| B | Angaben zum Bearbeitungsteam |
Der Bieter hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen nachzuweisen.
Entsprechende Nachweise sind beizulegen.
Die Mitarbeiter*innen, die das Projekt federführend betreuen werden, sind verbindlich zu benennen. Eine Änderung der genannten Personen ist nur im Ausnahmefall und nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers möglich.
Können die geforderten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, liegt keine Eignung vor und Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden.
| Personenbezogene Angaben | ||
| Position / Aufgabenbereich mit Beschreibung: z. B. geforderte Studien- / Ausbildungsabschlüsse, Qualifikationen, aufgabenbezogene Berufserfahrungen | Name | Anforderung erfüllt |
| Berufsqualifikation Architekt*in nach §122 (2) GWB in Verbindung mit §75 VgV Nachweise zur Berufsqualifikation sind dem Angebot beizulegen | Name des / der Architekt*in Der Nachweis liegt dem Angebot bei. | [ ] ja [ ] nein |
| Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten technischen Mitarbeiter*innen in den letzten 3 Betriebsjahren (Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA / MA / Dipl.-Ing. Architektur, Hochbautechniker o. vgl.). Mindestanforderung 4 technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber | Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Betriebsjahren: | [ ] ja [ ] nein |
| Mind. ein eingetragenes Mitglied einer Architektenkammer gem. Art. 61(2) BayBO. | Name des eingetragenen Mitglieds einer Architektenkammer: Der Nachweis liegt dem Angebot bei. | [ ] ja [ ] nein |