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A-12 Muster_Vertragserfüllungsbürgschaft SWK.dotx

Planung, Herstellung und Lieferung von Pumpen für einen Großwärmespeicher

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 12:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bürgschaftsurkunde

(Vertragserfüllungsbürgschaft)

Der Auftragnehmer

Name und Sitz des Auftragnehmers

erhielt vom Auftraggeber,

Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe

am …………. den Zuschlag für die Ausführung folgender Leistung

Vergabe Nr.: …………………Bezeichnung: …………………………………………………………………………. Bestellnummer-Nr. ………………….....

Der Auftragnehmer hat nach den vertraglichen Bedingungen eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme zu stellen. Der Auftragnehmer kann diesen Einbehalt ablösen durch Übergabe einer nicht auf erstes Anfordern zahlbaren Bürgschaft als Sicherheit für die Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer obliegender Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung sowie auf Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.

Dies vorausgeschickt übernehmen wir

Name und Sitz des Bürgen

hiermit zur Absicherung der Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer obliegender Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung sowie für die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art und sowie der Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichten uns, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

Betrag

EUR

Betrag in Worten

EUR

an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB und auf das Recht zur Hinterlegung wird verzichtet.

Die Bürgschaft dient auch der Sicherstellung der entsprechenden Ansprüche des Auftraggebers, wenn im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO die Vertragserfüllung verlangt.

Die Ansprüche aus dieser Bürgschaft verjähren nicht vor der gesicherten Hauptforderung, jedoch spätestens 30 Jahre ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist Karlsruhe.

Ort, Datum Unterschriften

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