Änderungsbescheide_Nord_geschwärzt.pdf

Planung und Bau eines Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden im Landkreis Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

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PricewaterhouseCoopers GmbH Projektträger Breitbandförderung (Los A) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH WPG | Kapelle-Ufer 4 | 10117 Berlin

Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 04552 Borna

Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Breitband-Richtlinie) Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin hier: Änderungsbescheid über die Zuwendung in vorläufiger Höhe

Regionalberatung: Bezug: Manuel Weiße Ihr Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 06.12.2023, Administrative Bearbeitung: Ihr elektronischer Änderungsantrag vom 25.03.2024, Nihal Durmaz mit Nachlieferungen bis zum 16.10.2024.

Tel. +49 30 – 2636 5050 Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 kontakt@gigabit-pt.de www.gigabit-projekttraeger.de Von der Maßnahme betroffene Gebietskörperschaften: 147290270270 (Stadt Markranstädt), Berlin, den 26.11.2024 147295309100 (Gemeinde Elstertrebnitz), 147290430430 (Stadt Zwenkau), 147290040040 (Stadt Böhlen), 147295307340 (Gemeinde Parthenstein, 147290370370 (Stadt Rötha), 147295307300 (Stadt Naunhof), 147290170170 (Stadt Groitzsch), 147290070070 (Stadt Brandis), 147290400400 (Stadt Trebsen/Mulde), 147290190190 (Gemeinde Großpösna), 147290060060 (Gemeinde Borsdorf), 147290250250 (Gemeinde Machern), 147290260260 (Stadt Markkleeberg), 147295308350 (Stadt Pegau)

Anlagen:  Formular „Rechtsbehelfsverzicht“  241015_09SN200259_Übersicht_Prüfergebnis

Vorsitzender des Aufsichtsrats: WP StB Martin Scholich Geschäftsführer: WP StB Petra Justenhoven, WP Stefan Frühauf, WP Daniela Geretshuber, Rusbeh Hashemian, FCA Erik Hummitzsch, WP Clemens Koch, Damir Maras, WP StB Dietmar Prümm, StB RA Björn Viebrock Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107858 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied von PricewaterhouseCoopers International, einer Company limited by guarantee registriert in England und Wales PwC GmbH WPG | 1

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  1. Upgrade Vortriebsadressen

3.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die vollständige Anschlussrealisierung der im Rahmen Ihres o. a. Antrags aufgeführten Adressen, deren Anschluss durch Sie im Weiße- Flecken-Programm bislang lediglich im Rahmen von Vortriebsmaßnahmen vorbereitet wurde und bei denen die betreffende Aufgreifschwelle gemäß Graue-Flecken-Programm noch nicht erreicht wurde.

3.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der hinzutretenden „grauen Flecken“ folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit- projekttraeger.de/downloads/ bereitstehen:

 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand: 17.10.2022,

 Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022,

 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung).

Damit treten dem Projektgebiet 353 Adresspunkte entsprechend den vorgenannten Maßgaben hinzu.

3.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:

 Die Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen hat stattzufinden, soweit in dem betreffenden Gebiet – auf dessen Zuführungsstrecken der Vortrieb stattfindet – das geförderte Netz noch nicht in Betrieb genommen worden ist.

 Mit der Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen darf keine erhebliche Verzögerung des Gesamtprojekts einhergehen.

 Es obliegt Ihnen als Zuwendungsempfänger, die ursprüngliche bzw. bisherige Leistungsbeschreibung unter Hinzunahme der Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen anzupassen bzw. im Falle eines bereits abgeschlossenen Auswahlverfahrens die Zulässigkeit einer Auftragserweiterung sichergestellt zu haben. In jedem Fall sind die geltenden, insbesondere vergaberechtlichen Vorgaben in eigener Verantwortung zu beachten.

 Die vormaligen Vortriebs- und nun als Anschlusspunkte in Betracht kommenden Adressen liegen in einem durch ein Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet und sind im Sinne der in der aktuell geltenden Richtlinie (Gigabit-Richtlinie) dargelegten Aufgreifschwellen förderfähig.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 3

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Hinsichtlich der vormaligen Vortriebs- und nun als Anschlusspunkte in Betracht kommenden Adressen darf nicht bereits ein privatwirtschaftlicher Anschluss bestehen oder verbindlich vereinbart worden sein.

  1. Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten

4.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten im Rahmen Ihres o.a. Antrags für die darin aufgeführten Adresspunkte, die wegen der Überschreitung der im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms bestehenden Aufgreifschwelle zwar nicht im Weißen-Flecken-Programm förderfähig angeschlossen werden können, deren Anschlüsse in vorbezeichneten Förderprogramm jedoch vorbereitet werden können, insbesondere durch die Verlegung einer Muffe an der Grundstücksgrenze bzw. auf dem Grundstück.

4.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ bereitstehen:

 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Breitband“), in der Fassung vom 10.07.2019,

 Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ („Breitband-Richtlinie“) in der Fassung vom 18.08.2020,

 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung in der Fassung vom 15.06.2015 („Breitband-Rahmenregelung“).

4.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:

 Die Erstellung von Hausanschlüssen ist nicht von der Förderung umfasst.

 Die Hinzunahme des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten führt grundsätzlich zu einer Erhöhung der Bundesförderung um 3 Prozent bzw. maximal 300 Euro pro vorbereitenden Abzweig. Einzelfallbezogen kann die Erhöhung der Bundesförderung höher ausfallen, sofern dies etwa wegen der örtlichen Topographie oder aufgrund erhöhter Anforderungen hinsichtlich der Anliegerstruktur notwendig ist. Die hierfür erforderliche Begründung ist durch den Zuwendungsempfänger vorzubringen.

 Eine Bewilligung des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten greift nur im Rahmen von Bauarbeiten im Rahmen des Anschlusses weißer Flecken.

 Im Rahmen des Vortriebs auf Basis von sind die Vorgaben des Materialkonzeptes des Bundes sowie die Vorgaben zum Open Access zu beachten.

 Im Rahmen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten sind alle Teilnehmer entlang der gefördert errichteten Trassen zu berücksichtigen, sodass im weiteren Verlauf keine Baumaßnahmen im öffentlichen Raum notwendig sind.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 4

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 Eine Umplanung von Trassen im Rahmen des Weiße-Flecken-Programms wegen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten außerhalb der weißen Flecken ist nicht zulässig. Die vorbereitenden Maßnahmen sind lediglich bei Adresspunkten zulässig, die an Trassen zur Erschließung von weißen Flecken liegen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hinweisblatts zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vom 04.02.2020 sowie des gleichnamigen Konzepts vom 31.08.2020 ergänzend.

  1. Synergieupgrade

5.1 Hiermit bewilligen wir Ihnen antragsgemäß die Hinzunahme der von Ihnen im Rahmen Ihres o. a. Antrags beantragten Teilnehmer, die unter den Voraussetzungen des Graue-Flecken- Programms förderfähig sind.

5.2 Bestandteil dieses Bescheids werden hinsichtlich der hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der aktuell geltenden Richtlinie (Gigabit-Richtlinie) förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) folgende Rechtsgrundlagen, die auf unserer Online-Plattform unter https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ zum Download bereitstehen:

 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand: 17.10.2022,

 Richtlinie für die „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie)“ in der Fassung vom 27.12.2022,

 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 (Gigabit-Rahmenregelung).

Damit treten dem Projektgebiet 148 Adresspunkte entsprechend den vorgenannten Maßgaben hinzu.

5.3 Dieser Änderungsbescheid ergeht unter folgenden Nebenbestimmungen:

 Es dürfen unbeschadet vergaberechtlicher Regelungen nicht mehr als gemäß Ihrem Antrag bis zu 17,6 Prozent zusätzliche Teilnehmer zu dem ursprünglichen Projektumfang hinzugenommen werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind Vortriebsadressen unter den hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkten, für die ein „Upgrade“ auf vollständige Anschlussrealisierung durchgeführt wird.

 Es obliegt Ihnen als Zuwendungsempfänger, die ursprüngliche bzw. bisherige Leistungsbeschreibung unter Hinzunahme weiterer Adresspunkte anzupassen bzw. im Falle eines bereits abgeschlossenen Auswahlverfahrens die Zulässigkeit einer Auftragserweiterung sichergestellt zu haben. In jedem Fall sind die geltenden, insbesondere vergaberechtlichen Vorgaben in eigener Verantwortung zu beachten.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 5

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 Mit der Hinzunahme der gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) darf keine erhebliche Verzögerung des Gesamtprojekts einhergehen.

 Die hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („graue Flecken“) müssen in einem durch ein Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet liegen und im Sinne der in der aktuell geltenden Fassung der Gigabit- Richtlinie dargelegten Aufgreifschwellen förderfähig sein.

Hinsichtlich der hinzutretenden und gemäß der Aufgreifschwelle der Gigabit-Richtlinie förderfähigen Adresspunkte („grauen Flecken“) darf nicht bereits ein privatwirtschaftlicher Anschluss bestehen oder verbindlich vereinbart worden sein.

  1. Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise

Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen uns nicht alle einzureichenden Unterlagen vor bzw. waren nicht alle Angaben im Online-Portal www.gigabit-projekttraeger.de korrekt hinterlegt. Eine Entscheidung konnte dennoch ergehen.

Der Erlass des Änderungsbescheides ist an zusätzliche Nebenbestimmungen geknüpft:

Nebenbestimmungen zur Finanzplanprüfung

6.1 Eine das Bundesförderprogramm ergänzende Förderung des Landes ist uns durch Vorlage des entsprechenden Bescheids über die verbindliche Höhe der Zuwendung nachzuweisen. Legen Sie den hinsichtlich des Förderbetrages und Bewilligungszeitraumes angepassten Kofinanzierungsbescheid des Landes unmittelbar nach dessen Erhalt, spätestens jedoch mit der Beantragung des Bescheids über die abschließende Höhe der Zuwendung vor. Vorbehaltlich einer Aufstockung des ursprünglich veranschlagten Landes-/Drittmittelanteils erfolgt eine Anpassung des Förderanteils des Bundes zur Vermeidung einer Überförderung.

Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.

6.2 Gemäß Ihrer Mail vom 15.10.2024, haben Sie neue Meilensteine bestätigt. Bitte passen Sie Ihre Meilensteine mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe an.

Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.

Nebenbestimmungen zur Adress-/Netzplanprüfung

6.3 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe gemäß Ihrer Rückmeldung vom 23.07.2024 die beiden Adressen Südwestring 2a und Südstraße 16A, da diese aufgrund des geplanten Eigenausbaus gemäß des MEVs "Markterkundungsverfahren graue Flecken LK Leipzig 2022" vom 30.01.2023 nicht förderfähig sind sowie die 471 beantragten Adressen, welche gemäß MEV "Gigabit 2.0 Landkreis Leipzig" vom 21.09.2023 bereits gigabitfähig versorgt sind, aus Ihrer Adressliste. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Kennzeichnung der Adressen als "Bestand" nicht ausreichend ist.

Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 6

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6.4 Für Ihre beantragten Adressen [An den Äckern (Borsdorf), Leipziger Straße/Starenweg (Brandis), Pödelwitz (Groitzsch), Buchenweg/Hafenstraße/Vogelkirschweg (Großpösna), Hafenstraße (Markkleeberg), Am Albrechtshainer See (Naunhof), Am Wasserwerk/Sporthaus (Pegau), Grimmaische Straße/Seelingstädter Straße/Straße zur Muna (Trebsen/Mulde) sowie Wiederauer Straße (Zwenkau)] liegen keine amtlichen Adressen vor. Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adressen oder reichen Sie einen Nachweis ein, dass für diese Flurstücke eine Baugenehmigung vorliegt bzw. beantragt wurde und dass es sich hierbei nicht um Neubaugebiete handelt, die durch § 146 Absatz 2 des TKGs betroffen sind. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Adressliste entsprechend.

Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.

6.5 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adresse Am Elsterbogen 1 (Einfamilienhaus, Stadt Leipzig), da diese außerhalb des Antragstellergebiets liegt. Hierbei handelt es sich nicht um das Klärwerk (Elsterbogen 1, Zwenkau) aus Ihrer Antwort vom 23.07.2024.

Die vorgenannte Nebenbestimmung ist spätestens bis zum 31.12.2025 zu erfüllen.

Im Übrigen gilt der Bescheid vom 06.12.2023.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben Auftragnehmer einbezogen hat. Die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und die TÜV Rheinland Consulting GmbH sind im Auftrag der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig und für das oben benannte Förderprogramm bevollmächtigt, die Zuwendung im Namen und für Rechnung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abzuwickeln und die hierzu erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 7

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Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehenen Projektträger

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin

erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Berlin, den 26.11.2024 Leipzig, den 26.11.2024

Christoph Rathenow Sven Paschold

Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259 PwC GmbH WPG | 8

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Projektträger Breitbandförderung (Los A) PricewaterhouseCoopers GmbH WPG Kapelle-Ufer 4 10117 Berlin

Zuwendungsempfänger: Breitband GmbH Landkreis Leipzig Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259

Rechtsbehelfsverzicht

Hiermit erkläre ich, dass ich auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Bescheid vom 26.11.2024

mit o. g. Aktenzeichen verzichte.

Diese Erklärung wurde abgegeben, damit der Bescheid mit sofortiger Wirkung bestandskräftig wird.

Ort: _______________________

Datum: _______________________

Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel: _______________________

Hinweis: Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben, wird der Bescheid erst nach Ablauf einer einmonatigen Frist bestandskräftig.

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Auflagen/Nebenbestimmungen

PKZ: 832.5/3-19 09SN200259 Frist: bis 31.12.2025

3.1 Eine das Bundesförderprogramm ergänzende Förderung des Landes ist uns durch Vorlage des entsprechenden Bescheids über die verbindliche Höhe der Zuwendung nachzuweisen. Legen Sie den hinsichtlich des Förderbetrages und Bewilligungszeitraumes angepassten Kofinanzierungsbescheid des Landes unmittelbar nach dessen Erhalt, spätestens jedoch mit der Beantragung des Bescheids über die abschließende Höhe der Zuwendung vor. Vorbehaltlich einer Aufstockung des ursprünglich veranschlagten Landes-/Drittmittelanteils erfolgt eine Anpassung des Förderanteils des Bundes zur Vermeidung einer Überförderung.

3.2 Gemäß Ihrer Mail vom 15.10.2024, haben Sie neue Meilensteine bestätigt. Bitte passen Sie Ihre Meilensteine mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe an.

3.3 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe gemäß Ihrer Rückmeldung vom 23.07.2024 die beiden Adressen Südwestring 2a und Südstraße 16A, da diese aufgrund des geplanten Eigenausbaus gemäß des MEVs "Markterkundungsverfahren graue Flecken LK Leipzig 2022" vom 30.01.2023 nicht förderfähig sind sowie die 471 beantragten Adressen, welche gemäß MEV "Gigabit 2.0 Landkreis Leipzig" vom 21.09.2023 bereits gigabitfähig versorgt sind, aus Ihrer Adressliste. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Kennzeichnung der Adressen als "Bestand" nicht ausreichend ist.

3.4 Für Ihre beantragten Adressen [An den Äckern (Borsdorf), Leipziger Straße/Starenweg (Brandis), Pödelwitz (Groitzsch), Buchenweg/Hafenstraße/Vogelkirschweg (Großpösna), Hafenstraße (Markkleeberg), Am Albrechtshainer See (Naunhof), Am Wasserwerk/Sporthaus (Pegau), Grimmaische Straße/Seelingstädter Straße/Straße zur Muna (Trebsen/Mulde) sowie Wiederauer Straße (Zwenkau)] liegen keine amtlichen Adressen vor. Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adressen oder reichen Sie einen Nachweis ein, dass für diese Flurstücke eine Baugenehmigung vorliegt bzw. beantragt wurde und dass es sich hierbei nicht um Neubaugebiete handelt, die durch § 146 Absatz 2 des TKGs betroffen sind. Bitte korrigieren Sie ggf. Ihre Adressliste entsprechend.

3.5 Bitte entfernen Sie mit dem nächsten Änderungsantrag, spätestens mit Beantragung des endgültigen Zuwendungsbescheids in abschließender Höhe die Adresse Am Elsterbogen 1 (Einfamilienhaus, Stadt Leipzig), da diese außerhalb des Antragstellergebiets liegt. Hierbei handelt es sich nicht um das Klärwerk (Elsterbogen 1, Zwenkau) aus Ihrer Antwort vom 23.07.2024.

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13.11.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200259 | Version: SK00004

Allgemeine Angaben
BezeichnungEingereichte WerteAnerkannte Werte
2.1) Bitte wählen Sie den Grund Ihres Antrags aus. Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben und Änderungen an Ihrem Antragsgegenstand vornehmen wollen, dann wählen Sie bitte als Antragsgrund "Änderung vorläufiger Antrag" aus.Änderung vorläufiger AntragÄnderung vorläufiger Antrag
KategorieÄnderung der auszubauenden Adresspunkte, Aufstockung, Upgrade, VortriebÄnderung der auszubauenden Adresspunkte, Aufstockung, Upgrade, Vortrieb
Beschreibung der sonstigen Änderung oder andere Bemerkungsiehe Erläuterungsberichtsiehe Erläuterungsbericht
3.1) Hiermit beantrage ich gleichzeitig die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.NeinNein
4.1) Ich erkläre, dass für den Bund keine Folgeausgaben zu erwarten sind. Mit der Gewährung der Zuwendung übernimmt der Bund keine Verpflichtung, eventuell auftretende Folgeausgaben zu bezuschussen.JaJa
4.2) Sollten wir den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt zurückziehen, erklären wir uns bereits jetzt mit der Form eines einfachen digitalen Rückzugs einverstanden. Wir verzichten somit ausdrücklich auf weitergehende Formerfordernisse.JaJa
5.1) Sonstige Informationensiehe Erläuterungsberichtsiehe Erläuterungsbericht
Antragsteller
BezeichnungEingereichte WerteAnerkannte Werte
1.1) Gebietskörperschaft AntragsstellerBreitband GmbH Landkreis LeipzigBreitband GmbH Landkreis Leipzig
1.2) Internetseitewww.landkreisleipzig.de/breitband.htmlwww.landkreisleipzig.de/breitband.html
1.3) StraßeStauffenbergstraßeStauffenbergstraße
1.4) Hausnummer44
1.6) PLZ45524552
1.7) OrtBornaBorna
1.8) Telefon (Zentrale Telefonnr. des Antragstellers)03433 241 102403433 241 1024
1.9) Fax (Zentrale Faxnr. des Antragstellers)03437 984 707003437 984 7070
1.10) E-Mail (Zentrale E-Mailadresse des Antragstellers)breitband@lk-l.debreitband@lk-l.de
2.1) KontoinhaberBreitband GmbH Landkreis LeipzigBreitband GmbH Landkreis Leipzig
2.2) Name des BankinstitutsSparkasse LeipzigSparkasse Leipzig
2.3) IBANDE32 8605 5592 1010 0202 81DE32 8605 5592 1010 0202 81
2.4) BICWELADE8LXXXWELADE8LXXX
Ansprechpartner
BezeichnungEingereichte WerteAnerkannte Werte
1) KategorieProjektleitungProjektleitung
2) OrganisationLandratsamt Landkreis LeipzigLandratsamt Landkreis Leipzig
3) AbteilungStabsstelle des LandratesStabsstelle des Landrates
4) PositionBreitbandkoordinatorBreitbandkoordinator
5) AnredeHerrHerr
7) VornameJörgJörg

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13.11.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200259 | Version: SK00004

8) NameMartinMartin
9) StraßeStauffenbergstraßeStauffenbergstraße
10) Hausnr.44
12) PLZ45524552
13) OrtBornaBorna
14) BundeslandSachsenSachsen
15) Telefonnr.+49(0)3433 241-1069+49(0)3433 241-1069
16) Faxnr.+49(0)3437 984-7070+49(0)3437 984-7070
17) E-Mailjoerg.martin@lk-l.dejoerg.martin@lk-l.de
18) Internetseitewww.landkreisleipzig.de/breitband.htmlwww.landkreisleipzig.de/breitband.html
1) KategorieZeichnungsbevollmächtigte Person(en)Zeichnungsbevollmächtigte Person(en)
2) OrganisationBreitband GmbH Landkreis LeipzigBreitband GmbH Landkreis Leipzig
3) AbteilungBüro LandratBüro Landrat
4) PositionGeschäftsführerinGeschäftsführerin
5) AnredeFrauFrau
7) VornameKatrinKatrin
8) NameFriebelFriebel
9) StraßeStauffenbergstraßeStauffenbergstraße
10) Hausnr.44
12) PLZ45524552
13) OrtBornaBorna
14) BundeslandSachsenSachsen
15) Telefonnr.+49(0)3433 241-1244+49(0)3433 241-1244
16) Faxnr.+49(0)3437 984-7070+49(0)3437 984-7070
17) E-Mailkatrin.friebel@lk-l.dekatrin.friebel@lk-l.de
18) Internetseitewww.landkreisleipzig.de/breitband.htmlwww.landkreisleipzig.de/breitband.html
Förderung
BezeichnungEingereichte WerteAnerkannte Werte
1.1) Wurden die förderfähigen Adresspunkte auf der Basis eines Markterkundungsverfahrens (MEV) ermittelt?JaJa
1.2) Zugrundeliegendes MEVLandkreis Leipzig 2018 (01)Landkreis Leipzig 2018 (01)
2) Schulen und Krankenhäuser
3.1: Geschätzte Werte2.7652.765
3.1: Eigene Korrektur1.8211.821
3.1: BegründungAnpassung der Adresskulisse auf Basis der Erkenntnisse neuer MEV- Meldungen (siehe Erläuterungsbericht) weiße Flecken neu 1.032 Adressen Vortriebsadressen 581 Adressen upgrade 208 AdressenAnpassung der Adresskulisse auf Basis der Erkenntnisse neuer MEV- Meldungen (siehe Erläuterungsbericht) weiße Flecken bereits bewilligt: 243 Adressen weiße Flecken neu: 596 Adressen Vortriebsadressen: 353 Adressen Synergieupgrade-Adressen: 148 Adressen
4.1) Ermittlung der Förderquote
Gemeindeschlüssel1472904014729040
GemeindeBöhlenBöhlen
Realsteuervergleich-61,88051299-61,88051299

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13.11.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200259 | Version: SK00004

Anzahl Haushalte55
Gemeindeschlüssel1472906014729060
GemeindeBorsdorfBorsdorf
Realsteuervergleich-61,70127796-61,70127796
Anzahl Haushalte340340
Gemeindeschlüssel1472907014729070
GemeindeBrandisBrandis
Realsteuervergleich-48,54598224-48,54598224
Anzahl Haushalte206206
Gemeindeschlüssel1472910014729100
GemeindeElstertrebnitzElstertrebnitz
Realsteuervergleich-65,32103009-65,32103009
Anzahl Haushalte22
Gemeindeschlüssel1472917014729170
GemeindeGroitzschGroitzsch
Realsteuervergleich-70,86909487-70,86909487
Anzahl Haushalte99
Gemeindeschlüssel1472919014729190
GemeindeGroßpösnaGroßpösna
Realsteuervergleich-49,66143046-49,66143046
Anzahl Haushalte604604
Gemeindeschlüssel1472925014729250
GemeindeMachernMachern
Realsteuervergleich-30,7406716-30,7406716
Anzahl Haushalte765765
Gemeindeschlüssel1472926014729260
GemeindeMarkkleebergMarkkleeberg
Realsteuervergleich-48,83110392-48,83110392
Anzahl Haushalte117117
Gemeindeschlüssel1472927014729270
GemeindeMarkranstädtMarkranstädt
Realsteuervergleich-52,30546471-52,30546471
Anzahl Haushalte245245
Gemeindeschlüssel1472930014729300
GemeindeNaunhofNaunhof
Realsteuervergleich-64,04351086-64,04351086
Anzahl Haushalte822822

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13.11.2024 | Quelle: Fördermittelplattform des Projektträgers Breitbandförderung (im Losgebiet A) | Förderkennzeichen: 09SN200259 | Version: SK00004

Gemeindeschlüssel1472934014729340
GemeindeParthensteinParthenstein
Realsteuervergleich-57,00131378-57,00131378
Anzahl Haushalte109109
Gemeindeschlüssel1472935014729350
GemeindePegauPegau
Realsteuervergleich-69,90334379-69,90334379
Anzahl Haushalte2323
Gemeindeschlüssel1472937014729370
GemeindeRöthaRötha
Realsteuervergleich-39,86377707-39,86377707
Anzahl Haushalte377377
Gemeindeschlüssel1472940014729400
GemeindeTrebsen/MuldeTrebsen/Mulde
Realsteuervergleich-57,15856965-57,15856965
Anzahl Haushalte373373
Gemeindeschlüssel1472943014729430
GemeindeZwenkauZwenkau
Realsteuervergleich-59,37793874-59,37793874
Anzahl Haushalte99
4.2) Gesamtausgaben überschlägig ermittelt in EUR35.453.965,0026.089.130,00
4.3) Gesamtausgaben überschlägig gerundet in EUR35.453.965,0026.089.130,00
4.5) Gesamtausgaben überschlägig in EUR35.453.965,0026.089.130,00
4.6) Förderquote Bundesanteil gem. Bescheid in %6050
4.6 a) Förderquote Bundesanteil gem. Berechnung in %5050
4.7) Beantragte Fördersumme in EUR21.272.379,0013.044.565,00
4.8) Übernahme der Eigenmittel durch das BundeslandNeinNein
4.9) Eigenmittel in EUR02.608.913,00
4.10) Ko-Finanzierung in EUR14.181.586,0010.435.652,00
4.11) Eigenversicherung für UnterversorgungJaJa
5.1) Start der Ausschreibung11.05.202311.05.2023
5.2) Geplanter Termin für den Baubeginn01.12.202401.12.2025
5.3) Inbetriebnahme der Anlage31.12.202631.12.2026
Maßnahmebeginn: Ich bestätige, dass noch kein Vertragsschluss hinsichtlich der (Änderungs-)Maßnahme erfolgt ist.JaJa
Mitteilungspflichten: Ich bestätige die (fortlaufende) Wahrung der Mitteilungspflichten gemäß Ziff. 5.2 AnBest-GK/AnBest-P.JaJa
7.1) Sonstige Informationensiehe Erläuterungsberichtsiehe Erläuterungsbericht

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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin

Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna

aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin

Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778

projekttraeger@aconium.eu www.aconium.eu

25.11.2025

ÄNDERUNGSBESCHEID

Zuwendung des Bundes für eine Förderung gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien zu der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“

Bezug: Ihr Zuwendungsbescheid zum Aktenzeichen 832.5/3-19 09SN200259

Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über Veränderungen hinsichtlich der Programmadministration der Breitbandförder- projekte informieren:

Bisher wurde das vorbezeichnete Vorhaben vom Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als beliehene Bewilligungsbehörde betreut. Mit Abschluss des neuen Vergabeverfahrens für die Projektträgerschaft der Gigabitförderung hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossen, die zuletzt aufgeteilten Leistungsgebiete A und B wieder zusammenzuführen.

Ab dem 25.11.2025 ist die aconium GmbH für Ihr Projekt als alleiniger beliehener Projektträger und Bewilligungsbehörde zuständig. Der ausscheidende Projektträger PwC zusammen mit seinen Unter- auftragnehmern übergibt derzeit sukzessiv alle Förderprojekte des Losgebiets A an die aconium GmbH. Das betrifft die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.

Unser Ziel ist es, die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels und der damit verbundenen Überga- bevorgänge auf Sie als Zuwendungsempfänger so gering wie möglich zu halten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Förderprojekt zügig fortsetzen und erfolgreich abschließen – wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Um den Projektübergang einfach zu gestalten, ergeht im Hinblick auf das im Betreff bezeichnete För- derverfahren unter Rückgriff auf § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) folgende Entscheidung:

Seitens des bisherigen Projektträgers PwC im Wege von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden oder Anhörungen mit Bezug zum eingangs bezeichneten Förderverfahren gesetzte Fristen, die in den Monaten November und Dezember 2025 ablaufen bzw. enden, ohne dass Ihrerseits die mit der Frist verbundenen Handlungen vorgenommen oder Voraussetzungen erfüllt werden können, verlängern sich hiermit um drei Monate.

Diese Fristverlängerung ist beschränkt auf individuell formulierte Fristen zur Erfüllung von Nachforderungen, Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen in Zuwendungs- und Änderungsbescheiden, Anhörungen und Stellungnahmeersuchen. Insoweit ist eine gesonderte Beantragung von Fristverlängerungen nicht erforderlich.

Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser dreimonatigen Fristverlängerung sind insbesondere gesetzliche Ausschlussfristen, Fristen, die die in Ihrem Projekt einschlägige Fassung der Förder- bzw. Gigabit-Richtlinie und Rahmenregelung festlegt; dasselbe gilt auch für konkret geltende oder festgesetzte Fristen im Hinblick auf Markterkundungs- und Auswahlverfahren, bezüglich der Vorlage von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie Rechtsbehelfs- und im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren geltende Fristen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fristverlängerungen, die über die gewährte dreimonatige Fristverlängerung hinaus gehen, gegenüber der aconium GmbH vor Ablauf der um drei Monate verlängerten Frist unter Angabe von Gründen zu beantragen sind.

Weitere Hinweise:

Bitte nutzen Sie ab sofort unsere Onlineplattform https://projekttraeger-breitband.de/, um alle für die Durchführung Ihres Vorhabens betreffenden Vorgänge abzuwickeln. Neben dem Antragsmanagement werden hier Branchendialoge, Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren veröffentlicht. Die

Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 2 von 3 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg

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Onlineplattform ermöglicht die Dokumentation Ihres Projektverlaufs und eine vollständig digitalisierte Antragstellung und Anforderung von Fördermitteln.

Ggf. postalisch einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an:

aconium GmbH Projektträger Breitband/Gigabit Invalidenstraße 91 10115 Berlin

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Bewilligungsbehörde

aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin

zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ihr Team des Projektträgers

Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 3 von 3 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg

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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin

Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna

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T el. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778

projek(cid:425)raeger@aconium.eu ..

23.12.2025

Änderungsbescheid

Zuwendung des Bundes für eine Förderung gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien zu der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“

Ihr Zuwendungsbescheid zum Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir bereits mit Änderungsbescheid zum PT-Wechsel mitgeteilt haben, möchten wir die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels und der damit verbundenen Übergabevorgänge auf Sie als Zuwendungsempfänger so gering wie möglich zu halten.

Um den Projektübergang einfach zu gestalten, ergeht im Hinblick auf das im Betreff bezeichnete Förderverfahren unter Rückgriff auf § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) folgende Entscheidung:

Vom bisherigen Projektträger PwC wurde für das im Betreff bezeichnete Förderverfahren im Wege von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden ein Bewilligungszeitraum bis zum Dezember 2025 festgesetzt.

Für den Fall, dass Ihrerseits eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2025 avisiert ist, wird der Bewilligungszeitraum zur Verfahrensvereinfachung um drei Monate verlängert. Insoweit ist eine gesonderte Beantragung zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums nicht erforderlich.

Die Anpassung bzw. Aktualisierung des Bewilligungszeitraums in der Onlineplattform kann im Nachgang (bspw. innerhalb eines zukünftigen Änderungsantrags) vorgenommen werden.

Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS

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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums, die über die vorliegend gewährte dreimonatige Verlängerung hinaus geht, gegenüber der aconium GmbH vor Ablauf des um den drei Monate verlängerten Bewilligungszeitraums unter Angabe von Gründen zu beantragen ist.

Wenn Ihrerseits keine Verlängerung des Bewilligungszeitraums über den 31.12.2025 gewünscht ist bzw. benö(cid:415)gt wird, ist Ihrerseits kein Zutun erforderlich. Die mit dem Ende des Bewilligungszeitraums zum 31.12.2025 verbundene Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises läu(cid:332) unverändert fort.

Weitere Hinweise:

Bi(cid:425)e nutzen Sie ab sofort unsere Onlinepla(cid:426)orm, um alle für die Durchführung Ihres Vorhabens betreffenden Vorgänge abzuwickeln. Neben dem Antragsmanagement werden hier Branchendialoge, Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren veröffentlicht. Die Onlinepla(cid:426)orm ermöglicht die Dokumenta(cid:415)on Ihres Projektverlaufs und eine vollständig digitalisierte Antragstellung und Anforderung von Fördermi(cid:425)eln.

Ggf. postalisch einzureichende Unterlagen senden Sie bi(cid:425)e an:

aconium GmbH Projek(cid:425)räger Breitband/Gigabit Invalidenstraße 91 10115 Berlin

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Projek(cid:425)räger

aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Au(cid:332)rag

Ihr Team des Projek(cid:425)rägers

Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschri(cid:332) gül(cid:415)g

aconium GmbH | 2

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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin

Breitband GmbH Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna

aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin

Tel. +49 (0)30 2332 49 - 777 Fax +49 (0)30 2332 49 - 778

projekttraeger@aconium.eu www.aconium.eu

10.04.2026

Änderungsbescheid

zum Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, über Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019)

Bezug: Ihr Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025 Ihr Änderungsantrag vom 19.12.2025, zugegangen am 02.01.2026

Aktenzeichen: 832.5/3-19 09SN200259

Gebietskörperschaft der antragstellenden Organisation (Regionalschlüssel): 147290050050

Von der Maßnahme betroffene Gebietskörperschaften (Regionalschlüssel): 147290040040, 147290060060, 147290070070, 147295308100, 147290170170, 147290190190, 147290250250, 147290260260, 147290270270, 147295307300, 147295307340, 147295308350, 147290370370, 147290400400, 147290430430

Anlage:

◼ Vordruck Empfangsbestätigung und Formular „Rechtsbehelfsverzicht“

Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 1 von 2 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg WP10.1-PTXB-FB274-V1.2

[Seite 23]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Ihrem Änderungsantrag vom 19.12.2025 wird der Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, wie folgt geändert:

Der festgesetzte Bewilligungszeitraum vom 30.01.2020 bis zum 31.03.2026 wird wie folgt neu festgesetzt:

30.01.2020 bis zum 31.12.2026.

Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise

Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen mir nicht alle gemäß Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, einzureichenden Unterlagen vor bzw. waren nicht alle Angaben auf der Onlineplattform korrekt hinterlegt. Eine Entscheidung konnte dennoch ergehen:

  1. Legen Sie den hinsichtlich des Bewilligungszeitraums angepassten Bescheid des Landes unmittelbar nach Erhalt vor.

  2. Passen Sie mit nächstem Änderungsantrag Ihre Angaben auf der Onlineplattform in der Kachel Allgemeine Angaben (Ziff. 1.3.a und 1.3.b) gemäß dieses Änderungsbescheides an.

Im Übrigen bleibt der Zuwendungsbescheid vom 25.05.2020, (zuletzt) geändert am 23.12.2025, unverändert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden bei dem vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Projektträger

aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Theresia Turtschan

Geschäftsführer: Amtsgericht: Seite 2 von 2 Tim Brauckmüller HRB 111699B USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg WP10.1-PTXB-FB274-V1.2

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