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PricewaterhouseCoopers GmbH Projektträger Breitbandförderung (Los A) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH WPG | Kapelle-Ufer 4 | 10117 Berlin
Breitband GmbH Landkreis Leipzig im Auftrag des Bundesministeriums Stauffenbergstraße 4 für Digitales und Verkehr 04552 Borna
Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus Kapelle-Ufer 4 in der Bundesrepublik Deutschland (Breitband-Richtlinie) 10117 Berlin
hier: Änderungsbescheid über die Zuwendung in vorläufiger Höhe Regionalberatung: Bezug: Manuel Weiße Ihr Zuwendungsbescheid vom 25.02.2020, Administrative Bearbeitung: zuletzt geändert mit Bescheid vom 06.12.2023. Nihal Durmaz
Ihr elektronischer Änderungsantrag vom 25.03.2024, mit Nachlieferungen bis zum 16.10.2024. Tel. +49 30 – 2636 5050 kontakt@gigabit-pt.de www.gigabit-projekttraeger.de Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260
Von der Maßnahme betroffene Gebietskörperschaft: Berlin, den 26.11.2024 147290360360 (Stadt Regis-Breitingen), 147295301010 (Stadt Bad Lausick), 147295307020 (Gemeinde Neukieritzsch), 147290150150 (Stadt Geithain), 147290220220 (Stadt Kitzscher), 147295301330 (Gemeinde Otterwisch), 147290320320 (Gemeinde Belgershain), 147290080080 (Stadt Colditz), 147290050050 (Stadt Borna), 147295305000 (Verwaltungsgemeinschaft Geithain), 147290140140 (Stadt Frohburg)
Anlagen: Erklärung zum Ausschluss terroristischer Aktivitäten gemäß § 8a Haushaltsgesetz 2024 Formular „Rechtsbehelfsverzicht“
Vorsitzender des Aufsichtsrats: WP StB Martin Scholich Geschäftsführer: WP StB Petra Justenhoven, WP Stefan Frühauf, WP Daniela Geretshuber, Rusbeh Hashemian, FCA Erik Hummitzsch, WP Clemens Koch, Damir Maras, WP StB Dietmar Prümm, StB RA Björn Viebrock Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107858 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied von PricewaterhouseCoopers International, einer Company limited by guarantee registriert in England und Wales PwC GmbH WPG | 1
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2.2 Die Auszahlung erfolgt nicht vor Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen, indem Sie erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten (Vordruck liegt bei).
- Upgrade Vortriebsadressen
3.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die vollständige Anschlussrealisierung der im Rahmen Ihres o. a. Antrags aufgeführten Adressen, deren Anschluss durch Sie im Weiße- Flecken-Programm bislang lediglich im Rahmen von Vortriebsmaßnahmen vorbereitet wurde und bei denen die betreffende Aufgreifschwelle gemäß Graue-Flecken-Programm noch nicht erreicht wurde.
3.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der hinzutretenden „grauen Flecken“ folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit- projekttraeger.de/downloads/ bereitstehen:
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand: 17.10.2022,
Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022,
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung).
Damit treten dem Projektgebiet 1.101 Adresspunkte entsprechend den vorgenannten Maßgaben hinzu.
3.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:
Die Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen hat stattzufinden, soweit in dem betreffenden Gebiet – auf dessen Zuführungsstrecken der Vortrieb stattfindet – das geförderte Netz noch nicht in Betrieb genommen worden ist.
Mit der Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen darf keine erhebliche Verzögerung des Gesamtprojekts einhergehen.
Es obliegt Ihnen als Zuwendungsempfänger, die ursprüngliche bzw. bisherige Leistungsbeschreibung unter Hinzunahme der Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen anzupassen bzw. im Falle eines bereits abgeschlossenen Auswahlverfahrens die Zulässigkeit einer Auftragserweiterung sichergestellt zu haben. In jedem Fall sind die geltenden, insbesondere vergaberechtlichen Vorgaben in eigener Verantwortung zu beachten.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 3
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Die vormaligen Vortriebs- und nun als Anschlusspunkte in Betracht kommenden Adressen liegen in einem durch ein Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet und sind im Sinne der in der aktuell geltenden Richtlinie (Gigabit-Richtlinie) dargelegten Aufgreifschwellen förderfähig.
Hinsichtlich der vormaligen Vortriebs- und nun als Anschlusspunkte in Betracht kommenden Adressen darf nicht bereits ein privatwirtschaftlicher Anschluss bestehen oder verbindlich vereinbart worden sein.
- Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten
4.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten im Rahmen Ihres o.a. Antrags für die darin aufgeführten Adresspunkte, die wegen der Überschreitung der im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms bestehenden Aufgreifschwelle zwar nicht im Weißen-Flecken-Programm förderfähig angeschlossen werden können, deren Anschlüsse in vorbezeichneten Förderprogramm jedoch vorbereitet werden können, insbesondere durch die Verlegung einer Muffe an der Grundstücksgrenze bzw. auf dem Grundstück.
4.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ bereitstehen:
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Breitband“), in der Fassung vom 10.07.2019,
Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ („Breitband-Richtlinie“) in der Fassung vom 18.08.2020,
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung in der Fassung vom 15.06.2015 („Breitband-Rahmenregelung“).
4.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:
Die Erstellung von Hausanschlüssen ist nicht von der Förderung umfasst.
Die Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten führt grundsätzlich zu einer Erhöhung der Bundesförderung um 3 Prozent bzw. maximal 300 Euro pro vorbereitenden Abzweig. Einzelfallbezogen kann die Erhöhung der Bundesförderung höher ausfallen, sofern dies etwa wegen der örtlichen Topographie oder aufgrund erhöhter Anforderungen hinsichtlich der Anliegerstruktur notwendig ist. Die hierfür erforderliche Begründung ist durch den Zuwendungsempfänger vorzubringen.
Eine Bewilligung des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten greift nur im Rahmen von Bauarbeiten im Rahmen des Anschlusses weißer Flecken.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 4
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Im Rahmen des Vortriebs auf Basis von sind die Vorgaben des Materialkonzeptes des Bundes sowie die Vorgaben zum Open Access zu beachten.
Im Rahmen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten sind alle Teilnehmer entlang der gefördert errichteten Trassen zu berücksichtigen, sodass im weiteren Verlauf keine Baumaßnahmen im öffentlichen Raum notwendig sind.
Eine Umplanung von Trassen im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms wegen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten außerhalb der weißen Flecken ist nicht zulässig. Die vorbereitenden Maßnahmen sind lediglich bei Adresspunkten zulässig, die an Trassen zur Erschließung von weißen Flecken liegen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hinweisblatts zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vom 04.02.2020 sowie des gleichnamigen Konzepts vom 31.08.2020 ergänzend.
- Synergieupgrade
5.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die Hinzunahme der von Ihnen im Rahmen Ihres o. a. Antrags beantragten Teilnehmer, die unter den Voraussetzungen des Graue-Flecken- Programms förderfähig sind.
5.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der aktuell geltenden Richtlinie (Gigabit-Richtlinie) förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ zum Download bereitstehen:
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand: 17.10.2022,
Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie)“ in der Fassung vom 27.12.2022,
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung).
Damit treten dem Projektgebiet 333 Adresspunkte entsprechend den vorgenannten Maßgaben hinzu.
5.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:
Es dürfen unbeschadet vergaberechtlicher Regelungen nicht mehr als 15 Prozent zusätzliche Teilnehmer zu dem ursprünglichen Projektumfang hinzugenommen werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind Vortriebsadressen unter den hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkten, für die ein „Upgrade“ auf vollständige Anschlussrealisierung durchgeführt wird.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 5
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Es obliegt Ihnen als Zuwendungsempfänger, die ursprüngliche bzw. bisherige Leistungsbeschreibung unter Hinzunahme weiterer Adresspunkte anzupassen bzw. im Falle eines bereits abgeschlossenen Auswahlverfahrens die Zulässigkeit einer Auftragserweiterung sichergestellt zu haben. In jedem Fall sind die geltenden, insbesondere vergaberechtlichen Vorgaben in eigener Verantwortung zu beachten.
Mit der Hinzunahme der gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) darf keine erhebliche Verzögerung des Gesamtprojekts einhergehen.
Die hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („graue Flecken“) müssen in einem durch ein Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet liegen und im Sinne der in der aktuell geltenden Fassung der Gigabit- Richtlinie dargelegten Aufgreifschwellen förderfähig sein.
Hinsichtlich der hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) darf nicht bereits ein privatwirtschaftlicher Anschluss bestehen oder verbindlich vereinbart worden sein.
- Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise
Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen uns nicht alle einzureichenden Unterlagen vor bzw. waren nicht alle Angaben im Online-Portal www.gigabit-projekttraeger.de korrekt hinterlegt. Eine Entscheidung konnte dennoch ergehen.
Der Erlass des Änderungsbescheides ist an zusätzliche Nebenbestimmungen geknüpft:
Nebenbestimmungen zur Finanzplanprüfung
6.1 Eine das Bundesförderprogramm ergänzende Förderung des Landes ist uns durch Vorlage des entsprechenden Bescheids über die verbindliche Höhe der Zuwendung nachzuweisen. Legen Sie den hinsichtlich des Förderbetrages und Bewilligungszeitraumes angepassten Kofinanzierungsbescheid des Landes unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch mit dem nächsten Mittelabruf oder der Beantragung des Bescheids über die abschließende Höhe der Zuwendung vor. Vorbehaltlich einer Aufstockung des ursprünglich veranschlagten Landes- /Drittmittelanteils erfolgt eine Anpassung des Förderanteils des Bundes zur Vermeidung einer Überförderung.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
6.2 Gemäß Ihrer E-Mail vom 15.10.2024, haben Sie neue Meilensteine bestätigt. Bitte passen Sie Ihre Meilensteine mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids an.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 6
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Nebenbestimmungen zur Adress-/Netzplanprüfung
6.3 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die 25 beantragten Adressen, die gemäß des MEV "Gigabit 2.0 Landkreis Leipzig" vom 21.09.2023 bereits gigabitfähig versorgt sind, aus Ihrer Adressliste. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Kennzeichnung der Adressen als "Bestand" nicht ausreichend ist.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
6.4 Für Ihre beantragten Adressen [Am Lerchenberg/Magdeborner Straße (Borna), Bruchheimer Straße/Dölitzsch/Untere Dorfstraße (Geithain)] liegen keine amtlichen Adressen vor. Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adressen oder reichen Sie bitte einen Nachweis ein, dass für diese Flurstücke eine Baugenehmigung vorliegt bzw. beantragt wurde und dass es sich hierbei nicht um Neubaugebiete handelt, die durch § 146 Absatz 2 des TKGs betroffen sind. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Adressliste entsprechend.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
6.5 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe den Adresseintrag "Dorfstraße, Bad Lausick" aus der Adressliste, da diese Adresse mit dem Eintrag "Dorfstraße 5, Bad Lausick" doppelt beantragt wurde.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
Sonstige Nebenbestimmungen
6.6 Die Zuwendung darf gemäß § 8a Haushaltsgesetz 2024 nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen. Hierzu ist die mit diesem Bescheid an Sie ergangene Eigenerklärung spätestens mit Antrag auf Zuwendung in abschließender Höhe bei der Bewilligungsbehörde unterzeichnet vorzulegen.
Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.
Im Übrigen gilt der Bescheid vom 06.12.2023.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben Auftragnehmer einbezogen hat. Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Consulting GmbH sind im Auftrag der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig und für das oben benannte Förderprogramm bevollmächtigt, die Zuwendung im Namen und für Rechnung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abzuwickeln und die hierzu erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 7
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehenen Projektträger
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin
erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Berlin, den 26.11.2024 Leipzig, den 26.11.2024
Christoph Rathenow Sven Paschold
Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260 PwC GmbH WPG | 8
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Projektträger Breitbandförderung (Los A) PricewaterhouseCoopers GmbH WPG Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin
Zuwendungsempfänger: Breitband GmbH Landkreis Leipzig Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260
Rechtsbehelfsverzicht
Hiermit erkläre ich, dass ich auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Bescheid vom 26.11.2024
mit o. g. Aktenzeichen verzichte.
Diese Erklärung wurde abgegeben, damit der Bescheid mit sofortiger Wirkung bestandskräftig wird.
Ort: _______________________
Datum: _______________________
Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel: _______________________
Hinweis: Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben, wird der Bescheid erst nach Ablauf einer einmonatigen Frist bestandskräftig.
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Abschlusszertifikat
Umschlag-ID: 34E20070-A2E3-4C8A-A6AC-1DE7359BB92A Status: Abgeschlossen Betreff: Mit Docusign abschließen: 241126_09SN200260_AeB_Aufstockung_Bewilligung_zur_Signatur.pdf Quellumschlag: Dokumentenseiten: 9 Signaturen: 2 Umschlagersteller: Zertifikatsseiten: 2 Initialen: 0 Claudia Ruszkowski Signatur mit Anleitung: Aktiviert Georg-Glock-Straße 22 Umschlag-ID-Stempel: Deaktiviert Düsseldorf, NRW 40474 Zeitzone: (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien claudia.ruszkowski@pwc.com IP-Adresse: 195.234.12.218
Eintragsverfolgung
Status: Original Inhaber: Claudia Ruszkowski Standort: DocuSign November 27, 2024 | 09:59 claudia.ruszkowski@pwc.com
Unterzeichnerereignisse Signatur Zeitstempel
sven paschold Gesendet: November 27, 2024 | 10:00 sven.paschold@pwc.com Eingesehen: November 27, 2024 | 10:00 Manager Signiert: November 27, 2024 | 10:02 PricewaterhouseCoopers GmbH Selfservice-Signieren Signaturübernahme: Hochgeladenes Signaturbild Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mit IP-Adresse: 195.234.12.220 Sicherheitsstufe: E-Mail, Kontoauthentifizierung (optional) Vereinbarung bezüglich elektronischer Unterlagen und Signaturen: Nicht über DocuSign angeboten
Christoph Rathenow Gesendet: November 27, 2024 | 10:02 christoph.rathenow@pwc.com Eingesehen: November 27, 2024 | 10:35 Sicherheitsstufe: E-Mail, Kontoauthentifizierung Signiert: November 27, 2024 | 10:35 (optional) Selfservice-Signieren Signaturübernahme: Hochgeladenes Signaturbild Mit IP-Adresse: 195.234.12.220
Vereinbarung bezüglich elektronischer Unterlagen und Signaturen: Nicht über DocuSign angeboten
Vor-Ort-Unterzeichner – Ereignisse Signatur Zeitstempel
Bearbeiterversandereignisse Status Zeitstempel
Beauftragtenzustellereignisse Status Zeitstempel
Vermittlerversandereignisse Status Zeitstempel
Zertifizierter Versand - Ereignisse Status Zeitstempel
Kopienereignisse Status Zeitstempel
Zeugen-Ereignisse Signatur Zeitstempel
Notarereignisse Signatur Zeitstempel
Umschlagereignisse – Überblick Status Zeitstempel
Umschlag gesendet Hash-codiert/verschlüsselt November 27, 2024 | 10:00 Zertifiziert zugestellt Sicherheitsprüfung ausgeführt November 27, 2024 | 10:35 Signiervorgang abgeschlossen Sicherheitsprüfung ausgeführt November 27, 2024 | 10:35
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Umschlagereignisse – Überblick Status Zeitstempel
Abgeschlossen Sicherheitsprüfung ausgeführt November 27, 2024 | 10:35
Zahlungen Status Zeitstempel
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Auflagen/Nebenbestimmungen
PKZ: 832.5/3-19 09SN200260 Frist: bis 31.12.2025
6.1 Eine das Bundesförderprogramm ergänzende Förderung des Landes ist uns durch Vorlage des entsprechenden Bescheids über die verbindliche Höhe der Zuwendung nachzuweisen. Legen Sie den hinsichtlich des Förderbetrages und Bewilligungszeitraumes angepassten Kofinanzierungsbescheid des Landes unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch mit dem nächsten Mittelabruf oder der Beantragung des Bescheids über die abschließende Höhe der Zuwendung vor. Vorbehaltlich einer Aufstockung des ursprünglich veranschlagten Landes-/Drittmittelanteils erfolgt eine Anpassung des Förderanteils des Bundes zur Vermeidung einer Überförderung.
6.2 Gemäß Ihrer Mail vom 15.10.2024, haben Sie neue Meilensteine bestätigt. Bitte passen Sie Ihre Meilensteine mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids an.
6.3 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die 25 beantragten Adressen, die gemäß des MEV "Gigabit 2.0 Landkreis Leipzig" vom 21.09.2023 bereits gigabitfähig versorgt sind, aus Ihrer Adressliste. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Kennzeichnung der Adressen als "Bestand" nicht ausreichend ist.
6.4 Für Ihre beantragten Adressen [Am Lerchenberg/Magdeborner Straße (Borna), Bruchheimer Straße/Dölitzsch/Untere Dorfstraße (Geithain)] liegen keine amtlichen Adressen vor. Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adressen oder reichen Sie bitte einen Nachweis ein, dass für diese Flurstücke eine Baugenehmigung vorliegt bzw. beantragt wurde und dass es sich hierbei nicht um Neubaugebiete handelt, die durch § 146 Absatz 2 des TKGs betroffen sind. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Adressliste entsprechend.
6.5 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe den Adresseintrag "Dorfstraße, Bad Lausick" aus der Adressliste, da diese Adresse mit dem Eintrag "Dorfstraße 5, Bad Lausick" doppelt beantragt wurde.
6.6 Die Zuwendung darf gemäß § 8a Haushaltsgesetz 2024 nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen. Hierzu ist die mit diesem Bescheid an Sie ergangene Eigenerklärung spätestens mit Antrag auf Zuwendung in abschließender Höhe bei der Bewilligungsbehörde unterzeichnet vorzulegen.
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15.10.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200260 | Version: SK00004
| Allgemeine Angaben | ||
|---|---|---|
| Bezeichnung | Eingereichte Werte | Anerkannte Werte |
| 2.1) Bitte wählen Sie den Grund Ihres Antrags aus. Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben und Änderungen an Ihrem Antragsgegenstand vornehmen wollen, dann wählen Sie bitte als Antragsgrund "Änderung vorläufiger Antrag" aus. | Änderung vorläufiger Antrag | Änderung vorläufiger Antrag |
| Kategorie | Änderung der auszubauenden Adresspunkte, Aufstockung, Upgrade, Vortrieb | Änderung der auszubauenden Adresspunkte, Aufstockung, Upgrade, Vortrieb |
| Beschreibung der sonstigen Änderung oder andere Bemerkung | siehe Erläuterungsbericht | siehe Erläuterungsbericht |
| 3.1) Hiermit beantrage ich gleichzeitig die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns. | Nein | Nein |
| 4.1) Ich erkläre, dass für den Bund keine Folgeausgaben zu erwarten sind. Mit der Gewährung der Zuwendung übernimmt der Bund keine Verpflichtung, eventuell auftretende Folgeausgaben zu bezuschussen. | Ja | Ja |
| 4.2) Sollten wir den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt zurückziehen, erklären wir uns bereits jetzt mit der Form eines einfachen digitalen Rückzugs einverstanden. Wir verzichten somit ausdrücklich auf weitergehende Formerfordernisse. | Ja | Ja |
| 5.1) Sonstige Informationen | siehe Erläuterungsbericht | siehe Erläuterungsbericht |
| Antragsteller | ||
| Bezeichnung | Eingereichte Werte | Anerkannte Werte |
| 1.1) Gebietskörperschaft Antragssteller | Breitband GmbH Landkreis Leipzig | Breitband GmbH Landkreis Leipzig |
| 1.2) Internetseite | www.landkreisleipzig.de/breitband.html | www.landkreisleipzig.de/breitband.html |
| 1.3) Straße | Stauffenbergstraße | Stauffenbergstraße |
| 1.4) Hausnummer | 4 | 4 |
| 1.6) PLZ | 4552 | 4552 |
| 1.7) Ort | Borna | Borna |
| 1.8) Telefon (Zentrale Telefonnr. des Antragstellers) | 03433 241 1024 | 03433 241 1024 |
| 1.9) Fax (Zentrale Faxnr. des Antragstellers) | 03437 984 7070 | 03437 984 7070 |
| 1.10) E-Mail (Zentrale E-Mailadresse des Antragstellers) | breitband@lk-l.de | breitband@lk-l.de |
| 2.1) Kontoinhaber | Breitband GmbH Landkreis Leipzig | Breitband GmbH Landkreis Leipzig |
| 2.2) Name des Bankinstituts | Sparkasse Leipzig | Sparkasse Leipzig |
| 2.3) IBAN | DE32 8605 5592 1010 0202 81 | DE32 8605 5592 1010 0202 81 |
| 2.4) BIC | WELADE8LXXX | WELADE8LXXX |
| Ansprechpartner | ||
| Bezeichnung | Eingereichte Werte | Anerkannte Werte |
| 1) Kategorie | Projektleitung | Projektleitung |
| 2) Organisation | Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| 3) Abteilung | Stabsstelle des Landrates | Stabsstelle des Landrates |
| 4) Position | Breitbandkoordinator | Breitbandkoordinator |
| 5) Anrede | Herr | Herr |
| 7) Vorname | Jörg | Jörg |
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15.10.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200260 | Version: SK00004
| 8) Name | Martin | Martin |
|---|---|---|
| 9) Straße | Stauffenbergstraße | Stauffenbergstraße |
| 10) Hausnr. | 4 | 4 |
| 12) PLZ | 4552 | 4552 |
| 13) Ort | Borna | Borna |
| 14) Bundesland | Sachsen | Sachsen |
| 15) Telefonnr. | +49(0)3433 241-1069 | +49(0)3433 241-1069 |
| 16) Faxnr. | +49(0)3437 984-7070 | +49(0)3437 984-7070 |
| 17) E-Mail | joerg.martin@lk-l.de | joerg.martin@lk-l.de |
| 18) Internetseite | www.landkreisleipzig.de/breitband.html | www.landkreisleipzig.de/breitband.html |
| 1) Kategorie | Zeichnungsbevollmächtigte Person(en) | Zeichnungsbevollmächtigte Person(en) |
| 2) Organisation | Breitband GmbH Landkreis Leipzig | Breitband GmbH Landkreis Leipzig |
| 3) Abteilung | Büro Landrat | Büro Landrat |
| 4) Position | Geschäftsführerin | Geschäftsführerin |
| 5) Anrede | Frau | Frau |
| 7) Vorname | Katrin | Katrin |
| 8) Name | Friebel | Friebel |
| 9) Straße | Stauffenbergstraße | Stauffenbergstraße |
| 10) Hausnr. | 4 | 4 |
| 12) PLZ | 4552 | 4552 |
| 13) Ort | Borna | Borna |
| 14) Bundesland | Sachsen | Sachsen |
| 15) Telefonnr. | +49(0)3433 241-1244 | +49(0)3433 241-1244 |
| 16) Faxnr. | +49(0)3437 984-7070 | +49(0)3437 984-7070 |
| 17) E-Mail | katrin.friebel@lk-l.de | katrin.friebel@lk-l.de |
| 18) Internetseite | www.landkreisleipzig.de | www.landkreisleipzig.de |
| Förderung | ||
| Bezeichnung | Eingereichte Werte | Anerkannte Werte |
| 1.1) Wurden die förderfähigen Adresspunkte auf der Basis eines Markterkundungsverfahrens (MEV) ermittelt? | Ja | Ja |
| 1.2) Zugrundeliegendes MEV | Landkreis Leipzig 2018 (01) | Landkreis Leipzig 2018 (01) |
| 2) Schulen und Krankenhäuser | ||
| 3.1: Geschätzte Werte | 2.416 | 2.416 |
| 3.1: Eigene Korrektur | 5.767 | 5.767 |
| 3.1: Begründung | Anpassung der Adresskulisse der weißen flecken Förderung auf Basis der Erkenntnisse neuer MEV- Meldungen weiße Flecken neu 4.324 Adressen Vortrieb 1.110 Adressen upgrade 333 Adressen | Anpassung der Adresskulisse der weißen flecken Förderung auf Basis der Erkenntnisse neuer MEV- Meldungen weiße Flecken bewilligt: 1.390 Adressen weiße Flecken neu: 2.903 Adressen Vortriebsadressen inkl. Upgrade: 1.101 Adressen Synergieupgrade-Adressen: 333 Adressen |
| 4.1) Ermittlung der Förderquote | ||
| Gemeindeschlüssel | 14729010 | 14729010 |
| Gemeinde | Bad Lausick | Bad Lausick |
| Realsteuervergleich | -68,46218743 | -68,46218743 |
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15.10.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200260 | Version: SK00004
| Anzahl Haushalte | 1.394 | 1.394 |
|---|---|---|
| Gemeindeschlüssel | 14729020 | 14729020 |
| Gemeinde | Belgershain | Belgershain |
| Realsteuervergleich | -63,09840868 | -63,09840868 |
| Anzahl Haushalte | 65 | 65 |
| Gemeindeschlüssel | 14729050 | 14729050 |
| Gemeinde | Borna | Borna |
| Realsteuervergleich | -64,70965106 | -64,70965106 |
| Anzahl Haushalte | 2.263 | 2.263 |
| Gemeindeschlüssel | 14729080 | 14729080 |
| Gemeinde | Colditz | Colditz |
| Realsteuervergleich | -66,17935602 | -66,17935602 |
| Anzahl Haushalte | 389 | 389 |
| Gemeindeschlüssel | 14729140 | 14729140 |
| Gemeinde | Frohburg | Frohburg |
| Realsteuervergleich | -71,69800087 | -71,69800087 |
| Anzahl Haushalte | 1.984 | 1.984 |
| Gemeindeschlüssel | 147295305 | 147295305 |
| Gemeinde | Geithain | Geithain |
| Anzahl Haushalte | 0 | 0 |
| Gemeindeschlüssel | 14729150 | 14729150 |
| Gemeinde | Geithain | Geithain |
| Realsteuervergleich | -66,48122216 | -66,48122216 |
| Anzahl Haushalte | 1.203 | 1.203 |
| Gemeindeschlüssel | 14729220 | 14729220 |
| Gemeinde | Kitzscher | Kitzscher |
| Realsteuervergleich | -74,66772921 | -74,66772921 |
| Anzahl Haushalte | 4 | 4 |
| Gemeindeschlüssel | 14729320 | 14729320 |
| Gemeinde | Neukieritzsch | Neukieritzsch |
| Realsteuervergleich | -40,69321334 | -40,69321334 |
| Anzahl Haushalte | 10 | 10 |
| Gemeindeschlüssel | 14729330 | 14729330 |
| Gemeinde | Otterwisch | Otterwisch |
| Realsteuervergleich | -72,3211414 | -72,3211414 |
| Anzahl Haushalte | 648 | 648 |
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15.10.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200260 | Version: SK00004
| Gemeindeschlüssel | 14729360 | 14729360 |
|---|---|---|
| Gemeinde | Regis-Breitingen | Regis-Breitingen |
| Realsteuervergleich | -75,6151622 | -75,6151622 |
| Anzahl Haushalte | 4 | 4 |
| 4.2) Gesamtausgaben überschlägig ermittelt in EUR | 53.337.000,00 | 52.967.075,82 |
| 4.3) Gesamtausgaben überschlägig gerundet in EUR | 53.337.000,00 | 52.967.075,82 |
| 4.5) Gesamtausgaben überschlägig in EUR | 53.337.000,00 | 52.967.075,82 |
| 4.6) Förderquote Bundesanteil gem. Bescheid in % | 60 | 60 |
| 4.6 a) Förderquote Bundesanteil gem. Berechnung in % | 60 | 60 |
| 4.7) Beantragte Fördersumme in EUR | 32.002.200,00 | 31.780.245,49 |
| 4.8) Übernahme der Eigenmittel durch das Bundesland | Nein | Nein |
| 4.9) Eigenmittel in EUR | 0 | 5.296.707,58 |
| 4.10) Ko-Finanzierung in EUR | 21.334.800,00 | 15.890.122,75 |
| 4.11) Eigenversicherung für Unterversorgung | Ja | Ja |
| 5.1) Start der Ausschreibung | 11.05.2023 | 11.05.2023 |
| 5.2) Geplanter Termin für den Baubeginn | 01.12.2024 | 01.12.2024 |
| 5.3) Inbetriebnahme der Anlage | 31.12.2026 | 31.12.2026 |
| Maßnahmebeginn: Ich bestätige, dass noch kein Vertragsschluss hinsichtlich der (Änderungs-)Maßnahme erfolgt ist. | Ja | Ja |
| Mitteilungspflichten: Ich bestätige die (fortlaufende) Wahrung der Mitteilungspflichten gemäß Ziff. 5.2 AnBest-GK/AnBest-P. | Ja | Ja |
| 7.1) Sonstige Informationen | siehe Erläuterungsbericht | siehe Erläuterungsbericht |
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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin
Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin
Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778
projekttraeger@aconium.eu www.aconium.eu
25.11.2025
ÄNDERUNGSBESCHEID
Zuwendung des Bundes für eine Förderung gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien zu der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
Bezug: Ihr Zuwendungsbescheid zum Aktenzeichen 832.5/3-19 09SN200260
Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über Veränderungen hinsichtlich der Programmadministration der Breitbandförder- projekte informieren:
Bisher wurde das vorbezeichnete Vorhaben vom Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als beliehene Bewilligungsbehörde betreut. Mit Abschluss des neuen Vergabeverfahrens für die Projektträgerschaft der Gigabitförderung hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossen, die zuletzt aufgeteilten Leistungsgebiete A und B wieder zusammenzuführen.
Ab dem 25.11.2025 ist die aconium GmbH für Ihr Projekt als alleiniger beliehener Projektträger und Bewilligungsbehörde zuständig. Der ausscheidende Projektträger PwC zusammen mit seinen Unter- auftragnehmern übergibt derzeit sukzessiv alle Förderprojekte des Losgebiets A an die aconium GmbH. Das betrifft die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.
Unser Ziel ist es, die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels und der damit verbundenen Überga- bevorgänge auf Sie als Zuwendungsempfänger so gering wie möglich zu halten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Förderprojekt zügig fortsetzen und erfolgreich abschließen – wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Um den Projektübergang einfach zu gestalten, ergeht im Hinblick auf das im Betreff bezeichnete För- derverfahren unter Rückgriff auf § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) folgende Entscheidung:
Seitens des bisherigen Projektträgers PwC im Wege von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden oder Anhörungen mit Bezug zum eingangs bezeichneten Förderverfahren gesetzte Fristen, die in den Monaten November und Dezember 2025 ablaufen bzw. enden, ohne dass Ihrerseits die mit der Frist verbundenen Handlungen vorgenommen oder Voraussetzungen erfüllt werden können, verlängern sich hiermit um drei Monate.
Diese Fristverlängerung ist beschränkt auf individuell formulierte Fristen zur Erfüllung von Nachforderungen, Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen in Zuwendungs- und Änderungsbescheiden, Anhörungen und Stellungnahmeersuchen. Insoweit ist eine gesonderte Beantragung von Fristverlängerungen nicht erforderlich.
Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser dreimonatigen Fristverlängerung sind insbesondere gesetzliche Ausschlussfristen, Fristen, die die in Ihrem Projekt einschlägige Fassung der Förder- bzw. Gigabit-Richtlinie und Rahmenregelung festlegt; dasselbe gilt auch für konkret geltende oder festgesetzte Fristen im Hinblick auf Markterkundungs- und Auswahlverfahren, bezüglich der Vorlage von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie Rechtsbehelfs- und im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren geltende Fristen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristverlängerungen, die über die gewährte dreimonatige Fristverlängerung hinaus gehen, gegenüber der aconium GmbH vor Ablauf der um drei Monate verlängerten Frist unter Angabe von Gründen zu beantragen sind.
Weitere Hinweise:
Bitte nutzen Sie ab sofort unsere Onlineplattform https://projekttraeger-breitband.de/, um alle für die Durchführung Ihres Vorhabens betreffenden Vorgänge abzuwickeln. Neben dem Antragsmanagement werden hier Branchendialoge, Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren veröffentlicht. Die
Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 2 von 3 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg
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Onlineplattform ermöglicht die Dokumentation Ihres Projektverlaufs und eine vollständig digitalisierte Antragstellung und Anforderung von Fördermitteln.
Ggf. postalisch einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an:
aconium GmbH Projektträger Breitband/Gigabit Invalidenstraße 91 10115 Berlin
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Bewilligungsbehörde
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin
zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Team des Projektträgers
Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 3 von 3 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg
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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin
Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna
a conium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin
T el. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778
projek(cid:425)raeger@aconium.eu ..
23.12.2025
Änderungsbescheid
Zuwendung des Bundes für eine Förderung gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien zu der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
Ihr Zuwendungsbescheid zum Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir bereits mit Änderungsbescheid zum PT-Wechsel mitgeteilt haben, möchten wir die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels und der damit verbundenen Übergabevorgänge auf Sie als Zuwendungsempfänger so gering wie möglich zu halten.
Um den Projektübergang einfach zu gestalten, ergeht im Hinblick auf das im Betreff bezeichnete Förderverfahren unter Rückgriff auf § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) folgende Entscheidung:
Vom bisherigen Projektträger PwC wurde für das im Betreff bezeichnete Förderverfahren im Wege von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden ein Bewilligungszeitraum bis zum Dezember 2025 festgesetzt.
Für den Fall, dass Ihrerseits eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2025 avisiert ist, wird der Bewilligungszeitraum zur Verfahrensvereinfachung um drei Monate verlängert. Insoweit ist eine gesonderte Beantragung zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums nicht erforderlich.
Die Anpassung bzw. Aktualisierung des Bewilligungszeitraums in der Onlineplattform kann im Nachgang (bspw. innerhalb eines zukünftigen Änderungsantrags) vorgenommen werden.
Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die über die vorliegend gewährte dreimonatige Verlängerung hinaus geht, gegenüber der aconium GmbH vor Ablauf des um den drei Monate verlängerten Bewilligungszeitraums unter Angabe von Gründen zu beantragen ist.
Wenn Ihrerseits keine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2025 gewünscht ist bzw. benö(cid:415)gt wird, ist Ihrerseits kein Zutun erforderlich. Die mit dem Ende des Bewilligungszeitraums zum 31.12.2025 verbundene Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises läu(cid:332) unverändert fort.
Weitere Hinweise:
Bi(cid:425)e nutzen Sie ab sofort unsere Onlinepla(cid:426)orm, um alle für die Durchführung Ihres Vorhabens betreffenden Vorgänge abzuwickeln. Neben dem Antragsmanagement werden hier Branchendialoge, Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren veröffentlicht. Die Onlinepla(cid:426)orm ermöglicht die Dokumenta(cid:415)on Ihres Projektverlaufs und eine vollständig digitalisierte Antragstellung und Anforderung von Fördermi(cid:425)eln.
Ggf. postalisch einzureichende Unterlagen senden Sie bi(cid:425)e an:
aconium GmbH Projek(cid:425)räger Breitband/Gigabit Invalidenstraße 91 10115 Berlin
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Projek(cid:425)räger
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin.
Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Au(cid:332)rag
Ihr Team des Projek(cid:425)rägers
Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschri(cid:332) gül(cid:415)g
aconium GmbH | 2
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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin
Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin
Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778
projekttraeger@aconium.eu www.aconium.eu
10.04.2026
Änderungsbescheid
zum Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, über Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019)
Bezug: Ihr Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025 Ihr Änderungsantrag vom 19.12.2025, zugegangen am 02.01.2026
Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200260
Gebietskörperschaft der antragstellenden Organisation (Regionalschlüssel): 147290050050
Von der Maßnahme betroffene Gebietskörperschaften (Regionalschlüssel): 147295301010, 147295307020, 147290050050, 147290080080, 147290320320, 147295301330, 147290360360, 147290140140, 147295305000, 147290150150, 147290220220
Anlage:
◼ Vordruck Empfangsbestätigung und Formular „Rechtsbehelfsverzicht“
Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 1 von 2 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg WP10.1-PTXB-FB274-V1.2
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihrem Änderungsantrag vom 19.12.2025 wird der Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, wie folgt geändert:
Der festgesetzte Bewilligungszeitraum vom 30.01.2020 bis zum 31.03.2026 wird wie folgt neu festgesetzt:
30.01.2020 bis zum 31.12.2026.
Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise
Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen mir nicht alle gemäß Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, einzureichenden Unterlagen vor bzw. waren nicht alle Angaben auf der Onlineplattform korrekt hinterlegt. Eine Entscheidung konnte dennoch ergehen:
-
Legen Sie den hinsichtlich des Bewilligungszeitraums angepassten Bescheid des Landes unmittelbar nach Erhalt vor.
-
Passen Sie mit nächstem Änderungsantrag Ihre Angaben auf der Onlineplattform in der Kachel Allgemeine Angaben (Ziff. 1.3.a und 1.3.b) gemäß dieses Änderungsbescheides an.
Im Übrigen bleibt der Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, unverändert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Projektträger
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Theresia Turtschan
Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 2 von 2 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg WP10.1-PTXB-FB274-V1.2