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Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Leistungsphasen 1 bis 8

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INHALTSVERZEICHNIS

1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................................. 3

2 STANDORT ............................................................................................................................................. 4

2.1 LAGE ......................................................................................................................................................... 4 2.2 NACHBARSCHAFT UND UMGEBUNG ................................................................................................................. 4 2.3 ANGRENZENDE VERKEHRSFLÄCHEN .................................................................................................................. 5 2.4 UNTERIRDISCHE HOHLRÄUME ......................................................................................................................... 5 2.5 HÖHE INNERHALB DES GRUNDSTÜCKS .............................................................................................................. 5 3 BAUGRUNDVERHÄLTNISSE ..................................................................................................................... 6

3.1 SCHICHTENFOLGE ......................................................................................................................................... 6 3.2 GRUNDWASSERVERHÄLTNISSE ........................................................................................................................ 6 3.3 KONTAMINATION DES UNTERGRUNDES ............................................................................................................ 6 3.4 GRÜNDUNGSEMPFEHLUNGEN ......................................................................................................................... 6 3.5 WASSERHALTUNGSMAßNAHMEN .................................................................................................................... 7 3.6 BEREICH AUßENANLAGEN/ VERKEHRSFLÄCHEN .................................................................................................. 7 3.7 VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT ............................................................................................................................. 8 4 BAURECHTLICHE EINORDNUNG .............................................................................................................. 9

4.1 ZULÄSSIGE BEBAUUNG .................................................................................................................................. 9 4.2 BAUBESCHRÄNKUNG UND AUSNAHMEREGELUNGEN ............................................................................................ 9 4.3 DENKMALSCHUTZ ....................................................................................................................................... 10 4.4 GEWÄSSERSCHUTZ ..................................................................................................................................... 10 5 ERSCHLIEßUNG .................................................................................................................................... 11

5.1 TELEKOMMUNIKATION ................................................................................................................................ 11 5.2 ERDGASANSCHLUSS .................................................................................................................................... 11 5.3 ELEKTROENERGIE ....................................................................................................................................... 11 5.4 TRINKWASSER ............................................................................................................................................ 11 5.5 LÖSCHWASSER ........................................................................................................................................... 12 5.6 ABWASSER - SCHMUTZWASSER ..................................................................................................................... 12 5.7 ABWASSER – OBERFLÄCHENWASSER .............................................................................................................. 12 5.8 FERNWÄRMEANSCHLUSS ............................................................................................................................. 13 6 BESCHREIBUNG DER BAULICHEN UMSETZUNG ..................................................................................... 14

6.1 VORHANDENE BAULICHE ANLAGEN GEBÄUDE ................................................................................................... 14 6.2 VARIANTENVERGLEICH BETRIEBSHOF .............................................................................................................. 15 6.2.1 Variante 1 – Betriebshof Einzelgebäude ....................................................................................... 15 6.2.2 Variante 2 – Betriebshof Kompaktstation ..................................................................................... 18 6.2.3 Vergleich Gebäudekenndaten und Flächen Grundstück ............................................................... 19 6.3 LAGERPLATZ MIT SALZLAGERHALLE ................................................................................................................ 20 7 KOSTENSCHÄTZUNG ............................................................................................................................ 21

7.1 GESAMTKOSTEN VARIANTENVERGLEICH .......................................................................................................... 21 7.2 KOSTEN JE BAUABSCHNITT ........................................................................................................................... 22 8 ANLAGEN ............................................................................................................................................. 24

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 2von 24 Revision 01

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1 Aufgabenstellung

Für den Neubau/ Umbau der Straßenmeisterei Borna ist eine Voruntersuchung erforderlich. Neben

der allgemeinen Umsetzung der Baumaßnahme sollen im Rahmen der Voruntersuchung u.a. auch die

Bildung von Bauabschnitten und die medientechnische Erschließung betrachtet werden.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist so zu planen, dass ein durchgängiger Betrieb der SM Bor-

na ermöglicht wird. Interimsmaßnahmen sind einzukalkulieren.

Mehrkosten für die Umsetzung in Bauabschnitten sind ebenso betrachten, wie auch die zukünftige

Preisentwicklung und MaßgabenbisherigerPreisentwicklungen.

Der Lagerplatz mit Salzlagerhalle soll komplett erneuert werden. Für die Salzlagerhalle ist eine vorge-

zogene Sofortmaßnahme für die Anbindung an das Schmutzwassersystem vorgesehen. Hierfür liegt

eine Studie von 2019 vor, die in derGesamtdokumentation zu integrieren ist(Anlage 15).

Weiterhin ist die Variante Typ „Kompaktmeisterei“ nach dem Beispiel der Straßenmeisterei Königs-

brück am Standort zu untersuchen.

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2 Standort

2.1 Lage

Die bestehende Straßenmeisterei Borna befindet sich nordöstlich von Borna in der Siedlung

Kesselshain. Das Betriebsgelände erstreckt sich über zwei Grundstücke (Flurstücke 22/4 und 22/7

der Gemarkung Kesselshain) getrennt durch die Bundesstraße B 176, die hier in die Bundesstraße B

95 mündet.Der Kreuzungsbereich istan den Zubringer zur Bundesautobahn A 72angebunden.

Die Grundstücke haben eine Fläche von ca. 9.750 m² (Flurstück 22/7) und ca. 6.310 m² (Flurstück

22/4). Die Gesamtfläche beträgt somit ca. 16.060 m².

[Anlage 1 Auszug Liegenschaftskarte]

[Anlage 2 Luftbilder]

2.2 Nachbarschaft und Umgebung

In unmittelbarerNachbarschaft befinden sich im

Norden: Wohngebäude der SiedlungKesselshain

Osten: Grünland und Teichgebiete

Süden: Wohngebäude der Siedlung Kesselshain

Westen: die B 95 und dahinter landwirtschaftlich genutzte Flächen

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Die Grundstücke liegen im Gebiet eines gültigen Flächennutzungsplanes. Baurechtlich ist das Flur-

stück 22/4 einer Mischnutzfläche und das Flurstück 22/7 einer Wohnnutzfläche zugeordnet.

Ein Bebauungsplan existiert nicht.

Die SM liegt nicht im Geltungsbereich von Natur-oder Landschaftsschutzgebieten.

In nordwestlicher Richtung befindet sich das Wasserwerk Kesselshain.

2.3 Angrenzende Verkehrsflächen

Das Flurstück 22/7 (Betriebshof SM) hat eine Straßenanbindung an die B 176 und Flurstück 22/4

(Salzlagerhalle)ist über den Erlenwegebenfalls an die B 176 angebunden.Fußläufig ist das Flurstück

22/4 direkt von der B 176 erreichbar, so dass eine unmittelbare Verbindung über die B 176 zwischen

beiden Teilen der SM gegeben ist. Die Grundstücke befinden sich im Bereich der Kreuzung von B 95

und B 176 an der Auffahrt zur A 72.

2.4 Unterirdische Hohlräume

Es existieren keine Hinweise auf unterirdische Hohlräume.

[Anlage3Übersichtskarte unterirdische Hohlräume]

2.5 Höhe innerhalb des Grundstücks

Die Grundstücke fallen jeweils leicht in Richtung Nordosten ab. Das Gefälle beträgt im Mittel ca.

1,0....2%.

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3 Baugrundverhältnisse

Im Auftrage von GD- Die Planer Leipzig GmbH wurde durch das Ingenieurbüro VEBAU eine Bau-

grunderkundung durchgeführt. Das Baugrundgutachten ist als Anlage 4 Bestandteil der Voruntersu-

chung. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:

Die ErgebnissederBohrungen zeigen unterschiedliche Bodenprofile.

3.1 Schichtenfolge

Die vorhandene Baugrundsituation stellt sich auf Grund der vorhandenen Bebauung und Überfor-

mung des Betriebsgeländes als nicht homogen dar. Die genauen Schichtenabfolgen sind den Anla-

gen zum Baugrundgutachten zu entnehmen.

3.2 Grundwasserverhältnisse

Grund - bzw. Schichtenwasser wurde in Bohrung 1 und 4 in einer Tiefe ermittelt, die für das Bauvor-

habennur bedingtrelevant sein wird.

Im Bereich des Salzlagers (Bohrung 4) wurde festgestellt, dass die obere Tragschicht eine wasserfüh-

rende Schicht ist. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen, wenn auf dem Flurstück 22/4 neue Ge-

bäude errichtet werden sollen.

3.3 Kontamination des Untergrundes

Die Bodenaufschlussarbeiten sowie dieUntersuchungder entnommenen Bodenprobenhabenkeiner-

lei Anzeichen für eine Kontamination ergeben.

Im Bereich der Auffüllungen und vorangegangener Bautätigkeit (Gebäude und befestigte Flächen) ist

diese Aussage nicht allgemeingültig. Bei den anstehenden Abbrucharbeiten können belastete Erdstof-

fe auftreten, die dann zu separieren und einer Deponieklasseneinstufung zu unterziehen sind.

3.4 Gründungsempfehlungen

Die frostfreie Gründungssohle liegt etwa bei 1,20 m unter OKG. Die max. Gründungstiefe wird bei ca.

2,5 m unter Gelände angenommen. Der dort anzutreffende Erdstoff besitzt eine ausreichende Trag-

kraft, so dass zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Planums nicht notwendig werden. Die

Gründungssohle ist aber prinzipiell auf 100% Proctordichte nach zu verdichten. Es wird empfohlen die

verdichtete Sohle durch einen Magerbeton zu schützen. Fertig gestellte Flächen sind vor Auflocke-

rungen (z.B. durch Befahren) zu schützen.

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Auf dem Baufeld der Betriebsgebäude/ Großfahrzeughalle wird eine Auffüllung aus Mittel-Grobsand

als Gründungssohle anstehen. Diese Schicht ist für Gründungen gut geeignet. Sollte partiell bindiger

Geschiebelehm anstehen, ist dieser durch einen weitgestuften Kiessand zu ersetzen. Alternativ kann

auf dem Lehm gegründet werden, die zulässige Bodenpressung ist bei mindestens steifer Konsistenz

auf 180 kN/m² zu begrenzen. Es wird ein Verdichtungsgrad von 100 % einfache Proctordichte vo-

rausgesetzt.

3.5 Wasserhaltungsmaßnahmen

Für die Baumaßnahme muss keine Grundwasserabsenkung erfolgen. Während der Aushubarbeiten

eventuell auftretendes Schichtenwasser und Tagwasser kann in offener Wasserhaltung oder über

Schluckbrunnen in diedurchlässigen Sande gut beherrscht werden.

3.6 Bereich Außenanlagen/ Verkehrsflächen

Straßen und Wege des Betriebshofes sind als ständig für Pkw-Verkehr mit geringem Schwerver-

kehrsanteil genutzte Flächen entgegen dem Baugrundgutachten der Bauklasse V zugeordnet (Zuord-

nung für Verkehrsflächen bei Neben- und Rastanlagen). Nach RSTO 2001 ergibt sich ein frostsiche-

rer Aufbau von:

Ausgangswert nach Bauklasse und Frostempfindlichkeit
FrostempfindlichkeitsklasseF3 (Lehm)d=52 cm
Anpassung Ausgangswert/ Korrekturwerte
FrosteinwirkungZone II+5cm
Lage der Gradienteauf Geländehöhe+/-0cm
Wasserverhältnissegünstig+/-0cm
Randbereichetw. wasserdurchlässige Randbereiche und mit Entwässerungseinrichtungen-5cm
Resultierende Mehr-/Minderdicke gesamt; Summe Korrekturwerte0 cm

Als Regelbauweise ergibt sichsomitein Straßenaufbau von 52 cm.

Die geforderte Mindesttragfähigkeit von E = 45 MN/m² des Tragplanums (gemäß ZTVE-StB 05) wird V2 für den Erdstoff nur in den Sommermonaten erreicht, wenn er nur schwach feucht ist und verdichtet

werden kann. Werden die Verkehrsflächen bei anhaltend feuchter Witterung ausgeführt, wird ein Bo-

denaustausch oder eine andere bodenfestigende Maßnahme erforderlich.

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3.7 Versickerungsfähigkeit

Die erbohrten oberen Böden sind teilweise aus speicherfähigen bindigen Erdstoffen zusammenge-

setzt, so dass Oberflächenwasser nicht bzw. schlecht versickert. Bei oberflächennaher Versickerung

(Muldenversickerung) sollte dieser Bereich ausgehoben und mit gut versickerungsfähigen Fremdma-

terialien wiederverfüllt werden. Die Mächtigkeit der auszutauschenden Schicht ist je nach Untersu-

chungspunkt sehr unterschiedlich und beträgt bis 2,50 m. Es sollte am Standort der konkret geplanten

Versickerungsanlage eine nochmalige Untersuchung durchgeführt werden.

Mit dem Anschnitt der Kiese sind deren Sickereigenschaften als gut zu beurteilen.

Der kf-Wert der Mittel-Grobsande: kf= 1,0 x 10(cid:1025)(cid:1016)-1 x 10(cid:1025)(cid:1019)(cid:3)(cid:373)(cid:876)(cid:400) im Mittel: kf=1,0 x 10(cid:1025)(cid:1018)(cid:3)(cid:373)(cid:876)(cid:400) Fein-Mittel-Grobkies: kf= 3,0 x 10(cid:1025)(cid:1018)(cid:3)(cid:373)(cid:876)(cid:400)

Diese Werte kennzeichnen einen Untergrund, der eine Flächenversickerung nach ATV A 138 mit der Forderung k (cid:1096)(cid:3)2 x 10(cid:1025)(cid:1019)m/s zulässt. f

Es ist zu beachten, dass die vorliegenden Erkenntnisse aus punktförmigen Aufschlüssen gewonnen

wurden, lokale Abweichungen sind daher stets möglich.

[Anlage4 Baugrundgutachten]

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4 Baurechtliche Einordnung

4.1 Zulässige Bebauung

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes:

Flächennutzungsplan der Stadt Borna

Rechtskräftig seit1999

[Anlage 5 Auszug Flächennutzungsplan]

Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück 22/7 einer Wohnbaufläche angegliedert.Unter Berücksich-

tigung des Bestandsschutzes ist die Nutzung durch die Straßenmeisterei zulässig.

Die konkrete Bebauung richtet sich weiterhin nach der Sächsischen Bauordnung.

4.2 Baubeschränkung und Ausnahmeregelungen

(zu erwartende Auflagen auf Grund bau-, wasser-, gewerblicher Vorschriften usw.)

Der Betrieb der Straßenmeisterei Wurzen unterliegt als gewerbliche Anlage den Vorschriften des

Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Insbesondere müssen bei der Planung der Straßenmeisterei die Maßnahmen zum Schutz des Bo-

dens und des Wassers vor Verunreinigungen Beachtung finden.

Dies gilt speziell für folgende Gebäude / Funktionsräume:

Waschhalle (Großfahrzeughalle)

Lager für Öle und Fette (Großfahrzeughalle)

Lager für Gefahrstoffe (Großfahrzeughalle)

Batterieladeraum (Großfahrzeughalle)

Kompressorraum (Großfahrzeughalle)

Streustofflagerung

Soleaufbereitung

Salzlagerumschlagflächen

Lagerboxen.

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4.3 Denkmalschutz

Auf dem Baugrundstück befinden sich keine Gebäude oder andere Anlagen, die dem Denkmalschutz

unterliegen.

Wenn bei Erdarbeiten kulturgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde entdeckt werden, ist gem. § 20

des SächsDSchG die Untere Denkmalbehörde im Landratsamt in Leipzig unverzüglich zu benachrich-

tigen. Die Entdeckungsstelle ist vier Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten.

4.4 Gewässerschutz

Die Baugrundstücke liegen in den Schutzzonen III des Trinkwasserschutzgebietes WW Kesselshain

(T-5661544). Das Grundwasser ist allgemein vor weit reichenden Beeinträchtigungen zu schützen

(www.wasser.sachsen.de). So wird z.B. ein Neubau von Industrieanlagen, Tanklagern oder Ölleitun-

gen nicht zugelassen. Der Bau der Anlagen ist zu beantragen. Die Untere Wasserbehörde ist zu be-

teiligen.

Bei Beachtung aller im Rahmen der Genehmigung erteilten Auflagen und geltenden Vorschriften

(WHG, SächsWG;SächsVAwSSächsBO;) ist der Umbau der Straßenmeisterei grundsätzlich zulässig

(Bestandsschutz). Ein Entwässerungsplan mit Angaben von gewählten Rohrmaterialien und Rohrver-

bindungen sowie zu vorgesehenen Inspektionen und Dichtheitsprüfungen ist mit dem Baugesuch

einzureichen. Oberflächenwasser von befestigten Flächen soll allgemein gesammelt und aus dem

Gebiet heraus geführt werden. Es ist eine Bewertung nach WHG erforderlich, auch hinsichtlich

Löschwassers. Versickerungsanlagen sind zu beantragen. Ggf. ist in Dach- und Straßenentwässe-

rung zu trennen, insbesondere hinsichtlich möglicher Versickerung.

Für die Anlagenteile des Salzlagers und der Befüllsilos besteht derzeit keine sichere Auffangmöglich-

keit anfallenden Wassers. Im Rahmen einer vorgezogenen Maßnahme soll dieser Zustand durch An-

schluss an die Schmutzwasserkanalisation verbessert werden. Entsprechende Anträge bei dem zu-

ständigen Abwasserzweckverband und der UWB sind einzureichen.

Folgende Vorschriften sind u.a. einzuhalten:

DVGW Arbeitsblatt W 101

DWA-A 142 Abwasserleitungen und –kanäle in Wassergewinnungsgebieten

DWA-M 146 Abwasserleitungen und –kanäle in Wassergewinnungsgebieten – Hinweise und Beispiele

DWA-A 138 Versickerungsanlagen

[Anlage 6 Trinkwasserschutzgebiete]

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5 Erschließung

Das Flurstück 22/7 gilt als voll erschlossen.

Das Flurstück 22/4 ist teilerschlossen. Es fehlen Anschüsse Gas, Abwasser und Regenwasser.

5.1 Telekommunikation

DieStraßenmeisterei istauf Flurstück 22/7durch ein Kabelnetz der Telekom erschlossen.

Ein DFÜ -Kabel liegt in der Siedlung Kesselshain an.

[Anlage 7 Trassenauskunft KabelTelekom]

[Anlage 8 Leitungsauskunft Stadtwerke Borna]

5.2 Erdgasanschluss

Das Flurstück 22/7 der Straßenmeisterei ist mit einem Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke

Bornaausgestattet.

[Anlage 8 Leitungsauskunft Stadtwerke Borna]

5.3 Elektroenergie

Die Flurstücke 22/7 der Straßenmeisterei ist mit einem Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke

Bornaausgestattet.

[Anlage 8 Leitungsauskunft Stadtwerke Borna]

5.4 Trinkwasser

Die Versorgung der Straßenmeisterei mit Trinkwasser ist gesichert.

Ein Anschluss an die Trinkwasserleitungen des Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land (ZBL)

ist aufdenFlurstücken22/7vorhanden.

[Anlage 9 Leitungsauskunft ZBL]

Sollten Umverlegungen erforderlich werden, sind diese zu beantragen.

Eine Veränderung oder ein Neuanschluss ist zu beantragen.

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Die über das Flurstück 22/7 verlaufende Versorgungsleitung 300 AZ wurde im Zusammenhang mit

Ausbau des Kreuzungsbereiches verlegt. Der auf dem Grundstück befindliche Leitungsbereich wurde

außer Betrieb genommen. Damit ist Baufreiheit für die Umgestaltung des Betriebsgeländes gegeben.

[Anlage 10Mitteilung ZBL zur Leitungsverlegung]

5.5 Löschwasser

Die ausreichende Versorgung des geplanten Neubaus der Straßenmeisterei gilt als gesichert.

[Anlage 11 Löschwasserauskunft]

5.6 Abwasser - Schmutzwasser

Die Abwasserentsorgung für Flurstück 22/7 erfolgt über einen in der Siedlung Kesselshain verlegten

Schmutzwasserkanal des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land. Die Abwasserleitung

verläuft über das Nachbargrundstück22/6.

[Anlage 8Leitungsauskunft ZBL]

[Anlage 12Leitungsauskunft Abwasserzweckverband "Espenhain"]

Das Flurstück 22/4 ist nicht angeschlossen. In der Straße ist jedoch ein Abwasseranschluss möglich.

Der Neuanschluss ist zu beantragen.

5.7 Abwasser – Oberflächenwasser

Betriebshof Grundstück 22/7

Auf dem Grundstück 22/7 bestehen 2 Regenwasseranschlüsse. Ein Anschluss leitet die Dachflächen

vom Betriebsgebäude direkt in die Kanalisation des Zweckverbandes Wasser/ Abwasser Bornaer

Land. Der 2. Anschluss bindet voraussichtlich direkt in das straßenbegleitende Grabensystem und

somit die Vorflut ein. Über diesen werden die befestigten Hofflächen und weitere Dachflächen ent-

wässert.

Auf Grund der ermittelten guten Bodenwerte ist die Versickerung von unbelastetem Niederschlags-

wasser vor Ort denkbar.Versickerungsanlagen bedürfen der Genehmigung durch die UWB.Es ist mit

Auflagen und Nebenbestimmungen wegen der Lage in Trinkwasserschutzgebiet zu rechnen.

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Mögliche Forderungen sind:

Wasser von Dächern undvon befestigten Flächen ist getrennt zu sammeln

Versickerung nur für Dachflächenwasser

Wasser von Straßen und Plätzen ist zu sammeln und aus dem Gebiet zu führen

Anforderungen an Material und Ausführung für Kanalisationen

Löschwasser ist zu sammeln (Löschwasserrückhaltung innen und außen)

Derzeit wird von einem in Dach-und Straßenflächen getrennten Kanalsystem ausgegangen.

Oberflächenwasser von Dachflächen wird in einem Kanalsystem gesammelt und einer Zisterne zuge-

führt. Als Grauwasser kann es u.a. für die Fahrzeugwäsche verwendet werden. Die Zisterne erhält

einen Überlauf zum Regenwassersammelbecken. Das Abwasser aus der Grauwassernutzung wird

dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Die Niederschlagswasser der Dachflächen können im nordöstli-

chen Teil des Flurstückes 22/7 gesammelt und nach einer Vorreinigung auf dem Grundstück gespei-

chert (zusätzliches Löschwasser) werden. Je nach Genehmigungssituation kann das Wasser dann

versickert oder gedrosselt in die RW-Kanalisation eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass

Rückhaltemaßnahmen erforderlich sind, um den Zulauf in die Kanalisation zu drosseln.

Das Regenwasser der Straßen und befestigten Hofflächen wird in einem 2. Kanalsystem getrennt von

den Dachflächen gesammelt und über einen Drosselschacht mit vorgeschalteter Sedimentation und

Staukanal der Vorflut zugeführt.

Außenlager/ SalzlagerGrundstück 22/4

Das Grundstück 22/4 ist nicht an Regenwasser angeschlossen. Derzeit ist die Versickerung aller Flä-

chen geplant. Ggf. ist auch hier ein Anschluss an die Kanalisation des AZV Espenhain (in der Straße

vorhanden) erforderlich. Die Einleitung kanndannvoraussichtlich nur gedrosselt erfolgen (Sedimenta-

tion und Staukanalin diesem Fall erforderlich). DieAnschlüsse sind zu beantragen.

5.8 Fernwärmeanschluss

Eine Fernwärmeleitung zur Versorgung der Straßenmeisterei ist nicht vorhanden.

[Anlage 8 Leitungsauskunft SWB]

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6 Beschreibung der baulichen Umsetzung

6.1 vorhandene bauliche Anlagen Gebäude

Auf Flurstück 22/7 liegen die Gebäude der Straßenmeisterei (Betriebsgebäude, Klein- und Großfahr-

zeughalle, Außenwaschplatz, betriebseigene Tankstelle, Lagerflächen). Eine Weiternutzung ist nicht

vorgesehen.

Auf dem Grundstück 22/4 befindet sich die Salzlagerhalle.Die Halle soll weiter genutzt werden,

[Anlage 13 kleine Fotodokumentation]

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6.2 Variantenvergleich Betriebshof

6.2.1 Variante 1 – Betriebshof Einzelgebäude

6.2.1.1 Geplante bauliche Anlagen

Die Variante 1 sieht die Errichtung des Bestriebshofes in Einzelgebäuden vor.

Die Umgestaltung des Betriebsgeländes und der Bau der neuen Gebäude der SM sollen bei laufen-

dem Betrieb der Straßenmeisterei erfolgen. Der Abriss der alten Bausubstanz und der Neubau wer-

den in Teilabschnitten realisiert. Dieser Prozess wird über einen längeren Zeitraum Einschränkungen

auf dem Betriebsgelände zur Folge haben.

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 15von 24 Revision 01

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Die Trennung der Bauabschnitte ist so zu realisieren, dass tatsächliche Unterbrechungen der Bautä-

tigkeiten zwischen den Bauabschnitten möglich ist. Das wird insbesondere für die Infrastruktur auf

dem Grundstück besondere planerische Lösungen und Übergangszustände erfordern.

Die Anordnung der Gebäudeist in den Anlagen dargestellt.

[Anlage 14 Lageplan M 1:600]

6.2.1.2 Bauabschnitte

In den Lageplänen (Anlage zur Studie) sind die einzelnen Bauabschnitte dargestellt und kurz be-

schrieben. Provisorische Unterstände und Lagerflächen als Ausweichmöglichkeiten in den jeweiligen

Bauabschnitten sind auf den Freiflächen neben der Salzlagerhalle realisierbar.

Durch die abschnittsweise Umgestaltung des Betriebshofes ergibt sich eine längere Bauphase in der

mit Einschränkungen der gewohnten Betriebsabläufe gerechnet werden muss. Durch längere Stand-

zeiten der Baustelleneinrichtung und verzögerte Bauabläufe werden auch die Baukosten erhöht.

Besondere Maßnahmen werden für die Sicherung einer funktionieren Infrastruktur über alle Baupha-

sen erwartet. Die Bestandsanalyse ist in einer frühen Planungsphase dringend erforderlich, um die je

Bauabschnitt erforderlichen Übergangslösungen planen zu können.

In den Bauabschnitten 1 bis 4 werden die Gebäude und flächigen Anlagen des Betriebshofes errich-

tet.

  1. Bauabschnitt –Neubau Betriebsgebäude und Großfahrzeughalle

Im ersten Bauabschnitt ist geplant an der nordwestlichen Grenze auf Flurstück 22/7 ein neues Be-

triebsgebäude mit Werkstattsowie die Großfahrzeughalle zu errichten. Die Tankstelle in der Mitte des

Geländes wird außer Betrieb genommen. Der Außenwaschplatz wird mit der Waschhalle in der Groß-

fahrzeughalle gekoppelt. Die Schmutzwasseranbindung wird neu hergestellt und an den bestehenden

Schacht unter Umfahrung des Betriebsgebäudes angebunden. Das Betriebsgebäude kann somit voll-

ständig ohne Beeinträchtigung weiter genutzt werden.

Regenwasser der Hof- und Dachflächen wird in getrennten Kanalisationen gesammelt und an die

bestehende Kanalisation mit Anbindung an die Vorflut nach Nordosten genutzt.

  1. Bauabschnitt –Neubau Lagergebäude

Im zweiten Bauabschnitt sollen dann der Abbruch des alten Betriebsgebäudes und die Neuerrichtung

der Lagerhalle folgen. Die Dachflächen des Neubaus werden an die bestehende Kanalisation des

Betriebsgebäudes angebunden.

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 16von 24 Revision 01

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Straßenflächen werden mit einer neuen Kanalisation entwässert und in die bestehende Kanalisation

mit Anschluss zur Vorflut (siehe auch 1. BA) eingebunden.

  1. Bauabschnitt –Neubau Kleinfahrzeughalle

Im dritten Bauabschnitt ist der Abbruch des letzten Bestandsgebäudes und die Errichtung der neuen

Kleinfahrzeughalle geplant.

Die Regenwasserentsorgung mit Rückhalteanlagen, Vorbehandlungsanlagen, Pumpen etc. werden

neu errichtet und die bestehende Kanalisation kann außer Betrieb genommen werden.

  1. Bauabschnitt –Hauptzufahrt und Parkplatz

Im 4. Bauabschnitt werden die Außenanlagen im Bereich Betriebsgebäude mit Parkplatz und die Zu-

fahrt neu hergestellt. Die Einfriedung mit Tor wird angepasst.

Die Flächen werden an die Kanalisation angebunden.

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 17von 24 Revision 01

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6.2.2 Variante 2 – Betriebshof Kompaktstation

6.2.2.1 Geplante bauliche Anlagen

Geplant ist die Errichtung einer Kompaktstation.

Vor Errichtung der Kompaktstation müssen alle bestehenden Gebäude und flächigen Anlagen abge-

brochen werden. Ein Umbau im laufenden Betrieb ist nicht möglich. Es sind Interimslösungen an

anderen Standorten zu prüfen und erforderlich. Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil dieserUnter-

lage. Die Kompaktstation integriert Werkstatt, Waschgarage, Lagerflächen, Groß- und Klein-Kfz in

einem Hallenbau. Das Betriebsgebäude mit Sanitäranlagen wird als 2geschossiger Anbau vorgese-

hen.

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 18von 24 Revision 01

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Die Infrastruktur muss komplett erneuert werden. Die Grundstückzufahrt muss nach Osten verscho-

ben werden. Die Anpassung der Verrohrung des Entwässerungsgrabens nördlich des Grundstückes

ist damit erforderlich (wasserrechtliche Genehmigung der UWB notwendig).

Die Anordnung der Kompaktstationist in den Anlagen dargestellt.

[Anlage 14 Lageplan M 1:500]

6.2.2.2 Bauabschnitte

Die Umsetzung der Bauaufgabe in Abschnitten ist nicht möglichund erforderlich.

6.2.3 Vergleich Gebäudekenndaten und Flächen Grundstück

Die Gebäudekenndaten wurden je Variante für den Betriebshof im Rahmen der Kostenermittlung er-

mittelt und nachstehend verglichen. Weiterhin wurden die wesentlichen Flächen der Außenanlagen

ermittelt. Es werden nur die Summen verglichen.

Variante 1Variante 2
Gebäudekenndaten Betriebshof
EinzelgebäudeKompaktstation
BGF2.125 m²2.390 m²
BRI12.588 m³17.880 m³
Verhältniszahl BRI/ BGF5,9 m³/m²7,5 m³/m²
Variante 1Variante 2
Flächen Grundstück
EinzelgebäudeKompaktstation
Gesamtfläche Baufeld Betriebshof9.750 m²
Dachflächen Gebäude1.790 m²2.060 m²
Befestigte Flächen Asphalt2.920 m²3.120 m²
Befestigte Flächen Pflaster/ Schotter590 m²890 m²
Grünflächen/ Pflanzflächen/ Wasserflächen4.450 m²3.680 m²

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6.3 Lagerplatz mit Salzlagerhalle

Der Lagerplatz mit Salzlagerhalle wird vollständig erneuert.

Im Abschnitt a wird in einer vorgezogenen Maßnahme die gesicherte Entwässerung der Solesilos und

der Umschlagflächen vor der Salzlagerhalle hergestellt. Hierfür wurde eine gesonderte Studie (Anlage

A 15) erstellt. Der Anschluss an das SW ist zu beantragen.

Im Abschnitt b wird die Salzlagerhalle saniert und die befestigten Flächen werden befestigt. Die Flä-

chen werden über eine neu zu errichtende Kanalisation entwässert. Die Kanalisation wird an eine

Versickerung angeschlossen. Sofern das genehmigungsrechtlich nicht möglich ist (Genehmigung

UWB erforderlich), werden die Flächen über die Kanalisation des AZV Espenhain entwässert. Der

Anschluss ist zu beantragen.

Erläuterungsbericht Umbau/ Neubau Straßenmeisterei Borna Datum 22-06-28 Seite 20von 24 Revision 01

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7 Kostenschätzung

7.1 Gesamtkosten Variantenvergleich

Für das Bauvorhaben wurdefür beide Varianten der Bebauungeine Kostenschätzung erstellt.

In der Tabelle sind die Gesamtkosten aller Bauabschnitte einschl. der Zusatzkosten für Ausstattung,

Energieeffizienz und bauzeitlicher Bewertungdargestellt.

In Variante 1 sind Mehrkosten für die Sicherung der fortwährenden Nutzung der SM Borna enthalten.

Für die Variante 2 der Kompaktstation können die Kosten für zwischenzeitliche Lösungen des Betrie-

bes der SM Borna nicht erfasst werden, da diese stark von der gewählten Lösung abhängen (Grund-

stück, Containerlösung, mehrfache Umzugskosten).

Die Kosten des Lagerplatzes mit Salzlagerhalle sind in den Kosten der jeweiligen Variante enthalten.

Variante 1Variante 2
Kostengruppe
EinzelgebäudeKompaktstation
100 Grundstück--
200 Vorbereitende Maßnahmen35.240 €51.260€
300 +400 Bauwerk + Haustechn. Anlagen4.875.148 €6.757.678€
500 Außenanlagen und Freiflächen3.427.038 €3.217.781€
600 Ausstattung und Kunstwerk242.580 €238.360€
700 Baunebenkosten1.499.392 €1.869.038€
800 Finanzierung--
Gesamtkosten10.079.397 €12.134.117€

Einzelaufstellung siehe Anlagen 16-1 und 16-2.

[Anlage 16 Kostenschätzung]

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8 Anlagen

Anlage 1 Auszug Liegenschaftskarte

Anlage 2 Luftbilder

Anlage 3 Übersichtskarte unterirdische Hohlräume

Anlage 4 Baugrundgutachten

Anlage 5 Auszug Flächennutzungsplan

Anlage 6 Trinkwasserschutzgebiete

Anlage 7 Trassenauskunft KabelTelekom

Anlage8 Leitungsauskunft SWB

Anlage 9 Leitungsauskunft ZBL

Anlage 10 Mitteilung ZBL zur Leitungsverlegung

Anlage 11 Löschwasserauskunft ZBL

Anlage 12 Leitungsauskunft AZV Espenhain

Anlage 13 Fotodokumentation

Anlage 14 Lageplan Umbau/Neubau SM Borna M 1:600und M 1:500

Anlage 15 Entwurf Entwässerung versiegelter Flächen Lagerplatz Salzlager

Anlage 16 Kostenschätzung

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Straßenmeisterei Borna

Hohlraumkarte und Bergbau 27.01.2014

0 220 440 880 1,320 1,760 Maßstab 1:27986 Meter

Wichtige Hinweise: Die Verwendung der im Geoportal Sachsenatlas erzeugten Karten, insbesondere deren Vervielfältigung und Veröffentlichung, kann von bestimmten Nutzungsrechten abhängig sein, die nur der jeweilige Datenanbieter (geodatenhaltende Stelle) einräumt. Bitte wenden Sie sich an den Datenanbieter, um dazu nähere Informationen zu erhalten. Die im Geoportal Sachsenatlas erzeugten Karten können systembedingte Ungenauigkeiten enthalten. Sie dienen daher im Wesentlichen nur der Information. Die Karten sind insbesondere nicht geeignet, besondere rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

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Staatsbetrieb Geobasisinformation Telefon: (0351) 8283 8420 Internet: www.geosn.sachsen.de und Vermessung Sachsen (GeoSN) Telefax: (0351) 8283 6400 E-Mail: servicedesk@geosn.sachsen.de Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden

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Legende

Straßenmeisterei Borna 27.01.2014

Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 8 SächsHohlVO

Gebiete mit Grubenbauen unter Bergaufsicht (nachrichtlich)

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Straßenmeisterei Borna

Flächennutzungsplan (genehmigt) 21.01.2014

0 110 220 440 660 880 Maßstab 1:13993 Meter

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Straßenmeisterei Borna

Trinkwasserschutzgebiet 21.01.2014

0 220 440 880 1,320 1,760 Maßstab 1:27986 Meter

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung