Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

A-13 Muster_Anzahlungsbürgschaft SWK.dotx

Planung, Herstellung und Lieferung von Pumpen für einen Großwärmespeicher

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Bürgschaftsurkunde

(Anzahlungsbürgschaft)

Der Auftragnehmer

Name und Sitz des Auftragnehmers

erhielt vom Auftraggeber,

Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe[1]

am …………. den Zuschlag für die Ausführung folgender Leistung Vergabe Nr.: …………………Bezeichnung: …………………………………………………………………………. Bestellnummer-Nr. ………………….....

Der Auftragnehmer kann nach den vertraglichen Bedingungen eine Anzahlung verlangen, wenn er eine entsprechende, ordnungsgemäße, prüfbare Rechnung vorlegt und eine unbefristete Anzahlungsbürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers übergeben worden ist.

Dies vorausgeschickt, übernehmen wir

Name und Sitz des Bürgen

hiermit die selbstschuldnerische, unbefristete, unwiderrufliche Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

Betrag

EUR

Betrag in Worten

EUR

an den Auftraggeber zu zahlen.

Die Bürgschaft sichert alle Ansprüche des Auftraggebers auf Herausgabe von Vorauszahlungen einschl. Zinsen, die dem Auftraggeber im Rahmen des vorgenannten Vertrages gegen den Auftragnehmer zustehen, sofern und soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht freigegebenen und noch nicht verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des Auftragnehmers ergibt.

Insoweit sichert die Bürgschaft die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auch Rückzahlungsansprüche, Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe.

Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB und auf das Recht zur Hinterlegung wird verzichtet.

Die Bürgschaft dient auch der Sicherstellung der entsprechenden Ansprüche des Auftraggebers, wenn im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO die Vertragserfüllung verlangt.

Die Ansprüche aus dieser Bürgschaft verjähren nicht vor der gesicherten Hauptforderung, jedoch spätestens 30 Jahre ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist Karlsruhe.

Ort, Datum Unterschriften

  1. Dieses Muster gilt gleichermaßen, wenn Auftraggeber ein gemäß § 15 AktG mit den Stadtwerke Karlsruhe GmbH verbundenes Unternehmen ist, insbesondere SWK-Novatec GmbH ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung