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Datum: 20.08.2026 Planungs- und Baureferat
Vertrag über Planungsleistungen von Gebäuden
und Innenräumen
Zwischen der Stadt Regensburg, vertreten durch den Oberbürgermeister,
dieser vertreten durch das Amt für Hochbau, Stadt Regensburg
- nachstehend Auftraggeber genannt- und ☒ dem Architekten ☐ der Architektengemeinschaft
XXX
- nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgender Vertrag über Planungsleistungen für die Baumaßnahme
62-2026- PRÜFE Hort Killermannschule
789-EF
-Vergabenummer- - Kurzbezeichnung-
geschlossen:
Anlagen:
☒ Anlage 1: Leistungsbeschreibung Gebäude (tabellarisch)
☒ Anlage 2 : Leistungsbeschreibung Gebäude - Besondere Leistungen (tabellarisch)
☐ Anlage : Leistungsbeschreibung Innenräume (tabellarisch)
☒ Anlage 3: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-Arch/Ing), Stand 23.09.2014
☒ Anlage 4: Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen (ZVB-Arch), Stand 23.09.2014
☒ Anlage 5: Ermittlung der anrechenbaren Kosten und Honorarberechnung
☒ Anlage 6: Verwaltungsanordnung Nr. 60.8 Entgelte für Fotokopien und Scanarbeiten des Zentralen Kopierservices, Stand 10.11.2010
☒ Anlage 7: Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz des Auftragnehmers
Stand 23.09.2014 1 (11)
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☒ Anlage 8: Dokumentationsrichtlinie, 2. Fassung Feb. 2018
☒ Anlage 9: Regelungen zum Austausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB 90
☒ Anlage 10: Versicherungsschein des Auftragnehmers (in Kopie)
☐ Anlage 11: Erklärung der Arbeitsgemeinschaft
☐ Anlage 12: Information zur Datenabgabe
☐ Anlage 13: Verpflichtungserklärung zur Datennutzung
☒ Anlage 14: Honorarangebot vom XXX mit Eintragungen gem. Festlegung vom XXX Honorarangebot Leistungsphase 9 vom XXX
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Planungsleistungen für die Objektplanung von Gebäuden und In- nenräumen gemäß nachfolgender Beschreibung:
Errichtung eines Kinderhortes am Standort der Grundschule Prüfening für 6 Gruppen. Die Erstellung soll über eine Totalunternehmervergabe ab erteilter Baugenehmigung erfolgen.
1.2 Die Baumaßnahme besteht aus folgenden ☐ Gebäuden ☐ Bauabschnitten:
1.3 Planerische Vorgaben ☐Folgende Festlegungen wurden bereits getroffen und sind verbindlich einzuhalten:
1.4 Zeitliche Vorgaben: ☒Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme in einem Zug durchzuführen ☐Es ist beabsichtigt die Baumaßnahme getrennt in zeitlichen Abschnitten, wie folgt auszuführen:
1.5 Wirtschaftliche Vorgaben ☒ Die Nettobaukosten folgender Gebäude / Bauabschnitte betragen nach vorläufigen Kostenein- schätzung des Auftragnehmers vom Oktober 2026 KG 300 / 400 5,04 Mio€ netto, davon ca.: KG 300 4,03 Mio€ und KG 400 1,0 Mio€ netto
☐ Die vom Auftraggeber für die Gesamtbaumaßnahme gesetzte Kostenobergrenze (Kosten der Kostengruppen nach DIN 276 Stand 2008) liegt bei € brutto.
☐ Die vom Auftraggeber gesetzte Kostenobergrenze liegt für folgende Kostengruppen nach DIN 276 Stand 2008 bei: Kostengruppe : € netto Kostengruppe : € netto
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in Abstimmung mit den übrigen am Planungsprozess Beteiligten so zu planen, dass die Kostenobergrenze/n nicht überschritten wird.
Bei geförderten Maßnahmen ist der Auftragnehmer darüber hinaus verpflichtet, in Abstimmung mit den übrigen am Planungsprozess Beteiligten so zu planen, dass eine höchstmögliche Förderung er- reicht wird.
Stand 23.09.2014 2 (11)
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§ 2 Grundlagen des Vertrages
2.1 Bestandteile dieses Vertrags sind in nachfolgender Reihenfolge:
- die Bestimmungen dieses Vertrags
- Anlage Leistungsbeschreibung(en) - tabellarisch
- die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-Arch/Ing)
- die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen (ZVB-Arch)
- die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und die Honorarberechnung
- das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)
- die Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure - HOAI 2013, zuletzt geändert am 20.11.2020
- 2021die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag
Alle genannten Bestimmungen gelten in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das Bauvorhaben sämtliche erforderliche und zweckmäßige Leistungen zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolges auszuführen, soweit sie für das Erstellen der Planung und die mangelfreie Errichtung des Bauvorhabens erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat insbesondere die in der Leistungsbeschreibung (tabellarische Anlage) aufgeführten selbstständigen Teilerfolge herbeizuführen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, weitere Grundleistungen und besondere Leistungen über den in der vorgenannten Leistungsbeschreibung bestimmten Umfang hinaus zu übernehmen, wenn der Auftrag- geber dies schriftlich anträgt. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, jederzeit Änderungen des Bauent- wurfs anzuordnen. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, nach Wunsch des Bauherrn Alter- nativplanungen – auch nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen – durchzuführen.
Bei der Beauftragung von Besonderen Leistungen (§ 3 Abs. 3 HOAI) ist die schriftliche Vereinbarung eines besonderen Honorars vor Leistungserbringung Anspruchsvoraussetzung. Auch für diese zusätz- lich beauftragten Leistungen gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
3.3 Stufenweise Beauftragung
Der Auftragnehmer erbringt – einen jeweils vorausgehenden schriftlichen Leistungsabruf durch den Auftraggeber vorausgesetzt – die aus den nachfolgenden Leistungsphasen in der Leistungsbeschrei- bung aufgeführten Grundleistungen:
Leistungsphasen: Anteiliger Prozentsatz ☒ Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) 2 ☒ Leistungsphase 2 (Vorplanung) 7 ☒ Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) 15 ☒ Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) 3 ☒ Leistungsphase 5 (Teilleistung der Ausführungsplanung) x ☒ Leistungsphase 6 (Teilleistung Vorbereitung der Vergabe) x ☒ Leistungsphase 7 (Teilleistung Mitwirkung bei der Vergabe) x ☒ Leistungsphase 8 (Teilleistung Objektüberwachung) x ☒ Leistungsphase 9 (Objektbetreuung/Dokumentation) x
Stand 23.09.2014 3 (11)
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Gesamtsumme Prozentsatz xx,0
Mit Unterzeichnung dieses Vertrags wird/ werden zunächst folgende Leistung/en abgerufen: vorerst bis Leistungsphase 2, danach stufenweise Beauftragung Besondere Leistungen optional nach Verhandlung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Vorerst beauftragt: Stufe 1 (LPH 1 und 2) Vorerst optional: Stufe 2 (LPH 3 und 4) Stufe 3 (LPH 5 bis 8) Stufe 4 (LPH 9)
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Auftragnehmer darüber hinaus weitere Leistungsphasen sowie besondere Leistungen (siehe oben Ziff. 3.2) ganz oder teilweise abzurufen. Der Abruf kann für jede der genannten Leistungsphasen vollständig oder teilweise erfolgen.
Der Leistungsabruf erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen nach Maßgabe dieses Vertrages zu erbringen und unverzüglich mit der Leistungserbringung zu beginnen. Die Bindung des Auftragnehmers endet, wenn seit Fertigstellung der letzten abgerufenen Stufe mehr als zwei Jahre vergangen sind. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer ein Wahlrecht zu, ob er die Abruferklärung annimmt. Eine Ablehnung ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu erklären, an- sonsten gilt der Abruf als angenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus einer Beauftragung nur mit Teilen einzelner Leistungsphasen oder der stufenweisen Beauftragung oder aus der Nichtbeauftra- gung von Leistung kann der Auftragnehmer keine Ansprüche herleiten, insbesondere keine Erhöhung des Honorars nach diesem Vertrag oder eine Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
3.4 Besondere Leistungen
Der Auftraggeber überträgt mit diesem Vertrag dem Auftragnehmer folgende Besondere Leistungen: ☐entsprechend Anlage ☐keine ☒ entsprechend Anlage bzw. entsprechend der abschnittweisen Beauftragung
3.5 Abschnittsweise Beauftragung
Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannten Leistungen (auch stufenweise) jeweils nur für folgende unter § 1.2 dieses Vertrages genannten
☐Gebäude ☐Bauabschnitte
in Auftrag zu geben.
Die jeweilige Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auf- tragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder Schadensersatz ableiten. Der Auftragnehmer sichert zu, auch nur abschnittsweise übertragene Leistungen zu erbringen.
3.6 Form der zu erstellenden Unterlagen:
Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen (u.a. Berechnungen, Zeichnungen und sonstige Erläuterun- gen) zu übergeben:
in Papierform: in 2-facher, farbiger Ausfertigung für den Auftraggeber selbst
Stand 23.09.2014 4 (11)
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in digitaler Form, 1-fach, auf Datenträger, als pdf und dwg – Dateien (bzw. sonstige).
Die für die öffentlich-rechtlichen Verfahren notwendigen Antragsunterlagen.
3.7 Ständiger Projektleiter des Auftragnehmers ist:
XXX
Ein Wechsel des Projektleiters ist nur mit Zustimmung und Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers zulässig.
3.8 Umfassend bevollmächtigt von Seiten des Auftraggebers zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen jeder Art ist:
XXX
3.9 Projektleiter bzw. ständiger Ansprechpartner von Seiten des Auftraggebers ist:
für den Bereich Gebäude
Frau Karolina Michel, Amt für Hochbau
für den Bereich Ausstattung
für den Bereich Technische Gebäudeausstattung
§ 4 Leistungen fachlich Beteiligter
4.1 Folgende Planungsleistungen werden von den nachstehend genannten am Planungsprozess Be-tei- ligten erbracht. Sie sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzu- arbeiten (Aufzählung nicht abschließend): nicht erforderlich
Stand 23.09.2014 5 (11)
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| 1. Bodenmechanik, Erd- und Grundbau durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
|---|---|---|
| 2. Tragwerksplanung durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 3. Technische Ausrüstung (Ab- wasser-, Wasser- und Gas- anlagen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 4. Technische Ausrüstung (Wärmeversorgungsanla- gen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 5. Technische Ausrüstung (Lufttechnische Anlagen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 6. Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 7. Technische Ausrüstung (Fernmelde- und informa-ti- onstechn. Anlagen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 8. Technische Ausrüstung (Förderanlagen) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 9. Technische Ausrüstung (Gebäudeautomation) durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 10. Objektplanung der Freianlagen durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 11. Brandschutzplanung durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 12. Küchenplanung durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 13. Planung der Bauphsik, Wärmeschutz und Energiebilan- zierung, Bau- und Raumakustik, Schallimmissionsschutz durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
| 14. Schadstofferkundung und Abbruch durch: | ☐ | noch nicht vergeben |
4.2 Sollten die fachlich Beteiligten bei Abschluss dieses Vertrages noch nicht bekannt sein, so werden sie dem Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragsvergabe genannt.
§ 5 Termine
5.1 Für die jeweilige Abgabe der vollständig erbrachten und abrechnungsfähigen Teilleistung/en ein- schließlich der hierzu vereinbarten Besonderen Leistungen nach § 3 dieses Vertrages sind folgende Termine verbindlich einzuhalten:
| Dies gilt für folgende, vom AG angekreuzte Leistungsphasen: | Für den AG: Bitte hier für die angekreuzten Zeilen Datum, KW oder sonstigen Zeitrahmen festlegen |
|---|---|
| ☒Vorplanung mit Kostenschätzung: | Februar 2027 |
Stand 23.09.2014 6 (11)
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| ☒Entwurfsplanung mit Kostenberechnung: | März 2027 |
|---|---|
| ☒Genehmigungsplanung mit Bauvorlagen: | Q2-Q3 2027 |
| ☐Ausführungsplanung: | |
| ☒Baubeginn: | Q3 I 2027 |
| ☐Rohbaufertigstellung: | |
| ☒Gesamtfertigstellung: | Q1 I 2029 |
5.2 Abweichungen von diesen Terminen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des bevollmächtigten Vertreters des Auftraggebers (Unterzeichner des Vertrages o. V. i. A.) möglich. Soweit sie der Auf- tragnehmer zu vertreten hat, sind sie von diesem ausführlich zu begründen.
§ 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hat der Auftragneh- mer eine Haftpflichtversicherung bei Vertragsschluss nachzuweisen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer den Versicherer wechselt.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personenschäden sowie sonstige Schäden mindestens jeweils 1.000.000 € betragen.
Abweichend davon werden folgende Deckungssummen vereinbart:
Für Personenschäden 3.000.000,- EUR Für sonstige Schäden 2.000.000,- EUR
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes übergibt der Auftragnehmer unverzüglich eine Kopie des Versicherungsscheines an den Auftraggeber. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die regelmäßige Zahlung der Versicherungsprämien für die vorgenannte Versiche- rung nachzuweisen.
Legt der Auftragnehmer einen Versicherungsschein nicht vor bzw. weist er trotz Verlangen des Auf- traggebers die Zahlung der Versicherungsprämie nicht nach, so kann der Auftraggeber dem Auftrag- nehmer eine angemessene Nachfrist zur Nachholung dieser Leistungen setzen. Kommt der Auftrag- nehmer seinen Pflichten zum Nachweis des Versicherungsschutzes auch innerhalb der Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlungen solange der Nachweis der Versicherung und der Zahlungen dem Auftraggeber nicht vorgelegt wurde.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Schadensereignis unverzüglich seinem Versicherer anzuzei- gen.
§ 7 Vergütung
Stand 23.09.2014 7 (11)
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7.1 Für die Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag wird ein Honorar einschl. Umsatzsteuer vergütet. Es gelten folgende Festlegungen:
☒ Honorarzone: III Honorarsatz: Basissatz gemäß HOAI 2013, zuletzt geändert am 20.11.2020 Übertrag der anrechenbaren Kosten aus Anlage : Übertrag der Gesamtsumme des Prozentsatzes aus § 3.3 dieses Vertrags:
☐ Für die unter § 1.2 dieses Vertrags genannten Einzel-Gebäude / Bauabschnitte werden unterschiedliche Honorarzonen und Honorarsätze festgelegt:
Gebäude/Bauabschnitt Honorarzone Honorarsatz
Dabei wird das Honorar aus den anrechenbaren Kosten ☐jeweils zusammengefasst ermittelt ☐jeweils getrennt ermittelt
7.2 Die anrechenbaren Kosten, die dieser Honorarermittlung zugrunde gelegt werden, werden festgelegt durch die vom Auftragnehmer erstellte und vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung (im Rahmen der Leistungsphase 3, Entwurfsplanung). Solange die genehmigte Kostenberechnung nicht vorliegt, ist die vom Auftraggeber genehmigte Kos- tenschätzung zugrunde zu legen.
Die anrechenbare mitzuverarbeitende Bausubstanz ist gem. HOAI angemessen zu berücksichtigen. Der Umfang und Wert kann jedoch erst zum Zeitpunkt der Kostenschätzung bzw. der Kostenberech- nung objektbezogen ermittelt und schriftlich vereinbart werden.
7.3 Zuschläge für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen (Definition siehe § 2 Nr. 5 und 6 HOAI-2013, ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung Vermutung eines Zuschlages von 20 % gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4) nach § 36 HOAI-2013 wird ☐kein Zuschlag vereinbart ☐ein Zuschlag in Höhe von Prozent vereinbart weiteres Siehe Punkt 9.3.
bei Instandhaltungen und Instandsetzungen (Definition siehe § 2 Nr. 8 und 9 HOAI-2013) nach § 12 HOAI-2013 wird für die Bauüberwachung (= Leistungsphase 8) ☐kein Zuschlag vereinbart ☐ein Zuschlag in Höhe von Prozent vereinbart
7.4 Für die Besonderen Leistungen nach § 3.4 dieses Vertrags wird folgende Honorierung festgelegt: ☒entsprechend Anlage ☐keine ☒ Die Grund- bzw. Besonderen Leistungen gemäß Anlage1 +2 wurden entsprechend den Anforde- rung an eine TU-Ausschreibung und Vergabe angepasst.
7.5 - entfällt -
7.6 Es wird ☒nicht vereinbart ☐vereinbart, dass nach § 9 Abs. 3 HOAI-2013 die Leistungsphase 8 = Objektüber- wachung nur als Einzelleistung in Auftrag gegeben wird. Anstelle der Mindestsätze nach § 34 und 35ff HOAI-2013 wird folgender Prozentsatz von den einvernehmlich festgelegten anrechenbaren Kosten festgelegt:
Stand 23.09.2014 8 (11)
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7.7 Werden vom Auftragnehmer nicht alle von ihm im Leistungsbild (Anlage ZVB bzw. Leistungsbeschrei- bung (Anlagen 1-2) geforderten Leistungsteile erbracht, so kann der Auftraggeber die Leistungssätze entsprechend kürzen.
7.8 Ist eine grundsätzliche Umplanung bzw. Änderung erforderlich, die nicht mehr dem Leistungsbild einer Leistungsphase entspricht, so muss vor Beginn der Umplanungs-/Änderungsleistung der Auftragneh- mer ein schriftliches Angebot für diese Leistung vorlegen. Wird vom Auftraggeber nicht ein gesonderter Auftrag schriftlich erteilt und ein zusätzliches Honorar festgesetzt, erfolgt für diese Leistung keine Vergütung.
7.9 Vertragswidrige Leistungen Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht honoriert. Er haftet außerdem für Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen. Die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) bleiben unberührt.
7.10 Vertragswidrige Besondere Leistungen Besondere Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht honoriert. Er haftet außerdem für Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen. Die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) und ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) bleiben unberührt.
§ 8 Weitere Vertragsbedingungen zur Vergütung
8.1 Abrechnung der Nebenkosten:
Die Nebenkosten beinhalten die Vorgaben des § 14 HOAI. Ausgenommen hiervon sind die Vervielfältigung und der Versand der Verdingungsunterlagen sowie die Vervielfältigungen von Zeichnungen gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2. Diese Leistungen werden grundsätzlich durch die Stadt Regensburg ausgeführt. Sofern der Auftrag- nehmer ausnahmsweise die Genehmigung zur Erstellung von Vervielfältigungen erhält, werden diese maximal zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der Stadt Regensburg vergütet.
☐Eine Erstattung der Nebenkosten wird ausgeschlossen.
Oben genannte Nebenkosten werden pauschal abgerechnet: ☒ 3 % der Nettohonorarsumme (ohne Zuschläge aus Ziff. 7.3) ☐als Festbetrag in Höhe von €
8.2 Stundensätze
Für den Fall, dass Leistungen nach Vertragsabschluss zusätzlich schriftlich übertragen werden und diese als Zeithonorar vergütet werden, gelten folgende Stundensätze als vereinbart:
Für den Auftragnehmer: xxx,- €
Für Mitarbeiter (Ingenieure): xx,- €
Für Mitarbeiter (Technische Zeichner): xx,- €
Die Kosten für Schreibkräfte sind mit o.g. Stundensätzen abgegolten.
Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prü- fung vorzulegen.
Stand 23.09.2014 9 (11)
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8.3 Reisekosten
Für den Fall, dass Leistungen nach Vertragsabschluss zusätzlich schriftlich übertragen werden und die Anwesenheit des Auftragnehmers in Regensburg erforderlich macht, gelten folgende Reisekosten und -entschädigungen für Reisen über 15 Entfernungskilometer zwischen Geschäftssitz des Auftrag- nehmers und Ziel als vereinbart:
☐als Tagespauschale in Höhe von € ☒gegen Einzelnachweis
Reisezeiten sind in die Tagespauschale einzukalkulieren. Die Nachweise über Reisekosten sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen.
8.4 Rechnungsstellung
Nach § 15 Abs. 2 HOAI-2013 wird als möglicher Zeitpunkt, eine Abschlagszahlung zu fordern, fest- gelegt: ☒nach dem jeweiligen Abschluss einer Leistungsphase mit Zustimmung durch den Auftaggeber ☐zu folgenden Zeitpunkten: ☒in folgenden zeitlichen Abständen: max. alle 3 Monate
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
☐keine ☒
- Alle Kostenangaben ab LPh 3 gemäß HOAI sind auch getrennt nach Gebäuden, Bauabschnitten und Einzelgewerken (Vergabeeinheiten) zu erstellen.
- Die Honorierung der integrierten Planungsleistung i.H.v. 15.000,- brutto wird von der Honorarsumme in Abzug gebracht.
- Lose Möblierung der Gebäude: Der Auftraggeber entscheidet mit Abschluss der Leistungsphase 2, ob dem Auftragnehmer die Grundleistungen ab der Leistungsphase 2-5 auch für die lose Möblierung der Ge- bäude übertragen werden. Im Falle der Beauftragung der Leistungen sind die Kosten für die Ausstattung gemäß § 33 Abs. 3 HOAI 2013 den Gebäudekosten zuzuschlagen, und werden somit bei der Berech- nung des Honorars berücksichtigt.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat aus- reichend Kontrollen vorzunehmen.
- Alle im Angebot vom XXX angebotene Leistungen werden zu den Bedingungen des Angebotes in den entsprechenden Honorarphasen erfüllt. ☐ Es wird vereinbart eine Zulage von _ % auf das Gesamthonorar. ☐ Es wird vereinbart ein Abgebot von _ % auf das Gesamthonorar
- Dar Auftrag kann optional von Seiten des AG um Leistungsphase 9 gemäß Angebot vom xxx erweitert werden.
§ 10 Anwendung des Verpflichtungsgesetzes
Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen zur Verschwie- genheit zu verpflichten. Er hat ihnen ferner zu untersagen, Einblick in die in den Büros liegenden Schrift- stücke, Akten usw. zu nehmen, davon Abschriften, Kopien und dergleichen zu fertigen oder behördliche Arbeitsmittel und Einrichtungen zu benutzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte und Ob- jektleitungen auf die Wahrung des Datengeheimnisses gem. Art. 5 des Bayerischen Datenschutzgesetz- tes sowie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Bundesgesetzblatt I 1974 Seiten 469, 547) förmlich zu verpflich- ten. Die Verpflichtung ist mündlich vorzunehmen. Dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer Stand 23.09.2014 10 (11)
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Pflichtverletzung hinzuweisen. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von der/dem Verpflichteten zu unterzeichnen ist. Hierzu ist das in der Anlage beigefügte Formblatt zu verwen- den. Die ausgefüllten Niederschriften sind unverzüglich an den Auftraggeber zu senden.
| Auftraggeber | Auftragnehmer |
|---|---|
| Regensburg, den Stadt Regensburg, Amt für Hochbau D.-Martin-Luther-Str. 1 93047 Regensburg Oliver Geerkens Name und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters | Regensburg, den (Ort, Datum) xxx xxx xx xxx Regensburg Name und Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters |
Stand 23.09.2014 11 (11)