20-03-16 GIS-Nebenbestimmungen_Version 4.1.pdf

Planung und Bau eines Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden im Landkreis Leipzig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

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Breitbandförderung des Bundes

GIS-Nebenbestimmungen

Version 4.1 vom 16. März 2020

Inhalt

1 Einführung ............................................................................................................................. 2

1.1 Umfang und Datenlieferung .......................................................................................... 2

1.2 Formatvorgaben und Datenqualität ............................................................................... 2

2 Verfahrensschritte ................................................................................................................. 4

2.1 Bei der Antragstellung und bis zum Erhalt des Förderbescheides ................................ 4

2.2 Ab Erhalt des Förderbescheides bis zum Baubeginn (Planung) ................................... 4

2.3 Zwischennachweis ........................................................................................................ 4

2.4 Verwendungsnachweis .................................................................................................. 4

3 Layer (Geodaten-Tabellen) ................................................................................................... 5

3.1 Gebietsabgrenzung ........................................................................................................ 5

3.1.1 Layer Weisse_Flecken ............................................................................................... 6

3.1.2 Layer Ausbaugebiete_BFP ........................................................................................ 6

3.2 Netzplan ........................................................................................................................ 7

3.2.1 Punkte-Layer (Standorte) .......................................................................................... 7

3.2.1.1 Layer Bauten und Netztechnik........................................................................... 8

3.2.1.2 Layer Endverbraucher ...................................................................................... 9

3.2.2 Linien-Layer (Netz) .................................................................................................. 9

3.2.2.1 Layer Trassenbau .............................................................................................. 9

3.2.2.2 Layer Leerrohre ................................................................................................ 9

3.2.2.3 Layer Verbindungen ........................................................................................ 10

3.2.2.4 Layer Mitverlegung ......................................................................................... 11

3.2.3 Polygon-Layer Versorgungsgebiete (für FTTC-Ausbau und Funkverbindungen) .. 12

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Breitbandförderung des Bundes

1 Einführung Die vorliegenden GIS-Nebenbestimmungen spezifizieren die von der NGA-RR1 in § 8 geregelte Dokumentation der Lage und der geförderten Regionen. Der Zuwendungsempfänger ist gemäß Nr. 4.3 der BNBest-Breitband 2 verpflichtet, in verschiedenen Verfahrensschritten Geodaten (GIS-Daten) einzureichen.

1.1 Umfang und Datenlieferung

Gefragt sind die von der beantragten Förderung betroffenen Infrastrukturen, bereits vorhandene Infrastrukturen sind nur anzugeben, wenn sie durch (Mit-)Nutzung bzw. Synergien für die Bewertung der Leistungsfähigkeit des Netzes relevant sind.

Von zentraler Bedeutung ist die Schlüssigkeit der Daten. Sie müssen dazu geeignet sein, die Plausibilität des zu errichtenden Netzes über alle Komponenten und Verfahrensschritte hinweg beurteilen zu können.

Die Einreichung der GIS-Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der NGA-RR über den Punkt Netzplan in der Online-Ausschreibungsdatenbank unter der Internetadresse www.breitbandausschreibungen.de. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Förderprogramme die Anwendung der GIS-NB vorgeben und zusätzliche Wege zur Einreichung verlangen.

1.2 Formatvorgaben und Datenqualität

Die einzureichenden Geodaten müssen folgende Vorgaben erfüllen:

 Typ: Vektordaten

 Georeferenzierung: Koordinatenreferenzsystem ETRS89 (EPSG:4258)

 erlaubte Dateiformate: GeoJSON und ESRI Shapefile, bei ESRI Shapefiles sind weitere Bedingungen zu erfüllen:

◦ Alle erforderlichen Teildateien müssen vorhanden sein (Shapedatei SHP, Shape-Indexdatei SHX, Datenbankdatei DBF, Projektionsdatei PRJ).

◦ Alle Teildateien müssen bis auf die Endung den gleichen Dateinamen haben.

◦ Alle Teildateien müssen innerhalb des gleichen ZIP-Archives verpackt sein.

◦ In diesem Archiv dürfen sich keine weiteren Dateien befinden.

1 Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung

2 Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Breitband“)

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Breitbandförderung des Bundes

 Dateigröße: maximal 80 MByte (muss die Dateigröße aus plausiblen Gründen überschritten werden, ist eine individuelle Absprache mit der atene KOM GmbH notwendig).

 Alle für den jeweiligen Verfahrensstand in den Tabellen markierten Attribute sind Pflichtfelder (liegen für einzelne Attribute zum jeweils angegebenen Zeitpunkt keine Daten vor, können die Felder in Ausnahmefällen freigelassen werden.

 Invalide Geometrien können nicht bearbeitet werden und werden daher nicht akzeptiert (zum Beispiel Linien, die aus nur einem Punkt bestehen, sich selbst überschneidende Polygone oder Ähnliches).

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Breitbandförderung des Bundes

2 Verfahrensschritte

Die einzureichenden GIS-Daten unterscheiden sich je nach Verfahrensstand in ihrer Detailtiefe. In den Layertabellen finden sich mit Nummern markierte Spalten der Verfahrensschritte. Ist eine Zelle der jeweiligen Spalte mit einem Kreuz markiert, so ist das Attribut der Zeile im entsprechenden Verfahrensschritt anzugeben.

2.1 Bei der Antragstellung und bis zum Erhalt des Förderbescheides

Für die Prüfung des Antrags muss ersichtlich werden, wo neue Infrastruktur entsteht. entstehen soll.

Handelt es sich um eine Grobplanung des Ausbaus, sind Detailangaben wie zum Beispiel die Versorgungsgeschwindigkeit eines einzelnen Haushalts noch nicht notwendig. Es geht in dieser Phase um die Darstellung eines Polygons des zu versorgenden Gebietes (weißer Fleck).

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 1

2.2 Ab Erhalt des Förderbescheides bis zum Baubeginn (Planung)

Die Einreichung einer Ausbauplanung ist verpflichtend. Die Detailtiefe der einzureichenden Daten ist größer als bei der Antragstellung.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 2

2.3 Zwischennachweis

Der Zwischennachweis ist im Regelfall nicht notwendig. Er entfällt, wenn mindestens einmal im Jahr eine Mittelanforderung erfolgt. Für einen Zwischennachweis ist die Dokumentation des jeweils erreichten Ausbauzustandes notwendig. Ein Zwischennachweis ist einer Vorstufe des Endverwendungsnachweises gleichzusetzen. Die Auszahlung von Mitteln (Mittelanforderung) bedingt keinen Zwischennachweis und kann unabhängig hiervon durchgeführt werden.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 3

2.4 Verwendungsnachweis Beim Verwendungsnachweis im Sinne von Nr. 6 der ANBest-Gk3 ist die höchste Detailtiefe vorzulegen. In diesem Stadium wird die Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit des Ausbaus nachgewiesen.

→ in den Layer-Tabellen gekennzeichnet als 4

3 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften

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Breitbandförderung des Bundes

3 Layer (Geodaten-Tabellen)

3.1 Gebietsabgrenzung

Die Gebietsabgrenzung dient der territorialen Veranschaulichung, daher handelt es sich bei den Layern ausschließlich um Polygon-Layer. Sie soll eine Gesamtübersicht über die Ausbauvorhaben und künftige Situation der Versorgung innerhalb der Verwaltungsgrenzen des Antragsstellers aufzeigen. Inhalte und Terminologie orientieren sich an Abschnitt 10 des Leitfadens4.

Folgende Gebiete müssen für den Antrag unterschieden werden:

 Weiße Flecken: Teile des Markterkundungsgebietes, die un(ter)versorgt und nachweislich in den nächsten drei Jahren nicht wirtschaftlich zu erschließen sind (siehe auch die Definition in 3.2 der EU-Breitbandleitlinien5) → die Angabe erfolgt im Layer Weisse_Flecken (siehe 3.1.3., S. 7)

 Ausbaugebiete: im weiteren Sinne alle Gebiete, in denen ein Ausbau stattfindet – teilen sich auf in

◦ Ausbaugebiete im Sinne des Antrages (Zielgebiet, Antragsgebiet): innerhalb der weißen Flecken liegendes antragsfähiges Gebiet → die Angabe erfolgt im Layer Ausbaugebiete_BFP (siehe 3.1.4, S. 7)

Die Polygone der Gebietsabgrenzung sind gebäudescharf abzugrenzen. Das bedeutet, dass die eindeutige Lage von Wohn- und Geschäftsgebäuden (nicht: Schuppen, Garagen oder ähnlicher Gebäude, die im Regelfall keine Kommunikationsinfrastruktur besitzen) innerhalb oder außerhalb des Polygons klar erkenntlich sein muss. Dies gilt bereits ab der Antragstellung, auch wenn es sich dabei nur um eine Näherungsangabe handeln kann, die über die Ausbauplanung präzisiert wird. Ein Gebäude darf nicht teilweise innerhalb oder außerhalb eines Polygons liegen. Die Ausbaugebiete sind auf die tatsächlich zu erschließenden bebauten Bereiche zu beschränken, einschließlich der Teile des öffentlichen Raumes, in dem Ausbaumaßnahmen stattfinden. Größere unbebaute Flächen wie Feld, Wald und Wiesen gehören - sofern es dort keine Anschlüsse gibt - nicht zu den Ausbaugebieten. Ebenso sind längere Trassen, die zwischen Ausbaugebieten liegen, nicht als Ausbaugebiet einzuzeichnen.

Nicht akzeptiert werden Polygon-Layer, die

 aus Multipolygonen bestehen, sofern nicht anders angegeben,

4 Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015, Dokumentenstand vom 08.02.2019

5 Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau

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Breitbandförderung des Bundes

 nur einzelne Gebäude enthalten, nicht aber das Gebiet zwischen den Gebäuden, auf dem die geförderte Versorgungsinfrastruktur liegt (z. B. OSM-Gebäudelayer), oder

 durch Bildung von Puffern um Punkte aus einem ehemaligen Punkte-Layer (z. B. geocodierten Adressdatensatz) hervorgegangen sind.

3.1.1 Layer Weisse_Flecken

Die weißen Flecken geben die un(ter)versorgten Teile des Markterkundungsgebietes an. Für jeden zusammenhängenden weißen Fleck ist je ein Polygon zu erstellen. Der Layer ist nur notwendig wenn für die Antragstellung nicht die Web-Eingabe unter www.breitbandausschreibungen.de genutzt wurde.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
Die Angabe von Attributen ist in diesem Layer nicht nötig×

3.1.2 Layer Ausbaugebiete_BFP

In diesem Layer sind alle Ausbaugebiete zu nennen, für die im Rahmen des vorliegenden Antrages eine Förderung beantragt wird/wurde. Sie umreißen das zu erschließende Gebiet unabhängig von der Technik, aber getrennt nach Gebietscharakter (Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet). Eine Überlappung darf es nicht geben.

Attributnam eTypErläuterung12(3)4
GebietsartInteger1 Wohngebiet 2 Mischgebiet 3 Gewerbegebiet Die Polygone dürfen sich an keiner Stelle überlappen. Würden sich zwei Polygone – z. B. ein Wohn- und ein Gewerbegebiet – überschneiden, müssen daraus drei Polygone werden: ein reines Wohngebiet, ein reines Gewerbegebiet und ein Mischgebiet.×××
Ausb_FirmaTextTK-Unternehmen, das den Ausbau innerhalb des Gebietes vornimmt×××
IDIntegerZur leichteren Auffindung, kein Bezug zu anderen IDs×××

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3.2 Netzplan

Der Netzplan stellt alle für das geförderte Netz notwendigen Infrastrukturen dar. Es gibt drei Layer-Typen:

 zwei Punkte-Layer (Standorte)

 vier Linien-Layer (Netz)

 einen Polygon-Layer (Versorgungsgebiete)

Es empfiehlt sich, bei der Vergabe der IDs sorgfältig darauf zu achten, dass jede ID auch über die verschiedenen Phasen hinweg nur einmal vergeben wird.

3.2.1 Punkte-Layer (Standorte)

Bei den Standort-Layern handelt es sich um Punkte-Layer. Sie sollen alle Standorte (Bauten und Netztechnik) – vom Backbone-Einspeisepunkt über Verteiler im Aggregationsnetz bis hin zu den Verteilern zur Kundenanbindung) wiedergeben, die für den Betrieb des Netzes notwendig sind. Anzugeben sind hier sowohl Bauten bzw. Netztechnik, die neu gebaut werden, als auch vorhandene, die mitgenutzt werden, sowie die Endverbraucherstandorte.

Zwei Standort-Layer sind einzureichen:

 Bauten und Netztechnik

 Endverbraucher

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3.2.1.1 Layer Bauten und Netztechnik

Im Layer Bauten und Netztechnik werden alle Gebäude, Gehäuse, Schächte, Masten etc. abgebildet, die mit dem Ausbau in technischem Zusammenhang stehen und von Relevanz sind. Nicht dazu zählen die Gebäude mit Endkundenanschlüssen, es sei denn, es befindet sich dort eine Verteilereinheit vor dem Abschlusspunkt Linientechnik (APL/HÜP). Dabei ist es gleichgültig, um welche Art von Bau es sich handelt.

Für die Netztechnik werden alle aktiven und passiven Technikstandorte abgebildet. Wenn sich mehrere für den Netzaufbau notwendige Arten von Netztechnik am selben Standort befinden, muss jeweils ein separater Punkt gesetzt werden – auch, wenn das gleiche Gehäuse verwendet wird. Dabei ist es gleichgültig, um welche Art von Netztechnik es sich handelt. Von zentraler Bedeutung ist die Anbindung der Endverbraucher und damit die Beschreibung der letzten Übergabepunkte.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
ArtIntegerUm welche Art von Netztechnik handelt es sich? 11 HVt (konventionell) 12 GF-HVt 13 DSLAM/MSAN 14 GF-Vt 15 Muffe 16 HÜP/ApL 17 Übergabepunkt Backbone/Backhaul 18 OLT 19 Optischer Splitter Um welche Art von Bau handelt es sich? 30 Gehäuse (z.B. KVz oder MFG) 31 (Kabel-)Schacht 32 Funkmast 99 Sonstige×××
Art_SonstTextFalls Sie als Art der Bauten/Netztechnik „99“ für Sonstige angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Bau es sich handelt.×××
ZustandIntegerZustand des Baus 1 Neubau 2 Vor Ausbau vorhanden×××
BezeichnerTextDer Bezeichner ist eine eindeutige Kennzeichnung des Baus. Gibt es eine gängige, einmalige Bezeichnung, ist diese zu verwenden (z. B. die KVz- ID: 09999_0001_A027). Gibt es keine allgemeingültige Bezeichnung, so sollte ein System angewendet werden, mit welchem Rückschluss auf die Art des Baus gezogen werden kann (z. B. bei Masten zur oberirdischen Verlegung von LWL: Mast_oV_012345).××
IDIntegereindeutige, fortlaufende Nummer beginnend bei 1.×××
ID_TechIntegerID des Datensatzes der Netztechnik aus diesem Layer, der für die Mitversorgung der aktuellen Netztechnik verantwortlich ist. Als Beispiel für einen ApL ist der KVz anzugeben. Ist keine Netztechnik für die Mitversorgung verantwortlich, geben Sie bitte „-1“ an.×

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3.2.1.2 Layer Endverbraucher

Im Layer Endverbraucher werden alle Endverbraucher-Standorte abgebildet, die nach dem Ausbau erschlossen werden können. Dabei ist es gleichgültig, um welchen Typ von Endverbraucher es sich handelt. Dies gilt auch für FTTC-Netze.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
EndkundeIntegerUm welchen Typ von Endverbraucher handelt es sich? 1 Haushalt 2 Gewerbe 3 Krankenhaus 4 Schule 5 sonstiges öffentliches Gebäude×
ID_NetzeIntegerID des Datensatzes aus dem Layer Bauten und Netztechnik (vgl. 3.2.1.1), an den dieser Endkunde angeschlossen wurde. Jeder Endkunde muss auf eine Netztechnik bezogen werden. Dies geschieht durch die Angabe der ID des Datensatzes der zugehörigen Netztechnik aus dem Punkte-Layer Bauten und Netztechnik.×

3.2.2 Linien-Layer (Netz)

Bei den Netz-Layern handelt es sich um Linien-Layer. Sie stellen alle Trassenbau-, Leerrohr-, Kabel- oder Richtfunkstrecken dar.

Vier Netz-Layer sind einzureichen:

 Trassenbau

 Leerrohre

 Verbindungen

 Mitverlegung (Optional)

3.2.2.1 Layer Trassenbau

Im Layer Trassenbau werden alle Tiefbaumaßnahmen sowie oberirdische Verlegungen (Aufständerung) abgebildet. Dabei ist es gleichgültig, welches Bauverfahren zum Einsatz kommt oder ob bei einer anderen Trassenbaumaßnahme vorhandene Synergien genutzt wurden.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
IDIntegerEindeutige, fortlaufende Nummer beginnend bei 1×××
MitverlegIntegerWird diese Trasse im Rahmen von Mitverlegung bei einer Baumaßnahme eines Dritten durchgeführt? 1 Ja 0 Nein××

3.2.2.2 Layer Leerrohre

Im Layer Leerrohre werden alle Leerrohre abgebildet. Dabei ist es gleichgültig, welche Art von Leerrohr zum Einsatz kommt. Anzugeben sind alle für das Projekt relevanten

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Leerrohre: sowohl solche, die neu gebaut werden (sei es zur sofortigen Nutzung oder als Reserve, Redundanz oder zur Nachhaltigkeit), als auch vorhandene, die mitgenutzt werden.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
IDIntegereindeutige, fortlaufende Nummer beginnend bei 1×××
LR_ArtIntegerArt des Leerrohres, das durch die Linie dargestellt wird 1 Kabelschutzrohr (KSR) 2 16/12 (Einzelrohr) 3 12/8 (Einzelrohr) 4 14/10 (Einzelrohr) 5 7/4 (Einzelrohr) 6 10/6 (Einzelrohr) 11 16/12 (Rohrverband) 12 12/8 (Rohrverband) 13 14/10 (Rohrverband) 14 10/6 (Rohrverband) 15 7/4 (Rohrverband) 16 20/15 (Rohrverband) 21 MR4 (PE-HD) 2x40/32 + 2x32/28 22 Kabelschutzrohr (DN50) 23 Kabelschutzrohr (DN40) 24 Kabelschutzrohr (DN32) 25 Kabelschutzrohr (DN100) 99 Sonstige (wenn Sie „99“ für Sonstige angeben, muss die Art des Leerrohrs im nächsten Feld näher spezifiziert werden) Hier sind keine Mehrfachnennungen möglich. Jedes Leerrohr bzw. jeder Rohrverband muss gesondert genannt werden, gegebenenfalls durch übereinander liegende Linien.×××
LR_SonstTextFalls Sie als Art des Leerrohrs „99“ für Sonstige angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leerrohr es sich handelt.×××
LR_AnzahlIntegerAnzahl der Einzelröhrchen pro Verband Wenn sie im Feld LR_Art einen Verband angegeben haben, ist hier die Anzahl der im Verband verlegten Einzelrohre anzugeben.×××
AnzahlIntegerDie Anzahl sagt aus, wie viele Rohrverbände über eine Linie dargestellt werden.×××
LR_ReservIntegerAnzahl der Microrohre des Verbandes, die als Reserve vorgesehen sind.×××
Lae_LRFloatLänge aller Kabelschutzrohre und Verbände in Summe. Die Angabe erfolgt in Metern.×××

3.2.2.3 Layer Verbindungen

Im Layer Verbindungen werden alle elektrischen, optischen oder funkbasierten Verbindungen abgebildet (Kabel bzw. Richtfunkstrecken). Dabei ist es gleichgültig, ob

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diese Verbindungen neu aufgebaut wurden oder bereits vorhanden sind. Ist eine Verbindung für die Funktion des Netzes relevant, ist sie hier anzugeben.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
Verb_ArtIntegerArt der Verbindung, die durch die Linie dargestellt wird 1 Kupferkabel 3 Koaxial-(TV-)Kabel 4 Richtfunkstrecke 5 Glasfaserkabel 6 Fasern 6 Glasfaserkabel 12 Fasern 7 Glasfaserkabel 24 Fasern 8 Glasfaserkabel 48 Fasern 9 Glasfaserkabel 72 Fasern 10 Glasfaserkabel 96 Fasern 11 Glasfaserkabel 144 Fasern 99 Sonstige Hier sind keine Mehrfachnennungen möglich. Jede Verbindung muss gesondert genannt werden, gegebenenfalls durch übereinander liegende Linien.×××
V_A_SonstTextFalls Sie als Art der Verbindung „99“ für Sonstige angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Verbindung es sich handelt.×××
Lae_KabelFloatLänge der Kabelstrecken, Angabe in Metern. Diese Angabe ist nicht zwingend der Länge der Linie gleichzusetzen. Die laufenden Meter können bei Kabeln von der Länge der Linie nach oben abweichen. Eine Angabe bei Funkverbindungen ist nicht nötig.×××
Anzahl_F_AIntegerGesamtzahl der Fasern/Adern, die durch die Linie dargestellt werden××
F_A_ReservIntegerAnzahl der Fasern/Adern, die für die Reserve vorgesehen sind××
ZustandIntegerZustand der Verbindung 1 Neubau 2 vor Ausbau vorhanden×××

3.2.2.4 Layer Mitverlegung

Dieser Layer ist nur auszufüllen, wenn bei der geförderten Maßnahme eine Mitverlegung durch einen Dritten oder eine Eigenmitverlegung durch das geförderte Unternehmen durchgeführt wurde. Im Layer Mitverlegung werden alle Leerrohre abgebildet, die im Rahmen von Mitverlegung zusätzlich zur geförderten Infrastruktur verlegt wurden. Dabei ist es gleichgültig, welche Art von Leerrohr und Mitverlegung zum Einsatz kommt. Anzugeben sind alle Leerrohre, die über eine Mitverlegung nach TKG 77i von Dritten oder in Anlehnung an TKG 77i durch das geförderte Unternehmen im Rahmen einer Eigenmitverlegung verlegt wurden.

AttributnameTypErläuterung12(3)4
IDIntegereindeutige, fortlaufende Nummer beginnend bei 1×××

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AttributnameTypErläuterung12(3)4
LR_Art_MitIntegerArt des Leerrohres, das durch die Linie dargestellt wird 1 Kabelschutzrohr (KSR) 2 16/12 (Einzelrohr) 3 12/8 (Einzelrohr) 4 14/10 (Einzelrohr) 5 7/4 (Einzelrohr) 6 10/6 (Einzelrohr) 11 16/12 (Rohrverband) 12 12/8 (Rohrverband) 13 14/10 (Rohrverband) 14 10/6 (Rohrverband) 15 7/4 (Rohrverband) 16 20/15 (Rohrverband) 21 MR4 (PE-HD) 2x40/32 + 2x32/28 22 Kabelschutzrohr (DN50) 23 Kabelschutzrohr (DN40) 24 Kabelschutzrohr (DN32) 25 Kabelschutzrohr (DN100) 99 Sonstige (wenn Sie „99“ für Sonstige angeben, muss die Art des Leerrohrs im nächsten Feld näher spezifiziert werden) Hier sind keine Mehrfachnennungen möglich. Jedes Leerrohr bzw. jeder Rohrverband muss gesondert genannt werden, gegebenenfalls durch übereinander liegende Linien.×××
LR_Sonst_MitTextFalls Sie als Art des Leerrohrs „99“ für Sonstige angegeben haben, muss hier vermerkt werden, um welche Art von Leerrohr es sich handelt.×××
LR_Anzahl_MitIntegerAnzahl der Einzelröhrchen pro Verband Wenn sie im Feld LR_Art einen Verband angegeben haben, ist hier die Anzahl der im Verband verlegten Einzelrohre anzugeben.×××
E_FNameTextName des Eigentümers der Mitverlegten Infrastruktur×××

3.2.3 Polygon-Layer Versorgungsgebiete (für FTTC-Ausbau und Funkverbindungen)

Jede Netztechnik, die Endverbraucher direkt anbinden soll bzw. anbindet, muss den Polygonen für die Versorgungsgebiete mit verschiedenen Geschwindigkeiten zugeordnet werden. Gefragt ist hier die Situation nach dem Ausbau. Das jeweilige Polygon umfasst den gesamten Bereich, in dem Endverbraucheranbindungen über diese Netztechnik in der entsprechenden Geschwindigkeit hergestellt werden (können) bzw. wurden. Bei einer Funklösung müssen hier die Ausleuchtungszonen/-sektoren angegeben werden.

Dabei erhält jede Netztechnik ein eigenes Polygon, welches die verfügbare Bandbreite angibt. Im Falle von FTTC-Netzen ist das größte Polygon jenes, das den vollständigen Anschluss-/Ausleuchtungsbereich der Netztechnik darstellt und alle anderen umfasst. Für FTTC-Netze sind mind. folgende Polygone anzugeben:

 Versorgungsgebiet der Netztechnik (z. B. Anschlussgebiet des KVz)

 Versorgungsgebiet der Netztechnik ≥ 30 Mbit/s

 Versorgungsgebiet der Netztechnik ≥ 50 Mbit/s

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AttributnameTypErläuterung12(3)4
Geschw_DoInteger1 Versorgungsgebiet einer Netztechnik ≥ 30 Mbit/s 2 Versorgungsgebiet einer Netztechnik ≥ 50 Mbit/s 3 Versorgungsgebiet einer Netztechnik ≥ 100 Mbit/s 4 Versorgungsgebiet einer Netztechnik ≥ 1 Gbit/s×××
ID_PoPIntegerID des Datensatzes aus dem Layer Bauten und Netztechnik (vgl. 3.2.1.1), welche die Netztechnik beschreibt, die die Versorgung dieses Gebietes technisch gewährleistet. Dieses Polygon stellt den Versorgungsbereich einer bestimmten Netztechnik dar. Tragen Sie die ID der entsprechenden Netztechnik aus dem Layer Netztechnik ein.×××
Anz_AnschlIntegerAnzahl der Anschlüsse, die sich in diesem Polygon befinden×××

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