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Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Berliner Platz 2 53111 Bonn
Erklärung über die Leitungsfreiheit
Hiermit erkläre(n) ich/(wir)
Institution/Firma: _________________________
Name, Vorname: _________________________
Anschrift: _________________________
Telefonnummer: _________________________
E-Mail-Adresse: _________________________
gegenüber der Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste, Abteilung 33-11 (Berliner Platz 2, 53111 Bonn), dass auf der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder dessen Vertragsfirma zu untersuchenden Örtlichkeit
Adresse: _____________________________
Aktenzeichen der Luftbildauswertung: 22.5-3-5114000 - _________________________
keine unterirdischen Leitungen vorhanden sind bzw. im Falle von vorhandenen Leitungen diese vor Beginn der Kampfmittelüberprüfung deutlich erkennbar gekennzeichnet bzw. deren Verlauf durch bspw. Suchschachtungen eindeutig ermittelt und angezeigt werden.
Kontaktdaten desder Grundstückseigentümerin
Name, Vorname: _________________________
Straße, Haus-Nr.: _________________________
PLZ, Ort: _________________________
Telefonnummer: _________________________
E-Mail-Adresse: _________________________
Ort / Datum: _____________________________ Unterschrift: _____________________________
Anmerkung Auszug aus dem Erlass: „Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung“ des Ministeriums des Innern – 36-54.01 - vom 16.03.2022 „… Alle die Kampfmittelbeseitigung vorbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen werden von §19 Abs. 2 Ziff. 1 AKG nicht erfasst, sondern sind nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes NRW in Verbindung mit § 1004 BGB von der örtlichen Ordnungsbehörde bzw. vom Grundstückseigentümer auf dessen Kosten zu erledigen. ...
- in Betracht kommen u. a. Kosten für Arbeiten vorbereitender Art, wie Herstellen der Leitungsfreiheit ... „,
33-1.003/3.26