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Formularsatz:Standard (auch Bauendreinigung) Maßnahme:17534 xxxx LR, Hochschule für Polizei (HfPol),Geb.1,2,6,8,9,13, PV-Anlagen Liegenschaft:77933 Lahr (Schwarzwald), Vogesenstr. 22 Leistung:KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Vergabe-Nr.:26-33405
Besondere Vertragsbedingungen
Laufzeit des Vertrages bzw. Ausführungsfristen
Beginn: 03.05.2027
Ende: 05.02.2029
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Betriebsbereitschaft der Anlage bis spätestens 01.04.2029
Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
- erheblich vertragswidriges Verhalten und wenn der Auftragnehmer trotz eines schriftlichen Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen unverzüglich und auf Dauer abzustellen.
- wenn sich der Unternehmer an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beteiligt hat.
- wenn über das Vermögen des Auftragnehmers Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.
- wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
- wenn der Auftragnehmer den für ihn gültigen Lohn- und Rahmentarifvertrag sowie den Mindestlohntarifvertrag oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht anwendet und/ oder gegen Bestimmungen des Ausländerrechts verstößt, sowie bei Nichterfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten. Die Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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Überwachung der Leistung
Die Überwachung der Leistungen obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber getroffen werden.
Überprüfung des Personals
Folgende Überprüfungen sind notwendig:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung Polizei: Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Beginn der Ausführung für jeden auf der Baustelle Tätigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Muster 'Einwilligungserklärung für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung' mit entsprechender Ausweiskopie oder eine gültige Überprüfungsbestätigung des Landeskriminalamtes vorzulegen. Das Muster ist über diesen Link erhältlich: http://www.vbv.statistik-bw.de/Info/ Einwilligungserklaerung_ZSUE.docx. Eine Aufnahme der Tätigkeiten ist nur nach positiver Überprüfungsbestätigung durch das LKA möglich.
Verweigert der Auftragnehmer die Überprüfung(en) oder kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, weil dem Personal der Zugang verweigert wird, so behält sich der Auftraggeber vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall kein Schadenersatz zu. Der Auftragnehmer ist zur Mitwirkung an der Überprüfung verpflichtet.
Sicherheitsleistungen
Vertragserfüllung
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,00 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach mangelfreier Abnahme der Leistung zurückzugeben.
- Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt 421 'Vertragserfüllungsbürgschaft' bzw. das Formblatt 422 'Mängelansprüchebürgschaft' des Vergabe-
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und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), einsehbar unter www.vergabehandbuch.de, zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunde enthält die folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Versicherung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für nachstehend genannte Schadensfälle eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit folgender Deckungssumme abzuschließen und nachzuweisen:
- für Personenschäden pro Schadensfall 1.000.000,00 Euro
- für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall 500.000,00 Euro
- für Bearbeitungsschäden 50.000,00 Euro
- für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen 50.000,00 Euro
Zusätzlicher Versicherungsschutz:
Auf Verlangen des Auftraggebers ist im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, etwaige Änderungen des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen des Auftraggebers diesem das Bestehen der Versicherung nachzuweisen.
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Ein Rechtsanspruch auf Ausführung der im Leistungsverzeichnis geschätzten Stunden besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum und die Uhrzeiten (Beginn, Ende)
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätebezeichnung/-kenngröße und
- den Materialverbrauch enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, hat der Auftragnehmer auf der vereinbarten Vergütungsgrundlage des Angebots auszuführen.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmen, zu vertreten.
Der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten.
Die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Gegenstände, die sein Personal während der Arbeiten findet, dem Hausmeister oder einer von der nutzenden Verwaltung bestimmten Person sofort ausgehändigt werden.
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Der Auftragnehmer hat alle von ihm oder seinem Personal während der Arbeiten festgestellten Schäden bzw. Mängel unverzüglich dem Hausmeister oder einer von der nutzenden Verwaltung bestimmten Person zu melden.
Personal
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten nur mit fachkundigem und zuverlässigem Personal durchzuführen. Bei Einsatz eines Nachunternehmers gelten für diesen dieselben Bedingungen wie für den Hauptunternehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das eingesetzte Personal auf seine fachliche und persönliche Eignung hin zu überwachen.
Es ist dem Personal untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen. Es hat darüber hinaus über alle dienstlichen Angelegenheiten, von denen es zufällig Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte auf Verlangen der nutzenden Verwaltung zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Nicht mit den Arbeiten beauftragte Personen (insbesondere Kinder) dürfen das Dienstgebäude nicht betreten. Die nutzende Verwaltung darf bei Vorliegen berechtigter Interessen das Mitbringen von privaten Film- und Fotogeräten oder privater Informationstechnik (z.B. Mobiltelefone) in das Gebäude untersagen.
Werden die dienstlichen Interessen des Auftraggebers durch das Personal beeinträchtigt oder stellt sich das Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung des Personals heraus, so ist der Auftraggeber oder eine von der nutzenden Verwaltung damit beauftragte Person berechtigt, die betreffende Person sofort des Hauses zu verweisen. Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer darüber hinaus verlangen, die betreffende Person nicht weiter mit Arbeiten in den Diensträumen des Auftraggebers zu betrauen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für die in den Diensträumen des Auftraggebers beschäftigten Arbeitskräfte des Auftragnehmers auf dessen Kosten polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer das beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Lichtbild-Ausweis, der zum Betreten des Gebäudes berechtigt, auszustatten. Der Ausweis ist an der Kleidung anzubringen (Ansteckausweis). Bei Ausscheiden des Personals hat der Auftragnehmer den Ausweis einzuziehen.
Vertragserfüllung
Für den Auftraggeber entscheidet die von ihm oder der nutzenden Verwaltung beauftragte Person, ob die Leistungen fristgerecht erfolgt und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen folgender Fristen die unterlassene oder mangelhaft ausgeführte Leistung nachzuholen bzw. nachzubessern:
a) bei der täglich oder jeden zweiten Tag vorzunehmenden Leistung am Tage der geschuldeten Leistung innerhalb der Leistungszeit. b) bei Arbeiten 1 x pro Woche innerhalb eines Arbeitstages nach Fälligkeit der geschuldeten Leistung. c) bei Arbeiten 1 x in 14 Tagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Fälligkeit der geschuldeten Leistung.
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d) bei längeren Abständen bis zu dem vom Auftraggeber gesetzten Termin.
Bessert der Auftragnehmer nicht fristgerecht nach, verliert er bei unterlassener Leistung den auf die betr. Leistung entfallenden Vergütungsanspruch; bei mangelhafter Leistung mindert sich die auf die betr. Leistung entfallende Vergütung im Verhältnis des Wertes der tatsächlich erbrachten zur vertraglich zu erbringenden Leistung.
Der Auftraggeber ist bei der nicht fristgerechten Nachbesserung sowie bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers durch einen Dritten besorgen zu lassen (Ersatzvornahme).
Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach dem Angebotsinhalt und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistungen gehören.
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Ändert sich nach Erteilung des Zuschlages die geforderte Leistung, so ändert sich die Vergütung entsprechend.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Beschäftigten mindestens gemäß den jeweils für den Erfüllungsort anzuwendenden Mantel- , Lohn- und Gehaltsflächentarifverträgen zwischen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft nach dem Günstigkeitsprinzip eingesetzt werden.
Rechnungen
Alle Rechnungen einschl. aller Abrechnungsunterlagen sind beim Auftraggeber 1-fach einzureichen.
Wurden Leistungen für mehrere Objekte erbracht, müssen für jedes Objekt gesonderte Rechnungen erstellt werden.
Übermittlung von Rechnungen
Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg, der zusammen mit weiteren Informationen unter https:// service-bw.de/erechnung zu erreichen ist, zu verwenden. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die im Zuschlagsschreiben angegebene Leitweg-ID aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen)
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des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Zahlungen
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Die Vergütung ist auf ein vom Auftragnehmer zu bestimmendes Konto innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der prüffähigen Rechnung zu überweisen.
Überzahlung
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
Abtretung
Der Auftragnehmer kann Ansprüche aus dem Vertrag nicht abtreten.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden und Schäden durch Schlüsselverlust, die durch ihn, seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass diese Schäden weder von ihm noch von seinen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten oder aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages einen Schaden erleiden, freizustellen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verzichtet auf alle Ansprüche, die er gegenüber dem Auftraggeber geltend machen könnte, weil der Auftraggeber seine Verkehrssicherungspflicht leicht fahrlässig verletzt hat. Er stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen seines Personals frei, die dieses aus dem gleichen Rechtsgrund geltend macht.
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Dies gilt nicht bei
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten).
Der Auftraggeber haftet nicht für Diebstähle und Beschädigungen der vom Auftragnehmer oder seinem Personal in das Gebäude bzw. Grundstück eingebrachten Sachen.
Gerichtsstand, Streitigkeiten
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die folgende, dem Auftraggeber vorgesetzte Stelle anrufen:
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Betriebsleitung Rohebühlplatz 30 70173 Stuttgart Fax: +49 711/6673-3700, E-Mail: poststelle.vb-bw@vbv.bwl.de
Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Urheberrecht
Soweit urheberrechtliche Leistungen vorliegen, verbleibt das Urheberrecht bei den Beteiligten. Dem Auftraggeber wird die Nutzung übertragen. Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Benennung der beteiligten Urheber zu veröffentlichen.
Schweigepflicht
Die Vertragspartner sichern sich gegenseitig zu, den gesamten Inhalt dieses Vertrages vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um den
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Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können.
Die Nutzung zu Werbezwecken durch einen Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Einwilligung des anderen Vertragspartners zulässig. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für etwaige Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.
Rechtsnachfolge
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragsteils möglich. Die Zustimmung kann ausschließlich bei begründeten Bedenken gegen den Rechtsnachfolger in technischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Hinsicht verweigert werden.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Angriffe auf die IT-Infrastruktur
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers oder des Auftraggebers, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber über anderweitige den Auftraggeber betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an das Sicherheitszentrum IT in der Finanzverwaltung (SITiF BW) mit der E-Mail-Adresse Informationssicherheit@ofd.bwl.de zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen:
- konkrete Beschreibung des Vorfalls,
- Zeitpunkt des Bekanntwerdens,
- den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor,
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- Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landesverwaltung BW oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW,
- ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Art. 33 DSGVO handelt und ob eine Meldung an die/den zuständige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationssicherheit erfolgt ist,
- ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind,
- die Benennung einer Ansprechperson des Auftragnehmers bzgl. des Vorfalls für den Auftraggeber,
- die Art der Zugriffe der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung BW. Der Aufragnehmer wird den Auftraggeber erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO unberührt. Der Auftraggeber wird auf die berechtigten Interessen des Auftragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er erkennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den Auftragnehmer Vorrang vor einer Meldung an den Auftraggeber haben kann.
Individuelle Vertragsbedingungen
I. Deutsch ist die maßgebliche Vertrags-, Verhandlungs- und Kommunikationssprache. II. Formblätter, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, beim Teilnehmer im Vergabeverfahren verbleiben und Vertragsbestandbestandteil werden: - VHB 241 Abfall - VHB 244 Datenverarbeitung - VHB 962 EU Stammpersonal III. Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis/-beschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. IV. Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. V. Vertragsstrafe bei wirtschaftlicherm Ausfall bei Zertifizierungsverzug: Ist die Anlage technisch betriebsbereit und darf wegen fehlender Betriebserlaubnis nicht in das Netz des Netzbetreibers einspeisen, ist der Auftraggeber berechtigt ab dem in den Einzelfristen spätestens festgelegten Termin zur Betriebsbereitschaft, Schadensersatz vom Auftragnehmer i.H.v. 10 % pro Monat der prognostizierten elektrischen Einspeisearbeit pro Jahr zu verlangen. VI. Zahlungsplan: 1.) 10 % nach Planungsfreigabe: Der Auftragnehmer muss die schutz- und regelungstechnischen Konzepte (EZA-Regler- Konzept) sowie die Netzberechnungen erstellt und beim VNB eingereicht haben. 2.) 25 % (kumuliert 35 %) nach Lieferung der Schlüsselkomponenten auf die Baustelle. Die werkseigenen Zertifikate der Wechselrichter (Einheitenzertifikate) liegen dem AG vor und die Mittelspannungs-Übergabestation (Kompaktstation) sowie der Transformator sind ebenfalls auf die Baustelle geliefert. 3.) 35 % (kumuliert 70 %) nach mechanischer Montage: Unterkonstruktion steht, PV-Module sind komplett montiert und verkabelt. 4.) 10 % (kumuliert 80 %) nach AC-Montage & technischer Inbetriebnahme: Der EZA-Regler ist parametriert, der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) wurde erfolgreich geprüft (Prüfprotokoll liegt dem AG vor), die Anlage geht in den Probebetrieb. 5.) 20 % (kumuliert 100 %) nach Schlussrechnung & Anlagenzertifikat: Das finale Anlagenzertifikat Typ B liegt dem AG vor, die Konformitätserklärung des Planers ist unterzeichnet und liegt dem AG vor, die förmliche Abnahme entsprechend der VOL ist erfolgt. Sämtliche Dokumentationen nach Leistungsbeschreibung liegen dem AG vor. VII. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
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(vorläufige Abrechnungssumme). VIII. Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" - die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft" IX: Werden Rechnungen für Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Leistungen auf schriftliche Anordnung des AG, die über die Erreichung des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Werkes hinausgehen, erstellt, ist auf die Ausweisung des entsprechenden MwSt.-/Umsatzsteuersatzes nach UstG zu achten.
Verpflichtungserklärung und Besondere Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
- LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
- dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
- dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
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Formularsatz:Standard (auch Bauendreinigung) Maßnahme:17534 xxxx LR, Hochschule für Polizei (HfPol),Geb.1,2,6,8,9,13, PV-Anlagen Liegenschaft:77933 Lahr (Schwarzwald), Vogesenstr. 22 Leistung:KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Vergabe-Nr.:26-33405
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung ■ den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, ■ mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, ■ der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, ■ der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleis-tungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
- LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären, dass
- meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder
- mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
- ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne eben-so abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunterneh-men der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n) oder
- ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen eine schriftli-che Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlegen(n);
- ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
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Formularsatz:Standard (auch Bauendreinigung) Maßnahme:17534 xxxx LR, Hochschule für Polizei (HfPol),Geb.1,2,6,8,9,13, PV-Anlagen Liegenschaft:77933 Lahr (Schwarzwald), Vogesenstr. 22 Leistung:KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Vergabe-Nr.:26-33405
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung ■ den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, ■ mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, ■ der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Besondere Vertragsbedingungen zum LTMG
zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7, 7a oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu be-zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen; (3) für Leistungen,
- deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen,
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Formularsatz:Standard (auch Bauendreinigung) Maßnahme:17534 xxxx LR, Hochschule für Polizei (HfPol),Geb.1,2,6,8,9,13, PV-Anlagen Liegenschaft:77933 Lahr (Schwarzwald), Vogesenstr. 22 Leistung:KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Vergabe-Nr.:26-33405
- die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebunde-nen Personenverkehr umfasst werden,
- die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen ge-mäß § 224 Satz 1 und § 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt; (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.
- Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
- Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen.
- Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist
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Formularsatz:Standard (auch Bauendreinigung) Maßnahme:17534 xxxx LR, Hochschule für Polizei (HfPol),Geb.1,2,6,8,9,13, PV-Anlagen Liegenschaft:77933 Lahr (Schwarzwald), Vogesenstr. 22 Leistung:KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Vergabe-Nr.:26-33405
die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG
- kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen,
- informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung.
Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
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