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Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausfüh- rung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages ent- sprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß §1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung ent- spricht.
dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauf- tragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
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Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Ver- pflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Ver- leihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftrag- geber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Ver- stoß vereinbart wird,
bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflich- tungen aus dieser Erklärung
den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben ,
der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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