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2 Erkl._Leitungsfreiheit_OA.pdf

Planung des Ausbaus eines Straßenknotens in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Berliner Platz 2 53111 Bonn

Erklärung über die Leitungsfreiheit

Hiermit erkläre(n) ich/(wir)

Institution/Firma: _________________________

Name, Vorname: _________________________

Anschrift: _________________________

Telefonnummer: _________________________

E-Mail-Adresse: _________________________

gegenüber der Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste, Abteilung 33-11 (Berliner Platz 2, 53111 Bonn), dass auf der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder dessen Vertragsfirma zu untersuchenden Örtlichkeit

Adresse: _____________________________



Aktenzeichen der Luftbildauswertung: 22.5-3-5114000 - _________________________

keine unterirdischen Leitungen vorhanden sind bzw. im Falle von vorhandenen Leitungen diese vor Beginn der Kampfmittelüberprüfung deutlich erkennbar gekennzeichnet bzw. deren Verlauf durch bspw. Suchschachtungen eindeutig ermittelt und angezeigt werden.

Kontaktdaten desder Grundstückseigentümerin

Name, Vorname: _________________________

Straße, Haus-Nr.: _________________________

PLZ, Ort: _________________________

Telefonnummer: _________________________

E-Mail-Adresse: _________________________

Ort / Datum: _____________________________ Unterschrift: _____________________________

Anmerkung Auszug aus dem Erlass: „Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung“ des Ministeriums des Innern – 36-54.01 - vom 16.03.2022 „… Alle die Kampfmittelbeseitigung vorbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen werden von §19 Abs. 2 Ziff. 1 AKG nicht erfasst, sondern sind nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes NRW in Verbindung mit § 1004 BGB von der örtlichen Ordnungsbehörde bzw. vom Grundstückseigentümer auf dessen Kosten zu erledigen. ...

  • in Betracht kommen u. a. Kosten für Arbeiten vorbereitender Art, wie Herstellen der Leitungsfreiheit ... „,

33-1.003/3.26

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