[Seite 1]
HINWEIS zum Vergabeverfahren und zur Wertung der Angebote
Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um ein
2-stufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbwerb nach VgV.
- Stufe (Teilnahmewettbewerb):
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen alle Unterlagen der zweiten Stufe bereits zu Informationszwecken in der ersten Stufe bekannt gemacht werden.
In der 1. Stufe ist ein formlos, vom Verfahrensteilnehmer (Bieter/ Bietergemeinschaft) selbst verfasster Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform im betreffenden Vergabeverfahren einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind die in der Auftragsbekanntmachung unter Teilnahmebedingungen vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Beiholung erforderlicher Unterlagen bei anderen Institutionen.
Eine Ortsbesichtigung und Angebotsabgabe sind in der 1. Stufe nicht erforderlich/ nicht möglich. Die Ortsbesichtigung ist erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe durchzuführen. Preisangaben (ausgefülltes Leistungs- verzeichnis, Angebotsschreiben, …) sind erst in der zweiten Stufe nach Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Auf Basis der eingereichten Unterlagen werden die Teilnahmeanträge geprüft und basierend auf der veröffentlichten Eignungskriterien entsprechend der Auftragsbekanntmachung eine begrenzte Anzahl von geeigneten Teilnehmern ermittelt, die mit Abschluss der 1. Verfahrensstufe zur Angebotsabgabe in der 2. Stufe aufgefordert werden.
- Stufe (Angebotsabgabe):
In der 2. Stufe erfolgt die Angebotsabgabe. Die in „Aufforderung Angebotsabgabe EU“ aufgeführten mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Es folgt die Prüfung und Wertung der Angebote mit dem Verfahrensfortgang nach VgV.
Wertung der Angebote Als Wertungssumme zum Vergleich der Angebote dienen die Kosten/Preis je kWp installierter PV-Leistung. Die Wertungssumme errechnet sich aus der Angebotssumme in EUR geteilt durch die angebotene Leistung der Photovoltaikanlage in kWp (s. Bieterangabe aus 1. im Leistungsverzeichnis). Hinweis für den Bieter: Die Wertungssumme ist umso günstiger, je höher die angebotene PV-Leistung im Verhältnis zur Angebotssumme ist.