Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

BBA H4_Vertragsentwurf_TGA_Lp5-8.pdf

Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für eine U-Bahn-Werkstatthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 16:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

Vertrag für Planung der

Technischen Gebäudeausrüstung

für das Projekt

„Neuerrichtung der Halle 4,

U-Bahn-Betriebshof Barmbek“

zwischen

Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft,

Steinstraße 20, 20095 Hamburg,

  • nachstehend „Auftraggeberin“ oder „HOCHBAHN“ genannt -

und

…………………………………………….,

…………………………………………….,

  • nachstehend „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt -

Stand: 18.09.2026 Seite 1 von 9

[Seite 2]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

Inhaltsverzeichnis

Präambel ............................................................................................................................................... 3 § 1 Gegenstand und Ziele des Vertrages ..................................................................................... 3 § 2 Vertragsbestandteile ................................................................................................................... 3 § 3 Leistungen des Auftragnehmers mit optionaler Beauftragung ....................................... 4 § 4 Vertragstermine und Vertragsstrafe ....................................................................................... 5 § 5 Baukostenobergrenze ................................................................................................................ 6 § 6 Vergütung ...................................................................................................................................... 6 § 7 Vertragserfüllungssicherheit .................................................................................................... 8 § 8 Personal- und Nachunternehmer; Vertraulichkeit .............................................................. 8 § 9 Schlussbestimmungen ............................................................................................................... 9

Stand: 18.09.2026 Seite 2 von 9

[Seite 3]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

Präambel

Die HOCHBAHN beabsichtigt, zur Erfüllung sowohl der aktuellen als auch der künftigen An- forderungen an den U-Bahn-Betrieb in der Freien und Hansestadt Hamburg eine bestehende Werkstatthalle aus den 1910er Jahren abzutragen und durch einen Neubau zu ersetzen.

Gegenstand dieses Vertrages ist die stufenweise Beauftragung mit den Leistungen der Pla- nung der Technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8) für die Er- richtung der neuen Werkstatthalle (nachstehend „Projekt“ genannt). Die Stufe 1 (Leistungs- phasen 1 bis 4) wurde von einem dritten Planungsbüro erstellt und ist Grundlage für die be- auftragten Leistungen dieses Vertrags.

Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien den folgenden Vertrag:

§ 1 Gegenstand und Ziele des Vertrages

1.1 Der Vertragsgegenstand sind die Planerleistungen Technische Gebäudeausrüstung für die o.g. Anlagengruppen, beginnend mit der Ausführungsplanung, für die Errichtung ei- ner neuen, vollständig unterkellerten Werkstatthalle mit 5 Werkstattgleisen für Betriebs- und Fahrgastfahrzeuge (zzgl. Arbeitsgruben und Dacharbeitsebenen), Lager- und Ar- beitsflächen, Flächen für Technikräume der Fahrzeuginstandhaltung, Büro- und Sozial- räume, Schulungsräume sowie für den Anschluss der Hallengleise an die umzubauende Gleisharfe. Neben der Werkstatthalle ist das im Gebäude integrierte Ausbildungszent- rum U-Bahn mit Schulungsräumen, Simulatorräumen, Sozial- und Büroflächen sowie ei- ner sekundären Leitstelle zu beplanen.

1.2 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass einige Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt von der HOCHBAHN selbst oder von dritten Büros erbracht werden. Der Auf- tragnehmer ist verantwortlich für die Integration aller sonstigen Planungs- und ggf. Über- wachungsleistungen mit seinen Leistungen.

1.3 Der Auftragnehmer hat die Projektziele einzuhalten, wie sie im Vertrag und seinen Be- standteilen dargestellt sind. Hierzu gehört, dass die Leistungen der Stufe 2 erst abge- schlossen sind, wenn eine ausführungsreife Ausführungsplanung sowie alle Ausschrei- bungsunterlagen in der Tiefe einer Ausschreibungsreife vorliegen und sämtliche Werk- und Montageplanungen geprüft und freigegeben wurden. Insbesondere müssen alle Ausführungsunterlagen in einer Tiefe erstellt sein, die den bauausführenden Unterneh- men eine bauliche Umsetzung ermöglicht, ohne dass weitere Planungsleistungen zu er- bringen sind, die über die Erstellung der üblichen Werk- und Montageplanung hinausge- hen.

§ 2 Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind (jeweils einschließlich der Anlagen):

  1. dieser Vertrag
  2. Anlage 1: Beschreibung des Vorhabens (Teil A)
  3. Anlage 2: vom Auftragnehmer bepreistes Leistungsverzeichnis (Teil B)

Stand: 18.09.2026 Seite 3 von 9

[Seite 4]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

  1. Anlage 3: Projektorganisationshandbuch (POH) der HOCHBAHN
  2. Anlage 4: CAD-Leitfaden und HOCHBAHN Normalie
  3. Anlage 5: Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (HOCHBAHN) und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Langversion; Stand: November 2022 (ZVB)
  4. Anlage 6: Muster für Bürgschaften
  5. Anlage 7: Ausgefüllte Kapazitätenplanung gemäß Muster

Bei Widersprüchen, die sich durch eine Auslegung (sinnvolles Ganzes) nicht auflösen lassen, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrages und dann die vorstehend genannten Vertragsbestandteile in der aufgezählten Reihenfolge.

Ausdrücklich ausgeschlossen werden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragneh- mers, und zwar auch dann, wenn sich der Auftragnehmer in zukünftigen oder vergangenen Schriftverkehr darauf bezieht oder darauf hinweist bzw. darauf bezogen oder hingewiesen hat.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers mit optionaler Beauftragung

3.1 Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise. Dabei hat der Auftragnehmer in der jeweils abgerufenen Stufe alle Leistungen des Vertragsgegenstands gem. § 1.1 zu erbringen, bis das Ziel der jeweiligen Stufe und die entsprechenden Vertragsziele nach § 1.3 dieses Vertrags erreicht sind. Hierzu gehören insbesondere alle Leistungen, die in der Beschreibung des Vorhabens (Anlage 1), dem Leistungsverzeichnis (An- lage 2) sowie in den weiteren in § 2 genannten Vertragsbestandteilen für die jeweils be- auftragte Stufe beschrieben sind. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) beschriebe- nen und dem Auftragnehmer zugeordneten Leistungen stellen die Mindestleistungen zur Herbeiführung des geschuldeten Werkerfolges dar. Ausgenommen sind nur solche Leis- tungen, die ausdrücklich nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind.

3.2 Mit diesem Vertrag sind in der Stufe 2 zunächst die Ausführungsplanung und alle Leis- tungen zur Vorbereitung der Vergabe beauftragt. Es wird klargestellt, dass in der Stufe 2 auch die im Vorfeld von einem dritten Büro erbrachten Planungen der Stufe 1 zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen sowie fortzuschreiben sind.

3.3 Die Auftraggeberin kann die Leistungen der Stufe 3 beim Auftragnehmer abrufen. Hierzu gilt Folgendes:

Abrufbar sind alle Leistungen bis zum Projektabschluss. Hierzu zählen das Mitwirken bei der Vergabe der Bauleistungen (Lph 7) sowie die vollständige Objektüberwachung (Bau- überwachung) und Dokumentation einschließlich der Überwachung von Mangelbeseiti- gungsarbeiten und die Begleitung des Auftraggebers bis zum kommerziellen Projektab- schluss (Lph 8).

Die Objektbetreuung ist nicht abrufbar.

Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Beschreibung des Vorha- bens (Anlage 1), das Leistungsverzeichnis (Anlage 2) sowie die weiteren in § 2

Stand: 18.09.2026 Seite 4 von 9

[Seite 5]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

genannten Vertragsbestandteile. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) beschriebenen Leistungen stellen die Mindestleistungen zur Herbeiführung des geschuldeten Werker- folges dar.

Ein Abruf erfolgt durch einseitige Erklärung, die schriftlich oder in Textform abgegeben werden kann. Der Abruf muss jeweils spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ab- schluss der Leistungen der Stufe 2 erfolgen. Bei einem späteren Abruf ist der Auftrag- nehmer zur Ausführung berechtigt, aber nicht mehr verpflichtet. Es steht dem Auftrag- nehmer daher frei, dem Abruf binnen einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich zu wi- dersprechen. Bei einem solchen Widerspruch des Auftragnehmers kommt kein Vertrag über die verspätet abgerufenen Leistungen zustande. Macht der Auftragnehmer von sei- nem Widerspruchsrecht hingegen keinen Gebrauch, so kommt der Vertrag mit Ablauf der Widerspruchsfrist oder mit Zugang einer Erklärung des Auftragnehmers zustande, dass er sein Widerspruchsrecht nicht ausübt.

Für die Beauftragung mit den Leistungen der Stufe 3 gelten die Regelungen dieses Ver- trages.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Leistungen der Stufe 3. Ruft die HOCHBAHN die Leistungen der Stufe 3 ganz oder teilweise nicht ab, entstehen der HOCHBAHN daraus keine Kosten. Dem Auftragnehmer stehen im Falle der Nicht- Beauftragung also keine Ansprüche auf entgangene Vergütung oder entgangenen Ge- winn, Aufwendungsersatz, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zu.

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen stets in enger Abstimmung mit den weiteren Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber zu erbringen. Werden dem Auftragnehmer Unterlagen vom Auftraggeber oder von dritten Planungsbeteiligten zur Verfügung ge- stellt, hat er sie unverzüglich zu sichten. Sollte er feststellen, dass die Unterlagen unvoll- ständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Aus- führung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist, hat der AN die HOCHBAHN umgehend schriftlich oder in Textform zu unterrichten und Lösungswege aufzuzeigen.

§ 4 Vertragstermine und Vertragsstrafe

4.1 Der Auftragnehmer sichert als Vertragstermine verbindlich die Einhaltung folgender Ter- mine zu:

Stufe 2 • Beginn der Ausführungsplanung: ................................................................... 01/2027

Stufe 3 • Beginn Abbrucharbeiten: ............................................................................... 09/2026 • Beginn Rohbauarbeiten: ................................................................................ 08/2027 • Beginn Innenausbau TGA/ Planungsleistung Objektüberwachung: ............... 06/2029

Stand: 18.09.2026 Seite 5 von 9

[Seite 6]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

• Inbetriebnahme: ............................................................................................. 06/2030

Die Fristen für Leistungen ab der Stufe 3 sind nur dann verbindlich, wenn die HOCH- BAHN die Leistungen rechtzeitig beim Auftragnehmer abruft. Ansonsten ist der Auftrag- geber berechtigt, die Vertragsfristen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen.

4.2 Eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verzuges mit den Zwischenfristen oder dem Fer- tigstellungstermin wird nicht vereinbart. Die weiteren der Auftraggeberin im Fall eines Verzuges zustehenden Ansprüche wie insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Baukostenobergrenze

5.1 Es ist nachfolgende Kostenbegrenzung (Nettobaukosten) als Baukostenobergrenze für die auftragsgegenständlichen Anlagengruppen des Objekts (Neubau Halle 4, Hochbau) einzuhalten:

€ 4.000.000,00 (ohne USt.)

5.2 Der Auftragnehmer hat seine Planung so zu erbringen, dass die Baukostenobergrenze eingehalten wird. Sie stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB dar. Die Kosten sind im Zuge der Planung zu konkretisieren.

§ 6 Vergütung

6.1 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich keine Vergütung nach der HOAI 2021, sondern Pauschalen bzw. eine Vergütung nach Aufwand. Die Kalkulation ist allein Sache des Auftragnehmers. Es besteht daher kein Anspruch auf Anpassung des Honorars, wenn sich die Kalkulationsparameter des Auftragnehmers für die Pauschalen oder für die Mo- natssätze ändern sollten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer seine Vergütung auf Basis oder in Anlehnung an die HOAI kalkuliert haben sollte.

6.2 Als Vergütung für die Leistungen der Stufe 2 ist ein Betrag in Höhe von vorläufig:

€ ………………………… (in Worten: Euro ………………………………………………)

zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vereinbart.

6.3 Das vorläufige Honorar für die Leistungen der Stufe 2 setzt sich aus den Bestandteilen zusammen, wie sie im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) dargestellt sind. Ergänzend gilt:

a. Ist im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) als Mengeneinheit der Passus „1 PSCH“ ge- nannt, erhält der Auftragnehmer die jeweils von ihm dort eingetragene Vergütung als Pauschale. Hiermit sind alle Aufwendungen des Auftragnehmers für die jeweilige Leis- tung der abgerufenen Stufe abgegolten.

Stand: 18.09.2026 Seite 6 von 9

[Seite 7]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

b. Ist im Leistungsverzeichnis (Anlage 2) als Mengeneinheit die Abkürzung „Mon“ genannt, erhält der Auftragnehmer eine Vergütung auf Basis der von ihm im Leistungsverzeichnis eingetragenen Monatssätze. Die Abrechnung richtet sich nach dem tatsächlichen und erforderlichen Aufwand. Die Regelungen in Ziffer 13.4 der ZVB (Anlage 5) sind anwend- bar und die dortigen Vorgaben einzuhalten. Mit der sich daraus ergebenden Vergütung sind alle Aufwendungen des Auftragnehmers für die jeweilige Leistung der abgerufenen Stufe abgegolten.

c. Es wird klargestellt, dass der Auftragnehmer für die Nebenkosten die von ihm im Leis- tungsverzeichnis (Anlage 2) eingetragene Pauschale und keinen Nebenkostenzuschlag erhält. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten, sodass diese nicht zusätzlich zum Honorar erstattet werden. Eine Fortschreibung der Nebenkostenpau- schale findet auch dann nicht statt, wenn sich die im Leistungsverzeichnis genannten Vordersätze für Arbeiten im Stundenlohn oder für Leistungen, die nach Monatssätzen vergütet werden, ändert; § 313 BGB bleibt jedoch unberührt.

Zu den Nebenkosten zählen u.a.:

• sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 Absatz 2 HOAI; • alle Reise- und Verpflegungskosten sowie sonstigen Aufwendungen im Zusammen- hang mit der Erbringung der Leistungen, und zwar unabhängig von der Reisezeit und Entfernung; • Fahrt-, Besprechungs- und Wartezeiten des Auftragnehmers, die zur Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind; • etwaige Kosten für die Herstellung von Datenträgern zur Übergabe der Daten, auch an andere Planungs- oder Projektbeteiligte; • Übergabe der auszuarbeitenden Pläne, zeichnerischen Darstellungen (s/w oder far- big), textliche Unterlagen und Berechnungen, wie insbesondere in der Beschreibung des Vorhabens (Anlage 1) dargestellt; • Übergabe aller vorstehend genannten Unterlagen im vereinbarten digitalen Format; • Kosten eines etwaigen Projektbüros; • Post- und Fernmeldegebühren.

6.4 Ruft die Auftraggeberin Leistungen der Stufe 3 ab, so erhält der Auftragnehmer hierfür jeweils diejenige Vergütung, die er insoweit im Leistungsverzeichnis eingetragen hat. Die Regelungen in § 6.3 dieses Vertrages finden auch insoweit uneingeschränkt Anwen- dung.

6.5 Soweit sich die Parteien auf die Abrechnung eines Zeithonorars geeinigt haben oder künftig einigen oder Mehr- und Minderaufwendungen mit Stundensätzen zu bepreisen sind, gelten die Verrechnungssätze gem. der Titel „Arbeiten im Stundenlohn“ des Leis- tungsverzeichnisses (Anlage 2). Die dort angegebenen Vordersätze dienten nur der An- gebotswertung und haben keine Aussagekraft für den Umfang der zu vergütenden Stun- denlohnarbeiten. Vielmehr richtet sich diese Vergütung nach dem tatsächlichen und er- forderlichen Aufwand, der durch Vorlage von Stundennachweisen 14-tägig zu belegen ist. Die Regelungen in den Ziffern 8 und 13.4 der ZVB (Anlage 5) sind anwendbar und einzuhalten.

Stand: 18.09.2026 Seite 7 von 9

[Seite 8]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

6.6 Die Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, soweit sie anfällt.

6.7 Mit der nach den vorstehenden Absätzen ermittelten Vergütung sind die vom Auftrag- nehmer zu erbringenden Leistungen in den jeweiligen Stufen abgegolten.

6.8 Für Änderungen des Leistungsumfang gelten ausschließlich die Regelungen in Ziffer 8 der ZVB (Anlage 5).

§ 7 Vertragserfüllungssicherheit

7.1 Der Auftragnehmer hat nach Ziffer 9 der ZVB (Anlage 5) eine Vertragserfüllungssicher- heit in Höhe von 10% der vorläufigen Vergütung (ohne USt.) für die Leistungen der Stufe 2 gem. § 6.2 des Vertrags zu stellen. Es wird klargestellt, dass diese Bezugsgröße für die Ermittlung der Höhe der Sicherheit bis zum Abschluss der Stufe 2 nicht nachträglich angepasst wird. Etwaige Vergütungen bzw. Honoraranpassungen für Leistungsänderun- gen sind daher in der Bezugsgröße nicht enthalten. Auch Schadensersatz- oder andere Ansprüche über die Vergütung hinaus sind nicht umfasst. Ebenso führt eine Änderung des Honorars für die Leistungen der Stufe 2, das zunächst nur vorläufig ermittelt ist, nicht zu einer Änderung der Höhe der Erfüllungssicherheit.

7.2 Ruft der Auftraggeber Leistungen der nachfolgenden Stufe ab, wird die Höhe der Sicher- heit jeweils angepasst. Auf Ziffer 9 der ZVB (Anlage 5) wird verwiesen.

7.3 Entscheidet sich der AN dafür, die Sicherheit als Bürgschaft zu stellen, so ist das Muster der HOCHBAHN (Anlage 6) zu verwenden.

§ 8 Personal- und Nachunternehmer; Vertraulichkeit

8.1 Die HOCHBAHN ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Auswechslung eines Mitarbei- tenden zu verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeitenden zu vertre- tenden Gründen gestört ist. Die HOCHBAHN kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals durch geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeitenden nicht in ausreichendem Maße eine rechtzeitige und qualitätsgerechte Planung gewähr- leisten.

8.2 Entsprechen die Leistungen eines Nachunternehmers trotz Beanstandung nicht den ver- traglichen Anforderungen, kann die HOCHBAHN ihre Zustimmung zur Beauftragung wi- derrufen mit der Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Nachunternehmers selbst zu übernehmen hat oder mit Zustimmung der HOCHBAHN einen anderen Nach- unternehmer mit der Leistung beauftragt.

8.3 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Umstände verpflich- tet, die ihm bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag anvertraut wor- den oder sonst bekannt geworden sind. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistung unbegrenzt fort. Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragt, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Stand: 18.09.2026 Seite 8 von 9

[Seite 9]

Hamburger Hochbahn AG Bereich: TB4 Steinstr. 20, 20095 Hamburg U-Bahn-Betriebshof Barmbek, Neubau Halle 4 Projekt: BBA H4 Neubau Halle 4 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung LP 5 - 8

Daten und Auskünfte über das Projekt, das dem Auftrage zu Grunde liegt, darf der Auf- tragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung der HOCHBAHN weitergeben.

Anfragen der Presse / Medien hat der Auftragnehmer an die HOCHBAHN zur Beantwor- tung weiterzuleiten.

8.4 Informationen, an denen der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und gegen- über Dritten ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, sind gesondert durch den Auftragnehmer zu schützen oder aus den Dateien zu entfernen. Dieses gilt auch für be- reits übergebene Arbeitsergebnisse aus diesem Vertragsverhältnis.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

9.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle unwirksamer oder undurchführ- barer Bestimmungen werden die Parteien im Übrigen Bestimmungen vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, ist Hamburg, soweit die Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:

Hamburg, den …………………… ………………, den ……………………

Hamburger Hochbahn AG (Name AN)

Stand: 18.09.2026 Seite 9 von 9

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung