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Planung dezentraler Heizungs- und Regelungstechnik für eine Energiezentrale

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62-2026-789-EF

Planungsleistung Objektplanung Neubau Kinderhort Prüfening

(PRÜFE) Killermannstraße 49a

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

2. Angebotsphase

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  1. Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß

HOAI 2021, §§ 33 ff., für die nachfolgende Aufgabenstellung:

In Regensburg, Stadtteil Prüfening, ist der Neubau eines sechsgruppigen Kinderhorts

vorgesehen. Hierfür steht ein Grundstück im Bereich der Killermannstraße 49a zur

Verfügung, auf dem sich derzeit der städtische Hort Prüfening befindet (Flurnummer 372/44,

siehe beiliegenden Lageplan). In der unmittelbaren Umgebung befinden sich

Wohnbebauungen (Reihen-, Ein- und Mehrfamilienhäuser entlang Killermannstraße und

Widmannweg), Einzelhandelsnutzungen mit zugehörigen Stellplatzflächen (Rennweg 18,

Flurnummer 372/45) sowie ein Kinderspielplatz (Flurnummer 4082/252).

Der Bedarf an Hortplätzen im Sprengel der Grundschule Prüfening steigt kontinuierlich.

Aktuell stehen für 357 Schülerinnen und Schüler 103 Hortplätze zur Verfügung. Prognosen

auf Basis der Geburtenzahlen der letzten fünf Jahre gehen von einer steigenden Schülerzahl

auf etwa 500 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2029/30 aus.

Zur Sicherstellung des Bedarfs an Betreuungsplätzen sowie zur Umsetzung des

Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 ist der Ausbau

entsprechender Angebote zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund soll am Standort

des bestehenden Kinderhorts (Killermannstraße 49a) eine neue Kindertageseinrichtung mit

sechs Hortgruppen (insgesamt 150 Plätzen) errichtet werden.

Das auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude des Kinderhorts ist im Zuge der

Baumaßnahme abzubrechen. Der Abbruch ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen

Planungsleistungen.

Der bestehende Baumbestand sowie die vorhandenen Grünflächen sind nicht Gegenstand

der Baumaßnahme. Die Planung berücksichtigt den weitestgehenden Erhalt der

vorhandenen Vegetation. Eingriffe in den Baumbestand und die Grünflächen werden auf das

unvermeidbare Maß beschränkt. Durch geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen

während der Bauausführung soll der Bestand dauerhaft gesichert und erhalten werden.

Die Planungsgrundlage bildet ein geräumtes, weitgehend von Altlasten freigestelltes und

unbebautes Grundstück gemäß beiliegendem Lageplan. Während der Bauphase ist der

laufende Schul- und Hortbetrieb sicherzustellen; ebenso ist die Nutzung des Pausenhofs und

der übrigen Freiflächen auf dem Grundstück aufrechtzuerhalten. Die Baustelleneinrichtung

ist so zu organisieren, dass Flächeninanspruchnahmen minimiert werden. Aus

wirtschaftlichen Gründen ist zudem eine Reduzierung von Bauvolumen im Untergeschoss

anzustreben.

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Ziel ist die Errichtung eines Gebäudes in Holzmodulbauweise, das den aktuellen

energetischen Anforderungen entspricht und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

von Fördermitteln erfüllt. Die Bauweise ist so auszulegen, dass nach Vergabe an einen

Generalunternehmer die schlüsselfertige Fertigstellung einschließlich Übergabe an den

Nutzer innerhalb von maximal einem Jahr erfolgt.

  1. Vertragslaufzeit/Ausführungsfristen

Nov 2026 VgV-Verfahren mit integrierter Planungsleistung

Q2 I 2027 Beauftragung Architekturbüro

Q2 – Q3 I 2027 Planung I Bauantrag I Förderantrag

Q3 I 2027 Baugenehmigung I GU-Beschrieb

Q4 I 2027 Vergabe I Auftrag

Q1 I 2028 Abbruch Bestandsgebäude Hort und vorbereitende Maßnahmen

Q3 I 2028 Beginn Modulbau

Q4 I 2028 Fertigstellung

Q1 I 2029 Übergabe I Bezug

  1. Angaben zum Kostenrahmen

Für die Kosten der Kostengruppen 300/400 sowie den dazugehörigen Planungskosten wird

von Seiten des Auftraggebers von einem Gesamtkostenansatz der Hochbaukosten von max.

ca. 7,4 Mio Euro netto ausgegangen.

Darin enthalten sind Anteile für:

Kostengruppe 200 - 700 (netto) ca. 7.330.000,- €

Dieser Ansatz beinhaltet keine Kosten, lose Möblierung, Abbrüche, Interimsmaßnahmen

sowie überdurchschnittliche Ansätzen für Altlasten- und Baugrundrisiken.

Die Werte sind im Rahmen des VgV-Verfahrens durch Vergleichsberechnungen auf Grundlage

von eigenen Erfahrungen bzw. Vergleichsprojekten zu überprüfen.

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  1. Inhalte des Erstangebots mit integrierter Planungsleistung

Neben der Preisabfrage müssen folgende Unterlagen im Rahmen des Erstangebots

eingereicht werden:

  • Pläne: Übersichtsplan, Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitte

  • Modell

  • Berechnungen: Bruttorauminhalt, Bruttogeschossfläche und Flächenberechnung nach DIN

277

  • Kosteneinschätzung

  • Honorarangebot Objektplanung

Diese leistungsbezogenen Unterlagen können nicht nachgefordert werden, da sie die

Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen. Fehlende Unterlagen führen zwingend

zum Ausschluss des Angebots.

4.1. Leistungsumfang integrierte Planungsleistung

Auf Grundlage der Beschreibung der Aufgabenstellung, des Raumbuches, sowie der zur

Verfügung gestellten Planungsunterlagen, ist im Rahmen der integrierten

Planungsleistung ein Planungskonzept, zur Klärung der wesentlichen

Vorentwurfsgedanken, zu erstellen, das jedem Teilnehmer vergütet wird.

Übersichtsplan M 1:2000

Die Darstellung soll als Schwarzplan die Einbettung der Planung im städtebaulichen Umfeld

und die Erschließung der Maßnahme aufzeigen.

Lageplan M 1:500

Alle Gebäudeteile mit Dachaufsicht und mit Angabe der jeweiligen Geschossigkeit, mit

Aussage über die Flächen für die Erschließung (PKW, Feuerwehr, Fußgänger,

Radfahrer), Flächen für die oberirdisch geplanten Stellplätze (Beh-STP und Fahrräder),

Darstellung der Außenanlagen (Flächennachweis)

Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1: 200

Alle Grundrisse der geplanten Gebäude, sowie alle für das Verständnis der Planung

erforderlichen Ansichten und Schnitte. Im Erdgeschoß sind die äußeren Erschließungen

und die wesentlichen Grundzüge der Freiflächen darzustellen. Raumbezeichnungen und

Raumnummern sind unmittelbar in die Grundrisse einzutragen. Schnitte und Ansichten

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müssen den ursprünglich vorhandenen (strichliert) sowie den geplanten Verlauf der

Geländeoberkante zeigen. Bei den Ansichten sind eventuell erforderliche technische

Dachaufbauten mit darzustellen.

Modell M 1:500

Das abzugebende Massenmodell des Baugrundstückes soll neben der Darstellung des

Baukörpers auch die umliegenden Grünstrukturen aufzeigen.

Berechnung des Bruttorauminhaltes und der Bruttogeschossfläche nach DIN 277

Berechnung des BRI und der BGF, einzeln für jedes Geschoss und in der Summe aller

Geschosse, sowie getrennt nach Regelfall (R) und Sonderfall (S) des Planungsvorschlages.

Flächenberechnung nach DIN 277

Folgende Flächen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung maßstäblicher

Berechnungsskizzen, dwg-Dateien oder Pläne zu ermitteln:

• NF Nutzfläche (NF 1-6 sowie NNF 7)

• VF Verkehrsfläche

Folgende Verhältniswerte sind aus den oben genannten Berechnungen zu ermitteln:

• BRI (R) / BGF (R)

• BRI (R) / NUF 1-6

Für die Berechnungen gelten die im Punkt Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200

gemachten Angaben. Alle Berechnungen sind in leicht prüfbarer Weise unter Beifügung

maßstäblicher Berechnungsskizzen oder Pläne zu erstellen und als eingefärbte Polygone

in Grundrissskizzen aufzustellen und abzugeben.

Allgemeine Erläuterungen max. 1 Seite DIN A4

Erläuterungen in textlicher Form mit Hinweisen auf:

o Überlegungen zur städtebaulichen und quartiersbezogenen Einbindung des Bauvorhabens o Überlegungen zu gestalterischen Ansätzen, o Überlegungen zur funktionalen Umsetzung und Erschließung, o Überlegungen zum Raumbuch und dessen Umsetzung, o Überlegungen zur Nachhaltigkeit, Materialwahl und Brandschutz, o Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit des Entwurfes, im Bau und Unterhalt,

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o Überlegungen zur energetischen Konzeption

Kosteneinschätzung

Auf Grundlage der erstellten Flächenberechnungen ist für das erstellte Entwurfskonzept

eine erste Kosteneinschätzung der Kostengruppen 300 und 400 auf eigenen

Erfahrungswerten oder Kennzahlen in nachvollziehbarer Form beizulegen.

4.2. Preis

Honorarangebot Objektplanung:

Das Honorarangebot ist vollständig gemäß der beiliegenden Vorlage anzubieten.

Unvollständige Angebote müssen von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Punkte für den Preis werden mithilfe nachfolgender Formel ermittelt:

𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑥 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠

Dabei wird der sich ergebende Faktor mit der in diesem Teilbereich maximal zu erreichenden

Punktzahl von 20 multipliziert.

  1. Weiterführende Informationen integrierte Planungsleistung

5.1. Vergütung und Bearbeitungszeitraum

Für die Bearbeitung dieser Aufgabe wird jedem der fünf Teilnehmer, der den geforderten

Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar i.H.v. netto 15.000,-€

(brutto 17.850,- €) vergütet. Wobei das Bearbeitungshonorar dem für die weitere Realisierung

beauftragen Büro von der Honorarsumme in Abzug gebracht wird.

Für die Bearbeitung der integrierten Planungsleistung wird den ausgewählten Teilnehmern ein

Bearbeitungszeitraum von 6 Wochen gewährt.

5.2. Rückfragen

Rückfragen zur Aufgabenstellung können ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt

werden. Die Antworten erfolgen ebenso über die Plattform.

5.3. Abgabe der Unterlagen

Alle Unterlagen der Integrierten Planungsleistung, der weiteren Angebotsangaben, die

Verfassererklärung und eine Liste aller eingereichten Unterlagen sind auf der E-Plattform

www.vergabe.bayern.de unter der Vergabenummer 62-2026-789-EA hochzuladen.

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Die Bieter sind für das vollständige und rechtzeitige Hochladen der Unterlagen selbst

verantwortlich.

Alle Unterlagen der Integrierten Planungsleistung sind zu anonymisieren. Die diesbezüglichen

Unterlagen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Zahlen (auf

den Plänen 1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.

Alle Pläne der integrierten Planungsleistung sind ebenso einfach als PDF-Verkleinerung auf

DIN A 3 abzugeben. Zusätzlich müssen neben der elektronischen Abgabe die

Planunterlagen als DIN A 0 ausgedruckt und zusammen mit dem Modell eingereicht

werden, da bei einem Ausdruck durch den Auftraggeber Veränderungen der

Darstellung zu erwarten sind.

Abgabeort bzw. Versandadresse:

Stadt Regensburg

Vergabeamt 62 I D.-Martin-Luther-Str.1

93047 Regensburg

Eingang Bürger- u. Verwaltungszentrum, Treppenhaus E, 4.Stock.

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt die Uhrzeit der Einlieferung beim Vergabeamt der Stadt

Regensburg, nicht die Aufgabe bei der Post oder anderen Versandunternehmen. Nach dem

genannten Zeitpunkt werden eingehende Unterlagen nicht zur Wertung zugelassen. Der Teil-

nehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen rechtzeitig und unversehrt bei

dem Vergabeamt der Stadt Regensburg ankommen.

In allen Fällen sind die Arbeiten für den Auftraggeber kostenfrei einzusenden. Das

Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Die Teilnehmer sind für das vollständige und

rechtzeitige Hochladen und die Übermittlung der Unterlagen selbst verantwortlich.

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  1. Wertung der Angebote

Die eingereichten Arbeiten der integrierten Planungsleistung werden nach erfolgter

Vorprüfung durch eine Beurteilungskommission bezüglich der Erfüllung der nachfolgenden

Kriterien bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung erfolgt im Vergleich zu den

Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der Stadt Regensburg. Zu jeder Arbeit wird

eine schriftliche Wertungsbeurteilung erstellt.

Hierbei sind maximal 150 Punkte zu erreichen. Die Punkte setzen sich wie folgt zusammen:

o Städtebauliche Qualität 15 Punkte o Architektonische und gestalterische Qualität 30 Punkte o Erschließung, Funktionalität 15 Punkte o Erfüllung Raum- und Funktionsprogramm 30 Punkte und Umsetzung des pädagogischen Konzeptes o Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts, sowie der Mittel- und 20 Punkte Materialwahl o Wirtschaftlichkeit, Bauökonomie in Betrieb und Unterhalt 20 Punkte o Energetisches Konzept 20 Punkte

Maximale Punktzahl integrierte Planungsleistung 150 Punkte

Im Anschluss wird das Honorarangebot bewertet und mit Punkten versehen. Die Wertung

erfolgt im Vergleich zu den Mitbewerbern und/oder zum üblichen Standard der Stadt

Regensburg.

Honorarangebot Objektplanung 15 Punkte

Maximale Punktzahl integrierte Planungsleistung 15 Punkte

Maximale Gesamtpunktzahl beider Teilbereiche 165 Punkte

Nach Abschluss und Gesamtwertung (integrierte Planungsleistung und Angebotsangaben)

werden die hieraus hervorgegangenen 3 Büros mit der höchsten Punktzahl zur Teilnahme

an der Auftragsverhandlung eingeladen und die schriftliche Wertungsbeurteilung zu jeder

Arbeit unter Nennung der Gesamtpunktzahl versandt.

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  1. Auftragsverhandlung und Einholung des finalen Angebots

Die Stadt Regensburg behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne

in Verhandlungen zu treten.

Die Stadt Regensburg behält sich weiterhin vor, die Auftragsverhandlung in rein digitaler

Form durchzuführen. In einer Auftragsverhandlung werden mit den verbliebenen 3 Büros die

Ergebnisse der integrierten Planungsleistung und der weiteren Angebotsinhalte diskutiert,

Fragen geklärt, sowie mögliche Verbesserungspotentiale angesprochen. Ziel der

Verhandlungen ist es, die Angebote inhaltlich zu verbessern.

Nicht verhandelbar sind die Zuschlags-/Wertungskriterien und die festgelegten

Mindestanforderungen.

Im Anschluss an die Auftragsverhandlung werden alle Bieter zur Abgabe eines Folgeangebots

oder des finalen Angebots aufgefordert. Den Bietern wird bei der Angebotsaufforderung

mitgeteilt, ob es sich um die finale Angebotsphase handelt.

Jeder Bieter überarbeitet und konkretisiert auf Grundlage der aus der Auftragsverhandlung

gewonnenen Erkenntnisse sein Erstangebot.

Auch der Auftraggeber kann die Vergabeunterlagen überarbeiten, falls er in den

Auftragsverhandlungen neue Erkenntnisse gewonnen hat. Mit der Aufforderung zur Abgabe

des finalen Angebotes werden die Bieter auf etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen

ausdrücklich hingewiesen.

Bei der Wertung der finalen Angebote werden alle Punkte entsprechend den Änderungen

gemäß der Wertungsmatrix neu vergeben.

Nur schriftlich eingereichte Veränderungen bzw. Unterlagen können gewertet werden. Die

Auftragsverhandlung, bzw. die mündlich darin vereinbarten Änderungen, werden nicht

bewertet.

Für das finale Angebot sind von jedem Teilnehmer die Unterlagen einzureichen, die über-

arbeitet bzw. ergänzt wurden. Ergänzungen sind dabei zu kennzeichnen. Das

Honorarangebot ist in jedem Fall erneut abzugeben, selbst wenn daran keine Änderungen

vorgenommen worden sind.

Alle überarbeiteten Unterlagen, sowie das Honorarangebot, sind auf der E-Plattform hochzu-

laden. Alle Unterlagen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist einzureichen.

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