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09 Anlage LB 5 Arbeitsschutzbestimmungen (V1).pdf

Planung, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für vier Gebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Arbeitsschutzbestimmungen Allgemeines

für externe Dienstleister, Fachhandwerker oder Wichtige Telefonnummern Kunden in einer anderen dienstleistenden Funktion

Kunden in einer anderen dienstleistenden Funktion

Willkommen beim Fraunhofer IWES

Als externer Dienstleister, Fachhandwerker oder Kunde in einer anderen dienstleistenden Funktion werden Sie für einen begrenzten Zeitraum auf unserem Institutsgelände und/oder in unseren Testhallen, Prüfständen, in den Gebäuden oder auf den Anlagen ihre Arbeiten verrichten.

Beim Betreten des IWES-Geländes sowie bei der Durchführung Ihrer Leistung sind Sie unter

Umständen besonderen, Ihnen nicht bekannten

FunktionVorfallTelefon
NotrufUnfall, Brandfall112
ArbeitssicherheitUnfallmeldungen Sicherheitsfragen Erlaubnisscheine0471 14 290 -306
AbfallbeauftragteFragen zur Abfallentsorgung
Gefahrgut- beauftragterFragen zu Gefahrgut, Gefahrstoffen
StörfälleMeldung von Brandherden, Störfällen0151 52 70 26 29

Umständen besonderen, Ihnen nicht bekannten Gefährdungen ausgesetzt. Unser primäres Ziel ist es, An- und Abmeldung die Gefährdungs- und Verletzungspotenziale auf ein Melden Sie sich immer vor Arbeitsbeginn beim Minimum zu reduzieren. Daher wurde im Rahmen Empfang an und tragen Sie sich bitte in die unseres Arbeitsschutz-, Umweltschutz-, Energie- und Anmeldeliste ein. Qualitätsmanagements dieses Dokument erstellt, welches zu Ihrer und unserer Sicherheit für alle Mit Ihrem Eintrag in die Empfangsliste bestätigen Sie Personen, die nicht Beschäftigte unseres Hauses sind, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen des gilt. IWES.

Warten Sie am Empfang, bis Sie von der Diese Ordnung ist während des Aufenthaltes auf dem auftragsverantwortlichen Person zum Arbeitsort gesamten Gelände des IWES einzuhalten. Wir bitten begleitet werden. Sie hierbei um Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung. Das Gebäude muss spätestens um 17.00 Uhr verlassen werden. Ausnahmen sind mit Ihrer auftrags- Zuwiderhandlungen können zu einem Verweis vom verantwortlichen Person zuvor zu vereinbaren. IWES-Gelände führen. Vor Verlassen des Dienstgebäudes, müssen Sie sich beim Empfang oder Ihrer auftragsverantwortlichen Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Aufenthalt! Person abmelden.

Arbeitsbeginn Ihr Fraunhofer IWES Vor Arbeitsbeginn ist mit der auftragsverantwortlichen Person bezüglich der September 2024 auszuführenden Arbeiten Kontakt aufzunehmen.

Gefährdungsbeurteilung Unter Einbeziehung der in diesem Dokument bereitgestellten Informationen ist eine Gefährdungsbeurteilung durch die verantwortliche Person des Auftragnehmers vor Ort durchzuführen und zu dokumentieren. Zur Ermittlung und Bewertung möglicher gegenseitiger Gefährdungen unterstützt das Fraunhofer IWES den Auftragnehmer bei der Gefährdungsbeurteilung.

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Ordnung Flurförderzeuge und Hebegeräte Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers haben für Sämtliche Einsätze von Flurförderzeugen und Ordnung und Sauberkeit an Ihren Arbeitsplätzen zu Hebegeräten des IWES sind nur mit Zustimmung Ihrer sorgen. auftragsverantwortlichen Person zulässig und nur durch befugte IWES Mitarbeitende auszuführen. Abfälle sind eigenverantwortlich zu entsorgen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen Die eigenmächtige Nutzung von Flurförderzeugen wurde. Eine Zwischenlagerung von Abfällen ist mit und Hebegeräten des IWES ist strengstens untersagt. Genehmigung durch die auftragsverantwortliche Sämtliche Einsätze von Flurförderfahrzeugen oder Person an zugewiesener Stelle und Zeitrahmen Hebegeräten des Auftragnehmers müssen im Vorfeld entsprechend der geltenden Sicherheitsvorschriften mit der auftragsverantwortlichen Person abgestimmt erlaubt. Für Zuwiderhandlungen haftet der sein. Auftragnehmer. Freischalten Die Nutzung der Entsorgungscontainer des IWES ist Bei Arbeiten an festen Anlagen oder Prüfständen ist ohne Zustimmung Ihrer auftragsverantwortlichen ein vorheriges Freischalten / Freigeben durch Person nicht zulässig. Mitarbeitende des Fraunhofer IWES erforderlich, die auch die Abnahme vor Wiederinbetriebnahmen Materialien übernehmen. Für eingeführte Güter, Materialien und Gerätschaften übernimmt das Fraunhofer IWES keine Abnahme Verantwortung für den Schutz gegen Zugriff Dritter Nach Beendigung von Arbeiten an Gebäuden, und daher auch keinerlei Haftung. Anlagen oder Maschinen ist eine Endkontrolle und Gerätschaften, die auf dem Institutsgelände benutzt Abnahme mit der auftragsverantwortlichen Person werden, müssen den einschlägigen durchzuführen. Hierbei ist insbesondere darauf zu Sicherheitsvorschriften entsprechen. achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen wieder ordnungsgemäß funktionieren. Materialien dürfen nur nach Absprache über Nacht gelagert werden. Dadurch entstehende Nichtraucherschutz Gefahrenbereiche sind nach Absprache zu Ein uneingeschränktes Rauchverbot besteht kennzeichnen und abzusperren. in den Büros, Sozialräumen, Test- und Prüfhallen. Dies gilt ebenfalls in den Fluren Kraftfahrzeuge und Treppenhäusern, Räumen mit Besucherverkehr, Das Befahren des Institutsgeländes erfolgt auf eigene Toiletten und Dienstfahrzeugen. Gefahr und nach erteilter Genehmigung.

Auf dem gesamten Institutsgelände gilt die Das Rauchen ist nur vor den Gebäuden gestattet. Straßenverkehrsordnung. Rauchverbotsschilder in brandgefährdeten Zonen Beim Führen von Kraftfahrzeugen haben die sind zu beachten. Beschäftigten ihren Führerschein mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Fotografieren und Filmen Das Fotografieren und Filmen von IWES- Das Be- und Entladen darf nur mit Zustimmung Ihrer Einrichtungen und sonstigen Gegenständen auftragsverantwortlichen Person und in den dafür ist nicht gestattet. vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden. Das Anfertigen von Tonaufnahmen sowie das Das Befahren der Gebäude ist nur mit Zustimmung Kopieren von Unterlagen von Fraunhofer IWES und Ihrer auftragsverantwortlichen Person zulässig. Ein verbundenen Projektpartnern ist untersagt. dauerndes Laufen lassen des Motors ist untersagt. Anderslautend können Absprachen über die Parken Sie ihr Fahrzeug nur in den dafür Fraunhofer IWES Kontaktpersonen getroffen werden. vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen. Bei Zuwiderhandlungen kann die Herausgabe des Fahrwege, Durchgänge, Zufahrten und insbesondere Film- und Tonmaterials von Fraunhofer IWES verlangt Notausgänge sind ständig freizuhalten. und das Material vernichtet werden.

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Sicherheitsinformationen

Umgang mit gefährlichen Stoffen Arbeiten mit thermischen Verfahren Das Fraunhofer IWES entscheidet über die Schweiß-, Brenn-, Schneid-, Löt- und Schleifarbeiten Zulassung von Gefahrstoffen und mit offenem Feuer und Funkenflug durch den Gefahrgut. Auftragnehmer sind nur mit Brandwache und bereitgestelltem Feuerlöscher sowie unterzeichnetem Gefahrstoffe und deren Mengen sind vor Ausführung Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten erlaubt. der Arbeiten Ihrer auftragsverantwortlichen Person und/oder dem Koordinator sowie dem Gefahrstoffbeauftragten des IWES anzuzeigen. Erlaubnisscheine und andere Sonder- Es dürfen nur von der auftragsverantwortlichen genehmigungen Person zuvor genehmigte Gefahrstoffe eingesetzt Für folgende Arbeiten sind Erlaubnisscheine oder werden. Sondergenehmigungen erforderlich: Die Verwendung krebserregender Stoffe ist strengstens untersagt. Arbeiten in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen Gefahrstoffe dürfen nur in richtig gekennzeichneten Vor Beginn von Schweiß- und Gebinden oder Originalgebinden mitgebracht Schneidarbeiten sowie verwandten Verfahren, ist ein werden. Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten über Auf Gefahrstoffe, die bei der Ausführung Ihre auftragsverantwortliche Person des IWES von Arbeiten entstehen, ist durch den einzuholen. Auftragnehmer schriftlich hinzuweisen. Sind Rauch- oder Staubemissionen nicht zu Eine Verunreinigung der Arbeitsumgebung, auch vermeiden, so sind Absaugeinrichtungen durch gas- oder staubförmige Emissionen, ist vor einzusetzen. Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Schweißen und Feuerarbeiten sowie alle Eine Lagerung von gefährlichen Stoffen, Arbeiten, die geeignet sind, Brandmelder insbesondere auch Wasser gefährdenden Stoffen, auf auszulösen sind anzumelden. dem Institutsgelände ist nur nach gesonderter Die notwendigen Vorkehrungen sind Erlaubnis in zugewiesenen gesicherten abzuwarten. Kosten durch Fehlalarme gehen zu Lagerbereichen erlaubt. Lasten des Verursachers.

Gefahrstoff-Betriebsanweisungen sind zu beachten und die Sicherheitsdatenblätter bereitzuhalten. Das Betreten von engen Räumen oder schließt die Benutzung der erforderlichen PSA ein. Orten Es sind nur die Gefahrstoffmengen im Arbeitsbereich Werden ‚Arbeiten in engen Räumen‘ vorgenommen, bereitzustellen, die für den Fortgang der Arbeit sind die Arbeiten im Vorfeld mit der Fachkraft für erforderlich sind. Arbeitssicherheit am IWES abzusprechen und ein Erlaubnisschein für ‚Arbeiten in engen Räumen‘ Gewässerschutz einzuholen. Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation gelangen und keinesfalls über ungesicherten Bodenbereichen Arbeiten in Höhe verwendet werden. Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen (wie Einleitungen in die Schmutzwasser- oder Bühnen, Rampen, Gerüste, Anlagen, etc.) sind durch Regenwasserkanalisation sind nur nach besondere Schutzvorkehrungen, wie der Benutzung ausdrücklicher Genehmigung durch den von Sicherheitsgeschirren oder Brüstungen, Geländer Umweltschutzbeauftragten gestattet. und eventuell notwendigen Fangnetzen, zu sichern.

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Die Benutzung von Fraunhofer IWES Arbeiten in kontaminierten Bereichen, eigenen Einrichtungen (Maschinen, Schadstoffentsorgung Betriebshilfsmittel etc.) ist nur mit Genehmigung der auftragsverantwortlichen Person Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder und nach Einweisung durch diese zulässig. zur Schadstoffentsorgung durchgeführt, muss im Vorfeld der Gefahrstoffbeauftragte am IWES Die vom Auftragnehmer beim Fraunhofer kontaktiert werden. IWES eingesetzten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen den jeweils gültigen Vorschriften entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen Prüfpflichtige Geräte / Hilfsmittel müssen gemäß den Arbeiten an elektrischen Anlagen (wie z.B. an jeweiligen Vorschriften geprüft und gekennzeichnet Unterverteilungen oder Verlegen von Leitungen) sein. müssen im Vorfeld mit der zuständigen Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und Elektrofachkraft abgesprochen werden. sonstige Geräte müssen deutlich als Eigentum des Auftragnehmers Informationen zur Zuständigkeit sind bei Ihrer gekennzeichnet sein. auftragsverantwortlichen Person einzuholen. Für persönliche Gegenstände wird keine Verantwortung für den Schutz gegen Zugriff Dritter Alarmfall und daher auch keinerlei Haftung übernommen. Bei einem Unfall, bei dem ärztliche Hilfe benötigt wird, ist umgehend die Arbeit einzustellen, der Notruf Tel. 112 anzurufen Arbeiten an vorhandenen Anlagen oder an und der nächste IWES Mitarbeitende zu informieren. Prüfständen Das Fraunhofer IWES verfügt über Alle Elektrounfälle sind grundsätzlich über den verschiedene Test- und Prüfstände. Diese Rettungsdienst zu betreuen. dürfen ohne Zustimmung der Das Verhalten im Brandfall ist den jeweiligen auftragsverantwortlichen Person nicht betreten ausgehangenen Notfall- und Alarmplänen zu werden. entnehmen. Öffnen oder Betreten Sie niemals Anlagen oder Aufzuge dürfen im Brandfall nicht benutzt Anlagenteile, ohne eine entsprechende Freigabe und werden. Absicherung. Den Anweisungen des Rettungspersonals ist strikt Folge zu leisten. Alleinarbeit / Lärmbelästigung Alleinarbeit ist zu vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Wird infolge eines Not- oder In den Test- und Prüfhallen ist das Tragen eines Helms Ausnahmefalles doch eine gefährliche Arbeit von und Sicherheitsschuhen Pflicht. einer Person allein durchgeführt, so hat der Auftragnehmer gemäß BGV A1 § 8 die Überwachung durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. kurzzeitige Kontrolle, Meldesystem, sicherzustellen. Vorhandene Gebotsschilder sind zu beachten und die notwendige Schutzausrüstung, z. B. Schutzbrillen, Tritt bei den vereinbarten Arbeiten Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, zu tragen. besonders starke Lärmbelästigung auf, muss die auftragsverantwortliche Person Arbeitsmittel durch den Auftragnehmer rechtzeitig darauf Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für die aufmerksam gemacht werden, damit geeignete vorgesehene Aufgabe geeignet sind. Arbeitszeiten bzw. zweckentsprechende Lärmschutzmaßnahmen festgelegt werden können.

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Bestätigung der Arbeitsschutzvereinbarung durch den Auftragnehmer

(durch den Auftragnehmer zusammen mit der Auftragsbestätigung an das Fraunhofer IWES zurückzusenden)

Als Auftragnehmer für Werk- und/oder Dienstleistungen beim Fraunhofer IWES bestätigen wir, den Inhalt dieser Arbeitsschutzvereinbarung zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Außerdem bestätigen wir, dass diese Regelungen Vertragsinhalt werden.

Wir verpflichten uns, alle unsere beim Fraunhofer IWES eingesetzten Mitarbeiter – auch wenn wir weitere Unternehmen beauftragen – über die Inhalte dieser Arbeitsschutzvereinbarung zu unterrichten und auf die Umsetzung zu verpflichten.

Werden weitere Anforderungen in mündlichen Einweisungen durch das Fraunhofer IWES an verantwortliche Mitarbeiter von uns weitergegeben, verpflichten wir uns, diese ebenfalls an alle betroffenen Mitarbeiter von uns und etwaigen Subunternehmern weiterzuleiten und diese gleichfalls entsprechend zu verpflichten.

Firma: ________________________________________________

Datum: ________________________________________________

Name: ________________________________________________

Unterschrift: ________________________________________________

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