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Projekt:
HfP Lahr
PV-Anlagen Gebäude
1, 2, 6, 8, 9 und 13
Leistungsbeschreibung
Vermögen und Bau
Amt Freiburg Abteilung 4 Bauleitung Offenburg
Verfasser: U. Reuter Erstausg.: 20. März 2025 Änderung: 02. April 2025 Einarbeitung BL-Kommentare 26. Juni 2025 Überarbeitung Projektablauf 14. November 2025 weitere Detaillierung des Projekts 15. Januar 2026 textliche Anpassung bzgl. Vergaberichtlinien
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PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Beschreibung .................................................................................................. 3
- Statische Bewertung der Dachaufstellflächen .................................................................. 5
- Auslegung der Photovoltaikanlagen ................................................................................. 6
- Bauabwicklung ................................................................................................................. 10 4.1. allgemeine Forderungen ..................................................................................................... 10 4.2. Arbeitssicherheit .................................................................................................................. 11 4.3. Lieferung und Lagerung von Materialien ......................................................................... 11 4.4. Termine und Lieferzeiten ................................................................................................... 11 4.5. Bauaufsicht .......................................................................................................................... 11 4.6. Übergabe des Dachbereichs und Abnahme ...................................................................... 12 4.7. Abfallentsorgung ................................................................................................................. 12 4.8. Gesonderte Hinweise zur Anlagenerrichtung ................................................................... 12 4.9. Liefer- und Montagehilfen .................................................................................................. 12 4.10. Messungen, Einweisung und Inbetriebnahme .............................................................. 13 4.11. Brandschutz ..................................................................................................................... 13 4.12. Blitzschutz / Überspannungsschutz ............................................................................... 13 4.13. Netzanschluss ................................................................................................................... 13 4.14. Revisions- und Dokumentationsunterlagen .................................................................. 14 4.15. Technische Anforderungen an die ausgeschriebenen PV-Anlagen............................. 16 Anhang 1: Gebäude 1.............................................................................................................. 17 Modulflächen ................................................................................................................................... 17
- Modulfläche - HfP Lahr Gebäude 1 ......................................................................................................... 17 Anhang 2: Gebäude 2.............................................................................................................. 18 Modulflächen ................................................................................................................................... 18
- Modulfläche HfP Lahr Gebäude 2......................................................................................................... 18 Anhang 3: Gebäude 6.............................................................................................................. 19 Modulflächen ................................................................................................................................... 19
- Modulfläche HfP Lahr Gebäude 6......................................................................................................... 19 Anhang 4: Gebäude 8.............................................................................................................. 20 Modulflächen ................................................................................................................................... 20
- Modulfläche HfP Lahr Gebäude 8......................................................................................................... 20 Anhang 5: Gebäude 9.............................................................................................................. 21 Modulflächen ................................................................................................................................... 21
- Modulfläche HfP Lahr Gebäude 9......................................................................................................... 21 Anhang 6: Gebäude 13............................................................................................................ 22 Modulflächen ................................................................................................................................... 22
- Modulfläche HfP Lahr Gebäude 13....................................................................................................... 22
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1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
An der Hochschule für Polizei in Lahr werden die Dächer mehrerer Gebäude mit PV- Anlagen ausgerüstet. Da die Hochschule für Polizei beim Überlandwerk Mittelbaden Mittelspannungskunde ist, muss für die Verwaltung aller Erzeugungsanlagen auf der Liegenschaft ein EZA-Regler nach AR-N 4110 projektiert und in Betrieb genommen werden. Außerdem beinhaltet der Projektumfang, die Errichtung von PV-Anlagen auf den Flachdach-Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13. Die einzelnen Gebäude bieten folgendes Potential an Erzeugungsleistung:
Gebäude-Nr: WEGE:
Gebäude 1 17534_825 ca. 135 kWp siehe Anhang 1
Gebäude 2 17534_826 ca. 120 kWp siehe Anhang 2
Gebäude 6 17534_829 ca. 190 kWp siehe Anhang 3
Gebäude 8: 17534_831 ca. 145 kWp siehe Anhang 4
Gebäude 9: 17534_832 ca. 140 kWp siehe Anhang 5
Gebäude 13: 17534_839 ca. 140 kWp siehe Anhang 6
Projektbegleitend ist das Anlagenzertifikat mit einem entsprechenden Zertifizierer zu
erarbeiten.
Die Gebäude 1, 2, 6, 8, 9 und 13 bilden den ersten Schritt bzgl. des PV-Projekts an
der Hochschule für Polizei in Lahr. Mittelfristig werden sämtliche Gebäude mit
geeigneten Flächen auf dem Areal mit PV-Anlagen ausgerüstet. Aus diesem Grund
wird ausgehend von der NSHV im Gebäude 18 eine neue 400V-Infrastruktur (PV-
Netz) mit Erdkabel aufgebaut. Im Zuge dieses Projekts werden zwei Stiche realisiert,
die folgende Gebäude erschließen:
-
400V-PV-Netz für Gebäude 1-5
-
400V-PV-Netz für Gebäude 6-13
Durch diese Vorgehensweise werden Arbeiten im Bestand soweit wie möglich
vermieden (außer an 20kV-MHV Übergabestation für die Auskopplung von
Meßwerten) und es ergeben sich Vorteile während der Montage der Anlagen, weil die
Arbeiten weitgehend unabhängig vom Betrieb der Hochschule durchgeführt werden
können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der Zertifizierungsprozess
vereinfacht wird, da nahezu keine technischen Daten einzelner Betriebsmittel aus
dem Bestand erfasst werden müssen.
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Die PV-Anlagenstruktur bezogen auf ein Gebäude stellt sich wie folgt dar:
Auf dem Flachdach des Gebäudes werden die PV-Modulfelder errichtet. Über
entsprechend neu zu errichtende Leitungswege auf dem Dach und entsprechende
Steigetrassen an der Außenfassade werden die Stringleitungen zu den
Wechselrichtern geführt. Die Wechselrichter und der Meßschrank werden an jedem
Gebäude über Konsolen bzw. Fundamente unmittelbar an der Außenfassade
errichtet. Der Meßschrank wird dann leistungstechnisch über das neu zu verlegende
400V-PV-Netz angeschlossen.
Datentechnisch wird der Meßschrank über eine vorhandene LWL-Infrastruktur
(Multimode), die im Einzelfall auf den letzten Metern (zwischen DV-Raum Gebäude
und Meßschrank) erweitert werden muss, an den EZA-Regler, den
Entkopplungsschutz und an das Anlagenmonitoring angekoppelt.
Sämtliche Dächer der Gebäude, die mit PV-Generatorfeldern belegt werden, sind in
diesem Projektabschnitt Flachdächer. Alle diese Dachflächen werden durch
entsprechende Geländer begrenzt. Dadurch werden Absturzgefahren gemindert und
Kosten im Zuge der späteren Wartung/Inspektion für die PV-Anlage bzw. der
Dachhaut minimiert.
Für die Errichtung der PV-Generatoren auf den einzelnen Dächern sind somit nur
entsprechende Gerüsttürme und Hubarbeitsgeräte einzuplanen. Die maximale
Gebäudehöhe in diesem Projekt liegt bei ca. 16 Metern.
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2. STATISCHE BEWERTUNG DER DACHAUFSTELLFLÄCHEN
Bei den potentiellen Gebäuden handelt es sich um Bestandsgebäude unterschiedlicher Baujahre. Da die notwendigen Bauunterlagen hierzu häufig nicht in ausreichender Qualität oder Vollständigkeit vorliegen, wird vorab vom Auftraggeber durch einen Statiker überprüft, ob die Dachflächen genügend Tragreserven bieten, um die zusätzlichen statischen und dynamischen Lasten (z.B. durch Schnee und Wind) der Photovoltaikanlage aufzunehmen. Bei Flachdächern sollen möglichst Modulmontagesysteme zum Einsatz kommen, bei denen die Dachhaut nicht durchdrungen wird. Entsprechend sind die Photovoltaikanlagen gegen Abheben und Umkippen im Rahmen der Traglastreserven zu sichern (z.B. durch Kontergewichte). Sollten aufgrund der vorhandenen Traglastreserve das zuvor genannte Modulmontagesystem mit Kontergewichten nicht möglich sein, so sind auch Modulmontagesysteme möglich, bei denen die Stabilität durch Verschraubung durch die Dachhaut erreicht wird. Auch hierbei sind die statischen und dynamischen Zusatzlasten wie Schnee und Wind zu berücksichtigen. Die Dichtheit des Daches ist vor und nach der Montage identisch. Das Ergebnis des Statikers wird dem Auftragnehmer mitgeteilt.
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3. AUSLEGUNG DER PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Bei der Auslegung und Planung der Photovoltaikanlagen ist der Fokus auf der maximalen Flächennutzung bzw. maximal zu installierender Leistung zu legen, d.h. auch eine Stromerzeugung über den eigentlichen Eigenverbrauch ist erwünscht. Eventuelle notwendige Flächenreserven, die für den Ausbau anderer zukünftig geplanter technischer Anlagen noch benötigt werden, sind im Vorfeld mit dem zuständigen Projektleiter des AG rechtzeitig abzustimmen. Stark verschattete Dachbereiche bleiben von der PV-Belegung ausgenommen.
Abhängig von den für den Errichtungsort nachgewiesenen Sonneneinstrahlungsverhältnissen auf der Grundlage der Globalstrahlung nach dem Deutschen Wetterdienst und der Ausrichtung der Module der PV-Anlage ist der spezifische Jahresenergieertrag (kWh/Jahr) der konkreten Anlagenauslegung zu prognostizieren. Die Prognose hat auf Basis einer Simulation des Sonnenverlaufs unter der Berücksichtigung der eventuell vorhandenen Verschattung durch nahestehende Bäume, Dachaufbauten und andere Hindernisse zu erfolgen. Es ist in jedem Fall die produzierte Jahresenergiemenge (kWh/Jahr/Gebäude) zu prognostizieren.
Die Auslegung der Photovoltaikanlagen hat nach den folgenden Maßgaben zu erfolgen:
Konzeptionierung der Modulmontagesysteme zur Optimierung der technischen Ertragsverhältnisse unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fläche und der geografischen Ausrichtung sowie eventuell auftretender Verschattungseffekte.
Vor der Angebotsabgabe wird der potentielle Auftraggeber die Durchführung eines Ortstermins zur Vermessung der Dachfläche und Begutachtung der Besonderheiten vor Ort wahrnehmen.
a. Anpassung und Optimierung der Anzahl der PV-Module und Modul- Verschaltungen an die geplanten Wechselrichter und deren effektiven Wirkungsgrad. Datenblätter und Zertifikate nach DIN EN IEC 61215-1 bzw. DIN EN IEC 61730-1 der angebotenen PV-Module und der zur Ausführung kommenden Wechselrichter sind dem Angebot hinzuzufügen.
b. Funktionelle Vollständigkeit der Gesamtanlage einschließlich der Elektroinstallation für die Einspeisung in das Versorgungsnetz mit abgestimmtem Einbau (d.h. Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber) der Zähleinrichtungen (Meßkonzept) in der bestehenden Elektroinstallation des Gebäudes. Dies beinhaltet auch die Lieferung der Messschränke die spezifisch die Erfordernisse der jeweiligen PV-Anlage berücksichtigten (max. Betriebsstrom, Messwandler, mit dem EVU abgestimmte Klemmen inkl. Plombieranforderungen, Anzahl Wechselrichter, usw.)
c. Die Ausführung erfüllt sämtliche Vorgaben bzgl. der Konformität zu den Anwenderrichtlinien VDE AR 4105/VDE AR 4110. Während der Zertifizierungsphase sind die notwendigen Informationen dem Zertifizierer bereitzustellen. Notwendige geforderte Änderungen durch den Zertifizierer sind kostenneutral für den Auftraggeber durchzuführen. Die Auswahl und Beauftragung des Zertifizierers obliegen dem Auftragnehmer. Die Kosten des
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Zertifizierers werden gemäß einer Open-Book-Kalkulation vom Auftraggeber erstattet.
d. Berücksichtigung der brandschutztechnischen und versicherungstechnischen Anforderungen des Gebäudes gemäß Brandschutzkonzept in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Planung und Installation der PV-Anlage.
e. Berücksichtigung von Blitz- und Überspannungsschutz und deren Einbindung in die bestehende spezifische Gebäudeschutzinstallation. Durch Ermittlung des Trennungsabstands s ist zu entscheiden ob der Potentialausgleich der PV-Anlage mit dem vorhandenen Blitzschutzsystem verbunden werden muss.
f. Bei der Gestell-Planung, String-Aufteilung und Leitungsverlegung ist darauf zu achten, dass keine Leiterschleifen (Induktionsschleifen) entstehen. Am besten wird die Modulverdrahtung nach Durchgang durch die in Serie geschalteten Module im gleichen Modulstrang wieder zurückgeführt.
g. Sämtliche Anlagenteile der PV-Anlage sind mit dem bestehenden Potentialausgleich zu verbinden (Mindestquerschnitt 16mm² Cu oder gleichwertig).
h. Konzeption, Errichtung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage entspricht den einschlägigen und aktuellen VDE-, DIN- und TAB-Anforderungen und den Einspeisebedingungen des Netzbetreibers.
i. Die Funktionsfähigkeit der Dächer muss durch die Errichtung der Photovoltaikanlage erhalten bleiben und darf nicht beeinträchtigt werden.
j. Verwendung spezieller für den Außenbereich konzipierter Solarkabel Mindestquerschnitt 6mm² Cu (Beständigkeit gegen UV-Strahlung, Temperatur- und Witterungseinflüsse). Die Verkabelung ist durch geeignete Ummantelung auch gegen Tierbisse zu sichern. Die vorgeschriebene Größe des Mindestquerschnitts minimiert die Gesamtverluste der PV-Anlage und erhöht die mechanische Festigkeit der DC-Installation.
k. Dimensionierung der verwendeten AC-Kabel gemäß geltenden Vorschriften zur Optimierung der Leistungsverluste und Einhaltung des max. Spannungsabfalls.
l. Verwendung geeigneter, anwendungsgeprüfter Stecker und Buchsen für Kabelverbindungen. Verwendete Steckerpärchen sind stets vom selben Hersteller einzusetzen.
m. Kabel sind in UV-, witterungs- und temperaturbeständigen Schutzrohren, Schutzschläuchen oder Schutzkanälen zu führen, so dass mechanische Beschädigungen auch durch Langzeiteinwirkung verhindert werden.
n. Die Wechselrichter sind so zu dimensionieren, dass sie in ihrem besten Arbeitsbereich über möglichst lange Zeit am Tag betrieben werden. Hierfür ist ein optimiertes Auslegungsverhältnis der maximalen Wechselrichter- Ausgangsleistung zur Generatorleistung sicherzustellen und rechnerisch nachzuweisen.
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o. Sämtliche Wechselrichter müssen mit ausreichendem Belüftungsabstand installiert werden. Es gilt zu beachten, dass die möglichen Standorte, an denen die Wechselrichter montiert werden, möglichst kühl sind bzw. über eine Belüftungsmöglichkeit verfügen um einen optimalen Wirkungsgrad der Wechselrichter zu erzielen. Alle Sicherheitseinrichtungen (z.B. der DC- Trennschalter) müssen problemlos erreichbar sein. Die vorgeschriebenen Biegeradien der Wechselrichter-Anschlusskabel müssen eingehalten werden. Durch den internen Einsatz von Überspannungsableitern ist ein Anschluss der Wechselrichter-Erdungsklemmen an die Potentialausgleichsschiene notwendig.
p. Die einzelnen Wechselrichtereingänge dürfen nur mit Modulen der gleichen Ausrichtung an einem MPP-Tracker verbunden werden. Ein Betrieb mit Modulen unterschiedlicher Ausrichtung ist nicht gestattet. Des Weiteren ist ein Betrieb der Wechselrichter im Grenzbereich nicht zulässig, d.h. die Stranglängen bzw. Stranganzahl müssen den Geräte-Parametern entsprechend dimensioniert werden. Der Nachweis ist durch entsprechende Datenblätter von Modulen und Wechselrichtern zu führen.
q. Wartungsfreundlichkeit sowie leichte Demontierbarkeit und leichte erneute Montierbarkeit der Komponenten bei Erneuerung oder Instandsetzung der sich unterhalb der PV-Module befindlichen Dachhaut-/Dacheindeckung muss gewährleistet sein.
r. Es ist ein Blockbild zu erstellen, aus dem die Aufteilung (Strings), die Beschaltung und die Anzahl der Anlagenkomponenten hervorgehen
s. Die Verträglichkeit von den Auflageflächen der Moduluntergestelle und der Dachhaut muss sichergestellt sein, d.h. auf die chemische Verträglichkeit sowie den Haftungskoeffizienten ist zu achten.
t. Aufschaltung der PV-Anlage auf das vom Auftraggeber vorgegebene Monitoringsystem: SolarLog
Zum Monitoring der PV-Anlagen wird vom Auftraggeber aktuell ein Energiedatenmanagementsystem (EDM-System) genutzt. Da das System im gesicherten Landesverwaltungsnetz läuft, muss auch die Datenübertragung innerhalb dieses Netzes erfolgen. Eine andere Alternative stellt der Aufbau einer Mobilfunkkommunikation dar.
u. Da sich auf der Liegenschaft der Hochschule für Polizei eine NEA befindet ist eine entsprechende Verriegelung zwischen NEA- und der PV-Erzeugung im einfachsten Fall durch einen potentialfreien Kontakt herzustellen. NEA an -> PV aus
v. Unterstützung in der Kommunikation und Dokumentation aller notwendigen Unterlagen, die im Rahmen der Errichtung einer PV-Anlage mit dem zuständigen Netzbetreiber notwendig sind.
w. Anlagenplanung, Test und Dokumentation erfolgt nach:
DIN EN 62446-1 VDE 0126-23-1 DIN EN 61829 VDE 0126-24 IEC 62548-1
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Im Ergebnis der Auslegung und Planung der Photovoltaikanlage sind die folgenden Anla- genparameter pro Gebäude zu generieren:
- PV-Generatorleistung (kWp)
- PV-Generatorfläche (m2)
- Anzahl der PV-Module (Stück) Mindestleistung PV-Modul: 450Wp mit min. 22,4% Modulwirkungsgrad
- Anzahl der Wechselrichter (Stück)
- PV-Generatorenergie (kWh/a)
- Spezifischer Jahresertrag (kWh/kWp/a)
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4. BAUABWICKLUNG
4.1. allgemeine Forderungen
Bei der Errichtung der Photovoltaikanlage sind folgende allgemeine Anforderungen zu beachten:
a. Die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
b. Die gültigen Bestimmungen des Verbands Deutscher Elektrotechniker (VDE) und DIN-Normen. Insbesondere die DIN VDE 0100- Niederspannungsanlagen Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Photovoltaik-(PV)-
c. Anschlussbedingungen (TAB) des Überlandwerks Mittelbaden für den Parallelbetrieb von PV-Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz.
d. Anforderungen des Messstellenbetreibers und Netzbetreibers.
e. Anforderungen durch weitere Externe wie Feuerwehr, Baubehörden und dergleichen.
f. Die Bestimmungen und Richtlinien des EVU.
g. Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4100 / 4105 / 4110.
h. Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2100- -Bereich einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Fall
i. Anforderungen aus EEG 2023 hinsichtlich der Auswahl/Erstellung von Messkonzepten und Installation von Zählern
j. Die DC-Installation ist so auszuführen und ggf. zusätzlich mit witterungsbeständigen Markierungen zu versehen, sodass Anfang und Ende, Position und Polung der Strings in der Anlage ersichtlich sind. Entsprechende Bauausführungspläne sind zur Verfügung zu stellen.
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4.2. Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften verantwortlich. Die Monteure der PV-Anlage sind mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auszustatten und haben sich, abhängig der örtlichen Gegebenheiten vor Ort, entsprechend auf dem Dach zu sichern. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist vor Arbeitsaufnahme durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
4.3. Lieferung und Lagerung von Materialien
Der Auftragnehmer ist für die Anlieferung von Materialien an die Baustelle und ggf. deren sachgerechter Zwischenlagerung verantwortlich. Lagerflächen stehen u.U. nur bedingt zu Verfügung, so dass eine umgehende Materialverarbeitung sichergestellt sein muss. Die Lieferung der Materialien hat stets so zu erfolgen, dass die Gesamtabwicklung des Bauvorhabens nicht behindert wird. Sollte dies nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden können, so sind im Vorfeld des Projektes entsprechende Absprachen mit dem Auftraggeber zu tätigen. Für die Nutzung öffentlicher Flächen ist eine Sondernutzungserlaubnis durch den Auftragnehmer einzuholen. Die anfallenden Gebühren werden nach Aufwand der jeweiligen Stadt durch den Auftraggeber vergütet. Gegenstand der Leistung ist auch die Verbringung der Einbaugegenstände an den Ort des Einbaus. Etwaige Gerüste oder Krananlagen sind vom Bieter zu berücksichtigen.
4.4. Termine und Lieferzeiten
Nach Bezuschlagung ist vom Auftragnehmer unverzüglich ein Terminplan einzureichen. Dieser Terminplan ist verbindlich und zwingend einzuhalten. Er wird daher zu den Vertragsunterlagen genommen und damit automatisch zum Gegenstand des Vertrages gemacht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich und vorab per E-Mail in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass Lieferzeiten oder der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden können.
4.5. Projektbegleitung/Bauaufsicht
Der Auftragnehmer setzt einen namentlich anzugebenden verantwortlichen Projektleiter für die komplette Laufzeit des Projekts ein. Während der Errichtungsphase kann zusätzlich vom Auftragnehmer noch ein Bauleiter eingesetzt werden. Die Projektkommunikation läuft ausschließlich über den Projektleiter. Der Auftragnehmer hat das zur Beihilfe bei allen Messungen, Kontrollen etc. erforderliche Personal rechtzeitig zu stellen, sowie alle zur Abnahme, Kontrolle, Messungen etc. erforderlichen Geräte bereitzustellen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Unterlieferanten zur Projektdurchführung zu beauftragen, sind diese vor während der Angebotsphase dem Auftraggeber zu benennen.
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4.6. Übergabe des Dachbereichs und Abnahme
Zu Beginn des Projektes erfolgt die mängelfreie Übergabe des Dachbereichs durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Sollten zu diesem Zeitpunkt dennoch bereits kleinere Mängel im Errichtungsbereich der PV-Anlage vorhanden sein, so müssen diese im Rahmen unmittelbar vor Montagebeginn durch den Auftragnehmer dokumentiert und dem Auftraggeber schriftlich gemeldet werden. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Auftragnehmer den Dachbereich, inkl. neu errichteter PV-Anlage, dem Auftraggeber in einem Ortstermin ebenfalls mängelfrei übergeben. Sollte es während der Errichtungsarbeiten zu Beschädigungen, z.B. der Dachhaut, Dachabdeckung oder Dachziegel kommen, so ist dieses umgehend der Bauleitung schriftlich zu melden und der Schaden ist zu dokumentieren.
4.7. Abfallentsorgung
Der Auftragnehmer muss sämtliches, nicht mehr benötigtes Material fachgerecht entsorgen und den Baustellenbereich sauber hinterlassen. Die entsprechenden Kosten für die Entsorgung hat der Auftragnehmer in sein Angebot einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird ausdrücklich von allen darüberhinausgehenden Entsorgungskosten, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, freigestellt.
4.8. Gesonderte Hinweise zur Anlagenerrichtung
Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Alle notwendigen Absperr- und Sicherheitsmaßnahmen sind in ausreichendem Maße durch den Auftragnehmer und auf seine Kosten auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen auf eigene Verantwortung zu ergreifen. Die Art der notwendigen bzw. erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ist auf die Gegebenheiten vor Ort bzw. der jeweiligen Baustelle abzustimmen. Beim Einsatz eines SiGeKos sind dessen Vorgaben einzuhalten.
4.9. Liefer- und Montagehilfen
Sämtliche Liefer- und Montagehilfen sind durch den Auftragnehmer zu stellen und einzukalkulieren. Darunter fallen z.B.:
- Abfangnetz für die Sicherung bei der Installation von PV-Anlagen auf Hallenbauten.
- Absturzsicherung an den äußeren Randbereichen des Daches.
- Absturzsicherung an Einbauten auf dem Dach (z.B. Lichtkuppeln).
- Schutzlage über der Dachhaut bestehend aus Bautenschutzmatten für die Montagezeit der PV-Anlage.
- Hubarbeitsbühnen, Stapler
- notwendige Gerüste
- usw.
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4.10. Messungen, Einweisung und Inbetriebnahme
Im Angebot ist eine Anlageneinweisung für den Auftraggeber enthalten. Dabei sind Punkte, wie z.B. die Notwendigkeit regelmäßiger oder ereignisabhängiger Sichtkontrollen (nach Stürmen, Hagel, etc.) oder das Verhalten im Brandfall vorzustellen. Auch die richtige Säuberung der PV-Module durch fachkundige Unternehmen, sowie die Kontrolle der Wechselrichter und anderer Komponenten muss angesprochen werden. Ebenfalls angeboten wird die Inbetriebnahme der PV- Anlage nach VDE 0100 bzw. DIN EN 62446- 1 inkl. der notwendigen Messungen und Dokumentationen (Inbetriebnahmeprotokoll).
4.11. Brandschutz
Im Gebäude vorhandene brandschutzspezifische bauliche Einrichtungen, wie z.B. Brandschutzabschnitte, dürfen nicht verändert oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Soweit erforderlich sind brandschutztechnische Maßnahmen (z.B. Brandschottungen) vom Auftragnehmer auszuführen. Brandschutztechnische Maßnahmen sind im Abgleich zum Brandschutzkonzept bzw. ggfs. mit vorheriger Abstimmung mit der Feuerwehr durchzuführen.
Die Installation von Wechselrichtern und sämtlichen DC-Komponenten erfolgt außerhalb des Gebäudes. Falls dies nicht möglich ist, müssen besondere Vorkehrungen zur brandschutztechnischen Absicherung der DC-Leitungen getroffen werden. Auf Schrägdächern erfolgt die Verlegung der Leitungen oberhalb der Dachfläche.
4.12. Blitzschutz / Überspannungsschutz
Die PV-Anlage ist nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305- - und Überspannungsschutz für PV- Blitzschutz anzubinden sollte der Trennungsabstand s nicht ausreichen.
4.13. Netzanschluss
Der Netzanschluss erfolgt in Rücksprache mit dem Auftraggeber und dem jeweiligen Netzbetreiber. Die genauen Vorgaben bezüglich des Netzanschlusses sind beim Netzbetreiber anzufragen. Unterstützende Tätigkeiten wie die Anmeldung der Photovoltaikanlage und Antragstellung für den Ertrags- und Einspeisezähler beim Netzbetreiber, das Einholen der Einspeisegenehmigung beim Netzbetreiber sowie die technische Klärung und Umsetzung weiterer energierechtlicher Forderungen (wie z.B. Direktvermarktung oder Redispatch 2.0) sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten. Diese Tätigkeiten erfolgen in Abstimmung oder gemeinsam mit dem Auftraggeber.
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4.14. Revisions- und Dokumentationsunterlagen
Für das Projekt sind Revisionsunterlagen in digitaler Form in zweifacher Ausfertigung und für den Auftraggeber in lesbaren Formaten zu erstellen. Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionalen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten (as build). Die Revisionsunterlagen müssen u.a. dabei folgende Bestandteile enthalten:
- Telefonnummern für den Wartungs- und Störungsfall
- Anlagenbeschreibung
- Fachunternehmerbescheinigungen
- endgültige Liste der am Bau beteiligten Subunternehmer (sofern Subunternehmer beteiligt waren)
Abnahmebescheinigung des Auftraggebers
-
Sämtliche behördliche Abnahmebescheinigungen und sonstige Protokolle
-
Aufstellung der Gewährleistungsfristen
-
Konformitätserklärung nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
-
Bescheinigung über die Anlageneinweisung
-
Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitung
-
Fabrikate- und Ersatzteilaufstellung der Anlagenkomponenten inkl. Daten- blätter und Handbücher
-
Inbetriebnahmeprotokoll sowie Prüfprotokoll der Funktionsprüfung nach DIN VDE 0100-600 sowie zusätzlich nach DIN EN 62446-1 (VDE 012623-1) für die DC-Seite (Messprotokoll DC / AC-IBN-Protokoll)
-
Stromlaufpläne DC- und AC-Verkabelung (dreipolige Darstellung)
-
Stromlaufpläne PV-Anlage, Wechselrichter, etc. (dreipolige Darstellung)
-
Pläne Standort Wechselrichter und Verteilerschränke
-
Schaltschrankbelegungspläne einschließlich entsprechender Kennzeichnung der Kabel vor Ort
-
Verdrahtung-, Klemmen- und Kabelpläne einschließlich entsprechender Kennzeichnung der Kabel vor Ort
-
Nachweis der Eignung des Montagegestells für die vorhandene Dach-Statik
-
Pläne der Blitzschutzinstallationen und Abnahmeprüfungen
-
Prinzipstromlaufplan mit folgenden Informationen:
PV-Generator (Anzahl und Typen der Module, Anzahl und Ausle- gung der Stränge)
Angaben zum Strang (Kabeltypen und Kabelquerschnitte, Bemes- sungswerte zu Überstromschutzeinrichtungen und gegebenenfalls zu Sperrdioden)
elektrische Einzelheiten (Typen und Querschnitte der Hauptkabel, Lage der Anschlüsse, Typ, Lage, Bemessung von Überstromschutzeinrichtungen)
Erdung und Überspannungsschutz (Querschnitte und Anschluss- punkte zu Potenzialausgleichsleiter und Funktionserder, gegebe- nenfalls Verbindungen zu bestehender Blitzschutzanlage, Lage, Typ und Bemessung von Überspannungsschutzeinrichtungen auf DC- und AC-Seite)
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Wechselstromnetz (Lage, Typ und Bemessung von Überstrom- Schutzeinrichtungen und gegebenenfalls Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, über- und untergeordneter Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz))
Der Prinzipstromlaufplan kann auch aus mehreren verschiedenen Einzeldokumenten (z.B. Strangpläne, Belegungspläne, AC/DC-Schaltpläne, Wechselrichter- Anschlusspläne, Erdungsplan, Blitzschutzplan usw.) bestehen, die in verschiedener Darstellung die oben aufgeführten Informationen enthalten.
- Nachweis der Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
- Angabe aller notwendigen Detailangaben, die für die Meldung der Anlagen im Marktstammdatenregister erforderlich sind. Die Anmeldung selbst erfolgt durch den Auftraggeber.
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4.15. Technische Anforderungen an die ausgeschriebenen PV-
Anlagen
Qualitätsanforderung an Bauteile und Produkte:
-
Edelstahlsteigetrassen mit Deckel für Leitungen an senkrechten Wänden im Außenbereich
-
für PV-Module:
-
20 Jahre Produktgarantie
-
Modulwirkungsgrad min. 22,4% oder größer
-
Leistungsgarantie min. 25 Jahre
-
Unterkonstruktion und System: Zugelassen für angebotene PV-Module, mit Berechnung der Ballastierung
-
kein Einsatz von Leistungsoptimierern
-
der PV-Errichter muss einen Zugriff auf einen deutschsprachigen Support für seine angebotenen Produkte haben
Qualitätsanforderungen an die Wechselrichter:
-
10 Jahre Produktgarantie für Wechselrichter
-
Wirkungsgrad max. grösser/gleich 98%
-
Wechselrichter mit Passivkühlung sind zu bevorzugen
-
Leistungsoptimierung bei verschatteten Modulen, nur durch Softwarelösung
-
integrierte Algorithmen zur Wirk- und Blindleistungsregelung nach Sollvorgaben des am Netzanschlußpunkts installierten EZA-Reglers und Reaktion auf Netzausfälle in Zusammenhang mit NEA
-
Netz- und Anlagenschutz gemäß VDE-AR-N-4105/4110
-
Lichtbogenschutzfunktion / Lichtbogenerkennung
-
gängige Schnittstellen: W-LAN, Ethernet (Modbus)
DC-Überspannungsableiter - Typ II, Typ I/II
- Betriebstemperaturbereich: minus (-) 25 C bis plus (+) 60°C
- Schutzart: IP65
- Dokumentation: deutsche Sprache
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ANHANG 1: GEBÄUDE 1
Modulflächen
1. Modulfläche - HfP Lahr Gebäude 1
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PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
ANHANG 2: GEBÄUDE 2
Modulflächen
1. Modulfläche HfP Lahr Gebäude 2
SEITE: 18
[Seite 19]
PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
ANHANG 3: GEBÄUDE 6
Modulflächen
1. Modulfläche HfP Lahr Gebäude 6
SEITE: 19
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PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
ANHANG 4: GEBÄUDE 8
Modulflächen
1. Modulfläche HfP Lahr Gebäude 8
SEITE: 20
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PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
ANHANG 5: GEBÄUDE 9
Modulflächen
1. Modulfläche HfP Lahr Gebäude 9
SEITE: 21
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PROJEKT: PV-ANLAGEN GEBÄUDE 1, 2, 6, 8, 9 UND 13
ANHANG 6: GEBÄUDE 13
Modulflächen
1. Modulfläche HfP Lahr Gebäude 13
SEITE: 22