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Anweisung zum Schutz von
Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln
von PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404, 45326 Essen
im Auftrag der GasLINE GmbH & Co. KG
Paesmühlenweg 10 + 12, 47638 Straelen
- Allgemeines
GasLINE ist Eigentümerin eines deutschlandweiten Kabelschutzrohr(KSR)-Anlagennetzes mit ein-
liegenden Lichtwellenleiter(LWL)-Kabeln. Diese LWL-Kabel werden von Telekommunikationsgesell-
schaften zur Errichtung und zum Betrieb von Telekommunikationsübertragungswegen benutzt.
An diese KSR- und LWL-Kabelanlagen werden hohe Anforderungen hinsichtlich Betriebssicherheit
und Verfügbarkeit gestellt. Diese Anlagen dürfen keinesfalls beschädigt werden. Bei jedem uner-
warteten Auffinden einer KSR-Anlage ist unbedingt sofort die 24/7 Hotline Essen* der GasLINE zu
benachrichtigen.
Die KSR-Anlagen mit ihren innenliegenden LWL-Kabeln sind überwiegend entlang von Versorgungs-
leitungen unter Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 125 ff. TKG verlegt.
Die Versorgungsleitungen sind grundsätzlich durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten der
§§ 1090 ff. BGB oder Gestattungsverträge gesichert.
Sogenannte Solotrassen werden in der Regel durch Gestattungsverträge gesichert.
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 2 - Stand: Juni 2025
- siehe 5. Kontaktdaten
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Die Erdüberdeckung der KSR-Anlage beträgt in der Regel mindestens 1 m, bei Bohrungen größ-
tenteils erheblich mehr, im Bereich von befestigten Flächen ca. 60 cm bis 80 cm. In Einzelfällen
kann die aktuelle Deckung aus verschiedenen Gründen auch geringer oder größer sein. Dies gilt
selbst dann, wenn im Stempel des Bestandsplanes eine Regelverlegetiefe von 1,0 m angegeben ist.
Ca. 30 cm oberhalb der in offener Bauweise verlegten KSR-Anlage liegt in der Regel ein Trassen-
warnband mit der Aufschrift „Achtung LWL-Kabel“.
- Erkundigungspflicht
Schon im Stadium der Planung ist es unerlässlich, Erkundigungen nach Vorhandensein und Lage
von KSR-Trassen einzuholen und die Planung entsprechend abzustimmen.
Folgendes ist hierbei zu beachten:
- Abgabe einer Fremdplanungsanfrage an die Dienstleistungsgesellschaft* der GasLINE zur
Erkundigung von GasLINE-Anlagen
- Abstimmung der Planung mit dem Maintenance Management Center* der GasLINE
Anzeige des Arbeitsbeginns
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer der GasLINE bzw. dem Maintenance
Management Center* der GasLINE den bevorstehenden Arbeitsbeginn anzeigen und einen
Termin zur vorherigen Ortseinweisung vereinbaren. Bei diesem Termin sind die aus der oben
beschriebenen Erkundigung hervorgegangenen Pläne vorzulegen. Ferner sind bei diesem
Termin unter Aufsicht Suchschachtungen vorzunehmen, um die genaue Lage der Leitung zu
ermitteln. Bei Arbeiten im Bereich einer Horizontalbohrung ist eine Ortung durchzuführen.
Abweichungen, Änderungen
Bei Änderung der Bauplanung oder Abweichung von ihr bzw. bei Erweiterung des Bauauftrages
muss eine erneute Erkundigung, wie vorstehend beschrieben, erfolgen.
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 3 - Stand: Juni 2025
- siehe 5. Kontaktdaten
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- Bauvorhaben im Schutzstreifenbereich
I. Bei Arbeiten innerhalb der Schutzstreifen sind aufgrund der technischen Bestimmungen
und Vorschriften folgende Auflagen einzuhalten:
-
Arbeiten im Schutzstreifenbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der GasLINE.
-
Der Einsatz von Baumaschinen ist im Schutzstreifen nicht zulässig. Es ist nur Handschach-
tung erlaubt. Bis zu einem Abstand von 1 m rechts und links der KSR-Anlage ist
maschinelle Schachtung zur Unterstützung der Handschachtung möglich.
Das Befahren des Schutzstreifens mit schweren Bau- oder Kettenfahrzeugen ist nur unter
Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen nach Abstimmung mit der GasLINE erlaubt.
- Die Errichtung von Bauwerken innerhalb des Schutzstreifens ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen im Schutzstreifen nicht angepflanzt werden.
Der Trassenverlauf muss sichtfrei und begehbar bleiben.
- Niveauänderungen der Oberfläche im Schutzstreifen sind nur nach vorheriger Absprache
mit GasLINE statthaft.
- Markierungen, Schilderpfähle und Festpunktzeichen dürfen ohne Zustimmung der GasLINE
nicht entfernt oder versetzt werden. GasLINE behält sich vor, nach Fertigstellung der Arbei-
ten, das Einmessen und Wiedereinsetzen der Zeichen zu Lasten des Unternehmers vorzu-
nehmen.
In der Örtlichkeit angezeigte Punkte hat der Bauträger/Unternehmer zu seinen Lasten zu
übernehmen und zu sichern.
- Die Ableitung von Wasser jeder Art (z. B. Grund- und Oberflächenwasser) in den Schutz-
streifen der KSR-Anlage ist nicht zulässig.
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 4 - Stand: Juni 2025
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II. Bei der Kreuzung und Parallelführung mit GasLINE-Kabelschutzrohren ist
folgendes zu beachten:
- Im Kreuzungsbereich ist ein lichter Abstand von mindestens 0,4 m zur KSR-Anlage einzu-
halten. Sollte der Mindestabstand aus irgendeinem Grunde unterschritten werden müssen,
so ist hierüber vorher mit GasLINE Rücksprache zu nehmen und die Genehmigung
einzuholen.
- Parallel verlaufende Leitungen sind grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens der KSR-
Anlage zu verlegen. Ist in Sonderfällen eine Inanspruchnahme des Schutzstreifens nicht zu
umgehen, bedarf es unbedingt der vorherigen Abstimmung und Genehmigung. Bei mehr als
100 m Parallelverlauf bedarf es des Abschlusses eines Interessenabgrenzungsvertrages.
- Die KSR-Anlage darf nur in Abstimmung mit GasLINE freigelegt und der Graben wieder
verfüllt werden. Sofern das Trassenwarnband im Rahmen der Arbeiten beschädigt
wurde, ist dies zu erneuern.
- Die freigelegte KSR-Anlage mit LWL-Kabeln sind gegen Beschädigungen zu sichern. In
Baugruben dürfen KSR-Anlagen nicht frei hängen, sondern müssen in Abstimmung mit
GasLINE unterfangen oder aufgehängt werden.
- Hinzukommende Kanal- und Kabelschächte sind außerhalb des Schutzstreifens der
KSR-Anlage anzuordnen.
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 5 - Stand: Juni 2025
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III. Vor Aufnahme und Durchführung der Arbeiten sind des Weiteren nachstehende
Auflagen zu beachten:
- Vor Aufnahme der Arbeiten ist das Maintenance Management Center* der GasLINE zu
verständigen, damit der KSR-Verlauf in der Örtlichkeit gekennzeichnet und die Arbeiten
im Bereich der KSR-Anlage ggf. überwacht werden können.
- Bei starker Annäherung bzw. Kreuzung der KSR-Anlage ist, unter Anwesenheit von
GasLINE oder des örtlichen Vertreters, die KSRAnlage grundsätzlich mittels Handschach-
tung freizulegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Lage der KSR-Anlage ungenau doku-
mentiert sein kann. Sofern bei Suchschachtungen in zumutbaren Grenzen von +/- 1 m
horizontal bzw. +/- 0,5 m vertikal die Anlage, bedingt durch Abweichungen im Bestands-
plan, nicht aufgefunden werden kann, ist das Maintenance Management Center* der
GasLINE umgehend zu informieren.
GasLINE wird dafür sorgen, dass durch Ortung oder andere, geeignete Massnahmen die
KSR-Anlage in der Örtlichkeit festgestellt wird. Zwischenzeitlich darf im betroffenen Bereich
nicht gearbeitet werden.
- Wo es nach Auffassung von GasLINE zum Schutze der KSR-Anlagen erforderlich ist, wird
GasLINE eine Betriebsaufsicht stellen, deren Weisung in der konkreten Gefährdungslage
Folge zu leisten ist.
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 6 - Stand: Juni 2025
- siehe 5. Kontaktdaten
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- Schadensfälle
Sollten die KSR-Anlagen der GasLINE während der Arbeiten aus irgendeinem Grunde beschädigt
werden, so ist unverzüglich die 24/7 Hotline Essen* zu benachrichtigen.
Die vorgenannte Dienststelle ist Tag und Nacht telefonisch erreichbar und wird schnellstens die
erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Die Schadensstelle ist vor dem Betreten durch Unbefug-
te zu schützen und bis zum Eintreffen des örtlichen Vertreters zu beaufsichtigen.
Abweichungen von den vorgenannten Punkten bedürfen der
schriftlichen Genehmigung der GasLINE.
Diese Anweisung wird als Anlage zur Fremdplanungsauskunft ❑ vom ....................................................... beigefügt.
Die beiliegende Empfangsbestätigung ist ordnungsgemäß auszufüllen und unverzüglich
zurückzusenden.
Die Anweisung bezieht sich auf den Ortstermin am ...................................................... ❑ Erst nach schriftlicher Anzeige kann eine abschließende Stellungnahme erfolgen.
Die Anweisung bezieht sich auf die Vor-Ort durchgeführte Baueinweisung ❑ vom ......................................................
- Kontaktdaten
Bei Schäden: Für Einweisungen:
Hotline (24/7) Maintenance Management Center (MMC)
Tel: +49 201 3642-17444 https://einweisung.mmc-portal.de
Fremdplanungsauskunft durch die Dienstleistungsgesellschaft der GasLINE:
PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404 E-Mail: netzauskunft@pledoc.de
45326 Essen
Anweisung der GasLINE GmbH & Co. KG - 7 - Stand: Juni 2025
- siehe 5. Kontaktdaten
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Empfangsbestätigung
Eine Ausfertigung der Anweisung zum Schutz von Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE, Straelen, ist mir/uns:
Firma ............................................................................................................
Name ............................................................................................................
Anschrift ............................................................................................................
............................................................................................................
Telefon ............................................................................................................
mit Schreiben vom ❑ Registriernummer ......................................................................... im Ortstermin am ❑ von Frau/Herrn ......................................................................... bei der Baueinweisung am ❑ von Frau/Herrn .........................................................................
überreicht worden.
Bemerkungen:
...................................................... ............................................................... Datum Unterschrift(en)
Diese Empfangsbestätigung senden Sie bitte unterzeichnet zurück an die
Dienstleistungsgesellschaft der GasLINE für die Fremdplanungsauskunft.
PLEdoc GmbH
Gladbecker Straße 404
45326 Essen
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Protokoll über die Einweisung
Protokoll über die Einweisung eines Unternehmers oder Bauherrn vor dem Beginn von
Schachtarbeiten im Bereich von unterflur verlegten Kabelschutzrohranlagen der GasLINE.
Strecke: ...................................................... Bestandsplan Nr.: .................................................. Betroffene Anlagen:............................................................................................................................. Einweisung am: .................................................................................................................................. FPA gestellt: ❏ ja ❏ nein PB-Nummer: .........................................................
Name und Anschrift der Firma:
............................................................................................................................................................
Name und Funktion des Eingewiesenen: ........................................................................................ Tel.-Nr.: ...................................................... Fax-Nr.: ..................................................................
Baubereich, Ortsbeschreibung, Beschreibung der Maßnahme:
............................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................
Der Eingewiesene bestätigt hiermit, dass er durch den örtlichen Vertreter der GasLINE hinsicht-
lich der im Baufeld verlegten Kabelschutzrohre eingewiesen wurde. Die unterflur verlegten Kabel-
schutzrohre wurden heute durch den Einweisenden markiert. Ein Bestandsplanausschnitt wurde
in Kopie übergeben. Der Eingewiesene ist verpflichtet, zur tatsächlichen Lage und Tiefe der
Kabelschutzrohre eigene Erkundungsmaßnahmen unter Aufsicht durch vorsichtige
Handschachtung vor dem eigentlichen Baubeginn zu veranlassen und die aufgefundenen
Kabelschutzrohre dauerhaft zu markieren. Sollten die Kabelschutzrohre nicht gefunden werden,
ist unverzüglich der Einweisende oder die Betriebsüberwachung Essen 0201/3642-17444 zu
benachrichtigen. Das Einweisungs- protokoll gilt nur im Zusammenhang mit der Anweisung zum
Schutz von Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE.
Dieses Protokoll ist auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Name des Einweisenden: .................................................................................................................. Tel.-Nr.: ...................................................... Fax-Nr.: .................................................................. Firma: ................................................................................................................................................. Anschrift: ............................................................................................................................................
.................................................................... ............................................................................... Datum, Unterschrift (Eingewiesener) Datum, Unterschrift (Einweisender)
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GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG
Zuständigkeitsbereich der GasLINE CP Customer Projects GmbH Paesmühle Paesmühlenweg 8–12 47638 Straelen
Phone: +49 2834 7032-0 Fax: +49 2834 7032-1747