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atene KOM GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin atene KOM GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 Tel. +49 (0)30 2332 49 – 777 04552 Borna Fax +49 (0)30 2332 49 – 778 projekttraeger@atenekom.eu www.atenekom.eu
25.05.2020
Zuwendungsbescheid
Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch- land (Förderrichtlinie des Bundes)
– Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe –
Bezug: Ihr Antrag vom 05.12.2019, zugegangen am 11.12.2019, mit Nachlieferung bis zum 06.04.2020 Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 Gebietskörperschaft der antragstellenden Organisation (Regionalschlüssel): 147290000000 Von der Maßnahme betroffene Gebietskörperschaften (Regionalschlüssel): 147290360360, 147295301010, 147295307020, 147290150150, 147290220220, 147295301330, 147290320320, 147290080080, 147290050050, 147295305000, 147290140140
Anlagen:
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundes- republik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Ge- bietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest- Gk, Stand: 13.06.2019)
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| Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung | |
|---|---|
| zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ | |
| durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten | |
| und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: | |
| 10.07.2019) | |
| GIS-Nebenbestimmungen, | Version 4.1 vom 16.03.2020 |
| Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Inf- | |
| rastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom | |
| 02.04.2019 | |
| Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 | |
| vom 01.08.2018 | |
| Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- | |
| P, Stand: 13.06.2019) |
- Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“
- Dokument „Merkblatt Mittelanforderung – Infrastrukturmaßnahmen“ (Stand: Sep- tember 2018)
- Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“ (Ver- sion 2.0 vom 02.07.2019)
- Vordruck „Empfangsbestätigung“
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren oben genannten Antrag bewillige ich, als beliehener Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Deutschland nach § 44 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO), Ihnen als Zuwen- dungsempfänger vorläufig auf der Grundlage
| Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der | |
|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der | |
| Fassung vom 28.11.2019 |
- der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Auf- baus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung) und
- der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Ver- waltungsvorschriften (VV),
für den Zeitraum 30.01.2020 bis zum 30.11.2023 in Form der Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen För- derquote von 60 % der geschätzten zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrund- lage) in Höhe von bis zu
19.043.089,00 € (Betrag in Worten: neunzehn Millionen dreiundvierzigtausendneunundachtzig Euro)
für die Durchführung der von Ihnen geplanten Baumaßnahmen zur Errichtung einer passiven Infrastruktur im Sinne der Nr. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Bewil- ligung erfolgt unter der Bedingung, dass
das Auswahlverfahren für den Betrieb der zu errichtenden passiven Infrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber öffentlicher TK-Netze spätestens sechs Monate nach Erhalt dieses Bescheides eingeleitet wird.
Ferner behalte ich mir vor, nachträglich Auflagen zu erteilen, zu ändern oder zu ergän- zen (Auflagenvorbehalt nach § 36 Absatz 2 Nr. 5 VwVfG).
Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haus- haltsmittel (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Absatz 2 Nr. 1 VwVfG).
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- Vorhaben
1.1. Gemäß Ihrem oben genannten Förderantrag werden die Mittel zur Durchführung des nachfolgend beschriebenen Projektes vorläufig bewilligt (Zuwendungs- zweck):
Errichtung einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Stan- dard im Sinne von Nr. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes.
Die Bemessungsgrundlage der Zuwendung ergibt sich aus den zuwendungsfähi- gen (d. h. förderfähigen) Ausgaben im Sinne von Nr. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Barwert der aus dem geförderten Gegenstand entstehenden Ein- nahmen, die über die gesamte Dauer des Pachtvertrags erlöst werden, reduziert die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers anteilig bezogen auf den Bundesanteil der Förderung. Unentgeltliche Leistungen Dritter sind an- zugeben und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Fördersumme, soweit sie den Förderbedarf verringern.
1.2. Die im Rahmen der Maßnahme vorgesehenen Kilometer an Tiefbauleistungen, neu zu schaffenden Glasfaserkilometer und neu zu verlegenden Kilometer an Leerrohren werden mit dem Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwen- dung festgesetzt. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer im Projekt- gebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s sowie 28 Schulen mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt.
- Höhe der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben, Zweckbindung und Bewilli- gungszeitraum
2.1. Die abschließende Höhe der Zuwendung wird auf Basis der in den Auswahlver- fahren ermittelten wirtschaftlichsten Angebote festgelegt.
2.2. Die Zuwendung ist zweckgebunden sowie wirtschaftlich und sparsam zu verwen- den. Sie darf ausschließlich für tatsächliche Ausgaben verwendet werden, die im Bewilligungszeitraum zur Errichtung einer passiven Infrastruktur im Sinne der Nr. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes verwendet werden.
2.3. Die Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung gesichert bleibt.
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2.4. Planungskosten können den Investitionsausgaben zugerechnet werden, soweit sie für die Herstellung des Netzes erforderlich sind. Sie sind in Höhe von bis zu 20 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben als deren Bestandteil förderfähig.
2.5. Die Zweckbindungsfrist entspricht der Laufzeit des mit dem Betreiber zu schlie- ßenden Pachtvertrages. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förder- richtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises.
Ergänzend zu Nr. 3.2 der BNBest-Breitband und Nr. 7.8 der Förderrichtlinie des Bundes sind Sie verpflichtet, mir als Bewilligungsbehörde spätestens drei Mo- nate vor Ablauf der Zweckbindungsfrist verbindlich zu erklären, wie mit der ge- förderten Infrastruktur zukünftig zu verfahren ist. Bei bereits vorvertraglich ver- einbarter Veräußerung der Infrastruktur ist mir als Bewilligungsbehörde ein Nachweis der Veräußerung sowie der Weitergabe der Open-Access-Verpflich- tung vorzulegen. Ein erfolgloses Bemühen der Veräußerung ist nachzuweisen.
2.6. Es ergibt sich folgender vorläufiger Finanzierungsplan:
| Gesamtkosten | 31.738.482,00 Euro |
|---|---|
| Bundesförderung prozentual (För- derquote) | 60 % |
| Bundesförderung Summe | 19.043.089,00 Euro |
- Auszahlung
3.1. Die Auszahlung erfolgt entsprechend den in Nr. 1 BNBest-Breitband enthaltenen Vorgaben im Wege des Anforderungsverfahrens. Abweichend von Nr. 1.3 AN- Best-Gk bzw. Nr. 1.4 ANBest-P erfolgt die Auszahlung der Bundesmittel aus- schließlich nachschüssig für entstandene Ausgaben.
3.2. Soweit innerhalb eines Kalenderjahres keine Anforderung erfolgt, ist eine Doku- mentation nach Nr. 6.1 Satz 2 ANBest-P/Gk i. V. m. Nr. 1.3 Absatz 3 BNBest-Breit- band bis zum 15.10. eines jeweiligen Kalenderjahres als Zwischennachweis vor- zulegen.
3.3. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des erreichten Projektfortschritts.
3.4. Die Zuwendung in Höhe von 1.904.308,90 Euro (10 % der Gesamtzuwendung) gilt als Sicherheitseinbehalt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung des Ver- wendungsnachweises.
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- Erfüllungspflichten
4.1. Die beigefügten Anlagen Nr. 1 bis 11 sind Bestandteil dieses Bescheids.
4.2. Wesentliche Änderungen der Grundlagen, auf denen dieser Bescheid erging, ins- besondere im Hinblick auf das Projektgebiet und den Fördergegenstand, bedür- fen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Dies betrifft auch Angaben zum Bewilligungszeitraum.
Wesentliche Verzögerungen im Projektverlauf sind unverzüglich anzuzeigen. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nur auf begründeten Antrag hin möglich.
Alle weiteren Änderungen sind mir als Bewilligungsbehörde unverzüglich anzu- zeigen.
4.3. Betrieb des Netzes
Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt, dass der Betrieb der zu errichtenden passiven Infrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betrei- ber öffentlicher TK-Netze gesichert ist. Der Betreiber ist auf die Einhaltung der für ihn maßgeblichen Vorgaben aus der NGA-Rahmenregelung, der Förderricht- linie des Bundes sowie aus diesem Bescheid zu verpflichten.
Bei der Auswahl des privatwirtschaftlichen Betreibers von Breitbandinfrastruk- turen sind die Vorgaben der §§ 5 bis 7 NGA-Rahmenregelung sowie der Nr. 5.3 der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten, insbesondere die Pflicht zur Veröf- fentlichung des Auswahlverfahrens sowie des Ergebnisses auf dem zentralen On- line-Portal www.breitbandausschreibungen.de. Zusätzlich sind die aktuellen In- formationen zu den Vorleistungspreisen des ausgewählten Betreibers, sobald sie bekannt sind, auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibun- gen.de zu veröffentlichen.
Bereits im Rahmen des Auswahlverfahrens ist darauf hinzuweisen, dass eine Nichteinhaltung der im Zuwendungsbescheid enthaltenen Pflichten zum Aus- schluss aus dem Auswahlverfahren führen kann.
Die Nutzung von Synergien durch Mitnutzung ist bereits im Rahmen des Aus- wahlverfahrens zu berücksichtigen.
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4.4. Errichtung der Infrastruktur
Der Baubeginn ist spätestens 18 Monate nach Bekanntgabe dieses Bescheides zu gewährleisten. Der tatsächliche Baubeginn ist mir spätestens zwei Wochen vor dem Termin des ersten Spatenstichs anzuzeigen. Im Übrigen wird auf Nr. 4.7 die- ses Bescheides verwiesen.
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung ein- zubeziehen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen ei- ner anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Die Nutzung von Synergien durch Mitnutzung ist bereits im Rahmen des Aus- wahlverfahrens zu berücksichtigen. Alternative Netztechnologien und Verlege- methoden sind als maßgebliches Zuschlagskriterium in das Vergabeverfahren für die Errichtung einer Infrastruktur aufzunehmen. Maßgeblich im Sinne dieser Re- gelung ist, dass dieses Zuschlagskriterium mit mindestens 5 % in der Wertung berücksichtigt wird.
Zur Mitverlegung zur Verfügung stehende Baumaßnahmen sind elektronisch öf- fentlich zugänglich zu machen, sofern der Zugang zu diesen Informationen nicht bereits über die Bundesnetzagentur als zentrale Informationsstelle gewährleis- tet ist.
Die Nutzung der geförderten Bauarbeiten für die sog. „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirt- schaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten sind mir gegenüber anzuzeigen. Hierfür ist das auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de hinterlegte Formular zu verwenden.
Unbeschadet der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist über die Anträge von dritten Telekommunikationsunternehmen auf Mitverlegung im Verhältnis zueinander und zur Eigen-Mitverlegung diskriminierungsfrei zu ent- scheiden. Im Fall der Mitverlegung ist ein GIS-Layer „Mitverlegung“ entspre- chend GIS-Nebenbestimmungen vorzulegen und auf dem zentralen Online-Por- tal www.breitbausschreibungen.de hochzuladen. Das Auswahlverfahren zur Er- richtung der passiven Infrastruktur (ggfs. einschließlich der Bauplanung) und das ggfs. separate Auswahlverfahren zur Bauplanung sowie das jeweilige Ergebnis sind entsprechend Nr. 4.3 dieses Bescheides auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de zu veröffentlichen.
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4.5. Anschlussgewährleistung
Alle nachfragenden Teilnehmer müssen bis zur Verwendungsnachweisprüfung angeschlossen werden. Für alle anderen Anschlüsse ist die Nachverdichtung vor- zubereiten. Während der Zweckbindungsfrist muss ein Anschluss nachfragender Teilnehmer zu erschwinglichen Kosten erfolgen. Dies gilt auch, soweit Baumaß- nahmen bereits als abgeschlossen gelten.
4.6. Open Access
Im Einklang mit § 7 NGA-Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für die An- wendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (O- pen Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und zwar unabhän- gig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbe- dingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infra- struktur genutzt wurde.
4.7. Konkretisierung der Projektdetails und Nachweispflichten
4.7.1 Spätestens nach Durchführung der Auswahlverfahren sind mir gegenüber die für die Gewährung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwen- dung erforderlichen Angaben zu konkretisieren. Hierfür sind innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der durchgeführten Auswahlverfahren folgende Unter- lagen zur Prüfung im internen Bereich des zentralen Online-Portals www.breit- bandausschreibungen.de hochzuladen:
- Unterlagen der Auswahlverfahren:
Dokumentation der Auswahlverfahren (Ergebnisvermerke) Versicherungen/Erklärungen o zur Einhaltung der Mindestanforderungen des ausgewähl- ten Betreiberangebotes und zur rechtmäßigen Durchfüh- rung der Auswahlverfahren o zur Einhaltung der Mindestbestandteile des Betreiberver- trages und über dessen Vorlage bei der Bundesnetzagen- tur o des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zu- wendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vor- handener, nutzbarer Infrastrukturen im Rahmen der Netz- planung
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ggfs. Stellungnahme des externen Rechnungsprüfers bei Vorlie- gen von weniger als drei Angeboten bei der Betreiberauswahl (vgl. § 5 Absatz 8 NGA-Rahmenregelung)
- alle Unterlagen der Planung gemäß GIS-Nebenbestimmungen und Material- konzept inklusive Darstellung eines Gesamtnetzes im Netzplan (Phase 2) un- ter Berücksichtigung der Backbone- und Backhaulverbindung mindestens in den Grenzen der am Antrag beteiligten Gebietskörperschaften und unter Be- rücksichtigung der Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft
- vollständiger und verbindlicher Finanzierungsplan auf Basis der Ergebnisse der Auswahlverfahren, einschließlich Unterlagen zur Kofinanzierung,
- Vorlage einer detaillierten Meilensteinplanung, die quartalsgenau das Errei- chen bestimmter Ausbauziele sowie entsprechende Auszahlungsziele von Teilbeträgen der Zuwendung vorsieht
Auf Grundlage dieser eingereichten Unterlagen erfolgt die Prüfung für die Erstel- lung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung.
4.7.2 Nach Ablauf des siebten auf die Vorlage des Verwendungsnachweises fol- genden Jahres haben Sie bezogen auf diesen gesamten Zeitraum ergänzend zu Nr. 4 BNBest-Breitband unaufgefordert binnen zwölf Monaten nachzuweisen, wie viele Teilnehmer im Rahmen Ihrer Maßnahme tatsächlich angeschlossen und wie viele Einnahmen aus Vorleistungsprodukten, Endkundenprodukten und Ge- werbeanschlüssen tatsächlich erzielt wurden.
4.8. Dokumentation und Monitoring
Die errichteten TK-Infrastrukturen sind nach den Vorgaben des § 8 NGA-Rah- menregelung zu dokumentieren. Zur Kontrolle der Zielerreichung ist unter Ein- haltung der Vorgaben des § 10 NGA-Rahmenregelung jährlich zum 28. Februar für das zurückliegende Kalenderjahr anhand des in dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de hinterlegten Formulars bzw. Online-Moni- toring-Systems zu berichten. Ergänzend können für die Evaluierung der NGA- Rahmenregelung und des Bundesförderprogramms weitere Datenerhebungen notwendig werden, die ebenfalls Ihrer Mitwirkung und Unterstützung bedürfen.
4.8.1. Information und Publizität
Die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen nach Nr. 5.1 bis 5.3 BNBest- Breitband sind zu beachten und einzuhalten.
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4.8.2. Stand der Technik
Die errichteten Gigabit-TK-Netzinfrastrukturen müssen mindestens dem aktuel- len Stand der Technik entsprechen. Eine Erhöhung der Bandbreiten der geför- derten Anschlüsse soll durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeit- raum bereits ermöglicht werden.
- Prüfung und Nachweis der Verwendung
5.1. Alle Formulare und Unterlagen, insbesondere zur Mittelanforderung, zum Zwi- schen- sowie zum Verwendungsnachweis auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de, sind zwingend zu verwenden und elektro- nisch (durch Hochladen auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandaus- schreibungen.de) einzureichen.
5.2. Der Verwendungsnachweis nach Nr. 6 ANBest-P/Gk i.V.m. Nr. 4 BNBest-Breit- band ist nach Nr. 4.1 BNBest-Breitband innerhalb von sechs Monaten nach Erfül- lung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen.
5.3. Ergänzend zum zahlenmäßigen Teil des Verwendungsnachweises sind mir auch die nicht von mir bezuschussten, sondern von Ihnen bzw. Dritten finanzierten und dem Vorhaben zuzuordnenden Ausgaben und ihre Finanzierung nachzuwei- sen.
5.4. Sie haben mir als Zuwendungsgeber (einschließlich von mir Beauftragten) ein Prüfrecht entsprechend Nr. 7.1 ANBest-P/Gk sowie ein jederzeit und uneinge- schränkt zu gewährendes Zugangs- und Prüfrecht zu geförderten Infrastrukturen sowie zu geeigneten Messpunkten gegenüber dem ausgewählten Betreiber aus- zubedingen.
5.5. Etwaige Erstattungsansprüche, die Sie gegenüber dem ausgewählten Betreiber im Hinblick auf die Pflichterfüllung aus dem Bescheid haben, sind mir als Zuwen- dungsgeber auf Verlangen abzutreten.
- Rückzahlung der Zuwendung
Im Falle von Rückforderungen der Fördermittel oder im Falle von Überzahlungen ist der jeweilige Betrag von Ihnen unverzüglich und unaufgefordert zurückzuzah- len. Dies gilt entsprechend für die gemäß § 49a Abs. 3 VwVfG von mir festgesetz- ten Zinsen.
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Hierzu benutzen Sie folgende Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle Bankverbindung: Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 Verwendungszweck: Kassenzeichen
Das Kassenzeichen wird im Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwen- dung mitgeteilt. Für Rückzahlungen auf Basis dieses Bescheids ist das Kassenzei- chen beim Projektträger zu erfragen.
- Besondere Hinweise
7.1. Die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts fällt in Ihren alleinigen Verant- wortungsbereich. Eine Nichtbeachtung der Grundsätze kann insbesondere die Abänderung der vorläufig bewilligten Höhe oder eine Aufhebung dieses Beschei- des zur Folge haben.
7.2. Dieser Bescheid ersetzt nicht sonstige für die Durchführung der Maßnahmen er- forderliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen). Sind für die Förderfähig- keit des beantragten Projektes behördliche Genehmigungen erforderlich, so sind diese spätestens im Rahmen der Zahlungsanforderung vorzulegen, mit der von diesen Genehmigungen betroffene Ausgaben beglichen werden sollen.
7.3. Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn dieser Bescheid bestands- kräftig geworden ist.
7.4. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen nach § 264 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz (SubvG) vom 29.07.1976 (BGBl. I S. 2034, 2037). Nach § 3 des SubvG sind Sie verpflichtet, mir als Bewilligungsbehörde umgehend alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind.
7.5. Forderungsabtretungen durch Sie zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerli- chen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen zugunsten Dritter gemäß § 1275 BGB i.V.m. § 399 BGB in den jeweils geltenden Fassungen sind ausgeschlossen.
7.6. Weitere Informations- und Hinweispflichten durch Inanspruchnahme von Kofi- nanzierungsmitteln der Länder bleiben unberührt.
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- Weitere Nebenbestimmungen
8.1. Der Bescheid des Landes über die verbindliche Höhe der Kofinanzierung ist der Bewilligungsbehörde unmittelbar nach Erhalt vorzulegen, spätestens jedoch mit der Beantragung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe.
8.2. Laden Sie mit dem nächsten Änderungsantrag das mit E-Mail vom 06.04.2020 nachgereichte Dokument „KT Beschluss Gründung Breitband 3-2019-057.pdf“ zur Vollständigkeit der Unterlagen im internen Bereich des zentralen Online-Por- tals www.breitbandausschreibungen.de unter der Kachel „Allgemeine Angaben“ hoch.
8.3. Wir weisen Sie daraufhin, dass nur Schulen förderfähig sind, die den Bestimmun- gen unter Ziffer 4.5 des Leitfadens zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Ver- sion 8 vom 08.02.2019) entsprechen. Schulen und Bildungseinrichtungen sind gem. dieser Richtlinie förderfähig, sofern es sich um allgemeinbildende, berufs- bildende und Förderschulen in jedweder Trägerschaft oder Einrichtungen der sonstigen Aus- und Weiterbildung in öffentlicher Trägerschaft handelt, in denen vordergründig Unterricht sattfindet.
8.4. Die Grundschule Frohburg und die Oberschule „Maxim Gorki“ Frohburg befinden sich gemäß Ihren Angaben an derselben Adresse. I.S.d. Ziff. 5.1 des Leitfadens zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandaus- baus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Version 8 vom 08.02.2019) ist nur ein Hausanschluss förderfähig.
8.5. Die „Paul-Guenther-Grundschule“ und die „Paul-Guenther-Oberschule“ in Geit- hain befinden sich gemäß Ihren Angaben an derselben Adresse. I.S.d. Ziff. 5.1 des Leitfadens zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breit- bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Version 8 vom 08.02.2019) ist nur ein Hausanschluss förderfähig.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erho- ben werden bei dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur belie- henen Projektträger
atene KOM GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin.
im Auftrag
Jessica Gailus
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