Planung und Bau der Ausstellung „Computer & Roboter“
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- TECHNOSEUM
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Museumsausstellungen (92521100)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 732395-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d463084429
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das TECHNOSEUM in Mannheim beauftragt die vollständige Planung und Umsetzung des neuen Themenclusters „Computer & Roboter“. Die Arbeiten finden während des laufenden Museumsbetriebs auf einer Fläche von rund 1.163 Quadratmetern statt. Als Frist ist der 20. November 2026 angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters “Computer & Roboter” (LP 4-7 in Anlehnung an die HOAS (2. Auflage)) im laufenden Betrieb mit 1.162,84 qm.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausstellungsgestaltung und Ausstellungsbau des neuen Themenclusters „Computer & Roboter“
Gegenstand ist die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters “Computer & Roboter” (LP 4-7 in Anlehnung an die HOAS (2. Auflage)) im laufenden Betrieb mit 1.162,84 qm.
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zur Eignung" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Hierbei sind erforderliche Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen) - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen) - Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Der Auftraggeber wird bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ausstellungsgestaltung und Ausstellungsbau des neuen Themenclusters „Computer & Roboter“
- Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus (1) der Schlüssigkeit, (2) der Struktur sowie (3) dem Grad der notwendigen Detailliertheit des eingereichten Kostenplans, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen. Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Unterkriterien vollständig erfüllt werden und keine Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann uneingeschränkt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 7,5 Punkte: wenn die Unterkriterien überwiegend erfüllt werden, aber eine geringe Anzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann überwiegend als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 5 Punkte: wenn die Unterkriterien im Wesentlichen erfüllt werden, aber eine Vielzahl kleinerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann insgesamt als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 2,5 Punkte: wenn die Unterkriterien teilweise erfüllt werden, aber eine Vielzahl größerer Defizite aufweisen. Der Kostenplan kann gerade noch als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts herangezogen werden. 0 Punkte: wenn die Unterkriterien nicht oder nur mit erheblichen Defiziten erfüllt werden. Der Kostenplan kann als Grundlage für die Planung und Realisierung des Projekts nicht herangezogen werden.
- 15 %
- Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem sehr umfangreiche Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich vorliegt (mindestens fünf Projekte). 7,5 Punkte: bei umfangreicher Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (drei Projekte). 5 Punkte: bei grundlegender Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (zwei Projekte). 2,5 Punkte: bei geringer Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich (ein Projekt). 0 Punkte: bei keiner Projektleitungserfahrung bei der Ausführung und baulichen Realisierung im Ausstellungsbereich oder keinen Angaben hierzu.
- 15 %
- Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität und Nachvollziehbarkeit des Gestaltungsentwurfs insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf die Gesamtszenographie, der raumbildnerischer Zugriff und die Inszenierungen der betreffenden DAE „Computer & Roboter“ umgesetzt, (b) wie die Verbindung von Exponaten mit interaktiven sowie Medien- und ggf. Vorführstationen, (d) wie die Verbindung von Technikgeschichte, Sozialgeschichte sowie Technik und Naturwissenschaften und (e) die Verbindung von Geschichte, Gegenwart und Zukunftsperspektive und (f) wie die Flexibilität der Ausstellungsarchitekturen im Hinblick auf künftige Anpassungen, z.B. Austausch von Objekten, im Lauf der Jahre nach der Eröffnung (1 a-f insgesamt 60 %), außerdem wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet: erkennbare Orientierung (2) an einem breiten Publikum, z.B. Kernzielgruppen Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an Bedarfen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen und Vorführungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut im Raum und bei Experimenten (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (Materialausführung Brandschutz) (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberflächlich auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht. Das Konzept ist von unzureichender fachlicher Qualität und lässt nicht erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] erreicht wird.
- 50 %
- Die Bewertung zu diesem Kriterium ergibt sich aus den folgenden Unterkriterien, die mit dem jeweils in Klammern angegeben Prozentsatz in die Gesamtbewertung des Kriteriums einfließen: (1) Originalität, Kreativität und Nachvollziehbarkeit des Gestaltungsentwurfs insgesamt, d.h. (a) wie überzeugend sind im Entwurf die Gesamtszenographie, der raumbildnerischer Zugriff und die Inszenierungen der betreffenden DAE „Computer & Roboter“ umgesetzt, (b) wie die Verbindung von Exponaten mit interaktiven sowie Medien- und ggf. Vorführstationen, (d) wie die Verbindung von Technikgeschichte, Sozialgeschichte sowie Technik und Naturwissenschaften und (e) die Verbindung von Geschichte, Gegenwart und Zukunftsperspektive und (f) wie die Flexibilität der Ausstellungsarchitekturen im Hinblick auf künftige Anpassungen, z.B. Austausch von Objekten, im Lauf der Jahre nach der Eröffnung (1 a-f insgesamt 60 %), außerdem wird die Berücksichtigung folgender Punkte bewertet: erkennbare Orientierung (2) an einem breiten Publikum, z.B. Kernzielgruppen Schulklassen und Familien mit Kindern (10 %), (3) an Bedarfen von Bildungsprogrammen (v.a. Führungen und Vorführungen) in der Raumstruktur (10 %), (4) am Leitbild der Barrierefreiheit bzw. -armut im Raum und bei Experimenten (10 %) sowie (5) am Prinzip der Nachhaltigkeit, z.B. bei der Auswahl von Baumaterialien (Materialausführung Brandschutz) (10 %). Für die Wertung des Kriteriums wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält ein Angebot, wenn eine äußerst anschaulich dargestellte, sehr detaillierte und ohne Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung vorliegt. Das Konzept geht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein und erfüllt diese vollständig. Das Konzept ist von sehr guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in vollem Umfang erreicht wird. 7,5 Punkte: Es liegt eine anschaulich dargestellte und detaillierte Beschreibung vor, die lediglich geringe Einschränkungen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nicht in vollem Umfang auf die Unterkriterien ein, erfüllt aber zumindest entscheidende Gesichtspunkte. Das Konzept ist von guter fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] in allen wesentlichen Punkten erreicht wird. 5 Punkte: Es liegt eine im Wesentlichen anschaulich dargestellte Beschreibung vor, die geringe Einschränkungen im Hinblick auf den Detaillierungsgrad und die Nachvollziehbarkeit aufweist. Das Konzept geht nur teilweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt nicht alle entscheidenden Gesichtspunkte. Das Konzept ist von durchschnittlicher fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] überwiegend erreicht wird. 2,5 Punkte: Es liegt eine nur teilweise anschaulich dargestellte und wenig detaillierte Beschreibung vor, die im Kern noch nachvollziehbar ist. Das Konzept geht in großem Maße nicht oder nur ansatzweise auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht oder nur oberflächlich. Das Konzept ist von geringer fachlicher Qualität und lässt erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] nur teilweise erreicht wird. 0 Punkte: Es liegt eine nicht anschaulich dargestellte und skizzenhafte Beschreibung vor, die nicht oder nur ansatzweise nachvollziehbar ist. Das Konzept geht nicht oder nur in Einzelfällen und oberflächlich auf die Unterkriterien ein und erfüllt entscheidende Gesichtspunkte nicht. Das Konzept ist von unzureichender fachlicher Qualität und lässt nicht erwarten, dass mit der vorgeschlagenen Realisierung die Zielsetzung des Auftraggebers [s.o. sowie Leistungsverzeichnis] erreicht wird.
- 20 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 - 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Erklärung zur Eignung" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Hierbei sind erforderliche Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Erklärung, dass Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Jahren ausgeführt wurden (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum zu benennen) - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (sollte ein Angebot in die engere Wahl kommen, ist die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen) - Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Der Auftraggeber wird bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nicht nachfordern, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.