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9997_CPC_AK_442_PV_V1_Anhang_4_Wartung_Zusatz.pdf

Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung eines Forschungsneubaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 07:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Technische Universität Braunschweig Geschäftsbereich 3, Abteilung 34 Kommunikationstechnik, Gebäudeautomation und Energiemanagement

ANGEBOTSAUFFORDERUNG

Errichtung von PV-Anlagen

9997 CPC Vergabe Eigenstromversorgungsanlagen

Zusätzliche Vereinbarung zum

Betriebsführungs- und Wartungsvertrag

Anlage 4 zum Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)

Der Auftragnehmer übernimmt für die Photovoltaikanlage die Technische Betriebsführung, Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Instandsetzungsarbeiten.

In Ergänzung zu den vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) empfohlenen Vertragsmuster „Wartung 2018 - Wartung, Inspektion und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden“ mit Stand vom 12/2018 werden folgende zusätzlichen Ve reinbarungen festgelegt.

  1. Anlagenüberwachung

Der Auftragnehmer überwacht laufend den Anlagenzustand mittels Fernüberwachung und veranlasst und koordiniert im Fehlerfall selbstständig Maßnahmen zur Behebung von Störungen und zur Wiederherstellung eines wirtschaftlichen Betriebes.

Der Auftragnehmer übernimmt die Technische Betriebsführung der Photovoltaikanlage mit folgenden Aufgaben:

− Laufende 24 Stunden / 7 Tage pro Woche Anlagenüberwachung (Monitoring) mit Hilfe eines Datenportals mit integrierten automatischen Fehlermeldungen zur Überwachung des Leistungsverhaltens und der Betriebsbereitschaft,

− Einleitung von Maßnahmen zur Behebung von Anlagenstörungen innerhalb definierter Zeiträume,

− Behebung von Fehlern durch Fernzugriff oder durch eigenes oder vor Ort beauftragtes Personal,

− Dokumentation von Fehlermeldungen

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Technische Universität Braunschweig Geschäftsbereich 3, Abteilung 34 Kommunikationstechnik, Gebäudeautomation und Energiemanagement

  1. Störungsbeseitigung

Bei Störungen wird eine Reaktionszeit von

− 48 Stunden bei ertragsrelevanten Störungen

für die Einleitung von Störungsbeseitigungsmaßnahmen vereinbart. In der Regel und bei Verfügbarkeit der erforderlichen Ersatzteile sollte eine Störungsbeseitigung innerhalb von maximal 3 weiteren Werktagen (z. B. bei Tauschbeschaffung von Wechselrichtern) abgeschlossen sein.

Die Berechnung der Reaktionszeit beginnt um 0.00 Uhr des auf die Fehlermeldung folgenden Werktages. Eine Fehlermeldung kann durch das automatische Datenportal oder Meldung vom Auftraggeber erfolgen.

Die Frist zur Störungsbeseitigung verlängert sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens vom Auftraggeber liegen, soweit sie für die Arbeiten von erheblichem Einfluss sind.

Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerung kann der Auftraggeber eine Verzugsentschädigung fordern. Die Verzugsentschädigung für den entgangenen Ertrag aus der PV-Anlage beträgt 28 ct/kWh. Die Höhe des entgangenen Ertrages wird aus den Betriebsdaten einer vergleichbaren PV-Anlage der TU im betreffenden Zeitraum unter Berücksichtigung der installierten Leistung abgeleitet

Erkennt der Auftragnehmer außerhalb seines Leistungsbereiches Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Photovoltaikanlage beeinträchtigen oder gefährden können, hat er unverzüglich den Auftraggeber darüber zu informieren.

Technische Universität Braunschweig Geschäftsbereich 3 – Gebäudemanagement Abteilung 34 – Energiemanagement

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