breitband genutzt werden.  Es darf nicht in seinen Proportionen verzerrt, gestaucht, umgefärbt, angeschnitten, verfremdet, gestürzt oder gedreht werden.  Es steht immer auf weißem Hintergrund.

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3 Beschreibung auf der Internetseite

Während der Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger eine Beschreibung des Vorhabens auf seiner Internetseite veröffentlichen (Einbindung als Unterseite auf der Seite der Ge- meinde, des Landkreises o. ä.).

Inhalte: a. Ziele – was soll mit der Breitbandförderung erreicht werden (angeschlossene Haushalte, er- reichte Unternehmen/Schulen/Krankenhäuser, Versorgungsgrad und -geschwindigkeit)? b. Projektfortschritt – anlassbezogene Berichte zu Baufortschritten; z. B. Spatenstich, Ausbau- schritte, Fertigstellungen etc. c. Ergebnisse – was wurde erreicht (bezogen auf die Ziele)? d. Unterstützung durch den Bund – kurzer schriftlicher Hinweis, dass der Bund Ihr Vorhaben unter- stützt

Die Beschreibung hat im Verhältnis zum Umfang der Unterstützung (Förderhöhe) zu stehen. Als Faustregel gelten folgende Angaben:

 Unterstützung zwischen 100.000 bis unter 1 Millionen Euro = mindestens 900 Zeichen (ohne Leerzeichen)  Unterstützung von 1 Millionen bis 5 Millionen Euro = mindestens 1500 Zeichen (ohne Leerzei- chen)  Unterstützung über 5 Millionen Euro = mindestens 3000 Zeichen (ohne Leerzeichen)

Die Projektbeschreibung muss ab dem Tag des Spatenstichs/des Baubeginns verfügbar sein.

Verlinkung

Der Zuwendungsempfänger verlinkt von seiner Internetseite auf die Homepage des Projektträgers (http://www.atenekom.eu/bfp/).

Außerdem stellt er dem Projektträger den Link zur Projektbeschreibung zur Verfügung. Dieser Link wird auf der Internetpräsenz http://www.atenekom.eu/bfp/ veröffentlicht.

Aktualität

Der Zuwendungsempfänger aktualisiert den Projektfortschritt auf seiner Internetseite mindestens quartalsweise. Um die Aktualität nachvollziehbar zu machen, wird immer das Aktualisierungsdatum mit angegeben.

4 Bauschild

Während der Bautätigkeit ist ein Schild an der/n Baustelle/n an gut sichtbarer Stelle aufzustellen.

Zur Aufstellung der Bauschilder gibt der Projektträger folgende Empfehlungen:

o Wenn an vielen Stellen gleichzeitig Bauabschnitte stattfinden, empfiehlt es sich, die Bau- schilder an den Außenbereichen oder Zufahrtswegen der Baumaßnahmen aufzustellen. Sie

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sollten in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens stehen, um als Betrachter eine entspre- chende Verbindung herstellen zu können. o Handelt es sich um mehrere Baustellen hintereinander von weniger als zwei Wochen Dauer, kann das Bauschild auf/an einem Baustellenfahrzeug oder an einem einzelnen Bau- zaun-Element angebracht werden und von Baustelle zu Baustelle transportiert werden. o Bei Baustellen von zwei Wochen und länger sollte das Bauschild am Bauzaun für die Zeit der Baumaßnahme befestigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass sich die förderrechtlich implizierten Regelungen zum Bauschild nicht zu der etwaigen landesbauordnungsrechtlichen Verpflichtung des Bauherrn verhalten, ein sog. Baustel- lenschild aufzustellen (vgl. § 11 Abs. 3 der Musterbauordnung).

Die Verantwortlichkeit für die konkrete Gestaltung und die Aufstellung bzw. Anbringung der Schilder, insbesondere die Einhaltung rechtlicher Regelungen, obliegt dem Zuwendungsempfänger.

Das Bauschild ist spätestens bei Baubeginn (beim Spatenstich) an der Baustelle anzubringen und dort während der gesamten Dauer der Bauarbeiten zu belassen (denken Sie daher bei der Erstellung des Schildes an die Herstellungszeiten und demnach an genügend Vorlaufzeit!).

Anforderungen Bauschild oder Banner

 Das Bauschild muss mindestens das Logo des BMVI, einen Hinweis auf den Bund sowie einen Hinweis auf das Bundesförderprogramm enthalten  Größe mindestens A0  Witterungsbeständig

5 Beschilderung neu entstandener Kabelverzweiger und Gebäude

An allen mit dieser Maßnahme neu entstehenden Verteilerkästen und Gebäuden sind gut sichtbare und wetterbeständige Beschilderungen mit Hinweis auf die Förderung anzubringen.

Die Beschilderungen sind direkt nach Aufstellung der neu entstandenen Kabelverzweiger oder Ge- bäude, spätestens jedoch drei Wochen danach, anzubringen und dort dauerhaft zu belassen.

Bei Beschädigungen, die zur Unleserlichkeit der Beschilderung führen, ist diese unverzüglich zu erset- zen.

Anforderungen Beschilderung neuer Kabelverzweiger und Gebäude

 Die Beschilderung muss mindestens das Logo des BMVI, einen Hinweis auf den Bund sowie ei- nen Hinweis auf das Bundesförderprogramm enthalten  Größe mindestens A3 oder quadratisch (Seitenlänge mindestens 40 cm)  Witterungsbeständig  Gut sichtbar auf der Vorderseite bzw. Seite zur Straße

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Layoutvorlage

Eine Layoutvorlage für die Beschilderung der neu entstandenen Kabelverzweiger und Gebäude steht Ihnen auf https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/ un- ter Downloads und Projektumsetzung zur Verfügung.

6 Nachweis der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

Der Zuwendungsempfänger hat seine Informations- und Kommunikationsmaßnahmen dem Projekt- träger atene KOM GmbH im Zuge der Mittelanforderung und Nachweis der Verwendung nach AN- Best-GK Nr. 6 nachzuweisen.

Der Sachbericht muss dazu folgende Informationen enthalten:

 Die Beschreibung auf der Internetseite des Zuwendungsempfängers ist unter „Link zur Projekt- beschreibung“ einzufügen.  Sofern Sie weitere Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Bundesför- derprogramms Breitband durchgeführt haben, sind diese unter „Sonstige Dokumente“ einzufü- gen (z. B. Flyer, Präsentationen, Broschüren etc.).  Die Baustellenschilder sind unter „Baustellenbeschilderung“ im jpg-Format hochzuladen.

7 Herstellung der Beschilderungen

Der Zuwendungsempfänger ist nach Nr. 5.3 BNBest-Breitband für die Erstellung und Anbringung der Schilder verantwortlich. Der Zuwendungsempfänger kann die Erstellung und Anbringung der Schilder jedoch an das auszuwählende Telekommunikationsunternehmen weitergeben bzw. einen externen Dritten mit der entsprechenden Umsetzung beauftragen.

Die dadurch entstehenden Ausgaben können beim Betreibermodell als „sonstige Ausgaben“ abge- rechnet werden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat das Telekommunikationsunternehmen, so- fern der Zuwendungsempfänger die Pflicht der Erstellung und Anbringung der Schilder auf dieses übertragen hat, die Kosten in seine Investitionskosten einzukalkulieren.

Bei der Vergabe des Auftrags an externe Dritte sind die ggfls. einschlägigen haushalts- und vergabe- rechtlichen Bestimmungen zu beachten.

8 Einhaltung der Publizitätspflichten

Für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist die Einhaltung der Publizitätspflichten erforderlich. Der Zuwendungsempfänger ist für die Erfüllung verantwortlich.

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