1Bewerbungsbedingungen.docx

Planung der Straßen-, Kanal- und Außenbeleuchtungsanlagen im Quartier Schanze

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Inhalt

1 Formale Anforderungen für das Angebot 2

1.1 Angebotsfrist 2

1.2 Formale Vorgaben für die Angebotsabgabe 2

2 Inhaltliche Anforderungen für das Angebot 2

2.1 Einzureichende Unterlagen im Überblick 2

2.2 Verbindliches Angebot 3

2.3 Honorarangebot 3

2.4 Ingenieurvertrag 4

2.5 Leistungsbeschreibung 4

2.6 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Angebot 5

3 Rückfragen 5

4 Eignungs- und Zuschlagskriterien 5

4.1 Gegenstand und Gewichtung der Eignungs- und Zuschlagskriterien 5

4.1.1 Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind 5

4.1.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Angebote 6

(Zuschlagskriterien) 6

4.2 Zuschlagsentscheidung 7

5 Datenschutzinformationen 8

5.1 Rechtsgrundlage 8

5.2 Datenkategorien 8

5.3 Folgen der Nichtangabe 8

5.4 Externe Berater 8

5.5 Speicherdauer 8

5.6 Rechte der Betroffenen 9

5.7 Beschwerderecht 9

6 Zuständige Vergabekammer 9

EU-weite Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (Offenes Verfahren nach § 15 VgV) Sanierung des Quartiers Schanze, OT Hiddesen

Angebotsbedingungen – LOS 1 (Straßen- und Kanalplanung)

1 Formale Anforderungen für das Angebot

1.1 Angebotsfrist

Für die Einreichung des Angebotes gilt folgende Frist:

17.11.2026 09:00 Uhr

Zur Wahrung dieser Frist kommt es auf den vollständigen Eingang des Angebotes an.

1.2 Formale Vorgaben für die Angebotsabgabe

Angebote können nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen (www.vergabe-westfalen.de) eingereicht werden. Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich „Angebote“ im Projektraum des angegebenen Vergabeportals über das Bietertool einzustellen. Sie dürfen auf keinen Fall über den Bereich „Kommunikation“ hochgeladen werden, da sie sonst unverschlüsselt abgespeichert werden und sofort einsehbar sind, was zwingend zum Angebotsausschluss führt.

Das Angebot muss vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.

2 Inhaltliche Anforderungen für das Angebot

2.1 Einzureichende Unterlagen im Überblick

Als Bestandteile des Angebotes sind insgesamt folgende Unterlagen einzureichen:

  • Verbindliches Angebot (Näheres siehe Ziffer 2.2)
  • ausgefülltes Angebotsschreiben (Formular 324_EU)
  • ausgefülltes Honorarformular* (Näheres siehe Ziffer 2.3)
  • Einreichung von Unterlagen zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Bewertungsmatrix* (Näheres siehe Ziffer 4 fortfolgend)

* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Unterlagen sind vom Auftraggeber vorgegeben und stehen unter der Internetadresse, die im Abschnitt I.3 der EU-Auftragsbekanntmachung angegeben ist, zusammen mit diesen Bewerbungsbedingungen elektronisch zum Herunterladen bereit. Bitte prüfen Sie zunächst umgehend die Vollständigkeit und Lesbarkeit dieser Unterlagen. Sollten versehentlich nicht alle genannten Unterlagen abrufbar oder lesbar sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich vor Angebotsabgabe auf dem unter Ziffer 3 Rückfragen dieser Bewerbungsbedingungen beschriebenen Kommunikationsweg mit.

Änderungen an den vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind nicht zulässig und können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Zur Möglichkeit von Änderungsvorschlägen zum Vertragsentwurf siehe Ziffer 2.4.

2.2 Verbindliches Angebot

Es ist bzw. es sind die natürliche(n) Person(en) zu nennen, die das Angebot als Inhaber, Geschäftsführer oder sonstige Vertreter namens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft abgibt bzw. abgeben.

Durch die Abgabe des Angebotes wird ausdrücklich erklärt, dass

  • die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen wurden und die zu erbringenden Leistungen sowie die für das Verfahren geltenden Bestimmungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilt wurde;
  • alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden;
  • keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen vergleichbarer Art getroffen oder zu treffen versucht wurde;
  • Fehleinschätzungen und Kalkulationsirrtümer einen Teil des Unternehmerrisikos bilden und zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

Eine wissentlich falsche Erklärung kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

2.3 Honorarangebot

Das Honorarangebot ist ausschließlich unter Verwendung des vom Auftraggeber als Vergabeunterlage bereitgestellten Honorarformulars entsprechend der dort vorgegebenen Aufschlüsselung zu erstellen. In dem Formular sind die gelb markierten Stellen vom Bieter auszufüllen.

Die Festlegung der anrechenbaren Kosten im Auftragsfalle werden auf Grundlage der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung für das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ und Verkehrsanlagen vom Auftragnehmer ermittelt und vom Auftraggeber geprüft und sodann festgesetzt.

Die angegebenen empfohlenen Honorarzonen beruhen jeweils auf der eigenen Bewertung des Auftraggebers. Soweit Sie Einwände gegen die vom Auftraggeber angegebenen Honorarzonen oder die Objektabgrenzung haben, formulieren Sie diese vor Angebotsabgabe entsprechend Ziffer 3 Rückfragen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Prozentwerte für die Grundleistungen und Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen verbindlich für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen auftraggeberseits vorgegeben.

Leistungsbild Objektplanung VerkehrsanlagenAbzugBewertung
Leistungsphase 10,00 %2,00 %
Leistungsphase 20,00 %20,00 %
Leistungsphase 30,00 %25,00 %
Leistungsphase 40,00 %8,00 %
Leistungsphase 50,00 %15,00 %
Leistungsphase 61,00 %9,00 %
Leistungsphase 72,00 %2,00 %
Leistungsphase 87,50 %7,50 %
Leistungsphase 9entfällt vollständig
Leistungsbild IngenieurbauwerkeAbzugBewertung
Leistungsphase 10,00 %2,00 %
Leistungsphase 20,00 %20,00 %
Leistungsphase 30,00 %25,00 %
Leistungsphase 40,00 %5,00 %
Leistungsphase 50,00 %15,00 %
Leistungsphase 61,50 %11,50 %
Leistungsphase 72,00 %2,00 %
Leistungsphase 87,50 %7,50 %
Leistungsphase 9entfällt vollständig

Die Höhe der Abzüge richtet sich dabei jeweils nach den Teilleistungstabellen nach Dipl.-Ing. (FH) Heinz Simmendinger. Die in der vorstehenden Tabelle für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke vorgesehenen Abzüge und Bewertungen begründen sich daraus, dass der Auftraggeber diese Leistungen in Eigenregie übernimmt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungsbeschreibungen finden Sie in der Anlage „Leistungsbeschreibung“.

Im Honorarformular sind zur Ermittlung der Grundleistungshonorare für das genannte Leistungsbild von den Bietern deshalb nur der Honorarsatz, der daraus nach der HOAI folgende Betrag des Architekten- bzw. Ingenieurhonorars bei 100 % Grundleistungen (als Berechnungsgrundlage für die automatisierte Honorarabrechnung) sowie Umbau-/Modernisierungszuschlag und die Nebenkostenpauschale anzugeben. Entspricht der vom Bieter angegebene Betrag des Architekten- bzw. Ingenieurhonorars bei 100 % Grundleistungen rechnerisch nicht dem angegebenen Honorarsatz, so ist der angegebene Honorarsatz gem. HOAI-Tabellen maßgeblich.

Am Ende des Honorarformulars ist bzw. sind die natürliche(n) Person(en) zu nennen, die das Angebot als Inhaber, Geschäftsführer oder sonstige Vertreter namens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft abgibt bzw. abgeben. Die Einreichung vollständiger ausgefüllter Honorarformulare ist eine Mindestanforderung an die Angebote.

2.4 Ingenieurvertrag

Der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellte Vertragsentwurf (Verkehrsanlagen bzw. Ingenieurbauwerke) muss nicht mit dem Angebot eingereicht werden. Im Falle einer (zulässigen) Einreichung sind Eintragungen – auch an den hierfür vorgesehenen Stellen (z.B. Firma des Auftragnehmers) – nicht erforderlich; sie werden erst bei der Vertragsausfertigung am Ende des Vergabeverfahrens entsprechend dem Angebot des siegreichen Bieters vorgenommen.

2.5 Leistungsbeschreibung

Die Anlage der Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) wird mit Abgabe des Angebotes anerkannt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes darauf hinzuweisen (siehe hierzu auch das Formular 511_EU-Bewerbungs- und Vergabebedingungen).

2.6 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Angebot

Enthält das Angebot nach Einschätzung des Bieters Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, so sind die

hiervon betroffenen Teile des Angebotes deutlich sichtbar entsprechend zu kennzeichnen.

3 Rückfragen

Rückfragen zu den Unterlagen oder zu dem Verfahren im Übrigen sind ausschließlich über den Bereich

„Kommunikation“ des Vergabemarktplatzes Westfalen an die Vergabestelle zu richten.

Die Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet,

dass für alle Bieter ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung

zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

4 Eignungs- und Zuschlagskriterien

4.1 Gegenstand und Gewichtung der Eignungs- und Zuschlagskriterien

4.1.1 Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind

Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot abzugeben.

§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 256.000 € gegeben ist.
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 300.000 €
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden, müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Engineering oder Science Bauingenieurwesen in der Vertiefungsrichtung Verkehrswesen und Wasserwesen / Siedlungswasserwirtschaft o. v.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzprojekte mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500.000 Euro netto Baukosten im Bereich der Planung und des Baus von Straßen und Kanalsanierungs- und Kanalumbau-Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: CAD-spezifische Software für Straßen- und Verkehrsplanung, Dynamische Schleppkurven-Software, Software zur Simulation von Kanalnetzmodellen und zur hydrodynamischen Kanalnetzberechnung, CAD-Software für die technischen Zeichnungen von Kanal- bzw. Sonderbauwerken, GIS-Software für die graphische Darstellung der Ergebnisse

4.1.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Angebote

(Zuschlagskriterien)

Bei der Auftragsentscheidung werden nachfolgende Zuschlagskriterien berücksichtigt. Die Gewichtung zwischen den Kriterien (1 – 2, 60%, 150 Punkte) und der Höhe des Honorars (Kriterium 3, 40%, 100 Punkte) werden verbindlich angesetzt (in Summe 100 %). Es können maximal 250 Punkte erreicht werden.

4.1.2.1 Kriterien 1 - 2 (60 %)

Unter diesem Kriterium werden die Qualitätskriterien des Bieters gewertet.

Anhand nachfolgender Formel werden die Punkte der einzelnen Kategorien (insgesamt 2) ermittelt:

$$P_{Qualität}=∑BP_{1-2} ×W_{1-2}$$

Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:

  • $P_{Qualität}$ = Punktwert für das zu bewertende Honorarangebot (max. 150 Punkte)
  • $BP_{1-2}$ = Bewertungspunkt (1 - 2) in 2 nachfolgend beschriebenen Kategorien
  • $W_{1-2}$ = Wichtung (10 oder 24)
KategorieQualitätskriterienBewertungs-punkte (BP)Wichtung (W)Punkt-zahl
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.10
1Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Fachliche Berufserfahrung der weiteren am Projekt beteiligten Mitarbeiter-/innen im Tätigkeitsfeld (Mittelwert über alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter-/innen)
< 3 Jahre1
3 bis 10 Jahre2
> 10 Jahre3max. 30
Qualifikation und Erfahrung des zur Leistungserbringung einzusetzenden Personals24
2Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl vergleichbarer Projekte (mit Referenzen nachzuweisen; Die Einzelreferenzen müssen mindestens jeweils und / oder in Kombination den Nachweis der Bearbeitung folgender Anlagen aufweisen): 1. Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal kann die Planung und den Bau von einer Verkehrsanlagen in Wohnquartieren nachweisen 2. Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal kann die Planung und den Bau einer Kanalsanierungsmaßnahme nachweisen, in welcher die öffentliche Abwasseranlage baulich und hydraulisch saniert wurde. 3. Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal kann die Planung und den Bau einer abwassertechnischen Erschließung (Kanalneubau) nachweisen. 4. Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal kann die Planung und den Bau von einer Entwässerungsanlage in und an Wohngebäuden nachweisen. 5. Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal kann mindestens zwei Nachweise zu Bürgerinformationsveranstaltungen nachweisen
0 von o.g. 5 Kriterien erfüllt 1 von o.g. 5 Kriterien erfüllt 2 von o.g. 5 Kriterien erfüllt 3 von o.g. 5 Kriterien erfüllt 4 von o.g. 5 Kriterien erfüllt 5 von 5 o.g. Kriterien erfüllt0 1 2 3 4 5
max. 120
3HonorarMax. 100
Maximale Punktzahl250

4.1.2.1 Höhe des angebotenen Honorars (40 %)

Unter diesem Kriterium wird das vom Bieter im Honorarangebot angegebene Gesamthonorar gewertet.

Grundlage der Bewertung ist dabei das Brutto-Gesamthonorar (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber

selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf das Gesamthonorar wird dabei für die

Zwecke der Angebotswertung zum Gesamthonorar hinzugerechnet.

Das Honorarangebot mit dem niedrigsten (HOAI-konformen) Gesamthonorar erhält 100 Punkte. Höhere

Honorarangebote erhalten einen Punktwert, der anhand folgender Formel ermittelt wird:

$$P_{Honorar}=100- \frac{H_{Angebot}- H_{Min}}{H_{Min}}×100$$

Ergibt die vorstehende Formel einen negativen Punktwert, wird das Ergebnis von $P_{Honorar}$ mit 0 Punkten bewertet.

Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert:

  • $P_{Honorar}$ = Punktwert für das zu bewertende Honorarangebot
  • $H_{Min}$ = Gesamthonorar des niedrigsten Honorarangebotes in Euro
  • $H_{Angebot}$ = Gesamthonorar des zu bewertenden Honorarangebotes in Euro

4.2 Zuschlagsentscheidung

Die zu den einzelnen Kriterien erzielten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. (siehe nachfolgende Formel)

$$P_{Angebot}= P_{Eignung}+ P_{Honorar}$$

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl ($P_{Angebot})$ erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.

5 Datenschutzinformationen

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erheben und verarbeiten wir die uns von Ihnen mitgeteilten

personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

5.1 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens notwendig und erfolgt

aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. c) i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und den vergaberechtlichen

Vorschriften.

5.2 Datenkategorien

Im Einzelfall können folgende Daten betroffen sein:

  • Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten, Kontodaten, Qualifikationen, Angaben über die ausgeübte Tätigkeit

Betroffene Personen können sein:

  • Firmeninhaber, Gesellschafter, Vertretungsberechtigte, Mitarbeiter, Kunden, Auftraggeber

5.3 Folgen der Nichtangabe

Werden die abgefragten Daten nicht angegeben, kann das eingereichte Angebot unter Umständen

nicht oder in Teilen schlechter gewertet werden.

5.4 Externe Berater

Unter Umständen beauftragen wir externe Berater, uns bei der Durchführung des rechtskonformen

Vergabeverfahrens zu beraten. Ausschließlich zu diesem Zweck werden die erhobenen Daten an

den/die externen Berater weitergeben.

Soweit notwendig stellen wir durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages im Sinne

von Artikel 28 DSGVO sicher, dass die Verarbeitung der Daten DSGVO-konform erfolgt.

5.5 Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des Vergabeverfahrens gelöscht, sofern

keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen. Sollte eine Löschung nicht

möglich sein, werden die Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt.

5.6 Rechte der Betroffenen

Die Betroffenen haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO

Die Betroffenen wenden sich diesbezüglich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.

Unsere Datenschutzbeauftragte ist Frau Isabell Jungnitz.

Datenschutzbeauftragte/r für die Stadt Detmold:

Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe -persönlich- Bismarckstr. 23 32657 Lemgo

Telefon 0 52 61 252 533

E-Mail: datenschutz@detmold.de

5.7 Beschwerderecht

Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0

Telefax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

6 Zuständige Vergabekammer

Zuständig für etwaige Nachprüfungsanträge ist die Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9,

48147 Münster (Telefax: 0251/411-2165).

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