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Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Vergabenummer: 2026-0600
Maßnahme: Lieferung Pumpen Wärmespeicher
Vertragsgegenstand: Planung, Herstellung und Lieferung von Pumpen inklusive Frequenzu- mrichter im Rahmen der Errichtung eines Großwärmespeichers am HKW West
Termine für Beginn der Leistung (= Leistungsfrist)
Mit der Leistung ist zu beginnen:
☒ am 01.05.2027
Termine für Vollendung der Leistung (= Leistungsfrist)
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen / zu übergeben):
☒ Bis 30.11.2028
Verbindliche Termine (= Vertragsfristen) sind
☒ Vorstehender Termin für den Leistungsbeginn.
☒ Vorstehender Termin für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung/Über- gabe) der Leistung.
Vereinbarung einer Vertragsstrafe
☒ Ja, die Vertragsstrafenregelung findet Anwendung.
Sicherheitsleistung Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit be- ☒ trägt 10 % der vorläufige Gesamtauftragssumme (Endbetrag gem. Angebots- schreiben, bei Losen Gesamtangebot über alle Lose) netto.
Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Ver- tragsgrundlagen.
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Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt ☒ 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe
Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Ver- tragsgrundlagen.
Verjährungsfrist für Mängelansprüche
☒ Für Bauleistungen und Leistungen des Anlagenbaus gilt für alle Leistungen des Auftragnehmers eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind, jeweils inklusive der genannten Anlagen in der nachfolgenden Reihenfolge:
☒ Bestellung des AG ☒ Verhandlungsprotokoll ☒ Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit Preisen ☒ Besondere Vertragsbedingungen (BVB) ☒ Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB; Stand: November 2025), abruf- bar unter www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/partnerinformationen/ein- kauf.php ☒ Angebotsschreiben ☒ LTMG-Verpflichtungserklärung
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Umwelt- und Energiemanagement
Die SWK praktiziert ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 und sind bestrebt, ihren Energieeigenverbrauch zu überwachen und zu reduzieren. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Einsatz energieeffizienter Güter und Dienstleistun- gen.
Aus diesem Grund werden die Lieferanten darauf hingewiesen, dass bei einer Auswahl- entscheidung die Energieeffizienz in relevanten Fällen ein Kriterium bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit eines Beschaffungsgutes für die Stadtwerke Karls- ruhe darstellt.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
So lange der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vorlegt, ist der Auftraggeber berechtigt, von der Vergütung des Auftragnehmers einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent der Rechnungssumme in Abzug zu bringen (§ 48 Abs. 1 S. 1 EStG).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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