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02 Projektbeschreibung.pdf

Planung des Ausbaus eines Straßenknotens in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

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Verhandlungsverfahren gem. VgV

Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 45 HOAI)

Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße in Bonn

Projekt- und Leistungsbeschreibung

September 2026

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1.

Inhalt

  1. Inhalt ................................................................................................. 2

  2. Beschreibung der Planungsaufgabe.............................................. 3 2.1. Allgemeines ....................................................................................... 3 i. Anlass und Ziele der Maßnahme ....................................................... 3 ii. Lagebeschreibung Projekt- und Planungsfläche ................................ 6 iii. Gegenstand des Vergabeverfahrens / Aufgabenbeschreibung .......... 8 2.2. Beschreibung der Verkehrsanlage ................................................... 10 2.3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG ............ 12 i. Mobilität & Verkehr .......................................................................... 12 ii. Freiraum / Angrenzende Flächen / Zwangspunkte .......................... 13 iii. Altlasten ........................................................................................... 15 iv. Bodendenkmäler ............................................................................. 15 v. Kampfmittel...................................................................................... 17 vi. Umweltbelange ................................................................................ 17 vii. Versorgungsträger ........................................................................... 21 viii. Entwässerung .................................................................................. 22 ix. Anforderungen an die Planung ........................................................ 23 2.4. Weitere Objekt- und Fachplanungen ............................................... 25 2.5. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ..... 26 2.6. Terminziele für die Leistungsphasen ............................................... 27 2.7. Termine ........................................................................................... 27 2.8. Honorarzone gemäß HOAI .............................................................. 27 2.9. Anrechenbare Kosten analog § 4 i. V. m. § 46 HOAI ....................... 29

  3. Leistungsumfang ........................................................................... 30

  4. Anlagen .......................................................................................... 32

  5. Impressum ..................................................................................... 33

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 2 | 33

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1.

Beschreibung der Pla-

nungsaufgabe

1.1.

Allgemeines

i. Anlass und Ziele der Maßnahme

Der Straßenknoten B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße (Gemein-

destraße) in Bonn ist nach Feststellung der Straßenbauverwaltung bereits

den heutigen Verkehrsmengen nicht gewachsen, einzelne Zufahrten bzw.

Fahrbeziehungen erreichen bereits im gegenwärtigen Zustand nur eine

mangelhafte Qualitätsstufe im Kfz-Verkehr (QSV schlechter als „D“). Aus

Gründen der Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung

des Verkehrs ist es seitens der Straßenbauverwaltung erforderlich, diesen

Knotenpunkt auszubauen.

Abb. 1 - Quelle: Ausschnitt aus Verkehrsuntersuchung ohne Tunnel von Brilon Brondzio Weiser - Anlage Ratsbeschluss 13.06.2023

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 3 | 33

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Abb. 2 - Quelle: Ausschnitt aus Verkehrsuntersuchung mit Tunnel von Brilon Brondzio Weiser - Anlage Ratsbeschluss 13.06.2023

Die Stadt Bonn stellt derzeit für das unbebaute Gebiet zwischen der B 56

und der Trasse der Stadtbahnlinie Honnef – Bonn – Siegburg den Bebau-

ungsplan Nr. 8124-24 „Wohnpark II“ auf. Das Plangebiet ist Bestandteil der

Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohn- und Wissenschaftspark

Bonn / Sankt Augustin (WTP I)“. Der Anschluss dieses künftigen Baugebie-

tes an das übergeordnete Straßennetz (äußere Erschließung) kann aus-

schließlich über die Bundesgrenzschutzstraße zur B 56 vorgenommen wer-

den.

Der Bebauungsplan Nr. 8124-24 hat vom 20.08.2020 bis 21.09.2020 gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegen, parallel wurden

gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger

Träger öffentlicher Belange eingeholt. Die Straßenbauverwaltung hat mit

Schreiben vom 10.09.2020 und 16.02.2021 Bedenken gegen den Bebau-

ungsplan geäußert und diese u.a. mit der nachzuweisenden Leistungsfähig-

keit des Knotenpunktes B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße begründet.

Der Landebetrieb Straßenbau NRW ist Straßenbaulastträger für die L 83

und B 56 und somit für die Beseitigung der oben beschriebenen defizitären

Leistungsfähigkeit des Knotens zuständig. Das Interesse der Stadt Bonn

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 4 | 33

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liegt darin, die Maßnahme zu beschleunigen, damit die ausreichende Leis-

tungsfähigkeit des Knotens so früh wie möglich nachgewiesen werden kann

und damit die äußere Erschließung des Wohnparks II als gesichert gelten

kann. Weiterhin besteht der Wunsch der Stadt Bonn, die Radverbindungen

entlang der B56 (möglichst) durchgehend auszubilden.

Die Straßenbauverwaltung hat der Stadt Bonn mitgeteilt, dass sie aufgrund

der derzeitigen Prioritätenreihung im Gesamtportfolio der von ihr zu planen-

den und umzusetzenden Erneuerungs- und Ausbauprojekten die Planungs-

arbeiten zum Ausbau des Knotens B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße

nicht vor 2030 beginnen kann. Aufgrund des bestehenden Wohnbedarfs ist

die Stadt jedoch daran interessiert, dass die Planung deutlich früher in die

Wege geleitet wird. Vor diesem Hintergrund erklärt die Stadt Bonn sich be-

reit, auf Grundlage einer Planungsvereinbarung die Planungsarbeiten im

Auftrag der Straßenbauverwaltung in die Wege zu leiten. Die Stadt Bonn hat

für die Koordination der Planungsarbeiten NRW.URBAN beauftragt. Mit Er-

langung des Baurechts durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangeneh-

migung gem. FStrG sind die von der Stadt beizubringenden Planungsleis-

tungen im Sinne der Planungsvereinbarung erfüllt und die Straßenbauver-

waltung wird ihre geäußerten Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr.

8124-24 als erledigt ansehen.

Es soll der Ausbau des signalgeregelten Knotens geplant werden zur Errei-

chung des Planfeststellungsrechts durch Planfeststellung oder, sofern die

Voraussetzungen gegeben sind, durch Plangenehmigung.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 5 | 33

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Abb. 3 - Links: Blick auf den Knotenpunkt von Süden in Richtung Norden auf die Bundesgrenzschutzstraße Rechts: Blick auf den Knotenpunkt von Osten in Richtung Westen entlang der B 56

ii. Lagebeschreibung Projekt- und Planungsfläche

Die Umbaumaßnahme betrifft den Straßenknoten B 56 / L 83 / Bundes-

grenzschutzstraße (Gemeindestraße) in der Stadt Bonn, Stadtbezirk Beuel.

Abb. 4 - Lage des Plangebietes – Quelle TIM-online

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 6 | 33

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Abb. 5 - Lage des Plangebietes – Quelle TIM-online

Wohnpark 2

Abb. 6 -Plangebiet des Knotenumbaus – Grundlagenkarte Liegenschaftskarte

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 7 | 33

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iii. Gegenstand des Vergabeverfahrens / Aufgabenbeschreibung

Bestandteil der Ausschreibung ist die Verkehrsanlagenplanung für nachfol-

gende Bestandteile:

Bestandteil „a“

Innerhalb des Plangebiets ist der Umbau der bestehenden lichtsignalge-

steuerten Straßenknoten (Bundesgrenzschutzstraße / Kölnstraße, B 56 /

Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße, Reinold-Hagen-Straße

/ Siegburgerstraße und B 56 / Kautexstraße) so zu planen, dass diese auf

Grundlage des Verkehrsgutachtens mit dem Planungshorizont 2040 min-

destens die Qualitätsstufe „D“ erreichen. Der Nachweis ist durch den AN

im Zuge der Genehmigungsplanung zu erbringen. Mitzuplanen sind jeweils

die Fuß- und Radwegeverbindungen sowie das Begleitgrün.

Die umgestalteten Straßenknoten sollen, wie die Bestandsknoten, lichtsig-

nalgesteuert sein. Die detaillierte signaltechnische Berechnung wird als ei-

gene Fachplanung ausgeschrieben. Die Koordination mit dem Planer der

Lichtsignalanlagen ist Teil der Planungsaufgabe.

Bestandteil „b“

Zudem ist der vierstreifige Ausbau der aktuell zweispurigen Strecke der

B 56 zwischen dem Straßenknoten bis zum Anschluss an die Aufweitung

der Strecke im Bereich des Durchlasses des Mühlenbachs westlich des

Straßenknotens zu planen. Mitzuplanen sind jeweils die Fuß- und Rad-

wegeverbindungen sowie das Begleitgrün.

Bestandteil „c“ (optional)

Gegenstand der Planung ist ggf. die grobe Dimensionierung und der ver-

kehrsplanerische Einbezug eines Ingenieurbauwerks (Tunnelbaumaß-

nahme für den Radverkehr südlich der B56), der eine planfreie (unterbre-

chungsfreie) Querung der Reinold-Hagen-Straße ermöglichen soll (Siehe Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 8 | 33

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Abb. 2). Die Entscheidung, ob der Tunnel mitgeplant werden soll, wird spä-

testens bei Zuschlagserteilung vorliegen.

Bestandteil „d“ (optional)

Fiktivplanung: Die Verkehrsuntersuchung mit dem Planungshorizont 2040

gibt Auskunft darüber, welcher Verkehr sich aus dem Anschluss des

Wohnparks II an die Bundesgrenzschutzstraße auf den Knotenpunkt

ergibt. Die Stadt Bonn ermittelt aufgrund dieser Basis, ob sich durch Her-

ausrechnen dieses Verkehrs, eine günstigere Planungsvariante „a-“ ergibt

(bspw. durch kürzere Abbiegespuren o.ä.) als die Variante „a“. Sollte sich

hieraus eine günstigere Variante ergeben können, ist eine entsprechende

Fiktivplanung „a-„ durchzuführen und der Planung „a“ gegenüberzustellen,

um daraus die Ausbauanteile und Kosten zu ermitteln, die sich aus dem

Anschluss des Wohnparks II ergeben und deren Bau- und Planungskosten

der Stadt Bonn zuzurechnen sind. Diese würden dann den Bestandteil „d“

der Planung darstellen. Der Ausschreibung liegt ein Vorabzug des Ver-

kehrsgutachtens bei. Das finale Verkehrsgutachten wird spätestens bei der

Zuschlagserteilung vorliegen.

Kostenteilung:

Die Kosten für die verschiedenen Bestandteile der Planung werden jeweils

unterschiedlich zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Bonn verteilt.

Daher sind in der Planung und deren Abrechnung die Bearbeitung der Be-

standteile „a“ und „b“ sowie ggfls. „c“ und ggfls. „d“ zu trennen und auch

das LV nach diesen Bestandteilen aufzugliedern. Die Abrechnung gegen-

über dem AN erfolgt über die Gesamtsumme. Die daraus entstehenden

zusätzlichen Leistungen sind in den Auf- und Abschlägen des Gesamtan-

gebotes zu berücksichtigen.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 9 | 33

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1.2.

Beschreibung der Verkehrsanlage

Der aktuell vorhandene Verkehrsknoten und die westlich an den Knoten

anschließende B 56 sind bereits vorhanden, entsprechen jedoch nicht der

benötigten Qualitätsstufe „D“, die für den Anschluss des geplanten Wohn-

park II erforderlich ist. Die B 56 ist im Bereich zwischen dem Mühlenbach

und dem Knotenpunkt 2-spurig und soll 4-spurig ausgebaut werden, ana-

log zu dem westlichen Bereich der B 56 (AS Vilich und Am Herrengarten),

die bereits vierspurig ausgebaut ist. Dieser Ausbau muss sich bis über den

Knotenpunkt mit der Kautexstraße in Richtung Sankt Augustin erstrecken.

Dementsprechend ist auch der Knotenpunkt B 56 / Kautexstraße 4-spurig

auszubauen. Der Bestandsknoten ist lichtsignalgesteuert und beleuchtet

und auch die zu planende Variante des Knotenpunktes soll lichtsignalge-

steuert und beleuchtet sein.

Im Rahmen einer vorliegenden Verkehrsuntersuchung für den Planungs-

horizont 2030 wurde die nachfolgend beschriebene Variante erstellt (siehe

auch Anlage „Verkehrsgutachten Mikrosimulation“), die als Grundlage für

die Planung dienen soll. Es ist zu berücksichtigen, dass sich im Rahmen

eines Ratsbeschlusses vom 13.06.2023 (DS-Nr. 221646) der Stadt Bonn

auf eine lichtsignalgesteuerte Variante geeinigt wurde, die mindestens die

Qualitätsstufe „D“ erreicht. Daher sind im Rahmen der Variantenuntersu-

chung nur Varianten zu betrachten, die ebenfalls die vorgenannten Punkte

erfüllen. Die vorliegende Variante, die auf Basis des Verkehrsgutachtens

mit Planungshorizont 2030 erstellt wurde, wird wie folgt beschrieben:

„In Kombination mit einer neuen verkehrsabhängigen Signalsteuerung kön-

nen die beiden Knotenpunkte Bundesgrenzschutzstraße / Kölnstraße und

Reinold-Hagen Straße / Siegburger Straße in ihrer jetzigen Lage verblei-

ben. Für die Rechtsabbieger von der Bundesgrenzschutzstraße in die B 56

ist aus Leistungsfähigkeitsgründen weiterhin ein separater Bypassfahrstrei-

fen erforderlich. Im Gegensatz zur heutigen Situation ist für die Rechtsab-

bieger jedoch ein separater Einfädelungsfahrstreifen in die B 56 vorgese-

hen. Die Fußgänger und Radfahrer werden bei dieser Lösung mit Furten Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 10 | 33

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unter Signalschutz über die einzelnen Knotenpunktarme geführt. Von der

Bundesgrenzschutzstraße in die Reinold-Hagen-Straße ist ein Schutzstrei-

fen für die Radfahrer vorgesehen. Mit dem Ausbau der Kreuzung ist eine

Trennung der Konfliktströme in der Nebenrichtung (Bundesgrenzschutz-

straße und Reinold-Hagen-Straße) möglich. Dies betrifft die Kfz-Ströme

(Linksabbieger und Gegenverkehr) sowie die Linksabbieger und parallelen

Fußgängerströme. Das Sicherheitsniveau der Kreuzung wird gegenüber

heute deutlich erhöht. Die beschriebene Kreuzung muss mit einer neuen

verkehrsabhängigen Signalsteuerung ausgestattet und mit den Nachbar-

knotenpunkten koordiniert werden. Im Rahmen der Signalsteuerung kön-

nen die besonderen Belange der Blinden oder des ÖPNV entsprechend

berücksichtigt werden. Die Verkehrsqualität der ausgebauten Kreuzung ist

rechnerisch in beiden Spitzenstunden ausreichend (Stufe D).

Südlich der B 56 zwischen B 56 und der Wohnsiedlung „Am Herrengarten“

wurde ein Fahrradweg gebaut, der den Lückenschluss des Fahrradwegs

entlang des bereits 4-streifig ausgebauten Stücks der B 56 westlich des

Plangebiets und der Kreuzung B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße her-

stellt. Dieser Lückenschluss soll bestehen bleiben. Die Linienführung des

Radweges ist ggf. anzupassen und umzuplanen, sodass dieser mit dem

Knotenpunktausbau zusammenpasst.

In der beschriebenen Variante aus dem vorliegenden Verkehrsgutachten

fällt gegenüber dem heutigen Zustand die Querungsmöglichkeit für den

Rad- und Fußverkehr auf der westlichen Zufahrt weg. Zudem sind die Frei-

gabezeiten für Rad- und Fußverkehr sehr gering, um eine ausreichende

Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr überhaupt gewährleisten zu kön-

nen. Daher wird unter anderem im Hinblick auf den Radentscheid Bonn

versucht den Radverkehr planfrei (ohne Überschneidung mit dem Kfz-Ver-

kehr) über den Knotenpunkt B56/Reinhold-Hagen-Straße/Bundesgrenz-

schutzstraße zu führen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine planfreie Radwe-

geführung vorhanden. Im Zuge dessen liegt in einer Beschlussvorlage die

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 11 | 33

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Empfehlung für die Variante einer planfreien Querung mittels eines Tun-

nels zur Unterführung der Reinhold-Hagen-Straße vor.

Daher wurden in einer Ratssitzung auf Basis einer Beschlussvorlage meh-

rere Varianten diskutiert, die vom Büro Brilon Bronzio Weiser vorgestellt

wurden, die eine planfreie Führung des Radverkehrs zeigten.

Die Verwaltung empfahl eine Tunnellösung und die damit verbundene Pla-

nung einer planfreien Radverkehrsführung, die die L 83 (Reinhold-Hagen-

Str.) unterführt.

Als Grundlage der Planungsaufgabe wird das Verkehrsgutachten für den

Planungshorizont 2040 nach Zuschlagserteilung dem AN zu übergeben.

1.3.

Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG

i. Mobilität & Verkehr

Zur Erschließung des süd-westlich gelegenen Gewerbepark Pützchen-

Bechlinghoven in Bonn liegt eine Verkehrsuntersuchung vor. Diese enthält

die Mikroskopische Verkehrssimulation B56 zwischen der Anschlussstelle

Vilich und der Einmündung Kautexstraße (Stand 2025). Diese wird für den

Planungshorizont 2040 fortgeschrieben und den Ausschreibungsunterlagen

beigefügt. Darin enthalten sein wird die Ermittlung des zusätzlichen Ver-

kehrs aus dem an die Bundesgrenzschutzstraße anschließenden geplanten

Wohnpark 2.

Zum aktuellen Zeitpunkt wird kein regulärer Linienverkehr über den Stra-

ßenknoten oder die B 56 im Planungsgebiet geführt, es ist jedoch zu be-

rücksichtigen, dass aktuell der Nahverkehrsplan der Stadt Bonn erarbeitet

wird und zukünftig ggf. Busverkehr über die Kreuzung geführt werden

könnte. Zudem ist zu beachten, dass die Verbindung Kölnstraße / Bundes-

grenzschutzstraße / B 56 im Bahnersatzverkehr (BE) vom Busverkehr (Ge-

lenkbusse, in beide Fahrtrichtungen) genutzt wird. Die zukünftigen Pläne der

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 12 | 33

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Stadt Bonn hinsichtlich des Nahverkehrs sind mit der Stadt Bonn abzustim-

men und in der Planung zu berücksichtigen.

Die nahegelegene A59 wird ab der Anschlussstelle Bonn-Vilich bis zum Au-

tobahnkreuz Bonn-Ost auf sechs Fahrstreifen ausgebaut. Die in dem Ab-

schnitt liegende Anschlussstelle Bonn-Pützchen befindet sich in einem

Übergangszustand. Dauerhaft wird sie durch die neue Anschlussstelle

Bonn-Maarstraße ersetzt.

Die Autobahn GmbH soll aufgrund der mit dem Umbau einhergehenden

temporären Umleitungen über die umliegenden Straßen in die Planung mit

einbezogen werden, um die sich untereinander bedingenden Maßnahmen

in einen sinnvollen Planungs- und Ausbauablauf zu setzen, sodass die Ver-

kehrssituation rund um Beuel akzeptabel bleibt.

Abb. 7 - Quelle: https://bonnbewegt.de

ii. Freiraum / Angrenzende Flächen / Zwangspunkte

In unmittelbarer Umgebung zum Umbaugebiet befinden sich im Nordwesten

eine Brachfläche, auf dessen Fläche eine Wohnbebauung „Wohnpark II“ ge-

plant ist. Der Wohnpark soll über die Bundesgrenzschutzstraße angeschlos-

sen werden. Im Grenzbereich zwischen Wohnpark II und der B 56 ist ein

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Lärmschutzwall mit aufgesetzter Gabionen Wand einschl. Unterhaltungs-

weg und Entwässerung am Fuß geplant (Die Planung des Lärmschutzwalls

ist nicht Teil der Ausschreibung).

Südlich der B 56 zwischen B 56 und der Wohnsiedlung „am Herrengarten“

wurde ein Fahrradweg gebaut, der den Lückenschluss des Fahrradwegs

entlang des bereits 4-streifig ausgebauten Stücks der B 56 westlich des

Plangebiets und der Kreuzung B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße her-

stellt.

Abb. 8 - Radweg südlich der B 56 entlang des 4-spurig auszubauenden Teilstück der B 56

Südlich der B 56 befindet sich zudem eine Tankstelle und andere gewerbli-

che Nutzer.

Nord-Östlich des Kreuzungsbereichs befindet sich ein Wohngebiet, welches

sich auf St. Augustiner Stadtgebiet befindet.

Süd-Östlich des Knotenpunktes verläuft der Wolfsbach, der südlich des

Knotenpunktes der Siegburger Straße und der Reinhold-Hagen-Straße die

Reinhold-Hagen-Straße unterirdisch quert und in den Mühlenbach mündet.

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iii. Altlasten

Gemäß der Altlastenauskunft der Stadt Bonn liegen im Plangebiet des Kno-

tenpunktumbaus verschiedene Altlasten vor. Die Hinweise aus der Altlas-

tenauskunft liegen als Anlage bei und sind in der Planung zu berücksichti-

gen.

Abb. 9 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage: Altlastenauskunft der Stadt Bonn

iv. Bodendenkmäler

Untere Denkmalbehörde / LVR:

Seitens des LVR wurde die Beurteilung der Bodenarchäologie für den aktu-

ellen Planungsraum der Umbaumaßnahme durchgeführt. Im Bereich der

Planfläche befinden sich mehrere Bodendenkmäler. Es bestehen Nach-

weise einer Siedlungstätigkeit aus merowingischer, karolingischer und Rö-

mischer Zeit. Es besteht eine konkrete Befunderwartung. Gegen die vorge-

legte Planung bestehen jedoch keine grundsätzlichen Bedenken seitens des

LVR. Es muss jedoch aufgrund der konkreten Befunderwartung in Abhän-

gigkeit der geplanten Erdeingriffe, mit der Notwendigkeit archäologischer

Maßnahmen gerechnet werden. Sobald eine konkretisierte Planung vorliegt,

ist das LVR erneut zu beteiligen. Hinweis: in der Vorabfrage wurde nicht der

vollständige Planungsbereich abgefragt. Der Abschnitt im Osten bis zur al-

ten Bonner Straße wurde nachträglich abgefragt. Gemäß Aussage des LVR Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 15 | 33

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befinden sich keine Bodendenkmäler oder Fundstellen in der Erweiterungs-

fläche.

Abb. 10 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage: LVR Verdachtsflächenanfrage

Obere Denkmalbehörde:

Seitens der oberen Denkmalbehörde sind keinerlei Landes- oder Bundes-

Bodendenkmäler im Plangebiet bekannt.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 16 | 33

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v. Kampfmittel

Gemäß der Bezirksregierung Düsseldorf liegen nach Auswertung von Luft-

bildern aus den Jahren 1939-1945 und anderer historischer Unterlagen

Hinweise auf eine mögliche Kampfmittelbelastung im Kreuzungsbereich

vor. Entsprechende Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienst sind in

der Planung zu beachten. Sollten sich im Zuge der Planung über den ab-

gefragten Bereich hinausgehende Abschnitte als Planungsrelevant erge-

ben, sind diese entsprechend abzufragen und ebenfalls die Hinweise des

Kampfmittelbeseitigungsdienstes in der Planung zu berücksichtigen.

Abb. 11 - Quelle: Ausschnitte aus Anlage: Kampfmittelbeseitigungsdienst Luftbildauswertung Hinweis: in der Vorabfrage wurde nicht der vollständige Planungsbereich

abgefragt. Der Abschnitt im Osten bis zur alten Bonner Straße wird aktuell

abgefragt und bei Zuschlagserteilung dem AN zur Verfügung gestellt.

vi. Umweltbelange

Parallel zur Planung des Knotenumbaus wird der Artenschutzbeitrag sowie

der Landschaftspflegerischer Begleitplans seitens des AGs aufgestellt.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 17 | 33

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Aktuell sind folgende Umweltbelange zu berücksichtigen:

Artenschutzprüfung

Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung Stufe 1 und 2 liegen vor und sind

den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Eine ASP 3 ist nach aktuellem

Stand nicht notwendig. Die Hinweise aus der ASP 1 und 2 sind in der Pla-

nung zu berücksichtigen.

Biotopeinstufung angrenzender Fläche

Biotopeinstufung der Brachfläche für den angrenzenden Wohnpark 2:

Während der Planung des angrenzenden Wohnparks 2 wurde die Fläche

als FFH-LRT (=Lebensraumtyp des Anhang I der FFH-Richtlinie) eingestuft

und es müssen 1:1 Ausgleichsflächen für dieses Gebiet gefunden werden.

Der Umbau des Knotenpunktes grenzt südlich an die eingetragenen Bio-

tope. Die Umbaumaßnahme ist nach Möglichkeit so zu planen, dass keine

Ausweitung der Fläche in das Biotop notwendig ist. Die genaue Abgren-

zung der Biotopfläche zum Knotenpunkt wird seitens des AGs geklärt.

Wolfsbach

Südlich der B 56 verläuft der Wolfsbach. Insbesondere im östlichen Kreu-

zungsbereich verläuft dieser sehr nah entlang der B 56. Die Planung des

Ausbaus des Knotenpunkts sollte so geplant werden, dass kein Eingriff in

den Wolfsbach erfolgen muss.

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Alleenschutz

Im westlichen Bereich des Knotenpunktes entlang der B 56 befindet sich

ein Alleenbestand, der im Alleenkataster des LANUKs auftritt und gesetz-

lich geschützt ist. Nach Möglichkeit sollte der Alleenbestand erhalten wer-

den. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Unterlagen für eine Ausnahme-

genehmigung zu erarbeiten und zusammenzustellen.

Abb. 12 - Quelle: Ausschnitte aus Alleenkataster NRW: https://alleen.naturschutzinformationen.nrw.de/al- leen/de/kataster/karte

Baumbestand

Es ist bei der Planung darauf zu achten, dass möglichst keine oder nur ge-

ringe Eingriffe in den bestehenden Baumbestand notwendig werden.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 19 | 33

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Trinkwasserschutzzone III B

Nördlich der B 56 beginnt das Trinkwasserschutzgebiet Meindorf (Schutz-

zone III B). § 4 Schutz in der Zone III B der „Ordnungsbehördliche Verord-

nung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet

der Wassergewinnungsanlage Meindorf im unteren Sieggebiet des Wahn-

bachtalsperrenverbandes (Wasserschutzgebietsverordnung Meindorf im

unteren Sieggebiet) vom 7. Juni 1985“ ist zu berücksichtigen.

Abb. 13 - Quelle: Ausschnitt aus Urban Data Management der Bundesstadt Bonn https://geopor- tal.udp.bonn.de/portal/master/

Weiteres

Zusätzliche Umweltbelange, die sich im Zuge der Ausschreibung ergeben,

sind in die Planung einzubeziehen und notwendige Abstimmungen mit den

Genehmigungsbehörden sind durchzuführen und die entsprechenden Un-

terlagen für die Genehmigungen zu erarbeiten und zusammenzustellen.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 20 | 33

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vii. Versorgungsträger

Eine Vorabfrage beim BIL hat ergeben, dass eine Betroffenheit einer KSR-

Leitung im Plangebiet vorliegt. Das Ergebnis ist der Anlage „Versorgungs-

träger“ beigefügt. Die Vorabfrage ist unter Vorbehalt als Anhaltspunkt an-

zusehen.

Abb. 14 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage der Leitungsabfrage: Abfrage BIL (GasLINE)

Eine Liste mit möglichen Versorgungsträgern ist beigefügt. Es besteht

keine Garantie hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Kontakt-

liste. Die Liste ist entsprechend zu prüfen, zu ergänzen und die Versor-

gungsträger sind abzufragen. Die Versorgungsleitungen sind in der Pla-

nung zu berücksichtigen. (Siehe Anlage „Leitungsbetreiber“). Die Koordi-

nation der Versorgungsträger ist als besondere Leistung seitens des AN zu

erbringen.

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 21 | 33

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viii. Entwässerung

Abb. 15 - Quelle: Ausschnitt aus Anlage Kanalplan der Stadt Bonn

Abb. 16 – Quelle: Ausschnitt aus NWSIB schematische Entwässerung an der L83

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 22 | 33

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Der Bestandsknoten ist teilweise an das Kanalnetz der Stadt Bonn ange-

schlossen (siehe Anlage Kanalplan). Ein Rückhaltebecken zur Entwässe-

rung der L83 ist vorhanden (siehe Abb. 16). Die B 56 wird aktuell über die

nördliche Schulter entwässert.

Der Umbau des Straßenknoten und der 4-streifige Ausbau der B 56 erfor-

dert ein Entwässerungskonzept, das beinhaltet, wie das stark belastete

Wasser aus dem Straßenbereich abgeleitet werden kann. Hierfür sind im

Rahmen einer Variantenbetrachtung mindestens 3 Varianten zu entwi-

ckeln. Hieraus ist nach Abstimmung mit dem AG, den Behörden und unter

Berücksichtigung der Fachbeiträge (Bodengutachtens, Versickerungsfähig-

keit, etc.) die Vorzugslösung zu ermitteln und das Entwässerungskonzept

auszuarbeiten. Die Beantragung der wasserbehördlichen Erlaubnis obliegt

dem AG.

Zu berücksichtigen sind insbesondere die unterschiedlichen Zuständigkei-

ten im Bereich des Knotenpunktes für die Ableitung des anfallenden Ober-

flächenwassers.

B56 Bundesstraße – Straßen.NRW

L 83 Landesstraße – Straßen.NRW

Reinold Hagen Straße - L 83 Landesstraße – Straßen NRW

Kautexstraße Gemeindestraße – Bundesstadt Bonn

Bundesgrenzschutzstraße – Bundesstadt Bonn

ix. Anforderungen an die Planung

• Bauliche Trennung des Radverkehrs parallel zur B 56 (zwei-Rich-

tungs-Verkehr)

• Ein Gehweg sollte im zu planenden Bereich parallel zum Radweg

entsprechend den geltenden Regelmaßen errichtet werden. Dieser

sollte die relevanten Wegeverbindungen ermöglichen

Vergabe von Planungsleistungen gem. HOAI Ausbau Knotenpunkt B 56 / L 83 / Bundesgrenzschutzstraße 23 | 33

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• Mindestens Qualitätsstufe „D“ für den Kfz-Verkehr bei Berücksichti-

gung des zusätzlichen Verkehrs aus dem geplanten Wohnpark II

(Planungshorizont 2040)

• Möglichst geradlinige und sichere Führung des Radverkehrs nach

entsprechend geltenden Regelmaßen parallel zur B 56 mit weitest-

möglicher Querung in einem Zug

• Standards der Barrierefreiheit sind einzuhalten

• Möglichst geringe Flächenversiegelung sowie Umwelteingriffe

• Berücksichtigung aller Auflagen aus Gutachten (Artenschutzgutach-

ten, Bodenarchäologie, Altlasten, Kampfmittel, Leitungsbetreiber …)

• Koordination und Einbezug der Beteiligten, die Baumaßnahmen im

Umfeld des Plangebietes planen (Bspw. Autobahn GmbH, Stadt

Bonn, Stadt Sankt Augustin,..)

• Vorhandenes Planumsniveau sollte nach Möglichkeit im Zuge des

Umbaus nicht unterschritten werden

• Prüfen, ob Bestand (Deckschicht, Tragschicht und Unterbau) wieder-

verwendet werden kann

• Abstimmungskoordination mit Beleuchtungsplanung (Bonn Netz) für

den Bereich des Knotenpunktes sowie des Geh- und Radwegs

• Abstimmungskoordination mit Fachplanung für die Lichtsignalanla-

gen und Berücksichtigung der Erfordernisse aus der LSA-Planung

auf die Verkehrsanlagenplanung

Die LSA-Fachplanung wird als eigenes Fachlos separat ausgeschrie-

ben und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. (Hinweis: Für die LSA-

Fachplanung werden folgende Vorgaben gemacht: Signalisierungs-

konzept (unter Berücksichtigung der Räumzeiten für den Fußverkehr

und Vorlaufgrün für den Radverkehr) ohne gleichzeitige Freigabe des

rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs von der B 56 und des parallel ge-

führten Fuß- und Radverkehrs; die Voraussetzungen für eine spätere

LSA-Busbeschleunigung sind zu schaffen)

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• Konzept für nachhaltige Gestaltung des Knotenumbaus und des 4-

streifigen Ausbaus (innovative Materialität, Farbgebung, Wiederver-

wendung des Bestands, reduzierte Anfahrtswege etc.)

• Befahrbarkeit aller Relationen durch Gelenkbusverkehr

• Einrichtung einer „einfachen“ Haltestelle für den Schienenersatzver-

kehr (Gelenkbusverkehr) im Umfeld (möglichst westlich) des Knoten-

punkts B56 / Bundesgrenzschutzstraße auf der B56; kein barriere-

freier Ausbau erforderlich, jedoch sollte eine Position gefunden wer-

den, an der langfristig ein barrierefreier Ausbau möglich ist (18 m

Länge). Lediglich Haltestellenschild, Befahrbarkeit und Anbindung

an das Gehwegnetz erforderlich

• Planung wegweisender und StVO-Beschilderung

• Die Bonner Standards im Tiefbau für Anlagen in städtischer Baulast

sind den Anlagen zu entnehmen. Für welche Teilbereiche der Pla-

nung diese konkret anzuwenden sind, ist im Laufe der Planung mit

dem Tiefbauamt der Stadt Bonn abzustimmen.

1.4.

Weitere Objekt- und Fachplanungen

Sofern sich aus der Grundlagenermittlung und den ersten Planungsüberle-

gungen das Erfordernis weiterer Objekt- oder Fachplanungen ergibt, wer-

den diese gesondert beschafft. Ein enger Austausch und Abstimmung mit

weiteren an der Planung Beteiligten ist obligatorisch, um eine gute Qualität

des Knotenumbaus und die Qualitätsstufe „D“ zu erreichen.

Im Zuge der Ausschreibung und Planung werden verschiedene Gutachten,

wie ein Bodengutachten, Schall- und schwingungstechnische Untersu-

chungen und eine Vermessung beauftragt, deren Ergebnisse in der Pla-

nung berücksichtigt werden müssen. Anforderungen an das Bodengutach-

ten, die sich aus der Planung ergeben, sind festzulegen, sodass das Bo-

dengutachten entsprechend erweitert werden kann.

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1.5.

Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente

▪ Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dwg - Format so- wie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (3-Fach) zu übergeben. ▪ Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. ▪ Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. ▪ Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Ver- fasser" zu unterzeichnen. ▪ Leistungsverzeichnisse sind im GAEB-Format zu übergeben. Für die zu erstellenden LV-Positionen sind die Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau anzu- wenden.

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1.6.

Terminziele für die Leistungsphasen Die unter Ziffer 3.1 definierten Leistungsphasen sind wie folgt terminlich abzu- schließen:

Leistungsphasen der 1. Stufe

  • Leistungsphase 1-2 gem. HOAI: Ab Auftragserteilung 6 Monate

  • Leistungsphase 3 gem. HOAI: Bearbeitungszeitraum: 11 Monate

  • Leistungsphase 4 gem. HOAI: Bearbeitungszeitraum 2 Monate

1.7.

Termine Das Verfahren wird voraussichtlich spätestens Ende März 2027 mit der Be- auftragung eines Ing.-Büros abgeschlossen. Der AG setzt einen Planungs- beginn spätestens 10 Tage nach Beauftragung voraus.

1.8.

Honorarzone gemäß HOAI Das Objekt des Knotenpunktumbaus wird gemäß der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Absatz 13.2 „Objektliste Verkehrsanlagen“ der Honorarzone III zugeordnet.

Das Bauprojekt ist:

a) eine Anlage des Straßenverkehrs ➔ Knotenpunkt o Schwierig höhengleich

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Das Objekt des 4-streifigen Ausbaus wird gemäß der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Absatz 13.2 „Objektliste Verkehrsanlagen“ der Honorarzone III zugeordnet.

Das Bauprojekt ist:

b) eine Anlage des Straßenverkehrs ➔ Außerörtliche Straße o mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände

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1.9.

Anrechenbare Kosten analog § 4 i. V. m. § 46 HOAI Die vorläufigen anrechenbaren Kosten wurden ausgehend von einer vorlie- genden Kostenvorschätzung vom Landesbetrieb Straßen.NRW wie folgt ermit- telt:

Umbau Knotenpunkt
Anrechenbare Kosten (Baukosten)
BezugsjahrBaupreisindexAnrechenbare Kosten netto (gerundet)
2016 80,9 1.891.000 € 2026 147,8 3.454.000 €
4-streifiger Ausbau
Anrechenbare Kosten (Baukosten)
BezugsjahrBaupreisindexAnrechenbare Kosten netto (gerundet)
2016 80,9 765.000 € 2026 147,8 1.397.000 €

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2.

Leistungsumfang

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die ingenieurtechnischen Leistun-

gen, die im Rahmen der Objektplanungen Verkehrsanlagen erbracht wer-

den müssen.

Die Inhalte der Grundleistungen sind in Anlehnung an das Leistungsbild der

HOAI mit der konkretisierten Leistungsbeschreibung gemäß dem „Hand-

buch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im

Straßen- und Brückenbau“ (HVA F-StB) dem Honorarformular zu entneh-

men.

Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Objektplanung der Verkehrsanla-

gen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 i. V. m. § 48 Abs. 5 HOAI für die

Grundleistungen und besonderen Leistungen der

• Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

• Leistungsphase 2 Vorplanung

• Leistungsphase 3 Entwurfsplanung

• Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

Die folgenden besonderen Leistungen werden beauftragt:

  • Erstellung von Leitungsbestandsplänen

  • Untersuchung zur Nachhaltigkeit

  • Koordination der Versorgungsträger

  • Koordination der LSA- und Beleuchtungsplanung

Als optionale Leistung werden folgende besonderen Leistungen abgefragt:

  • Anfertigen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Tunnelvariante

(Bestandteil „c“)

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  • Fiktivplanung (Vorplanungstiefe – LP 2) und Fiktivkostenberechnung

(Kostenteilung) (Bestandteil „d“)

Die besondere Leistung Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmung

von Betroffenen wird nach tatsächlich angefallenen Stunden abgerechnet.

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3.

Anlagen

Anlage: Altlasten Anlage: Artenschutzgutachten Anlage: Bebauungspläne der umliegenden Flächen Anlage: Biotopeintragung Wohnpark II Anlage: Bodenarchäologie Anlage: Bautechnische Grundsätze und Standards der Bundesstadt Bonn

  • für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen im Bonner Stadtge- biet Anlage: Kampfmittelabfrage Anlage: Kanalplan Anlage: Leitungsabfrage und -betreiber Anlage: Plangebiet Anlage: Trinkwasserschutzgebiet Anlage: Verkehrsgutachten (Entwurf Mikrosimulation Planungshorizont 2030) Hinweis: finale Version mit Planungshorizont 2040 wird bei Auf- tragserteilung vorgelegt. Anlage: Vermessung Stand 09.2012 Hinweis: aktualisierte Vermessung wird seitens des AG beauftragt und bei Auftragserteilung vorgelegt

Anlage: Kostenrahmen Anlage: Leistungsbild Anlage: Muster Vertrag Anlage: Allgemeine Vertragsbedingungen Anlage: Muster Datenschutzvereinbarung

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4.

Impressum

NRW.URBAN GmbH Hansaallee 299 40549 Düsseldorf

info@nrw-urban.de www.nrw-urban.de

Bearbeitet von:

i.A. Isabel Thelen

Düsseldorf, den 21.09.2026

im Namen und im Auftrag von

Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Berliner Platz 2, 53111 Bonn

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