23-160 Siebeldingen, Geilweilerhof (JKI): Erkundungskonzept Geothermie
Baubeschreibung Erkundungsbohrungen
1226045-01, 30.09.2026, Br
Inhalt Seite
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung 3
1.1 Auszuführende Leistungen 3
1.1.1 Übersicht 3
1.1.2 Kampfmitteltechnische Freimessung 4
1.1.3 Kernbohrungen (BK) 4
1.1.4 Messungen während der Bohrarbeiten 5
1.1.5 Erdwärmesonden-Ausbau (Pilot-EWS) 5
1.1.6 Thermal Response Test (TRT) 6
1.2 Erkundungskonzept 7
1.3 Ausgeführte Leistungen 8
1.4 Bauüberwachung 9
2 Angaben zur Baustelle 9
2.1 Lage der Baustelle 9
2.2 Zugänge, Zufahrten, Erschwernisse 10
2.3 Lager- und Arbeitsplätze 10
2.4 Bodenverhältnisse 10
2.5 Grundwasserverhältnisse 11
2.6 Zu schützende Bereiche und Objekte 11
2.7 Anlagen im Baugelände 12
3 Angaben zur Ausführung 12
3.1 Stoffe, Bauteile, technische Einzelheiten 12
3.1.1 Proben 12
3.1.2 Bohrlochversuche 13
3.1.3 Verfüllen der Bohrungen 13
3.1.4 Abschluss der Bohrarbeiten 13
3.2 Geologiedatengesetz (GeolDG) 13
4 Dokumentation 14
Anlagen
siehe Anlagenverzeichnis 15
Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Auszuführende Leistungen
Übersicht
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Rheinland-Pfalz plant die energetische Sanierung des Julius Kühn-Instituts (JKI), Rebenzuchtanstalt und Pflanzenschutzforschung am Hofgut Geilweilerhof in 76833 Siebeldingen (Landkreis Südliche Weinstraße). Eine der Planungsvarianten sieht die Wärmeversorgung mittels Erdwärmesonden (EWS) vor. Zur Erkundung des geothermischen Potenzials und der geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse sind Pilotbohrungen mit anschließendem Thermal Response Test (TRT) erforderlich.
Die auszuführenden Leistungen umfassen:
- 2 Kernbohrungen (BK, Pilotbohrungen PiBo 1 und PiBo 2) als Seilkernbohrungen bis maximal 150 m Tiefe (Grenze Oberer/Mittlerer Muschelkalk)
- Mineralogische Untersuchungen ausgewählter Kernproben auf Anhydrit und Gips (XRD)
- Hydrogeologische Untersuchungen (Grundwasserstandsmessungen, Kurzpumpversuche, Hydrochemie)
- Bohrlochgeophysikalische Messungen im offenen Bohrloch
- Ausbau der Bohrungen jeweils zur Pilot-EWS-Sonde mit sulfatbeständigem Füllbinder
- Jeweils Durchführung eines Thermal Response Tests (TRT) nach VDI 4640 Blatt 5
- Geodätische Beweissicherung der angrenzenden Bebauung
- Dokumentation, Baustelleneinrichtung und -räumung
Eventualpositionen (abhängig von angetroffenen Schichten):
- Sperrverrohrungen bei Antreffen von Sulfatgestein (zwei Stufen: Ø 406 mm und Ø 270 mm)
- Bohrlochgeophysik unterhalb der Sperrverrohrungsschuhe
Die Lage der Bohransatzpunkte und die geplanten Teufen sind den Anlagen zu entnehmen. Die Endteufen sind als Richtwerte anzusehen; die endgültige Tiefe wird von der Bauüberwachung (BÜ) im Zuge der Ausführung festgelegt.
Kampfmitteltechnische Freimessung
Für den Standort Siebeldingen, Geilweilerhof liegt eine Luftbildauswertung auf Kampfmittel vor. Hieraus ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Kernbohrungen (BK)
Es sind die in Anlage 1.2 dargestellten Bohrung (BK 1: PiBo 1 und BK 2: PiBo 2) auszuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Lage der Bohransatzpunkte ggf. geringfügig verändert werden kann, falls die örtlichen Verhältnisse (Leitungen, Geländegegebenheiten) dies erfordern.
Die Bohrung sind als Seilkernbohrung (SK6L) mit einem Kerndurchmesser von mindestens 100 mm herzustellen. Der Mindestbohrdurchmesser beträgt 146 mm. Das Bohrgerät muss in technisch einwandfreiem Zustand sein; der Vorschub muss mechanisch oder hydraulisch erfolgen. Als Bohrspülung ist ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität zu verwenden. Spülungszusätze sind – mit Ausnahme stark toninhibierender vollsynthetischer Polymere (z. B. PAA gemäß DVGW W 116) im Bereich von Gips- und Anhydrit-führendem Gebirge – nicht zulässig.
Ein vollständiger Kerngewinn ist anzustreben (Ziel ≥ 90 % je Bohrabschnitt). Bei einem Kernverlust von mehr als 50 % auf einer Strecke von über 0,5 m ist der Abschnitt bis unter den betreffenden Bereich zu wiederholen. Diese Mehrleistung wird nicht gesondert vergütet.
Die Bohrung ist technisch so auszuführen, dass kein Regen-, Schmelz- oder Oberflächenwasser in das Grundwasser eindringen kann. Das anfallende Spülgut/Spülwasser ist vor Ableitung (u. a. Absetzcontainer) so weit zu reinigen, dass die Einleitungsbedingungen eingehalten werden:
- absetzbare Stoffe ≤ 1,0 ml/l (Absetzzeit im Imhofftrichter = 0,5 h)
- abfiltrierbare Stoffe ≤ 50 mg/l
Beim Abteufen der Bohrung zum Schmieren von Gewinden und Gestänge sind ausschließlich gering wassergefährdende Fette sparsam einzusetzen.
ABBRUCHKRITERIUM ANHYDRIT: Wird bei den Bohrarbeiten Anhydrit (unausgelaugtes Sulfatgestein) angetroffen, ist die Bohrung sofort zu unterbrechen und die Bauüberwachung sowie das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB RLP, Referat 2.2) unverzüglich zu informieren. Das Antreffen von Anhydrit gilt gemäß Mitteilung des LGB RLP als Abbruchkriterium für den EWS-Ausbau. Das weitere Vorgehen wird von der BÜ angeordnet.
Es ist ein ausgefülltes Kopfblatt gemäß DIN EN ISO 22475-1 und DIN 4022 zu führen und folgende Angaben sind zu dokumentieren:
- Bohrwerkzeug, Bohrverfahren, Bohrdurchmesser
- Wasserzutritte (bei Trockenbohrung): Angabe der Tiefe
- Wasserstände: im Bohrloch bei Schichtbeginn und -ende mit Angabe von Uhrzeit, Bohrteufe und Spülwasserzugabe
- Verrohrung (Hilfs- und Sperrverrohrungen): Länge und Durchmesser
- Verfüll-/Ausbaumaterial: Art, Menge, Kontrolle der Einbauhöhe über Lotung
- Kernverlust, Hohlräume
Die Kerne (je 1 Bohrmeter) sind sorgfältig und richtungstreu in 1,0 m langen Doppelkisten aus Holz entsprechend der Bohrrichtung von oben nach unten und links nach rechts einzulegen. Strecken mit Kernverlust sind mit geeignetem Füllmaterial (Styropor, Holzlatte) zu kennzeichnen. Die Kisten sind eindeutig mit Bezeichnung und Meterzahl (von/bis) zu beschriften. Die Bereitstellung der Kernkisten sowie der Transport bis zum JKI und das dortige Einlagern (ca. 400 m Entfernung) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Bohrergebnisse sind gemäß DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689 und DIN 4023 darzustellen und digital im PDF-Format der BÜ zu übergeben. Alle Berichte sind spätestens 10 Tage nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten vorzulegen.
Messungen während der Bohrarbeiten
An dem Bohrgerät muss ein Lichtlot oder ein vergleichbares Gerät zur exakten Messung des Bohrlochwasserstandes vorhanden sein. Weiterhin sind ein Schöpfgerät und eine Unterwasserpumpe zur Entnahme von Wasserproben sowie Messgeräte zur Messung von elektrischer Leitfähigkeit, pH-Wert, Temperatur und CO₂-Gehalt in der Bohrlochluft auf der Bohrstelle vorzuhalten.
Bei jeder Kernbohrung hat beim ersten Antreffen von Grundwasser und nach Erreichen der Endteufe die Messung des Grundwasserspiegels, der elektrischen Leitfähigkeit, des pH-Werts und der Wassertemperatur zu erfolgen. Zusätzlich ist der CO₂-Gehalt in der Bohrlochluft zu bestimmen.
Erdwärmesonden-Ausbau (Pilot-EWS)
Die Bohrung BK 1 soll nach Abschluss der bohrlochgeophysikalischen Messungen – sofern kein Abbruchkriterium (Anhydrit) eintritt – als Pilot-EWS-Sonde ausgebaut werden. Der Ausbau hat gemäß den Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS), Stand Dezember 2018, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, zu erfolgen.
Folgende Anforderungen gelten für den Ausbau:
- Sondentyp: Doppel-U-Sonde PE 100-RC Ø 32 × 2,9 mm (4 Rohre), Länge bis Endteufe
- Druckprüfung vor Einbau: Kontraktionsverfahren (1,5-facher Betriebsdruck, min. 30 min, Protokoll)
- Befüllung mit Sole (Wasser-Glykol-Gemisch WGK 1)
- Ringraumverfüllung: sulfatbeständiger Füllbinder (z. B. Schwenk Füllbinder® H-hs plus oder gleichwertig), w/f-Wert gemäß Produktdatenblatt minimal; schriftliche Bestätigung der Sulfatbeständigkeit durch Hersteller
- Verpressung im Kontraktionsverfahren von unten nach oben; tägliche Übergabe des Verpressprotokolls (Volumen, Zeit, Druck) an BÜ
- Druckprüfung nach Aushärtung (frühestens 28 Tage nach Verfüllung): 1,3 MPa, Haltezeit ≥ 30 min, Prüfprotokoll
- Messstellenkopf überflur: verzinktes Stahlschutzrohr Ø ≥ 133 mm, Länge 2 m, einbetoniert; verschließbare Kappe; Beschriftung mit Bezeichnung und Endteufe
Die Durchführung der Qualitätssicherung an der Bohrung orientiert sich an den LQS EWS Baden-Württemberg. Das Anmischen und der Einbau der Dämmersuspension müssen nach diesen Anforderungen durchgeführt werden. Der Wasser-Feststoffwert ist im Rahmen der Daten des Produktdatenblattes möglichst klein zu wählen.
Empfehlung LGB RLP: Zur zusätzlichen Qualitätssicherung der Ringraumabdichtung ist der Einsatz einer dotierten Dämmersuspension erforderlich. Diese ermöglicht – in Verbindung mit einem Temperatur-Logging – eine weitere Überprüfung der Schlüssigkeit der Ringraumabdichtung. Das Temperatur-Logging ist bei allen fertig ausgebauten EWS-Sonden durchzuführen (s. auch Abschnitt 1.1.6).
Thermal Response Test (TRT)
Nach dem EWS-Ausbau und vollständiger Aushärtung der Ringraumverfüllung ist ein Thermal Response Test (TRT) gemäß VDI 4640 Blatt 5 bzw. SIA 384/6 durchzuführen. Die Mindestdauer des Wärmeeintrags beträgt 72 Stunden. Vorab ist eine ungestörte Vorlaufmessung über mindestens 12 Stunden durchzuführen.
Zu erfassen und zu dokumentieren sind:
- Vorlauf- und Rücklauftemperatur im 1-Minuten-Takt
- Durchflussrate im 1-Minuten-Takt
- Umgebungstemperatur (Bohrplatz, schattig)
Der schriftliche Auswertungsbericht hat nach der Linienwärmesenken-Theorie (Line Source Approximation) zu erfolgen und folgende Kennwerte zu liefern:
- Effektive mittlere Wärmeleitfähigkeit λeff [W/(m·K)]
- Bohrloch-Wärmewiderstand Rb [m·K/W]
Der Bericht ist inkl. Rohdaten (CSV), Auswertungsdiagrammen und Interpretation der BÜ zu übergeben.
Temperatur-Logging (Empfehlung LGB RLP): Ergänzend zum TRT ist ein Temperatur-Logging in der fertig ausgebauten EWS-Sonde durchzuführen. Diese Methode kann Hinweise auf eine nicht vollständig schlüssige Ringraumabdichtung liefern und ist als Teil der Qualitätssicherung nach LQS EWS durchzuführen. Der AN ist bei Beauftragung zur Vorhaltung geeigneter Messgeräte verpflichtet. Die Ergebnisse sind als Bericht der BÜ zu übergeben.
Erkundungskonzept
Das Erkundungskonzept sieht vor, dass zunächst eine Pilotbohrung (BK 1) im Bereich östlich des Nordgeländes bis zur Grenze Oberer/Mittlerer Muschelkalk (voraussichtlich ca. 110 m bis 150 m Tiefe) geführt wird. Aufgrund des stark nach Westen einfallenden Schichtpaketes ist dort mit einer vollständig erhaltenen Keuper-Abfolge zu rechnen. Sulfatgestein (Gips/Anhydrit) wird im Gipskeuper erwartet; der Obere Muschelkalk gilt als für EWS geeignet.
Folgender Bohrablauf ist für die Hauptvariante (kein Sulfatgestein) geplant (Anlage 2):
- Seilkernbohrung SK6L Ø 146 mm mit Spülung Trinkwasser bis Endteufe (ca. 110 m).
- Kernansprache, Mineralogische Probenahme, Bohrlochgeophysik.
- Hydrogeologische Untersuchungen (Wasserstandsmessungen, Pumpversuch, Hydrochemie).
- Aufweitung auf Ø 220 mm; Ausbau zur Pilot-EWS-Sonde mit dotiertem, hochsulfat-beständigem Füllbinder.
- Thermal Response Test (TRT) gemäß VDI 4640 Bl. 5, Dauer ≥ 72 h.
Folgender Bohrablauf ist für die Eventuallösung (Anhydrit-Führung im Keuper) geplant (Anlage 2):
- Seilkernbohrung SK6L Ø 146 mm, Spülung mit Trinkwasser, bis 3 m in das ggf. Sulfatgestein-führende Gebirge abteufen.
- Bohrgestänge des SK6L etwas anziehen, Tauchpumpe einbauen und mindestens 1 x Bohrlochvolumen abpumpen (Kurzpumpversuch), Wasserzutrittsmenge dokumentieren, Wasserprobe für Hydrochemie, Ruhewasserstand bestimmen,
- Bohrlochgeophysik,
- Kernproben nach Angaben BÜ, in Baufolie luftdicht verpacken für Mineralogie,
- Geotechnische Bohrkernaufnahme. Fotodokumentation.
- Bohrung Ø 570 mm für Sperrverrohrung herstellen. Tonplombe einbauen (mind. 5 m), Sperrverrohrung Ø 406 mm setzen.
- Seilkernbohrung SK6L Ø 146 mm, Spülung mit Trinkwasser und stark toninhibierende Bohrspülzusätze gemäß DVGW W 116 (vollsynthetische Polymere, z.B. PAA o.ä.), im Gips-/Anhydrit-führenden Gebirge bis Top Unterkeuper (Lettenkeuper).
- Kernproben nach Angaben BÜ, in Baufolie luftdicht verpacken für Mineralogie.
- Bei Wasserzutritten Bohrgestänge etwas anziehen, Tauchpumpe einbauen und mindestens 1 x Bohrlochvolumen abpumpen, Wasserzutrittsmenge dokumentieren. Gipskeuper wasserführend? Wasserprobe für Hydrochemie. Ruhewasserstand?
- Bohrlochgeophysik.
- Geotechnische Bohrkernaufnahme. Fotodokumentation.
- Bohrung Ø 381 mm für Sperrverrohrung im Trockenbohrverfahren z. B. mit verrohrter Imlochhammerbohrung mit Exzentermeißeln herstellen. Tonplombe einbauen (mind. 5 m), je nach Wasserführung im Lettenkeuper auch höher, Sperrverrohrung Ø 270 mm setzen.
- Seilkernbohrung SK6L Ø 146 mm, im Lettenkeuper und Oberen Muschelkalk bis auf Endtiefe im Oberen Muschelkalk. Tauchpumpe einbauen und mindestens 1 x Bohrlochvolumen abpumpen, Wasserzutritte dokumentieren. Wasserprobe für Hydrochemie. Ruhewasserstand ermitteln, Bohrlochgeophysik.
- Je nach Tiefenlage der Sulfatgestein-Führung ist die Bohrung oberhalb zur Pilot-EWS-Sonde mit Füllbinder mit möglichst hohem Widerstand gegen Sulfatangriff und möglichst hohem Tonanteil (z. B. Schwenk Füllbinder® H-hs plus) auszubauen. Hersteller sollten dies bestätigen. Dabei kontinuierlich Sperrverrohrung ziehen.
- Messstellenkopf Ausbau Überflur, Einbau eines verzinkten Stahlschutzrohres (Länge 2 m), einbetonieren. Verschließbare Kappe (SEBA).
Die Bohransatzpunkte werden von der BÜ zusammen mit dem AN vor Beginn der Arbeiten im Gelände festgelegt und übergeben.
Ausgeführte Leistungen
Im Vorfeld der Ausschreibung wurden keine Vorerkundungen durchgeführt. Archivbohrungen aus der weiteren Umgebung (insbesondere Bohrung 6714-572 "1007" östlich des Geilweilerhofs) sowie die Geologische Karte des Landes Rheinland-Pfalz (Blatt 6714) dienten als Grundlage für das Baugrundmodell und das Erkundungskonzept (Stellungnahme Smoltczyk & Partner GmbH, Stuttgart, 25.04.2024, Anlage 3.1).
Bauüberwachung
Hinweis LGB RLP: Aufgrund der mutmaßlich schwierigen Untergrundverhältnisse und der hydrogeologischen Fragestellungen ist eine sehr sorgfältige geologisch-hydrogeologische Betreuung der Bohrarbeiten durch eine erfahrene und qualifizierte Fachbauleitung notwendig. Aufgrund der erforderlichen Untersuchungen (Mineralogie, Hydrochemie, ggf. Abbindezeiten der Zementation) ist mit entsprechenden Stillstandzeiten der Baustelle zu rechnen; diese sind in der Kostenkalkulation des AN zu berücksichtigen.
Die Bauüberwachung (BÜ) erfolgt durch ein externes Ingenieurbüro. Der Beginn der Bohrarbeiten ist der BÜ frühzeitig (mindestens 5 Werktage vorher) per E-Mail oder telefonisch anzuzeigen. Die fachtechnischen Anweisungen der BÜ als Vertreter des AG sind zu befolgen. Der Tagesfortschritt und etwaige Besonderheiten sind der BÜ täglich telefonisch mitzuteilen; die Telefonate sind in den Tagesberichten zu dokumentieren. Die Bautagesberichte sind der BÜ täglich zu übergeben. Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB RLP, Referat 2.2) wird die Bohrarbeiten fachlich begleiten; dem LGB ist jederzeit Zugang zur Bohrung zu gewähren.
Angaben zur Baustelle
Lage der Baustelle
Das Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, betreibt in Siebeldingen das Fachinstitut für Rebenzüchtung und das Fachinstitut für Pflanzenschutz in Obst- und Weinbau am Hofgut Geilweilerhof. Der Geilweilerhof liegt rund 1 km nördlich von Siebeldingen auf einem flach nach Süden einfallenden Hügel bei ca. 200–205 m NN (Nordgelände). Die Rebzuchtstation (Südgelände) liegt ca. 500 m südlich bei ca. 185 m NN.
Naturräumlich liegt der Standort am Westrand des Nördlichen Oberhaardts im Naturraum Nördliches Oberrheintiefland. Geologisch gehört das Gebiet zum Haardtrand, der Teil des westlichen Grabenrandbereichs des Oberrheingrabens ist. Der vorgeschlagene Ansatzpunkt der Pilotbohrung BK 1 befindet sich östlich des Nordgeländes nahe der Landesstraße L 508, die Pilotbohrung BK 2 ca. 400 m südlich davon (vgl. Anlage 1.2).
Zugänge, Zufahrten, Erschwernisse
Der Standort ist über die L 508 (Siebeldingen–Albersweiler) erreichbar. Die Zufahrt zum Nordgelände erfolgt über den Hofzufahrtsweg des Geilweilerhofs. Eine gesonderte Verkehrsregelung auf öffentlichen Straßen ist voraussichtlich nicht erforderlich; Abstimmung mit der Hofverwaltung JKI ist jedoch vor Beginn der Arbeiten zu führen. Alle erforderlichen Genehmigungen und Leitungsauskünfte sind eigenverantwortlich vom AN einzuholen. Der AN hat alle in Anspruch zu nehmenden Flächen vor Beginn zusammen mit AG/BÜ zu begehen und den Ist-Zustand zu dokumentieren.
Bei den Bohrpunkten handelt es sich um Wiesenflächen mit gering geneigten Verhältnissen. Eventuelle Befestigungsarbeiten für die Zufahrt und dem Standplatz hat der AN inkl. Rückbau einzurechnen.
Lager- und Arbeitsplätze
Genehmigungen zur Nutzung von Gelände, das zum Lagern, Zwischenlagern und zur Arbeitsvorbereitung genutzt werden soll, sind eigenverantwortlich vom AN zu beschaffen. Die Bohrkernkisten sind am Bohrplatz trocken zwischenzulagern und nach Absprache mit der BÜ dort auszulegen. Das Aufnehmen und Entsorgen aller Verunreinigungen innerhalb der Baustelle ist täglich durchzuführen und als Nebenkosten bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen.
Bodenverhältnisse
Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen und der ingenieurgeologischen Stellungnahme von Smoltczyk & Partner GmbH (Stuttgart, 25.04.2024, Anlage 3.1) ist am Standort Geilweilerhof vereinfacht mit folgendem Untergrundaufbau zu rechnen:
- Oberflächennah: Pleistozäne Ablagerungen aus Löss bzw. Lösslehm sowie Terrassenschotter, Mächtigkeit wenige Meter
- Mittlerer Keuper (km): Ton-, Mergel- und Dolomitstein, überwiegend, mit wenigen sandigen Lagen; vollständige Mächtigkeit ca. 150 m, davon: Steinmergelkeuper (Arnstadt-Formation), Bunte Mergel (Weser-Formation), Schilfsandstein (Stuttgart-Formation, ca. 10 m), Gipskeuper (Grabfeld-Formation, ca. 60 m) mit zahlreichen Gips- und Anhydritlagen
- Unterer Keuper (Lettenkeuper, Erfurt-Formation): ca. 18–25 m mächtig, Wechselfolge aus Tonstein und Dolomitsteinbänken
- Oberer Muschelkalk: ca. 80 m mächtig, Kalkstein und Dolomitstein, Hauptgrundwasserleiter; keine relevante Sulfatgesteinführung erwartet
Aufgrund des Schichteinfallens nach Westen nimmt die Mächtigkeit des Mittleren Keupers in Richtung Nordgelände zu. Sulfatgestein (Gips/Anhydrit) ist primär im Gipskeuper zu erwarten; mit zunehmender Mächtigkeit nimmt die Auslaugung ab und vermehrt unausgelaugtes Anhydrit kann auftreten. Details sind der Stellungnahme Smoltczyk & Partner (Az. 1004428-02, Anlage 3.1) zu entnehmen.
Hinweis des LGB RLP (Stellungnahme vom 07.06.2024, Dr. Bitzer / L. Paskert): Sulfatvorkommen werden in der rechtsrheinischen Stratigrafie auch in weiteren Formationen des Keupers außerhalb des Gipskeupers beschrieben – u. a. im Linguladolomit-Horizont der Erfurt-Formation (Unterkeuper) sowie in der Steigerwald-/Mainhardt-Formation (Bunte Mergel), der Löwenstein-Formation (Stubensandstein) und der Trossingen-Formation (Knollenmergel) des Mittleren Keupers. Diese Schichten sind auch im Oberrheingraben verbreitet. Dies ist bei der Bewertung der Bohrkerne besonders zu berücksichtigen.
Grundwasserverhältnisse
Über die hydrogeologischen Verhältnisse am Geilweilerhof liegen keine vertieften Kenntnisse vor. Grundsätzlich ist der Mittlere Keuper – mit Ausnahme des Schilfsandsteins – ein Grundwassergeringleiter. Im Schilfsandstein ist lagenweise mit stärkerer Grundwasserführung zu rechnen. Über dem Gipsspiegel kann bei nicht vollständig ausgelaugtem Gebirge gespanntes Grundwasser auftreten. Der Untere Keuper (Lettenkeuper) ist ein schichtig gegliederter Kluftgrundwasserleiter mit eher geringer Ergiebigkeit. Der Obere Muschelkalk stellt den Hauptgrundwasserleiter dar (Kluft-/Karstgrundwasserleiter, teils gespannt). Die Grundwasserverhältnisse sind durch die Bruchschollentektonik des Haardtrandes komplex; sie sind durch die Pilotbohrung zu erkunden.
Zu schützende Bereiche und Objekte
Gewässerschutz: Das Grundwasser darf durch die Bohrungen nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere dürfen in der Nähe der Bohrstellen keine wassergefährdenden Flüssigkeiten gelagert oder umgeschlagen werden. Die Einleitung von Bohrspülung in Oberflächengewässer oder Grundwasser ist verboten. Sollte Grundwasser abgepumpt oder in ein öffentliches Gewässer abgeleitet werden, ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.
Weinreben und Versuchsanlage: Das JKI Geilweilerhof betreibt am Nord- und Südgelände Rebzuchtstationen mit wertvollen Zuchtlinien. Der AN hat größte Sorgfalt walten zu lassen, damit Reben, Versuchsparzellen und Bewässerungsinfrastruktur nicht beschädigt werden. Schäden sind unverzüglich der BÜ zu melden.
Maschinen und Geräte müssen in einwandfreiem technischem Zustand sein (kein Verlust von Betriebs- und Schmiermitteln). Tropfverluste an den Bohrgeräten sind schadlos aufzufangen und zu entsorgen. Ölbindemittel und ein dichter Behälter zur Aufnahme von verunreinigtem Erdreich sind vorzuhalten. Altöl und unbrauchbar gewordene Kraft- und Schmierstoffe sind in dichten Behältern zu sammeln und abzutransportieren.
Anlagen im Baugelände
Der AN hat sich vor Beginn der Bauarbeiten Leitungsauskünfte über sämtliche im Baubereich befindlichen Kabel und Leitungen einzuholen. Für durch ihn verursachte Schäden an Kabeln und Leitungen haftet der AN. Bohrpunkte sind nur nach Rücksprache mit der BÜ zu verlegen.
Anschlüsse
….
Angaben zur Ausführung
Stoffe, Bauteile, technische Einzelheiten
Proben
Entnahme von Kernproben: Ausgewählte Kernproben (Anweisung durch BÜ, mind. 1 Probe je potenziellem Sulfatgesteinshorizont, ca. 5–10 Stück insgesamt) sind unmittelbar nach der Entnahme luftdicht in Baufolie einzuschweißen und für mineralogische Analysen (XRD) bereitzustellen. Die Proben sind zu beschriften (Bohrfirma, Projekt, Bohrung, Probe-Nr., Entnahmetiefe, Datum) und spätestens am Ende jeder Arbeitswoche dem AG zu übergeben.
Mineralogische Analysen: Das LGB RLP bietet die Durchführung ergänzender mineralogischer bzw. röntgendiffraktometrischer Untersuchungen (XRD) zur Gips-/Anhydritproblematik an. Da das LGB jedoch keine zeitnahe Durchführung garantieren kann, sind Kapazitäten grundsätzlich bei einem geeigneten akkreditierten Fremdlabor zu reservieren. Eine Abstimmung mit dem LGB über die Probenauswahl ist dennoch anzustreben.
Wasserproben: Bei Grundwasserzutritten ist nach Einregelung des Ruhewasserspiegels und nach Rücksprache mit der BÜ eine Wasserprobe gemäß DIN EN ISO 22475-1 zu entnehmen. Pro wasserführendem Horizont ist je eine Probe (1 L PET-Flasche, gespült) für die Hydrochemie (pH, LF, Härte, SO₄, Cl, Ca, Mg, Na, K, Fe, Mn, HCO₃) zu entnehmen und an ein akkreditiertes Labor zu übergeben. Die Laborkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bohrlochversuche
Bohrlochgeophysikalische Messungen sind im offenen Bohrloch (vor EWS-Ausbau) durchzuführen: Gamma-Ray (GR), Widerstand (IL oder LL), Temperatur, Fluidleitfähigkeit, Kaliber. Die Auswertung und Übergabe erfolgt als digitale Messkurven (LAS-Format) und schriftlichem Interpretationsbericht.
Verfüllen der Bohrungen
Bohrlöcher, die nicht als EWS-Sonde ausgebaut werden, sind dicht mit hochsulfatbeständiger Zement-Bentonit-Suspension zu verfüllen. Das Verfüllen hat stufenweise gleichzeitig mit dem Ziehen der Verrohrung zu erfolgen (Kontraktor-Verfahren); der Rohrabzug pro Stufe darf max. 0,3 m betragen. Die Suspension ist stets über Füllleitungen einzugeben, niemals im freien Fall. Über das Verschließen sind Protokolle anzufertigen (Bohrpunkt-Nr., Bohrdurchmesser, Bohrtiefe, Verschließmaterial, Soll-/Ist-Verbrauch). Mehrmengen bis 25 % des rechnerischen Volumens sind einzurechnen; darüberhinausgehende Mengen werden gesondert vergütet.
Abschluss der Bohrarbeiten
Nach Ausführung der Bohrarbeiten ist die Lage aller Aufschlusspunkte im Koordinatensystem (UTM Zone 32, NHN) geodätisch einzumessen, zu dokumentieren und auf einer Lageskizze darzustellen. Der verantwortliche Bohrmeister hat schriftlich zu bestätigen, dass das Vorhaben ordnungsgemäß nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt worden ist.
Geologiedatengesetz (GeolDG)
Nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ist die Durchführung einer Bohrung bzw. geologischen Untersuchung spätestens 2 Wochen vor Untersuchungsbeginn beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB RLP) anzuzeigen. Für die Anzeige sowie die spätere Übermittlung der Bohr- und Untersuchungsergebnisse steht das Online-Portal zur Verfügung:
Die Anzeigepflicht sowie die Pflicht zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse obliegen dem AN bzw. seinem Beauftragten. Der AN hat den Nachweis der fristgerechten Anzeige vor Bohrungsbeginn der BÜ vorzulegen. Weitere Informationen unter: https://www.lgb-rlp.de/fachthemen/geologiedatengesetz/faq-geoldg.html
Dokumentation
Die Fotodokumentation der Bohrkerne erfolgt durch den AN vor Ort (mindestens alle 5 m Kerngewinn). Vor der fotografischen Aufnahme sind die Kerne zu reinigen (Entfernen von anhaftendem Bohrschlamm). Sämtliche Feldprotokolle (Schichtenverzeichnisse, Bohrlochgeophysik, Verpressprotokolle, TRT-Rohdaten) sind digital zu überarbeiten und der BÜ zur Verfügung zu stellen. Die Übergabe erfolgt digital im Dateiformat PDF und CSV (Messdaten). Alle Berichte sind spätestens 10 Tage nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten vorzulegen. Eine besondere Vergütung für die Dokumentationsleistungen erfolgt nicht – sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Anlagen Anlage
Lagepläne
- Übersichtslageplan (M 1:25 000) mit Lage des Geilweilerhofs 1.1
- Luftbild (M 1:2 500) mit Lage des Nord- und Südgeländes sowie Bohrung 6714-572 (1007) 1.2
Baugrunderkundung (M 1:100)
- Bohrprogramm, schematisch 2.0
Wasserrecht
- Ingenieurgeologische Stellungnahme (Erkundungskonzept), Smoltczyk & Partner GmbH, 25.04.20243.1
- Stellungnahme LGB RLP (Dr. Bitzer / L. Paskert), Az. 3342-0969-22/V2, 07.06.2024 3.2
- Einfache Erlaubnis der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, Landau, 25.07.25 3.3