Inhalt
A. Beschreibung der Planungsaufgabe 2
2. Erläuterung der Planungsgrundsätze und Anforderungen 3
Verkehrsanlagen – Beleuchtung: 3
3. Vorgabe der Entwurfsunterlagen 4
4. Randbedingungen und Zwangspunkte 4
B: Leistungsbild Lichtsignalanlagenplanung zur HOAI Planung Verkehrsanlagen 7
A. Beschreibung der Planungsaufgabe
1. Allgemeines
Die Stadt Detmold beabsichtigt im Quartier Schanze die Straßen sowie die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation zu sanieren/neu zu planen. Ziel ist die Sicherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, die bauliche Substanzkalkulation sowie die koordinierte Erschließung neuer Gebiete unter Berücksichtigung der parallel verlaufenden Straßen- und Fernwärmebaumaßnahmen.
Der Planungsauftrag umfasst zum einen die bauliche und hydraulische Sanierung der Regen- und Schmutzwasserkanäle in den Straßen Untere Schanze, Obere Schanze, Amselweg, Amselhöhe und Unter der Jugendherberge in Detmold Hiddesen, gemäß des Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Detmold (Ordnungsnummer 01.05.01) und zum anderen die Neuplanung der Straßen. In Teilen ist keine geregelte Regenentwässerung vorhanden, weshalb hier die erstmalige Erschließung herzustellen ist. Im Rahmen der Kanalsanierung des Parkwegs wurde die hydraulische Berechnung und die Dimensionierung eines Teilnetzes durchgeführt. Die Ergebnisse der Dimensionierung werden zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind alle Bestandshaltungen und -schächte, welche nicht auf Grund der Hydraulik erneuert werden, baulich zu bewerten. Für bauliche Mängel sind Sanierungskonzepte zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen und umzusetzen. Alle weiteren notwendigen Bewertungen, Berechnungen, Nachweise, Anzeigen und Anträge sind Bestandteil dieses Auftrags.
Korrespondierend zum Straßen- und Kanaltiefbau wird das Quartier teilweise mit Fernwärme versorgt und seitens der Stadtwerke Sanierungen an Versorgungsleitungen geplant.
Bei der Kalkulation der Planungsleistungen ist zu berücksichtigen, dass gemäß Anlage „ÜLP Abschnittsbildung Plangebiet Schanze“ aufgeteilt nach den Abschnitten, die Planungs- und Baukosten erstellt werden müssen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Des Weiteren ist mit einzukalkulieren, dass eine bauliche Umsetzung der Abschnitte in unterschiedlichen Jahren erfolgen kann.
2. Erläuterung der Planungsgrundsätze und Anforderungen
Verkehrsanlagen – Beleuchtung:
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Aufgabenbeschreibung
- Das Ziel der Lichtplanung ist eine normgerechte Beleuchtung der Außenanlage nach der DIN EN 13201-1/2 mit der Einhaltung der aktuellen Fassung des BNatSchG. Die Planung bezieht sich nur auf die Leuchte und das Tragsystem. Die Planung der elektrischen Leistung ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Schnittstelle ist die Anschlussklemme im Kabelübergangskasten.
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Projektbeschreibung
- Die Stadt Detmold beabsichtigt die Hornsche Straße in Detmold, zwischen der Straße „Neustadt“ und der Leopoldstraße auf einer Gesamtstrecke von rund 250 m mit zwei bis drei Lichtsignalanlagen / Knotenpunkte oder mit einem Kreisverkehr samt Fußgängerüberwegen umzubauen.
Bei der Hornschen Straße handelt es sich um eine klassifizierte innerstädtische Hauptverkehrsstraße (L 758), die der Erschließung des neuen Areals rund um das „Hornsche Tor“ mit dem örtlichen Einzelhandel- und Versorgungsangebot und öffentlicher Einrichtungen sowie einem Hotel dient. Ein Parkhaus / Tiefgarage ist ferner geplant. Das Baugebiet ist über das überregionale Straßennetz verkehrsgünstig angebunden. Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst den Bauabschnitt in dem eine Erneuerung der Straße, Geh- und Radweg durchgeführt wird.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme, die Abschnittsweise durchgeführt wird, muss die vorhandene Straßenbeleuchtung auf voller Bauabschnittlänge erneuert werden.
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- Bestimmung der lichttechnischen Anforderungen
- Es ist eine adaptive Auslegung der Beleuchtung mit Wechsel der Farbtemperatur zu den Nachtstunden auszulegen
- Wohngebiet Untere Schanze
- Bestimmung der lichttechnischen Anforderungen
- Erschließungsstraße < 30 km/h
- Anliegerstraße, verkehrsberuhigte Fläche
- Verkehrsarten: Fuß-, Rad-, und motorisierter Individualverkehr
- Allgemeiner Standard der Straßenbeleuchtung Stadt Detmold
- Auswahl Tragsystem
- Allgemeiner Standard der Straßenbeleuchtung Stadt Detmold
- Aufsatzmast Lichtpunkthöhe 5,0 m
- Aufsatzmast Lichtpunkthöhe 6,0 m
- Aufsatzmast Lichtpunkthöhe 7,0 m
- Tragsysteme werden an der Grundstücksgrenze aufgestellt
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- Auswahl Leuchten
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- Leuchten mit D4i-Zertifizierung
- Zhaga-Sockel 18 Ed 2.0 muss oben und unten angebracht sein
- Incl. Hausseitige Abschirmung
- Farbtemperatur 2.200k / 2.700k / 3.000k
- LED-Bestromung max. 700mA
- Wartungsfaktor 0,85
3. Vorgabe der Entwurfsunterlagen
Leistungsbild „Beleuchtungsanlagen“ (LOS 2) sind in Anlehnung an die RE auf Basis der Pläne aus Los 1 und tlw. Los 3 zu erstellen:
- Beleuchtungspläne
- Lagepläne (M 1:250)
- Leerrohrpläne (M 1:250)
- Detaillagepläne der jeweiligen Beleuchtungspunkte insb. an Fußgängerüberwegen mit Beleuchtungsstandorten und Baumstandorten sowie Beschilderungsstandorten (M1:100)
- Elektroanschlusslageplan
- Fundamentpläne (Lagepläne und Ausbauquerschnitte)
4. Randbedingungen und Zwangspunkte
4.1 Versorgungsleitungen
Im Bereich der geplanten Verkehrswege befinden sich nach den von den Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen viele Versorgungsleitungen. Diese sind entsprechend der Planung, wenn nötig, zu verlegen. (Zukünftig möglichst im Geh- oder Radwegbereich; nicht in Fahrbahnflächen, nicht in Grünstreifenflächen mit Bäumen, nicht unter Betonflächen)
Festlegungen zu koordinierten Vers.-Leitungsneu- bzw. -umverlegungen erfolgen im Rahmen der weiteren Objektplanung. Dies gilt auch für etwaige Leitungsverlegungen der Stadtwerke Detmold, Deutschen Telekom AG, der EWE Netzagentur, des Westnetzes sowie der Vodafone GmbH und ggf. Weiteren.
4.2 Zeitlicher Rahmen
- Bürgerinformation Vorentwurf im Dezember 2026/Januar 2027
- Erstellung der Entwurfsplanung bis März 2027
- Bürgerinformation im April 2027
- Erstellung der Ausführungsplanung Sommer 2027
- Baubeginn Ende 2027/Anfang 2028
- Für die o. g. zeitlichen Abschlüsse der LPH´s im LOS 1 ist für das LOS 2 fristgerecht die Beleuchtungsplanung zuzuarbeiten und einzuplanen, sodass der zeitliche Rahmen für das Los 1 entsprechend gehalten werden kann.
4.3 Beteiligung Dritter
Im Rahmen der Objektplanung vom LOS 1 (LPH 1-5; insb. LPH 4) ist mit verschiedenen Institutionen Rücksprache zu halten und entsprechend eine Beteiligung vorzusehen.
Beispiele:
- Abstimmung mit weiteren Projektbeteiligten
- Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange
- Genehmigungsbehörden
Stufenweise Beauftragung (Beleuchtungsanlagenplanung Los 2)
Beauftragungsstufe 1
1.1 Die nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen werden von dem Auftraggeber stufenweise in Auftrag gegeben. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Auftragnehmer zunächst nur für die Leistungen der Beleuchtungsanlagenplanung innerhalb der Leistungsphasen 1 – 2 der Verkehrsanlagen für das LOS 2 beauftragt.
1.2 Dem Auftraggeber bleibt die stufenweise Weiterbeauftragung des Auftragnehmers mit
den Leistungen der folgenden weiteren Beauftragungsstufen vorbehalten:
Beauftragungsstufe 2:
Beleuchtungsanlagenplanung (LOS 2) Innerhalb der Leistungsphase 3 des Leistungsbildes „Verkehrsanlagen“ für den genannten Bauabschnitt;
Beauftragungsstufe 3:
Beleuchtungsanlagenplanung (LOS 2) Innerhalb der Leistungsphase 4 des Leistungsbildes „Verkehrsanlagen“ für den genannten Bauabschnitt;
Beauftragungsstufe 4:
Beleuchtungsanlagenplanung (LOS 2) Innerhalb der Leistungsphase 5 und 6 des Leistungsbildes „Verkehrsanlagen“ für den genannten Bauabschnitt;
Beauftragungsstufe 5:
Beleuchtungsanlagenplanung (LOS 2) Innerhalb der Leistungsphase 7 und 8 des Leistungsbildes „Verkehrsanlagen“ für den genannten Bauabschnitt;
1.3 Die Weiterbeauftragung der Leistungen gemäß Ziffer 1.2 erfolgt einzig und allein durch eine schriftliche Mitteilung (§ 2) des Auftraggebers an den Auftragnehmer.
Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf Übertragung oder Vergütung der weiteren Leistungsphasen zu.
1.4 Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber durch eine wirksame Weiterbeauftragung nach Ziffer 1.3 beauftragten weiteren Leistungen nur dann auszuführen, wenn ihm die schriftliche Erklärung des Auftraggebers über die Weiterbeauftragung innerhalb von sechs Monaten nach der Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen zugeht. Im Streitfall hat der Auftragnehmer den Fertigstellungszeitpunkt der zuvor beauftragten Leistungen nachzuweisen und den Zeitpunkt des Zugangs der Weiterbeauftragung anzugeben; macht der Auftraggeber einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen.
1.5 Geht dem Auftragnehmer eine Weiterbeauftragungserklärung gemäß Ziffer 1.3 erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist aus Ziffer 1.4 Satz 1 zu und will er die Weiterbeauftragung ablehnen, so muss er dies dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Weiterbeauftragung schriftlich (§ 2) mitteilen (Absageerklärung); der Auftragnehmer kann eine (vorsorgliche) Absageerklärung auch bereits vor Erhalt einer Weiterbeauftragung erklären. Für die Wahrung der Monatsfrist nach Satz 1 ist der Zugang der Absageerklärung beim Auftraggeber ausschlaggebend. Im Streitfall hat der Auftraggeber den Zeitpunkt des Zugangs der Absageerklärung anzugeben; macht der Auftragnehmer einen abweichenden Zugangszeitpunkt geltend, so hat er diesen nachzuweisen. Unterlässt der Auftragnehmer eine fristgerechte Absageerklärung, gilt die Weiterbeauftragung als von ihm angenommen, es sei denn seit Fertigstellung aller zuvor beauftragten Leistungen ist mehr als ein Jahr vergangen.
1.6 Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars oder auf Schadensersatz ableiten.
1.7 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder Nichtbeauftragung von weiteren Beauftragungsstufen gemäß Ziffer 1.2 sind die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere die angefertigten und jeweils aktualisierten Zeichnungen und Pläne dem Auftraggeber zu übergeben. Art und Umfang der zu übergebenden Unterlagen richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung dieser weiteren Leistungen besteht nicht.
§2
Schriftform
2.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Einschränkungen oder Erweiterungen dieses Vertrages
bedürfen zu Beweiszwecken einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen
den Parteien; dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Die Schriftform gilt auch für alle die Ausführung des Vertrages betreffenden
wesentlichen Mitteilungen, soweit in diesem Vertragstext nicht ausdrücklich eine andere
Form vorgesehen ist.
2.2 Zur Wahrung der Schriftform im Sinne dieses Vertrages genügt neben der gesetzlichen
Schriftform (§ 126 BGB) auch die elektronische Form gemäß § 126a BGB sowie außerdem
auch die Übermittlung eines rechtsverbindlich unterzeichneten Schriftstücks durch
Telefax oder als E-Mail-Anhang. Sonstige Formen elektronischer Kommunikation (insbesondere
einfache E-Mails) genügen dagegen nicht zur Wahrung der Schriftform.
B: Leistungsbild Beleuchtungsplanung zur HOAI Planung Verkehrsanlagen
Beauftragungsstufe 1
LPH2
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben und der Bedarfsplanung des Auftraggebers
- Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung
Beauftragungsstufe 2:
LPH3
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Erstellen von lichttechnischen Berechnungen mit Hilfe einer Lichtplanungssoftware, sowie die Visualisierung und Zuweisung der Leuchtenstandorte in der zur Verfügung gestellten Entwurfsplanung „Hornsche Straße“
- Erstellung eines Leuchtenkataloges (pro Leuchtentyp, relevante lichttechnische Parameter, elektr. Parameter,)
- Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählten Leuchtentypen unter Berücksichtigung von Energie- und Wartungskosten
- Durchführung von Bemusterungen zur Überprüfung der Lichtwirkung
- Ein Präsentationstermin und weitere Abstimmungen mit dem Auftraggeber
Beauftragungsstufe 3:
LPH4
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
entfällt
Beauftragungsstufe 4:
LPH5
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse aus der Entwurfsplanung in Absprache mit dem Auftraggeber
- Zusammenstellung des Leuchten Kataloges einschließlich Mengenermittlung als Grundlage für das Aufstellen eines Leistungsverzeichnisses in digitaler Form als PDF-Datei
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und der lichttechnischen Berechnung in elektronischer Form
- Ein Präsentationstermin und weitere Abstimmungen mit dem Auftraggeber
LPH6
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Erstellen des Leistungsverzeichnisses für die Beleuchtungsanlagen
LPH7
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Beauftragungsstufe 5:
LPH8
Besondere Leistungen (Beleuchtung):
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Örtliche Bauüberwachung:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
- Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
- Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufs
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage