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Planung und Bau eines Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden im Landkreis Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Merkblatt zur Dokumentation

der technischen Anlagen und des Baus

im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“

Wesentliche Änderungen Juli 2018  Keine Fotodokumentation bei Querungen, Kreuzungsbereichen, Brücken, Fernstraßen und Wasserwegen  Keine Fotos „Vor dem Ausbau“ und „Nach dem Ausbau“  Keine Fotos beim Wechsel der Verlegemethode  Dokumentation erfolgt nicht nach Meilensteinen  Entfall der Eigentümer und Adressdaten, sowie des Grundes der Aufnahme in den Fotos

Um den effizienten Mitteleinsatz im Bundesförderprogramm nachzuweisen, sind im Rahmen der Mitteilungs- und Berichtspflichten des Zuwendungsempfängers folgende Punkte zu dokumentieren und einzureichen:

Fotodokumentation Pro Bauabschnitt wird nach BNBest-Breitband 1.2. die Erstellung einer Fotodokumentation unter Angabe der GPS-Koordinaten und des Datums abverlangt. Diese Dokumentation umfasst die Verlegung und Installation der wesentlichen Komponenten sowie die offenen Trassen. Die Trassen, sowie die Verzweigereinrichtungen mit Komponenten sind mittels Foto zu dokumentieren. Trassen mit einer Länge von über 500 Metern werden im Intervall von ungefähr 500 Metern fotografisch dokumentiert (offene Trasse mit Bestückung). Verteileinrichtungen mit Komponenten, z. B. Kabelverzweiger, Splitter sind so zu fotografieren, dass die Komponenten erkennbar sind. Die Übermittlung der Fotos soll grundsätzlich in einem komprimierten Format erfolgen. Bevorzugt werden die Dateiformate JPG und PNG.

Dokumentation der Leistungsfähigkeit des Netzes nach BNBest-Breitband 4.3.1 Bei Inbetriebnahme der Infrastruktur belegt der Zuwendungsempfänger die Funktion des Netzes anhand von Messprotokollen für die geförderte Infrastruktur. Hierzu hat der Zuwendungsempfänger im Verhältnis zum Begünstigten sicherzustellen, dass dieser aussagekräftige Messprotokolle liefert. Für die Verfügbarkeit der Bandbreite bei den Endverbrauchern ist die Dämpfung pro Gebäude anzugeben. Der Wert bezieht sich auf die Strecke von der aktiven Technik bis zum Hausübergabepunkt. Die Angabe der Dämpfung erfolgt unter Nennung der Bezugsfrequenz beim FTTC-Ausbau oder unter Angabe eines Dämpfungsbudgets bei FTTB/H Verbindungen. Die Tabelle der Dämpfungswerte ist

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gebäudescharf nach Inbetriebnahme des Netzes bei der Bewilligungsbehörde in elektronischer Form einzureichen. Die Bewilligungsbehörde behält sich die Möglichkeit vor, weitere Daten und Messprotokolle anzufordern. Um die Erreichung der Förderziele gemäß Richtlinie zu kontrollieren, wird die Bewilligungsbehörde oder ein durch sie beauftragtes Unternehmen Stichprobenmessungen an den Verteileinrichtungen und beim Endkunden durchführen. Der Begünstigte hat auf Verlangen Zugang zu sämtlichen messrelevanten Anlagen zu gewähren. Je nach eingesetzter Übertragungstechnologie werden unterschiedliche Messmethoden für die Ermittlung der physikalischen Eigenschaften des Übertragungsmediums eingesetzt. Darüber hinaus werden beispielsweise die vorhandene Bandbreite und der Durchsatz von TCP-Verbindungen im Rahmen der Messungen getestet. Die Messungen erfolgen in einer empirisch hergeleiteten Anzahl zu verschiedenen Tageszeiten.

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