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GasLINE_Schutzanweisung.pdf

Planung des Ausbaus eines Straßenknotens in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Anweisung zum Schutz von

Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden

Lichtwellenleiterkabeln

von PLEdoc GmbH

Gladbecker Straße 404, 45326 Essen

im Auftrag der GasLINE GmbH & Co. KG

Paesmühlenweg 10 + 12, 47638 Straelen

  1. Allgemeines

GasLINE ist Eigentümerin eines deutschlandweiten Kabelschutzrohr(KSR)-Anlagennetzes mit ein-

liegenden Lichtwellenleiter(LWL)-Kabeln. Diese LWL-Kabel werden von Telekommunikationsgesell-

schaften zur Errichtung und zum Betrieb von Telekommunikationsübertragungswegen benutzt.

An diese KSR- und LWL-Kabelanlagen werden hohe Anforderungen hinsichtlich Betriebssicherheit

und Verfügbarkeit gestellt. Diese Anlagen dürfen keinesfalls beschädigt werden. Bei jedem uner-

warteten Auffinden einer KSR-Anlage ist unbedingt sofort die 24/7 Hotline Essen* der GasLINE zu

benachrichtigen.

Die KSR-Anlagen mit ihren innenliegenden LWL-Kabeln sind überwiegend entlang von Versorgungs-

leitungen unter Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 125 ff. TKG verlegt.

Die Versorgungsleitungen sind grundsätzlich durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten der

§§ 1090 ff. BGB oder Gestattungsverträge gesichert.

Sogenannte Solotrassen werden in der Regel durch Gestattungsverträge gesichert.

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 2 - Stand: Juni 2025

  • siehe 5. Kontaktdaten

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Die Erdüberdeckung der KSR-Anlage beträgt in der Regel mindestens 1 m, bei Bohrungen größ-

tenteils erheblich mehr, im Bereich von befestigten Flächen ca. 60 cm bis 80 cm. In Einzelfällen

kann die aktuelle Deckung aus verschiedenen Gründen auch geringer oder größer sein. Dies gilt

selbst dann, wenn im Stempel des Bestandsplanes eine Regelverlegetiefe von 1,0 m angegeben ist.

Ca. 30 cm oberhalb der in offener Bauweise verlegten KSR-Anlage liegt in der Regel ein Trassen-

warnband mit der Aufschrift „Achtung LWL-Kabel“.

  1. Erkundigungspflicht

Schon im Stadium der Planung ist es unerlässlich, Erkundigungen nach Vorhandensein und Lage

von KSR-Trassen einzuholen und die Planung entsprechend abzustimmen.

Folgendes ist hierbei zu beachten:

  1. Abgabe einer Fremdplanungsanfrage an die Dienstleistungsgesellschaft* der GasLINE zur

Erkundigung von GasLINE-Anlagen

  1. Abstimmung der Planung mit dem Maintenance Management Center* der GasLINE

Anzeige des Arbeitsbeginns

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer der GasLINE bzw. dem Maintenance

Management Center* der GasLINE den bevorstehenden Arbeitsbeginn anzeigen und einen

Termin zur vorherigen Ortseinweisung vereinbaren. Bei diesem Termin sind die aus der oben

beschriebenen Erkundigung hervorgegangenen Pläne vorzulegen. Ferner sind bei diesem

Termin unter Aufsicht Suchschachtungen vorzunehmen, um die genaue Lage der Leitung zu

ermitteln. Bei Arbeiten im Bereich einer Horizontalbohrung ist eine Ortung durchzuführen.

Abweichungen, Änderungen

Bei Änderung der Bauplanung oder Abweichung von ihr bzw. bei Erweiterung des Bauauftrages

muss eine erneute Erkundigung, wie vorstehend beschrieben, erfolgen.

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 3 - Stand: Juni 2025

  • siehe 5. Kontaktdaten

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  1. Bauvorhaben im Schutzstreifenbereich

I. Bei Arbeiten innerhalb der Schutzstreifen sind aufgrund der technischen Bestimmungen

und Vorschriften folgende Auflagen einzuhalten:

  1. Arbeiten im Schutzstreifenbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der GasLINE.

  2. Der Einsatz von Baumaschinen ist im Schutzstreifen nicht zulässig. Es ist nur Handschach-

tung erlaubt. Bis zu einem Abstand von 1 m rechts und links der KSR-Anlage ist

maschinelle Schachtung zur Unterstützung der Handschachtung möglich.

Das Befahren des Schutzstreifens mit schweren Bau- oder Kettenfahrzeugen ist nur unter

Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen nach Abstimmung mit der GasLINE erlaubt.

  1. Die Errichtung von Bauwerken innerhalb des Schutzstreifens ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen im Schutzstreifen nicht angepflanzt werden.

Der Trassenverlauf muss sichtfrei und begehbar bleiben.

  1. Niveauänderungen der Oberfläche im Schutzstreifen sind nur nach vorheriger Absprache

mit GasLINE statthaft.

  1. Markierungen, Schilderpfähle und Festpunktzeichen dürfen ohne Zustimmung der GasLINE

nicht entfernt oder versetzt werden. GasLINE behält sich vor, nach Fertigstellung der Arbei-

ten, das Einmessen und Wiedereinsetzen der Zeichen zu Lasten des Unternehmers vorzu-

nehmen.

In der Örtlichkeit angezeigte Punkte hat der Bauträger/Unternehmer zu seinen Lasten zu

übernehmen und zu sichern.

  1. Die Ableitung von Wasser jeder Art (z. B. Grund- und Oberflächenwasser) in den Schutz-

streifen der KSR-Anlage ist nicht zulässig.

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 4 - Stand: Juni 2025

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II. Bei der Kreuzung und Parallelführung mit GasLINE-Kabelschutzrohren ist

folgendes zu beachten:

  1. Im Kreuzungsbereich ist ein lichter Abstand von mindestens 0,4 m zur KSR-Anlage einzu-

halten. Sollte der Mindestabstand aus irgendeinem Grunde unterschritten werden müssen,

so ist hierüber vorher mit GasLINE Rücksprache zu nehmen und die Genehmigung

einzuholen.

  1. Parallel verlaufende Leitungen sind grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens der KSR-

Anlage zu verlegen. Ist in Sonderfällen eine Inanspruchnahme des Schutzstreifens nicht zu

umgehen, bedarf es unbedingt der vorherigen Abstimmung und Genehmigung. Bei mehr als

100 m Parallelverlauf bedarf es des Abschlusses eines Interessenabgrenzungsvertrages.

  1. Die KSR-Anlage darf nur in Abstimmung mit GasLINE freigelegt und der Graben wieder

verfüllt werden. Sofern das Trassenwarnband im Rahmen der Arbeiten beschädigt

wurde, ist dies zu erneuern.

  1. Die freigelegte KSR-Anlage mit LWL-Kabeln sind gegen Beschädigungen zu sichern. In

Baugruben dürfen KSR-Anlagen nicht frei hängen, sondern müssen in Abstimmung mit

GasLINE unterfangen oder aufgehängt werden.

  1. Hinzukommende Kanal- und Kabelschächte sind außerhalb des Schutzstreifens der

KSR-Anlage anzuordnen.

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 5 - Stand: Juni 2025

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III. Vor Aufnahme und Durchführung der Arbeiten sind des Weiteren nachstehende

Auflagen zu beachten:

  1. Vor Aufnahme der Arbeiten ist das Maintenance Management Center* der GasLINE zu

verständigen, damit der KSR-Verlauf in der Örtlichkeit gekennzeichnet und die Arbeiten

im Bereich der KSR-Anlage ggf. überwacht werden können.

  1. Bei starker Annäherung bzw. Kreuzung der KSR-Anlage ist, unter Anwesenheit von

GasLINE oder des örtlichen Vertreters, die KSRAnlage grundsätzlich mittels Handschach-

tung freizulegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Lage der KSR-Anlage ungenau doku-

mentiert sein kann. Sofern bei Suchschachtungen in zumutbaren Grenzen von +/- 1 m

horizontal bzw. +/- 0,5 m vertikal die Anlage, bedingt durch Abweichungen im Bestands-

plan, nicht aufgefunden werden kann, ist das Maintenance Management Center* der

GasLINE umgehend zu informieren.

GasLINE wird dafür sorgen, dass durch Ortung oder andere, geeignete Massnahmen die

KSR-Anlage in der Örtlichkeit festgestellt wird. Zwischenzeitlich darf im betroffenen Bereich

nicht gearbeitet werden.

  1. Wo es nach Auffassung von GasLINE zum Schutze der KSR-Anlagen erforderlich ist, wird

GasLINE eine Betriebsaufsicht stellen, deren Weisung in der konkreten Gefährdungslage

Folge zu leisten ist.

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 6 - Stand: Juni 2025

  • siehe 5. Kontaktdaten

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  1. Schadensfälle

Sollten die KSR-Anlagen der GasLINE während der Arbeiten aus irgendeinem Grunde beschädigt

werden, so ist unverzüglich die 24/7 Hotline Essen* zu benachrichtigen.

Die vorgenannte Dienststelle ist Tag und Nacht telefonisch erreichbar und wird schnellstens die

erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Die Schadensstelle ist vor dem Betreten durch Unbefug-

te zu schützen und bis zum Eintreffen des örtlichen Vertreters zu beaufsichtigen.

Abweichungen von den vorgenannten Punkten bedürfen der

schriftlichen Genehmigung der GasLINE.

Diese Anweisung wird als Anlage zur Fremdplanungsauskunft ❑ vom ....................................................... beigefügt.

Die beiliegende Empfangsbestätigung ist ordnungsgemäß auszufüllen und unverzüglich

zurückzusenden.

Die Anweisung bezieht sich auf den Ortstermin am ...................................................... ❑ Erst nach schriftlicher Anzeige kann eine abschließende Stellungnahme erfolgen.

Die Anweisung bezieht sich auf die Vor-Ort durchgeführte Baueinweisung ❑ vom ......................................................

  1. Kontaktdaten

Bei Schäden: Für Einweisungen:

Hotline (24/7) Maintenance Management Center (MMC)

Tel: +49 201 3642-17444 https://einweisung.mmc-portal.de

Fremdplanungsauskunft durch die Dienstleistungsgesellschaft der GasLINE:

PLEdoc GmbH

Gladbecker Straße 404 E-Mail: netzauskunft@pledoc.de

45326 Essen

Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 7 - Stand: Juni 2025

  • siehe 5. Kontaktdaten

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Empfangsbestätigung

Eine Ausfertigung der Anweisung zum Schutz von Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden

Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE, Straelen, ist mir/uns:

Firma ............................................................................................................

Name ............................................................................................................

Anschrift ............................................................................................................

............................................................................................................

Telefon ............................................................................................................

mit Schreiben vom ❑ Registriernummer ......................................................................... im Ortstermin am ❑ von Frau/Herrn ......................................................................... bei der Baueinweisung am ❑ von Frau/Herrn .........................................................................

überreicht worden.

Bemerkungen:

...................................................... ............................................................... Datum Unterschrift(en)

Diese Empfangsbestätigung senden Sie bitte unterzeichnet zurück an die

Dienstleistungsgesellschaft der GasLINE für die Fremdplanungsauskunft.

PLEdoc GmbH

Gladbecker Straße 404

45326 Essen

  • 8 -

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Protokoll über die Einweisung

Protokoll über die Einweisung eines Unternehmers oder Bauherrn vor dem Beginn von

Schachtarbeiten im Bereich von unterflur verlegten Kabelschutzrohranlagen der GasLINE.

Strecke: ...................................................... Bestandsplan Nr.: .................................................. Betroffene Anlagen:............................................................................................................................. Einweisung am: .................................................................................................................................. FPA gestellt: ❏ ja ❏ nein PB-Nummer: .........................................................

Name und Anschrift der Firma:

............................................................................................................................................................

Name und Funktion des Eingewiesenen: ........................................................................................ Tel.-Nr.: ...................................................... Fax-Nr.: ..................................................................

Baubereich, Ortsbeschreibung, Beschreibung der Maßnahme:

............................................................................................................................................................

............................................................................................................................................................

Der Eingewiesene bestätigt hiermit, dass er durch den örtlichen Vertreter der GasLINE hinsicht-

lich der im Baufeld verlegten Kabelschutzrohre eingewiesen wurde. Die unterflur verlegten Kabel-

schutzrohre wurden heute durch den Einweisenden markiert. Ein Bestandsplanausschnitt wurde

in Kopie übergeben. Der Eingewiesene ist verpflichtet, zur tatsächlichen Lage und Tiefe der

Kabelschutzrohre eigene Erkundungsmaßnahmen unter Aufsicht durch vorsichtige

Handschachtung vor dem eigentlichen Baubeginn zu veranlassen und die aufgefundenen

Kabelschutzrohre dauerhaft zu markieren. Sollten die Kabelschutzrohre nicht gefunden werden,

ist unverzüglich der Einweisende oder die Betriebsüberwachung Essen 0201/3642-17444 zu

benachrichtigen. Das Einweisungs- protokoll gilt nur im Zusammenhang mit der Anweisung zum

Schutz von Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE.

Dieses Protokoll ist auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Name des Einweisenden: .................................................................................................................. Tel.-Nr.: ...................................................... Fax-Nr.: .................................................................. Firma: ................................................................................................................................................. Anschrift: ............................................................................................................................................

.................................................................... ............................................................................... Datum, Unterschrift (Eingewiesener) Datum, Unterschrift (Einweisender)

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GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG

Zuständigkeitsbereich der GasLINE CP Customer Projects GmbH Paesmühle Paesmühlenweg 8–12 47638 Straelen

Phone: +49 2834 7032-0 Fax: +49 2834 7032-1747

www.gasline.de

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