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EGW Datenschutzformular Vergabe EU.pdf

Planung der Verfahrens- und Versorgungstechnik für ein Reinigungsgradierwerk

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 17:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1 zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogenen Daten. Sie stärkt die Rechte der betroffenen Personen.

Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Stadt Bad Salzuflen von besonderer Bedeutung. Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Name und Kontaktdaten der für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudewirtschaft Verarbeitung der Bad Salzuflen (EGW) personenbezogenen Daten Kurgastzentrum verantwortlichen Stelle: Parkstr. 20 32105 Bad Salzuflen

Stadt Bad Salzuflen Der Bürgermeister Rudolph-Brandes-Allee 19 32105 Bad Salzuflen

Telefon: 05222/952-0 Fax: 05222/952-161 E-Mail: stadt@bad-salzuflen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Bad Salzuflen Datenschutzbeauftragten: Rudolph-Brandes-Allee 19 32105 Bad Salzuflen, DatenschutzFD10@bad-salzuflen.de

Zweck und Notwendigkeit der Die EGW und die Stadt Bad Salzuflen verarbeiten im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Durchführung von Vergabeverfahren neben Daten: unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), • die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), • die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), • das Korruptionsbekämpfungsgesetz und • das Mindestlohngesetz.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern und Bewerbern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt und Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern der Bieter und Bewerber,

• Daten zur Qualifikation/ Eignung eingesetzter Beschäftigter der Bieter und Bewerbern,

1 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Die Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigefügt bzw. für Anfragen an externe Dritte (z.B. Informationsstelle/ Vergaberegister, Bundesamt für Justiz/ Gewerbezentralregister) benötigt. Rechtsgrundlage für die Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Verarbeitung personenbezogener Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) i.V.m. Art. 6 Daten: Abs. 1 Buchstaben b, c und e und Abs. 3 Datenschutz- Grundverordnung (DSG-VO) sowie vergaberechtlichen und förderrechtlichen Bestimmungen.

Empfänger/ Kategorien von Beschäftigte der Stadt Bad Salzuflen, insbesondere der Zentralen Empfängern: Vergabestelle, des Rechnungsprüfungsamtes, der jeweils fachlich zuständigen Dienststelle, politische Gremien, die/ der Datenschutzbeauftragte sowie ggf. am Verfahren beteiligte externe Dritte (z.B. Informationsstelle/ Vergaberegister, Bundesamt für Justiz/ Gewerbezentralregister, beauftragte Ingenieur-/ Architekten-, Planungsbüros).

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/ dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v.g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an.

Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

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Außerdem kann eine Weitergabe an die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer) oder an Gerichte im Falle von Klagen erfolgen.

Berechtigte Interessen:

Übermittlung an ein Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten an Stellen in Staaten Drittland/internationale Organisation: außerhalb der Europäischen Union findet statt, soweit • es zur Anbahnung oder Ausführung von Verträgen erforderlich ist (z.B. Zahlungen an Auftragnehmer mit Bankverbindung im außereuropäischen Ausland), • es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder • Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben.

Dauer und Kriterien der Speicherung Maßstab für die Dauer der Speicherung sind die handels- und personenbezogener Daten: steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, der Erhalt von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften sowie ggf. die förderrechtlichen Bestimmungen.

Rechte der betroffenen Person: Sie haben nach der DSG-VO (§§ 12 ff.) verschiedene Rechte:

Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/ Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/ Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z.B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z.B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle zu richten.

Recht auf Beschwerde Es besteht das Recht, sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSG-VO verstößt.

Zuständige Beschwerdestelle ist die/ der:

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php Widerruf: Recht auf Widerruf Es besteht das Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft.

Profiling: Ein Profiling seitens der Stadt Bad Salzuflen findet nicht statt. Ein Profiling durch Dritte, z.B. durch Suchmaschinen im Internet kann nicht ausgeschlossen werden.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW, §§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung, VOB).

Wichtiger Hinweis:

Als Bieter bzw. Bewerber sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot bzw. Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

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