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62-2026-789-EF
Planungsleistung Objektplanung Neubau Kinderhort Prüfening
(PRÜFE) Killermannstraße 49a
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2. Angebotsphase
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- Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß
HOAI 2021, §§ 33 ff., für die nachfolgende Aufgabenstellung:
In Regensburg, Stadtteil Prüfening, ist der Neubau eines sechsgruppigen Kinderhorts
vorgesehen. Hierfür steht ein Grundstück im Bereich der Killermannstraße 49a zur
Verfügung, auf dem sich derzeit der städtische Hort Prüfening befindet (Flurnummer 372/44,
siehe beiliegenden Lageplan). In der unmittelbaren Umgebung befinden sich
Wohnbebauungen (Reihen-, Ein- und Mehrfamilienhäuser entlang Killermannstraße und
Widmannweg), Einzelhandelsnutzungen mit zugehörigen Stellplatzflächen (Rennweg 18,
Flurnummer 372/45) sowie ein Kinderspielplatz (Flurnummer 4082/252).
Der Bedarf an Hortplätzen im Sprengel der Grundschule Prüfening steigt kontinuierlich.
Aktuell stehen für 357 Schülerinnen und Schüler 103 Hortplätze zur Verfügung. Prognosen
auf Basis der Geburtenzahlen der letzten fünf Jahre gehen von einer steigenden Schülerzahl
auf etwa 500 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2029/30 aus.
Zur Sicherstellung des Bedarfs an Betreuungsplätzen sowie zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 ist der Ausbau
entsprechender Angebote zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund soll am Standort
des bestehenden Kinderhorts (Killermannstraße 49a) eine neue Kindertageseinrichtung mit
sechs Hortgruppen (insgesamt 150 Plätzen) errichtet werden.
Das auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude des Kinderhorts ist im Zuge der
Baumaßnahme abzubrechen. Der Abbruch ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen
Planungsleistungen.
Der bestehende Baumbestand sowie die vorhandenen Grünflächen sind nicht Gegenstand
der Baumaßnahme. Die Planung berücksichtigt den weitestgehenden Erhalt der
vorhandenen Vegetation. Eingriffe in den Baumbestand und die Grünflächen werden auf das
unvermeidbare Maß beschränkt. Durch geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
während der Bauausführung soll der Bestand dauerhaft gesichert und erhalten werden.
Die Planungsgrundlage bildet ein geräumtes, weitgehend von Altlasten freigestelltes und
unbebautes Grundstück gemäß beiliegendem Lageplan. Während der Bauphase ist der
laufende Schul- und Hortbetrieb sicherzustellen; ebenso ist die Nutzung des Pausenhofs und
der übrigen Freiflächen auf dem Grundstück aufrechtzuerhalten. Die Baustelleneinrichtung
ist so zu organisieren, dass Flächeninanspruchnahmen minimiert werden. Aus
wirtschaftlichen Gründen ist zudem eine Reduzierung von Bauvolumen im Untergeschoss
anzustreben.
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Ziel ist die Errichtung eines Gebäudes in Holzmodulbauweise, das den aktuellen
energetischen Anforderungen entspricht und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
von Fördermitteln erfüllt. Die Bauweise ist so auszulegen, dass nach Vergabe an einen
Generalunternehmer die schlüsselfertige Fertigstellung einschließlich Übergabe an den
Nutzer innerhalb von maximal einem Jahr erfolgt.
- Vertragslaufzeit/Ausführungsfristen
Nov 2026 VgV-Verfahren mit integrierter Planungsleistung
Q2 I 2027 Beauftragung Architekturbüro
Q2 – Q3 I 2027 Planung I Bauantrag I Förderantrag
Q3 I 2027 Baugenehmigung I GU-Beschrieb
Q4 I 2027 Vergabe I Auftrag
Q1 I 2028 Abbruch Bestandsgebäude Hort und vorbereitende Maßnahmen
Q3 I 2028 Beginn Modulbau
Q4 I 2028 Fertigstellung
Q1 I 2029 Übergabe I Bezug
- Angaben zum Kostenrahmen
Für die Kosten der Kostengruppen 300/400 sowie den dazugehörigen Planungskosten wird
von Seiten des Auftraggebers von einem Gesamtkostenansatz der Hochbaukosten von max.
ca. 7,4 Mio Euro netto ausgegangen.
Darin enthalten sind Anteile für:
Kostengruppe 200 - 700 (netto) ca. 7.330.000,- €
Dieser Ansatz beinhaltet keine Kosten, lose Möblierung, Abbrüche, Interimsmaßnahmen
sowie überdurchschnittliche Ansätzen für Altlasten- und Baugrundrisiken.
Die Werte sind im Rahmen des VgV-Verfahrens durch Vergleichsberechnungen auf Grundlage
von eigenen Erfahrungen bzw. Vergleichsprojekten zu überprüfen.
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- Inhalte des Erstangebots mit integrierter Planungsleistung
Neben der Preisabfrage müssen folgende Unterlagen im Rahmen des Erstangebots
eingereicht werden:
-
Pläne: Übersichtsplan, Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitte
-
Modell
-
Berechnungen: Bruttorauminhalt, Bruttogeschossfläche und Flächenberechnung nach DIN
277
-
Kosteneinschätzung
-
Honorarangebot Objektplanung
Diese leistungsbezogenen Unterlagen können nicht nachgefordert werden, da sie die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen. Fehlende Unterlagen führen zwingend
zum Ausschluss des Angebots.
4.1. Leistungsumfang integrierte Planungsleistung
Auf Grundlage der Beschreibung der Aufgabenstellung, des Raumbuches, sowie der zur
Verfügung gestellten Planungsunterlagen, ist im Rahmen der integrierten
Planungsleistung ein Planungskonzept, zur Klärung der wesentlichen
Vorentwurfsgedanken, zu erstellen, das jedem Teilnehmer vergütet wird.
Übersichtsplan M 1:2000
Die Darstellung soll als Schwarzplan die Einbettung der Planung im städtebaulichen Umfeld
und die Erschließung der Maßnahme aufzeigen.
Lageplan M 1:500
Alle Gebäudeteile mit Dachaufsicht und mit Angabe der jeweiligen Geschossigkeit, mit
Aussage über die Flächen für die Erschließung (PKW, Feuerwehr, Fußgänger,
Radfahrer), Flächen für die oberirdisch geplanten Stellplätze (Beh-STP und Fahrräder),
Darstellung der Außenanlagen (Flächennachweis)
Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1: 200
Alle Grundrisse der geplanten Gebäude, sowie alle für das Verständnis der Planung
erforderlichen Ansichten und Schnitte. Im Erdgeschoß sind die äußeren Erschließungen
und die wesentlichen Grundzüge der Freiflächen darzustellen. Raumbezeichnungen und
Raumnummern sind unmittelbar in die Grundrisse einzutragen. Schnitte und Ansichten
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müssen den ursprünglich vorhandenen (strichliert) sowie den geplanten Verlauf der
Geländeoberkante zeigen. Bei den Ansichten sind eventuell erforderliche technische
Dachaufbauten mit darzustellen.
Modell M 1:500
Das abzugebende Massenmodell des Baugrundstückes soll neben der Darstellung des
Baukörpers auch die umliegenden Grünstrukturen aufzeigen.
Berechnung des Bruttorauminhaltes und der Bruttogeschossfläche nach DIN 277
Berechnung des BRI und der BGF, einzeln für jedes Geschoss und in der Summe aller
Geschosse, sowie getrennt nach Regelfall (R) und Sonderfall (S) des Planungsvorschlages.
Flächenberechnung nach DIN 277
Folgende Flächen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung maßstäblicher
Berechnungsskizzen, dwg-Dateien oder Pläne zu ermitteln:
• NF Nutzfläche (NF 1-6 sowie NNF 7)
• VF Verkehrsfläche
Folgende Verhältniswerte sind aus den oben genannten Berechnungen zu ermitteln:
• BRI (R) / BGF (R)
• BRI (R) / NUF 1-6
Für die Berechnungen gelten die im Punkt Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200
gemachten Angaben. Alle Berechnungen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung
maßstäblicher Berechnungsskizzen oder Pläne zu erstellen und als eingefärbte Polygone
in Grundrissskizzen aufzustellen und abzugeben.
Allgemeine Erläuterungen max. 1 Seite DIN A4
Erläuterungen in textlicher Form mit Hinweisen auf:
o Überlegungen zur städtebaulichen und quartiersbezogenen Einbindung des Bauvorhabens o Überlegungen zu gestalterischen Ansätzen, o Überlegungen zur funktionalen Umsetzung und Erschließung, o Überlegungen zum Raumbuch und dessen Umsetzung, o Überlegungen zur Nachhaltigkeit, Materialwahl und Brandschutz, o Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit des Entwurfes, im Bau und Unterhalt,
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o Überlegungen zur energetischen Konzeption
Kosteneinschätzung
Auf Grundlage der erstellten Flächenberechnungen ist für das erstellte Entwurfskonzept
eine erste Kosteneinschätzung der Kostengruppen 300 und 400 auf eigenen
Erfahrungswerten oder Kennzahlen in nachvollziehbarer Form beizulegen.
4.2. Preis
Honorarangebot Objektplanung:
Das Honorarangebot ist vollständig gemäß der beiliegenden Vorlage anzubieten.
Unvollständige Angebote müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Punkte für den Preis werden mithilfe nachfolgender Formel ermittelt:
𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑥 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
Dabei wird der sich ergebende Faktor mit der in diesem Teilbereich maximal zu erreichenden
Punktzahl von 20 multipliziert.
- Weiterführende Informationen integrierte Planungsleistung
5.1. Vergütung und Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung dieser Aufgabe wird jedem der fünf Teilnehmer, der den geforderten
Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar i.H.v. netto 15.000,-€
(brutto 17.850,- €) vergütet. Wobei das Bearbeitungshonorar dem für die weitere Realisierung
beauftragen Büro von der Honorarsumme in Abzug gebracht wird.
Für die Bearbeitung der integrierten Planungsleistung wird den ausgewählten Teilnehmern ein
Bearbeitungszeitraum von 6 Wochen gewährt.
5.2. Rückfragen
Rückfragen zur Aufgabenstellung können ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt
werden. Die Antworten erfolgen ebenso über die Plattform.
5.3. Abgabe der Unterlagen
Alle Unterlagen der Integrierten Planungsleistung, der weiteren Angebotsangaben, die
Verfassererklärung und eine Liste aller eingereichten Unterlagen sind auf der E-Plattform
www.vergabe.bayern.de unter der Vergabenummer 62-2026-789-EA hochzuladen.
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Die Bieter sind für das vollständige und rechtzeitige Hochladen der Unterlagen selbst
verantwortlich.
Alle Unterlagen der Integrierten Planungsleistung sind zu anonymisieren. Die diesbezüglichen
Unterlagen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Zahlen (auf
den Plänen 1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.
Alle Pläne der integrierten Planungsleistung sind ebenso einfach als PDF-Verkleinerung auf
DIN A 3 abzugeben. Zusätzlich müssen neben der elektronischen Abgabe die
Planunterlagen als DIN A 0 ausgedruckt und zusammen mit dem Modell eingereicht
werden, da bei einem Ausdruck durch den Auftraggeber Veränderungen der
Darstellung zu erwarten sind.
Abgabeort bzw. Versandadresse:
Stadt Regensburg
Vergabeamt 62 I D.-Martin-Luther-Str.1
93047 Regensburg
Eingang Bürger- u. Verwaltungszentrum, Treppenhaus E, 4.Stock.
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt die Uhrzeit der Einlieferung beim Vergabeamt der Stadt
Regensburg, nicht die Aufgabe bei der Post oder anderen Versandunternehmen. Nach dem
genannten Zeitpunkt werden eingehende Unterlagen nicht zur Wertung zugelassen. Der Teil-
nehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig und unversehrt bei
dem Vergabeamt der Stadt Regensburg ankommen.
In allen Fällen sind die Arbeiten für den Auftraggeber kostenfrei einzusenden. Das
Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das vollständige und
rechtzeitige Hochladen und die Übermittlung der Unterlagen selbst verantwortlich.
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- Wertung der Angebote
Die eingereichten Arbeiten der integrierten Planungsleistung werden nach erfolgter
Vorprüfung durch eine Beurteilungskommission bezüglich der Erfüllung der nachfolgenden
Kriterien bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung erfolgt im Vergleich zu den
Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der Stadt Regensburg. Zu jeder Arbeit wird
eine schriftliche Wertungsbeurteilung erstellt.
Hierbei sind maximal 150 Punkte zu erreichen. Die Punkte setzen sich wie folgt zusammen:
o Städtebauliche Qualität 15 Punkte o Architektonische und gestalterische Qualität 30 Punkte o Erschließung, Funktionalität 15 Punkte o Erfüllung Raum- und Funktionsprogramm 30 Punkte und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes o Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts, sowie der Mittel- und 20 Punkte Materialwahl o Wirtschaftlichkeit, Bauökonomie in Betrieb und Unterhalt 20 Punkte o Energetisches Konzept 20 Punkte
Maximale Punktzahl integrierte Planungsleistung 150 Punkte
Im Anschluss wird das Honorarangebot bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung
erfolgt im Vergleich zu den Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der Stadt
Regensburg.
Honorarangebot Objektplanung 15 Punkte
Maximale Punktzahl integrierte Planungsleistung 15 Punkte
Maximale Gesamtpunktzahl beider Teilbereiche 165 Punkte
Nach Abschluss und Gesamtwertung (integrierte Planungsleistung und Angebotsangaben)
werden die hieraus hervorgegangenen 3 Büros mit der höchsten Punktzahl zur Teilnahme
an der Auftragsverhandlung eingeladen und die schriftliche Wertungsbeurteilung zu jeder
Arbeit unter Nennung der Gesamtpunktzahl versandt.
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- Auftragsverhandlung und Einholung des finalen Angebots
Die Stadt Regensburg behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne
in Verhandlungen zu treten.
Die Stadt Regensburg behält sich weiterhin vor, die Auftragsverhandlung in rein digitaler
Form durchzuführen. In einer Auftragsverhandlung werden mit den verbliebenen 3 Büros die
Ergebnisse der integrierten Planungsleistung und der weiteren Angebotsinhalte diskutiert,
Fragen geklärt, sowie mögliche Verbesserungspotentiale angesprochen. Ziel der
Verhandlungen ist es, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Nicht verhandelbar sind die Zuschlags-/Wertungskriterien und die festgelegten
Mindestanforderungen.
Im Anschluss an die Auftragsverhandlung werden alle Bieter zur Abgabe eines Folgeangebots
oder des finalen Angebots aufgefordert. Den Bietern wird bei der Angebotsaufforderung
mitgeteilt, ob es sich um die finale Angebotsphase handelt.
Jeder Bieter überarbeitet und konkretisiert auf Grundlage der aus der Auftragsverhandlung
gewonnenen Erkenntnisse sein Erstangebot.
Auch der Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen überarbeiten, falls er in den
Auftragsverhandlungen neue Erkenntnisse gewonnen hat. Mit der Aufforderung zur Abgabe
des finalen Angebotes werden die Bieter auf etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen
ausdrücklich hingewiesen.
Bei der Wertung der finalen Angebote werden alle Punkte entsprechend den Änderungen
gemäß der Wertungsmatrix neu vergeben.
Nur schriftlich eingereichte Veränderungen bzw. Unterlagen können gewertet werden. Die
Auftragsverhandlung, bzw. die mündlich darin vereinbarten Änderungen, werden nicht
bewertet.
Für das finale Angebot sind von jedem Teilnehmer die Unterlagen einzureichen, die über-
arbeitet bzw. ergänzt wurden. Ergänzungen sind dabei zu kennzeichnen. Das
Honorarangebot ist in jedem Fall erneut abzugeben, selbst wenn daran keine Änderungen
vorgenommen worden sind.
Alle überarbeiteten Unterlagen, sowie das Honorarangebot, sind auf der E-Plattform hochzu-
laden. Alle Unterlagen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist einzureichen.
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