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A-14 Muster_Gewährleistungsbürgschaft SWK.dotx

Planung, Herstellung und Lieferung von Pumpen für einen Großwärmespeicher

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bürgschaftsurkunde

(Mängelbürgschaft)

Der Auftragnehmer

Name und Sitz des Auftragnehmers

erhielt vom Auftraggeber,

Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe[1]

am …………. den Zuschlag für die Ausführung folgender Leistungen

Vergabe Nr.: …………………Bezeichnung: …………………………………………………………………………. Bestellnummer-Nr. ………………….....

Der Auftragnehmer hat nach den vertraglichen Bedingungen eine Mängelsicherheit in Höhe von 5 % der Schlussrechnungssumme (netto) in ihrer objektiv richtigen Höhe zu stellen. Der Auftragnehmer kann diesen Einbehalt ablösen durch Übergabe einer nicht auf erstes Anfordern zahlbaren Bürgschaft als Sicherheit für die auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sowie Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Erstattung von Überzahlungen aus diesem Vertrag.

Dies vorausgeschickt übernehmen wir

Name und Sitz des Bürgen

hiermit zur Absicherung der auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Schadensersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche des Auftraggebers wegen erfolgter aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung des Auftragnehmers sowie der Rückforderung von Überzahlungen aus diesem Vertrag die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

Betrag

EUR

Betrag in Worten

EUR

an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB und auf das Recht zur Hinterlegung wird verzichtet.

Die Bürgschaft dient auch der Sicherstellung der entsprechenden Ansprüche des Auftraggebers, wenn im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO die Vertragserfüllung verlangt.

Die Ansprüche aus dieser Bürgschaft verjähren nicht vor der gesicherten Hauptforderung, jedoch spätestens 30 Jahre ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist Karlsruhe.

Ort, Datum Unterschriften

  1. Dieses Muster gilt gleichermaßen, wenn Auftraggeber ein gemäß § 15 AktG mit den Stadtwerke Karlsruhe GmbH verbundenes Unternehmen ist, insbesondere SWK-Novatec GmbH ↑
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