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Verhandlungsverfahren gem. VgV
Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 45 HOAI)
Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße in Bonn
Projekt- und Leistungsbeschreibung
September 2026
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1.
Inhalt
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Inhalt ................................................................................................. 2
-
Beschreibung der Planungsaufgabe.............................................. 3 2.1. Allgemeines ....................................................................................... 3 i. Anlass und Ziele der Maßnahme ....................................................... 3 ii. Lagebeschreibung Projekt- und Planungsfläche ................................ 6 iii. Gegenstand des Vergabeverfahrens / Aufgabenbeschreibung .......... 8 2.2. Beschreibung der Verkehrsanlage ................................................... 10 2.3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG ............ 12 i. Mobilität & Verkehr .......................................................................... 12 ii. Freiraum / Angrenzende Flächen / Zwangspunkte .......................... 13 iii. Altlasten ........................................................................................... 15 iv. Bodendenkmäler ............................................................................. 15 v. Kampfmittel...................................................................................... 17 vi. Umweltbelange ................................................................................ 17 vii. Versorgungsträger ........................................................................... 21 viii. Entwässerung .................................................................................. 22 ix. Anforderungen an die Planung ........................................................ 23 2.4. Weitere Objekt- und Fachplanungen ............................................... 25 2.5. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ..... 26 2.6. Terminziele für die Leistungsphasen ............................................... 27 2.7. Termine ........................................................................................... 27 2.8. Honorarzone gemäß HOAI .............................................................. 27 2.9. Anrechenbare Kosten analog § 4 i. V. m. § 46 HOAI ....................... 29
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Leistungsumfang ........................................................................... 30
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Anlagen .......................................................................................... 32
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Impressum ..................................................................................... 33
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 2 | 33
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1.
Beschreibung der Pla-
nungsaufgabe
1.1.
Allgemeines
i. Anlass und Ziele der Maßnahme
Der Straßenknoten B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße (Gemein-
destraße) in Bonn ist nach Feststellung der Straßenbauverwaltung bereits
den heutigen Verkehrsmengen nicht gewachsen, einzelne Zufahrten bzw.
Fahrbeziehungen erreichen bereits im gegenwärtigen Zustand nur eine
mangelhafte Qualitätsstufe im Kfz-Verkehr (QSV schlechter als „D“). Aus
Gründen der Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung
des Verkehrs ist es seitens der Straßenbauverwaltung erforderlich, diesen
Knotenpunkt auszubauen.
Abb. 1 - Quelle: Ausschnitt aus Verkehrsuntersuchung ohne Tunnel von Brilon Brondzio Weiser - Anlage Ratsbeschluss 13.06.2023
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 3 | 33
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Abb. 2 - Quelle: Ausschnitt aus Verkehrsuntersuchung mit Tunnel von Brilon Brondzio Weiser - Anlage Ratsbeschluss 13.06.2023
Die Stadt Bonn stellt derzeit für das unbebaute Gebiet zwischen der B 56
und der Trasse der Stadtbahnlinie Honnef – Bonn – Siegburg den Bebau-
ungsplan Nr. 8124-24 „Wohnpark II“ auf. Das Plangebiet ist Bestandteil der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohn- und Wissenschaftspark
Bonn / Sankt Augustin (WTP I)“. Der Anschluss dieses künftigen Baugebie-
tes an das übergeordnete Straßennetz (äußere Erschließung) kann aus-
schließlich über die Bundesgrenzschutzstraße zur B 56 vorgenommen wer-
den.
Der Bebauungsplan Nr. 8124-24 hat vom 20.08.2020 bis 21.09.2020 gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegen, parallel wurden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange eingeholt. Die Straßenbauverwaltung hat mit
Schreiben vom 10.09.2020 und 16.02.2021 Bedenken gegen den Bebau-
ungsplan geäußert und diese u.a. mit der nachzuweisenden Leistungsfähig-
keit des Knotenpunktes B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße begründet.
Der Landebetrieb Straßenbau NRW ist Straßenbaulastträger für die L 83
und B 56 und somit für die Beseitigung der oben beschriebenen defizitären
Leistungsfähigkeit des Knotens zuständig. Das Interesse der Stadt Bonn
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 4 | 33
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liegt darin, die Maßnahme zu beschleunigen, damit die ausreichende Leis-
tungsfähigkeit des Knotens so früh wie möglich nachgewiesen werden kann
und damit die äußere Erschließung des Wohnparks II als gesichert gelten
kann. Weiterhin besteht der Wunsch der Stadt Bonn, die Radverbindungen
entlang der B56 (möglichst) durchgehend auszubilden.
Die Straßenbauverwaltung hat der Stadt Bonn mitgeteilt, dass sie aufgrund
der derzeitigen Prioritätenreihung im Gesamtportfolio der von ihr zu planen-
den und umzusetzenden Erneuerungs- und Ausbauprojekten die Planungs-
arbeiten zum Ausbau des Knotens B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße
nicht vor 2030 beginnen kann. Aufgrund des bestehenden Wohnbedarfs ist
die Stadt jedoch daran interessiert, dass die Planung deutlich früher in die
Wege geleitet wird. Vor diesem Hintergrund erklärt die Stadt Bonn sich be-
reit, auf Grundlage einer Planungsvereinbarung die Planungsarbeiten im
Auftrag der Straßenbauverwaltung in die Wege zu leiten. Die Stadt Bonn hat
für die Koordination der Planungsarbeiten NRW.URBAN beauftragt. Mit Er-
langung des Baurechts durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangeneh-
migung gem. FStrG sind die von der Stadt beizubringenden Planungsleis-
tungen im Sinne der Planungsvereinbarung erfüllt und die Straßenbauver-
waltung wird ihre geäußerten Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr.
8124-24 als erledigt ansehen.
Es soll der Ausbau des signalgeregelten Knotens geplant werden zur Errei-
chung des Planfeststellungsrechts durch Planfeststellung oder, sofern die
Voraussetzungen gegeben sind, durch Plangenehmigung.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 5 | 33
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Abb. 3 - Links: Blick auf den Knotenpunkt von Süden in Richtung Norden auf die Bundesgrenzschutzstraße Rechts: Blick auf den Knotenpunkt von Osten in Richtung Westen entlang der B 56
ii. Lagebeschreibung Projekt- und Planungsfläche
Die Umbaumaßnahme betrifft den Straßenknoten B 56 / L 83 / Bundes-
grenzschutzstraße (Gemeindestraße) in der Stadt Bonn, Stadtbezirk Beuel.
Abb. 4 - Lage des Plangebietes – Quelle TIM-online
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 6 | 33
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Abb. 5 - Lage des Plangebietes – Quelle TIM-online
Wohnpark 2
Abb. 6 -Plangebiet des Knotenumbaus – Grundlagenkarte Liegenschaftskarte
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 7 | 33
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iii. Gegenstand des Vergabeverfahrens / Aufgabenbeschreibung
Bestandteil der Ausschreibung ist die Verkehrsanlagenplanung für nachfol-
gende Bestandteile:
Bestandteil „a“
Innerhalb des Plangebiets ist der Umbau der bestehenden lichtsignalge-
steuerten Straßenknoten (Bundesgrenzschutzstraße / Kölnstraße, B 56 /
Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße, Reinold-Hagen-Straße
/ Siegburgerstraße und B 56 / Kautexstraße) so zu planen, dass diese auf
Grundlage des Verkehrsgutachtens mit dem Planungshorizont 2040 min-
destens die Qualitätsstufe „D“ erreichen. Der Nachweis ist durch den AN
im Zuge der Genehmigungsplanung zu erbringen. Mitzuplanen sind jeweils
die Fuß- und Radwegeverbindungen sowie das Begleitgrün.
Die umgestalteten Straßenknoten sollen, wie die Bestandsknoten, lichtsig-
nalgesteuert sein. Die detaillierte signaltechnische Berechnung wird als ei-
gene Fachplanung ausgeschrieben. Die Koordination mit dem Planer der
Lichtsignalanlagen ist Teil der Planungsaufgabe.
Bestandteil „b“
Zudem ist der vierstreifige Ausbau der aktuell zweispurigen Strecke der
B 56 zwischen dem Straßenknoten bis zum Anschluss an die Aufweitung
der Strecke im Bereich des Durchlasses des Mühlenbachs westlich des
Straßenknotens zu planen. Mitzuplanen sind jeweils die Fuß- und Rad-
wegeverbindungen sowie das Begleitgrün.
Bestandteil „c“ (optional)
Gegenstand der Planung ist ggf. die grobe Dimensionierung und der ver-
kehrsplanerische Einbezug eines Ingenieurbauwerks (Tunnelbaumaß-
nahme für den Radverkehr südlich der B56), der eine planfreie (unterbre-
chungsfreie) Querung der Reinold-Hagen-Straße ermöglichen soll (Siehe Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 8 | 33
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Abb. 2). Die Entscheidung, ob der Tunnel mitgeplant werden soll, wird spä-
testens bei Zuschlagserteilung vorliegen.
Bestandteil „d“ (optional)
Fiktivplanung: Die Verkehrsuntersuchung mit dem Planungshorizont 2040
gibt Auskunft darüber, welcher Verkehr sich aus dem Anschluss des
Wohnparks II an die Bundesgrenzschutzstraße auf den Knotenpunkt
ergibt. Die Stadt Bonn ermittelt aufgrund dieser Basis, ob sich durch Her-
ausrechnen dieses Verkehrs, eine günstigere Planungsvariante „a-“ ergibt
(bspw. durch kürzere Abbiegespuren o.ä.) als die Variante „a“. Sollte sich
hieraus eine günstigere Variante ergeben können, ist eine entsprechende
Fiktivplanung „a-„ durchzuführen und der Planung „a“ gegenüberzustellen,
um daraus die Ausbauanteile und Kosten zu ermitteln, die sich aus dem
Anschluss des Wohnparks II ergeben und deren Bau- und Planungskosten
der Stadt Bonn zuzurechnen sind. Diese würden dann den Bestandteil „d“
der Planung darstellen. Der Ausschreibung liegt ein Vorabzug des Ver-
kehrsgutachtens bei. Das finale Verkehrsgutachten wird spätestens bei der
Zuschlagserteilung vorliegen.
Kostenteilung:
Die Kosten für die verschiedenen Bestandteile der Planung werden jeweils
unterschiedlich zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Bonn verteilt.
Daher sind in der Planung und deren Abrechnung die Bearbeitung der Be-
standteile „a“ und „b“ sowie ggfls. „c“ und ggfls. „d“ zu trennen und auch
das LV nach diesen Bestandteilen aufzugliedern. Die Abrechnung gegen-
über dem AN erfolgt über die Gesamtsumme. Die daraus entstehenden
zusätzlichen Leistungen sind in den Auf- und Abschlägen des Gesamtan-
gebotes zu berücksichtigen.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 9 | 33
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1.2.
Beschreibung der Verkehrsanlage
Der aktuell vorhandene Verkehrsknoten und die westlich an den Knoten
anschließende B 56 sind bereits vorhanden, entsprechen jedoch nicht der
benötigten Qualitätsstufe „D“, die für den Anschluss des geplanten Wohn-
park II erforderlich ist. Die B 56 ist im Bereich zwischen dem Mühlenbach
und dem Knotenpunkt 2-spurig und soll 4-spurig ausgebaut werden, ana-
log zu dem westlichen Bereich der B 56 (AS Vilich und Am Herrengarten),
die bereits vierspurig ausgebaut ist. Dieser Ausbau muss sich bis über den
Knotenpunkt mit der Kautexstraße in Richtung Sankt Augustin erstrecken.
Dementsprechend ist auch der Knotenpunkt B 56 / Kautexstraße 4-spurig
auszubauen. Der Bestandsknoten ist lichtsignalgesteuert und beleuchtet
und auch die zu planende Variante des Knotenpunktes soll lichtsignalge-
steuert und beleuchtet sein.
Im Rahmen einer vorliegenden Verkehrsuntersuchung für den Planungs-
horizont 2030 wurde die nachfolgend beschriebene Variante erstellt (siehe
auch Anlage „Verkehrsgutachten Mikrosimulation“), die als Grundlage für
die Planung dienen soll. Es ist zu berücksichtigen, dass sich im Rahmen
eines Ratsbeschlusses vom 13.06.2023 (DS-Nr. 221646) der Stadt Bonn
auf eine lichtsignalgesteuerte Variante geeinigt wurde, die mindestens die
Qualitätsstufe „D“ erreicht. Daher sind im Rahmen der Variantenuntersu-
chung nur Varianten zu betrachten, die ebenfalls die vorgenannten Punkte
erfüllen. Die vorliegende Variante, die auf Basis des Verkehrsgutachtens
mit Planungshorizont 2030 erstellt wurde, wird wie folgt beschrieben:
„In Kombination mit einer neuen verkehrsabhängigen Signalsteuerung kön-
nen die beiden Knotenpunkte Bundesgrenzschutzstraße / Kölnstraße und
Reinold-Hagen Straße / Siegburger Straße in ihrer jetzigen Lage verblei-
ben. Für die Rechtsabbieger von der Bundesgrenzschutzstraße in die B 56
ist aus Leistungsfähigkeitsgründen weiterhin ein separater Bypassfahrstrei-
fen erforderlich. Im Gegensatz zur heutigen Situation ist für die Rechtsab-
bieger jedoch ein separater Einfädelungsfahrstreifen in die B 56 vorgese-
hen. Die Fußgänger und Radfahrer werden bei dieser Lösung mit Furten Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 10 | 33
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unter Signalschutz über die einzelnen Knotenpunktarme geführt. Von der
Bundesgrenzschutzstraße in die Reinold-Hagen-Straße ist ein Schutzstrei-
fen für die Radfahrer vorgesehen. Mit dem Ausbau der Kreuzung ist eine
Trennung der Konfliktströme in der Nebenrichtung (Bundesgrenzschutz-
straße und Reinold-Hagen-Straße) möglich. Dies betrifft die Kfz-Ströme
(Linksabbieger und Gegenverkehr) sowie die Linksabbieger und parallelen
Fußgängerströme. Das Sicherheitsniveau der Kreuzung wird gegenüber
heute deutlich erhöht. Die beschriebene Kreuzung muss mit einer neuen
verkehrsabhängigen Signalsteuerung ausgestattet und mit den Nachbar-
knotenpunkten koordiniert werden. Im Rahmen der Signalsteuerung kön-
nen die besonderen Belange der Blinden oder des ÖPNV entsprechend
berücksichtigt werden. Die Verkehrsqualität der ausgebauten Kreuzung ist
rechnerisch in beiden Spitzenstunden ausreichend (Stufe D).
Südlich der B 56 zwischen B 56 und der Wohnsiedlung „Am Herrengarten“
wurde ein Fahrradweg gebaut, der den Lückenschluss des Fahrradwegs
entlang des bereits 4-streifig ausgebauten Stücks der B 56 westlich des
Plangebiets und der Kreuzung B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße her-
stellt. Dieser Lückenschluss soll bestehen bleiben. Die Linienführung des
Radweges ist ggf. anzupassen und umzuplanen, sodass dieser mit dem
Knotenpunktausbau zusammenpasst.
In der beschriebenen Variante aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten
fällt gegenüber dem heutigen Zustand die Querungsmöglichkeit für den
Rad- und Fußverkehr auf der westlichen Zufahrt weg. Zudem sind die Frei-
gabezeiten für Rad- und Fußverkehr sehr gering, um eine ausreichende
Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr überhaupt gewährleisten zu kön-
nen. Daher wird unter anderem im Hinblick auf den Radentscheid Bonn
versucht den Radverkehr planfrei (ohne Überschneidung mit dem Kfz-Ver-
kehr) über den Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenz-
schutzstraße zu führen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine planfreie Radwe-
geführung vorhanden. Im Zuge dessen liegt in einer Beschlussvorlage die
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Empfehlung für die Variante einer planfreien Querung mittels eines Tun-
nels zur Unterführung der Reinhold-Hagen-Straße vor.
Daher wurden in einer Ratssitzung auf Basis einer Beschlussvorlage meh-
rere Varianten diskutiert, die vom Büro Brilon Bronzio Weiser vorgestellt
wurden, die eine planfreie Führung des Radverkehrs zeigten.
Die Verwaltung empfahl eine Tunnellösung und die damit verbundene Pla-
nung einer planfreien Radverkehrsführung, die die L 83 (Reinhold-Hagen-
Str.) unterführt.
Als Grundlage der Planungsaufgabe wird das Verkehrsgutachten für den
Planungshorizont 2040 nach Zuschlagserteilung dem AN zu übergeben.
1.3.
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG
i. Mobilität & Verkehr
Zur Erschließung des süd-westlich gelegenen Gewerbepark Pützchen-
Bechlinghoven in Bonn liegt eine Verkehrsuntersuchung vor. Diese enthält
die Mikroskopische Verkehrssimulation B56 zwischen der Anschlussstelle
Vilich und der Einmündung Kautexstraße (Stand 2025). Diese wird für den
Planungshorizont 2040 fortgeschrieben und den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt. Darin enthalten sein wird die Ermittlung des zusätzlichen Ver-
kehrs aus dem an die Bundesgrenzschutzstraße anschließenden geplanten
Wohnpark 2.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird kein regulärer Linienverkehr über den Stra-
ßenknoten oder die B 56 im Planungsgebiet geführt, es ist jedoch zu be-
rücksichtigen, dass aktuell der Nahverkehrsplan der Stadt Bonn erarbeitet
wird und zukünftig ggf. Busverkehr über die Kreuzung geführt werden
könnte. Zudem ist zu beachten, dass die Verbindung Kölnstraße / Bundes-
grenzschutzstraße / B 56 im Bahnersatzverkehr (BE) vom Busverkehr (Ge-
lenkbusse, in beide Fahrtrichtungen) genutzt wird. Die zukünftigen Pläne der
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Stadt Bonn hinsichtlich des Nahverkehrs sind mit der Stadt Bonn abzustim-
men und in der Planung zu berücksichtigen.
Die nahegelegene A59 wird ab der Anschlussstelle Bonn-Vilich bis zum Au-
tobahnkreuz Bonn-Ost auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Die in dem Ab-
schnitt liegende Anschlussstelle Bonn-Pützchen befindet sich in einem
Übergangszustand. Dauerhaft wird sie durch die neue Anschlussstelle
Bonn-Maarstraße ersetzt.
Die Autobahn GmbH soll aufgrund der mit dem Umbau einhergehenden
temporären Umleitungen über die umliegenden Straßen in die Planung mit
einbezogen werden, um die sich untereinander bedingenden Maßnahmen
in einen sinnvollen Planungs- und Ausbauablauf zu setzen, sodass die Ver-
kehrssituation rund um Beuel akzeptabel bleibt.
Abb. 7 - Quelle: https://bonnbewegt.de
ii. Freiraum / Angrenzende Flächen / Zwangspunkte
In unmittelbarer Umgebung zum Umbaugebiet befinden sich im Nordwesten
eine Brachfläche, auf dessen Fläche eine Wohnbebauung „Wohnpark II“ ge-
plant ist. Der Wohnpark soll über die Bundesgrenzschutzstraße angeschlos-
sen werden. Im Grenzbereich zwischen Wohnpark II und der B 56 ist ein
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Lärmschutzwall mit aufgesetzter Gabionen Wand einschl. Unterhaltungs-
weg und Entwässerung am Fuß geplant (Die Planung des Lärmschutzwalls
ist nicht Teil der Ausschreibung).
Südlich der B 56 zwischen B 56 und der Wohnsiedlung „am Herrengarten“
wurde ein Fahrradweg gebaut, der den Lückenschluss des Fahrradwegs
entlang des bereits 4-streifig ausgebauten Stücks der B 56 westlich des
Plangebiets und der Kreuzung B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße her-
stellt.
Abb. 8 - Radweg südlich der B 56 entlang des 4-spurig auszubauenden Teilstück der B 56
Südlich der B 56 befindet sich zudem eine Tankstelle und andere gewerbli-
che Nutzer.
Nord-Östlich des Kreuzungsbereichs befindet sich ein Wohngebiet, welches
sich auf St. Augustiner Stadtgebiet befindet.
Süd-Östlich des Knotenpunktes verläuft der Wolfsbach, der südlich des
Knotenpunktes der Siegburger Straße und der Reinhold-Hagen-Straße die
Reinhold-Hagen-Straße unterirdisch quert und in den Mühlenbach mündet.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 14 | 33
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iii. Altlasten
Gemäß der Altlastenauskunft der Stadt Bonn liegen im Plangebiet des Kno-
tenpunktumbaus verschiedene Altlasten vor. Die Hinweise aus der Altlas-
tenauskunft liegen als Anlage bei und sind in der Planung zu berücksichti-
gen.
Abb. 9 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage: Altlastenauskunft der Stadt Bonn
iv. Bodendenkmäler
Untere Denkmalbehörde / LVR:
Seitens des LVR wurde die Beurteilung der Bodenarchäologie für den aktu-
ellen Planungsraum der Umbaumaßnahme durchgeführt. Im Bereich der
Planfläche befinden sich mehrere Bodendenkmäler. Es bestehen Nach-
weise einer Siedlungstätigkeit aus merowingischer, karolingischer und Rö-
mischer Zeit. Es besteht eine konkrete Befunderwartung. Gegen die vorge-
legte Planung bestehen jedoch keine grundsätzlichen Bedenken seitens des
LVR. Es muss jedoch aufgrund der konkreten Befunderwartung in Abhän-
gigkeit der geplanten Erdeingriffe, mit der Notwendigkeit archäologischer
Maßnahmen gerechnet werden. Sobald eine konkretisierte Planung vorliegt,
ist das LVR erneut zu beteiligen. Hinweis: in der Vorabfrage wurde nicht der
vollständige Planungsbereich abgefragt. Der Abschnitt im Osten bis zur al-
ten Bonner Straße wurde nachträglich abgefragt. Gemäß Aussage des LVR Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 15 | 33
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befinden sich keine Bodendenkmäler oder Fundstellen in der Erweiterungs-
fläche.
Abb. 10 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage: LVR Verdachtsflächenanfrage
Obere Denkmalbehörde:
Seitens der oberen Denkmalbehörde sind keinerlei Landes- oder Bundes-
Bodendenkmäler im Plangebiet bekannt.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 16 | 33
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v. Kampfmittel
Gemäß der Bezirksregierung Düsseldorf liegen nach Auswertung von Luft-
bildern aus den Jahren 1939-1945 und anderer historischer Unterlagen
Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung im Kreuzungsbereich
vor. Entsprechende Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienst sind in
der Planung zu beachten. Sollten sich im Zuge der Planung über den ab-
gefragten Bereich hinausgehende Abschnitte als Planungsrelevant erge-
ben, sind diese entsprechend abzufragen und ebenfalls die Hinweise des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes in der Planung zu berücksichtigen.
Abb. 11 - Quelle: Ausschnitte aus Anlage: Kampfmittelbeseitigungsdienst Luftbildauswertung Hinweis: in der Vorabfrage wurde nicht der vollständige Planungsbereich
abgefragt. Der Abschnitt im Osten bis zur alten Bonner Straße wird aktuell
abgefragt und bei Zuschlagserteilung dem AN zur Verfügung gestellt.
vi. Umweltbelange
Parallel zur Planung des Knotenumbaus wird der Artenschutzbeitrag sowie
der Landschaftspflegerischer Begleitplans seitens des AGs aufgestellt.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 17 | 33
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Aktuell sind folgende Umweltbelange zu berücksichtigen:
Artenschutzprüfung
Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung Stufe 1 und 2 liegen vor und sind
den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Eine ASP 3 ist nach aktuellem
Stand nicht notwendig. Die Hinweise aus der ASP 1 und 2 sind in der Pla-
nung zu berücksichtigen.
Biotopeinstufung angrenzender Fläche
Biotopeinstufung der Brachfläche für den angrenzenden Wohnpark 2:
Während der Planung des angrenzenden Wohnparks 2 wurde die Fläche
als FFH-LRT (=Lebensraumtyp des Anhang I der FFH-Richtlinie) eingestuft
und es müssen 1:1 Ausgleichsflächen für dieses Gebiet gefunden werden.
Der Umbau des Knotenpunktes grenzt südlich an die eingetragenen Bio-
tope. Die Umbaumaßnahme ist nach Möglichkeit so zu planen, dass keine
Ausweitung der Fläche in das Biotop notwendig ist. Die genaue Abgren-
zung der Biotopfläche zum Knotenpunkt wird seitens des AGs geklärt.
Wolfsbach
Südlich der B 56 verläuft der Wolfsbach. Insbesondere im östlichen Kreu-
zungsbereich verläuft dieser sehr nah entlang der B 56. Die Planung des
Ausbaus des Knotenpunkts sollte so geplant werden, dass kein Eingriff in
den Wolfsbach erfolgen muss.
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Alleenschutz
Im westlichen Bereich des Knotenpunktes entlang der B 56 befindet sich
ein Alleenbestand, der im Alleenkataster des LANUKs auftritt und gesetz-
lich geschützt ist. Nach Möglichkeit sollte der Alleenbestand erhalten wer-
den. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Unterlagen für eine Ausnahme-
genehmigung zu erarbeiten und zusammenzustellen.
Abb. 12 - Quelle: Ausschnitte aus Alleenkataster NRW: https://alleen.naturschutzinformationen.nrw.de/al- leen/de/kataster/karte
Baumbestand
Es ist bei der Planung darauf zu achten, dass möglichst keine oder nur ge-
ringe Eingriffe in den bestehenden Baumbestand notwendig werden.
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 19 | 33
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Trinkwasserschutzzone III B
Nördlich der B 56 beginnt das Trinkwasserschutzgebiet Meindorf (Schutz-
zone III B). § 4 Schutz in der Zone III B der „Ordnungsbehördliche Verord-
nung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet
der Wassergewinnungsanlage Meindorf im unteren Sieggebiet des Wahn-
bachtalsperrenverbandes (Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf im
unteren Sieggebiet) vom 7. Juni 1985“ ist zu berücksichtigen.
Abb. 13 - Quelle: Ausschnitt aus Urban Data Management der Bundesstadt Bonn https://geopor- tal.udp.bonn.de/portal/master/
Weiteres
Zusätzliche Umweltbelange, die sich im Zuge der Ausschreibung ergeben,
sind in die Planung einzubeziehen und notwendige Abstimmungen mit den
Genehmigungsbehörden sind durchzuführen und die entsprechenden Un-
terlagen für die Genehmigungen zu erarbeiten und zusammenzustellen.
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vii. Versorgungsträger
Eine Vorabfrage beim BIL hat ergeben, dass eine Betroffenheit einer KSR-
Leitung im Plangebiet vorliegt. Das Ergebnis ist der Anlage „Versorgungs-
träger“ beigefügt. Die Vorabfrage ist unter Vorbehalt als Anhaltspunkt an-
zusehen.
Abb. 14 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage der Leitungsabfrage: Abfrage BIL (GasLINE)
Eine Liste mit möglichen Versorgungsträgern ist beigefügt. Es besteht
keine Garantie hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Kontakt-
liste. Die Liste ist entsprechend zu prüfen, zu ergänzen und die Versor-
gungsträger sind abzufragen. Die Versorgungsleitungen sind in der Pla-
nung zu berücksichtigen. (Siehe Anlage „Leitungsbetreiber“). Die Koordi-
nation der Versorgungsträger ist als besondere Leistung seitens des AN zu
erbringen.
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viii. Entwässerung
Abb. 15 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage Kanalplan der Stadt Bonn
Abb. 16 – Quelle: Ausschnitt aus NWSIB schematische Entwässerung an der L83
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 22 | 33
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Der Bestandsknoten ist teilweise an das Kanalnetz der Stadt Bonn ange-
schlossen (siehe Anlage Kanalplan). Ein Rückhaltebecken zur Entwässe-
rung der L83 ist vorhanden (siehe Abb. 16). Die B 56 wird aktuell über die
nördliche Schulter entwässert.
Der Umbau des Straßenknoten und der 4-streifige Ausbau der B 56 erfor-
dert ein Entwässerungskonzept, das beinhaltet, wie das stark belastete
Wasser aus dem Straßenbereich abgeleitet werden kann. Hierfür sind im
Rahmen einer Variantenbetrachtung mindestens 3 Varianten zu entwi-
ckeln. Hieraus ist nach Abstimmung mit dem AG, den Behörden und unter
Berücksichtigung der Fachbeiträge (Bodengutachtens, Versickerungsfähig-
keit, etc.) die Vorzugslösung zu ermitteln und das Entwässerungskonzept
auszuarbeiten. Die Beantragung der wasserbehördlichen Erlaubnis obliegt
dem AG.
Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen Zuständigkei-
ten im Bereich des Knotenpunktes für die Ableitung des anfallenden Ober-
flächenwassers.
B56 Bundesstraße – Straßen.NRW
L 83 Landesstraße – Straßen.NRW
Reinold Hagen Straße - L 83 Landesstraße – Straßen NRW
Kautexstraße Gemeindestraße – Bundesstadt Bonn
Bundesgrenzschutzstraße – Bundesstadt Bonn
ix. Anforderungen an die Planung
• Bauliche Trennung des Radverkehrs parallel zur B 56 (zwei-Rich-
tungs-Verkehr)
• Ein Gehweg sollte im zu planenden Bereich parallel zum Radweg
entsprechend den geltenden Regelmaßen errichtet werden. Dieser
sollte die relevanten Wegeverbindungen ermöglichen
Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 23 | 33
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• Mindestens Qualitätsstufe „D“ für den Kfz-Verkehr bei Berücksichti-
gung des zusätzlichen Verkehrs aus dem geplanten Wohnpark II
(Planungshorizont 2040)
• Möglichst geradlinige und sichere Führung des Radverkehrs nach
entsprechend geltenden Regelmaßen parallel zur B 56 mit weitest-
möglicher Querung in einem Zug
• Standards der Barrierefreiheit sind einzuhalten
• Möglichst geringe Flächenversiegelung sowie Umwelteingriffe
• Berücksichtigung aller Auflagen aus Gutachten (Artenschutzgutach-
ten, Bodenarchäologie, Altlasten, Kampfmittel, Leitungsbetreiber …)
• Koordination und Einbezug der Beteiligten, die Baumaßnahmen im
Umfeld des Plangebietes planen (Bspw. Autobahn GmbH, Stadt
Bonn, Stadt Sankt Augustin,..)
• Vorhandenes Planumsniveau sollte nach Möglichkeit im Zuge des
Umbaus nicht unterschritten werden
• Prüfen, ob Bestand (Deckschicht, Tragschicht und Unterbau) wieder-
verwendet werden kann
• Abstimmungskoordination mit Beleuchtungsplanung (Bonn Netz) für
den Bereich des Knotenpunktes sowie des Geh- und Radwegs
• Abstimmungskoordination mit Fachplanung für die Lichtsignalanla-
gen und Berücksichtigung der Erfordernisse aus der LSA-Planung
auf die Verkehrsanlagenplanung
Die LSA-Fachplanung wird als eigenes Fachlos separat ausgeschrie-
ben und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. (Hinweis: Für die LSA-
Fachplanung werden folgende Vorgaben gemacht: Signalisierungs-
konzept (unter Berücksichtigung der Räumzeiten für den Fußverkehr
und Vorlaufgrün für den Radverkehr) ohne gleichzeitige Freigabe des
rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs von der B 56 und des parallel ge-
führten Fuß- und Radverkehrs; die Voraussetzungen für eine spätere
LSA-Busbeschleunigung sind zu schaffen)
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• Konzept für nachhaltige Gestaltung des Knotenumbaus und des 4-
streifigen Ausbaus (innovative Materialität, Farbgebung, Wiederver-
wendung des Bestands, reduzierte Anfahrtswege etc.)
• Befahrbarkeit aller Relationen durch Gelenkbusverkehr
• Einrichtung einer „einfachen“ Haltestelle für den Schienenersatzver-
kehr (Gelenkbusverkehr) im Umfeld (möglichst westlich) des Knoten-
punkts B56 / Bundesgrenzschutzstraße auf der B56; kein barriere-
freier Ausbau erforderlich, jedoch sollte eine Position gefunden wer-
den, an der langfristig ein barrierefreier Ausbau möglich ist (18 m
Länge). Lediglich Haltestellenschild, Befahrbarkeit und Anbindung
an das Gehwegnetz erforderlich
• Planung wegweisender und StVO-Beschilderung
• Die Bonner Standards im Tiefbau für Anlagen in städtischer Baulast
sind den Anlagen zu entnehmen. Für welche Teilbereiche der Pla-
nung diese konkret anzuwenden sind, ist im Laufe der Planung mit
dem Tiefbauamt der Stadt Bonn abzustimmen.
1.4.
Weitere Objekt- und Fachplanungen
Sofern sich aus der Grundlagenermittlung und den ersten Planungsüberle-
gungen das Erfordernis weiterer Objekt- oder Fachplanungen ergibt, wer-
den diese gesondert beschafft. Ein enger Austausch und Abstimmung mit
weiteren an der Planung Beteiligten ist obligatorisch, um eine gute Qualität
des Knotenumbaus und die Qualitätsstufe „D“ zu erreichen.
Im Zuge der Ausschreibung und Planung werden verschiedene Gutachten,
wie ein Bodengutachten, Schall- und schwingungstechnische Untersu-
chungen und eine Vermessung beauftragt, deren Ergebnisse in der Pla-
nung berücksichtigt werden müssen. Anforderungen an das Bodengutach-
ten, die sich aus der Planung ergeben, sind festzulegen, sodass das Bo-
dengutachten entsprechend erweitert werden kann.
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1.5.
Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente
▪ Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dwg - Format so- wie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (3-Fach) zu übergeben. ▪ Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. ▪ Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. ▪ Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Ver- fasser" zu unterzeichnen. ▪ Leistungsverzeichnisse sind im GAEB-Format zu übergeben. Für die zu erstellenden LV-Positionen sind die Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau anzu- wenden.
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1.6.
Terminziele für die Leistungsphasen Die unter Ziffer 3.1 definierten Leistungsphasen sind wie folgt terminlich abzu- schließen:
Leistungsphasen der 1. Stufe
-
Leistungsphase 1-2 gem. HOAI: Ab Auftragserteilung 6 Monate
-
Leistungsphase 3 gem. HOAI: Bearbeitungszeitraum: 11 Monate
-
Leistungsphase 4 gem. HOAI: Bearbeitungszeitraum 2 Monate
1.7.
Termine Das Verfahren wird voraussichtlich spätestens Ende März 2027 mit der Be- auftragung eines Ing.-Büros abgeschlossen. Der AG setzt einen Planungs- beginn spätestens 10 Tage nach Beauftragung voraus.
1.8.
Honorarzone gemäß HOAI Das Objekt des Knotenpunktumbaus wird gemäß der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Absatz 13.2 „Objektliste Verkehrsanlagen“ der Honorarzone III zugeordnet.
Das Bauprojekt ist:
a) eine Anlage des Straßenverkehrs ➔ Knotenpunkt o Schwierig höhengleich
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Das Objekt des 4-streifigen Ausbaus wird gemäß der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Absatz 13.2 „Objektliste Verkehrsanlagen“ der Honorarzone III zugeordnet.
Das Bauprojekt ist:
b) eine Anlage des Straßenverkehrs ➔ Außerörtliche Straße o mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände
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1.9.
Anrechenbare Kosten analog § 4 i. V. m. § 46 HOAI Die vorläufigen anrechenbaren Kosten wurden ausgehend von einer vorlie- genden Kostenvorschätzung vom Landesbetrieb Straßen.NRW wie folgt ermit- telt:
| Umbau Knotenpunkt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten (Baukosten) | ||||||
| Bezugsjahr | Baupreisindex | Anrechenbare Kosten netto (gerundet) | ||||
| 2016 80,9 1.891.000 € 2026 147,8 3.454.000 € |
| 4-streifiger Ausbau | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten (Baukosten) | ||||||
| Bezugsjahr | Baupreisindex | Anrechenbare Kosten netto (gerundet) | ||||
| 2016 80,9 765.000 € 2026 147,8 1.397.000 € |
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2.
Leistungsumfang
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die ingenieurtechnischen Leistun-
gen, die im Rahmen der Objektplanungen Verkehrsanlagen erbracht wer-
den müssen.
Die Inhalte der Grundleistungen sind in Anlehnung an das Leistungsbild der
HOAI mit der konkretisierten Leistungsbeschreibung gemäß dem „Hand-
buch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im
Straßen- und Brückenbau“ (HVA F-StB) dem Honorarformular zu entneh-
men.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Objektplanung der Verkehrsanla-
gen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 i. V. m. § 48 Abs. 5 HOAI für die
Grundleistungen und besonderen Leistungen der
• Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
• Leistungsphase 2 Vorplanung
• Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
• Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Die folgenden besonderen Leistungen werden beauftragt:
-
Erstellung von Leitungsbestandsplänen
-
Untersuchung zur Nachhaltigkeit
-
Koordination der Versorgungsträger
-
Koordination der LSA- und Beleuchtungsplanung
Als optionale Leistung werden folgende besonderen Leistungen abgefragt:
- Anfertigen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Tunnelvariante
(Bestandteil „c“)
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- Fiktivplanung (Vorplanungstiefe – LP 2) und Fiktivkostenberechnung
(Kostenteilung) (Bestandteil „d“)
Die besondere Leistung Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung
von Betroffenen wird nach tatsächlich angefallenen Stunden abgerechnet.
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3.
Anlagen
Anlage: Altlasten Anlage: Artenschutzgutachten Anlage: Bebauungspläne der umliegenden Flächen Anlage: Biotopeintragung Wohnpark II Anlage: Bodenarchäologie Anlage: Bautechnische Grundsätze und Standards der Bundesstadt Bonn
- für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen im Bonner Stadtge- biet Anlage: Kampfmittelabfrage Anlage: Kanalplan Anlage: Leitungsabfrage und -betreiber Anlage: Plangebiet Anlage: Trinkwasserschutzgebiet Anlage: Verkehrsgutachten (Entwurf Mikrosimulation Planungshorizont 2030) Hinweis: finale Version mit Planungshorizont 2040 wird bei Auf- tragserteilung vorgelegt. Anlage: Vermessung Stand 09.2012 Hinweis: aktualisierte Vermessung wird seitens des AG beauftragt und bei Auftragserteilung vorgelegt
Anlage: Kostenrahmen Anlage: Leistungsbild Anlage: Muster Vertrag Anlage: Allgemeine Vertragsbedingungen Anlage: Muster Datenschutzvereinbarung
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4.
Impressum
NRW.URBAN GmbH Hansaallee 299 40549 Düsseldorf
info@nrw-urban.de www.nrw-urban.de
Bearbeitet von:
i.A. Isabel Thelen
Düsseldorf, den 21.09.2026
im Namen und im Auftrag von
Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2, 53111 Bonn
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