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201-15-26-003-20260626-JS.pdf

Planung des Ausbaus eines Straßenknotens in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 ∙ 53115 Bonn Datum und Zeichen bitte stets angeben

26.06.2026 Az: 201.15/26-003

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

Dr. Jonathan Schoenenberg Tel 0228 9834-216 Fax 0228 9834-119 jonathan.schoenenberg@lvr.de

Bonn, Verdachtsflächenanfrage für die Planung eines Ausbaus der Straßenkno- tenpunkte

Planung Im Bereich der Stankt-Augustiner-Straße(B56)/Bundesgrenzschutzstraße/Reinhold-Hagener- Straße(L83)/Kautexstraße/Kölnstraße sollen neue Rad- und Fußwege samt einer Unterfüh- rung entstehen. Für die Planfeststellung wurden daher Bodendenkmäler abgefragt.

Archäologische Situation Im Bereich der Planfläche befinden sich mehrere Bodendenkmäler. Betroffen sind das VBD Bonn 0229, Merowingerzeitliche Siedlung Bonn-Bechlinghoven, VBD Bonn 0230, Hochmittel- alterliche Siedlung Bonn-Bechlinghoven und VBD Bonn 0231, Römisches Übungslager Mül- dorf 2 (Abb. 1).

Die Befunde aus den bisherigen Ausgrabungen (OV 2012/0103, OV 2012/0137, OV 2021/0282, OV 2023/0272) reichen bis in die Planfläche hinein. Gleichzeitig ist ersichtlich, dass Teilberei- che noch nicht untersucht wurden.

Befunderwartung

Für die Planfläche besteht somit eine konkrete Befunderwartung. Neben Befunden im Kon- text des römischen Übungslagers ist mit weiteren Siedlungsspuren seit dem frühen Mittelal- ter zu rechnen.

Sie haben eine Anregung oder Beschwerde? Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-Mail: beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255

5 2 0 Besucheranschrift: 53115 Bonn, Endenicher Straße 129, 129a und 133 2 .3 0 1- DB-Hauptbahnhof Bonn, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof 0 0 Bushaltestelle Karlstraße, Linien 608, 609, 610, 611, 800, 843, 845 2 8

Telefon Vermittlung 0228 9834-0 9

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Abbildung 1: Planfläche (magenta) vs. Bodendenkmäler (grün).

Bodendenkmalpflegerisches Fazit

Gegen die vorgelegte Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Aufgrund der kon- kreten Befunderwartung muss jedoch, in Abhängigkeit der geplanten Erdeingriffe, mit der Notwendigkeit archäologischer Maßnahmen gerechnet werden.

Aus diesem Grund ist eine erneute Beteiligung erforderlich, sobald sich die Planung konkreti- siert hat.

Dr. Jonathan Schoenenberg

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