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Für Bauleitung
= Abnahmeprotokoll / Übernahmebericht
im Sinne der VOB/B §§ 12 bis 13 und VOL/B §§ 13 bis 14
Das Abnahmeprotokoll ist spätestens mit der Schlußrechnung vorzulegen.
- Baumaßnahme / Projekt-Nr.:
*) Anlagenteil bzw. Gegenstand:
- Auftragnehmer:
Bestellung:
- Am fand in Anwesenheit der Damen / Herren
vom Besteller
von der Bauleitung *)
vom Auftragnehmer
Die Abnahme folgender Leistungen statt:
-
*) Dauer des Probebetriebes lt. Vertrag:
-
*) Beginn des Probebetriebes: *) Ende des Probebetriebes:
-
Tag der Übernahme und Beginn der Gewährleistung: Uhr
-
Mängel:
Es wurden bei der Abnahme Mängel festgestellt:
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zu beseitigen Sofern dies nicht geschieht, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bleiben unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe geltend zu machen.
- Die bestätigen: Karlsruhe,
Für den Auftraggeber Für die Bauleitung Für den Auftragnehmer *) Nicht Zutreffendes streichen, bzw. nicht ausfüllen
Stadtwerke Telefon 599-0 Geschäftsführung Bankverbindung Karlsruhe GmbH Telefax 590-896 Michael Homann (Vorsitzender) Sparkasse Karlsruhe Daxlander Straße 72 postbox@ Iman El Sonbaty IBAN DE33 6605 0101 0009 0012 72 76127 Karlsruhe stadtwerke-karlsruhe.de BIC KARSDE66 HRB 107846 Mannheim Aufsichtsratsvorsitzende Gläubiger-ID USt-IdNr. DE813808299 Bürgermeisterin DE2002100000057809 Gabriele Luczak-Schwarz
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Für Auftragnehmer
= Abnahmeprotokoll / Übernahmebericht
im Sinne der VOB/B §§ 12 bis 13 und VOL/B §§ 13 bis 14
Das Abnahmeprotokoll ist spätestens mit der Schlußrechnung vorzulegen.
- Baumaßnahme / Projekt-Nr.:
*) Anlagenteil bzw. Gegenstand:
- Auftragnehmer:
Bestellung:
- Am fand in Anwesenheit der Damen / Herren
vom Besteller
von der Bauleitung *)
vom Auftragnehmer
Die Abnahme folgender Leistungen statt:
-
*) Dauer des Probebetriebes lt. Vertrag:
-
*) Beginn des Probebetriebes: *) Ende des Probebetriebes:
-
Tag der Übernahme und Beginn der Gewährleistung: Uhr
-
Mängel:
Es wurden bei der Abnahme Mängel festgestellt:
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zu beseitigen Sofern dies nicht geschieht, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bleiben unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe geltend zu machen.
- Die bestätigen: Karlsruhe,
Für den Auftraggeber Für die Bauleitung Für den Auftragnehmer *) Nicht Zutreffendes streichen, bzw. nicht ausfüllen
Stadtwerke Telefon 599-0 Geschäftsführung Bankverbindung Karlsruhe GmbH Telefax 590-896 Michael Homann (Vorsitzender) Sparkasse Karlsruhe Daxlander Straße 72 postbox@ Iman El Sonbaty IBAN DE33 6605 0101 0009 0012 72 76127 Karlsruhe stadtwerke-karlsruhe.de BIC KARSDE66 HRB 107846 Mannheim Aufsichtsratsvorsitzende Gläubiger-ID USt-IdNr. DE813808299 Bürgermeisterin DE2002100000057809 Gabriele Luczak-Schwarz
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Betr.-Abteilung
= Abnahmeprotokoll / Übernahmebericht
im Sinne der VOB/B §§ 12 bis 13 und VOL/B §§ 13 bis 14
Das Abnahmeprotokoll ist spätestens mit der Schlußrechnung vorzulegen.
- Baumaßnahme / Projekt-Nr.:
*) Anlagenteil bzw. Gegenstand:
- Auftragnehmer:
Bestellung:
- Am fand in Anwesenheit der Damen / Herren
vom Besteller
von der Bauleitung *)
vom Auftragnehmer
Die Abnahme folgender Leistungen statt:
-
*) Dauer des Probebetriebes lt. Vertrag:
-
*) Beginn des Probebetriebes: *) Ende des Probebetriebes:
-
Tag der Übernahme und Beginn der Gewährleistung: Uhr
-
Mängel:
Es wurden bei der Abnahme Mängel festgestellt:
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zu beseitigen Sofern dies nicht geschieht, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bleiben unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe geltend zu machen.
- Die bestätigen: Karlsruhe,
Für den Auftraggeber Für die Bauleitung Für den Auftragnehmer *) Nicht Zutreffendes streichen, bzw. nicht ausfüllen
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Abteilung V-FFP
= Abnahmeprotokoll / Übernahmebericht
im Sinne der VOB/B §§ 12 bis 13 und VOL/B §§ 13 bis 14
Das Abnahmeprotokoll ist spätestens mit der Schlußrechnung vorzulegen.
- Baumaßnahme / Projekt-Nr.:
*) Anlagenteil bzw. Gegenstand:
- Auftragnehmer:
Bestellung:
- Am fand in Anwesenheit der Damen / Herren
vom Besteller
von der Bauleitung *)
vom Auftragnehmer
Die Abnahme folgender Leistungen statt:
-
*) Dauer des Probebetriebes lt. Vertrag:
-
*) Beginn des Probebetriebes: *) Ende des Probebetriebes:
-
Tag der Übernahme und Beginn der Gewährleistung: Uhr
-
Mängel:
Es wurden bei der Abnahme Mängel festgestellt:
Diese Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zu beseitigen Sofern dies nicht geschieht, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz bleiben unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe geltend zu machen.
- Die bestätigen: Karlsruhe,
Für den Auftraggeber Für die Bauleitung Für den Auftragnehmer *) Nicht Zutreffendes streichen, bzw. nicht ausfüllen