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Anlage Nr. 1
Leistungsbeschreibung zum Vertrag über Planungsleistungen von Gebäuden, Vergabenummer 62-2026-789-EF
Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude mit textlichen Anpassungen an die Anforderungen an eine TU-Ausschreibung und Vergabe
| HOAI1 | beauftragt | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung | |||
| a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | 0,75 | 0,75 | |
| b) Ortsbesichtigung | 0,1 | 0,1 | |
| c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf | 0,75 | 0,75 | |
| d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 0,25 | 0,25 | |
| e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,15 | 0,15 | |
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 2,0 | 2,0 | |
| Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |||
| a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten | 0,5 | 0,5 | |
| b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte | 0,1 | 0,1 | |
| c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts | 3,0 | 3,0 | |
| d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) | 0,85 | 0,85 | |
| e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | 0,5 | 0,5 | |
| f) Mitwirkung bei Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit | 0,3 | 0,3 | |
| g) Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | 1,0 | 1,0 | |
| h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs | 0,5 | 0,5 |
1 in Anlehnung an VHF Bayer ( VII.10.2 RLBBau 2020) – Stand Januar 2020
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| i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und Übergabe aller Unterlagen | 0,25 | 0,25 | |
|---|---|---|---|
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 7,0 | 7,0 | |
| Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |||
| a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 | 11,0 | 11,0 | |
| b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | 1,15 | 1,15 | |
| c) Objektbeschreibung, Erstellen des Erläuterungsberichtes unter Verwendung der Beiträge anderer fachlich Beteiligter | 0,4 | 0,4 | |
| d) Mitwirken bei Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit | 0,2 | 0,2 | |
| e) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung, Vergleich mit der Kostenschätzung; bei mehreren Objekten getrennt und im Ergebnis zusammengefasst; | 1,25 | 1,25 | |
| f) Fortschreiben des Terminplans | 0,35 | 0,35 | |
| g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,65 | 0,65 | |
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 15,0 | 15,0 | |
| Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung | |||
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | 2,5 | 2,5 | |
| b) Mitwirken beim Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden | 0,25 | 0,25 | |
| c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | 0,25 | 0,25 | |
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 3,0 | 3,0 |
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| Leistungsphase 5: Ausführungsplanung | |||
|---|---|---|---|
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen | 10,0 | 0,0 | |
| b) Ausführung aller für die Erstellung der Leistungsbeschreibung und die qualitativen Leistungsansprüche nötigen Leitdetails nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1. | 9,5 | ||
| c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | 3,0 | ||
| d) Fortschreiben des Terminplans | 0,85 | 0,0 | |
| e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung | 0,4 | 0,0 | |
| f) Überprüfen der vom ausführenden Unternehmen auf Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung bzw. der Leistungsbeschreibung. | 1,25 | ||
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 25,0 | ||
| Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe | |||
| a) Aufstellen eines Vergabeterminplans | 0,2 | 0,0 | |
| b) Aufstellen einer Leistungsbeschreibung mit Leitprogramm nach Leistungsbereichen für eine schlüsselfertige betriebsfertige Übergabe des Gebäudes. | 7,6 | ||
| c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten | 0,35 | ||
| d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsbeschreibungen als Vergleich zu Punkt Leistungsphase 3.e. | 1,5 | ||
| e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsbeschreibungen mit der Kostenberechnung | 0,25 | 0,0 | |
| f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche | 0,1 | ||
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 10,0 | ||
| Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe | |||
| a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner | 0,25 | 0,0 | |
| b) Einholen der Angebote | 0,1 | 0,0 | |
| c) Prüfen und Werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels, Prüfen und | 2,0 |
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| Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | |||
|---|---|---|---|
| d) Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern | 0,25 | ||
| e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens erfolgt durch den AG | 0,80 | ||
| f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche | 0,1 | ||
| g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung, nach Bauabschnitten, Objekten und zusammengestellt | 0,25 | ||
| h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | 0,25 | ||
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 4,0 | ||
| Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) | |||
| a) Künstlerische Oberbauleitung, mit wöchentlicher Begehung der Baustelle zur Qualitätssicherung der Ausführung. | 18,0 | ||
| b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis | 0,1 | 0,0 | |
| c) Koordinieren der an der Objektüberwachung bauherrenseitig fachlich Beteiligten | 1,5 | ||
| d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | 1,6 | 0,0 | |
| e) Dokumentation des Bauablaufs, Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinien zur Führung eines Bautagebuchs (VHB Bayern) | 0,75 | 0,0 | |
| f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen jeweils nach Baufortschritt unabhängig von Rechnungszugängen | 1,0 | 0,0 | |
| g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen nötiger Aufmaße des bauausführenden Unternehmens, sowie Prüfen von Nachträgen gemäß dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) | 3,75 | ||
| h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen | 0,25 | 0,0 | |
| i) Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung des bauausführenden Unternehmes im Vergleich zu den Vertragspreisen; Dokumentieren der Ergebnisse unter Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenem Kostenkontrollinstrumentes | 0,85 | ||
| j) Kostenfeststellung, nach DIN 276, mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung | 1,0 | 0,0 | |
| k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich beteiligter, | 1,5 |
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| Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB Bayern sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften, inkl. fachlich nötiger Teilabnahmen wesentlicher Teilleistungen | |||
|---|---|---|---|
| l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran | 0,1 | 0,0 | |
| m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailpläne) in zweifacher Ausfertigung in Papier und digital und rechnerischen Ergebnisse (Kosten, Flächen, Rauminhalte) des Objekts | 0,25 | 0,0 | |
| n) Mitwirken bei der Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellen und Übergeben der dafür nötigen Unterlagen | 0,25 | ||
| o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | 0,1 | 0,0 | |
| p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | 1,0 | ||
| Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 32,0 | ||
| Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation | |||
| a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | 1,0 | ||
| b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | 0,5 | ||
| c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | 0,5 | ||
| Optionale spätere Beauftragung durch AG Volle Leistungsphase/beauftragter Anteil: | 2,0 | ||
| Gesamt: | 100,0 |
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