2Bewerbungsbedingungen Beleuchtung.docx

Planung der Straßen-, Kanal- und Außenbeleuchtungsanlagen im Quartier Schanze

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Inhalt

1 Formale Anforderungen für das Angebot 2

1.1 Angebotsfrist 2

1.2 Formale Vorgaben für die Angebotsabgabe 2

2 Inhaltliche Anforderungen für das Angebot 2

2.1 Einzureichende Unterlagen im Überblick 2

2.2 Verbindliches Angebot 3

2.3 Honorarangebot 3

2.4 Leistungsbeschreibung 4

2.5 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Angebot 4

3 Rückfragen 4

4 Eignungs- und Zuschlagskriterien 4

4.1 Gegenstand und Gewichtung der Eignungs- und Zuschlagskriterien 4

4.1.1 Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind 4

4.1.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Angebote 5

(Zuschlagskriterien) 5

4.2 Zuschlagsentscheidung 5

5 Datenschutzinformationen 5

5.1 Rechtsgrundlage 5

5.2 Datenkategorien 6

5.3 Folgen der Nichtangabe 6

5.4 Externe Berater 6

5.5 Speicherdauer 6

5.6 Rechte der Betroffenen 6

5.7 Beschwerderecht 7

6 Zuständige Vergabekammer 7

EU-weite Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (Offenes Verfahren nach § 15 VgV) Sanierung des Quartiers Schanze, OT Hiddesen

Angebotsbedingungen – LOS 2 (Beleuchtungskonzept)

1 Formale Anforderungen für das Angebot

1.1 Angebotsfrist

Für die Einreichung des Angebotes gilt folgende Frist:

17.11.2026, 09:00 Uhr

Zur Wahrung dieser Frist kommt es auf den vollständigen Eingang des Angebotes an.

1.2 Formale Vorgaben für die Angebotsabgabe

Angebote können nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) eingereicht werden. Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich „Angebote“ im Projektraum des angegebenen Vergabeportals über das Bietertool einzustellen. Sie dürfen auf keinen Fall über den Bereich „Kommunikation“ hochgeladen werden, da sie sonst unverschlüsselt abgespeichert werden und sofort einsehbar sind, was zwingend zum Angebotsausschluss führt.

Das Angebot muss vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.

2 Inhaltliche Anforderungen für das Angebot

2.1 Einzureichende Unterlagen im Überblick

Als Bestandteile des Angebotes sind insgesamt folgende Unterlagen einzureichen:

  • Verbindliches Angebot (Näheres siehe Ziffer 2.2)
  • ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324_EU)
  • ausgefülltes Honorarformular* (Näheres siehe Ziffer 2.3)
  • Einreichung von Unterlagen zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Bewertungsmatrix* (Näheres siehe Ziffer 4 fortfolgend)

* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Unterlagen sind vom Auftraggeber vorgegeben und stehen unter der Internetadresse, die im Abschnitt I.3 der EU-Auftragsbekanntmachung angegeben ist, zusammen mit diesen Bewerbungsbedingungen elektronisch zum Herunterladen bereit. Bitte prüfen Sie zunächst umgehend die Vollständigkeit und Lesbarkeit dieser Unterlagen. Sollten versehentlich nicht alle genannten Unterlagen abrufbar oder lesbar sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich vor Angebotsabgabe auf dem unter Ziffer 3 Rückfragen dieser Bewerbungsbedingungen beschriebenen Kommunikationsweg mit.

Änderungen an den vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind nicht zulässig und können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Zur Möglichkeit von Änderungsvorschlägen zum Vertragsentwurf siehe Ziffer 2.4.

2.2 Verbindliches Angebot

Es ist bzw. es sind die natürliche(n) Person(en) zu nennen, die das Angebot als Inhaber, Geschäftsführer oder sonstige Vertreter namens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft abgibt bzw. abgeben.

Durch die Abgabe des Angebotes wird ausdrücklich erklärt, dass

  • die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen wurden und die zu erbringenden Leistungen sowie die für das Verfahren geltenden Bestimmungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilt wurde;
  • alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden;
  • keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen vergleichbarer Art getroffen oder zu treffen versucht wurde;
  • Fehleinschätzungen und Kalkulationsirrtümer einen Teil des Unternehmerrisikos bilden und zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

Eine wissentlich falsche Erklärung kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

2.3 Honorarangebot

Für das LOS 2 (Beleuchtungsplanung) entfallen diverse Aussagen unter diesem Punkt, da diese Angebote nicht auf Basis der HOAI erstellt werden. Die Grundlage für die Beauftragung wird auf Basis der Ausschreibungsunterlagen erfolgen.

Das Honorarangebot ist ausschließlich unter Verwendung des vom Auftraggeber als Vergabeunterlage bereitgestellten Honorarformulars entsprechend der dort vorgegebenen Aufschlüsselung zu erstellen. In dem Formular sind die gelb markierten Stellen vom Bieter auszufüllen.

Am Ende des Honorarformulars ist bzw. sind die natürliche(n) Person(en) zu nennen, die das Angebot als Inhaber, Geschäftsführer oder sonstige Vertreter namens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft abgibt bzw. abgeben.Die Einreichung vollständiger ausgefüllter Honorarformulare ist eine Mindestanforderung an die Angebote.

2.4 Leistungsbeschreibung

Die Anlage der Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) wird mit Abgabe des Angebotes anerkannt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes darauf hinzuweisen (siehe hierzu auch das Formular 511_EU Bewerbungs- und Vergabebedingungen).

2.5 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Angebot

Enthält das Angebot nach Einschätzung des Bieters Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, so sind die

hiervon betroffenen Teile des Angebotes deutlich sichtbar entsprechend zu kennzeichnen.

3 Rückfragen

Rückfragen zu den Unterlagen oder zu dem Verfahren im Übrigen sind ausschließlich über den Bereich

„Kommunikation“ des Vergabemarktplatzes Westfalen an die Vergabestelle zu richten.

Die Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet,

dass für allen Bieter ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung

zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

4 Eignungs- und Zuschlagskriterien

4.1 Gegenstand und Gewichtung der Eignungs- und Zuschlagskriterien

4.1.1 Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind

Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot abzugeben.

§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Lichtplaner Außenbeleuchtung, Dipl.-Ing. Elektrotechnik / Master of Engineering/ Bachelor of Engineering/ Meister im Elektrohandwerk/ staatl. gepr. Elektrotechniker
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
* Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 150.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Straßenbeleuchtungsanlagen erbracht haben. * Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Planung und des Baus einer digitalen Infrastruktur (Bsp. adaptive Beleuchtung) erbracht haben. Die Referenzen sind mit dem Angebot für die o.g. Punkte mit abzugeben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für die Planung, Software für die lichttechnische Berechnung und Planung der Außenbeleuchtung nach DIN EN 13201 und für die Visualisierung der geplanten Beleuchtungsanlage
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 € gegeben ist.

4.1.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Angebote

(Zuschlagskriterien)

KriteriumGewichtungBewertungspunkte
%4 Punkte3 Punkte2 Punkte1 Punkt0 Punkte
Preis40Das Angebot ist am preis- wertestenDas Angebot ist bis 15 % teurer als das preis werteste AngebotDas Angebot ist um mehr als 15%, aber weniger als 30% teurer als das preiswerteste AngebotDas Angebot ist um mehr als 30%, aber weniger als 50% teurer als das preis- werteste AngebotDer Angebots- preis ist um 50% oder mehr höher als das preis-werteste Angebot
Berufserfahrung, berufliche Qualifikation, Erfahrung Projektleiter30über 20 Jahreüber 15 - 20 Jahreüber 10 bis 15 Jahreüber 8 bis 10 Jahreunter 8 Jahren
Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal hat Erfahrung im Bereich der Lichtplanung von Straßenbeleuchtungs-anlagen mit digitaler Infrastruktur304 Referenzen3 Referenzen2 Referenzen1 Referenz0 Referenzen

4.2 Zuschlagsentscheidung

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Bei Punktegleichheit entscheid das Los.

5 Datenschutzinformationen

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erheben und verarbeiten wir die uns von Ihnen mitgeteilten

personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

5.1 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens notwendig und erfolgt

aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. c) i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und den vergaberechtlichen

Vorschriften.

5.2 Datenkategorien

Im Einzelfall können folgende Daten betroffen sein:

  • Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten, Kontodaten, Qualifikationen, Angaben über die ausgeübte Tätigkeit

Betroffene Personen können sein:

  • Firmeninhaber, Gesellschafter, Vertretungsberechtigte, Mitarbeiter, Kunden, Auftraggeber

5.3 Folgen der Nichtangabe

Werden die abgefragten Daten nicht angegeben, kann das eingereichte Angebot unter Umständen

nicht oder in Teilen schlechter gewertet werden.

5.4 Externe Berater

Unter Umständen beauftragen wir externe Berater, uns bei der Durchführung des rechtskonformen

Vergabeverfahrens zu beraten. Ausschließlich zu diesem Zweck werden die erhobenen Daten an

den/die externen Berater weitergeben.

Soweit notwendig stellen wir durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages im Sinne

von Artikel 28 DSGVO sicher, dass die Verarbeitung der Daten DSGVO-konform erfolgt.

5.5 Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Vergabeverfahrens gelöscht, sofern

keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen. Sollte eine Löschung nicht

möglich sein, werden die Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt.

5.6 Rechte der Betroffenen

Die Betroffenen haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO

Die Betroffenen wenden sich diesbezüglich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.

Unsere Datenschutzbeauftragte ist Frau Isabell Jungnitz.

Datenschutzbeauftragte/r für die Stadt Detmold:

Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe -persönlich- Bismarckstr. 23 32657 Lemgo

Telefon 0 52 61 252 533

E-Mail: datenschutz@detmold.de

5.7 Beschwerderecht

Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

6 Zuständige Vergabekammer

Zuständig für etwaige Nachprüfungsanträge ist die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9,

48147 Münster (Telefax: 0251/411-2165).

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