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Netzauskunft
Telefon 0201/36 59 - 500 PLEdoc GmbH Gladbecker Straße 404 45326 Essen E-Mail netzauskunft@pledoc.de
NRW.URBAN Service GmbH
Standort Düsseldorf
Trasseneinweisung
Isabel Thelen
ist über das Kontaktformular unter Hansaallee 299 https://einweisung.mmc-portal.de
40549 Düsseldorf anzufragen
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Anfrage an unser Zeichen Datum 02.07.2026 BIL 20260702-0280 20260700427 20.07.2026
Leitungsabfrage im Vorfeld zur Erstellung von Planunterlagen für ein mögliches
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Knotenpunktes B 56 / L 83 / BGSS in
Bonn-Beuel
Betroffene Anlagen:
| lfd. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigentümer | Leitungstyp | Status | Leitungsbezeichnung | Blatt | Schutzstreifen | Ansprechpartner | |
| Nr. | |||||||
| 1 | GasLINE | LWL-KSR- Anlage | in Betrieb | GLT-106-001 | 7 | 2 m | Maintenance Management Center (MMC) 0201/3642-17866 https://einweisung.mmc- portal.de |
Sehr geehrte Damen und Herren,
von der GasLINE GmbH & Co. KG (GasLINE), Straelen, sind wir mit der Wahrnehmung ihrer
Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen und öffentlich-
rechtlichen Verfahren beauftragt. GasLINE ist Eigentümerin eines deutschlandweiten
Kabelschutzrohr(KSR)-Anlagennetzes mit einliegenden Lichtwellenleiter(LWL)-Kabeln
(nachfolgend LWL-KSR-Anlage genannt), in welchem zu öffentlichen Zwecken dienende
Telekommunikationslinien betrieben werden.
Die Trassenführung der LWL-KSR-Anlage entnehmen Sie bitte den beigefügten
Planunterlagen. Berücksichtigen Sie bitte das Merkblatt zur Dokumentation sowie das
Informationsblatt zur Gestattung einer Überbauung. Beachten Sie zudem, dass die
GasLINE grundsätzlich keine digitalen Trassendaten an Dritte herausgibt.
Geschäftsführer: Marc-André Wegener PLEdoc GmbH ⚫ Gladbecker Straße 404 ⚫ 45326 Essen Z 45 e 3 rt 2 if 6 ik / a 1 t 0 s - n 2 u 2 m mer Telefon: 0201 / 36 59-0 ⚫ Internet: www.pledoc.de Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864 ⚫ USt-IdNr. DE 170738401
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Wie den beigefügten Unterlagen zu entnehmen ist, wurde die LWL-KSR-Anlage entlang der
südlichen Straßenseite der Sankt Augustiner Straße (B 56) verlegt, quert im weiteren
Verlauf den geplanten Ausbaubereich des Knotenpunktes und verläuft weiter auf der
nördlichen Seite der Siegburger Straße (L 83).
Wir übersenden in der Anlage auch eine Anweisung zum Schutz von
Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der GasLINE GmbH
& Co. KG. Die dort genannten Auflagen und Hinweise sind zwingend bei allen Maßnahmen
im Bereich und / oder in der Nähe von Versorgungsanlagen der GasLINE zu beachten.
Jegliche Maßnahmen innerhalb des Trassenbereiches der LWL-KSR-Anlage bedürfen der
vorherigen Abstimmung mit dem technischen Verwalter der GasLINE. Hierzu wenden Sie sich
bitte an den eingangs in der Tabelle genannten Ansprechpartner.
Ob und inwieweit sonstige Auflagen und Hinweise erforderlich werden, können wir erst anhand
von detaillierten Planunterlagen konkret feststellen. Hierzu bitten wir Sie uns nach Abschluss
Ihrer Planungen die entsprechenden Planunterlagen (Lagepläne, Längenschnitte, Querpro-
file, Baustelleneinrichtungspläne etc.), aus denen der geplante Umbau des Knotenpunktes
inclusive aller Nebenanlagen ersichtlich ist, so frühzeitig zur Verfügung zu stellen, dass uns
ein ausreichender Zeitraum zur Prüfung und abschließender Stellungnahme verbleibt.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass das ausführende Unternehmen im Rahmen der Sorg-
falts- und Erkundigungspflicht gehalten ist, rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme über das Internet
– Portal www.bil-leitungsauskunft.de die geplanten Maßnahmen anzuzeigen. Wir beziehen
uns hierbei unter anderen auf die Berufsgenossenschaftliche-Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ (BGV C22) §16 sowie auf die gängige Rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
PLEdoc GmbH im Auftrag der GasLINE GmbH
- Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig -
Anlagen
Planunterlagen
Merkblatt zur Dokumentation
Anweisung
Seite 2 von 3 zum Schreiben 20260700427 vom 20.07.2026 an NRW.Urban Service GmbH
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Datenschutzhinweis:
Im Rahmen der Netzauskunft, werden die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens und zur Kontaktaufnahme mit Ihnen verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Aufbewahrungs- bzw. Löschungsfrist beträgt 10 Jahre, sofern nicht bei einer von uns jährlich durchgeführten Überprüfung ein Zweckfortfall der Aufbewahrung festgestellt wird.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung und Übertragbarkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zudem haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Seite 3 von 3 zum Schreiben 20260700427 vom 20.07.2026 an NRW.Urban Service GmbH
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Merkblatt zur Dokumentation
Allgemein Dokumentation von KSR in Trassierungsplänen
GasLINE zählt zu den führenden LWL-Infrastrukturanbie- Trassierungspläne werden herausgegeben, wenn die tern in Deutschland. Das deutschlandweite Glasfasernetz Trasse noch nicht gebaut ist oder Bestandspläne nach der GasLINE ist die ideale Plattform für eine zukunftssi- Fertigstellung der Trasse noch nicht vorliegen. Im letzte- chere Breitbandversorgung. ren Fall können aufgrund örtlicher Gegebenheiten Abwei- chungen zwischen der auf den Trassierungsplänen dar- gestellten Verlegetrasse und der tatsächlichen Lage der Dokumentation von Kabelschutzrohranlagen KSR-Anlage vorliegen. mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln (KSR) in den Bestandsplänen Herausgabe digitaler Daten Die Erdüberdeckung der KSR-Anlage beträgt in der Re- gel mindestens 1 m, bei Bohrungen größtenteils erheb- GasLINE gibt i.d.R. keine digitalen Daten an Dritte her- lich mehr, im Bereich von befestigten Flächen ca. 60 cm aus. bis 80 cm. In Einzelfällen kann die aktuelle Deckung aus Mithilfe der Koordinaten ist eine sehr präzise Übernahme verschiedenen Gründen auch geringer oder größer sein. der LWL-Trasse in CAD-Systeme möglich. Koordinaten Dies gilt selbst dann, wenn im Stempel des Bestandspla- sind an allen relevanten Trassenknickpunkten und Ein- nes eine Regelverlegetiefe von 1,0 m angegeben ist. bauteilen angegeben.
Trassenabschnitte, die in grabenloser Verlegung ausge- führt wurden, sind i.d.R. als Sonderzeichnung auf dem Übersichtskarte Bestandsplan mit zugehörigem Längenschnitt (Bohrpro- © NavLog/GeoBasis-DE / BKG 2024 / geoGLIS oHG (p) fil) berücksichtigt oder als Sonderplan beigefügt. Die by Intergraph/HexagonSI Höhenangaben der Kabelschutzrohranlagen im Bohr- profil beziehen sich auf die Auswertungen eines Bohr- protokolls.
Da Kabelgarnituren (Muffen, Ringe, etc.) im Regelfall neben der Trasse abgelegt werden, ist in diesen Berei- chen besondere Vorsicht geboten. Deren Lage ist den Bestandsplänen zu entnehmen.
Stand: Juni 2026
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Informationen zur Gestattung einer Überbauung
- Antragsverfahren 4. Rechtliche Grundlagen
Die geplante Überbauung prüft und genehmigt unser Die Gestattung erfolgt in der Regel durch einen schuld- Fachbereich „Betrieb". Bitte stellen Sie einen schriftli- rechtlichen Gestattungsvertrag, der dem Grundstücksei- chen, formlosen Antrag per E-Mail bei uns ein: gentümer eine Nutzungsüberlassung einräumt. E-Mail: wegerecht@gasline.de Es ist eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen ein- 5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zuplanen, da verschiedene Stellen eingebunden werden Rechte des Gestattungsnehmers: müssen. ● Einbringung und Betrieb der genehmigten Leitungen und Anlagen 2. Erforderliche Unterlagen ● Zugang zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur Wir benötigen zusätzlich die folgenden Unterlagen: der Anlagen
-
Kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme; ● Erweiterung der Anlagen bei Bedarf (vorherige Zu-
-
Die bauaufsichtlich geprüften und gestempelten stimmung erforderlich) Pläne, Lage- sowie Schnittplan, aus denen die Über- Pflichten des Gestattungsnehmers: bauung der betroffenen Flächen deutlich hervorgeht; ● Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vor-
-
Lage-, Schnitt- sowie Ansichtspläne der einzubrin- schriften genden Kabel beziehungsweise Leitungen; ● Durchführung der Arbeiten nach den anerkannten
-
Nachweis über das Eigentum oder das Nutzungs- Regeln der Technik recht am Grundstück (z. B. Grundbuchauszug, ● Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, gesetzliche Grundla- Anlagen gen…); ● Vermeidung von Beeinträchtigungen der Übertra-
-
Nachweis über die erforderlichen behördlichen Ge- gungsqualität durch Überbauungen nehmigungen und Erlaubnisse; ● Sofortige Meldung von Schäden oder Störungen an
-
Technische Beschreibung der Anlagen und Leitun- den LWL-Anlagen gen einschließlich der verwendeten Materialien und ● Duldung von Überbauungen durch Dritte nur mit Nenndruckstufen; schriftlicher Zustimmung des Gestattungsgebers
-
Sicherheitskonzept für die geplante Überbauung un- ● Übernahme der Mehrkosten, welche dem Gestat- ter Berücksichtigung der besonderen Empfindlichkeit tungsgeber durch den Überbau entstehen von LWL-Kabeln gegenüber: Pflichten des Gestattungsgebers: ● Mechanischen Belastungen (Druck, Biegung, ● Duldung der genehmigten Überbauung, dies um- Quetschung) fasst keine Rechte an dem Grundstück ● Temperatureinwirkungen ● Vermeidung von Arbeiten im Trassenbereich ohne ● Feuchtigkeit und chemischen Einflüssen vorherige Abstimmung ● Erdarbeiten und Baumaßnahmen im Trassen- ● Gewährung des notwendigen Zugangs zu den Anla- bereich; gen
-
Erklärung zur Haftung und Versicherung (siehe ● Information über geplante Veränderungen und etwa- Punkt 5). ige Mehrkosten durch die Überbauung.
-
Allgemeine Information zur Gestattung 6. Haftung und Versicherung Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmende Der Gestattungsnehmende haftet für alle Schäden, die die Erlaubnis der GasLINE als Trasseneigentümer, auf durch die Einbringung, den Betrieb oder die Beseitigung oder in einem Grundstück Über- und Unterbauungen der Leitungen und Anlagen entstehen, es sei denn, der (Leitungen und/oder Anlagen, Überspannungen, Kabel, Schaden wurde durch den Gestattungsgeber oder Dritte Rohrleitungen, Revisionsschächte, etc.) der LWL-An- verursacht. lage des Gestattungsgebers einzubauen, zu verlegen Der Gestattungsnehmende ist verpflichtet, eine ange- und zu betreiben. messene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Stand: Juni 2026
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Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro 9. Wartung und Instandhaltung nachzuweisen, die Schäden an Personen, Sachen und Der Gestattungsnehmende ist verpflichtet, die Leitungen Vermögen abdeckt. und Anlagen in einem ordnungsgemäßen und betriebssi- cheren Zustand zu halten. Regelmäßige Wartungs- und 7. Kostentragung und Entgelte Kontrollarbeiten sind durchzuführen und aufzuzeichnen. Die Kosten für die Einbringung, den Betrieb und die In- Der Gestattungsgeber ist vor Beginn von Wartungs- oder standhaltung der Leitungen und Anlagen trägt der Ge- Reparaturarbeiten in angemessener Frist zu informieren, stattungsnehmende. Darüber hinaus trägt der Gestat- sofern diese Arbeiten mit einer Beeinträchtigung der tungsnehmer die Mehrkosten, welche dem Gestattungs- überbauten Anlage verbunden sind. geber durch die Überbauung für den Betrieb, den Aus- Bei Stilllegung von Leitungen ist der Gestattungsgeber und Umbau sowie die Erweiterung der Leitungen entste- unverzüglich zu informieren. Die Beseitigung stillgelegter hen. Leitungen erfolgt in Abstimmung mit dem Gestattungs- Bei einer Verlegung oder Beseitigung der Leitungen auf geber. Wunsch des Grundstückseigentümers richtet sich die Kostentragung nach der vertraglichen Vereinbarung. Im 10. Weitere Hinweise Zweifel trägt der Gestattungsnehmer die Kosten, sofern Die Gestattung ersetzt nicht die für die Mitbenutzung der keine wichtige Verlegung aus Sicherheitsgründen vor- Fläche sowie für die Errichtung und den Betrieb der An- liegt. lagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Er- laubnisse und Bewilligungen. 8. Vertragslaufzeit und Kündigung Änderungen an den genehmigten Anlagen oder Leitun- Der Gestattungsvertrag kann unbefristet oder für einen gen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. des Gestattungsgebers. Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen unser Fachbe- reich „Betrieb" gerne zur Verfügung.
Stand: Juni 2026
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