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Projektorganisationshandbuch
Fachbereich Betriebshofbau Version 1.8 - 24.08.2026
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Projektorganisationshandbuch
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EINLEITUNG .............................................................................................................. 4 Aufgabe des Projekt- und Organisationshandbuchs ............................................ 4 Verteilung ................................................................................................................. 4 Aktualisierung .......................................................................................................... 4
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PROJEKTORGANISATION/BETEILIGTE ................................................................. 4 Projektbeteiligte HOCHBAHN ................................................................................. 4 Projektbeteiligte Objekt- und Fachplanungen ....................................................... 6 Gutachter- und Beratungsbüros ............................................................................. 7
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DOKUMENTENVERWALTUNG ................................................................................. 7 Dateiformate/Datenaustausch................................................................................. 7 Namenskonvention .................................................................................................. 7 Dokumente (außer Planunterlagen) ........................................................................ 8 Planunterlagen ......................................................................................................... 8 Plankopf ................................................................................................................... 9 Plannummern Planung ...........................................................................................10 Plannummern Ausführung .....................................................................................10 Planerstellung .........................................................................................................11 Blattnummern .........................................................................................................12 Projektserver/Planverzeichnis/Planverteilung ......................................................12 Technisches Raumbuch .........................................................................................13 Bemusterung ...........................................................................................................13
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PROJEKTKOMMUNIKATION ...................................................................................13 Schnittstellen ..........................................................................................................13 Besprechungen .......................................................................................................13 4.2.1. Fachgespräche (FG) ...............................................................................................14 4.2.2. Planungsbesprechungen (PB) ................................................................................14 4.2.3. Projektroutine (PR) .................................................................................................14 4.2.4. Planfreigabeworkshop (PW) ...................................................................................15 4.2.5. Baubesprechungen (BB) .........................................................................................15 Protokolle ................................................................................................................15 4.3.1. Ergebnisprotokolle ..................................................................................................15 4.3.2. Chronologisches Protokoll ......................................................................................15
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TERMINPLANUNG ...................................................................................................16 Terminplanarten ......................................................................................................16 5.1.1. Rahmenterminplan .................................................................................................16 5.1.2. Planungsterminplan ................................................................................................16 5.1.3. Bauphasenplanung .................................................................................................16 5.1.4. Vergabeterminplanung ...........................................................................................17 5.1.5. Koordinations- und Steuerungsterminplan ..............................................................17 5.1.6. Bauzeitenplan .........................................................................................................17 5.1.7. Feinterminplanung ..................................................................................................17 Erstellung Terminpläne ..........................................................................................17 Pflege und Verteilung der Terminpläne .................................................................17 Störungen ................................................................................................................18
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STATUSBERICHT ....................................................................................................18
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PLANUNG .................................................................................................................19
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Planungsfreigaben ..................................................................................................19 Planungsänderungsmanagement ..........................................................................20
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AUSFÜHRUNG (LPH 6-9) .........................................................................................21 Leistungsverzeichnisse..........................................................................................21 8.1.1. Deckblatt ................................................................................................................21 8.1.2. Teil A Allgemeines .................................................................................................21 8.1.3. Teil B Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ...............................................21 8.1.4. Teil C Leistungsbeschreibung .................................................................................21 8.1.5. Teil D Planunterlagen .............................................................................................22 8.1.6. Teil E Anlagen ........................................................................................................22 Nachtrag, Änderung der Ausführung durch eine zusätzliche Leistung ..............24 Kostensteuerung ....................................................................................................24 Rechnungsprüfung .................................................................................................25
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ABNAHMEN (VOB/TAB) UND ÜBERGABEN AN DEN BETRIEB ...........................26 Abnahme .................................................................................................................26 Übergabe an den Anlagenverantwortlichen ..........................................................26
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ANLAGEN .................................................................................................................26 Projektbeteiligtenliste .............................................................................................26 Protokollvorlage (chronologisch) ..........................................................................26 Hinweise zu Besprechungen .................................................................................26 Statusbericht ...........................................................................................................26 Planungsänderungsantrag .....................................................................................26 Nachtragsantrag .....................................................................................................26 Nachtragsprüfung ...................................................................................................26 Planerwartungsliste ................................................................................................26 Planliste/Normalie/Plankopf ...................................................................................26 Techn.-Raumbuch...................................................................................................26 Anlagenbestandsliste .............................................................................................26 Handbuch Struktur zur Anwendung Anlagenkennzeichnung/-adressierung .....26
Änderungsprotokoll
Autor Datum Version Grund Ho/ TB4 13.10.2021 1.0 Neustrukturierung POH Ho / TB4 22.11.2021 1.1 Dateinamen Pläne/Anpassung an EPLASS Ho / TB4 15.03.2023 1.2 Plannummernsystem u. diverse Änderungen Ho / TB4 15.05.2023 1.3 Organigramm HHA, diverse Änderungen Ho / TB4 18.07.2023 1.4 Änderung TPL TGA, Pflichten PL, div. Änderungen Ho / TB4 24.08.2023 1.4.1 Hinweis Planlayout EPLASS Ho / TB4 27.06.2024 1.5 Projektbeteiligte, Hinweise zu Besprechungen, Planerwartungsliste Ho / TB4 01.01.2025 1.6 Projektbeteiligte, Abnahmen/Übergabe an den Betrieb Ho / TB4 07.01.2026 1.7 Beschreibung Objektplanung, Anlagenliste, Terminpläne, Rechnungstellung Ho / TB4 12.06.2026 1.7.1 Kleinere Ergänzungen zu 3.3 Dokumente und 4.2 Besprechungen Ho / TB4 24.08.2026 1.8 Änderungen 3.4 Planunterlagen und 3.5 Plankopf
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- Einleitung Das Projekt- und Organisationshandbuch, im Folgenden POH abgekürzt, ist eine wesentliche Vertragsgrundlage und für alle Projektbeteiligten verbindlich.
Aufgabe des Projekt- und Organisationshandbuchs Das POH dient der Koordination der Zusammenarbeit aller am Projekt beteiligten Fachleute seitens des Bauherrn, der Behörden, der Planer, der Gutachter und der ausführenden Firmen. Durch das POH soll die von der HOCHBAHN als Bauherrin erwartete Qualität der Leistungen gesichert, die Projektabläufe durch überlegten und effizienten Einsatz von Ressourcen opti- miert und so die Durchlaufzeit des Gesamtprojekts minimiert werden. Des Weiteren werden im POH die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche aller Projektbeteiligten, sowie die projektinternen Informationsflüsse verbindlich festgelegt, so dass eine stets gleichbleibende, effiziente Abwicklung der Planung, sowie der anfallenden Aufga- ben, Themen und Entscheidungen sichergestellt wird.
Verteilung Mit der Beauftragung wird die aktuell gültige Fassung des POH von der HOCHBAHN an alle Projektbeteiligten (Planer, Gutachter, Gewerke etc.) als PDF-Datei übergeben.
Aktualisierung Bei erforderlichen Ergänzungen oder Änderungen wird das POH kurzfristig angepasst. Alle Änderungen am POH werden mit der HOCHBAHN-Projektleitung abgestimmt und sind durch diese freizugeben. Im Projektverlauf aktualisierte Versionen des POH werden allen Projektbe- teiligten zur Verfügung gestellt und ersetzen vorausgegangenen Versionen.
- Projektorganisation/Beteiligte
Projektbeteiligte HOCHBAHN
Organigramm Projektteam HOCHBAHN
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Projektleitung (TB4) Der Fachbereich Betriebshofbau (TB4) ist als Gesamtprojektleitung der HOCHBAHN (PL) ver- antwortlich für die bauherrnseitige Leitung, Koordination und Steuerung des Gesamtprojektes in allen Leistungsphasen, die Projektleitung Objektplanung Gebäude und Innenräume, sowie Verkehrsanlagen. Die PL HOCHBAHN führt alle Entscheidungen im Zuge des Planungs- und Bauprozesses des Gesamtprojektes, sowie der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Verkehrsanlagen herbei.
Controlling (TI2) Der Fachbereich Controlling Infrastruktur (TI2) unterstützt die PL/TPL HOCHBAHN und be- gleitet das Projekt bei allen kaufmännischen Angelegenheiten.
Arbeits- und Umweltschutz (PA) Der Fachbereich Arbeits- und Umweltschutz (PA) begleitet und unterstützt den Planungs- und Bauprozess zur Einhaltung der gesetzlichen und HOCHBAHN-internen Regelungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Einkauf (FE1) Der Fachbereich Baueinkauf (FE1) begleitet und unterstützt das Projekt bei allen Einkaufspro- zessen, Planung und Ausführung der Ausschreibungen, sowie Vergaben von Planungs- und Bauleistungen. Bauherrenaufgaben/Anlagenverantwortung (TIF4) Der Fachbereich Betriebshöfe und Busanlagen (TIF4) übernimmt die Bauherrenfunktion und begleitet und unterstützt den Planungs- und Bauprozess unter Betriebs-, Wartungs- und In- standhaltungsaspekten.
Busbetrieb/Schienenfahrzeuge (BB/TS) Der Bereich Bus (BB), bzw. der Bereich Schienenfahrzeuge (TS), begleitet und unterstützt den Planungs- und Bauprozess als zukünftiger Nutzer.
Werkstatt (TO/FFG/TS2) Der Bereich Bustechnik (TO/FFG), bzw. der Fachbereich Werkstätten U-Bahn (TS2), begleitet und unterstützt den Planungs- und Bauprozess als zukünftiger Nutzer.
Teilprojektleitung Gleisbau (TIB24) Das Sachgebiet Planung/Weichen (TIB24) ist als Teilprojektleitung (TPL) zuständig für die Ko- ordination und Steuerung des Teilprojektes Gleisbau (TIB) in allen Projektphasen. Die TPL-TIB führt alle Entscheidungen im Zuge des Planungs- und Abwicklungsprozesses für die Belange des Gleisbaus herbei.
Teilprojektleitung Energieversorgung (TIE11/3) Das Sachgebiet Planung u. Projektierung (TIE11/U-Bahn), bzw. der Fachbereich Elektromo- bilität Oberflächenanlagen (TIE3/Bus) ist als Teilprojektleitung (TPL-ELT) zuständig für die Ko- ordination und Steuerung des Teilprojektes Energieversorgung (ELT) in allen Projektphasen. Die TPL-ELT führt alle Entscheidungen im Zuge des Planungs- und Abwicklungsprozesses für die Belange der ELT-Gewerke Energieversorgung herbei.
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Teilprojektleitung Nachrichtentechnik (TIZ42) Der Fachbereich Zugsicherungs- und Kommunikationsanlagen (TIZ42) ist als Teilprojektlei- tung (TPL-NT) zuständig für Koordination und Steuerung des Teilprojektes Nachrichten- und Zugsicherungstechnik (NT) in allen Projektphasen. Die TPL-NT führt alle Entscheidungen im Zuge des Planungs- und Abwicklungsprozesses für die Belange der Nachrichten- und Zugsicherungstechnik herbei.
Teilprojektleitung HLS (TB4) Der Fachbereich Betriebshofbau (TB4) ist als Teilprojektleitung (TPL-HLS) zuständig für Ko- ordination und Steuerung des Teilprojektes Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) in allen Projektphasen. Die TPL-HLS führt alle Entscheidungen im Zuge des Planungs- und Abwicklungsprozesses für die Belange der Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär herbei.
Weitere technische Anlagen (TIF3) Wenn für technische Anlagen keine Teilprojektleitung vorgesehen ist, übergibt der Fachbe- reich TIF3, bzw. das jeweilige Sachgebiet (Sielbau/Oberflächen, Tore, GLT), zu Beginn der Grundlagenermittlung die technischen Anforderungen der HOCHBAHN in einem durch die PL HOCHBAHN organisiertem Fachgespräch an den jeweiligen Fachplaner. Die Planungsergebnisse sind in Absprache und nach Erfordernis dem Fachbereich TIF3 und/oder dem verantwortlichen Sachgebiet, spätestens jedoch am Ende der Planungsphasen (Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung), zur Prüfung vorzulegen. Die Freigabe für die nächste Phase erfolgt abschließend in einem Planfreigabeworkshop.
Projektbeteiligte Objekt- und Fachplanungen
Objektplanung (Objektüberwachung/Koordination/Bauüberwachung) Die Objektplanung erbringt alle beauftragten Leistungen gemäß Auftrags-LV für die Objektpla- nung Gebäude und Innenräume, unter Berücksichtigung fachlicher Vorgaben der PL/TPL HOCHBAHN. Die Objektplanung ist verantwortlich für die Koordinierung, Steuerung und Planung des Ge- samtprojektes und ist die Schnittstelle zur PL/TPL HOCHBAHN. Während der gesamten Projektlaufzeit sind durch den AN die Planungsleistungen aller Fach- planer - und Gutachter sowie Sonstiger an der Planung Beteiligter (z.B. Fachabteilungen der HOCHBAHN und Behördenvertreter) zu koordinieren, zu steuern, zu verarbeiten und die Er- gebnisse zu dokumentieren. Die Objektplanung erstellt ein Organigramm aller am Projektbeteiligten, führt eine Projektbe- teiligtenliste und erstellt und pflegt eine Schnittstellenliste. Um die Aufgaben der Objektplanung, inklusive der Koordinierungsleistungen aller an der Pla- nung Beteiligten, vollumfänglich erbringen zu können, wird erwartet, dass die Objektplanung sich in allen Projektphasen primär mit der Leitung des Projekts beschäftigt und dauerhaft durch eine sachkundige Vertretung unterstützt wird. Die Objektüberwachung in der Bauausführung, auch Bauüberwachung genannt (BÜ), erfolgt durch die Objektplanung, welche auch den Bauleiter nach § 57 HBauO stellt.
Verkehrsplanung Das mit der Verkehrsplanung beauftragte Ing.-Büro erbringt alle Leistungen gemäß Auf- trags-LV Objektplanung Verkehrsanlagen, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben der PL/TPL HOCHBAHN.
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Freianlagenplanung Das mit der Freianlagenplanung beauftragte Ing.-Büro erbringt alle Leistungen gemäß Auf- trags-LV Objektplanung Freianlagen, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben der PL/TPL HOCHBAHN. Ingenieurbau Das mit dem Ingenieurbau beauftragte Ing.-Büro erbringt alle Leistungen gemäß Auftrags-LV Objektplanung Ingenieurbauwerk, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben der PL/TPL HOCHBAHN.
Tragwerksplanung Das mit der Tragwerksplanung beauftragte Ing.-Büro erbringt alle Leistungen gemäß Auf- trags-LV Fachplanung Tragwerksplanung, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben der PL/TPL HOCHBAHN.
TGA-Fachplanung (ELT, HLS, NT etc.) Die mit der TGA-Fachplanung beauftragten Ing.-Büros erbringen alle Leistungen gemäß Auf- trags-LV Fachplanung Technische Ausrüstung unter Berücksichtigung der fachlichen Vorga- ben der PL/TPL HOCHBAHN.
Gutachter- und Beratungsbüros
Brandschutzgutachten Für die Erstellung eines Brandschutznachweises und Festlegung der Brandschutzanforderun- gen werden die erforderlichen Gutachterbüros von der HOCHBAHN direkt beauftragt.
Weitere Gutachterleistungen Für die Erstellung von Gründungsbeurteilungen, der Beratung zum Baugrund, orientierender Schadstoffuntersuchung des Untergrundes und/oder abzubrechender Gebäude(-teile), Bera- tung und Bewertung von Abfällen und Schadstoffen, sowie Blitzschutz etc. werden die erfor- derlichen Gutachterbüros von der HOCHBAHN direkt beauftragt.
- Dokumentenverwaltung
Dateiformate/Datenaustausch Der verbindliche Datenaustausch im Projekt erfolgt grundsätzlich als geschlossenes Format, in der Regel als PDF-Datei. Offene Formate können von allen Projektbeteiligten abgefordert werden und sind dann als unverbindliche Arbeitshilfe zusätzlich zu übergeben. Zu den offenen Formaten gehören alle bearbeitbaren Formate (z.B. Word, Excel, Project, PowerPoint, AutoCAD,).
Namenskonvention Die Vorgaben des CAD-Standards der HOCHBAHN, sowie der HOCHBAHN-Normalie zur Pla- nerstellung sind zwingend einzuhalten. Weitergehende, spezifische Vorgaben des Fachbe- reichs Betriebshofbau, werden im Folgenden festgelegt.
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Dokumente (außer Planunterlagen) Für die eindeutige Benennung, bzw. Zuordnung der Dokumente, mit Ausnahme von Planun- terlagen, ist folgende Namenskonvention verbindlich zu benutzen: Bsp.: Ort BBX_ Kürzel B.-Hof BBX_ mit Unterstrich Datum 210907 JJMMTT PFG Protokoll Fachgespräch Inhalt 001 fortlaufende Nummerierung Hochbau Thema/Name BBX 210907 PFG 001 Hochbau.pdf Abkürzungen, z.B.: PFG Protokoll Fachgespräch B Brief/Anschreiben PPB Protokoll Projektbesprechung AN Aktennotiz PPR Protokoll Projektroutine NA Nachtragsantrag PBB Protokoll Baubesprechung AR Abschlagsrechnung PÄA Planungsänderungsantrag Die Vorgabe gilt auch in E-Mails (Betreffzeile), allerdings ohne Datum: BBX_ AR 01 Firma
Planunterlagen Dateinamen für Bauwerksunterlagen (Pläne, Statiken, etc.) ergeben sich aus Planungsphase, Dateiart und Plannummer gemäß HOCHBAHN-Normalie 8 N 500/2. Diese stellt über einen Zahlen- und Buchstabenschlüssel die Bezeichnung des Bauwerks und Art der Planung da. Abweichend von der HOCHBAHN-Normalie, ist für die Dateinamen anstatt (-) die (000) zu verwenden, die Blattnummer (01) folgt direkt der laufenden Nummer und der Index wird als Zahl (01) und nicht als Buchstabe (a) am Ende eingefügt. Alle Blöcke der Plannummer werden mittels Unterstrich (_) voneinander getrennt. Für die Beschreibung in EPLASS ist der Plannummer, getrennt durch einen Bindestrich (-), die Benennung 3 aus dem Plankopf anzufügen:
Bsp.: 4 X (-) 225/0001-a-01-GR EG Achse 1-5 1_ P_4_X_ 000_ 225_ 0001_01_01-GR EG Achse 1-5.pdf Phase 1_ Planungsphase EPLASS Dok.-Art P_ Dateiart Gattung 4_ Bus/U-Bahn Hauptgr. X_ Örtlichkeit Kenn-Nr. 000_ Bauwerk Planart 225_ Planart Normalie Fortl.-Nr. 0001_ Plannummer Blatt-Nr. 01_ Blattnummer Index 01 Index Beschreibung -GR EG Achse 1-5 Benennung 3 EPLASS EPLASS Phase LPH 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 Dateiart Dokument/Plan/Modell Gattung 1 (U-Bahn)/ 4 (Bus) Benennung 3 Art GR / DA / AS / QS / LS / DT / 3D… Ebene GE / UG2 / UG1 / EG / OG1 / OG2 / OG3 /… Bereich Achse 1-5 / BA 1
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Plankopf Die Plankopferstellung, bzw. Beschriftung, erfolgt analog zur EPLASS-Plannummer gemäß der HOCHBAHN-Normalie 8 N 500/2:
Wird nicht geändert!
Plannummer extern
Textfeld 2-4 frei wählbar, gemäß Vorgabe
Als Vorlage für den Plankopf ist die folgende Excel-Datei zu verwenden, welche über den Buchstaben- und Zahlenschlüssel die zugehörige Beschriftung vorgibt: _POH 10.09 Vorlage Planliste_Normalie_Plankopf Phasen.xlsx Die Schriftfelder Benennung 1 bis 4 des HOCHBAHN-Plankopfs sind wie folgt zu befüllen: Feld Inhalt Beispiel Erläuterung Benennung 1 Projektbezeichnung Neubau Betriebshof X Projektbezeichnung Die Projektbezeichnung ist auf allen Plänen gleich. Benennung 2 Zusatzinformation Druckluft nur bei Bedarf Die Zusatzinformation ist für die TGA-Pläne Sanitär, Heizung etc. zu nutzen. Benennung 3 Planinhalt GR, EG, Achse 1 - 19 Beschreibung Der Planinhalt ist identisch mit der EPLASS Beschreibung:
Art GR / DA / AS / QS / LS / DT / 3D… Ebene GE / UG2 / … A-A / I-I /… N / O / … Bereich z.B. Achse 1-5 … Benennung 4 Zusatzinformation Beispiel nur bei Bedarf
Die Benennung 3 wiederholt sich am Rand des Plankopfs oben links, die Plannummer oben rechts und an der rechten Seite (die CAD-Block-Attribute haben den Zusatz Wiederholung).
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Plannummern Planung In den LPH 1-4 folgt auf den Gewerkeschlüssel (Planart), gemäß HOCHBAHN-Normalie 225 Entwurfs-/Genehmigungsplanung, eine fortlaufende Nummerierung mit Zuweisung von Blöcken: Objektplanung 0001 – 0019 Grundrisse 0021 – 0029 Schnitte 0031 – 0039 Ansichten Sonstige Unterlagen 0041 – 0049 Berechnungen/Berichte etc. Tragwerksplanung 0051 – 0059 Statische Unterlagen TGA-Planung 0101 – 0119 Sanitär 0121 – 0129 Heizung 0131 – 0139 Lüftung 0141 – 0149 Kälte ELT-Planung 0201 – 0219 Installation 0221 – 0229 Datennetz 0231 – 0239 MSR 0241 – 0249 Brandmelde 0251 – 0259 Blitzschutz Zur weiteren Differenzierung sind die Blattnummern 01-99 zu verwenden.
Plannummern Ausführung Ab der LPH 5 folgt auf die Gewerkeschlüssel gemäß HOCHBAHN-Normalie (z.B. 232 Massiv- bau, oder 273 Heizung/Lüftung/Kältetechnik), eine fortlaufende Nummerierung. Das nachfol- gende System für die Plannummerierung ist dabei von allen Gewerken anzuwenden: Die 4. Stelle der fortlaufenden Plannummern definiert die Ebene: Gründungsebene … / 0001 GE … … / 0008 UG2
- Untergeschoss … / 0009 UG1 Erdgeschoss … / 0010 EG
- Obergeschoss … / 0011 OG1 … … / 0012 OG2 Weitere Differenzierung, z.B. Maßstäbe, erfolgen mittels Blattnummern 01-99, siehe hierzu auch 3.9 Blattnummern. Die 3. Stelle der fortlaufenden Plannummern definiert die Planart: Grundriss (0001 – 0019) … / 0009 GR UG Grundriss Untergeschoss … / 0010 GR EG Grundriss Erdgeschoss … / 0011 GR OG1 Grundriss Obergeschoss 1 Schnitt (0021 – 0029) … / 0021 LS A-A Längsschnitt A-A … / 0022 QS I-I Querschnitt I-I (römische Zahlen) Ansicht (0031 – 0039) … / 0031 AS Nord Ansicht Nord Schemata (0041 – 0049) … / 0041 Funktionsschema 01 … / 0042 Strangschema 01 Berechnungen (0051 – 0059) … / 0051 Berechnung x Berichte (0061 – 0069) … / 0051 Bericht y
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Heizung/Lüftung/Kältetechnik Da Heizung, Lüftung und Kältetechnik nur einem Gewerkeschlüssel 273 Heizung/ Lüftung zu- geordnet sind, erfolgt die Differenzierung über die 2. Stelle der fortlaufenden Plannummer: … 273 / 0110 EG Heizung … 273 / 0210 EG Lüftung … 273 / 0310 EG Kältetechnik Elektrotechnik Die Plannummerierung für die Elektrotechnik erfolgt für U-Bahnbauwerke unter dem Gewer- keschlüssel 4XX, für den Busbereich ist nur der Gewerkeschlüssel 45X zu verwenden. Hinweis: Für Beleuchtungs- und Blitzschutzpläne ist nicht der Gewerkeschlüssel 2XX zu ver- wenden, sondern der Gewerkeschlüssel 4XX. Wenn eine Differenzierung eines Gewerkeschlüssels nötig ist, so erfolgt dies über die 2.Stelle der fortlaufenden Plannummer. In der Benennung 2 ist dann das Thema, z.B. Trassen oder Beleuchtung zu benennen: …453 / 0110-1 EG Trassen …453 / 0210-1 EG Beleuchtung …
Planerstellung Pläne sind grundsätzlich nach den Vorgaben des CAD-Standards der HOCHBAHN zu erstel- len (siehe Vertragsanlage). Abweichungen zum CAD-Standard der HOCHBAHN (z.B. zusätz- liche Layer) sind nur in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN zulässig. Bei der Planerstellung ist die EPLASS-ACAD-Vorlagendatei zu verwenden. Maße und Lage des Plankopfs sind zwingend einzuhalten, da die automatische Verarbeitung der PDF-Dateien im Planserversystem sonst nicht gewährleistet ist. Bei Übergabe von CAD-Dateien ist für jedes Geschoss eine eigene CAD-Datei zu übergeben. Schnitte, Ansichten, Details, Schemata etc. können jeweils als eigene CAD-Datei oder thema- tisch zusammengefasst (z.B. mehrere Schnitte) in einer CAD-Datei übergeben werden.
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Blattnummern Jede AutoCAD-Datei beinhaltet einen Arbeitsbereich (Modellbereich) in dem die CAD-Zeich- nung erstellt und bearbeitet wird, sowie einen Layout-Bereich, in dem die eigentlichen Pläne angelegt werden. Für die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Pläne und/oder um die Vorga- ben der HOCHBAHN-Normalie bezüglich der maximalen Plangröße DIN A0 einzuhalten, kann es nötig sein, eine Zeichnung in mehrere Pläne (Layouts) aufzuteilen. Über die Blattnummern können den Plannummern bis zu 99 Layouts zugeordnet werden. Dabei ist zu beachten, dass das erste Layout eine Gesamtübersicht des dazustellenden Plans beinhaltet, z.B. Grundriss EG, und hat in der Regel einen Maßstab 1:100, es ist das Blatt 1. Die weiteren Layouts beinhalten einen Teilbereich des dazustellenden Plans und sind in der ≤ Regel im Maßstab 1:50, es sind die Blätter 2, 3, 4, ff.
≥
3D-Modelle/Datenübergabe Wenn der AN für die Planung 3D-Modelle erstellt, jedoch nicht mit der BIM-Methodik beauf- tragt, ist der HOCHBAHN für Prüfzwecke ein Teil- und/oder Fachmodelle im IFC-Format zu übergeben. Die Daten können z.B. im IFC2x3 oder IFC4 Format übergeben werden. Details zur Datenübergabe, z.B. Nullpunkt, sind dem HOCHBAHN CAD-Standard zu entnehmen. Projektserver/Planverzeichnis/Planverteilung Die HOCHBAHN stellt einen Projektserver auf Basis der Software EPLASS zur Verfügung. Für den Zugriff auf den cloudbasierten Projektserver und die eindeutige Zuordnung der Workflows, haben sich Objekt- und Fachplanung einen personalisierten Account anzulegen. Die Objektplanung erstellt und pflegt ein Planverzeichnis für sämtliche Planunterlagen aller Planungsbeteiligten, nach Vorgabe der HOCHBAHN (siehe Anlage). Die Objektplanung ver- folgt sowie dokumentiert sämtliche Planläufe aller Beteiligten. Die Fachplanungs- und Gutachterbüros haben der Objektplanung die erforderlichen Informa- tionen zuzuarbeiten. Die Einstellung der Planunterlagen auf den Planserver, unter Einhaltung der Dateinamenkon- vention, erfolgt durch den Planerstellenden eigenverantwortlich.
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Technisches Raumbuch Für die zu planenden Bauwerke ist ein technisches Raumbuch (siehe Anlage) durch die Ob- jektplanung nach Vorgabe der HOCHBAHN zu erstellen und zu pflegen. Die TGA-Fachplanung haben alle erforderlichen Angaben zu den technischen Gewerken ei- genverantwortlich in das technische Raumbuch zu integrieren. Die Raumnummern werden nach Abschluss der Entwurfsplanung durch die HOCHBAHN ver- bindlich vergeben, bis dahin sind die Räume durch die Objektplanung fortlaufend zu numme- rieren. Die Kennzeichnung von Anlagen ist, gemäß Vorgaben der HOCHBAHN zu berücksichtigen (Handbuch zur Struktur und zur Anwendung der Anlagenkennzeichnung u. -adressierung).
Bemusterung Auf Anforderung der PL/TPL HOCHBAHN sind bautechnische sowie haustechnische Bauteile zu bemustern. Die Organisation und Protokollierung der Bemusterung erfolgt durch die Objekt- und/oder Fachplanung.
- Projektkommunikation Die PL HOCHBAHN und die Objektplanung, sind an allen Abstimmungsprozessen zu beteili- gen, bzw. über die Ergebnisse von Abstimmungen etc. in Kenntnis zu setzen und bei relevan- ter Kommunikation grundsätzlich in Kopie zu setzen.
Schnittstellen Für eine lückenlose Planung und Ausschreibung bedarf es einer detaillierten Definition not- wendiger Schnittstellen im Projekt und im Projektablauf. Diese Koordinationsaufgabe stellt eine verbindliche Leistung der Objektplanung dar. Die Objektplanung erstellt in Abstimmung mit der PL HOCHBAHN eine Schnittstellenmatrix mit exakter Definition der einzelnen Aufgabenbereiche. Alle Beteiligten sind verpflichtet bezüglich der Schnittstellendefinition zuzuarbeiten und unter- einander zu koordinieren.
Besprechungen Die nachfolgenden Festlegungen gelten grundsätzlich für alle Besprechungen. Für die Planung und Koordinierung sind Besprechungen in verschiedenen Zusammensetzun- gen und Fristen abzuhalten. Bei regelhaft stattfindenden Besprechungen werden die Folgetermine eindeutig und klärend benannt, eine Tagesordnung ist bei Bedarf vorab zu verteilen. Nicht regelhaft stattfindende Besprechungen sollen mit mindestens 5 Werktagen Vorlauf und einvernehmlich mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Mit der Einladung sind das Thema und die Tagesordnung der Besprechung zu benennen. Für Besprechungen mit der PL/TPL HOCHBAHN gelten zusätzlich die nachfolgend aufgeführ- ten Besprechungsformate. Die PL/TPL der HOCHBAHN behält sich vor, die Protokolle selbst zu erstellen, bzw. zu führen. Besprechungen mit dem AG finden grundsätzlich in Präsenz statt. Bei sehr vielen Teilnehmern können, in Abstimmung mit der PL HOCHBAHN, Besprechungen auch online (Video) oder als Hybridbesprechungen durchgeführt werden.
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In den frühen Projektphasen (LPH 1+2) kann es sinnvoll sein die unter 4.2.1. und 4.2.2. auf- geführten Fachgespräche und Planungsbesprechung temporär in einer Besprechung zusam- menzulegen. 4.2.1. Fachgespräche (FG)
- Fachgespräche stellen die Arbeitsebene dar, in denen einzelne Gewerke und/oder technische Aspekte der Planung abgestimmt werden.
- Fachgespräche finden 14-tägig und zusätzlich bei Bedarf statt.
- Teilnehmer sind, je nach Bedarf, die PL/TPL HOCHBAHN, die Objektplanung und die fachlich verantwortliche Fachplanung.
- Fachgespräche sind durch die fachlich verantwortlichen Objekt-, oder Fachplanung zu koordinieren und zu führen.
- Das verantwortliche Objekt-, oder Fachplanungsbüro dokumentiert die Besprechungs- ergebnisse in einem chronologischen Protokoll.
- Das Protokoll ist während der Besprechung digital zu führen, innerhalb von 3 Werkta- gen an alle Beteiligten zu verteilen und auf dem Projektserver allen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen. 4.2.2. Planungsbesprechungen (PB)
- Planungsbesprechungen führen die Ergebnisse der Fachgespräche zusammen.
- Planungsbesprechungen finden 14-tägig und zusätzlich bei Bedarf statt.
- Teilnehmer sind die PL/TPL HOCHBAHN, die Objektplanung, sowie alle Fachplaner.
- Planungsbesprechungen sind, in Abstimmung mit der PL HOCHBAHN, durch die Ob- jektplanung zu koordinieren und zu führen.
- Die Objektplanung dokumentiert die Besprechungsergebnisse in einem chronologi- schen Protokoll, abgearbeiteten Themen werden ausgeblendet.
- Das Protokoll ist während der Besprechung digital zu führen, innerhalb von 3 Werkta- gen an alle Beteiligten zu verteilen und auf dem Projektserver allen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen. 4.2.3. Projektroutine (PR)
- Projektroutinen binden die nicht mittelbar beteiligten Fachabteilungen der HOCHBAHN und deren Anforderungen in den Planungsprozess ein.
- Projektroutinen finden monatlich und zusätzlich bei Bedarf statt.
- Teilnehmer sind die PL/TPL HOCHBAHN und Fachabteilungen der HOCHBAHN, so- wie die Objektplanung, Fachplanungsbüro werden bei Bedarf eingeladen.
- Projektroutinen werden durch den PL HOCHBAHN koordiniert und geführt.
- Die Objektplanung dokumentiert die Besprechungsergebnisse in einem chronologi- schen Protokoll, abgearbeiteten Themen werden ausgeblendet.
- Das Protokoll ist durch die Objektplanung während der Besprechung digital zu führen, innerhalb von 3 Werktagen an alle Beteiligten zu verteilen und auf dem Projektserver allen Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen.
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4.2.4. Planfreigabeworkshop (PW)
- Planfreigabeworkshops finden am Ende der Vorplanung (LPH 2), Entwurf (LPH 3) und Ausführungsplanung (LPH 5) statt und schließen die jeweilige Leistungsphase ab.
- Die Planfreigabeworkshops finden einmalig am Ende der entsprechenden Leistungs- phase statt, getrennt nach Objektplanung Gebäude, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung technische Ausrüstung.
- Teilnehmer sind die PL/TPL HOCHBAHN und Fachabteilungen der HOCHBAHN, so- wie die Objektplanung und betroffene Fachplanung.
- Planfreigabeworkshops werden durch den PL HOCHBAHN koordiniert und geführt.
- In den Planfreigabeworkshops werden alle Planunterlagen auf dem Projektserver ge- meinsam gesichtet und offene Fragen geklärt, bzw. Arbeitsaufträge vereinbart. Diese werden durch den PL HOCHBAHN direkt in den Plänen dokumentiert. 4.2.5. Baubesprechungen (BB)
- Baubesprechungen dienen der Abstimmung der Bauorganisation und Koordinierung der Bauprozesse und dazu den Bauzeiten-/ und Bauphasenplan anzupassen.
- Baubesprechungen finden wöchentlich statt.
- Teilnehmer sind die PL/TPL HOCHBAHN, die Objektplanung/ Bauüberwachung (BÜ), alle Fachplanungen, sowie die Fachbauleitungen der tätigen Gewerke.
- Baubesprechungen sind durch die BÜ zu koordinieren und zu führen.
- Die BÜ dokumentiert die Besprechungsergebnisse in einem chronologischen Protokoll, abgearbeiteten Themen werden ausgeblendet.
- Das Protokoll ist durch die BÜ während der Besprechung digital zu führen, innerhalb von 3 Werktagen an alle Beteiligten zu verteilen und auf dem Projektserver allen Pro- jektbeteiligten zur Verfügung zu stellen.
Protokolle Alle Besprechungen und Abstimmungen, sind schriftlich zu dokumentieren, da mündliche Ab- sprachen im Zweifelsfall nicht nachvollziehbar und damit ungültig sind. Bei überschaubaren Sachverhalten und Abstimmungen ist eine formlose Dokumentation mit- tels Aktennotiz per Mail etc. ausreichend. Für umfangreichere Besprechungen und Abstim- mungen, insbesondere mit mehreren Beteiligten, ist ein Protokoll zu erstellen. 4.3.1. Ergebnisprotokolle Ergebnisprotokolle sind thematisch zu ordnen und fortlaufend zu nummerieren. Neben den Angaben zu Ort, Zeit und Teilnehmern ist einleitend das Thema der Besprechung, in kurzer Form, dazustellen. Die Ergebnisse der Besprechung, bzw. der einzelnen Besprechungs- punkte, sind in gegliederter Form zu dokumentieren. Die Ausführungen zu den einzelnen Punkten des Protokolls sind so kurz wie möglich zu halten, eine Beschreibung des Diskussi- onsprozesses ist nicht erforderlich. Wenn mit einzelnen Punkten Arbeitsaufträge verbunden sind, ist immer eine Verantwortlichkeit und ein Termin zu benennen. Für Ergebnisprotokolle ist die Vorlage der HOCHBAHN zu verwenden. 4.3.2. Chronologisches Protokoll Chronologische Protokolle ermöglichen einen guten Überblick über den Planungsprozess und sind bei regelhaften Fachgesprächen (FG), Planungsbesprechungen (PB) und Projektroutinen (PR), sowie den Baubesprechungen (BB), in digitaler Form während der Besprechung zu er- stellen und fortzuschreiben. Eine ToDo-Liste, o.ä., erübrigt sich durch das Führen eines chronologischen Protokolls.
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Im Baubesprechungsprotokoll sind, unter anderem, anstehende und bereits durchgeführten Arbeiten, sowie deren Verantwortlichkeiten, zu dokumentieren, technische Ausführungsdetails und Planänderungen, Fristen und Termine, sowie Änderungen im Ablauf etc. abzustimmen. Die Ausführungen zu den einzelnen Punkten des Protokolls sind so kurz wie möglich zu halten, eine Beschreibung des Diskussionsprozesses ist nicht erforderlich. Wenn mit einzelnen Punkten Arbeitsaufträge verbunden sind, ist immer eine Verantwortlichkeit und ein Termin zu benennen. Für die Führung eines chronologischen Protokolls ist die Vorlage der HOCHBAHN auf Basis einer Excel-Datei zu verwenden. In dieser Vorlage sind bereits Themen hinterlegt und durch Teilautomatisierungen und der Möglichkeit zur Filterung können die einzelnen Protokolle effi- zient erstellt und geführt werden.
- Terminplanung Gemäß Beauftragung sind durch die am projektbeteiligten Planungsbüro folgende Termin- pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Federführend für die Erstellung aller Terminpläne ist die Objektplanung, die Fachplaner haben alle erforderlichen Informationen für die Erstellung der Terminpläne zuzuarbeiten.
Terminplanarten 5.1.1. Rahmenterminplan Mit der Beschreibung des Vorhabens wurde vom Bauherrn ein Rahmenterminplan mit den wesentlichen Meilensteinen zur Verfügung gestellt. Wesentliche Meilensteine für die Abwicklung des Projekts sind: • Vorentwurf/Entwurf/Genehmigungsplanung • Einreichen Bauantrag • Ausführungsplanung/ Vergabe • Baubeginn und Bauausführung • Fertigstellung (baulich) • Inbetriebnahme Der Rahmenterminplan ist in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN, 14-tägig fortzuschrei- ben und bildet die Grundlage für alle weiteren Terminpläne. 5.1.2. Planungsterminplan Mit Beginn der Planungsleistungen ist ein Planungsterminplan zu erstellen, in dem die not- wendigen Aktivitäten aller an der Planung Beteiligten, die Termindaten für Planungsvorläufe und Genehmigungsverfahren erfasst werden. Der Planungsterminplan ist während der gesamten Projektlaufzeit 14-tägig fortzuschreiben. 5.1.3. Bauphasenplanung Beginnend mit der Vorplanung ist eine Bauphasenplanung zu erstellen, welche in den folgen- den Leistungsphasen verfeinert und konkretisiert wird. Die Bauphasenplanung soll die Schnitt- stellen zwischen den Gewerken und sonstigen Beteiligten (z.B. Busbetrieb) visualisieren ("Wer arbeitet wann wo?"). Hierzu sind entsprechende Planskizzen zu erstellen, um die räumliche Situation erfassen zu können. In der Entwurfsplanung muss die Bauphasenplanung hinreichend konkretisiert werden, um die Erstellung des Vergabeterminplans zu ermöglichen. In den weiteren Leistungsphasen ist der Bauphasenplan in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN 14-tägig fortzuschreiben.
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In der Ausführungsphase ist die Bauphasenplanung entsprechend den Bedürfnissen der Bau- stelle im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechung fortzuschreiben. 5.1.4. Vergabeterminplanung Der Vergabeterminplan (siehe Anlage) ist in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN, sowie der Einkaufsabteilung der HOCHBAHN im Rahmen der Entwurfsplanung zu erstellen. Im Vergabeterminplan sind, basierend auf der Bauphasenplanung, die Vergabeeinheiten der Ge- werke zu definieren. Pflege und Verwaltung des Vergabeterminplans erfolgen durch die Einkaufsabteilung der HOCHBAHN. Änderungen sind nur in Abstimmung mit der PL HOCHBAHN und der Einkaufs- abteilung der HOCHBAHN möglich. 5.1.5. Koordinations- und Steuerungsterminplan Auf Grundlage des Rahmenterminplans ist eine detaillierte Koordinations- und Steuerungster- minplanung zu erstellen, welche den geplanten Projektablauf als SOLL definiert und Meilen- steine für alle Projektbeteiligten definiert. Terminrisiken sind gesondert zu erfassen und mittels eines Ampelsystems im monatlichen Statusbericht darzustellen. In fortlaufenden Abwei- chungsanalysen ist zu prüfen, ob relevante Differenzen zwischen SOLL und IST vorliegen. Das Ergebnis der Abweichungsanalyse ist monatlich mit dem Statusbericht zu dokumentieren. Bei relevanten Abweichungen sind von der Objektplanung, in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN, Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen, um diese zu kompensieren. 5.1.6. Bauzeitenplan Der Bauzeitenplan leitet sich aus der Koordinations- und Steuerungsterminplanung ab und wird in Abstimmung mit der PL/TPL HOCHBAHN wöchentlich fortgeschrieben. 5.1.7. Feinterminplanung Für kritische Abläufe und Prozesse im Bauablauf sind tages- und/oder bei Bedarf, stunden- scharfe Feinterminplanungen mit einem Vorlauf von bis zu 2 Wochen zu erstellen.
Erstellung Terminpläne In den Terminplänen sind regelhaft eine 5-Tage Woche, Feiertage und Weihnachtszeiten zu hinterlegen, die Vorgänge sind automatisch zu planen und der kritische Pfad ist auszuweisen. Terminpläne sollen folgende filterbare Mindestangaben enthalten:
- Vorgangsnummer und Vorgangsname
- Kalenderwoche, Anfang, Ende und Dauer
- Zuständigkeit/Gewerk
- Vorgänger/Nachfolger verknüpft Bei der Planung der Vorgänge ist die Ermittlung der Dauer über die Formel Dauer = Menge * Aktivitätswert / Kapazitäten darzulegen.
Pflege und Verteilung der Terminpläne Alle Terminpläne sind mindestens 14-tägig fortzuschreiben. Die Terminpläne sind als PDF- Datei an alle Projektbeteiligten zu verteilen und auf dem Projektserver vorzuhalten. Die erstellten PDF-Dateien müssen les- und ausdruckbar (Schriftgröße mind. Pkt 10) sein. Terminpläne sind der PL HOCHBAHN auf Anforderung als MS Projekt-Datei zu übergeben. Der Bauablaufplan ist mit den Angaben der Gewerke, wie z.B. Arbeitsstunden aus EFB-Blät- tern und den durch die Gewerke erstellten Ablaufplänen, abzugleichen. Differenzen sind nach Auftragserteilung zu klären und die Ergebnisse in die Terminpläne einzuarbeiten.
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Störungen Störungen im Bauablauf sollen minimiert werden, indem Störungspotenziale frühzeitig durch die BÜ erkannt werden, hierfür gilt: • Konstante Kontrolle des Baufortschritts anhand aktualisierter Bauzeitenpläne. • Kostenkontrolle durch Soll-/Ist-Vergleich der ausgeführten Leistungen. • Regelmäßige Kommunikation zum Bauablauf. • Überwachung der Koordination anderer Gewerke in den Gesamtablauf. • Konstante Überwachen der Ausführungsqualitäten. • Sicherstellung der geplanten Bauabläufe und -prozesse Bei Erkennung von Störungen im Bauablauf ist durch die BÜ eine sofortige Analyse der Stör- faktoren vorzunehmen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
- Statusbericht Der monatliche Statusbericht (Eine Mustervorlage für den Statusbericht ist als Anlage beige- fügt) ist durch die Objektplanung zu erstellen und soll in kompakter Form einen Überblick über den Planungs-/Ausführungsstand, sowie die Termin- und Kostensituation des Projektes ge- ben. Hierbei sind SOLL und IST abzugleichen, Risiken zu benennen und ggf. Gegenmaßnah- men zu definieren. Die Fachplaner haben der Objektplanung alle erforderlichen Informationen für die Erstellung der Terminpläne zuzuarbeiten. Der Statusbericht ist bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats für den Vormonat zu erstellen und an die PL HOCHBAHN zu übergeben!
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- Planung Die Planung stellt einen iterativen Prozess dar. Alle Planunterlagen, inklusive aller Hilfspla- nungen wie Bauphasen- und Baustelleneinrichtungspläne etc., sind in allen Planungsphasen auf dem aktuellen Stand zu halten. In der Planerwartungsliste der HOCHBAHN (siehe Anlage) sind die zeichnerischen Planungs- unterlagen festgelegt, die vom Auftragnehmer mindestens erbracht werden müssen. Nach Abschluss einer Bearbeitungsphase und Planungsfreigabe werden die Planunterlagen in der folgenden Bearbeitungsphase, entsprechend den Erfordernissen, weitergeführt.
Planungsfreigaben Die Vorentwurfs-, Entwurfs-, und Ausführungsplanungen sind für alle Leistungsbilder mit ei- nem Planfreigabeworkshops zur Planungsfreigabe abzuschließen. Ablaufdiagramm Planungsfreigabe:
Während des Planungsprozesses werden die Planstände als Vorabzug mit Datumsangabe dokumentiert, die Planungsfreigabe erhält den Index 0, danach erfolgende Planungsänderun- gen erhalten einen Index (01, 02, 03, … ff).
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Planungsänderungsmanagement Für Planungsänderungen, die nicht durch den AG zu verantworten sind, ist kein Planände- rungsantrag zu erstellen. Gibt es nach der Planungsfreigabe Änderungswünsche des AG, die zu einem zusätzlichen Planungsaufwand und ggfs. zu zusätzlichen Kosten und Terminverschiebungen führen, ist durch die Objektplanung und/oder die Fachplanung ein Planungsänderungsantrag (siehe An- lage) zu erstellen. Der Planungsänderungsantrag enthält die Beschreibung der Änderung(en) und daraus resul- tierende Aufwände sowohl für die Planung als auch der Ausführung. Des Weiteren sind ggf. Risiken (Termine, Kosten etc.) für den Planungs- und Bauprozess zu benennen. Ein Planungsänderungsantrag dient dem AG zur Entscheidung, ob die benannte Änderung umgesetzt werden soll oder nicht und ist kein Nachtrag. Wenn der Planungsänderungsantrag positiv durch den AG beschieden wurde und dem AN ein Mehraufwand entsteht, kann der AN basierend auf dem Planungsänderungsantrag ein Nach- tragsangebot erstellen. Zur Übersicht sind Planungsänderungsänderungen fortlaufend zu nummerieren und durch die Objektplanung in einer Planungsänderungsliste zu dokumentieren. Ablaufdiagramm Planungsänderungsantrag:
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- Ausführung (LPH 6-9)
Leistungsverzeichnisse Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse durch die Objektplanung und/oder die Fachplanung hat entsprechend dem Ausschreibungskonzepts der HOCHBAHN zu erfolgen. Jede Aus- schreibung/Vergabeeinheit besteht aus einem Deckblatt und den Teilen A - E. Die Entsprechenden Dokumente und Vorlagen werden der Objekt- und Fachplanung durch die PL HOCHBAHN zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung der Leistungsverzeich- nisse zwingend zu verwenden. 8.1.1. Deckblatt Die Vorlage Deckblatt (Excel-Datei, siehe Anlage) ist von der für die Vergabeeinheit verant- wortlichen Objekt-/Fachplanung mit den Erforderlichen Inhalten auszufüllen, die Struktur darf nicht verändert werden. 8.1.2. Teil A Allgemeines A 1 Allgemeine Angaben zu Baumaßnahmen A 2 Arbeitssicherheit, Umweltschutz A 3 Allgemeine Angaben Gleisbereich A 4 CAD-Leitfaden A 5 HOCHBAHN-Normalie Die Teile A 1 - 5 sind fix und werden nach Bedarf, die Auswahl erfolgt im Deckblatt, einer Ausschreibung beigefügt und können nur bei begründeten Änderungswünschen über die PL und die Einkaufsabteilung der HOCHBAHN geändert werden. Die Inhalte der Teile A 1 - 5 sind bei der Erstellung der Teile C 0 - 2 zwingend zu berücksich- tigen um Doppelungen, oder gegensätzliche Aussage zu vermeiden! 8.1.3. Teil B Zusätzliche technische Vertragsbedingungen B 1 Erdarbeiten B 2 Verbauarbeiten B 3 Maurerarbeiten … usw. Die Teile B 1 - 34 sind fix und werden nach Bedarf, die Auswahl erfolgt im Deckblatt, einer Ausschreibung beigefügt und können nur bei begründeten Änderungswünschen über die PL und Einkaufsabteilung der HOCHBAHN geändert werden. Sollten für weitere Gewerke zusätzliche technische Vertragsbedingungen erforderlich sein, so sind diese, in Abstimmung mit der PL und der Einkaufsabteilung der HOCHBAHN, in Form der vorhandenen B-Teile zu erstellen und der HOCHBAHN zur Verfügung zu stellen. 8.1.4. Teil C Leistungsbeschreibung Teil C0 Angaben zum Gesamtprojekt Teil C0 wird nur bei Bedarf, auf Anforderung der PL HOCHBAHN, von der Objektplanung ein- malig erstellt und enthält übergreifende Informationen zum Gesamtprojekt. Der Teil C0 ist für alle Vergabeeinheiten gleich und enthält keine spezifischen Inhalte für einzelne Gewerke. Teil C1 Besondere Angaben zur Baumaßnahme Die Vorlage Teil C1 ist von der Objekt-/Fachplanung mit den erforderlichen Inhalten auszufül- len, dabei darf die Struktur nicht verändert werden. Der Teil C1 enthält neben allgemeinen Informationen zum Bauvorhaben, der Örtlichkeit usw., auch spezifische Inhalte und technische Informationen für einzelne Gewerke und ist für jede Vergabeeinheit individuell zu erstellen.
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Teil C2 Leistungsverzeichnis Der Teil C2 stellt das von der Objekt-/Fachplanung zu erstellende Leistungsverzeichnis der Vergabeeinheit dar und ist auf die Leistungspositionen zu beschränken. Hinweise, Vortexte usw. die bereits Themen der Teile A oder B enthalten, dürfen nicht in den Teil C2 geschrieben werden! Da in den Teilen A 1 - 5 bereits ausführliche Ausführungen zu z.B. Baustelleneinrichtung, Ar- beitssicherheit, Umweltschutz, Abrechnung, Planerstellung usw. enthalten sind, dürfen nur tat- sächlich erforderliche ergänzende Hinweistexte im Teil C2 enthalten sein. Zusätzliche Angaben zur Leistungsbeschreibung und bautechnischen Einzelheiten sind im Teil C1 unter Pkt. 8 aufzuführen. Zu Beginn der Erstellung der Leistungsverzeichnisse sind Struktur und Aufbau mit der PL/TPL der HOCHBAHN abzustimmen. Leistungsverzeichnisse sind klar strukturiert, auf die erforderlichen Informationen reduziert und herstellerneutral zu erstellen. Die technische Funktion ist zu beschreiben, die erforderlichen Parameter müssen genannt sein. Insbesondere Maße und Leistungsangaben sind nur als Max.-, Min.-, oder ca. Wert an- zugeben. Wenn in Ausnahmefällen bestimmte Produkte vorzusehen sind (z.B. vorgeprüfte Materialien, BMA-Komponenten etc.), so wird dies durch die PL/TPL der HOCHBAHN explizit angewiesen. Bietertextergänzungen dürfen nicht in Hinweistexten, sondern nur im Langtext der betreffen- den Position verwendet werden. Die Felder Bietertextergänzung dürfen nicht befüllt werden (kein Blindtext). Die Datenübergabe von der Objekt-/Fachplanung zur PL/TPL HOCHBAHN erfolgt grundsätz- lich im Format GAEB 2000 - X82 Kostenansatz. Die Objekt-/Fachplanung erhält nach Vergabe eine Datei im Format GAEB 2000 - X86 Auf- tragserteilung. 8.1.5. Teil D Planunterlagen Die Plananlagen sind als Teil D durch die Objekt- oder Fachplanung beizufügen. 8.1.6. Teil E Anlagen Anlagen (Gutachten etc.) sind als Teil E durch die Objekt- oder Fachplanung beizufügen.
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Ablaufdiagramm Ausschreibung und Vergabe
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Nachtrag, Änderung der Ausführung durch eine zusätzliche Leistung Änderung der Ausführung in der Bauphase, die zu einer zusätzlichen Leistung (Nachtrag) füh- ren, sind unaufgefordert und unmittelbar nach dem Erkennen der Erfordernis durch das jewei- lige Gewerk anzuzeigen. Der verantwortlichen Objekt-/Fachplaner hat unverzüglich ein Nachtrags-LV zu erstellen und durch den AN bepreisen zu lassen. Nachtragsangebote sind durch den verantwortlichen Objekt-/Fachplaner zu prüfen und ein Nachtragsantrag als schriftliche Freigabeempfehlung/Prüfvermerk (siehe Anlage) für den PL/TPL der HOCHBAHN zu erstellen. Eine zusätzliche Leistung/Nachtrag darf erst nach Freigabe durch die PL/TPL der HOCHBAHN ausgeführt werden! Ist eine zusätzliche Leistung strittig, aber für die Erbringung des geschuldeten Werkes zwin- gend erforderlich, so kann eine Ausführung durch das Gewerk, auch ohne formale Beauftra- gung, nicht verweigert werden! Ob dem AN eine Vergütung der zusätzlichen Leistung zusteht, und wenn ja in welcher Höhe, ist im Nachgang einvernehmlich zu klären. Ablaufdiagramm Nachtrag
Kostensteuerung Während des gesamten Planungs- und Ausführungsprozesses sind durch die verantwortlichen Objekt-/Fachplaner die Kosten nach DIN 276 zu ermitteln und ständig zu aktualisieren. Die übergeordnete Kostenkontrolle erfolgt durch den Objektplaner/BÜ in Tabellenform und ist stetig zu pflegen und zu aktualisieren. Die Fachplaner haben der Objektplanung die erforder- lichen Informationen zuzuarbeiten (siehe hierzu auch 6. Statusbericht).
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Projektorganisationshandbuch
Es sind alle Vergabeeinheiten, mit Kostenberechnung, Kostenanschlag sowie den tatsächli- chen Baukosten, inkl. der zu erwartenden Minder- und Mehrkosten, zu berücksichtigen, um eine Kostenprognose zu ermöglichen. Die Kostenverfolgung ist regelhaft mit dem monatlichen Statusbericht vorzulegen!
Rechnungsprüfung Die (Abschlags-) Rechnungen sind tabellarisch, gemäß LV-Positionen mit Kurztext und kumu- liert, aufzustellen und mit allen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zu ergänzen. Die (Abschlags-) Rechnungen sind ausschließlich digital (im PDF- oder ZUGFeRD-Format) an fol- gende E-Mailadresse zu schicken: einvoice-hha@hochbahn.de Gewerkerechnungen sind parallel an die fachlich verantwortliche BÜ/Objekt-/Fachplanung zur Prüfung zu schicken, welche innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen hat. Die geprüfte Rechnung mit Prüfvermerk und Zahlungsfreigabe ist der PL/TPL HOCHBAHN sowohl als PDF als auch in Form eine Excel-Tabelle mit kumulierten Werten zu übergeben. Ablaufdiagramm Rechnungsprüfung
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Projektorganisationshandbuch
- Abnahmen (VOB/TAB) und Übergaben an den Betrieb
Abnahme Für jedes Gewerk ist eine Abnahme nach VOB vorzunehmen, Voraussetzung hierfür:
- Die Gewerkeleistung ist vollständig erbracht.
- Erforderliche Gutachterliche Abnahmen sind erfolgt (z.B. PVO).
- TAB-Abnahmen für Anlagen, die der BOStrab unterliegen sind erfolgt.
- Die Dokumentation ist mind. 14 Tage vor Abnahme an die HOCHBAHN zu übergeben.
- Eine Einweisung der zukünftigen Betreiber ist erfolgt. Die Abnahme hat zusammen mit dem Anlagenbetreiber, bzw. der zuständigen Fachabteilung der HOCHBAHN, erfolgen. Für die Abnahme der Gewerkeleistung wird durch den verantwortlichen Objekt-/Fachplaner ein Abnahmeprotoll (Vorlage HOCHBAHN) erstellt.
Übergabe an den Anlagenverantwortlichen Nach erfolgreicher VOB-Abnahme geht die Anlage in die Verantwortung der zuständigen Fachabteilung der HOCHBAHN über. Während der Gewährleistung unterstützt die verantwort- liche Teilprojektleitung bei der Mangelbeseitigung. Für Wartungsverträge werden mit der Gewerkeausschreibung Preise angefragt, auf dieser Basis können die verantwortlichen Fachabteilungen Wartungsverträge beauftragen. Die Fachabteilung veranlasst, dass die technischen Anlagen nach der Ab- und Übernahme in das Meldesystem der HOCHBAHN aufgenommen werden.
- Anlagen
Projektbeteiligtenliste
Protokollvorlage (chronologisch)
Hinweise zu Besprechungen
Statusbericht
Planungsänderungsantrag
Nachtragsantrag
Nachtragsprüfung
Planerwartungsliste
Planliste/Normalie/Plankopf
Techn.-Raumbuch
Anlagenbestandsliste
Handbuch Struktur zur Anwendung Anlagenkennzeichnung/-adressierung
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