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Planung der Straßen-, Kanal- und Außenbeleuchtungsanlagen im Quartier Schanze

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Inhalt

A. Beschreibung der Planungsaufgabe 2

1. Allgemeines 2

2. Erläuterung der Planungsgrundsätze und Anforderungen 2

3. Vorgabe der Entwurfsunterlagen 4

4. Randbedingungen und Zwangspunkte 4

4.1 Versorgungsleitungen 4

4.2 Zeitlicher Rahmen 4

4.3 Beteiligung Dritter 5

B: Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen 5

LPH1: Grundlagenermittlung mit insgesamt 2 % 5

LPH2: Vorplanung mit insgesamt 20 % 6

LPH3: Entwurfsplanung mit insgesamt 25 % 9

LPH4: Genehmigungsplanung mit insgesamt 8 % 10

LPH5: Ausführungsplanung mit insgesamt 15 % 10

LPH6: Vorbereiten der Vergabe 10,00% (9,00 %) 11

LPH7: Mitwirken bei der Vergabe 4,00 % (2,00 %) 12

LPH8: Bauoberleitung 15,00% (7,50%) 13

LPH9: Objektbetreuung 1,00 % (0,00 %) 14

C: Leistungsbild Ingenieurbauwerke 15

LPH 1 Grundlagenermittlung 15

LPH 2 Vorplanung 15

LPH 3 Entwurfsplanung 18

LPH 4 Genehmigungsplanung 19

LPH 5 Ausführungsplanung 20

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe 21

LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe 22

LPH 8 Bauoberleitung 23

LPH 9 Objektbetreuung 24

A. Beschreibung der Planungsaufgabe

1. Allgemeines

Die Stadt Detmold beabsichtigt im Quartier Schanze die Straßen sowie die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation zu sanieren/neu zu planen. Ziel ist die Sicherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die bauliche Substanzkalkulation sowie die koordinierte Erschließung neuer Gebiete unter Berücksichtigung der parallel verlaufenden Straßen- und Fernwärmebaumaßnahmen.

Der Planungsauftrag umfasst zum einen die bauliche und hydraulische Sanierung der Regen- und Schmutzwasserkanäle in den Straßen Untere Schanze, Obere Schanze, Amselweg, Amselhöhe und Unter der Jugendherberge in Detmold Hiddesen, gemäß des Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Detmold (Ordnungsnummer 01.05.01) und zum anderen die Neuplanung der Straßen. In Teilen ist keine geregelte Regenentwässerung vorhanden, weshalb hier die erstmalige Erschließung herzustellen ist. Im Rahmen der Kanalsanierung des Parkwegs wurde die hydraulische Berechnung und die Dimensionierung eines Teilnetzes durchgeführt. Die Ergebnisse der Dimensionierung werden zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind alle Bestandshaltungen und -schächte, welche nicht auf Grund der Hydraulik erneuert werden, baulich zu bewerten. Für bauliche Mängel sind Sanierungskonzepte zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen und umzusetzen. Alle weiteren notwendigen Bewertungen, Berechnungen, Nachweise, Anzeigen und Anträge sind Bestandteil dieses Auftrags.

Korrespondierend zum Straßen- und Kanaltiefbau wird das Quartier teilweise mit Fernwärme versorgt und seitens der Stadtwerke Sanierungen an Versorgungsleitungen geplant.

Bei der Kalkulation der Planungsleistungen ist zu berücksichtigen, dass gemäß Anlage „ÜLP Abschnittsbildung Plangebiet Schanze“ aufgeteilt nach den Abschnitten, die Planungs- und Baukosten erstellt werden müssen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Des Weiteren ist mit einzukalkulieren, dass eine bauliche Umsetzung der Abschnitte in unterschiedlichen Jahren erfolgen kann.

2. Erläuterung der Planungsgrundsätze und Anforderungen

Verkehrsanlagen:

  • Verkehrsflächen gem. Regelwerke, Richtlinien und DIN-Normen
  • Erstellung von Vorplanungsvarianten (mindestens 2) mit Kostenschätzung; Varianten als Mischprinzip und weiche Separation
  • Auf Kanalisation abgestimmte Straßenentwässerung: nach Möglichkeit Versickerung vor Ort

Ingenieurbauerwerke (Kanal):

Der Planungsauftrag umfasst die fachtechnische Bearbeitung der öffentlichen Entwässerung im ausgeweiteten ABK-Gebiets "Quartier Schanze" (01.05.01). Das ausgeweitete ABK-Gebiet beinhaltet drei unterschiedliche Informationsstände in den einzelnen Teilbereichen.

Teilbereich ABK: Schmutz- und Regenwasserkanäle vorhanden, teilweise erneuern oder ggf. sanieren

Teilbereich Nord: Schmutzwasserkanäle vorhanden und ggf. sanieren, Regenwasservorflut herstellen

Teilbereich Süd: Schmutz- und Regenwasserkanäle vorhanden und ggf. sanieren

2.1 Vorbefunde und Grundlagen

  • Kanal-TV-Untersuchungen zur Bewertung des baulichen Zustands der Bestandskanäle (Schmutz- und Regenwasserkanalisation) wurden im Rahmen der SüwVO Abw. durchgeführt und werden zur Verfügung gestellt
  • Das Kanalkataster wird in GIS-Daten (Shape-Files) zur Verfügung gestellt
  • Ergebnisse der hydraulischen Berechnung bzw. die Neudimensionierung des Teilbereichs ABK werden zur Verfügung gestellt
  • Auszüge aus den Bauakten der anliegenden Grundstücke werden zur Verfügung gestellt

2.2 Zu erbringende Planungsleistungen

Die Beauftragung umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI). Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen in den Teilbereichen (ABK, Nord, Süd) zu erbringen.

2.2.1 Grundlagenermittlung

  • Sichtung und Auswertung der vorhandenen Unterlagen (siehe 2.1, etc.)
  • Ingenieurmäßige Betrachtung und Feststellung des baulichen Zustands und Handlungsbedarfs anhand von SüwVO Abw. Berichten und Befahrungsvideos
  • Analyse der Bauakten zur Feststellung der aktuellen Entwässerungsverhältnisse der angeschlossenen Objekte, ggf. abstimmen und durchführen von Objektbesichtigungen zur Klärung der Verhältnisse
  • Prüfen der hydraulischen Ausgangslage und Identifikation von Datenlücken
  • Klärung der Genehmigungsfähigkeit für die Einleitung des neuen Regenwassersystems im Bereich Nord

2.2.2 Vorplanung mit Entwässerungskonzept

  • Variantenuntersuchung: Erarbeitung von Sanierungskonzepten (offene vs. geschlossene Bauweise) unter Einbeziehung der Restnutzungsdauer
  • Hydraulische Validierung: Ergänzende hydraulische Berechnung für den Bereich Süd sowie Dimensionierung des neuen Trennsystems im Bereich Nord
  • Konzept Grundstücksentwässerung: Erstellung eines prinzipiellen Schemas zur Entflechtung der privaten Anschlüsse im Teilbereich Nord (Abkoppelung)
  • Kostenschätzung: Ermittlung der Kosten nach DIN 276

2.2.3 Entwurfsplanung

  • Sanierungsplanung: Detaillierte zeichnerische Darstellung der Kanäle inkl. Schachtbauwerken unter Berücksichtigung der Straßenplanung und den Planungen der Versorgungsträger
  • Objektbezogene Detailplanung: Festlegung der Sanierungsverfahren pro Haltung
  • Kostenberechnung: Detaillierte Aufstellung der Kosten als Grundlage für die spätere Mittelbereitstellung und Gebührenkalkulation
  • Wirtschaftlichkeitsnachweis: Durchführung von Kostenvergleichsrechnungen (KVR) für investitionsintensive Abschnitte

2.3 Besondere Hinweise und Schnittstellen

  • Schnittstelle Versorgungsträger: Der AN ist verpflichtet, an regelmäßigen Koordinierungsterminen mit den Planern der Fachgewerke Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung teilzunehmen. Die Planungsergebnisse sind in einem gemeinsamen Trassenbelegungsplan abzugleichen
  • Schnittstelle Anlieger (Bereich Nord): Die Planung der Regenwassererschließung erfordert eine intensive Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Der AN hat die technischen Lösungen so aufzubereiten, dass sie als Basis für die rechtliche Umsetzung der Anschlussänderung dienen können
  • Genehmigungsverfahren: Die Erarbeitung der Unterlagen für wasserrechtliche Erlaubnisse (§ 8/9 WHG) sowie ggf. erforderliche Befreiungsanträge sind integraler Bestandteil des Auftrags
  • Bauzeitenkoordination: Die Planung muss so strukturiert sein, dass eine bauliche Umsetzung in Abhängigkeit von den Prioritäten der Fernwärmeerschließung (z.B. Heizperiode) möglich ist

3. Vorgabe der Entwurfsunterlagen

Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen sind gem. RE zu erstellen:

  • Übersichtslageplan M 1:5000
  • Straßenquerschnitte M 1:25 (Regelquerschnitte)
  • Lagepläne für Straße M 1:250
  • Höhenpläne M 1:250/25 (10-fach überhöht)
  • Vom Auftraggeber geforderte Sonderpläne
    • Grün- bzw. Konfliktpläne mit Versorgungsleitungen, Kanalhaltungen, Grünstreifen und Bäumen)
  • Aufbereitung der Querprofile (M 1:100) für die Ausführung
  • Herstellung sonstiger Pläne:
    • Markierungs- und Beschilderungspläne
    • Deckenhöhenpläne

Leistungsbild Ingenieurbauwerke:

  • Übersichtskarte M 1:25.000
  • Übersichtslageplan M 1:5000
  • Kanalquerschnitte M 1:25 (Regelquerschnitte)
  • Lagepläne Kanal M 1:250
  • Längsschnitte M 1:250/25 (10-fach überhöht)
  • Detailpläne (Sonder- oder Schachtbauwerke) M1:50
  • Konfliktpläne mit Versorgungsleitungen, Fundamenten und Pflanzgruben

4. Randbedingungen und Zwangspunkte

4.1 Versorgungsleitungen

Im Bereich der geplanten Verkehrswege befinden sich nach den von den Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen viele Versorgungsleitungen. Diese sind entsprechend der Planung, wenn nötig, zu verlegen. (Zukünftig möglichst im Geh- oder Radwegbereich; nicht in Fahrbahnflächen, nicht in Grünstreifenflächen mit Bäumen, nicht unter Betonflächen).

Festlegungen zu koordinierten Vers.-Leitungsneu- bzw. -umverlegungen erfolgen im Rahmen der weiteren Objektplanung. Dies gilt auch für etwaige Leitungsverlegungen der Stadtwerke Detmold, Deutschen Telekom AG, der EWE Netzagentur, des Westnetzes sowie der Vodafone GmbH und ggf. Weiteren.

4.2 Zeitlicher Rahmen

  • Bürgerinformation Vorentwurf im Dezember 2026/Januar 2027
  • Erstellung der Entwurfsplanung bis März 2027
  • Bürgerinformation im April 2027
  • Erstellung der Ausführungsplanung Sommer 2027
  • Baubeginn Ende 2027/Anfang 2028

4.3 Beteiligung Dritter

Im Rahmen der Objektplanung (LPH 1-5; insb. LPH 4) ist mit verschiedenen Institutionen Rücksprache zu halten und entsprechend eine Beteiligung vorzusehen.

Beispiele:

  • Abstimmung von Baumfällungen mit dem Fachbereich 6 und 7 der Stadt Detmold und der Unteren Naturschutzbehörde
  • Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten
  • Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
  • Genehmigungsbehörden

B: Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen

Beauftragungsstufe 1

LPH1: Grundlagenermittlung mit insgesamt 2 %

Grundleistungen:

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers 0,50 %
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 0,50 %
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter 0,25 %
  • Ortsbesichtigung 0,50 %
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 %

Besondere Leistungen:

  • Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
  • Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
  • Erstellung einer Bestandvermessung (Top-Aufnahme) als Grundlage für den Straßenentwurf
  • Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung

LPH2: Vorplanung mit insgesamt 20 %

Grundleistungen:

  • Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten 0,50 %
  • Analysieren der Grundlagen 1,00 %
  • Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter 1,00 %
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit 4,00 %
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen 10,00 %
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen 0,25 %
  • Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung 0,25 %
  • Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen 0,50 %
  • Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen 0,50 %
  • Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren 0,25 %
  • Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 1,50 %
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren 0,25 %

Besondere Leistungen:

  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung
  • Erstellung von mind. 2 Varianten der Straßenraumgestaltung

Stufenweise Beauftragung (Objektplanung Verkehrsanlagen)

Beauftragungsstufe 1

1.1a) Die nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen werden von dem Auftraggeber stufenweise in Auftrag gegeben. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungsphasen 1 - 2 (Leistungsbild „Objektplanung Verkehrsanlagen“) beauftragt.

1.2a) Dem Auftraggeber bleibt die stufenweise Weiterbeauftragung des Auftragnehmers mit den Leistungen der folgenden weiteren Beauftragungsstufen vorbehalten:

Beauftragungsstufe 2:

Leistungsphase 3 und 4 (Leistungsbild „Objektplanung Verkehrsanlagen“) für den genannten Bauabschnitt;

Beauftragungsstufe 3:

Leistungsphase 5 und 6 (Leistungsbild „Objektplanung Verkehrsanlagen“) für den genannten Bauabschnitt;

Beauftragungsstufe 4:

Leistungsphasen 7 und 8 (Leistungsbild „Objektplanung Verkehrsanlagen“) für den genannten Bauabschnitt;

1.3 Die Weiterbeauftragung der Leistungen gemäß Ziffer 1.2a) erfolgt einzig und allein durch eine schriftliche Mitteilung (§ 2) des Auftraggebers an den Auftragnehmer.

Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Übertragung oder Vergütung der weiteren Leistungsphasen zu.

1.4 Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durch eine wirksame Weiterbeauftragung nach Ziffer 1.3 beauftragten weiteren Leistungen nur dann auszuführen, wenn ihm die schriftliche Erklärung des Auftraggebers über die Weiterbeauftragung innerhalb von sechs Monaten nach der Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen zugeht. Im Streitfall hat der Auftragnehmer den Fertigstellungszeitpunkt der zuvor beauftragten Leistungen nachzuweisen und den Zeitpunkt des Zugangs der Weiterbeauftragung anzugeben; macht der Auftraggeber einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen.

1.5 Geht dem Auftragnehmer eine Weiterbeauftragungserklärung gemäß Ziffer 1.3 erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist aus Ziffer 1.4a) Satz 1 zu und will er die Weiterbeauftragung ablehnen, so muss er dies dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Weiterbeauftragung schriftlich (§ 2) mitteilen (Absageerklärung); der Auftragnehmer kann eine (vorsorgliche) Absageerklärung auch bereits vor Erhalt einer Weiterbeauftragung erklären. Für die Wahrung der Monatsfrist nach Satz 1 ist der Zugang der Absageerklärung beim Auftraggeber ausschlaggebend. Im Streitfall hat der Auftraggeber den Zeitpunkt des Zugangs der Absageerklärung anzugeben; macht der Auftragnehmer einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen. Unterlässt der Auftragnehmer eine fristgerechte Absageerklärung, gilt die Weiterbeauftragung als von ihm angenommen, es sei denn seit Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen ist mehr als ein Jahr vergangen.

1.6 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten.

1.7 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder Nichtbeauftragung von weiteren Beauftragungsstufen gemäß Ziffer 1.2 sind die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere die angefertigten und jeweils aktualisierten Zeichnungen und Pläne dem Auftraggeber zu übergeben. Art und Umfang der zu übergebenden Unterlagen richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung dieser weiteren Leistungen besteht nicht.

§2

Schriftform

2.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Einschränkungen oder Erweiterungen dieses Vertrages

bedürfen zu Beweiszwecken einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen

den Parteien; dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Die Schriftform gilt auch für alle die Ausführung des Vertrages betreffenden

wesentlichen Mitteilungen, soweit in diesem Vertragstext nicht ausdrücklich eine andere

Form vorgesehen ist.

2.2 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieses Vertrages genügt neben der gesetzlichen

Schriftform (§ 126 BGB) auch die elektronische Form gemäß § 126a BGB sowie außerdem

auch die Übermittlung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Schriftstücks durch

Telefax oder als E-Mail-Anhang. Sonstige Formen elektronischer Kommunikation (insbesondere

einfache E-Mails) genügen dagegen nicht zur Wahrung der Schriftform.

Die festgelegten Prozentpunkte für die weiteren Leistungsphasen können Sie nachfolgend bereits einsehen.

Beauftragungsstufe 2:

LPH3: Entwurfsplanung mit insgesamt 25 %

Grundleistungen:

  • Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen 12,00 %
  • Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 1,00 %
  • Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern 4,00 %
  • Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung 1,00 %
  • Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen 0,50 %
  • Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,50 %
  • Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 1,50 %
  • Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken 1,00 %
  • Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden 0,50 %
  • Rechnerische Festlegung des Objekts 0,50 %
  • Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte 0,50 %
  • Nachweis der Lichtraumprofile 0,50 %
  • Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit 0,50 %
  • Bauzeiten- und Kostenplan 0,50 %
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,50 %

Besondere Leistungen:

  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Detaillierte signaltechnische Berechnung
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)

LPH4: Genehmigungsplanung mit insgesamt 8 %

Grundleistungen:

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,50 %
  • Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 0,50 %
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter 0,50 %
  • Abstimmen mit Behörden 1,50 %
  • Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen 1,50 %
  • Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien 1,50 %

Besondere Leistungen:

  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
  • Fristgerechtes Erstellen und Ausgeben der Zuwendungsanträge

Beauftragungsstufe 3:

LPH5: Ausführungsplanung mit insgesamt 15 %

Grundleistungen:

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung 6,00 %
  • Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben 6,00 %
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung 1,50 %
  • Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung 1,50 %

Besondere Leistungen:

  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen

LPH6: Vorbereiten der Vergabe 10,00% (9,00 %)

Grundleistungen:

  • Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge

anderer an der Planung fachlich Beteiligter 4,00%

  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der

Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen 3,00%

  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,50%
  • Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen 0,50%
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00%
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,50% (0,00 %)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50% (0,00 %)

Besondere Leistungen:

  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
  • Koordinierung der Ausschreibung aller erforderlichen Lose

Beauftragungsstufe 4:

LPH7: Mitwirken bei der Vergabe 4,00 % (2,00 %)

Grundleistungen:

  • Einholen von Angeboten 0,25% (0,00%)
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel 2,00% (1,00%)
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken 0,25% (0,00%)
  • Führen von Bietergesprächen 0,25%
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens 0,25%
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen 0,25% (0,00%)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50%
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,25%

Besondere Leistungen:

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten

LPH8: Bauoberleitung 15,00% (7,50%)

Grundleistungen:

  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objekt- überwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Über- einstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe 4,00% (0,00%)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) 2,50%
  • Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zusetzen 1,00%
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme 2,00% (0,00%)
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, 2,00% Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 1,00% (0,00%)
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage 0,50%
  • Übergabe des Objekts 1,00%
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche 0,50% (0,00%)
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften 0,50%

Besondere Leistungen:

  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
    • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    • Dokumentation des Bauablaufs in Form eines Bautagebuchs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
    • Anzahl der wahrzunehmender wöchentlicher Baustellentermine zur Bauüberwachung: mindestens 3
  • Erstellen der für die gestellten Zuwendungsanträge erforderlichen fristgerechten Verwendungsnachweise

LPH9: Objektbetreuung 1,00 % (0,00 %)

Grundleistungen:

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50% (0,00%)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,25% (0,00%)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0~~,25%~~ (0,00%)

Besondere Leistungen:

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

C: Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Beauftragungsstufe 1

LPH 1 Grundlagenermittlung

Grundleistungen (2%)

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers (0,5%)
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf (0,5%)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter (0,25%)
  • bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung (0%)
  • Ortsbesichtigung (0,5%)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (0,25%)

Besondere Leistungen

  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
  • Ingenieurmäßige Betrachtung und Feststellung des baulichen Zustands und Handlungsbedarfs anhand von SüwVO Abw. Berichten und Befahrungsvideos
  • Analyse der Bauakten zur Feststellung der aktuellen Entwässerungsverhältnisse der angeschlossenen Objekte, ggf. abstimmen und durchführen von Objektbesichtigungen zur Klärung der Verhältnisse

LPH 2 Vorplanung

Grundleistungen (20%)

  • Analysieren der Grundlagen (1%)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter (1%)
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit (4%)
  • Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten (0,5%)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (10%)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen (0,25%)
  • Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung (0,5%)
  • Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen (0,5%)
  • Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen (0,5%)
  • Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen (1,5%)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (0,25%)

Besondere Leistungen

  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen inkl. Grundstücksentwässerungen
  • vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, unter Berücksichtigung von:
    • Regenwasserbewirtschaftung
    • Wasserhaushaltsbilanz
    • Schwammstadt
    • blau-grüne Infrastruktur
    • Klimaresilienz
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
  • Koordinieren und Berücksichtigen der Belange der Versorgungsträger im Rahmen der Planung - Informationsschreiben zum Umfang und zeitlichen Ablauf der Maßnahme inkl. einer Bedarfsabfrage ist für die Versorgungsträger durch den AN zu erstellen -
  • Erstellung des Anforderungsprofils für das erforderliche Baugrund-Gutachten inkl. Mitwirken bei der Vergabe

Stufenweise Beauftragung (Ingenieurbauwerke)

Beauftragungsstufe 1

1.1 Die nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen werden von dem Auftraggeber stufenweise in Auftrag gegeben. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungsphasen 1 und 2 (Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“) beauftragt.

1.2 Dem Auftraggeber bleibt die stufenweise Weiterbeauftragung des Auftragnehmers mit

den Leistungen der folgenden weiteren Beauftragungsstufen vorbehalten:

Beauftragungsstufe 2:

Leistungsphasen 3 und 4 (Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“);

Beauftragungsstufe 3:

Leistungsphasen 5 und 6 (Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“);

Beauftragungsstufe 4:

Leistungsphasen 7 und 8 (Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“);

1.3 Die Weiterbeauftragung der Leistungen gemäß Ziffer 1.2 erfolgt einzig und allein durch eine schriftliche Mitteilung (§ 2) des Auftraggebers an den Auftragnehmer.

Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Übertragung oder Vergütung der weiteren Leistungsphasen zu.

1.4 Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durch eine wirksame Weiterbeauftragung nach Ziffer 1.3 beauftragten weiteren Leistungen nur dann auszuführen, wenn ihm die schriftliche Erklärung des Auftraggebers über die Weiterbeauftragung innerhalb von sechs Monaten nach der Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen zugeht. Im Streitfall hat der Auftragnehmer den Fertigstellungszeitpunkt der zuvor beauftragten Leistungen nachzuweisen und den Zeitpunkt des Zugangs der Weiterbeauftragung anzugeben; macht der Auftraggeber einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen.

1.5 Geht dem Auftragnehmer eine Weiterbeauftragungserklärung gemäß Ziffer 1.3 erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist aus Ziffer 1.4 Satz 1 zu und will er die Weiterbeauftragung ablehnen, so muss er dies dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Weiterbeauftragung schriftlich (§ 2) mitteilen (Absageerklärung); der Auftragnehmer kann eine (vorsorgliche) Absageerklärung auch bereits vor Erhalt einer Weiterbeauftragung erklären. Für die Wahrung der Monatsfrist nach Satz 1 ist der Zugang der Absageerklärung beim Auftraggeber ausschlaggebend. Im Streitfall hat der Auftraggeber den Zeitpunkt des Zugangs der Absageerklärung anzugeben; macht der Auftragnehmer einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen. Unterlässt der Auftragnehmer eine fristgerechte Absageerklärung, gilt die Weiterbeauftragung als von ihm angenommen, es sei denn seit Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen ist mehr als ein Jahr vergangen.

1.6 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten.

1.7 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder Nichtbeauftragung von weiteren Beauftragungsstufen gemäß Ziffer 1.2 sind die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere die angefertigten und jeweils aktualisierten Zeichnungen und Pläne dem Auftraggeber zu übergeben. Art und Umfang der zu übergebenden Unterlagen richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen.

Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung dieser weiteren Leistungen besteht nicht.

§2

Schriftform

2.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Einschränkungen oder Erweiterungen dieses Vertrages

bedürfen zu Beweiszwecken einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen

den Parteien; dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Die Schriftform gilt auch für alle die Ausführung des Vertrages betreffenden

wesentlichen Mitteilungen, soweit in diesem Vertragstext nicht ausdrücklich eine andere

Form vorgesehen ist.

2.2 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieses Vertrages genügt neben der gesetzlichen

Schriftform (§ 126 BGB) auch die elektronische Form gemäß § 126a BGB sowie außerdem

auch die Übermittlung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Schriftstücks durch

Telefax oder als E-Mail-Anhang. Sonstige Formen elektronischer Kommunikation (insbesondere

einfache E-Mails) genügen dagegen nicht zur Wahrung der Schriftform.

Die festgelegten Prozentpunkte für die weiteren Leistungsphasen können Sie nachfolgend bereits einsehen.

Beauftragungsstufe 2:

LPH 3 Entwurfsplanung

Grundleistungen (25%)

  • Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen (15%)
  • Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (1%)
  • fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern (4%)
  • Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung (1%)
  • Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen (0,5%)
  • Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (0,5%)
  • Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung (1,5%)
  • Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit (0,5%)
  • Bauzeiten- und Kostenplan (0,5%)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (0,5%)

Besondere Leistungen

  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
  • Erstellen von erforderlichen Kanalnetzmodellen zur hydrodynamischen Kanalnetzberechnung des Bestands und der Sanierungsplanung der Regenwasserableitung samt hydraulischer Berechnungen und Dokumentation

Beauftragungsstufe 3:

LPH 4 Genehmigungsplanung

Grundleistungen (5%)

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (2,5%)
  • Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (0,25%)
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (0,5%)
  • Abstimmen mit Behörden (0,25%)
  • Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen (1%)
  • Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien (0,5%)

Besondere Leistungen

  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
  • Erstellen des Antrags für das Ableiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer in Abstimmung mit dem AG und der Unteren Wasserbehörde, Kreis Lippe
  • Erstellen der erforderlichen Anzeigen für die Änderungen an der Abwasseranlage in Abstimmung mit dem AG und den zuständigen Behörden

Beauftragungsstufe 4:

LPH 5 Ausführungsplanung

Grundleistungen (15%)

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung (6%)
  • Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben (6%)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung (1,5%)
  • Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung (1,5%)

Besondere Leistungen

  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts, speziell die Belange der Versorgungsträger
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
  • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
  • Erstellung des Anforderungsprofils für die erforderliche Beweissicherung in Abstimmung mit dem AG und den anderen fachlich Beteiligten inkl. Mitwirken bei der Vergabe

Beauftragungsstufe 5:

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe

Grundleistungen (11,5%)

  • Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (5%)
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen (4%)
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (0,5%)
  • Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen (1%)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse (1%)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung (1%)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen (0,5%)

Besondere Leistungen

  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen

Beauftragungsstufe 6:

LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe

Grundleistungen (2%)

  • Einholen von Angeboten (0,25%)
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels (1%)
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken (0,25%)
  • Führen von Bietergesprächen (0,25%)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens (0,25%)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen (0,25%)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (0,5%)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung (0,25%)

Besondere Leistungen

  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten

Beauftragungsstufe 7:

LPH 8 Bauoberleitung

Grundleistungen (7,5%)

  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe (4%)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) (2,5%)
  • Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen (1%)
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme (2%)
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme (2%)
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage (0,5%)
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran (1%)
  • Übergabe des Objekts (1%)
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche (0,5%)
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften (0,5%)

Besondere Leistungen

  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
    • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    • Dokumentation des Bauablaufs
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Ggf. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Anzahl der wahrzunehmenden wöchentlichen Baustellentermine zur Bauüberwachung: mind. 3

Folgende Leistungsphase ist nicht beauftragt:

LPH 9 Objektbetreuung

Grundleistungen

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen (0,5%)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen (0,25%)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (0,25%)

Besondere Leistungen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung